Unterweisungsunterlage zur Arbeitssicherheit für Auftragnehmer bei Boehringer Ingelheim an den Standorten Ingelheim, Biberach, Dortmund und Hannover



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Transkript:

Unterweisungsunterlage zur Arbeitssicherheit für Auftragnehmer bei Boehringer Ingelheim an den Standorten Ingelheim, Biberach, Dortmund und Hannover Stand: 15.07.2015

Inhalte Das Unternehmen Die Standorte in Ingelheim, Biberach und Dortmund Sinn der Einweisung Voraussetzung für den Werkzutritt Verhalten auf dem Werksgelände allgemein Verhalten bei Gebäudealarm Verhalten im Notfall Verhalten nach einem Arbeitsunfall Schutzmaßnahmen Umweltschutz Datenschutz Ansprechpartner 2

Das Unternehmen Boehringer Ingelheim gehört weltweit zu den 20 führenden, forschenden Arzneimittelherstellern. Gegründet: 1885 in Ingelheim am Rhein von Albert Boehringer (1861 1939) mit damals 28 Mitarbeitern 2014 arbeiten bei Boehringer Ingelheim weltweit ca. 47.700 Mitarbeiter, davon ca. 8.600 am Standort Ingelheim davon ca. 5.500 am Standort Biberach davon ca. 580 am Standort Dortmund davon ca. 90 am Standort Hannover 3

Die Standorte in IN, BC, DO und HA Hannover Forschungszentrum für Tierimpfstoffe Dortmund Boehringer Ingelheim microparts GmbH Spezielle Mikrosystemtechnik (z.b. respimat Soft Mist Inhaler) Ingelheim Verwaltung Praxis/Klinik Selbstmedikation Tiergesundheit Pharma-Herstellung Chemikalien Entwicklung Medizin Biberach Forschung und Entwicklung Medizin, Pharmaherstellung, Biopharmazeutika Verwaltung 4

Sinn der Einweisung An den Standorten arbeiten die Menschen in chemischpharmazeutischen Betrieben, Laboren, Werkstätten und der Verwaltung. Auf dem Werksgelände ergeben sich vielfältige Gefährdungspotenziale. Als chemisch-pharmazeutisches Unternehmen unterliegt Boehringer Ingelheim besonders strengen Sicherheitsanforderungen. Die Schulung soll die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln bekannt machen und auf mögliche Gefahren hinweisen. 5

Voraussetzungen für den Werkzutritt Voranmeldung: Der Auftragnehmer (AN) muss alle Mitarbeiter und die seiner Nachunternehmer beim zuständigen Arbeitgeber (AG)- Betreuer anmelden. Der AN muss alle Mitarbeiter mit Hilfe dieser Präsentation in den Verhaltensregeln vor dem Zutritt schulen. Diese Schulung ist nachweislich einmal jährlich zu wiederholen. Der Werksausweis wird maximal auf ein Jahr ausgestellt. Die Mitarbeiter des AN müssen an der Pforte einige Fragen zu den Verhaltensregeln richtig beantworten. Der Test kann einmal wiederholt werden. Wird der Test nicht bestanden, wird kein Werkszutritt erteilt. In diesem Fall ist der Betreuer zu informieren. Kosten, die hieraus z.b. auf Grund von Wartezeiten oder einer erneuten Anreise entstehen, verantwortet der AN. 6

Voraussetzungen für den Werkzutritt Mit der Übergabe des Werksausweises an den Mitarbeiter des AN, bestätigt dieser, dass er in den Verhaltensregeln geschult wurde. Der AN übernimmt die Gewähr dafür, dass alle bei Ausführung des Auftrags einzuhaltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und spezielle auf den Auftrag bezogenen Vorschriften eingehalten werden. Der AN ist verpflichtet, alle Mitarbeiter diesbezüglich zu kontrollieren. Der Werksausweis ist offen und sichtbar zu tragen. Die Einfahrerlaubnis ist im Fahrzeug sichtbar zu hinterlegen. Das Fahren im Werkgelände ist auf das unbedingt benötigte Maß zu reduzieren. Transportierte Ladung muss gesichert werden. 7

Verhalten auf dem Werksgelände - allgemein Rauchverbot (gilt auch in Fahrzeugen) Alkoholverbot auf dem gesamten Werkgelände Feuer, offenes Licht und Feuerarbeiten verboten, (z.b. Schweißen, Flexen, Gasbrenner), auch im Freien nur mit Erlaubnisschein Fotografier- und Filmverbot In besonders gekennzeichneten Bereichen: Betrieb von Mobiltelefonen verboten; dies gilt auch für ex-geschützte Geräte Hereinnahme von Tieren ist untersagt 8

Verhalten auf dem Werksgelände - allgemein Rücksicht gegenüber andere Verkehrsteilnehmern Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten, besonders die gekennzeichneten, verkehrsberuhigten Zonen nur auf zugewiesenen Parkplätzen parken Halteverbot beachten, z.b. unter Rohrbrücken, über Hydranten, an Feuerlöscheinrichtungen, Schachtdeckeln sowie durch Bodenmarkierungen ausgewiesene Bereiche Besondere Vorsicht an Ladezonen, engen Verkehrswegen und an Baustellen Wenn Fahrräder benutzt werden müssen sie verkehrstüchtig sein 9

Verhalten auf dem Werksgelände - allgemein Rettungs- und Fluchtwege freihalten Brandschutzordnung beachten (besonders die Lage des Sammelplatzes) Notfalleinrichtungen freihalten Bei Betreten des Gebäudes sich am Flucht- und Rettungsplan orientieren, damit die Flucht- und Rettungswege/Sammelplatz bekannt sind. 10

Verhalten bei Gebäudealarm Gebäude verlassen Sammelplatz aufsuchen (Lage siehe Brandschutzordnung) Brandschutztüren schließen Löscheinrichtungen nutzen Treppenhäuser benutzen 11

Verhalten im Notfall Notruf vom Werkstelefon: 112 Notruf vom Handy: Ingelheim: (06132) 77 112 Biberach: (07351) 54 112 Hannover: (06132) 77 112 Dortmund: (06132) 77 112 Wer meldet? Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen? Warten auf Rückfragen! Grundsätzlich jeden Arbeitsunfall auf dem Werksgelände auch an den BI Betreuer melden! 12

Verhalten nach einem Arbeitsunfall Leichte Verletzungen: Verletzte(n) zum Werksärztlichen Dienst bringen Schwere Verletzungen: Notruf absetzen (Werkstelefon: 112) Nach Elektrounfall (Stromschlag etc.) immer Arzt aufsuchen (auch bei Wohlbefinden) Notruf vom Handy: Ingelheim: (06132) 77 112 Biberach: (07351) 54 112 Hannover: (06132) 77 112 Dortmund: (06132) 77 112 Notfalleinrichtungen vor Ort nutzen BI- Betreuer informieren Augendusche Notdusche 13

Schutzmaßnahmen Gefahrenquelle vermeiden/beseitigen/reduzieren Sicherheitstechnische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) PSA ist vom Auftragnehmer mitzubringen und nach den geltenden Regeln einzusetzen. Hierzu gehört auch, dass diese aktuell geprüft ist. Verhaltensbezogene Maßnahmen 14

Schutzmaßnahmen: Erlaubnisschein Für gefährliche Arbeiten sind Erlaubnisscheine erforderlich: Arbeiten mit Brand- und Zündgefahren (Schweiß-, Flexarbeiten) Einsteigen/Befahren von Behältern und engen Räumen Arbeiten mit Absturzgefahr (Dächer, Schachtbauwerke etc.) Anlagenabschaltungen Arbeiten mit Straßensperrung, Autokraneinsatz Erd- und Grabarbeiten Der Erlaubnisschein wird vom BI-Betreuer übergeben und erläutert und muss vor Ort an der Arbeitsstelle aushängen! 15

Schutzmaßnahmen: Gefahrstoffkennzeichnung Altes Gefahrensymbol Neues Piktogramm Explosive Stoffe Oxidierend wirkende Stoffe Entzündbare Stoffe Ätzende Stoffe Umwelt gefährdende Stoffe Altes Gefahrensymbol Neues Piktogramm Giftige Stoffe Schwach toxische Stoffe Reizende und schwach sensibilisierende Stoffe CMR Stoffe und stark sensibilisierende Stoffe Unter Druck stehende Gase 16

Schutzmaßnahmen: Gefahrenkennzeichnung Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre Nicht ex-geschützte Mobiltelefone verboten Nutzung von Elektrogeräten nur in Verbindung mit Erlaubnisschein Warnung vor elektromagnetischen Feldern Verbot für Personen mit Herzschrittmachern und Implantaten, z.b. Insulinpumpen Warnung vor radioaktiven Strahlen Warnung vor biologischen oder gentechnischen Stoffen 17

Schutzmaßnahmen: Absturzsicherung Prinzip: Absturzgefahr muss ausgeschlossen sein Kollektive Maßnahmen (z.b. dreiteiliger Seitenschutz) vor individuellen Maßnahmen Nur durch Gerüstersteller freigegebene Gerüste betreten 18

Schutzmaßnahmen: Hygiene Hygiene im Labor, Lager und Produktion etc. Kein Essen und Trinken in den Arbeitsbereichen Getrennte Aufbewahrung von Straßen-/Arbeitskleidung Verschmutzte Körperstellen und Kleidung vor jedem Pausen- und Toilettengang reinigen Geeignete Waschgelegenheiten benutzen 19

Schutzmaßnahmen: Arbeitszeit Generell gilt: Arbeiten außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit müssen gemeldet werden. Arbeiten nach 19.00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen müssen dem Werkschutz bekannt sein Abstimmung über AG-Betreuer. Zulassung auf Sonn- und Feiertagsarbeit wird vom AN und dem für den AN zuständigen Amt für Arbeitsschutz erstellt und ist mit dem BI-Betreuer abzustimmen! Die Ausnahmegenehmigung ist dem AG- Betreuer vorzulegen. 20

EHS Environmental Protection, Health & Safety Environmental Protection = das Umfeld, die Umgebung, die Umwelt, der Umweltschutz, das Energiemanagement Health = die Gesundheit, der Gesundheitszustand, der Gesundheitsschutz Safety & Security = die Sicherheit, die Arbeitssicherheit, das Notfallmanagement, die Gefahrenabwehr EHS Vision Wir streben danach, eines der sichersten und ökologisch verantwortungsvollsten Pharmaunternehmen mit gesunden Mitarbeitern zu sein. 21

EHS Leitlinien 1 Geltungsbereich und Verantwortlichkeiten: Gelten für alle deutschen Standorte und alle hier tätigen Gesellschaften. 2 Compliance: Wir erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. 1 2 3 EHS Managementsystem: Unser integriertes EHS Managementsystem ist gemäß den Anforderungen der Normen DIN ISO 14001, ISO 50001 und OHSAS 18001 etabliert. Damit wird systematisch die Compliance sichergestellt und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess aufrechterhalten. 3 5 4 Verpflichtung: Wir verpflichten uns, die Auswirkungen unserer Tätigkeiten und Produkte auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten und kontinuierlich nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten zu streben. 4 6 5 6 Mitarbeiter und Öffentlichkeit: Wir stehen im offenen Dialog mit Mitarbeitern, Behörden, Medien, Nachbarn Geschäftspartner 22

Umweltschutz und Energie Unsere Verpflichtungen sind: die natürlichen Ressourcen, Rohstoffe und Energie sparsam einzusetzen und die Effizienz kontinuierlich zu steigern Energiedienstleistungen, Produkte und Einrichtungen zu beschaffen, die unsere energiebezogenen Leistungen verbessern die Umweltbelastungen bei allen Tätigkeiten zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten Es ist daher auch Aufgabe der Partnerfirmen, durch sparsamen Umgang mit Energien und Ressourcen ihren Beitrag zur Effizienzverbesserung zu leisten. Die Partnerfirmen leiten ihre Mitarbeiter zum sparsamen Einsatz von Energie und zum Schutz der Umwelt an. EHS Verantwortung leben. Bewusst handeln. 23

Umweltschutz: Gewässerschutz Farbreste, Lösungsmittel und Kraftstoffe etc. dürfen nicht in die Abwasserkanalisation eingeleitet werden (rote Kennzeichnung). Diese Stoffe sind vom AN außerhalb des Werkes dem Entsorgungskreislauf zuzuführen oder in Abstimmung mit dem BI- Verantwortlichen den Entsorgungseinrichtungen der Standorte anzudienen. Schmutzwasser und Chemikalien dürfen niemals in den Regenwasserkanal (grüne Kennzeichnung) eingeleitet werden. Bei Havarien ist umgehend die Sicherheitszentrale zu informieren. Notruf vom Festnetz: 112 Notruf vom Handy: Ingelheim: (06132) 77 112 Biberach: (07351) 54 112 Hannover: (06132) 77 112 Dortmund: (06132) 77 112 24

Umweltschutz: Abfallentsorgung Keine Abfälle in die im Werk aufgestellten Müllcontainer werfen. Abfälle, sofern vom BI-Verantwortlichen genehmigt, den Entsorgungseinrichtungen der Standorte anzuliefern! Eigener Abfall ist selbst sachgerecht zu entsorgen! 25

Datenschutzinformation Datenschutzhinweis: Hiermit informieren wir Sie darüber, dass im Rahmen der Abwicklung unserer Geschäftsbeziehungen Daten zu Ihrer Person (Name, Firmenanschrift, Bild, Telefonnummer) und zum Vorgang selber (Ein- und Ausgangszeiten, Bemerkungen zu Vorkommnissen, Vorgesetzte, Schulungsteilnahmen) gemäß den gesetzlichen und Boehringer Ingelheim-internen Bestimmungen dokumentiert und gespeichert werden. Falls Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten unseres Hauses, den Sie unter der Rufnummer 06132/77-6464 oder auch per E- Mail unter datenschutzbeauftragter@boehringer-ingelheim.com erreichen können. 26

Ansprechpartner Bei Rückfragen zum Anmelde- und Schulungsprozess können Sie sich gerne an uns wenden: Bei Fragen zum Anmeldeprozess Werkschutz Deutschland Telefon +49 6132 77 81 44 Bei Fragen zur Sicherheitsunterweisung Arbeitssicherheit Deutschland Telefon +49 6132 77 80 63 27

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit