4.2.2 Methodisches Vorgehen zur Erarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung sowie Festlegung daraus resultierender Maßnahmen

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Die folgende Liste dient als Hilfsmittel bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Sie erhebt leider keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Transkript:

4.2.2 Methodisches Vorgehen zur Erarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung sowie Festlegung daraus resultierender Maßnahmen Verantwortlich für die Durchführung ist der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person. Beratende Personen sind z.b. die Sicherheitsfachkraft, die Sicherheitsbeauftragten und der Betriebsarzt. Aber auch die Technischen Aufsichtsbeamten der gewerblichen Berufsgenossenschaft sind in der Lage, entsprechende Unterstützung zu geben (z.b. anlässlich einer Betriebsbegehung oder Betriebsüberprüfung). Sollten entsprechende Messungen erforderlich werden, um erst danach bestimmte Gefährdungen einschätzen zu können (z.b. Lärm, Strahlung, Stäube u.a.m.), sind die Technischen Aufsichtsbeamten die richtigen Ansprechpartner. Auch zahlreiche Internetmöglichkeiten können für die Erarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung genutzt werden. Im Folgenden sollen einige Möglichkeiten des Herangehens an die Erarbeitung und Gestaltung einer Gefährdungsbeurteilung gegeben werden. Es sei aber vorangeschickt, dass bei der Vielfalt von Gefährdungen in den einzelnen Branchen nicht alle Berücksichtigung finden können. Hier sei auf die Unterstützung der fachkundigen Personen vor Ort (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Technischer Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaften) verwiesen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet Unterstützung bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (www.gefaehrdungsbeurteilung.de). Auch viele Berufsgenossenschaften bieten auf ihren Webseiten entsprechende Unterstützung an. 4.2.3 Arbeitsschritte zur Erarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung Folgende Schritte sollten bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden, um die geeigneten Maßnahmen daraus ableiten zu können. 1. Festlegen der Arbeitsbereiche oder der jeweiligen Tätigkeiten 2. Ermitteln der Gefährdungen 3. Beurteilen der Gefährdungen 4. Festlegen konkreter und geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen ( 4 ArbSchG) 5. Durchführung (Einführung) der Maßnahmen 6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen (Abstände festlegen) 7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung oder Änderung entsprechend der Änderung von Arbeitsbedingungen, Arbeitsabläufen usw. 131

4.2.3.1 Festlegungen der jeweiligen Betrachtungseinheiten Als Betrachtungseinheit werden Arbeitsbereiche oder einzelne Tätigkeiten bzw. einzelne Arbeitsplätze angesehen. 4.2.3.2 Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen Hierzu gibt es eine allgemeine Übersicht (Tab. 4.3) für fast alle Arbeitsbereiche, aus denen dann spezifische Festlegungen getroffen werden können und zu den jeweiligen Belastungsaspekten weitere Regelungen möglich sind. Zur Ermittlung einer groben Übersicht sollten z.b. Ergebnisse von Betriebsbegehungen hinzugezogen werden, Arbeitsabläufe analysiert werden, arbeitsbedingte Erkrankungen, evtl. auch Beinaheunfälle, herangezogen werden. Tab. 4.3: Allgemeine Übersicht von Gefährdungsfaktoren 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 Mechanische Gefährdungen Ungeschützte bewegte Teile Teile mit gefährlichen Oberflächen Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel Unkontrolliert bewegte Teile Sturz auf der Absturz Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten 2. 2.1 2.2 Elektrische Gefährliche Lichtbögen Gefährdungen Körperströme 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Gefahrstoffe Gase Dämpfe Schwebstoffe (Nebel, Rauche, Stäube) 4. 4.1 4.2 4.3 Biologische Gefährdungen Infektionsgefahr durch Mikroorganismen und Viren Gentechnisch veränderte Organismen Allergene und toxische Stoffe von Organismen 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 Brand- und Explosionsgefährdung Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase 6. 6.1 6.2 Kontakt mit heißen Medien Kontakt mit kalten Medien Flüssigkeiten, Feuchtarbeit Explosionsfähige Atmosphäre Explosivstoffe Elektrostatische Aufladung Feststoffe, Pasten Durchgehende Reaktionen Thermische Gefährdungen 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 Physikalische Gefährdungen/ Belastungen Schall (Lärm) Vibrationen Strahlung Elektromagnetische Felder Arbeiten im Unter- oder Überdruck Klima Beleuchtung 132

8. 8.1 8.2 8.3 Physische Belastungen/Arbeitsschwere Schwere dynamische Arbeit Einseitige dynamische Arbeit Haltungsarbeit/Haltearbeit 9. 9.1 9.2 9.3 Psychische Überforderunderung Unterfor- Zeitdruck Belastungen 10. 10.1 10.2 10.3 Arbeitsplatzgestaltung/ Ergonomie Maßliche Gestaltung 11. 11.1 11.2 Sonstige Gefährdungen/Belastungen Persönliche Schutzausrüstung durch Menschen Bedienelemente Anzeigeelemente Um die einzelnen Übersichten (Tab. 4.3) zu präzisieren und näher zu erläutern, sollen nachfolgend einige Faktoren genannt werden, die als Orientierung dienen können, an welche Gefährdungs- und Belastungsfaktoren gedacht werden sollte. Dabei kann man sich an der Gruppeneinteilung der vorstehenden Tabelle orientieren. Die Berufsgenossenschaften geben in der Regel dazu weitere wertvolle Hilfe durch geeignete Publikationen, die man sich anfordern kann und die meist kostenlos erhältlich sind. Tab. 4.4: Gefährdungs- und Belastungsfaktoren Gruppe 1 Mechanische Gefährdungen 1.1 Ungeschützte bewegte Teile Quetschstellen Scherstellen Stoßen Schneidstellen Stechen Einzugsstellen 1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen Ecken Kanten Spitzen Schneiden Rauhigkeit 133

1.3 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel Anfahren Aufprallen Überfahren Umkippen Abstürzen 1.4 Unkontrolliert bewegte Teile Kippende, pendelnde Teile Rollende, gleitende Teile Herabfallende, sich lösende Teile Berstende, wegfliegende Teile Unter Druck austretende Medien 1.5 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten Verunreinigungen (Öle, Fette, Futterrest u.ä.) Witterungsbedingte Glätte Unebenheiten, Höhenunterschiede Herumliegende Teile Unzureichende Größe der Trittfläche 1.6 Absturz Zusammenbruch, Umkippen Abrutschen, Abgleiten Überschreiten der Begrenzung Gruppe 2 Elektrische Gefährdungen 2.1 Gefährliche Körperströme Berühren normal unter Spannung Berühren fehlerhaft unter Spannung 2.2 Lichtbögen Kurzschlüsse Schalten unter Last Nichteinhalten von Sicherheitsabständen zu stromführenden Teilen 134

Gruppe 3 Gefahrstoffe 3.1 Gase Einatmen, Verschlucken, Hautkontakt 3.2 Dämpfe Gefahrstoffe 3.3 Schwebstoffe (Nebel, Rauche, Stäube) Tierstäube 3.4 Flüssigkeiten, Feuchtarbeit Pflanzliche Stäube 3.5 Feststoffe, Pasten Gruppe 4 Biologische Gefährdungen 4.1 Infektionsgefahr durch Mikroorganismen und Viren 4.2 Gentechnisch veränderte Organismen 4.3 Allergene und toxische Stoffe und Organismen Umgang mit infizierten Materialien oder Tieren (Zooanthroponosen) Arbeiten in Laboratorien und biotechnischen Anlagen Einatmen, Verschlucken, Hautkontakt Schimmelpilze Milben/Endotoxine Pflanzen oder Pflanzenteile Gruppe 5 Brand- und Explosionsgefährdung 5.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Brandentstehung, Brandausbreitung 5.2 Explosionsfähige Atmosphäre Durch Luft und Gase, Dämpfe, Nebel Stäube 5.3 Explosivstoffe Explosionsgefährliche Stoffe Sprengstoffe Sprengzubehör 5.4 Elektrostatische Aufladung Funkenbildung bei Ladungsstreuung durch Reibung oder Strömung 135

Gruppe 6 Thermische Gefährdungen 6.1 Kontakt mit heißen Medien Offene Flamme Heiße Teile Heiße Flüssigkeiten 6.2 Kontakt mit kalten Medien Kalte Teile Kalte Flüssigkeiten (z.b. flüssiger Stickstoff) Gruppe 7 Physikalische Gefährdungen/Belastungen 7.1 Schall (Lärm) Hörbarer Schall (Lärm) Infraschall Ultraschall 7.2 Vibrationen Ganzkörper-Vibrationen Hand-Arm-Vibrationen 7.3 Strahlung UV-Strahlung (z.b. beim E-Schweißen) Infrarotstrahlung Laser Röntgenstrahlung Radioaktive Strahlung 7.4 Elektromagnetische Strahlung Arbeiten in der Umgebung von Hochspannungsanlagen 7.5 Arbeiten in Unter- oder Überdruck 7.6 Klima Lufttemperatur Relative Luftfeuchtigkeit Luftgeschwindigkeit Strahlungswärme 7.7 Beleuchtung Beleuchtungsstärke Kontrast Blendung, Reflexion Örtliche und zeitliche Gleichmäßigkeit 136

Gruppe 8 Physische Belastung/Arbeitsschwere 8.1 Schwere dynamische Arbeit Heben und Tragen von Lasten Ziehen und Schieben von Lasten Rumpfbeugewinkel > 60 8.2 Einseitige dynamische Arbeit Sich ständig wiederholende Arbeitsgänge Wiederkehrende Bewegungen kleiner Muskelgruppen (Finger, Hände, Arme) 8.3 Haltungsarbeit/Haltearbeit Zwangshaltungen Überkopfarbeit Gruppe 9 Psychische Belastungen 9.1 Überforderung Zu hohe Informationsdichte Zu komplizierte Arbeitsaufgabe 9.2 Unterforderung Monotone Tätigkeit Zu geringe Anforderungen 9.3 Zeitdruck Taktzeiten Termindruck Gruppe 10 Arbeitsplatzgestaltung/Ergonomie 10.1 Maßliche Gestaltung Arbeitsplatzmaße Bildschirmarbeitsplatz Sichtverhältnisse 10.2 Bedienelemente Gestaltung Anordnung (Greifraum) Bedienkräfte/Bedienhäufigkeit 10.3 Anzeigeelemente Erkennbarkeit Optische, akustische Signale Informationsdichte 137

Gruppe 11 Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung Belastung durch Atemschutz 11.2 Durch Menschen Unachtsamkeit Akzeptanz der Schutzausrüstung Überschätzung Eignung Die Auflistungen in der rechten Spalte lassen sich beliebig entsprechend der lokalen Gegebenheiten im Unternehmen erweitern. 4.2.3.3 Bewertung der Gefährdungen Zur Bewertung der ermittelten Gefährdungen kann man sich verschiedenartigster Quellen bedienen, wie Betriebserfahrungen sowie eigene Einschätzungen der an der Gefährdungsanalyse beteiligten Personen Betriebsanleitungen Herstellerinformationen Messergebnisse Vorschriften und Regelwerke von Unfallversicherungsträgern Technische Regelwerke (TRGS, TRBA, TRBS) Expertenmeinungen verschiedene Internetadressen u.a.m. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten und Vorschläge, die Risiken zu bewerten. Ein Modell, welches sich in der Praxis bereits bewährt hat, besteht aus der Definition von Risikoklassen. Es soll als Beispiel und Vorschlag dargestellt werden. Risikoklasse 1: Hierunter fallen alle Risiken, die man als Restrisiken akzeptieren kann, die beispielsweise allgemeinen Lebensrisiken entsprechen. Risikoklasse 2: Hierzu gehören alle Gefährdungen, die mittel- bis langfristig beseitigt oder minimiert werden müssen. Risikoklasse 3: Gefährdungen dieser Kategorie sind inakzeptabel, weshalb unverzüglich Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Eventuell ist eine sofortige Einstellung der Arbeiten notwendig. 138