Das Wer ertpa tpapier pier Das Wer ertpa tpapier pier ist eine Urkunde unde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch h auf andere e übertr tragen en wer erden kann. OR 965 Ursula Ursprung - 1-9.2.2005
Die Kassenobligation Ausgabe nur durch Banken in einzelnen Exemplaren, fortlaufend Laufzeit 3 bis 8 Jahre Rückzahlung am Verfalltag zu 100% ausnahmsweise auch früher, jedoch nicht zum vollen Wert Zweck Mittelfristiges Kreditmittel für die Bank Ursula Ursprung - 2-9.2.2005
Kassenobligation mit Couponsbogen Ursula Ursprung - 3-9.2.2005
Anleihensobligation Ausgabe Bund, Kantone, Gemeinde, Grossindustrie, Banken, Kraftwerke,... Ausgabe Als ganze Anleihe (z.b. CHF 50 000 000.--) Laufzeit 10 bis 25 Jahre Zweck langfristiges Kreditmittel für den Schuldner gute Investitionsmöglichkeit für den Gläubiger, da relativ hoher Zinsfuss Übertragung durch blosse Übergabe (Inhaberwertpapier) Rückzahlung am Verfalltag oder durch Auslosungen gemäss den Anleihensbedingungen Börse Anleihensobligationen werden an der Börse während ihrer ganzen Laufzeit gehandelt. Ursula Ursprung - 4-9.2.2005
Anleihensoblig ligaton (Vor order derseite) Ursula Ursprung - 5-9.2.2005
Anleihensoblig ligaton (Rüc ückseite) Ursula Ursprung - 6-9.2.2005
Der Pfandbrief Der Pfandbrief ist eine besondere Art von Anleihensobligationen. Er wird in der Schweiz nur von zwei Instituten ausgegeben: - Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken - Pfandbriefbank der schweizerischen Hypothekarinstitute Zweck Die Pfandbriefinstitute geben das aus den Anleihen erhaltene Geld in Form von Pfandbriefdarlehen an die Banken weiter. Diese leihen das Geld wiederum an Grundeigentümer weiter in Form von Hypothekardarlehen. Pfandbrief Mitgliedbank Wohnbau Pfandbrief Pfandbrief Pfandbriefinstitut Mitgliedbank Landwirtschaft Pfandbrief Pfandbrief Mitgliedbank Gewerbe Sicherheiten 1. Grundpfandforderungen der Banken 2. Übriges Vermögen dieser Banken 3. Eigenkapital der Pfandbriefinstitute Die Geschäftsführung der Pfandbriefinstitute und der ihnen Darlehen schuldenden Banken werden ständig vom eidgenössischen Pfandbriefinspektor überwacht. Ursula Ursprung - 7-9.2.2005
Die Wandelanleihe Im Gegensatz zu den normalen Obligationen, die ihrem Inhaber während der ganzen Laufzeit eine feststehende Verzinsung und am Schluss der Laufzeit die Rückzahlung des Nennwertes garantieren, sichert eine Wandelobligation dem Besitzer das Recht zu, die Umwandlung der Obligation in Aktien der betreffenden Firma zu verlangen. Das Umwandlungsverhältnis und die Frist, innerhalb welcher die Obligationen in Aktien umgetauscht werden können, werden zum voraus festgelegt. Natürlich kann der Besitzer einer Wandelobligation, die meist etwas tiefer verzinst wird als eine gewöhnliche Anleihensobligation, seinen Titel auch bis zum Schluss behalten und die feste Zinsvergütung beanspruchen. Dies wird er vor allem dann tun, wenn die Kursentwicklung am Aktienmarkt nicht sehr günstig ist. Steigen indessen die Aktienkurse, dann wird er mit Vorteil seine Obligation wandeln und von den Kurssteigerungsmöglichkeiten profitieren, die bei den Aktien grösser sind als bei den Obligationen. Die Optionsanleihe Sie unterscheidet sich dadurch von der Wandelanleihe, dass das Bezugsrecht für Aktien in einem besonderen Optionsschein (Warrant) verkörpert ist, und dass nach dem Bezug der Aktien die Obligation weiter besteht. Die Option kann nur innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Nach dieser Zeit ist der Warrant wertlos. Warrants können auch getrennt von der Obligation an der Börse gehandelt werden. Ursula Ursprung - 8-9.2.2005
Wandelanleihe (Vor order derseite) Ursula Ursprung - 9-9.2.2005
Wandelanleihe (Rüc ückseite) Ursula Ursprung - 10-9.2.2005
Optionsanleihe (Vor order derseite) Ursula Ursprung - 11-9.2.2005
Optionsanleihe (Rüc ückseite) Ursula Ursprung - 12-9.2.2005
Optionsschein (Vor order derseite) Ursula Ursprung - 13-9.2.2005
Optionsschein (Rüc ückseite) Ursula Ursprung - 14-9.2.2005
Aktie Ausgabe durch Aktiengesellschaften Laufzeit unbeschränkt Zweck Beschaffung von Kapital Übertragung - Inhaberaktie durch blosse Übergabe - Namenaktie durch Unterschrift auf dem Titel (Indossament) und Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft - vinkulierte Namenaktie (vinkuliert = gebunden) Die Gesellschaft muss die Genehmigung zur Übertragung erteilen. Par artizipa tizipationssc tionsschein Der Partizipationsschein ist ein der Aktie ähnliches Wertpapier zur Finanzierung von Aktiengesellschaften. Mit ihm sind jedoch keine Mitgliedschaftsrechte verbunden. Das heisst, der Käufer eines PS kann gegenüber der Gesellschaft kein Stimmrecht, kein Kontroll- und kein Anfechtungsrecht geltend machen. der PS beinhaltet ausschliesslich Vermögensrechte. Er verkörpert den Anspruch auf einen Anteil am Gewinn und Vermögen der Gesellschaft sowie im Falle einer Kapitalerhöhung auf ein Bezugsrecht. Für den Anleger, der nur auf die Rendite seines Kapitals schaut, ist es vorteilhafter, sich über den PS an einer Gesellschaft zu beteilten, da der Kurs meistens tiefer ist als für Aktien mit dem entsprechenden Nennwert wegen des fehlenden Stimmrechts. Anteilschein Der Anteilschein ist eine Urkunde über einen bestimmten Anteil am Kapital einer Genossenschaft. Der Anteilschein ist kein Wertpapier, sondern nur eine Beweisurkunde. Ursula Ursprung - 15-9.2.2005
Inhaber beraktie mit CouponsbogenOptionssc enoptionsschein (Vor order derseite) Ursula Ursprung - 16-9.2.2005
Namenaktie (Vor order derseite) Ursula Ursprung - 17-9.2.2005
Namenaktie (Rüc ückseite) Ursula Ursprung - 18-9.2.2005
Par artizipa tizipationssc tionsschein Ursula Ursprung - 19-9.2.2005
Anteilschein (Vor order derseite) Ursula Ursprung - 20-9.2.2005
Anteilschein (Rüc ückseite) Ursula Ursprung - 21-9.2.2005