Für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg MobiTick



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Für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg MobiTick Die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende 15 Jahre MobiTick jung und mobil

Hier gilt das MobiTick Das MobiTick ermöglicht euch ein unbegrenztes Fahrvergnügen mit Bahn, Bus und Straßenbahn im hier gezeigten Gebiet. Mit der Jahreskarte in der Tasche braucht ihr euch über den richtigen Fahrschein keine Gedanken mehr zu machen und könnt alle Termine ganz leicht planen. Möchtet ihr weiter fahren, auch kein Problem. Ihr müsst dann nur die entsprechende Anschlussfahrkarte kaufen oder das MobiTickplus nutzen. 2 3

Alle Vorteile auf einen Blick Das MobiTick ist eine RMV-Jahreskarte für alle Schüler / -innen und Auszubildende, die in der Stadt Darmstadt oder im Landkreis Darmstadt-Dieburg wohnen, zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen. Das MobiTick ist gültig in Bus, Bahn und Straßenbahn in den RMV-Tarifgebieten 39, 40 und 41 auf allen RMV-Linien im Gebiet der DADINA (Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg). Das MobiTick bietet freie Fahrt ein ganzes Jahr lang, 24 Stunden täglich, also auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien. Anschlussfahrkarte für MobiTick-Inhaber Mit dem MobiTick könnt ihr bei Fahrten außerhalb des DADINA-Gebietes Geld sparen und das Angebot der Anschlussfahrkarte nutzen. Wenn ihr noch nicht das 14. Lebensjahr überschritten habt, dann könnt ihr die Anschlussfahrkarte Kind lösen, ansonsten die Anschlussfahrkarte Erwachsene. Der Preis ist davon abhängig, welches Ziel gewählt wird. Beim Kauf am Automaten müsst ihr die Zielnummer eingeben und bei der Nachfrage nach der Preisstufe der Zeitkarte die Preisstufe 4 für das MobiTick eingeben. Wenn ihr die Fahrkarte beim Busfahrer kauft, dann kann dieser die Zielnummer selbst suchen. Verglichen mit dem Kauf von zwölf herkömmlichen Monatskarten, spart ihr mit dem MobiTick ein volles Jahr lang viel Geld. Für Fahrten aus dem und in den Odenwaldkreis gibt es das MobiTickplus. 4 5

So gibt s das MobiTick So wird bestellt Wer ein MobiTick bestellen möchte, kann es mit dem Bestellformular in dieser Broschüre anfordern. Der Bestellschein kann auch online unter http://mobitick.heagmobilo.de ausgefüllt, abgespeichert und ausgedruckt werden. Die Unterschrift und ggf. der Schulstempel oder der Altersnachweis sind dann noch vor dem Versand oder der persönlichen Abgabe einzutragen. Per Post: Ihr schickt den online ausgefüllten und ausgedruckten oder handschriftlich ausge füllten Bestellschein an die HEAG mobilo GmbH, Vertrieb, Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt. Von dort bekommt ihr dann bei Abbuchung euer persönliches MobiTick per Post zugesandt. Bar zahler (Gesamtbetrag) holen ihr MobiTick im Kundenzentrum der HEAG mobilo, Luisenplatz 6, 64283 Darmstadt ab. Das MobiTick wird immer erst kurz vor Beginn der Gültigkeit zugesandt oder bereitgelegt. Persönlich: Ihr gebt den Bestellschein persönlich im Kundenzentrum der HEAG mobilo am Luisenplatz oder in der RMV-Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof in Darmstadt ab. Ihr könnt das MobiTick aber nicht sofort mitnehmen, da zunächst die persön lichen Unterlagen erstellt werden müssen. Der Versand erfolgt dann per Post, sofern die Bezahlung des MobiTicks per Abbuchung vorgesehen ist; Barzahler können ihr MobiTick nur im Kundenzentrum der HEAG mobilo am Luisenplatz in Darmstadt abholen. MobiTicks, die im Bar verkauf erworben werden, müssen bis zum 10. des Folgemonats der ersten Gültigkeit abgeholt sein. Die Kunden werden nicht mehr gesondert über die Abholung informiert. Statt der bisherigen Papierfahrkarte und den Monatsmarken wird deine Fahrkarte nun einfach als elektronischer Fahrschein kurz EFS auf dein eticket geladen. Alle wichtigen Ticketdaten wie Gültigkeit und Tarifgebiet sind auf dem Chip des etickets gespeichert. 6 7

Bescheinigung nicht vergessen Auf dem Bestellschein wird eine Bestätigung der Schule oder Ausbildungsstätte benötigt. Die einzige Ausnahme: Bis 14 Jahre (einschließlich) genügt ein einfacher Altersnachweis. Aus organisatorischen Gründen muss der Nachweis bei jedem neuen Antrag beigelegt werden. Wer sein MobiTick noch im laufenden Monat nutzen möchte, kann ausnahmsweise bis zum 10. eines Monats seine Karte im Kundenzen trum der HEAG mobilo, Luisenplatz 6 und in der RMV-Mobilitätszentrale, Am Hauptbahnhof 20 a in Darmstadt erhalten. So sind die Fristen Wenn der ausgefüllte Bestellschein bis zum 10. eines Monats entweder postalisch bei der HEAG mobilo oder im Kundenzentrum am Luisenplatz bzw. in der RMV-Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof in Darmstadt eintrifft, gilt das neue MobiTick schon ab dem 1. des folgenden Monats. Wer mit seinem Antrag zu spät dran ist, hat im Kundenzentrum der HEAG mobilo und in der RMV- Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof in Darmstadt trotzdem die Chance, ein MobiTick zu bekommen, das (nur bei Barzahlung) ab dem 1. des Folgemonats gültig ist. 8 9

So füllt man den Bestellschein aus 15 Jahre MobiTick jung und mobil Bitte sorgfältig alle benötigten persönlichen Angaben eintragen. Dazu die genaue Anschrift der Schule bzw. des Ausbildungsbetriebs sowie die eigene Adresse. Dann den Bestellschein unterschreiben oder bei Minderjährigen von einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen. SEPA- Lastschriftsmandat unterschreiben, wenn das MobiTick im Abbuchungsverfahren bezahlt werden soll. Die Bestätigung durch die Schule oder die Ausbildungsstätte eintragen lassen (ab 15 Jahren!). Bis 14 Jahre genügt ein Altersnachweis (z. B. ein Kinderausweis). Weitere Bestellscheine, z. B. für Freunde oder Bekannte, gibt s an den Schulen, bei den Stadtoder Gemeindeverwaltungen und an den bekannten Verkaufsstellen. Der Bestellschein kann auch online unter http://mobitick.heagmobilo.de ausgefüllt, abgespeichert und ausgedruckt werden. Die Unterschrift und ggf. der Schulstempel sind dann noch vor dem Versand oder der persönlichen Abgabe einzutragen. Den Bestellschein bitte in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an folgende Adresse senden: HEAG mobilo GmbH Vertrieb Klappacher Straße 172 64285 Darmstadt 10 11

Das MobiTick als eticket RheinMain Die Vorteile auf einen Blick Das eticket am Stück Der Austausch der Monatsabschnitte beim MobiTick zum Monatsersten ist nicht mehr nötig. Versehentliches Schwarzfahren wegen vergessener Monatsmarken gibt es nicht mehr. Aber weiterhin gilt: Chipkarte nicht vergessen! Das eticket mit Sicherheit Wird das eticket RheinMain verloren oder gestohlen, lässt es sich kurzfristig sperren, und du erhältst gegen eine Gebühr von 25 Euro umgehend eine Ersatzkarte. Ist deine Karte mutwillig beschädigt, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro für die Zweitausstellung erhoben. Bei einem Defekt erfolgt der Austausch kostenlos. Das eticket robust und reißfest Anders als eine Papierfahrkarte hält das eticket einiges aus. Zwar hat auch ein eticket nichts in der Waschmaschine zu suchen, sollte es aber dennoch aus Ver sehen mitgefahren sein, kann es im HEAG mobilo Kundenzentrum oder in der RMV-Mobilitäts zentrale in Darmstadt auf seine Funktionalität geprüft und falls nötig sofort vor Ort umgetauscht werden. Die Chipkarte ist übrigens bis zu vier Jahre haltbar. Das eticket einfach kontrolliert Die mobilen Kontrollen werden mit dem eticket schneller und unkomplizierter. Die Gültigkeitsdaten werden bei der Kontrolle mit einem speziellen Lesegerät geprüft. Datenschutz Wenn es um personenbezogene Karten geht, steht die Sicherheit natürlich an erster Stelle. Bei der HEAG mobilo wird Datenschutz groß geschrieben. Alle Systeme und Verträge unterliegen den Regelungen des Datenschutzes der Länder und des Bundes. Der Sicherheitshintergrund ist der gleiche wie bei einer Bankkarte. Der hohe Sicherheitsstandard (EDV- Standard) entspricht dem des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Alle datenschutzrechtlichen Anforderungen wie Transparenz, Datensparsamkeit und Löschmöglichkeiten sind berück sichtigt worden und werden erfüllt. Du kannst ganz sicher sein, dass die Bildung von personenbezogenen Bewegungsprofilen ausgeschlossen ist. Alle personenbezogenen Daten werden nur für solche Zwecke genutzt, die der rei bungslosen Durchführung des eticket RheinMain-Verfahrens dienen. Alle auf dem eticket RheinMain gespeicherten In for mationen lassen sich an vielen RMV-Vertriebsstellen und Fahrkartenautomaten mit eticket-akzeptanzsymbol sowie auf der RMV-Internetseite einsehen. Achtet auf dieses Zeichen: 12 13

Besondere Bedingungen Besondere Bedingungen für das MobiTick (Jahreskarte für Schüler / -innen und Auszubildende) im Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt bei Barzahlung oder einmaliger Abbuchung und mehrmaliger Abbuchung im Voraus im Rhein Main Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.08.2014 1. Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. 3. Vertragspartner /-in Vertragspartner / -in des MobiTick ist der / die unbeschränkt geschäftsfähige Besteller / -in. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird. 4. Fahrkarte (Nutzermedium) Die Ausgabe des MobiTick erfolgt als Chipkarte, dem sogenannten Nutzermedium (eticket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird. Eine Chipkarte ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt allein nicht zur Fahrt. 2. Berechtigter Personenkreis (Nutzer) a) Zur Nutzung des MobiTick sind alle Personen berechtigt, die nach Ziffer A.3.4.4 der Tarifbestimmungen zur Nutzung des Ausbildungstarifs definiert sind. b) Das MobiTick wird bei Nachweis der Berechtigung ausgestellt und ist nicht übertragbar. Der Nachweis erfolgt bei schulpflichtigen Personen bis einschließlich 14 Jahren über den Bestellschein und durch einen Altersnachweis. Ab dem 15. Lebensjahr erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule / ausbildende Stelle und ist von dem / der Besteller / -in / Nutzer / -in mit der Bestellung einzureichen. 5. Geltungsbereich Das MobiTick ist ein spezielles Tarifangebot des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt und wird für festgelegte Tarifgebiete ausgegeben. 6. Geltungszeitraum Das MobiTick gilt ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für zwölf aufeinanderfolgende Monate und wird nicht automatisch verlängert. 7. Mitnahmerecht /Anschlussfahrkartenregelung a) Die kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen. b) Die Nutzung der Anschlussfahrkarte ist möglich. 14 15

Besondere Bedingungen 8. Preise und Zahlungsbedingungen a) Der Preis ergibt sich aus dem festgelegten räumlichen Geltungsbereich, der gewählten Art der Bezahlung und aus dem am ersten Gültigkeitstag gültigen Preis. Die Bezahlung erfolgt im Wege der einmaligen Abbuchung bzw. Barzahlung im Voraus oder der mehrmaligen Abbuchung im Voraus. b) Hat sich der Vertragspartner für die einmalige Abbuchung oder Barzahlung des Gesamtjahresbetrags im Voraus entschieden, wird auf den festgelegten Preis ein Skonto von 6, Euro gewährt. c) Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrags erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des im Voraus bezahlten MobiTick eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den / die Vertragspartner / -in. d) Bei mehrmaliger Abbuchung im Voraus wird der Gesamtjahresbetrag in zwölf Abbuchungsbeträgen jeweils zum Monatsbeginn abgebucht (1/12 des Jahrespreises des MobiTick). Bei Preisänderungen werden die Abbuchungsbeträge angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die von der personenbeförderungsrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist. e) Die Bezahlung per Abbuchung erfolgt im Wege eines erteilten SEPA-Lastschrift-Mandats. Mit dem abgegebenen Mandat wird das ausstellende Unternehmen ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen Beträge für die Vertrags laufzeit monatlich oder einmal im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse, einer Bank oder von einer Postbank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. Abweichend von der 14-tägigen Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Vertragspartner (Besteller) informiert und er ist verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten. f) Der / die Vertragspartner / -in bzw. Kontoinhaber / -in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei mehrmaliger Abbuchung gilt dies zum 1. des jeweiligen Abbuchungsmonats. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus erfolgt die Abbuchung zum 1. des ersten Gültigkeitsmonats. g) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird die Einzugsermächtigung wider rufen, so kann der Vertrag von der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das MobiTick ungültig und bei der Chipkarte wird die Fahrtberechtigung gesperrt. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist dann nicht mehr möglich. Kosten, die der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem abwickelnden Verkehrsunternehmen durch den Besteller infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener SEPA-Lastschriften entstehen, werden, soweit dies möglich ist, von dem angegebenen Konto 16 17

Besondere Bedingungen abgebucht. Soweit dies nicht möglich ist, bleiben die Ansprüche gegen den Vertragspartner bestehen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5, Euro erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. 9. Zustandekommen des Vertrages a) Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen erfolgt bei der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunternehmen in der von der RMV GmbH festgelegten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats. b) Mit Abgabe der Bestellunterlagen gibt der / die Vertragspartner/-in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit einer Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. einem Verkehrsunternehmen ab. c) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vertragspartner dieses Angebot annimmt, indem er das MobiTick an den / die Besteller / -in oder den / die Nutzer / -in übergibt oder an einen von diesen versendet (bzw. oder an die im Bestellschein genannte Lieferadresse versendet). Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem / der Besteller / -in und dem / der Nutzer / -in um unterschiedliche Personen, ist der / die Nutzer / -in ausdrücklich zur Entgegennahme des MobiTick berechtigt. Das MobiTick kann bei Barzahlung im Voraus an festgelegten Verkaufsstellen gekauft werden. Der / die Kunde / -in erhält eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Fahrtberechtigung, die Kartennummer und die zeit liche Gültigkeit des Nutzermediums festgehalten sind. 10. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) Alle Änderungen (Anschrift, Bankverbindung usw.) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. b) Die Änderungen müssen dem abwickelnden Unternehmen von dem / der Vertragspartner / -in bis zum 10. des Vormonats gemeldet werden. Der Änderungsantrag hat schriftlich zu erfolgen. 11. Verlust/Ersatz Wird das MobiTick verloren oder gestohlen, lässt es sich kurzfristig sperren. Gegen Zahlung von 25, Euro wird die Ausstellung einer Ersatzkarte veranlasst. Dies gilt auch, wenn die Karte mutwillig beschädigt wurde. Bei einem Defekt erfolgt der Austausch kostenlos. Den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte muss der / die Kunde / -in direkt bei dem Unternehmen, bei dem er / sie die Karte erworben hat, einreichen. Die Ersatzkarte wird ihm / ihr zur sofortigen Mit nahme in der festgelegten Verkaufsstelle bereitgestellt. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte anfallen, werden nicht erstattet. 18 19

Besondere Bedingungen 12. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses 12.1. Dauer des Vertrags Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander folgende Monate. Der Vertrag wird nicht automatisch verlängert. 12.2 Vorzeitige Beendigung a) Die Kündigung kann direkt an einer Vertriebsstelle des Vertragspartners oder schriftlich erfolgen. Die Fahrtberechtigung wird dann entsprechend gesperrt. Der Vertrag kann ausschließlich zum 1. eines Monats gekündigt werden. b) Bei einer Kündigung ist die Bankverbindung anzugeben (sofern nicht schon beim Antrag geschehen), auf welche ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter 5, Euro werden mit dem Bearbeitungsaufwand verrechnet. 12.3 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung a) Die Erstattung bei Einmalzahlung in bar und bei einmaliger Abbuchung im Voraus richtet sich nach den genutzten Monaten. Ein Nutzungsmonat entspricht der Zeitdauer vom 1. eines Monats bis einschließlich zum letzten Tag desselben Monats. Beim MobiTick im Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt wird je genutztem Monat ein Festbetrag von 55, Euro zugrunde gelegt. Der errechnete Preis wird vom Gesamtpreis abgezogen. Erstattet wird maximal der Preis, der bezahlt wurde. b) Die Verrechnung bei monatlicher Abbuchung richtet sich nach den genutzten Monaten. Ein Nutzungsmonat entspricht der Zeitdauer vom 1. eines Monats bis einschließlich zum letzten Tag desselben Monats. Beim MobiTick im Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt wird je genutztem Monat ein Festbetrag von 55, Euro zugrunde gelegt. Der Differenzbetrag zwischen der Forderung des Verkehrsunternehmens und dem bisher gezahlten Betrag wird dem Kunden als gesonderte Rechnung zugestellt. 12.4. Sonderkündigungsrecht durch das abwickelnde Unternehmen Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens ist der Vertragspartner des Bestellers / der Bestellerin berechtigt, die Fahrtberechtigung zu sperren. Nach einer Kündigung durch das Verkehrsunternehmen ist eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren für das MobiTick nicht mehr möglich. 20 21

Hier alle Adressen, die für eure Bestellung und für Rückfragen wichtig sind: DADINA Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation Europaplatz 1 64293 Darmstadt www.dadina.de info@dadina.de Tel. 0 61 51-3 60 51 0 Fax 0 61 51-3 60 51 22 Mo Fr 8.00 Uhr 12.30 Uhr Mo Do 13.00 Uhr 15.30 Uhr RMV-Mobilitätszentrale Darmstadt Am Hauptbahnhof 20 a 64293 Darmstadt Tel. 0 61 51-3 60 51 51 Fax 0 61 51-3 60 51 55 Öffnungszeiten: Mo Fr 8.00 Uhr 18.00 Uhr Sa 9.00 Uhr 13.00 Uhr HEAG mobilo GmbH Vertrieb Klappacher Straße 172 64285 Darmstadt www.heagmobilo.de mobitick@heagmobilo.de Tel. 0 61 51-7 09 4236 Tel. 0 61 51-7 09 4153 Fax 0 61 51-7 09 4150 HEAG mobilo GmbH Kundenzentrum Luisenplatz 6 64283 Darmstadt Tel. 0 61 51-7 09 4168 Fax 0 61 51-7 09 4500 Öffnungszeiten: Mo Fr 8.00 Uhr 18.00 Uhr Sa 9.00 Uhr 13.00 Uhr 22 23

HEAG mobilo Vertrieb Klappacher Straße 172 64285 Darmstadt HEAG mobilo GmbH Kundenzentrum Luisenplatz 6 64283 Darmstadt Öffnungszeiten: Mo Fr 8.00 Uhr 18.00 Uhr Sa 9.00 Uhr 13.00 Uhr DADINA Europaplatz 1 64293 Darmstadt RMV-Mobilitäts zentrale Darmstadt Am Hauptbahnhof 20 a 64293 Darmstadt Öffnungszeiten: Mo Fr 8.00 Uhr 18.00 Uhr Sa 9.00 Uhr 13.00 Uhr Stand Mai 2014 Art.-Nr. MobiTick1401

So wird bezahlt Bei der Bezahlung des MobiTick gibt es drei Möglichkeiten: Einmalige Barzahlung auch mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa oder Mastercard) des Gesamt betrages von 306, Euro (nur bei persönlicher Abholung im Kundenzentrum der HEAG mobilo GmbH, Luisenplatz 6 in Darmstadt). Einmalige Abbuchung des Gesamtbetrages von 306, Euro. Zwölfmalige Abbuchung der Teilbeträge von 26, Euro (insgesamt 312, Euro). Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten Der Landkreis Darmstadt-Dieburg erstattet die not - wendigen Schülerbeförderungskosten nach dem Hessischen Schulgesetz. Das MobiTick wird durch die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler / innen selbst erworben. Für anspruchsberechtigte Schüler / innen des Landkreises Darmstadt-Dieburg, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, erfolgt die Rückerstattung in einer Summe. Der Antrag kann bereits vor Schuljahresbeginn gestellt werden, frühestens jedoch am 01.04. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt. Für MobiTick-Nutzer / innen, die eine Berufsschule besuchen, erfolgt eine halbjährige Rückerstattung der Kosten nach Ablauf eines Schulhalbjahres durch die Abteilung Schulservice. Fragen zur Anspruchsberechtigung beantwortet das zuständige Schulamt der Stadt Darmstadt bzw. die Abteilung Schulservice des Landkreises Darmstadt- Dieburg. Die Preise gelten ab 1. August 2015. HEAG mobilo Vertrieb Klappacher Straße 172 64285 Darmstadt HEAG mobilo GmbH Kundenzentrum Luisenplatz 6 64283 Darmstadt Öffnungszeiten: Mo Fr 8.00 Uhr 18.00 Uhr Sa 9.00 Uhr 13.00 Uhr DADINA Europaplatz 1 64293 Darmstadt RMV-Mobilitäts zentrale Darmstadt Am Hauptbahnhof 20 a 64293 Darmstadt Öffnungszeiten: Mo Fr 8.00 Uhr 18.00 Uhr Sa 9.00 Uhr 13.00 Uhr Stand Mai 2015 Art.-Nr. MobiTick 1501