Förderung Mastertitelformat der bearbeiten LED Querschnittstechnologien (BAFA) Master-Untertitelformat bearbeiten Unternehmensberatung Umwelt und Energie B. Eng. Anja Pfeuffer Telefon: 0931 30908-1168 Mail: a.pfeuffer@hwk-ufr.de 1
Agenda Antragsberechtigung Förderprogramm Antragstellung Verwendungsnachweisverfahren Verfahrensablauf Zusammenfassung
Antragsberechtigung Unternehmen, die Ersatzinvestitionen bei Querschnittstechnologien vornehmen. Unternehmen Beschäftigte Jahresumsatz Jahresbilanzsumme KMU < 250 < 50 Mio. Euro < 43 Mio. Sonstige < 500 <100 Mio. Euro
Förderungsprogramm
Förderungsprogramm Förderung von Beleuchtung Einzelmaßnahme (Förderung begrenzt bis 31.12.2014) Beleuchtungssysteme basierend auf LED-Technik sowie tageslichtabhängige Steuerung/Regelung Systemische Optimierung Jede Beleuchtungserneuerung mit mindesten 25% Endenergieeinsparung Mindestens eine weitere Querschnittstechnologie und mindestens 30.000 Euro Nettoinvestitionssumme
Förderungsprogramm Programm teil sich in zwei Förderstränge mit unterschiedlichen Bestimmungen Einzelmaßnahme Investitionsvolumen 2.000 bis 30.000 Euro (netto) Technische Effizienzkriterien der jeweiligen Technologien müssen erfüllt werden Kombination von Technologien im Verfahren möglich Systemische Optimierung Investitionsvolumen > 30.000 Euro (netto) Endenergieeinsparung von mindestens 25% gegenüber dem Ist-Zustand mindestens zwei Querschnittstechnologien Erstellung eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzepts durch externen Energieberater
Förderungsprogramm - Einzelmaßnahme Investitionsförderung in Form der Anteilsfinanzierung (=Zuschuss) Förderung ausschließlich nach De-minimis Fördersätze: 30% der zuwendungsfähigen Kosten für KMU 20% der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen Planungs- und Installationskosten von unabhängigen Dritten sind bis zu einem Anteil von maximal 30% der Netto-Investitionskosten förderfähig
Antragstellung - Einzelmaßnahme Antragstellung vor dem Vorhabensbeginn Erfolgt über Antragsformulare, die auf der Website des BAFA verfügbar sind (www.bafa.de) Angaben zum Unternehmen Angaben zu Querschnittstechnologien, Bestätigung der Effizienzkriterien Investitionskosten & Nebenkosten Zusätzliche einzureichende Dokumente bei Einzelmaßnahmen Handelsregisterauszug (Alternativ: Auszug aus der Handwerksrolle oder Gewerbeanmeldung) Produktdatenblatt mit Nachweis der Effizienzkriterien
Verwendungsnachweisverfahren - Einzelmaßnahme Eigentliche Prüfung erfolgt im Verwendungsnachweisverfahren Einzureichende Dokumente: Verwendungsnachweisformular und Fachunternehmererklärung Nachweis der Kosten, Kopien der Liefer- und Leistungsverträge Nachweis der Betriebsbereitschaft der technischen Anlage, Abnahmeprotokoll De-minimis -Erklärung der innerhalb der letzten drei Jahre erhaltenen staatlichen Beihilfen Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises
Zusammenfassung - Einzelmaßnahme Was wird gefördert? Umrüstung kompletter Beleuchtungssysteme (-anlagen) auf LED-Technik. Die gesamte Anschlussleistung der neu installierten LED-Beleuchtung muss mindestens 500 Watt betragen. Welche Technologien werden gefördert? Hocheffiziente LED-Leuchten und -Lampen Installation von Lichtsensoren sowie Steuerungs- und Regelungstechnik Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? LED-Leuchten und -Lampen müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen und die Vorgaben der DIN EN 12464 (Licht und Beleuchtung Beleuchtung von Arbeitsstätten) sind zu beachten. Welche Nachweise müssen erbracht werden? Der Nachweis erfolgt über das Produktdatenblatt des Herstellers.
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