3. Ideen und Anregungen zum sportartspezifischen Umgang mit den schulischen Rahmenbedingungen

Ähnliche Dokumente
Kooperationsvereinbarung

Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen

Universitätssportverein USV TU DRESDEN e.v.

Bundeswettbewerb: Tanzen in der Schule

Bundeswettbewerb: Tanzen in der Schule

Thüringer Tennis-Verband e.v. C-Trainer Ausbildung 2017

Kooperation Schule und Verein

Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landessportbund Rheinland-Pfalz. Sport in der Ganztagsschule

Bei Fragen zum Ablauf oder weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an Frau Beatrix Wenrich,

Häfler Modell - Kooperation Kindergarten/Schule Verein

Gesetz- und Verordnungsblatt

Kooperationsvereinbarung für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote

Landessportbund Brandenburg e.v. FÖRDERPROGRAMM INITIIERUNG VON BEWEGUNGSANGEBOTEN DES ORGANISIERTEN SPORTS FÜR KINDER MIT MOTORISCHEN DEFIZITEN

Kooperationsvereinbarung

Bundeswettbewerb: Tanzen in der Schule

Richtlinie über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die Leitung von Schulsportgemeinschaften an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen

Kooperationsvereinbarung. Kooperationsvereinbarung

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Sport in Hessen

Rahmenvereinbarung. zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig- Holstein. und

Richtlinie zur Förderung von ganztägig arbeitenden Schulen und Grundschulen mit Betreuungsangebot

Sportverein und Ganztagesschule

Rahmenvereinbarung. zwischen. der

Leistungssportförderung Baselland (LSF BL)

Grundlegende Informationen für die Mitarbeit in der Ganztagsschule im Bistum Augsburg

Konzept. offene Ganztagsschule für Schüler/innen der Jahrgangsstufe. an der Dorothea-von-Haldenberg-Grundschule Mammendorf.

Unser Kinder- und Jugendschutzkonzept

Rahmenvereinbarung. über die Zusammenarbeit im Rahmen ganztägiger Angebote an hessischen Schulen. (ABl S. 209)

Ergänzende Richtlinien für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen zum Verbot der sexuellen Diskriminierung und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung

zwischen dem LandesSportBund Niedersachsen e. V. und dem Niedersächsischen Kultusministerium zur Zusammenarbeit an öffentlichen Ganztagsschulen

Inhalt. 1. Verwendungszweck. Diplomsportwissenschaftler, 2. Verwendungsbereich. Diplomsportwissenschaftlerinnen,

Vereinigung Westfälischer Museen e.v. Rahmenvereinbarung. zwischen. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Trainingshallen befinden sich an der Schule. An Schulen verbringen die Kinder die meiste Zeit des Tages (zunehmend in Ganztagsschulen).

Zusammenarbeit Schule und Verein

Leitbild der OS Plaffeien

Jugendförderung des StadtSportVerbandes Witten e.v.

Informationsblatt zur Wahl der zweiten Fremdsprache und zur Offenen Ganztagsschule

Leitfaden DFB-JUNIOR-COACH für Ausbildungsschulen

Kirchliche Kooperationspartner

Richtlinien und Antragsvordruck für Mikroprojekte

Infoabend zum Kooperationsmodell Sport in Schule & Verein. 19. Oktober Mayen. Herzlich Willkommen

UK. Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen

Vorname. PLZ, Ort. Familienstand. Geschlecht männlich weiblich. Telefon:

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986

Bewerbung um die Teilnahme am Gewaltpräventionsprojekt PiT- Hessen

Antrag auf Verleihung des Gütesiegels

Übungsleiterordnung. des. MTV Riede e.v. von 1910

Auftaktveranstaltung Ganztagsschulen 2018/2019

Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen

Pädagogische Tanzprojekte, Seminare und Fortbildungen Informationen für die Fachschaften Sport und Musik

Richtlinien zur Förderung von Investitionen der Vereine für die Gemeinde Fichtenau

Hessens Landesprogramm zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen

Auftaktveranstaltung Pakt für den Nachmittag 2017/2018

Vereinbarung über die Durchführung und Finanzierung von Schulsozialarbeit. zwischen

Der nachfolgende. Kooperationsvertrag. wird abgeschlossen zwischen. Kita für Bewegung und Sport KIDS + CO Kopernikusring Klingenthal

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Schülerinnen und Schüler zu den Kosten von Schullandheimaufenthalten

Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015

Elternmitwirkung an der Schule Ballwil

Fit für die Ganztagsschule - Die BSJ Traunstein mit seinen Vereinen als Partner.

Kooperationsvereinbarung

Anmeldung für den Offenen Ganztag 2014/15 - Formular für Eltern -

Vorwort/Präambel. Selbstverständnis

Konzept zur Einrichtung von neuen gebundenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2009/10 oder 2010/11

Fortbildungskonzept der Peter-Lenné-Schule

BEWEGTE SOZIALE STADT Förderung Schule / Sport in Berlin. Dr. Thomas Poller Schulsportreferent

Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Sport

Richtlinie für die Förderung von gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Amt Wachsenburg

Entstehen unser Tanzsport AG im Schuljahr 2005/2006

Praxisvertrag zum Studienprojekt 2

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung

Fach< und Fördergrundsätze zum Landesprogramm Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter

Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 3

Rechtlicher Rahmen und Wege zur Handlungssicherheit in der Ganztagsschule Erhard Zammert

Rahmenvereinbarung. zwischen. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

KOOPERATIONSVERTRAG. Vertragsnummer (Dienststellennummer Schule-Lfd.Nr.-Schuljahr Vertragsabschluss: z.b /2019) zwischen

Mädchen für den Fußball Gewinnung von Mädchen für den Vereinsfußball

Mindeststandards im Freiwilligen Sozialen Jahr (Inland) der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Rheinland-Pfalz

Freiwilliges Soziales Jahr im Sport

MEHR BEWEGUNG IN SCHULE UND GANZTAG

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

Gemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013

Jugendförderung des StadtSportVerbandes Witten e.v.

Gymnasium Starnberg. Offene Ganztagesschule am Gymnasium Starnberg

Unser Bild vom Menschen

Kooperationsvertrag. Zwischen. der Schulleitung der 30. Grundschule Am Hechtpark Dresden vertreten durch Herrn Mathias Gläsel (Rektor) und

Pädagogisches Leitbild der Kita Kinderwerkstatt

SCHUTZ VOR SEXUALISIERTER GEWALT IM SPORT. Informationen für die Aus- und Fortbildung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes

Richtlinien für die Förderung des Sports in der Stadt Dülmen (Sportförderungs-Richtlinien) vom

Förderprogramm Kinderturnen in der Kita. Ausschreibung

Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen

Talentschulen des Sports

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013

Richtlinien der Stadt Baden - Baden über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm BaBaLu - Baden- Badener Lernunterstützung

Transkript:

3. Ideen und Anregungen zum sportartspezifischen Umgang mit den schulischen Rahmenbedingungen Oft hört man Wir haben keine Halle, wir können dies nicht machen. Viele große Tanzprojekte haben ganz im Stillen und im hintersten Kämmerchen begonnen. Auch Bühnenstars proben und trainieren nicht immer in idealen Räumlichkeiten und mit entsprechenden Flächengrößen. In verschiedenen Tanzfilmen kann man das auch immer wieder sehen. Nachfolgend einige hilfreiche Ideen zur Durchführung des Tanzunterrichts, die durch den Austausch mit praktizierenden Sport- und fachfremden Lehrerinnen und Lehrer aufgestellt wurden. 3.1 Hinweise zur Raumorganisation Je nach Thema der Tanzeinheit ist ein entsprechend großer Raum ideal, wie z.b. eine Sporthalle. Aber auch ein Klassen- oder Musikraum mit zur Seite geschobenen Tischen und Stühlen, in der Aula- oder Pausenhalle oder in einem Gang des Schulhauses oder der Sporthalle lassen sich tänzerische Bewegungen entwickeln. Dies weckt durchaus das Interesse anderer SuS. Ein Abspielgerät für die Musik sollte zur Verfügung stehen. Hier haben die Jugendlichen heutzutage oft selbst Geräte, die sie mitbringen können. 3.2 Gruppenbildung und Themenfindung Kooperationen zwischen Vereinen und Schulen sind eine zeitlich begrenzte, projekthafte Zusammenarbeit zwischen einem gemeinnützigen Verein und einer bestimmten Schule, die gemeinschaftlich ein Angebot für Schüler schaffen, das nicht zum regulären Schulunterricht gehört und nicht zwingend auf einen festen Klassenverband oder auf eine bestimmte Altersstufe begrenzt wird. Hierbei sind die Möglichkeiten sehr vielfältig und sollten den jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort individuell angepasst werden. Die Gruppenbildung ist im Tanzen oft eng verzahnt mit den verschiedenen Tanzarten und damit den Musikrichtungen, die ihnen zugrunde liegen. Es finden sich hier bei der Vorgabe geeigneter Auswahlmöglichkeiten gerade in der Gruppe der fortgeschrittenen Schülerinnen und Schüler zahlreiche Ansätze. In der Gruppe der unerfahrenen Tänzerinnen und Tänzer sollte eine Tanzart gewählt werden, die überhaupt einen Einstieg in das Tanzen ermöglicht. Grundsätzlich sind fast alle Tanzarten sowie rhythmische Bewegungen geeignet, das Angebot ist im Tanzen sehr groß und variabel einsetzbar. Exemplarisch seien genannt: Standard- und Lateinamerikanische Tänze, Jazz and Moden Dance, Rock n Roll, Videoclip-

Dancing, Hip Hop, Line Dance, Jumpstyle und weitere Styles der modernen Tanzszene, Garde- und Showtanz u.v.a.m. Es ist darauf zu achten, dass auch den Vorlieben und Stärken der Lehrperson Rechnung getragen wird, denn aufgrund der großen Vielfalt des Tanzangebots sind die individuellen Ausprägungen und sehr vielfältig und Experten unter den Lehrerinnen und Lehrern in verschiedenen Tanzarten können ihre Erfahrungen am besten weitergeben. Häufig wird postuliert, dass man ausschließlich auf aktuelle Trends der Musik- und Tanzszene eingehen soll, um das Interesse der Kinder und Jugendlichen am Tanz zu wecken, da dies ihrer Erfahrens- und Erlebniswelt am nächsten käme. Die Erfahrung zeigt jedoch, begeisternde und motivierende Herangehensweise an die verschiedenen Tanzstile sind grundsätzlich die Voraussetzung für ein Gelingen eines Tanzprojekts. 3.3 Didaktisch-Methodische Ansätze Oft ist die Vermittlung im Tanzen auf Reproduzieren von vorgegebenen Schrittfolgen festgelegt. Dem sollten unbedingt kreative Inhalte hinzugefügt werden. Vorgegebene Bewegungen können z.b. von den Schülern nach eigenen Vorstellungen kombiniert, neue Bewegungen in Improvisationsaufgaben entdeckt werden. Bewegungen sollen nicht als unveränderlich erlebt werden, sondern als Material, das man variieren und mit dem man spielen kann. Man darf durchaus provokativ behaupten, dass keine Sportart so viele emotionale Erlebnismöglichkeiten bietet wie der Tanz. Diese wahrzunehmen bereichert den Sport im Ganztag und eröffnen ihm Chancen, die kaum ein anderes Schulfach wahrnehmen kann. Es geht nicht nur um Bewegungstechnik, sondern vor allem auch um die Erlebnisdimension von Bewegung. Hemmungen abbauen, sich körperlich darstellen und etwas ausdrücken können, dazu soll dieser Tanzunterricht im Ganztag beitragen. Bewegungen werden deshalb oft mit bzw. vor einem Partner gemacht, Gestaltungen und eigenständig kreierte Bewegungen werden vorgeführt. Eine Präsentation innerhalb dieser Unterrichtsvorhaben im Ganztag ist immer mit dieser Zielsetzung und nicht mit technischer Perfektion verknüpft. Körperlichkeit positiv zu erleben, ist nur dann für alle Schüler möglich, wenn die Unterrichtskonzeption offen ist, verschiedenste Bewegungsmöglichkeiten akzeptiert und sich nicht allein an komplizierten Tanztechniken orientiert. Will man alle diese Erlebnismöglichkeiten wahrnehmen, dann bieten sich bestimmte methodische Grundsätze an:

Reproduzierendes und entdeckendes Lernen finden statt. Reproduzieren dann, wenn bestimmte Bewegungsmuster oder eine Technik vermittelt werden sollen, Technik gibt den Schülern eine Sicherheit, die hilft Bewegungshemmungen abzubauen. Ausgehend von dieser Sicherheit ist entdeckendes Lernen besser möglich. Ohne entdeckendes Lernen und Experimentieren mit Bewegungen können die oben angesprochenen Zielsetzungen nicht erfüllt werden. Die Organisationsformen sind Partner- und gruppenbezogen. Nur solche Organisationsformen lassen soziale Erfahrungen und ein kommunikatives Miteinander zu. Sie erst schaffen die vertraute Atmosphäre, in der man sich körperlich darstellen kann. Das Lehrerverhalten ist offen und flexibel. Vom Lehrer vorgegebene Ideen sind vor allem als Hilfestellung für Schüler zu verstehen. Brauchen sie diese Hilfestellung nicht, sollte der Lehrer seine Konzeption spontan ändern und mehr Raum für die Eigeninitiative der Schüler lassen. Die positive Einstellung des Lehrers zu den angebotenen Inhalten sollte deutlich sichtbar sein. In einem Unterricht, in dem Schüler aus sich herausgehen und Hemmungen abbauen sollen, darf der Lehrer keine distanzierte Haltung gegenüber den Inhalten zeigen. Sein Mitmachen und seine Begeisterung ermuntern die Schüler; seine modellhafte positive Einstellung gegenüber der Sache können sie übernehmen. Aufmunterung Zum Tanzen, Improvisieren und Experimentieren kann nicht gezwungen, sondern stets nur aufgemuntert werden. Zwang vergrößert die Hemmungen und steht den Zielsetzungen der Unterrichtsvorhaben entgegen. Der Lehrer schafft eine Atmosphäre, in der Schüler ihre Schwierigkeiten und Abneigungen verbalisieren können, um sie aus dieser Einsicht heraus zu anderen Verhaltensweisen und Verhaltensweisen und Einstellungen zu ermuntern. (verändert nach Marose/Rincke: Stundenblätter "Tanz und Gestaltung", S. 11-13)

3.4 Möglichkeiten der Finanzierung von Projekten Ausschreibung Projekte Kindergarten/Schule Tanzsportverein Der Hessische Tanzsportverband möchte Kooperationsmaßnahmen zwischen Kindergarten, Schule und Verein mit dem Ziel fördern, Kinder, Schülerinnen und Schüler für eine eigene kontinuierliche tanzsportliche Betätigung zu gewinnen. Die folgende Ausschreibung regelt, unter Beachtung des jährlichen Höchstbetrages im Haushaltsplan, die Vergabe der Fördermittel durch den HTV. Eine Kooperationsmaßnahme kann nur einmal gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Verband hat das Recht, durch die Entsendung eines Beauftragten, die Maßnahmen jederzeit zu besuchen. Förderungswürdige Kooperationsmaßnahmen Kindergarten Verein sind: - Kontinuierliche, breitensportliche Vereinsangebote - Einmalige Veranstaltungen und Maßnahmen Voraussetzungen für die Förderung: - Einreichung der von der Leiterin des Kindergartens und des Vereinsvorsitzenden unterzeichneten Antrages auf Förderung. - Bestandteil des Antrages ist die Vereinbarung über die Maßnahmen zwischen dem jeweiligen Kindergarten und dem Verein. - Die Maßnahme kann nur von einer qualifizierten Person geleitet werden (mit Trainer-, Übungs- und Jugendleiterlizenz, Sportassistent, Erzieher/in) - Zuwendungsempfänger sind Tanzsportvereine und Abteilungen, die ordentliche Mitglieder des HTV sind. - Die Vereine müssen über eine Jugendordnung verfügen, die dem Antrag beizufügen ist. Förderungswürdige Kooperationsmaßnahmen Schule Verein sind: - Kontinuierliche, breitensportliche Vereinsangebote - Einmalige Veranstaltungen und Maßnahmen (ggf. mit tänzerischen Schwerpunkten) - Talentfördergruppen Voraussetzungen für die Förderung: - Die Antragsstellung für das 1. Schulhalbjahr (Sept.-Jan.) hat bis zum 30.04. und für das 2. Schulhalbjahr (Febr.-Aug.) bis zum 30.11. zu erfolgen

- ausgenommen für Erstanträge sind die jeweiligen Abschlussjahrgänge - Einreichung des vom Schulleiter und Vereinsvorsitzenden unterzeichneten Antrages auf Förderung - Bestandteil des Antrages ist die Vereinbarung über die Maßnahmen zwischen der jeweiligen Schule und dem Verein - Die Maßnahme kann nur von einer qualifizierten Person geleitet werden (mit Trainer-, Übungs- und Jugendleiterlizenz, Sportlehrer, Sportassistent) - Bei Maßnahmen, die durch Lehrer/innen innerhalb ihrer Stundendeputate durchgeführt werden, dürfen die Zuwendungen nicht für deren Honorierung eingesetzt werden - Zuwendungsempfänger sind Tanzsportvereine und Abteilungen, die ordentliche Mitglieder des HTV sind - Die Vereine müssen über eine Jugendordnung verfügen, die dem Antrag beizufügen ist Richtlinien der Kooperationsmaßnahmen: 1. Kontinuierliche, breitensportliche Vereinsangebote Bei kontinuierlichen Projektangeboten (mindestens 14-tägig) kann eine Maßnahme eines Vereins mit einem Kindergarten oder mit einer Schule gefördert werden. An der Maßnahme sollen mindestens 8 Kinder bzw. 12 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Eine Übungseinheit dauert 45 Minuten. Für die Maßnahme kann ein Zuschuss in Höhe bis zu 390,-- Euro gewährt werden. 2. Einmalige Veranstaltungen und Projekte Einmalige Veranstaltungen sind insbesondere - Kindergartenfeste - Spiel- und Sportfeste - Projekttage oder - Projektwochen - Informationsangebote Eine Projektbeschreibung und eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten sind dem Antrag beizufügen. Je Kooperationsmaßnahme kann ein Zuschuss in Höhe bis zu 260,-- Euro gewährt werden. 3. Talentfördergruppen - Talentfördergruppen sind Einrichtungen des Verbandes zur Talentfindung und auswahl - Talentfördergruppen werden auf Initiative des Tanzsportvereines unter der Hoheit des Verbandes mit der Schule vereinbart - Eine Gruppe muss mindestens 12 Sportler/Schüler/innen umfassen, die in der Mehrzahl dem Altersbereich unterhalb des D-Kaders angehören.

- Eine namentliche Aufstellung der Sportler/innen mit Angaben der Geburtsdaten ist dem Antrag beizufügen. - Grundlegende Voraussetzungen für die Genehmigung des Antrages sind: a) mindestens zweimaliges Training pro Woche b) Betreuung durch lizenzierte Übungsleiter, Trainer, Sportlehrer, Sportassistent - Nach Ablauf des jeweiligen Schulhalbjahres ist durch den Leiter der Talentfördergruppe eine Kurzeinschätzung der Ergebnisse an den Verband zu senden - Die finanzielle Zuwendung an den Verein kann bis zu 625,-- Euro für das Schulhalbjahr betragen. Die Mittel können für 1. die Honorierung von Übungsleitern, Trainer, Sportlehrer bzw. Sportassistenten 2. Trainingslehrgänge, Wettkampfteilnahmen verwendet werden. 4. Verwendungsnachweis Der Verein erstellt den Verwendungsnachweis, der aus der zahlenmäßigen Abrechnung sowie den Belegen besteht und übersendet diesen dem Schatzmeister des Verbandes unter Einbeziehung des Bestätigungsvermerkes der Schule spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme. 5. Versicherungsschutz Veranstaltungen Kindergarten Verein dürfen nur mit Zustimmung der Kindergartenleitung eingerichtet werden. Veranstaltungen der Kooperationsgruppen Schule Verein (auch Wettkämpfe und Veranstaltungen im Rahmen des Projektes) sind schulische Veranstaltungen. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Schulleitung eingerichtet werden. Die Leiter der Maßnahmen haben die für den Sportunterricht geltenden Vorschriften, insbesondere die über die Aufsicht der Schüler, zu beachten. Sie unterstehen insoweit den Weisungen des Schulleiters. Für Kinder und Erzieherinnen des Kindergartens, die an den Kooperationsmaßnahmen teilnehmen, besteht gesetzlicher Versicherungsschutz. Für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte der Schule, die an den Kooperationsmaßnahmen teilnehmen, besteht wie bei allen schulischen Veranstaltungen, gesetzlicher Versicherungsschutz. Alle Mitglieder von Vereinen sind durch den Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Hessen versichert.

3.5 Besondere Auszeichnung und Förderung

Ausschreibung TANZSPORTBETONTE SCHULE SCHULSPORTBETONTER VEREIN Der Deutsche Tanzsportverband e.v. verleiht die Prädikate Tanzsportbetonte Schule und Schulsportbetonter Verein an Schulen und Mitgliedsvereine des Deutschen Tanzsportverbands e.v., die sich um die Förderung des Tanzsports an Schulen verdient machen. Ausgezeichnet werden tanzsportliche Aktivitäten (z.b. in Arbeitsgemein-schaften, in Wahlpflichtkursen, im Sportunterricht), die im Schuljahr 2014/2015 kontinuierlich angeboten wurden und im laufenden Schuljahr 2015/2016 weiterhin stattfinden. Die Schulsportbeauftragten der Länder empfehlen die Abnahme des Deutschen Tanzsportabzeichens und/oder des Tanzsternchens durchzuführen. Sollten im Bundesland des Bewerbers schulsportliche Wettbewerbe im Tanzen seitens des Landestanzsportverbands oder der Schulbehörde (z.b. Jugend trainiert für Olympia ) durchgeführt werden, ist eine Teilnahme wünschenswert. Auskünfte erteilen die Schulsportbeauftragten der Länder oder der Schulsportbeauftragte DTV (schulsport@tanzsport.de). Das Zertifikat wird für die Dauer von zwei Jahren verliehen. Mehrere Vereine und Schulen erhalten eine Förderung als besondere Auszeichnung in Höhe von 250 bis zu 500. Schriftliche Bewerbungen mit ausgefülltem Kriterienkatalog bitte an die Geschäftsstelle Deutscher Tanzsportverband, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main. Bewerbungsschluss: 31.10.2015. Der Kriterienkatalog kann ab 01.07.2015 auf der Homepage des DTV unter www.tanzsport.de > Bereich Sport / Ausschreibungen heruntergeladen oder direkt über die Geschäftsstelle dtv@tanzsport.de bezogen werden. Die Prädikate werden jährlich vergeben, Bewerbungsschluss ist jeweils der 31.10.

3.6 Ehrenkodex Ehrenkodex für alle ehren- und hauptamtlich im Tanzsport Tätigen, die Kinder und Jugendliche betreuen und qualifizieren oder zukünftig betreuen und qualifizieren wollen. Name: Verein/Verband: Hiermit verpflichtet sich der Unterzeichnende: Ich gebe dem persönlichen Wohlergehen der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen und beruflichen Zielen. Ich achte die Eigenart jedes Kindes und Jugendlichen und helfe, seine Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Ich leite Kinder und Jugendliche bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber an. Tanzen ist eine Sportart, bei der direkter und enger Körperkontakt eine große Rolle spielt. Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen ernst und achte darauf, dass auch Kinder und Jugendliche untereinander diese Grenzen respektieren. Ich achte das Recht des mir anvertrauten Kindes und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und übe keine Form der Gewalt sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art aus. Ich beziehe aktiv Stellung gegen jede verbale oder nonverbale Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Sexismus. Ich biete den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Ich richte sportliche und außersportliche Angebote stets nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen aus und setze kind- und jugendgerechte Methoden ein. Ich trage dafür Sorge, dass die Regeln des Tanzsports eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping, Drogen und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation. Ich bin Vorbild für die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen, vermittele stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln und handele nach den Gesetzen des Fairplays.

Ich bin bei den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen aufmerksam gegenüber Anzeichen von Kindeswohlgefährdung. Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodex. Im Konflikt- oder Verdachtsfall ziehe ich professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Ort/ Datum Unterschrift 3.7 Muster für Kooperationsvertrag über ein Sport-/ Bewegungsangebot im Rahmen der ganztägig arbeitenden Schulen. Schule: vertreten durch: und dem/ der Name des Vereins als Träger des Angebots (nachstehend Angebotsträger): vertreten durch: Grundlage des Kooperationsvertrages ist die Rahmenvereinbarung zwischen dem Hessischen Kultusministerium, dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, dem Landessportbund Hessen und der Sportjugend Hessen vom 27.04. 2005. Gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern entwickelt die Schule ein qualifiziertes pädagogisches Konzept für ein Sport-/ Bewegungsangebot im Rahmen der Ganztagsbetreuung. Der Angebotsträger führt das in der Anlage festgelegte Angebot an 1

dieser Schule durch. Grundlage des Angebots ist das pädagogische Konzept der Schule in der von der Schulkonferenz am beschlossenen Fassung. 2 Die Schule benennt dem Angebotsträger die Schüler, die an den Angeboten teilnehmen. Sie übermittelt alle notwendigen Informationen an die Schüler und die Eltern. 3 Die Fachaufsicht über die eingesetzten Fachkräfte obliegt dem Angebotsträger, die Dienstaufsicht und die pädagogische Verantwortung obliegen der Schulleiterin/ dem Schulleiter der kooperierenden Schule. Der Angebotsträger ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstleistung verantwortlich. Der Verein stellt bei längerfristigem Ausfall der Fachkräfte eine qualifizierte Vertretung. 4 Die Schule stellt die notwendigen Anlagen und Spiel- und Sportgeräte zur Verfügung. Es können auch Räume und Anlagen des Angebotsträgers sowie Räume und Anlagen von Dritten genutzt werden, wenn sie für die Schüler fußläufig erreichbar sind. In anderen Fällen sind zusätzliche Vereinbarungen über den Transport zwischen den Vertragspartnern erforderlich. Die Klassenlehrerinnen/ der Klassenlehrer und die Fachkräfte des Angebotsträgers informieren sich gegenseitig über Fehlzeiten der Schülerinnen und Schüler. Die Fachkraft führt eine Anwesenheitsliste und protokolliert den Inhalt ihrer Tätigkeit. Sie legt der Schulleitung zum Abschluss des Angebots, mindestens zum Ende eines Schulhalbjahres, einen kurzen Bericht vor. 5 6 Die Vergütung für das Angebot wird zwischen dem Schulträger bzw. der Schule und dem Angebotsträger vereinbart. Die Auszahlung erfolgt pauschal pro Schulhalbjahr auf das Konto des Angebotsträgers. 7

Die Versicherung der Schülerinnen und Schüler ist über die gesetzliche Unfallversicherung des Schulträgers gegeben. Die Fachkräfte für das Sport-/ Bewegungsangebot sind im Rahmen dieses Kooperationsvertrages über den Landesportbund Hessen versichert. 8 Die Schulleitung verpflichtet sich, den Angebotsträger im Voraus über unterrichtsfreie Tage, sowie sonstige schulische Veranstaltungen, die den Ausfall des Angebots bedingen, in Kenntnis zu setzen. 9 Weitere Details zum Kooperationsvertrag sind in der Anlage geregelt, die Bestandteil dieses Vertrages ist. Ort, Datum.. Schulleitung... Angebotsträger