Ennepe-Ruhr-Kreis. Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung im Ennepe-Ruhr-Kreis. Informationen in Leichter Sprache

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Transkript:

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung im Ennepe-Ruhr-Kreis Informationen in Leichter Sprache

Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung im Ennepe-Ruhr-Kreis Menschen mit Behinderung sollen am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Sie sollen andere Menschen treffen können. Darum gibt es im Ennepe-Ruhr-Kreis einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung. Die Abkürzung für Ennepe-Ruhr-Kreis ist: EN-Kreis. Der Fahrdienst ist für Fahrten in der Freizeit. zu Freunden zu Veranstaltungen zu Treffen von Vereinen Der EN-Kreis hat Regeln für den Fahrdienst festgelegt. In diesem Heft erklären wir Ihnen die Regeln in Leichter Sprache: Was steht in diesem Heft? Wer darf mit dem Fahrdienst fahren?...seite 4 Wofür kann man den Fahrdienst benutzen?...seite 5 Wohin kann man mit dem Fahrdienst fahren?...seite 6 Wann kann man mit dem Fahrdienst fahren?...seite 6 Wie bestellt man den Fahrdienst?...Seite 7 Was kostet der Fahrdienst?...Seite 8 Wie bezahlt man den Fahrdienst?...Seite 9 Begleitung und Unterstützung...Seite 10 Wie stellt man einen Antrag für den Fahrdienst?...Seite 11 Was müssen Sie noch beachten?...seite 11 Wer hat dieses Heft gemacht?...seite 12 Ansprech-Person...Seite 13 Seite 2

Wer darf mit dem Fahrdienst fahren? Der Fahrdienst ist für Menschen mit Behinderung, die im EN-Kreis wohnen. Manche Menschen mit Behinderung können nicht mit Bus und Bahn und nicht mit dem Taxi fahren. Weil die Menschen nicht in den Bus oder die Bahn einsteigen können. Oder weil die Menschen beim Taxi fahren sehr viel Hilfe brauchen. bei Hindernissen und Treppen. Darum gibt es den Fahrdienst. Menschen mit Behinderung dürfen mit dem Fahrdienst fahren, wenn sie einen Schwerbehinderten-Ausweis mit den Buchstaben ag oder B haben und wenn Sie einen Rollstuhl haben. Wenn Sie ein eigenes Auto haben, dann dürfen Sie nicht mit dem Fahrdienst fahren. Seite 3

Wofür kann man den Fahrdienst benutzen? Sie können den Fahrdienst für Fahrten in der Freizeit benutzen. Familie und Freunde besuchen ins Kino oder zum Konzert fahren bei einem Verein mitmachen in die Stadt oder ins Einkaufs-Zentrum fahren Sie dürfen den Fahrdienst vom EN-Kreis nicht benutzen: für Fahrten zur Arbeit für Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus für Fahrten zur Therapie oder zur Tages-Pflege Diese Fahrten bezahlt der EN-Kreis nicht. Aber vielleicht bezahlt jemand anders die Fahrt für Sie. die Krankenkasse. Seite 4

Wohin kann man mit dem Fahrdienst fahren? Sie können mit dem Fahrdienst überall im EN-Kreis fahren. Sie können auch in andere Städte fahren. nach Hagen nach Bochum nach Dortmund Eine Fahrt darf nicht mehr als 80 Kilometer weit sein. Wann kann man mit dem Fahrdienst fahren? Sie können jeden Tag von 7 Uhr bis 23 Uhr mit dem Fahrdienst fahren. Wenn ein Fahrzeug frei ist. Manchmal fährt der Fahrdienst auch nach 23 Uhr. Aber das ist eine Ausnahme. Sie müssen vorher fragen, ob das geht. Sie müssen den Fahrdienst vorher bestellen. Seite 5

Wie bestellt man den Fahrdienst? Wenn Sie mit dem Fahrdienst fahren möchten, müssen Sie den Fahrdienst bestellen. Das geht vom Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr. Am besten Sie bestellen den Fahrdienst so früh wie möglich. Sie müssen den Fahrdienst spätestens 3 Tage vorher bestellen. Das Deutsche Rote Kreuz Hattingen macht den Fahrdienst. Die Adresse ist: Tal-Straße 22 45525 Hattingen Sie können anrufen. Die Telefon-Nummer ist: 0 23 24 20 11 11 Sie können auch ein Fax schicken: Die Fax-Nummer ist: 0 23 24 20 11 49 Bestellen Sie den Fahrdienst nur, wenn Sie wirklich fahren wollen. Wenn Sie den Fahrdienst bestellen und nicht fahren, dann müssen Sie 4,50 Euro bezahlen. Seite 6

Was kostet der Fahrdienst? Wenn Sie den Fahrdienst im EN-Kreis benutzen, dann müssen Sie für jede Fahrt etwas bezahlen. Für die Hin-Fahrt und für die Rückfahrt. Eine Fahrt von 1 bis 10 Kilometer kostet 1,50 Euro. Eine Fahrt von 11 bis 20 Kilometer kostet 3 Euro. Eine Fahrt darf höchstens 80 Kilometer lang sein. In dieser Tabelle stehen alle Preise: Kilometer Preis 1 bis 10 km 1,50 Euro 11 bis 20 km 3,00 Euro 21 bis 30 km 4,50 Euro 31 bis 40 km 6,00 Euro 41 bis 50 km 7,50 Euro 51 bis 60 km 9,00 Euro 61 bis 70 km 10,50 Euro 71 bis 80 km 12,00 Euro Von Wetter nach Hagen sind es 15 km. Die Fahrt kostet 3 Euro. Die Rück-Fahrt kostet auch 3 Euro. Sie dürfen jeden Monat 16 Mal 10 Kilometer fahren. 16 Fahrten mit 10 km Länge. Oder 4 Fahrten mit 40 km Länge. Oder 2 Fahrten mit 80 km Länge. Für jeden Monat bekommen Sie neue Kilometer. Die Kilometer aus dem Monat davor dürfen Sie dann nicht mehr benutzen. Seite 7

Wie bezahlt man den Fahrdienst? Wenn Sie mit dem Fahrdienst fahren wollen, müssen Sie vorher Geld überweisen. Das Deutsche Rote Kreuz Hattingen organisiert den Fahrdienst und verwaltet das Geld. Bitte überweisen Sie das Geld an: Deutsches Rotes Kreuz Hattingen Sparkasse Hattingen IBAN: DE 78 43 05 10 40 00 00 00 77 24 Schreiben Sie bei der Überweisung Ihren Namen dazu. Jedes Mal wenn Sie mit dem Fahrdienst fahren, wird von dem Geld etwas abgezogen. Wenn Sie wissen wollen: Wie viel Geld ist noch übrig? Wie viele Kilometer sind noch übrig in diesem Monat? Dann fragen Sie beim Deutschen Roten Kreuz Hattingen. Seite 8

Begleitung und Unterstützung Sie können gemeinsam mit anderen Menschen fahren. Manchmal möchten mehrere Menschen gemeinsam mit dem Fahrdienst fahren. Dann muss jeder weniger bezahlen. Jeder zahlt nur die Hälfte. Für eine Fahrt von 1 bis 10 Kilometer bezahlt jeder 0,75 Euro. Alle müssen einen Berechtigungs-Schein haben. Die Fahrt muss das gleiche Ziel haben. Und die Menschen wohnen nah zusammen. Sie dürfen eine Begleit-Person mitnehmen. Die Begleit-Person darf mit dem Fahrdienst fahren. Die Begleit-Person muss nichts bezahlen. Aber: Nur wenn genug Platz im Fahrzeug ist. Der Fahrdienst holt Sie aus Ihrer Wohnung ab. Der Fahrdienst hilft Ihnen bei Hindernissen. bei Treppen beim Einsteigen und Aussteigen Der Fahrdienst bringt Sie wieder zurück in Ihre Wohnung. Seite 9

Wie stellt man einen Antrag für den Fahrdienst? Wenn Sie den Fahrdienst benutzen möchten, müssen Sie vorher einen Antrag stellen. Dann bekommen Sie einen Berechtigungs-Schein. Das Formular für den Antrag bekommen Sie bei der Kreis-Verwaltung. Wir können Ihnen das Formular zuschicken. Die Kontakt-Information steht auf der Rück-Seite von diesem Heft. Das Formular gibt es auf der Internet-Seite: www.en-kreis.de Tippen Sie Fahrdienst in das Suchfeld ein. Was müssen Sie noch beachten? Bitte seien Sie pünktlich, wenn Sie den Fahrdienst bestellt haben. Sonst muss der Fahrdienst warten. Und dann kommt der Fahrdienst vielleicht zu spät zum nächsten Fahr-Gast. Seite 10

Wer hat dieses Heft gemacht? Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat dieses Heft gemacht. Die Texte in Leichter Sprache sind vom Lebenshilfe Büro für Leichte Sprache Ruhrgebiet und vom Büro für Leichte Sprache Volmarstein. Johanna Falentin, Achim Gentz, Joachim Hecker, Andrea Hollender, Nicole Krause und Sascha Niemann von der Werkstatt für behinderte Menschen in der Evangelischen Stiftung Volmarstein haben den Text in Leichter Sprache geprüft. Die Bilder sind von Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen 2013. Das Easy-to-read Logo ist von Inclusion Europe. Das Projekt Der Ennepe-Ruhr-Kreis macht mit beim Projekt: Briefe vom Amt in Leichte Sprache übersetzen. In schwerer Sprache heißt das Projekt: Übersetzung von Verwaltungsakten in Leichte Sprache. Das Projekt hat alle Texte über den Fahrdienst im EN-Kreis in Leichte Sprache übersetzt. Zum Beispiel den Antrag für den Fahrdienst. Oder die Briefe vom Amt über den Fahrdienst. Wenn Sie mehr über das Projekt wissen wollen oder eine Frage haben, dann schreiben Sie uns eine E-Mail. Die E-Mail-Adresse ist: leichte-verwaltung@ftb-esv.de Seite 11

Ansprech-Person Vielleicht möchten Sie noch etwas über den Fahrdienst wissen. Dann können Sie Frau Sauerwein fragen. Sie arbeitet beim Fachbereich Soziales und Gesundheit bei der Kreis-Verwaltung vom Ennepe-Ruhr-Kreis. Die Kreis-Verwaltung ist in der Hauptstr. 92 in Schwelm. Frau Sauerwein hat Zimmer 238 im 2. Stock. So können Sie Frau Sauerwein erreichen: Telefon: 0 23 36 93 22 49 Fax: 0 23 36 93 122 49 E-Mail: s.sauerwein@en-kreis.de Sie können auch einen Brief schreiben: Ennepe-Ruhr-Kreis Sonstige Sozialleistungen 52/2 Hauptstr. 92 58 332 Schwelm Seite 12