Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF* Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau Dipl.-Ing. Markus Klug Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 1 1
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Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF Einleitung Blickwinkel Definitionen Aufnahmewege Gefahren / Eigenschaften Wirkung Asbest, KMF Rechtlich/technische Betrachtung und und und Schluss Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 3
Fundstellen (Beispiele) Dächer Dämmung Trennwände Installationswände Fassaden Bodenbeläge Rohrleitungen Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 4
Fundstellen (nachher) Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 5
10 µm MKW PCB HSM HCH DDT PCP Fasern Asbest KMF Staub PAK Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 6
Gesundheitsgefährdung Gefährdung Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. Gefährdung Risiko Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 7
Asbest 2005 2010 2015 2020 2025 1995: 1.150 Tote 2008: 1.468 Tote Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 8
Exposition Exposition gegenüber Gefahrstoffen Inhalative Exposition ist das Vorhandensein eines gefährlichen Stoffes in der Luft im Atembereich des Beschäftigten. Sie wird beschrieben durch die Angabe von Konzentration und zugehörigem zeitlichen Bezug (Dauer der Exposition). Eine dermale Exposition liegt vor, wenn Hautkontakt gegenüber Gefahrstoffen besteht. Sie wird beschrieben durch die Menge und Konzentration des Stoffes auf der Haut, Lage und Ausdehnung der benetzten Fläche, sowie Dauer und Häufigkeit des Hautkontaktes. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 9
Aufnahmewege Aufnahme durch die Atmungswege (Orale Aufnahme) Aufnahme über die Haut Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 10
TRGS 519 / 2.6 Asbesthaltige Gefahrstoffe (1) Asbesthaltige Gefahrstoffe sind asbesthaltige Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, bei deren Verwendung asbesthaltiger Faserstaub entsteht oder freigesetzt werden kann. (2) Asbesthaltige Zubereitungen sind Gemische, denen Asbest gezielt zugesetzt wurde, z. B. Spritzasbest. (3) Asbesthaltige Erzeugnisse wurden aus Asbest, asbesthaltigen Stoffen oder asbesthaltigen Zubereitungen hergestellt (z. B. asbesthaltige Bremsbeläge, Asbestzementplatten) oder enthalten asbesthaltige Teile (z. B. Speicherheizgeräte, Maschinen mit asbesthaltigen Dichtungen). Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 11
Fasern Charakterisierung Verwendung Vorkommen in Gebäuden Aufnahmewege Unter Asbest versteht man eine Gruppe anorganischer, natürlich vorkommender, kristalliner Silikate, die in Form von Fasern bzw. Faserbündeln auftreten. Die Fasern können bei mechanischer Beanspruchung längs in immer dünnere Fasern aufspleissen, welche in den krebserregenden Stäuben beim Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien auftreten. Spritzasbest, Mörtel, Putze, Stopfmassen, Leichtbauplatten, Pappen, Schnüre, Schaumstoffe, Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Trennwände, Lüftungskanäle, Fensterbänke, Bodenbeläge, Kleber, Kitte, Beschichtungsstoffe, usw. Einatmen Asbest Wirkungen akut Vergleichbar mit der Wirkung nicht toxischer Stäube (Irritation), spätere Entstehung von Asbestkörperchen Gefahr chronisch Entstehung von Asbestkörperchen (besonders bei Amphibolasbestarten), Asbestose, zelluläre Veränderungen an den Lungenhautflächen (hyaline und verkalkte Pleuraplaques), Lungenkrebs Karzinogenität, Kategorie 1A; H350 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1; H372 Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 12
Fasern Asbest Verwendung Vorkommen in Gebäuden Spritzasbest, Mörtel, Putze, Stopfmassen, Leichtbauplatten, Pappen, Schnüre, Schaumstoffe, Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Trennwände, Lüftungskanäle, Fensterbänke, Bodenbeläge, Kleber, Kitte, Beschichtungsstoffe, usw. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 13
TRGS 521 / 2.3 Alte Mineralwollen (1) Im Sinne dieser TRGS sind alte Mineralwollen biopersistente künstliche Mineralfasern nach Anhang IV Nr. 22* der GefStoffV. Nach der TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe sind die aus alter Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten. (2) Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwendungsverbot nach Anhang IV Nr. 22* GefStoffV. Bei Mineralwolle die vor 1996 eingebaute wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle im Sinne dieser TRGS handelt. *GefStoffV Anhang II Nummer 5 Biopersistente Fasern (1) Folgende mineralfaserhaltige Gefahrstoffe dürfen weder für die Wärme- und Schalldämmung im Hochbau, einschließlich technischer Isolierungen, noch für Lüftungsanlagen hergestellt oder verwendet werden: 1. künstliche Mineralfasern (künstlich hergestellte ungerichtete glasige [Silikat-]Fasern mit einem Massengehalt von in der Summe über 18 Prozent der Oxide von Na, K, Ca, Mg und Ba), 2. Zubereitungen und Erzeugnisse, die künstliche Mineralfasern mit einem Massengehalt von insgesamt mehr als 0,1 Prozent enthalten. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 14
Fasern Charakterisierung Verwendung KMF / alte Mineralwolle TRGS 521 KMF bestehen aus verschieden dicken Glas- oder Steinwollefasern (künstlichen Mineralfasern), die mit Kunstharz gebunden und denen sehr geringe Mengen an Mineralölen zur Staubbindung zugegeben sind. Alte Fasermaterialien gehören wegen ihrer stofflichen Zusammensetzung in die Kategorie K2 der kanzerogenen Stoffe einzustufen sind. Beim Umgang mit KMF können lungengängige Fasern entstehen bzw. frei werden. Dämm-, Isoliermaterialien Aufnahmewege Einatmen Wirkungen akut Reizung von Haut und Augen chronisch Bronchitis, Lungenschaden, Fasern bzw. faserhaltige Stäube der Kategorie 2 kann Krebs erzeugen! Karzinogenität, Kategorie 2; H351 Achtung Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 15
Wechselwirkungen Wechselwirkung ist die gegenseitige Beeinflussung zwischen einem Arbeitsmittel und anderen Arbeitsmitteln, zwischen einem Arbeitsmittel und Arbeitsstoffen oder zwischen einem Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung. Wechselwirkung ist auch die gegenseitige Beeinflussung der Wirkung von zwei oder mehreren Gefahrstoffen. Die Wirkung kann dadurch verstärkt werden. Bei Gefährdungen durch Wechselwirkungen kann es sich um zusätzliche oder um die Veränderung bereits vorhandener Gefährdungen handeln. Die Wechselwirkung zwischen biologischen Arbeitsstoffen wird von dieser Definition nicht erfasst. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 16
TRGS Vergleich Verwendungsbeschränkungen Sachkunde Geringe Exposition < 10.000 F/m³ Geringer Umfang > 100.000 F/m³ Umfangreiche Arbeiten < 100.000 F/m³ Asbest Mineralfasern Verwendungsbeschränkungen Keine Sachkunde Expositionskategorien < 50.000 F/m³ > 50.000-250.000 F/m³ > 250.000 F/m³ Abbruchsarbeiten Sanierungsarbeiten (nur schwach gebunden) Instandhaltungsarbeiten Abbrucharbeiten Sanierungsarbeiten Instandhaltungsarbeiten Demontage Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 17
TRGS Vergleich TRGS 519 Asbest Abbrucharbeiten umfassen das Abbrechen von baulichen Anlagen oder Teilen davon, das Abwracken von Fahrzeugen einschließlich Schiffen, das Demontieren von Anlagen oder Geräten usw. einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten. TRGS 521 Mineralfasern Abbrucharbeiten umfassen das Abbrechen von baulichen Anlagen, das Abwracken von Fahrzeugen einschließlich Schiffen, das Demontieren von Anlagen oder Geräten usw. einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 18
TRGS Vergleich TRGS 519 Asbest (1) Sanierungsarbeiten umfassen die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren, die durch schwach gebundene asbesthaltige Gefahrstoffe entstanden sind, einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten TRGS 521 Mineralfasern Sanierungsarbeiten umfassen das Entfernen* von Mineralwolle- Dämmstoffen und erforderlichenfalls das Ersetzen einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten. *(Abbruch) Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 19
TRGS Vergleich TRGS 519 Asbest Instandhaltungsarbeiten umfassen alle Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes (Wartung), zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes (Inspektion) und zur Wiederherstellung des Soll- Zustandes (Instandsetzung). Unter Instandhaltungsarbeiten fallen die erforderlichen Nebenarbeiten und auch vorläufige bauliche Maßnahmen im Sinne der Asbest-Richtlinie (siehe Nummer 17), wie z. B. Beschichten, Ausbessern von Beschädigungen, Schließen von Fugen sowie Maßnahmen nach Nummer 16 dieser. = TRGS 521 Mineralfasern Instandhaltungsarbeiten umfassen alle Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes (Wartung), zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes (Inspektion) und zur Wiederherstellung des Soll- Zustandes (Instandsetzung). Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 20
Sollzustand Sollzustand ist der durch die Gefährdungsbeurteilung oder die sicherheitstechnische Bewertung festgelegte sichere Zustand für die weitere Benutzung oder den weiteren Betrieb. Anfang Herstellung Verwendung Gebrauch Alterung Ermüdung Ende Entsorgung Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 21
Lebenszyklus Herstellung Verwendung Gebrauch Alterung Ermüdung Entsorgung festgelegter sicherer Zustand bestimmungsgemäße Verwendung, Instandsetzung möglich, Verlust der Gebrauchseigenschaften abbrechen, entfernen, beseitigen,, transportieren, verpacken, Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 22
Lebenszyklus Beispiele: Abblättern einer Beschichtung Brechen bei geringster Beanspruchung Reißen bei normaler Windlast Ermüdung durch chemisch / physikalische Beanspruchung im Regelbetrieb (bestimmungsgemäßer Betrieb) Aufwölbungen und dauerhafte Druckstellen an Fußbodenmaterialien Reißen und Versprödung bei Normalbeanspruchung Lösen vom Untergrund (Wände, Fußböden) Verlust der ursprünglichen Werkstoffeigenschaften (beispielhaft) Tragfähigkeit, Oberflächengüte Zug- und Druckfestigkeit Zug- und Druckfestigkeit Zug- und Druckfestigkeit, Korrosionsbeständigkeit, Tragfähigkeit, Oberflächengüte Weichmacherverlust, Elastizität, Tragfähigkeit, Oberflächengüte Zug- und Druckfestigkeit Tragfähigkeit, Oberflächengüte Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 23
Wer darf Tätigkeiten ausführen? Grundvoraussetzung Sachkunde* Asbest Grundvoraussetzung Fachkunde Mineralfasern * schließt Fachkunde ein Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 24
TRGS Vergleich Asbest Sachkundig (13) Sachkundig ist, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. In Abhängigkeit vom Aufgabengebiet kann es zum Erwerb der Sachkunde auch erforderlich sein, den Lehrgang mit einer erfolgreichen Prüfung abzuschließen. Sachkundig ist ferner, wer über eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte oder in dieser Verordnung als gleichwertig bestimmte Qualifikation verfügt. nur Fachbetriebe Mineralfasern Fachkundig (12) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe befähigt ist. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 25
und Organisations-/Auswahlverantwortung des Auftraggebers Hinweis auf 319 StGB Baugefährdung BaustellV Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 26
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! markus.klug@lagetsi.berlin.de Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 27