Stellen Sie sich folgende Situation vor, die im Alltagsgeschäft für einen Verwalter die Regel als die Ausnahme ist: Beispiel A Ein Mieter will nach Auszug nicht malern, weil in der Schönheitsreparaturklausel seines Mietvertrages steht, dass er den Teppich reinigen und beschädigten Teppichboden ersetzen soll. Ihre zuständige Mitarbeiterin möchte wissen, ob die Klausel unwirksam ist oder nicht, denn davon hängt ab, wie sie mit der Akte umgeht. Beispiel B Die Teilungserklärung einer WEG schreibt vor, dass es von Ihrer Zustimmung als Verwalter abhängt, ob ein Eigentümer seine Wohnung (teil-)gewerblich nutzen darf oder nicht. Ein Eigentümer möchte in seiner Wohnung als Psychologe arbeiten und fragt Sie nach Ihrer Erlaubnis. Ihre zuständige Mitarbeiterin ist sich unsicher, unter welchen Voraussetzungen sie diese erteilen darf und wann sie sie verweigern muss.
Die Lösung Ihr anwaltliches Backoffice Im Rahmen einer günstigen Monatspauschale mit einem festgelegten zeitlichen Umfang stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung. Sie nehmen die Beratung für Ihre Kunden, egal welche, in Anspruch. Dabei sind die Anzahl der Fragen an uns wie auch die Höhe von Streitwerten egal. Manch eine Frage ist für viele Kunden entscheidend. Was beinhaltet die Beratungsleistung Wir helfen Ihnen (sehr) kurzfristig und verlässlich per Telefon, E-Mail, Fax oder in persönlichen Gesprächen, ohne dass jedes Mal zusätzliche Honorare entstehen. Wir 1. helfen, das richtige Vorgehen in einzelnen Sachverhalten abzuschätzen, 2. prüfen Unterlagen, zu denen Sie Fragen haben, 3. fertigen Kurzgutachten, 4. sehen Verträge durch (z.b. Mietverträge), 5. geben Empfehlungen, 6. zeigen alternative Vorgehensweisen auf und 7. beantworten Fragen, die für Sie selbst wichtig sind, etwa bei der laufenden Verwaltung. In beiden geschilderten Ausgangssituationen kann uns Ihr(e) Mitarbeiter(in) einfach anrufen. Wir sagen dann, welche Unterlagen wir benötigen und geben dann eine rechtliche Einschätzung. Wir können auch gemeinsam am Telefon erarbeiten, wie sich hier sinnvollerweise zu verhalten ist.
Welche Vorteile bestehen noch? Ausgangssituation: Sie beauftragen uns, Mietrückstände einzuklagen. Bei Mandatsbearbeitung stellen wir fest, dass diese Mietrückstände wegen einer Fehlbuchung gar nicht existieren. Es wird gemeinsam beschlossen, von der Klage abzusehen und Sie korrigieren das Mietkonto. Nach der gesetzlichen Lage müssten wir die Angelegenheit abrechnen: Es war Mandatsauftrag für eine Klage erteilt, wir waren tätig, indem die Klage vorbereitet wurde. Es fällt eine reduzierte Verfahrensgebühr an, die je nach Streitwert höher oder niedriger ist. Vorteil: Im Rahmen eines Beratungsvertrages, fällt hingegen nichts an, denn wir sind nach außen nicht tätig geworden und haben Sie letztlich nur beraten. Es hat lediglich etwas Zeit in Anspruch genommen.
Was kostet das? Weniger als Sie denken. Die Einzelheiten der Kostenstruktur finden Sie in der unten dargestellten Tabelle. Wie kann ich die Kosten umlegen? Schlagen Sie Ihren Kunden vor, Ihnen das anwaltliche Know-How mit zur Verfügung zu stellen, und reichen Sie Ihre Kosten auf diese Weise weiter. Berechnungsbeispiel: Sie schließen mit uns einen pauschalen Beratungsvertrag für bis zu zwei Stunden im Monat. Hierfür berechnen wir 350,00 Euro netto. Wenn Sie 20 Objekte verwalten, entfallen auf jedes nur 17,50 Euro. Ist ein Objekt davon eine WEG mit bspw. 20 Eigentümern, kostet es jeden dieser Eigentümer 0,86 Euro - unschlagbar günstig, wenn Sie bedenken, dass eine einzige reguläre Erstberatung ohne weiteres 250,00 Euro und mehr kosten kann. Und wenn Sie dann eine weitere Verwaltung übernehmen, können Sie das dort ebenfalls anbieten, ohne dass sich bei uns die Kosten erhöhen, es sei denn, Sie benötigen ein zeitlich umfangreicheres Kontingent als bisher.
Ein gutes Geschäft für alle Beteiligten: Sie haben Zugriff auf ein anwaltliches Backoffice, Ihre Eigentümer profitieren von Ihrem qualitativ hochwertig ergänzten Leistungsspektrum und wir können mit monatlich festen Zahlungseingängen kalkulieren, was uns wiederum erlaubt, so günstig anzubieten.
Kostenstruktur: Ansprechpartner: ------------------------------ Bearbeitungsumfang RA Hesse 1 h 180,00 Euro 2 h 350,00 Euro 3 h 500,00 Euro 4 h 650,00 Euro 5 h 790,00 Euro