Fortbildungen 2011 für Schöffen und Jugendschöffen



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Transkript:

Fortbildungen 2011 für Schöffen und Jugendschöffen bildung neu entdecken Zentrale Akteure im Strafverfahren 06. bis 08. Mai 2011»Ich verstehe das hier alles nicht«08. bis 10. Juli 2011 Gutachten, Sachverständige, Prognosen 07. bis 08. Oktober 2011 gefördert durch:

Fortbildung für Schöffinnen und Schöffen Zentrale Akteure im Strafverfahren Staatsanwaltschaft und Strafverteidigung Staatsanwaltschaft und Strafverteidigung sind die zentralen Akteure im Strafverfahren. Die Qualität ihrer Arbeit ist entscheidend für den Ausgang des Strafprozesses. Der Staatsanwalt leitet das Ermittlungsverfahren und ist zur Objektivität und Neutralität verpflichtet. Im Strafprozess verfasst er die Anklageschrift und ist für die Vollstreckung des Urteils zuständig. Der Strafverteidiger hingegen ist seinem Mandanten verpflichtet. Als Organ der Rechtspflege ist er zu wahrheitsgetreuer Arbeit angehalten, hat jedoch das Recht im Sinne seines Mandanten zu schweigen und alle Rechtsmittel auszuschöpfen, um ein günstiges Urteil zu erwirken. Folgende Inhalte wollen wir in der Schöffenfortbildung behandeln: Aufgaben und Rolle der Staatsanwaltschaft im Strafprozess»Ich brauche einen Durchsuchungsbeschluss«- zur Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft der Strafverteidiger als Organ der Rechtspflege: seine Rechte und Pflichten im Überblick die Strafverteidigung im Spannungsfeld zwischen Hilfestellung, Komplizenschaft und Wahrheitsfindung Termin Freitag, 06.05.2011, 18.00 Uhr (13757) bis Sonntag, 08.05.2011, 13.00 Uhr Teilnahmebeitrag 100,00 pro Person im Einzelzimmer Komfort 75,00 pro Person im Doppelzimmer Komfort 60,00 ohne Übernachtung (inkl. Verpflegung) Referenten Volker Hensdiek, Mediator, Deeskalationstrainer, Bielefeld Manfred Proyer, Generalstaatsanwalt Hamm Thomas Rosenboom, Kriminalhauptkommissar, Bielefeld Georg Schulze, Rechtsanwalt, Bielefeld Moderation und Leitung Arnd Richter, Fachbereichsleiter Politische Akademie,

Fortbildung für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen»Ich verstehe das hier alles nicht«kommunikation im Jugendstrafverfahren Der Gerichtssaal ist ein Kommunikationsraum. Aber er ist nicht homogen, d.h. in ihm treffen ganz unterschiedliche Sprachen, Sprachstile, Sprachgewohnheiten und Ausdrucksformen aufeinander. Da verwundert es nicht, dass es sehr oft zu Missverständnissen und Unklarheiten kommt. Mitunter wissen die verurteilten Jugendlichen gar nicht genau welche Strafe sie eigentlich erhalten haben. Daher ist es besonders wichtig, wie die Prozessbeteiligten miteinander reden und sich gegenseitig zuhören. In dieser Schöffenfortbildung wollen wir uns daher mit folgenden Punkten beschäftigen: Arbeit an Fallbeispielen Frage- und Gesprächstechniken in der Vernehmung von Zeugen und Angeklagten Milieubedingte, migrationsbedingte, altersbedingte und geschlechtsbedingte Sprachunterschiede (Umgang mit Fremdheiten, anderen Kommunikationsformen und -stilen) Lebenslagengerechte und jugendgerechte Kommunikation Termin Freitag, 08.07.2011, 18.00 Uhr (13758) bis Sonntag, 10.07.2011, 13.00 Uhr Teilnahmebeitrag 100,00 pro Person im Einzelzimmer Komfort 75,00 pro Person im Doppelzimmer Komfort 60,00 ohne Übernachtung (inkl. Verpflegung) Referentin Ulrike Schultz, Fernuniversität Hagen Moderation und Leitung Arnd Richter, Fachbereichsleiter Politische Akademie,

Rubrik Fortbildung für Schöffinnen und Schöffen Gutachten, Sachverständige, Prognosen Klärung von Schuldfähigkeit und die Anordnung von Sicherungsverwahrung Sachverständige werden vom Gericht oder auf Antrag der Verteidigung bestellt, um als»gehilfe«des Gerichts in Fragen Auskunft zu geben, bei denen dem Gericht die nötige Sachkunde fehlt. Dabei kann es sich z.b. um die Frage handeln, ob ein Angeklagter unter einer psychischen Erkrankung leidet. Dem Sachverständigen kann damit eine Schlüsselrolle in der Frage nach der Schuldfähigkeit zukommen. Aber wie objektiv und verlässlich können Gutachter sein? Was ist, wenn sie irren? Besonders bei der Sicherungsverwahrung spielen Gutachten eine große Rolle. Auf ihrer Basis wird über das Gefahrenpotential, das auch nach Abbüßen der Strafe vom Verurteilten ausgeht, entschieden. Folgende Themen werden wir in dieser Schöffenfortbildung behandeln: Die Anforderung, Erstellung und Bewertung von Gutachten Bedeutung von Gutachten für die Schuldfähigkeit Psychische Erkrankungen und Schuldfähigkeit Vernehmung von Sachverständigen Glaubwürdigkeit von Prognosen Nachträgliche Sicherungsverwahrung Termin Freitag, 07.10.2011, 18.00 Uhr (13759) bis Samstag, 08.10.2011, 17.00 Uhr Teilnahmebeitrag 70,00 pro Person im Einzelzimmer Komfort 55,00 pro Person im Doppelzimmer Komfort 40,00 ohne Übernachtung (inkl. Verpflegung) Referenten Jutta Albert, Vorsitzende Richterin am Landgericht Bielefeld Prof. Stephan Barton, Fakultät für Rechtswissenschaft, Universität Bielefeld Martin Reker, Gutachter und Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Bielefeld Moderation und Leitung Arnd Richter, Fachbereichsleiter Politische Akademie,

Anfahrt Der Weg zum Teilnahmebedingungen Kontakt Mit dem PKW Gäste, die aus Richtung Hannover-Dortmund [A2] anreisen, wählen die Ausfahrt Bielefeld-Sennestadt [26]. Dort bitte rechts abbiegen und auf der linken Spur einordnen, da kurz darauf an der ersten Ampel links abgebogen werden muss (Lämers hagener Straße). Nach zirka 1,3 Kilometern biegen Sie an der ersten Ampel rechts in den Senner Hellweg ab. Nach zirka 3,5 Kilometern befindet sich auf der linken Seite. Bei der Nutzung eines Navigations systems bitte unbedingt die Haus nummer und die Postleitzahl angeben: Senner Hellweg 493, 33689 Bielefeld. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln Ab Bielefeld Hauptbahnhof um steigen in die NordWest- Bahn Richtung Horn-Bad Meinberg oder die EuroBahn Richtung Lemgo bis Bahnhof Oerlinghausen (fährt im Halbstundentakt). Die Fahrzeit beträgt 10 bzw. 14 Minuten. Nach vorheriger Absprache mit kann vom Bahnhof Oerlinghausen ein Fahrdienst gegen Kostenbeitrag organisiert werden. Anmeldungen sind verbindlich. Gemeinsam mit einer schriftlichen Anmeldebestätigung erhalten Sie von uns eine Rechnung zur Zahlung des Teilnahmebeitrages. Bei einem Rücktritt von der Anmeldung empfiehlt es sich, eine Ersatzteilnehmer/in zu benennen. Sollte dieses nicht möglich sein, gelten folgende Regelungen: - Bei Abmeldungen bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 einbehalten. - Bei späteren Absagen wird eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrages berechnet. - Bei Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung erfolgt keine Kostenerstattung. Anmeldung und Information Silke Maaß fon 0 52 05. 91 26-21 fax 0 52 05. 91 26-20 s.maass@haus-neuland.de Sie können sich gerne per Telefax, Telefon oder E-Mail zu den Seminaren anmelden. Fachbereichsleiter Politische Akademie Arnd Richter fon 0 52 05. 91 26-23 a.richter@haus-neuland.de Hinweis Für diese Seminare kann Bildungsurlaub beantragt werden! Senner Hellweg 493 33689 Bielefeld

Ich melde mich zu folgender Fortbildung an: 06.-08.05.2011 Zentrale Akteure im Strafverfahren [13757] 08.-10.07.2011»Ich verstehe das hier alles nicht«[13758] 07.-08.10.2011 Gutachten, Sachverständige, Prognosen [13759] Ich beantrage Bildungsurlaub! Anmeldung Frau Silke Maaß Senner Hellweg 493 33689 Bielefeld Name, Vorname: Adresse [privat]: Telefon-Nummer: E-Mail: Datum, Unterschrift: Einzelzimmer mit Dusche/WC Doppelzimmer mit Dusche/WC ohne Übernachtung Bitte holen Sie mich vom Bahnhof Oerlinghausen ab [Kosten: 3,00 pro Fahrt/pro Person] Ich bitte um Zusendung einer Rechnung Ich erteile Ihnen Einzugsermächtigung: Hiermit gestatte ich widerruflich die einmalige Abbuchung der von mir zu entrichtenden Seminarbeiträge zu Lasten meines unten genannten Kontos. Der Teilnahmebeitrag wird je Seminar gesondert erhoben. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Instituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Konto-Nr., BLZ: Geldinstitut: Kontoinhaber: Ort, Datum: Unterschrift des Kontoinhabers: