Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF*

Ähnliche Dokumente
Gesundheitsgefährdung durch gefährliche Stoffe in Abfällen

Asbest Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Dipl.-Ing. Andrea Bonner

Aktuelle Regelungen zu Asbest. Tag der Arbeitssicherheit 2015

TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009

Schutzkonzepte für die Gefahrenbereiche bei Tätigkeiten auf der kalten Brandstelle

Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015

VDRI Veranstaltung - Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Wichtige Beschlüsse und Infos aus der AGS-Sitzung 11/2016

Asbest nicht von gestern Astrid Wind Aufsichtsperson Spartenprävention Handwerk

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

Informations- und Dialogveranstaltung Energiewende und REACH BAuA, Dortmund, Erfolgreich substituieren wann und wie geht das?

Leseprobe zum Download

Asbest beim Bauen im Bestand

KLIMArisk Die Wetterrisikoversicherung

Künstliche Mineralfasern (KMF)

Künstliche Mineralfasern (KMF) unter Umständen ein Problem!

Stand: November Übersicht über die Bekanntmachungen zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Allgemeines, Aufbau und Anwendung

Dr. Peter Wardenbach Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund

Neuerungen in der TRGS 900

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

UNIVERSITÄT HOHENHEIM

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Richtiger Umgang mit Asbestzement

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Sehr geehrte Damen und Herren,

GefStoffV Änderung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bohr- und Erkundungsarbeiten in kontaminierten Bereichen - Altlasten

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber

18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln

Lloyd Werft Bremerhaven AG

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung

Asbest - unzerstörbar, unvergänglich, unauslöschlich

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom

Staatliche. Arbeitsschutzvorschriften

Neues aus dem Technischen Regelwerk Gefahrstoffe

Hinweis: (Anhang II Nr. 1 GefStoffV) ! Alle Verweise im Text beziehen sich auf die TRGS 519!

Asbest. Vorkommen Analyse Gefahren. Typische Hartasbestprodukte. Größenordnung. Typische Hartasbestprodukte. Typische Weichasbestprodukte

BetrSichV 2015 Fassung (Auszug Ex-Anlagen) Übergangsvorschriften

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?

Problem. Planung. schnell staubarm sauber sicher kostengünstig

hiermit beantrage ich für das von mir geführte Unternehmen die Zulassung gemäß Anhang I Nr Abs. 4 GefStoffV zur Durchführung von

Die folgenden Ausbildungen / Sachkunde bzw. Schulungen gehören zu unserem aktuellen Angebot:

AB DR. A. BERG GMBH PLANUNGSBÜRO. Energetische Sanierung Welche Gefahrstoffe müssen für die Planung erfasst werden? Referent : Dr. A.

Antragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1

Fachtagung bei der IHK/LUBW. am 5. Juli 2017 Karlsruhe. Gefahrstoffverordnung Neuerungen 2016 Staubminimierung beim Bauen Nationaler Asbestdialog

ÖSBS Österreichische Staub-(Silikose-) Bekämpfungsstelle Technische Abteilung - Leoben Einödmayergasse Leoben

Über die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung. Dellemann, Staub


Merkblatt: Änderungen der 4. BImSchV für Gefahrstofflager

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Symposium Gefahrstoffe 2015 Schlema VIII vom März 2015 Pyrolyseprodukte organischer Materialien

Wo steht die BetrSichV?

Die Notwendigkeit der orientierenden Bausubstanzuntersuchung

Neue steuerliche Möglichkeiten Riester

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung

BGI/GUV I 8665 Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten. DGUV Information Stand April 2014

Neue TRGS Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas

INFOTAG ASBEST VDW NIEDERSACHSEN BREMEN SCHADSTOFFE IN GEBÄUDEN ASBEST DIPL. - ING. GOTTHARD GRIESELER MRICS

Rückbau / Künstliche Mineralfasern

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

DEUTSCHE WELLE. Informationen ASBEST

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Das Nationale Asbestprofil: Daten zur aktuellen Asbestsituation in Deutschland

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG bzw. 93/112/EG

Sicherheitsunterweisung März 2015

Diese stoffspezifischen Aussagen sind stets in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Auswahlkriterien anzuwenden.

CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017

AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Nationalparklandkreis Birkenfeld ASBESTHALTIGE BAUSTOFFE KÜNSTLICHE MINERALFASERN (KMF) BAUSTYROPOR

SBV Weiterbildungskurs 2013 Asbesthaltige Faserzementrohre

Gebäuderückbau aus Unternehmersicht

Anlage 1.1 zu TRGS 519

Gefährdungen durch Asbest beim Bauen im Bestand. Andrea Bonner Fachtagung Gefahrstoffe 2017

Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung

Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz - wesentliche Inhalte

Gefährdungsbeurteilung Biostoffe bei der Gebäudesanierung. BioStoffTag - ABAS im Dialog

Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

22. Thüringer Arbeitsschutztag Die neue Biostoffverordnung

Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Asbest Eigenschaften, Vorkommen und Erkennen von Asbest

Innenraumluftbelastung

Fachtagung bei der IHK Karlsruhe Gefahrstoffe Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Gefahrstoffrecht. Karlsruhe 5.

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze

Betreibertag 2015 Betriebssicherheitsverordnung Horst Schickor

Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

FASERFÖRMIGE STÄUBE IN DER INNENRAUMLUFT

FACTSHEET Asbest in Bauprodukten

Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )

Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden?

1.2. Firmenbezeichnung Wieländer+Schill GmbH & Co.KG Siederstrasse Villingen-Schwenningen Tel.: Fax:

Transkript:

Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF* Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau Dipl.-Ing. Markus Klug Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 1 1

Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF Copyright Hinweise Die im Rahmen dieser Präsentation verwendeten Folien grafischen Darstellungen und sonstigen Unterlagen geben unsere aktuelle Einschätzung auf der Basis der derzeit geltenden Regeln und ihrer Auslegung wieder. Die Präsentation ist unter vortragsdidaktischen Aspekten erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist damit weder geeignet, eine Beurteilung im konkreten Einzelfall abzuleiten, noch kann sie als Basis für vertragliche Vereinbarungen herangezogen werden. Durch die Überlassung der Präsentation wird eine Haftung unserer Behörde gegenüber dem Teilnehmer der Präsentation oder dritten Personen in keiner Weise begründet. Die Inhalte dieser Präsentation sind das geistige und wirtschaftliche Eigentum unserer Behörde und unterliegen unserem Copyright. Das bedeutet, dass sie vom Empfänger nur für eigene Zwecke bzw. wie vereinbart zweckgebunden verwendet werden dürfen. Jede weitere Verwendung, insbesondere die Weitergabe an dritte Personen im Original, als Kopie, in Auszügen oder auf elektronischem Weg, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 2

Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF Einleitung Blickwinkel Definitionen Aufnahmewege Gefahren / Eigenschaften Wirkung Asbest, KMF Rechtlich/technische Betrachtung und und und Schluss Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 3

Fundstellen (Beispiele) Dächer Dämmung Trennwände Installationswände Fassaden Bodenbeläge Rohrleitungen Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 4

Fundstellen (nachher) Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 5

10 µm MKW PCB HSM HCH DDT PCP Fasern Asbest KMF Staub PAK Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 6

Gesundheitsgefährdung Gefährdung Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. Gefährdung Risiko Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 7

Asbest 2005 2010 2015 2020 2025 1995: 1.150 Tote 2008: 1.468 Tote Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 8

Exposition Exposition gegenüber Gefahrstoffen Inhalative Exposition ist das Vorhandensein eines gefährlichen Stoffes in der Luft im Atembereich des Beschäftigten. Sie wird beschrieben durch die Angabe von Konzentration und zugehörigem zeitlichen Bezug (Dauer der Exposition). Eine dermale Exposition liegt vor, wenn Hautkontakt gegenüber Gefahrstoffen besteht. Sie wird beschrieben durch die Menge und Konzentration des Stoffes auf der Haut, Lage und Ausdehnung der benetzten Fläche, sowie Dauer und Häufigkeit des Hautkontaktes. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 9

Aufnahmewege Aufnahme durch die Atmungswege (Orale Aufnahme) Aufnahme über die Haut Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 10

TRGS 519 / 2.6 Asbesthaltige Gefahrstoffe (1) Asbesthaltige Gefahrstoffe sind asbesthaltige Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, bei deren Verwendung asbesthaltiger Faserstaub entsteht oder freigesetzt werden kann. (2) Asbesthaltige Zubereitungen sind Gemische, denen Asbest gezielt zugesetzt wurde, z. B. Spritzasbest. (3) Asbesthaltige Erzeugnisse wurden aus Asbest, asbesthaltigen Stoffen oder asbesthaltigen Zubereitungen hergestellt (z. B. asbesthaltige Bremsbeläge, Asbestzementplatten) oder enthalten asbesthaltige Teile (z. B. Speicherheizgeräte, Maschinen mit asbesthaltigen Dichtungen). Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 11

Fasern Charakterisierung Verwendung Vorkommen in Gebäuden Aufnahmewege Unter Asbest versteht man eine Gruppe anorganischer, natürlich vorkommender, kristalliner Silikate, die in Form von Fasern bzw. Faserbündeln auftreten. Die Fasern können bei mechanischer Beanspruchung längs in immer dünnere Fasern aufspleissen, welche in den krebserregenden Stäuben beim Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien auftreten. Spritzasbest, Mörtel, Putze, Stopfmassen, Leichtbauplatten, Pappen, Schnüre, Schaumstoffe, Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Trennwände, Lüftungskanäle, Fensterbänke, Bodenbeläge, Kleber, Kitte, Beschichtungsstoffe, usw. Einatmen Asbest Wirkungen akut Vergleichbar mit der Wirkung nicht toxischer Stäube (Irritation), spätere Entstehung von Asbestkörperchen Gefahr chronisch Entstehung von Asbestkörperchen (besonders bei Amphibolasbestarten), Asbestose, zelluläre Veränderungen an den Lungenhautflächen (hyaline und verkalkte Pleuraplaques), Lungenkrebs Karzinogenität, Kategorie 1A; H350 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1; H372 Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 12

Fasern Asbest Verwendung Vorkommen in Gebäuden Spritzasbest, Mörtel, Putze, Stopfmassen, Leichtbauplatten, Pappen, Schnüre, Schaumstoffe, Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Trennwände, Lüftungskanäle, Fensterbänke, Bodenbeläge, Kleber, Kitte, Beschichtungsstoffe, usw. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 13

TRGS 521 / 2.3 Alte Mineralwollen (1) Im Sinne dieser TRGS sind alte Mineralwollen biopersistente künstliche Mineralfasern nach Anhang IV Nr. 22* der GefStoffV. Nach der TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe sind die aus alter Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten. (2) Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwendungsverbot nach Anhang IV Nr. 22* GefStoffV. Bei Mineralwolle die vor 1996 eingebaute wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle im Sinne dieser TRGS handelt. *GefStoffV Anhang II Nummer 5 Biopersistente Fasern (1) Folgende mineralfaserhaltige Gefahrstoffe dürfen weder für die Wärme- und Schalldämmung im Hochbau, einschließlich technischer Isolierungen, noch für Lüftungsanlagen hergestellt oder verwendet werden: 1. künstliche Mineralfasern (künstlich hergestellte ungerichtete glasige [Silikat-]Fasern mit einem Massengehalt von in der Summe über 18 Prozent der Oxide von Na, K, Ca, Mg und Ba), 2. Zubereitungen und Erzeugnisse, die künstliche Mineralfasern mit einem Massengehalt von insgesamt mehr als 0,1 Prozent enthalten. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 14

Fasern Charakterisierung Verwendung KMF / alte Mineralwolle TRGS 521 KMF bestehen aus verschieden dicken Glas- oder Steinwollefasern (künstlichen Mineralfasern), die mit Kunstharz gebunden und denen sehr geringe Mengen an Mineralölen zur Staubbindung zugegeben sind. Alte Fasermaterialien gehören wegen ihrer stofflichen Zusammensetzung in die Kategorie K2 der kanzerogenen Stoffe einzustufen sind. Beim Umgang mit KMF können lungengängige Fasern entstehen bzw. frei werden. Dämm-, Isoliermaterialien Aufnahmewege Einatmen Wirkungen akut Reizung von Haut und Augen chronisch Bronchitis, Lungenschaden, Fasern bzw. faserhaltige Stäube der Kategorie 2 kann Krebs erzeugen! Karzinogenität, Kategorie 2; H351 Achtung Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 15

Wechselwirkungen Wechselwirkung ist die gegenseitige Beeinflussung zwischen einem Arbeitsmittel und anderen Arbeitsmitteln, zwischen einem Arbeitsmittel und Arbeitsstoffen oder zwischen einem Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung. Wechselwirkung ist auch die gegenseitige Beeinflussung der Wirkung von zwei oder mehreren Gefahrstoffen. Die Wirkung kann dadurch verstärkt werden. Bei Gefährdungen durch Wechselwirkungen kann es sich um zusätzliche oder um die Veränderung bereits vorhandener Gefährdungen handeln. Die Wechselwirkung zwischen biologischen Arbeitsstoffen wird von dieser Definition nicht erfasst. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 16

TRGS Vergleich Verwendungsbeschränkungen Sachkunde Geringe Exposition < 10.000 F/m³ Geringer Umfang > 100.000 F/m³ Umfangreiche Arbeiten < 100.000 F/m³ Asbest Mineralfasern Verwendungsbeschränkungen Keine Sachkunde Expositionskategorien < 50.000 F/m³ > 50.000-250.000 F/m³ > 250.000 F/m³ Abbruchsarbeiten Sanierungsarbeiten (nur schwach gebunden) Instandhaltungsarbeiten Abbrucharbeiten Sanierungsarbeiten Instandhaltungsarbeiten Demontage Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 17

TRGS Vergleich TRGS 519 Asbest Abbrucharbeiten umfassen das Abbrechen von baulichen Anlagen oder Teilen davon, das Abwracken von Fahrzeugen einschließlich Schiffen, das Demontieren von Anlagen oder Geräten usw. einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten. TRGS 521 Mineralfasern Abbrucharbeiten umfassen das Abbrechen von baulichen Anlagen, das Abwracken von Fahrzeugen einschließlich Schiffen, das Demontieren von Anlagen oder Geräten usw. einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 18

TRGS Vergleich TRGS 519 Asbest (1) Sanierungsarbeiten umfassen die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren, die durch schwach gebundene asbesthaltige Gefahrstoffe entstanden sind, einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten TRGS 521 Mineralfasern Sanierungsarbeiten umfassen das Entfernen* von Mineralwolle- Dämmstoffen und erforderlichenfalls das Ersetzen einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten. *(Abbruch) Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 19

TRGS Vergleich TRGS 519 Asbest Instandhaltungsarbeiten umfassen alle Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes (Wartung), zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes (Inspektion) und zur Wiederherstellung des Soll- Zustandes (Instandsetzung). Unter Instandhaltungsarbeiten fallen die erforderlichen Nebenarbeiten und auch vorläufige bauliche Maßnahmen im Sinne der Asbest-Richtlinie (siehe Nummer 17), wie z. B. Beschichten, Ausbessern von Beschädigungen, Schließen von Fugen sowie Maßnahmen nach Nummer 16 dieser. = TRGS 521 Mineralfasern Instandhaltungsarbeiten umfassen alle Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes (Wartung), zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes (Inspektion) und zur Wiederherstellung des Soll- Zustandes (Instandsetzung). Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 20

Sollzustand Sollzustand ist der durch die Gefährdungsbeurteilung oder die sicherheitstechnische Bewertung festgelegte sichere Zustand für die weitere Benutzung oder den weiteren Betrieb. Anfang Herstellung Verwendung Gebrauch Alterung Ermüdung Ende Entsorgung Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 21

Lebenszyklus Herstellung Verwendung Gebrauch Alterung Ermüdung Entsorgung festgelegter sicherer Zustand bestimmungsgemäße Verwendung, Instandsetzung möglich, Verlust der Gebrauchseigenschaften abbrechen, entfernen, beseitigen,, transportieren, verpacken, Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 22

Lebenszyklus Beispiele: Abblättern einer Beschichtung Brechen bei geringster Beanspruchung Reißen bei normaler Windlast Ermüdung durch chemisch / physikalische Beanspruchung im Regelbetrieb (bestimmungsgemäßer Betrieb) Aufwölbungen und dauerhafte Druckstellen an Fußbodenmaterialien Reißen und Versprödung bei Normalbeanspruchung Lösen vom Untergrund (Wände, Fußböden) Verlust der ursprünglichen Werkstoffeigenschaften (beispielhaft) Tragfähigkeit, Oberflächengüte Zug- und Druckfestigkeit Zug- und Druckfestigkeit Zug- und Druckfestigkeit, Korrosionsbeständigkeit, Tragfähigkeit, Oberflächengüte Weichmacherverlust, Elastizität, Tragfähigkeit, Oberflächengüte Zug- und Druckfestigkeit Tragfähigkeit, Oberflächengüte Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 23

Wer darf Tätigkeiten ausführen? Grundvoraussetzung Sachkunde* Asbest Grundvoraussetzung Fachkunde Mineralfasern * schließt Fachkunde ein Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 24

TRGS Vergleich Asbest Sachkundig (13) Sachkundig ist, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. In Abhängigkeit vom Aufgabengebiet kann es zum Erwerb der Sachkunde auch erforderlich sein, den Lehrgang mit einer erfolgreichen Prüfung abzuschließen. Sachkundig ist ferner, wer über eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte oder in dieser Verordnung als gleichwertig bestimmte Qualifikation verfügt. nur Fachbetriebe Mineralfasern Fachkundig (12) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe befähigt ist. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 25

und Organisations-/Auswahlverantwortung des Auftraggebers Hinweis auf 319 StGB Baugefährdung BaustellV Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 26

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! markus.klug@lagetsi.berlin.de Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 27