Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

Ähnliche Dokumente
Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit

Hilfe im Sterben ist ein Gebot der Menschlichkeit

Arbeitskreis Altern und Gesundheit Gesundheit Berlin-Brandenburg e.v. Palliativ- und Hospizgesetz. in Kraft ab dem

Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen

Würde des Menschen im letzten Lebensabschnitt Palliativ- u. Hospiz-Versorgung sichern

Palliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.?

Fragen und Antworten zum Hospiz- und Palliativgesetz

Das Hospiz- und Palliativgesetz Aufgaben und Herausforderungen für die stationäre Altenhilfe

16. Herbsttagung. vom 16. bis 17. September 2016 in Berlin

Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG)

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz

Gesetz zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Deutschland. (Hospiz- und Palliativgesetz HPG)

Thema kompakt Hospizarbeit und Palliativversorgung

Praxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege

Wissen kompakt Hospizarbeit und Palliativversorgung

Stellungnahme. der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO)

Stellungnahme. anlässlich der öffentlichen Anhörung durch den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu den Vorlagen

Umsetzung Hospiz- und Palliativversorgungskonzeption für Baden-Württemberg

Kommentierung der Trägerorganisationen der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz HPG) zum


Stellungnahme des Deutschen Roten Kreuzes zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland

Spannend und doch ernüchternd: die Geschichte von Hospiz-und Palliativversorgung und ihre gesetzlichen Regelungen

Pflegeforum

Altenpflege = Betreuung + Begleitung am Lebensende

Runder Tisch: Hospiz und Palliativversorgung des Sozialausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtag

Schwerpunkt: Ambulante Hospizarbeit nach 39a Absatz 2 SGB V

des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zum

SAPV in Pflegeheimen wie gelingt uns das? Maja Falckenberg Das Palliativteam

Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis

25. Dresdner Pflegestammtisch

Gesetzliche (Neu-) Regelungen zur Versorgung von Versicherten, die

Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates. Die Bundesregierung äußert sich zur Stellungnahme des Bundesrates wie folgt:

Hospizarbeit und palliative Versorgung in Bayern - Bestandsaufnahme und Handlungsbedarf

Externe Leistungen für Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen

SAPV Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)

Palliativversorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir? Stand und Perspektiven aus Sicht der GKV

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Hochwertige Palliativ- und Hospizversorgung als soziales Menschenrecht sichern BT-Drucksache 18/5202

Kooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team)

Manifest. zur. Palliativversorgung in evangelischen Krankenhäusern

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase 132 g SGB V

Sprechzettel. des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann,

Ambulante Palliativpflege: Auch im Heim!?

Stellungnahme. des. Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands. zum

Ethik in der Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Hospiz- und Palliativversorgung

Das Hospiz- und Palliativgesetz

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS)

Hospiz- und Palliativgesetzes

DIE ZUKUNFT DER PFLEGE FINANZIERUNG UND PERSONAL- AUSSTATTUNG JETZT ANGEHEN

Patientenschutz Info-Dienst

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS)

Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene

Was geht? Was fehlt? Was braucht es? Träger der freien Wohlfahrtspflege Diakonie Bayern

vdekc Runder Tisch: Hospiz und Palliatiwersorgung des Sozialausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtag

das Münchner Hospiz- und Palliativnetzwerk stellt sich vor

Begleitung im Sterben, Hilfe zum Leben Ein Plädoyer für eine hospizliche Kultur. Berlin, November 2015

Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung: Chancen und Herausforderungen

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Best Practice erfolgreiche Projekte aus der Praxis Palliative Care

Benno Bolze BBE-Newsletter 21/2008

Änderung SGB V, 87 (Bundesmantelvertrag KBV und Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode - die Vernetzung von Angeboten der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der hospi

Stellungnahme zu den geplanten Neuregelungen im Einzelnen:

Wissen und Einstellungen der Menschen in Deutschland zum Sterben Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Auftrag des DHPV

Continentale will Palliativversorgung nicht zahlen

Die Würde des Menschen ist unantastbar Eine Herausforderung moderner Palliativmedizin

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des

Palliativmedizin in der ambulanten Versorgung

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) Gerlind Ahrens 23. und 24. November 2016

eßlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) -

zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am 21. September 2015

Kurzbeschreibung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Palliative Care eine Gemeinschaftsaufgabe von Staat und Bürgerschaft

DEVAP Kongress Forum II/3: Hospiz- und Palliativversorgung: Wie wirken sich die Gesetzesänderungen aus?

Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Die richtige Behandlung zur richtigen Zeit Sicht der Palliativmedizin

Modelle vernetzter Palliativversorgung. Standortbestimmung Möglichkeiten Gefahren

Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Änderungen Ambulant Stand: SGB V Ambulant. Inkrafttreten/ Umsetzung der Regelung

Leben bis zuletzt Die hospizliche und palliative Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen

Stellungnahme. des Sozialverbands VdK Deutschland e.v.

Hospizbewegung. Norbert Heyman Katholischer Krankenhausseelsorger

Zukunft Ehrenamt

Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in

zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am 21. September 2015

Die ambulante hospizliche und palliative Versorgung

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa)

Würdevolle Begleitung am Lebensende - Hospizangebote, Palliativversorgung, Trauerbegleitung (Stand: 9. November 2017)

1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und Doppelbuchstabe dd ( 39a Absatz 1 Satz 5, 6 und 8 SGB V)

Patientenschutz Info-Dienst

Dem Sterben Leben geben - Hospizarbeit im Landkreis Böblingen

Palliativmedizinischer Konsiliardienst Informationen für Patienten, Angehörige und Mitarbeiter

Transkript:

Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am Montag, dem 21. September 2015 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz HPG) BT-Drucksache 18/5170 Antrag der Fraktion DIE LINKE. Hochwertige Palliativ- und Hospizversorgung als soziales Menschenrecht sichern BT-Drucksache 18/5202 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gute Versorgung am Lebensende sichern Palliativ- und Hospizversorgung stärken BT-Drucksache 18/4563 Berlin, 21. September 2015 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Bundesvorstand Bereich Gesundheitspolitik, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz HPG) BT-Drucksache 18/5170 Allgemeiner Teil Ziele des Gesetzes Mit dem Gesetz sollen in strukturschwachen und ländlichen Regionen die Palliativversorgung weiter ausgebaut und die Hospizbewegung unterstützt werden. Medizinische und pflegerische Versorgung sollen vernetzt, die hospizliche Begleitung sichergestellt und die Kooperation der daran beteiligten Leistungserbringer gewährleistet werden. Die Palliativversorgung soll Teil der Regelversorgung in der haus- und fachärztlichen Versorgung werden und ist im Rahmen der häuslichen Krankenpflege zu verankern. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll flächendeckend verbreitet werden. Weiter soll die finanzielle Förderung stationärer Kinder- und Erwachsenenhospize sowie ambulanter Hospizdienste verbessert werden. Die Palliativversorgung und Hospizkultur in stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern soll gestärkt werden. Die Versicherten sollen gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informiert und Pflegeheimbewohner/-innen soll eine individuelle Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ermöglicht werden. Die Umsetzung der Maßnahmen sollen in der Gesetzlichen Krankenversicherung bei voller Jahreswirkung zu einer Ausgabensteigerung in Höhe eines unteren bis mittleren dreistelligen Millionenbetrags führen. Bewertung Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt insgesamt die Gesetzesinitiative. Die Stärkung flächendeckender Palliativversorgung und hospizlicher Begleitung wird ausdrücklich unterstützt. Der Schwerpunkt liegt beim Ausbau ambulanter Angebote. Nachbesserungsbedarf sieht ver.di noch bei der Finanzierung der Palliativpflege in stationären Pflegeeinrichtungen. Zudem sollten bei der Beratung über die Angebote in der letzten Lebensphase ausdrücklich die in vielen Bundesländern flächendeckend vorhandenen Pflegestützpunkte einbezogen werden. Insbesondere bedeutet die Aufnahme neuer Leistungen auch einen weiteren Bedarf an Qualifizierung im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie eine verbesserte Personalausstattung insgesamt. Am Lebensende muss eine würdevolle Begleitung im Vordergrund stehen. Diese Lebensphase muss sich an den Wünschen und Bedürfnissen der betroffenen Menschen orientieren. Die professionellen Begleiterinnen und Begleiter müssen für diese hochemotionalen Momente ausreichend Zeit haben, um dieser Aufgabe auch gerecht werden zu können. Zu diesem Zeitpunkt muss die größtmögliche Qualität der Versorgung zur Verfügung stehen. Eine 2

entsprechend deutliche Anpassung der personellen und sachlichen Ausgestaltung der stationären Pflegeeinrichtungen ist deshalb dringend geboten. Der Gesetzentwurf gibt hierzu leider keine Antworten. ver.di hat im Zusammenhang mit dem Krankenhausstrukturgesetz und dem Pflegestärkungsgesetz I und II eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus und in den Pflegeeinrichtungen sowie für die praktische Ausbildung und Anleitung gefordert. Wenn der Ausbau von Palliativversorgung ernsthaft gewollt ist, geht es nicht ohne die Schaffung einer solchen gesetzlichen Grundlage. Insgesamt sieht ver.di die Notwendigkeit einer stärkeren Förderung und Verpflichtung zur Palliativversorgung, insbesondere im Krankenhaus und den Pflegeheimen. Vor dem Hintergrund, dass heute die Mehrzahl aller Menschen in stationären Einrichtungen stirbt, sollen Krankenhäuser und Pflegeheime nachweisen müssen, dass sie die Sterbebegleitung entsprechend den dafür vorgesehenen Qualitätsstands praktizieren. Bisher mangelt es an einem gesetzlichen Rahmen. Finanzwirung Das Gesetz führt zu einer einseitigen Belastung der gesetzlich Versicherten. ver.di hat bereits an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass das 2014 beschlossene GKV- FQWG mit seiner Abkehr vom Grundgedanken des Solidaritätsprinzips: Jedem das, was er benötigt und jeder, was er leisten kann, der Zukunftsentwicklungen des Gesundheitswesens und damit auch dem sehr sinnvollen Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung entgegensteht. Die finanziellen Lasten werden wiederum einseitig den Versicherten in einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgebürdet. Die Private Krankenversicherung wird nicht in die Pflicht genommen. Daher appelliert ver.di nochmals eindringlich, schnellst möglichst die Gesetzesarbeiten zur Einführung einer Bürgerversicherung zu beginnen, um die Finanzierung der zukünftig erheblich steigenden Versorgungsbedarfe einschließlich erforderlicher Innovationen und Strukturveränderungen zu sichern und somit die verlässliche Versorgung aller auf hohem Niveau zu garantieren. 3

Zu den Regelungen im Einzelnen Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu Nr. 10. 132g Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase: Zugelassene Pflegeeinrichtungen im Sinne des 43 des SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können den Versicherten in den Einrichtungen eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Sie können das Beratungsangebot selbst oder in Kooperation mit anderen regionalen Beratungsstellen durchführen. ver.di begrüßt jede Verbesserung eines Beratungsangebots. Allerdings sollten hier ausdrücklich auch die Pflegestützpunkte mit ihrer Kompetenz eingebunden und ausdrücklich im Gesetz genannt werden. Artikel 3 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Jeder Mensch soll das Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen erhalten. Weil sterbende Menschen eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung benötigen, die ihrer individuellen Lebenssituation und ihrem hospizlichpalliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt, sind ihre besonderen Bedürfnisse bei der Erbringung von Pflegeleistungen auch in stationären Pflegeeinrichtungen mit zu berücksichtigen. Insgesamt werden damit den Pflegeeinrichtungen neue Leistungen aufgegeben. Während im ambulanten Bereich deren Finanzierung im Rahmen des SGB V gesichert ist, werden die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in der stationären Einrichtung im Rahmen des Teilleistungssystems des SGBXI erbracht. ver.di hält es für erforderlich, dass auch in der stationären Pflege diese neuen Leistungen vollständig abgerechnet werden können. Es zeigt sich in immer stärkerem Maße, dass die Finanzierung von pflegerischen Leistungen (Behandlungs- und Grundpflege) nur im Rahmen eines Sachleistungssystems erfolgen kann. Der Vorschlag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft für eine Pflegevollversicherung erleichtert es erheblich, alle erforderlichen Leistungen, auch im Rahmen der Palliativversorgung, den pflegebedürftigen Menschen zukommen zu lassen. 4

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Hochwertige Palliativ- und Hospizversorgung als soziales Menschenrecht sichern BT-Drucksache 18/5202 Im Antrag wird gefordert einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den Rechtsanspruch auf allgemeine Palliativversorgung gesetzlich so auszugestalten, dass jede Bürgerin und jeder Bürger diesen unabhängig von der Art der Erkrankung, von der Behinderung, von dem individuellen Lebensort, der Wohnform sowie der Versicherungsform in Anspruch nehmen kann. Dies entspricht auch der ver.di Forderung die Ungleichbehandlung von Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Pflegeeinrichtungen bezüglich des Anspruches auf eine Betreuung im stationären Hospiz aufzuheben. Hier ist insbesondere auf ein durchgängiges Sachleistungssystem zu verweisen, das mit der von ver.di vorgeschlagenen Pflegevollversicherung umgesetzt werden kann. Im weiteren Antrag wird der flächendeckende, barrierefreie Ausbau und die Förderung von Hospizangeboten insbesondere im ländlichen Raum sowie im ambulanten Bereich und ihre interkulturelle Ausgestaltung verlangt. Auch die Palliativversorgung und Sterbebegleitung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll qualitativ verbessert werden. ver.di begrüßt, dass dazu sowohl die Finanzierung als auch und personelle Ausstattung zugrunde gelegt erden sollen. 5

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gute Versorgung am Lebensende sichern Palliativ- und Hospizversorgung stärken BT-Drucksache 18/4563 Im Antrag wird gefordert, die Beratung und Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden und ihren Angehörigen zur Palliativ- und Hospizversorgung massiv zu verbessern. Insbesondere sei die zügige Schaffung verbindlicher Personalbemessungsinstrumente für stationäre Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser vorzusehen. Dabei sollen auch die Anforderungen an eine palliativ-hospizliche Versorgung explizit berücksichtigt werden und dafür ein entsprechend höherer Personalbedarf ausgewiesen werden. Für ver.di ist die Personalausstattung und deren vollständige Finanzierung ein ganz wesentlicher Punkt. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft unterstreicht ausdrücklich die hier von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhobene Forderung. 6