Wohlig warm und doppelt Geld Fördermöglichkeiten für Energieeinsparung und regenerative Wärmeversorgung. Bützow, Dr.

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Transkript:

Wohlig warm und doppelt Geld Fördermöglichkeiten für Energieeinsparung und regenerative Wärmeversorgung Bützow, 24.02.2016 Dr. Beatrix Romberg

Gliederung 1. Bundesförderung 2. Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen (EFRE) 3. Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen (EFRE) 4. Klimaschutz-Förderrichtlinie im ländlichen Raum (ELER) 2

Bundesförderung Fördermittelstellen für Energieeinsparung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Speicherung, Elektromobilität: Ø BAFA Ø KfW Ø Projektträger Jülich Ø Projektträger Karlsruhe Ø BMU über UBA Ø BMWi Ø BMVI 3

4

BAFA Wärmeversorgung 5

6

KfW 7

8

9

Gliederung 1. Bundesförderung 2. Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen (EFRE) 3. Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen (EFRE) 4. Klimaschutz-Förderrichtlinie im ländlichen Raum (ELER) 10

Rahmen Mittelausstattung EFRE: 58,5 Mio. investive Klimaschutz-Zuschüsse für nicht wirtschaftlich tätige Organisationen: Kommunen, Kirchen, Vereine, Verbände investive Klimaschutz-Zuschüsse für nicht wirtschaftlich tätige Organisationen private Unternehmen, Genossenschaften, kommunale Unternehmen, wirtschaftliche tätige Vereine 11

Förderschwerpunkte ab 2014 2.1 Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen 2.2 Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung 2.3 Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, z.b. Speicherung von Wärme und Strom (einschließlich chemischer und physikalischer Speicherlösungen); Nahwärme/Grüngasnetze; Wasserstoff- Infrastrukturmaßnahmen 2.4 Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe; Elektromobilität 2.5 Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und Erneuerbarer Energien 2.6 Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen; Energiemanagementuntersuchungen, 2.7 Planungsleistungen investiver Maßnahmen 12

Inhalte Antragsteller: 3.1 Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts (beispielsweise Kommunen, Kirchen) 3.2 Vereine, Verbände und Stiftungen; Nicht wirtschaftlich tätig!!! 13

Details Zuwendungsvoraussetzungen zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20 000 Euro bei Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen mindestens 5 000 Euro betragen; Förderhöhe Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 %, im Ausnahmefall bis zu 80 %. Maßnahmen deren Amortisationszeiten unter fünf Jahren liegen, werden nicht gefördert 14

Förderhöhe- Bonussystem Bonussystem: maßnahmespezifischer Bonus (einmalig) 10% für besondere Innovationen oder für Projekte mit erheblich verbesserter Ressourceneffizienz oder für Projekte mit besonderem Multiplikatoreffekt, Demonstrationscharakter, Öffentlichkeitswirksamkeit Plus-Energieschule Reutershagen 15

Gliederung 1. Bundesförderung 2. Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen (EFRE) 3. Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen (EFRE) 4. Klimaschutz-Förderrichtlinie im ländlichen Raum (ELER) 16

Merkblätter 17

Förderhöhe- Bonussystem Bonussystem: Unternehmensbonus: 10% für mittlere Unternehmen 20 % für kleine Unternehmen maßnahmespezifischer Bonus (einmalig) 10% für besondere Innovationen oder für Projekte mit erheblich verbesserter Ressourceneffizienz oder für Projekte mit besonderem Multiplikatoreffekt, Demonstrationscharakter, Öffentlichkeitswirksamkeit oder für Projekte mit wirtschaftlicher Teilhabe für Bürger oder Kommunen 18

Beihilferegeln- Mehrkostenprinzip Normalinvestition: Gas-Heizung 20.000 Ziel der Klimaschutz-Förderung: Holzhackschnitzelheizung 44.000 Mehrkosten: 24.000 Förderung (Beihilfe) 30 % 7.200 Eigene Kosten: 36.800

Gliederung 1. Bundesförderung 2. Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen (EFRE) 3. Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen (EFRE) 4. Klimaschutz-Förderrichtlinie im ländlichen Raum (ELER) 20

Kommunen (ELER); Umfang: 3,5 Mio. bis 2020 Wer: Kommunen im ländlichen Raum Was: - Investive Maßnahmen zur Nutzung von regenerativen Energien zur Wärmeund Kälteerzeugung, insbesondere Biomassenutzung; Sonnenenergienutzung; oberflächennahe Geothermie, Wärmepumpen - Kleine Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse zur Wärmeerzeugung, insbesondere Nahwärmenetze und Speicher. - Vorplanungsstudien oder Machbarkeitsstudien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen sowie Energiemanagementuntersuchungen. 21

ELER-Richtlinie Wie: Zuschuss für die Investitionen in Höhe von 67,5 % (75 %- ELER-Def.) Zuschuss für die Studien in Höhe von 75 % (100 % ELER-Def.) Mind. 10.000 Investitionskosten Amortisationszeit mind. 5 Jahre Ø Veröffentlichung am 07. Dezember 2015 Ø Bewilligung über das StALU Mittleres Mecklenburg Rostock/Bützow 22

Weitere Landesprogramme Landesförderinstitut MV: Städtebauförderung (Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus) Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt: Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz) 23

Fazit Antragstellung lohnt sich Erarbeitung der Förderpraxis erfolgt kontinuierlich Vorgaben zu den EU-Mitteln sind streng, insb. hinsichtlich der Einhaltung von Vergaberegelungen Aufwand und Nutzen sind rechtzeitig abzuwägen 24

Dr. Beatrix Romberg 0385 588 8311 beatrix.romberg@em.mv-regierung.de Referat Erneuerbare Energien 25