des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV) Berufsbild, Ausbildungsplan und Prüfungsordnung

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Transkript:

WA S S E R A B F A L L R E G E LW E R K REGELBLÄTTER des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV) ÖWAV-Regelblatt 15 Der Klärfacharbeiter Berufsbild, Ausbildungsplan und Prüfungsordnung 3., vollständig überarbeitete Auflage Wien 2013 In Kommission bei: Austrian Standards plus Publishing 1020 Wien, Heinestraße 38

Dieses Regelblatt ist das Ergebnis ehrenamtlicher, technisch-wissenschaftlicher Gemeinschafts arbeit. Dieses Regelblatt ist eine wichtige, jedoch nicht die einzige Erkenntnisquelle für eine fachgerechte Lösung. Durch seine Anwendung entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln oder für die richtige Anwendung im konkreten Fall. Eine etwaige Haftung der Urheber ist ausgeschlossen. Impressum Medieninhaber und Verleger: Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband, Wien Hersteller: Druckerei Fischer, Wien Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Angaben in dieser Publikation trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Autoren oder des Verlages ausgeschlossen ist. Dieses Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung und Übersetzung werden ausdrücklich vorbehalten. Kein Teil dieses Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Redaktion, Satz und Layout: Mag. Fritz Randl (ÖWAV) 2013 by Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband.

Vorwort Zur Reinhaltung unserer Gewässer wurden große Summen in die Errichtung von Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen investiert. Abwasserreinigungsanlagen können aber nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie ordnungsgemäß gewartet und betrieben werden. Dies ist nur möglich, wenn das Betriebspersonal eine entsprechende Ausbildung erhalten hat. Es liegt auch in der Verantwortung der Vorgesetzten, dass auf diesen Anlagen ausgebildetes Fachpersonal im erforderlichen Umfang eingesetzt wird. Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) führt daher seit mehr als 40 Jahren in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Wien und weiteren Partnern Ausbildungskurse für das Betriebspersonal von Kläranlagen durch, die es dem Betriebspersonal ermöglichen, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen. Im Rahmen der Fachgruppe Abwasser- und Abfalltechnik im ÖWWV befasste sich bereits Anfang der 80er-Jahre ein eigener Ausschuss mit der Frage der Ausbildung des Betriebspersonals von Abwasserreinigungsanlagen und arbeitete im Jahr 1984 das ÖWWV-Regelblatt 15 Der Klärfacharbeiter aus. Bedingt durch neue Kenntnisse und Verfahrenstechniken sowie die Fortschreibung der gesetzlichen Bestimmungen wurde das Regelblatt 1997 überarbeitet und die Ausbildung erweitert. Die Abstimmung der Ausbildung mit den UT-Berufen in Deutschland zeigte weiteren Anpassungsbedarf auf. Demgemäß wurden seitens des ÖWAV zusätzliche, vorerst freiwillige Ausbildungsmöglichkeiten angeboten, welche nunmehr in die Ausbildung zum Klärfacharbeiter integriert werden. Zudem werden aufgrund der gewonnenen Erfahrungen auch Adaptionen an den bisher bestehenden Ausbildungsvorschriften vorgenommen. Weiters wurde die Ausbildung zum Klärfacharbeiter inhaltlich und im Aufbau mit der Ausbildung zum Kanalfacharbeiter (ÖWAV-Regelblatt 44) abgestimmt. Der Klärfacharbeiter soll aufgrund der in diesem Regelblatt vorgeschriebenen Ausbildung in der Lage sein, eine kleinere oder mittlere biologische Abwasserreinigungsanlage selbstständig zu betreiben. Er nimmt deshalb auch auf der Anlage eine übergeordnete Stellung ein. Auf größeren Anlagen ist er einem Bereichsleiter bzw. dem Betriebsleiter der Anlage unterstellt. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, gelten in diesem Regelblatt die für die personenbezogenen Bezeichnungen (z. B. Arbeitgeber, Dienstgeber, Arbeitnehmer, Dienstnehmer) gewählte Formen für beide Geschlechter, d. h., es wird auf die schwer lesbare Form...Innen verzichtet. Alle Regelungen und Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten sinngemäß auch für Dienstgeber und Dienstnehmer. Der ÖWAV hofft, dass durch die in der Überarbeitung des Regelblattes beschriebene Ausbildung der Wissensstand des Betriebspersonals auf den Abwasserreinigungsanlagen weiter verbessert und diesem auf dem Gebiet des Umweltschutzes so wichtigen Berufsstand auch die ihm zustehende Anerkennung der Öffentlichkeit zuteil wird. ÖSTERREICHISCHER WASSER- UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND Wien, im Jänner 2013 ÖWAV-Regelblatt 15 (3. Auflage) 3

An der Überarbeitung des ÖWAV-Regelblatts 15 haben mitgewirkt: Als Leiter: whr DI Gerhard SPATZIERER, Amt der Burgenländischen Landesregierung, Eisenstadt Ausschussmitglieder: Ing. Bettina CASAGRANDE, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Linz Ing. Claudia CZVITKOVICH, Marktgemeinde Guntramsdorf Christian FIMML, Abwasserverband Achental-Inntal-Zillertal, Strass im Zillertal DI Werner FOLK, Kapfenberg DI Dr. Wilhelm FREY, Ingenieurkonsulent für Maschinenbau, Leobendorf DI Thomas GAMPERER, Linz Service GmbH für Infrastruktur und kommunale Dienste, Linz whr DI Andreas GOTTSCHALL, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Horn BL Josef HIRTENFELLNER, Graz Ing. Peter HORA, ebswien hauptkläranlage GmbH, Wien Ing. Erich JENISCH, Marktgemeinde Guntramsdorf Dr. Klaus KÖNIG, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Bregenz DI Herbert KRANER, DI Kraner ZT GmbH, Wien Mag. Dr. Norbert KREUZINGER, Technische Universität Wien Ing. Wilhelm LAMMER, Abwasserverband Welser Heide, Marchtrenk DI Dr. Dietmar MOSER, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, St. Pölten OBR DI Bernhard NENING, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Linz DI Dr. Brigitte NIKOLAVCIC, Amt der Burgenländischen Landesregierung, Eisenstadt Karl PALKOWITZ, Abwasserverband Schwechat, Schwechat-Mannswörth DI Harald PICHLER, Linz Service GmbH, Asten Ing. Werner STROBL, Landesagentur für Umwelt, Bozen DI Dr. Karl SVARDAL, Technische Universität Wien DI Georg TOPF, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Graz Dr. Andreas UNTERWEGER, Amt der Salzburger Landesregierung, Salzburg Ing. Verena WAGENTRISTL, Amt der Burgenländischen Landesregierung, Wulkaprodersdorf TAR Ing. Manfred WEBER, St. Valentin DI Dr. Stefan WILDT, Amt der Tiroler Landesregierung, Innsbruck Ing. Andreas ZÖSCHER, Mürzverband, Kapfenberg Für den ÖWAV: Mag. Franz LEHNER, Bereichsleiter Abwasserwirtschaft im ÖWAV, Wien 4 ÖWAV-Regelblatt 15 (3. Auflage)

Inhaltsverzeichnis 1 Ausbildungsvorschrift für Klärfacharbeiter... 7 1.1 Ausbildungsziel... 7 1.2 Berufsprofil... 7 1.3 Dauer der Ausbildung... 7 1.4 Zugangsvoraussetzungen zur Berufsausbildung... 7 1.5 Berufsbild und Ausbildungsplan... 7 1.6 Ablaufschema der Ausbildung... 8 1.7 Ausbildungsabschnitte... 8 1.7.1 Grundausbildung... 8 1.7.2 Weiterführende Ausbildung... 9 1.7.3 Klärfacharbeiterprüfung... 10 1.8 Abschlusstests der Kurse... 11 1.9 Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungskursen... 11 1.10 Abweichungen von den Ausbildungsvorschriften... 11 1.11 Weiterbildung... 11 1.11.1 Kläranlagen-Nachbarschaften... 11 1.11.2 Seminare, Workshops etc... 11 2 Prüfungsordnung für die Klärfacharbeiterprüfung... 12 2.1 Prüfungskommission... 12 2.2 Prüfungstermine... 12 2.3 Zulassungsbedingungen zur Klärfacharbeiterprüfung... 12 2.3.1 Nachweis der Praxis... 12 2.3.2 Nachweis der Absolvierung der Kurse... 12 2.3.3 Nachweis über eine gleichwertige Ausbildung... 12 2.4 Anmeldung zur Prüfung... 13 2.5 Entscheidung über die Zulassung... 13 2.6 Nichtteilnahme und Rücktritt... 13 2.7 Durchführung der Klärfacharbeiterprüfung... 13 2.8 Beurteilung der Leistung... 14 2.9 Zeugnis... 15 2.10 Rechtsmittel... 15 2.11 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen... 15 2.12 Schlussbestimmungen... 15 3 Anhang... 16 3.1 Lehrstoff für die Klärfacharbeiterausbildung... 16 3.1.1 Praktikum... 16 3.1.2 Klärwärter-Grundkurs... 17 ÖWAV-Regelblatt 15 (3. Auflage) 5

3.1.3 Laborkurs... 19 3.1.4 Maschinentechnischer Kurs... 20 3.1.5 Elektrotechnik-Grundkurs (für Teilnehmer ohne elektrotechnische Ausbildung)... 21 3.1.6 Messtechnik-Kurs... 22 3.1.7 Klärwärter-Fortbildungskurs... 22 3.2 Literaturhinweise... 24 ÖWAV-Regelwerk... 25 6 ÖWAV-Regelblatt 15 (3. Auflage)