ICH SEHE anders ALS Du SIEHSt

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Transkript:

ICH SEHE anders ALS Du SIEHSt 1

IN tro Betroffene in Deutschland Blinde und sehbehinderte Menschen nehmen aktiv am Leben teil und gehören dazu! Über 5,7 Millionen sehbehinderte Menschen gibt es nach Angaben der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) in Deutschland, wobei die meisten Betroffenen eine altersabhängige Makuladegeneration (AMD) haben. In Hessen leben rund 13.000 statistisch erfasste, hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen. Als hochgradig sehbehindert im Sinne dieser Statistik gilt, wenn lediglich eine Restsehfähigkeit von maximal 5,0 % auf dem besser sehenden Auge vorliegt. Alle über diesem Prozentsatz liegenden Betroffenen werden nicht mehr statistisch erfasst. Realistischen Schätzungen zufolge leben in Hessen circa 430.000 von einer Sehbehinderung betroffene Menschen. Betroffene in Hessen Offizielle Zahlen 5.700.000 Sehbehinderte 155.000 Blinde Realistische Schätzung Experten gehen zudem davon aus, dass etwa 20 % der 65- bis 74-Jährigen an einer Frühform der häufigsten Form der Sehbehinderungen, der altersbedingten Makuladegeneration (AMD) erkrankt sind und sogar 35 % der 75- bis 84-Jährigen. Insgesamt lässt sich somit allein bei etwa 2,6 Millionen Menschen in Deutschland das Frühstadium einer AMD diagnostizieren. Jährlich erblinden etwa 5.000 Patienten an den Folgen einer AMD. Insgesamt ist eine rasante Entwicklung der Betroffenenzahlen, z. B. durch Diabetes-Erkrankungen oder auch den demographischen Wandel, zu verzeichnen. Daher geht das Thema Sehbehinderung grundlegend alle Menschen etwas an. 13.000 hochgradig Sehbehinderte Ursachen für Sehbehinderungen und Erblindungen 8.000 Blinde Andere 15 % 430.000 Sehbehinderte Unsere Blickpunkt Auge -Beratungsstellen ergänzen die medizinische Beratung der Augenärzte umfassend. Menschen, die die Diagnose einer bedrohlichen Augenerkrankung erhalten haben, finden hier kompetente Ansprechpartner für ihre Fragen und werden kostenfrei beraten. Unsere qualifizierten Mitarbeiter nehmen sich viel Zeit für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Diabetes 17 % Glaukom 18 % AMD 50 % 2 3

1 100 % In den scheinbar aussichtslosen Fällen, in denen eine Rehabilitation des Sehens nicht möglich ist, können wir dennoch durch die Anpassung vergrößernder Sehhilfen das eigenständige Leben erleichtern. Zudem vermitteln wir auf Wunsch gerne die Beratungsangebote des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen (BSBH), mit dem wir eng zusammenarbeiten. Dr. med. Romano Krist (Augenarzt und Kurator der Stiftung) Die 4 häufigsten Seheinschränkungen Sehbehinderung, bis zur vollständigen Erblindung, kennt viele Formen. Die vier häufigsten Seheinschränkungen finden Sie auf der nebenstehenden Seite. Nach gesetzlicher Definition ist man sehbehindert, wenn ein Betroffener auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen eine Sehrestfähigkeit von nicht mehr als 30 % hat. Als hochgradig sehbehindert gelten diejenigen Menschen, bei denen die Restsehfähigkeit entsprechend nicht mehr als 5 % beträgt. Als blind gilt laut Gesetz eine Restsehfähigkeit von maximal 2 %. Die 4 häufigsten Seheinschränkungen Altersbedingte Makuladegeneration (AMD) Als Makula wird die Stelle des schärfsten Sehens auf der netzhaut bezeichnet. Am häufigsten ist die im höheren Alter ab ca. 60 bis 65 Jahre auftretende altersbedingte Form der Makuladegeneration. Bei der AMD sind Objekte im zentralen Gesichtsfeld der Betroffenen nicht wahrnehmbar und keine Schrift und keine Gesichter erkennbar. Glaukom / Grüner Star Beim Glaukom ist das Gesichtsfeld von außen eingeengt, aber auch Ausfälle in der Blickmitte sind möglich. Ursache sind entweder ein erhöhter Augeninnendruck und/oder eine irreparable Durchblutungsstörung des Sehnervs. Diabetische Retinopathie Hier sind Einblutungen im Auge bei den Betroffenen festzustellen. Als Ursache bzw. Risiko bei der Diabetischen Retinopathie gelten stark schwankende Blutzuckerwerte. Retinitis Pigmentosa (RP) Die Retinitis Pigmentosa (RP) beschreibt eine durch Vererbung oder spontane Veränderung entstehende netzhautdegeneration. Blendempfindlichkeit, Nachtblindheit, Störung des Kontrastsehens sowie Einschränkungen des Gesichtsfeldes führen zu einem sich immer mehr verengenden Tunnelblick. In einem späteren Stadium führt RP in der Regel zur Blindheit. Makuladegeneration Glaukom (Grüner Star) Diabetische Retinopathie Retinitis Pigmentosa 4 5

ÜBER uns Unsere Beratungsstellen in Hessen Rund 200 haupt- und ehrenamtlich Tätige engagieren sich für den Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen. 1998 wurde die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen gegründet. Gemäß der Stiftungs- Die Beratung wird dabei den Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen angepasst und steht verfassung werden ausschließlich und unmittel- jedem auch ohne Mitgliedschaft offen. bar mildtätige Zwecke zur langfristigen Förderung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Erfahrungsaustausch Hessen e. V. (BSBH) verfolgt. Die Stiftung legt Im Rahmen unserer Veranstaltungen können die finanzielle Basis, um die Arbeit und Projekte Interessierte die Mitglieder des BSBH kennen- des BSBH dauerhaft unterstützen zu können. lernen und Kontakte knüpfen. Im Kreis von Be- KASSEl Mit den Ausschüttungen auf das Stiftungskapital trägt die Stiftung dazu bei, dass der BSBH troffenen lassen sich Erfahrungen austauschen, und man erhält viele Anregungen, Verständnis seine Arbeit möglichst nachhaltig und unabhän- und Unterstützung. gig realisieren kann. Durch die Stiftung werden beispielsweise die qualifiziert besetzten Bera- Interessenvertretung MARBURG tungsstellen dauerhaft gefördert. Schließlich ist es Ziel der Stiftung, die gesellschaftliche Ein- Der BSBH vertritt die Interessen aller Blinden und Sehbehinderten in Hessen und berät und GIESSEn limburg FUlDA bindung blinder, sehbehinderter und von einer Sehbehinderung bedrohter Menschen langfristig sicherzustellen. verhandelt mit Politik, Behörden, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Spaß in der Freizeit FRAnKFURT WIESBADEn DARMSTADT HAnAU OFFEnBAcH Unsere grundlegende Motivation lautet: Blinde und sehbehinderte Menschen nehmen aktiv am Leben teil und gehören dazu! Das gilt sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld. Ob Sport oder Bildung, ob Kultur oder einfach nur Unterhaltung: Der BSBH bietet verschiedene Möglichkeiten der Freizeitgestaltung an. Als Stiftung unterstützen wir nachhaltig die folgenden Aktivitäten des BSBH: Beratung In den BSBH-Beratungsstellen wird unabhängig und kostenfrei zu den folgenden Themen beraten: Sehbehinderung, Blindheit, Hilfsmittel, Sehhilfen, Rehabilitationsmöglichkeiten, rechtliche landkarte: FreeVectorMaps.com Ansprüche, nachteilsausgleiche, Augenerkrankungen und Therapieansätze. 6 7

BLICKPuNKt AuGe DAS NETZWERK Augenärzte Das größte Verständnis und die größte Kompetenz für Menschen mit einer Sehbehinderung haben Sehbehinderte und Blinde. Entsprechend sind unsere Beratungsstellen besetzt. Was ist Blickpunkt Auge? Durch das Blickpunkt Auge -Angebot werden die von einem Sehverlust betroffenen Menschen und deren Angehörige unabhängig und kostenfrei zu allen mit der Sehbeeinträchtigung verbundenen Themen informiert und beraten. Blickpunkt Auge bietet Orientierung und Überblick bei Zuständigkeiten und leistungen. Bei Bedarf wird auch an Fachspezialisten vermittelt. Auf Wunsch wird der Austausch mit anderen Betroffenen ermöglicht. Hilfsmittelanbieter Selbsthilfe Seniorenorganisationen Spezielle Einrichtungen Augenoptiker Psychologen Jeder ist willkommen, unabhängig von der Augenerkrankung und dem aktuellen Sehvermögen. Auch Freunde, Arbeitgeber, Kollegen oder Betreuer von Betroffenen sowie Institutionen, Behörden und andere Interessierte können sich gern an uns wenden. Reha-Lehrer Hier arbeiten Experten in eigener Sache oder als nicht Betroffene eng vertraut mit den Fragen und Problemen des lebens mit einer Seheinschränkung. Was will Blickpunkt Auge? Unser Ziel ist eine Verstärkung der überwiegend ehrenamtlich besetzten Beratungsstellen durch weitere hauptamtliche Mitarbeiter. Für die nächsten Jahre ist ein Aufbau im Rahmen eines Roll-out-Planes von hauptamtlich besetzten Beratungsstellen, z. B. in Fulda, Kassel und Gießen, geplant. So soll ein netzwerk von Beratungszentren als Anlaufstellen für Blinde und Sehbehinderte entstehen. Blickpunkt Auge -Koordinationsstelle Der steigende Beratungsbedarf der betroffenen Mitmenschen und das wachsende Blickpunkt Auge -Beratungsstellennetz erfordern vermehrt auch Koordinationsarbeiten. Deshalb wurde im Jahr 2014 eine Koordinationsstelle geschaffen. Themenschwerpunkte: - Vermittlung augenmedizinischer Erkenntnisse und Entwicklungen - Erstellung von Schulungskonzepten für die Berater - Aufbau eines Informationsnetzwerkes zu augenärztlichen Qualitätszirkeln - Abstimmung der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 8 9

unser BerAtunGS- AnGeBot Auf den nächsten beiden Seiten möchten wir Ihnen uns besonders wichtige Projekte vorstellen, die von der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen unterstützt werden: Die personelle Verstärkung der Beratungsstellen durch hauptamtliche Mitarbeiter Obwohl der BSBH eine ehrenamtliche Selbsthilfeorganisation mit rund 200 Mitarbeitern ist, stößt er an seine Grenzen. So werden in allen Beratungsstellen zusätzlich hauptamtliche Mitarbeiter benötigt, die neben der Beratung auch koordinierende Aufgaben übernehmen. Die stetig ansteigende Zahl Ratsuchender ist mit den vorhandenen Ressourcen nur noch sehr schwer zu bewältigen. Dies liegt unter anderem daran, dass das Beratungsangebot erweitert wurde und nun auch Menschen anspricht, die von einer Sehbehinderung bedroht sind. Der BSBH verspricht nicht nur, dass er sich die Zeit nimmt für die Ratsuchenden, die sie benötigen, er löst dieses Versprechen auch ein. Um dies zuverlässig erfüllen zu können, ist jedoch mehr,,arbeits"- Zeit nötig. Dabei darf die Qualität der Beratung nicht leiden. Sie muss immer sichergestellt sein und dokumentiert werden können. Diese Aufgabe stellt für den BSBH eine wirkliche Herausforderung dar. Die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen unterstützt dieses Projekt, weil die Beratung Betroffener die Kernaufgabe des BSBH ist. Es gilt, Menschen, die sich in einer sehr schwierigen Lebenssituation befinden, neuen Mut zu machen, Wege aufzuzeigen und direkte Hilfe zu leisten. Darüber hinaus werden hier Arbeitsplätze für Behinderte geschaffen, denn für die Beratung werden überwiegend selbst von Sehbehinderung betroffene Personen angestellt. Über diesen nebeneffekt freuen wir uns sehr. Die qualifizierte Ausbildung ehrenamtlicher Berater im Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen Im ganzen Hessenland eine qualifizierte, hochwertige und anerkannte Beratung für Menschen mit Seheinschränkung anzubieten, ist die Herausforderung, die der BSBH zu erfüllen hat. Um dies sicherzustellen, wurden Schulungsmodule entwickelt, die jeder ehrenamtliche Mitarbeiter zu durchlaufen hat, der in der ehrenamtlichen Beratung tätig werden möchte. Die Schulung vermittelt Kenntnisse zu augenmedizinischen Fragen, zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte oder zu sozialrechtlichen Themen. Sehr wichtig sind auch Gesprächsführung in unterschiedlichen Situationen und der Erfahrungsaustausch unter den ehrenamtlichen Beratern. Die Ausbildung erstreckt sich über ein Jahr und erfolgt in Tages-, Wochenendund Wochenseminaren. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung darf der ehrenamtliche Mitarbeiter Beratungen durchführen. nach der Ausbildung ist vor der Ausbildung: Ständige Veränderungen in der Rechtsprechung, Entwicklung neuer Hilfsmittel, neue Medikamente und Forschungen im Bereich der Augenerkrankungen machen es notwendig, dass die Berater auch weiterhin mindestens zweimal pro Jahr auf den neuesten Stand gebracht werden müssen. Die Menschen, die bereit sind, all dies ohne Entgelt zu leisten, unterstützen wir mit großer Freude. Ein Engagement, welches nicht hoch genug wertzuschätzen ist. 10 11

zu kunft Stif ten Ich liebe das Leben! Erika F. Gut, dass Sie da waren und mir das Vorlesegerät gezeigt haben, jetzt kann ich meine Post auch wieder selbst lesen. Christine K. Ob spenden, stiften, zustiften oder vererben alles ist möglich und nötig. Mit Ihrer Mithilfe wird das Leben von sehbehinderten und blinden Menschen leichter. Eine große Herausforderung ist das wirtschaftlich immer schwieriger werdende Umfeld, gerade bei den öffentlichen Leistungen. Auch die dauerhaften Niedrigzinsphasen am Kapitalmarkt haben Auswirkungen auf Förderleistungen. Diese Faktoren tragen dazu bei, dass in Zukunft die notwendige Integration von blinden und sehbehinderten Menschen nicht mehr sichergestellt werden kann. Umso wichtiger wird es, dass möglichst viele Menschen Bürgersinn entwickeln und sich verstärkt engagieren. Wir möchten Sie herzlich einladen, einen aktiven Beitrag zu leisten, blinden und sehbehinderten Menschen ein Stück Zukunft weiterzugeben. So unterstützen Sie die vielfältigen Aktivitäten der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen und Ihr Beitrag kommt nur jenen Menschen zugute, die es dringend brauchen. Über Ihre Unterstützung freuen wir uns! Wir senden Ihnen selbstverständlich gerne eine Spendenquittung zu, wenn Sie uns Ihre Adresse mit angeben, da die Spenden an die Stiftung steuerlich abzugsfähig sind. Möglichkeiten des Engagements Spenden Die einfachste Form Ihres Zutuns ist das Spenden. Bitte nutzen Sie dafür die Kontoverbindung der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen: PAX-Bank Mainz Konto: 4007 675 050 BLZ: 370 601 93 IBAN: DE95 3706 0193 4007 6750 50 BIC: GENODED1PAX Stiften Die Projekt- und Förderarbeit der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen wird vor allem aus den Erträgen des Stiftungskapitals finanziert.stiften ist ein wirkungsvolles Instrument, um das Engagement für Bürgersinn und Bürgerengagement in Hessen weiter langfristig und nachhaltig zu fördern. Das Vermögen der Stiftung wird sicher und ertragbringend angelegt und bleibt damit dauerhaft erhalten. Dafür sorgen die Stiftungsorgane (Vorstand und Kuratorium) sowie unabhängige Wirtschaftsprüfer, die staatliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt. Die aus dem Vermögen erwirtschafteten Erträge werden für die satzungsgemäße Arbeit der Stiftung verwendet. Zustiftung Die Zustiftung ist die bekannteste Form des Stiftens. Das von der Stifterin bzw. dem Stifter eingebrachte Vermögen wird dauerhaft angelegt, die Zustiftung stärkt unmittelbar das Grundstockvermögen ausschließlich mit den Erträgen aus der Anlage werden Projekte des BSBH unterstützt. Wenn Sie keine eigene Stiftung gründen möchten, sich aber dennoch als Stifterin und Stifter engagieren wollen, können Sie dies auch mit einer Zustiftung in die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen tun. Zustiftungen sind in jeglicher Höhe möglich. Durch Ihre Beratung erhalte ich Hilfe beim Einkaufen. Sie nehmen mir Druck von der Seele. Cornelia H. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen als Stifterin bzw. Stifter unterstützen können. 12 13

zu kunft Stif ten Treuhandstiftung/Stiftungsfonds Eine Treuhandstiftung ist eine unselbstständige Stiftung formal unter dem Dach der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen. Als Stifterin bzw. Stifter können Sie Ihre Stiftungssatzung selbst gestalten und das grundlegende Profil Ihrer Stiftung festlegen. Dort bestimmen Sie den Stiftungsnamen, den Förderzweck, die Höhe des Grundstockvermögens und die Vorstandsbesetzung. Zur Gründung der Treuhandstiftung schließen die Stifterin bzw. der Stifter und der Treuhänder, also die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen, einen Treuhandvertrag ab. Damit nimmt der Treuhänder alle Rechte und Pflichten für die Treuhandstiftung wahr in enger Absprache mit der Stifterin oder dem Stifter. Eine Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung ist möglich (Mindestbetrag 100.000 Euro). Gerne richten wir für Sie auch einen Stiftungsfonds ein, der Ihren Namen tragen kann (Mindestbetrag 10.000 Euro). Ihr Name bleibt dauerhaft und über Ihre eigene Lebenszeit hinaus mit dem guten Zweck verbunden. Der Stiftungsfonds ist eine zweckgebundene Zustiftung, jedoch keine unselbständige Stiftung wie die Treuhandstiftung. Grundsätzlich verursacht ein Stiftungsfonds geringere Verwaltungskosten als eine Treuhandstiftung, da z. B. keine separate Rechnungslegung erstellt werden muss. Vererben Viele Menschen möchten in die Zukunft investieren, und das auch über das eigene Leben hinaus. Mit einer testamentarischen Verfügung kann noch zu Lebzeiten eine Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation, also auch eine Stiftung festgelegt werden. Wir freuen uns besonders, wenn Sie ein Zeichen setzen, indem Sie die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin bedenken und so unsere Arbeit nachhaltig und langfristig unterstützen. Sie können mit Ihrem Testament - eine Zustiftung in den Kapitalstock tätigen oder - eine Treuhandstiftung oder eine rechtsfähige Stiftung unter dem Dach der Blinden- und Sehbehindertenstiftung von Todes wegen gründen sowie - eine langfristige Projektförderung bestimmen. Wird die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin in einer letztwilligen Verfügung bedacht, bleibt sie erbschaftssteuerfrei. Darüber hinaus werden Erben rückwirkend von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie ihr ererbtes Vermögen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf die Stiftung übertragen. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Überlegungen. Ich persönlich unterstütze die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen, weil die Stiftung Verantwortung in unserer Gesellschaft übernimmt und mit ihrer Arbeit wirksam Menschen hilft. Dr. Constantin Alsheimer Vorsitzender des Vorstands der Mainova AG Füreinander da sein heißt auch, Verantwortung zu übernehmen und Zukunft zu ermöglichen. Die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen leistet einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von blinden und sehbehinderten Menschen. Dr. h. c. Udo Corts Hessischer Minister für Wissenschaft und Kunst a.d. Stimmen aus unserem Kuratorium Die Arbeit der Mitarbeiter des BSBH richtet sich an alle Menschen, die ihren Alltag mit einer Sehbehinderung bewältigen müssen, egal, ob diese neu aufgetreten ist oder schon seit Jahren besteht. Da ich täglich mit dem Schicksal von Patienten konfrontiert werde, die an einer hochgradigen Sehbehinderung leiden, schätze ich die Arbeit der Beratungsstellen sehr. Gerade wenn der Augenarzt den Patienten nicht mehr helfen kann und eine Verbesserung oder Stabilisierung des Sehvermögens nicht mehr möglich ist, brauchen die Patienten einen kompetenten und empathischen Ansprechpartner, der sich ihrer Sorgen und Nöte annimmt. Dr. med. Romano Krist Chefarzt der Klinik für Netzhauterkrankungen, Bürgerhospital, Ffm 14 15

Wenn Sie mehr über die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen erfahren möchten oder Sie sich ehrenamtlich für unsere Stiftung einsetzen wollen, kontaktieren Sie uns gerne: Frank Schäfer Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Jörg Jerger Vorstand der Stiftung Karl Matthias Schäfer Vorstand der Stiftung Eschersheimer Landstraße 80 60322 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 15 05 96 88 Telefax: 069 / 15 05 96 77 stiftung@bsbh.org www.bsbh-stiftung.de Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen e. V. PAX-Bank Mainz Konto: 4007 675 050 BLZ: 370 601 93 IBAN: DE95 3706 0193 4007 6750 50 BIC: GENODED1PAX Veröffentlichung von Texten und Bildern nur mit Genehmigung der BSBH-Stiftung (06 2015)