Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 21.11.2016 bis zum 25.11.2016 Stand: 17.11.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1
Montag, 21. November 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277 09:00 Uhr: 7 Ns 109/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 58- jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück sprach den Angeklagten am 09. Mai 2016 vom Vorwurf der vorsätzlichen Gewässerverunreinigung frei. Dem Angeklagten wird von Seiten der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, bei dem Betreiben einer Biogasanlage auf seinem Hof in Osnabrück verschmutztes Niederschlagswasser von den Verkehrsflächen und der Silageplatte sowie häusliche Abwässer der nicht funktionierenden Kleinkläranlage in den Bahnseitengraben, einem Gewässer der 3. Ordnung, geleitet zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und vier Zeugen geladen. 14:00 Uhr: 7 Ns 153/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37-jährigen Angeklagten B., z. Zt. JVA Oldenburg. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 30. Juni 2016 wegen Diebstahls im besonders schweren Fall in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 40,00. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Am 01. Februar 2015 soll sich der Angeklagte gemeinsam mit dem gesondert verfolgten C. zu einem Firmengrundstück in Papenburg begeben haben, wo sie einen Bauwagen aufgehebelt und daraus u. a. eine Elektrosäge, einen Winkelschneider und ein Baustellenradio entwendet haben sollen. Danach sollen sie sich zu dem Gelände einer Baufirma in Westoverledingen begeben haben, zu dem sie sich durch das Lösen eines Schraubensegmentes Zutritt verschafft haben sollen. Dort sollen sie aus einem nicht verschlossenen Container Sägen im Gesamtwert von 600,00 entwendet haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2
Montag, 21. November 2016, 13. Kleine Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 188 13 Ns 23/16 Die 13. Kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen die jetzt 18-jährige Angeklagte B. aus Lingen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte die Angeklagte am 29. Juni 2016 wegen Diebstahls in 2 Fällen, Betruges und wegen vorsätzlicher Körperverletzung in 3 Fällen zu einem Dauerarrest von 3 Wochen. Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Am 10. Oktober 2015 soll sie in den Geschäftsräumen der Firma Lidl in Leer zwei Flaschen Wodka im Wert von 9,98 eingesteckt haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. - Mit drei gesondert verfolgten Mittätern soll sie am 29. Januar 2016 die Scheibe einer Bäckerei in der Mühlenstraße in Leer beschädigt und diese so weit aufgedrückt haben, dass die aus einem dahinterstehenden Kühlschrank ca. 20 Getränkeflaschen entwenden konnte. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen. 11:00 Uhr: 13 Ns 27/16 Die 13. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einer Berufungssache gegen den jetzt 21- jährigen Angeklagten A. aus Melle. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 27. Juli 2016 wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Betruges in 2 Fällen zu einem Dauerarrest von 1 Woche. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. September 2015 in den Geschäftsräumen der Firma H&M in Osnabrück Waren im Wert von 9,99 im elektronischen Lastschriftverkehr bezahlt zu haben. Dabei soll dem Angeklagten bewusst gewesen sein, dass das Konto nicht die zur Begleichung der Kaufpreissumme erforderliche Deckung aufweisen würde. Es soll ihm darum gegangen sein, in den Besitz der gekauften Waren zu kommen, ohne den Kaufpreis zu bezahlen. Am gleichen Tag soll er sich in den Geschäftsräumen der Firma H&M in Osnabrück ein weiteres Mal auf gleiche Art und Weise in den Besitz von Waren im Wert von 32,98 gebracht haben. Am 05. Februar 2016 soll er sich in alkoholisiertem Zustand gemeinsam mit dem bereits verurteilten C. zu einem Parkplatz in Osnabrück begeben haben. Dort soll C. mit einem von dem Angeklagten erhaltenen Feuerzeug einen dort befindlichen Müllcontainer angezündet haben. Gemeinsam sollen sie dann eine Europalette in den Müllcontainer geworfen haben. Dabei soll ein Sachschaden in Höhe von ca. 830,00 entstanden sein. Durch die Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3
rechtszeitige Entdeckung des Feuers durch den Zeugen Z. habe ein weiteres Ausbreiten des Feuers verhindert werden können. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen. ------------ Montag, 21. November 2016, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1 10:30 Uhr: 21 Ns 25/16 Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 19-jährigen Angeklagten A. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 03. August 2016 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. März 2016 gemeinsam mit drei gesondert verfolgten Tätern aus den Niederlanden kommend mit einem Pkw in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 4.891,9 g Amphetamin mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Polen bestimmt gewesen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher geladen. Mittwoch,23. November 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 5 Ns 119/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34- jährigen Angeklagten A., z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 07. Juli 2016 wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich gemeinsam mit dem bereits verurteilten B. durch Aufdrücken einer Schiebetür Zutritt zu den Geschäftsräumen der Firma K+K in Haselünne verschafft zu haben. Beim Einschlagen weiterer Glastüren sollen sie den Alarm ausgelöst und einen Container mit Tabakwaren aufgesucht haben. Daraus sollen sie Tabakwaren und eine Kiste Bier im Gesamtwert von 425,00 entwendet haben. Ein Sachschaden soll in Höhe von 2.068,27 entstanden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4
11:30 Uhr: 5 Ns 138/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 59-jährigen Angeklagten A. aus Quakenbrück. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 19. September 2016 wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. März 2016 in den Geschäftsräumen der Firma Globo in Quakenbrück 5 Gurken im Gesamtwert von 1,00 eingesteckt zu haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen. 13:45 Uhr: 5 Ns 134/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 49-jährigen Angeklagten B., z. Zt. JVA Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 24. August 2016 wegen Beleidigung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten. Am 28. Juli 2016 soll der Angeklagte in alkoholisiertem Zustand in dem Geldausgaberaum der Volksbank in Osnabrück gelegen haben. Als die Zeugin Z. den Angeklagten angesprochen und ihn gebeten habe, aufzustehen, soll er sie u.a. mit den Worten Hure, Fotze, Schlampe beleidigt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und vier Zeugen geladen. Donnerstag, 24.November 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 5 Ns 101/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26- jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 23. Mai 2016 wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13. Januar 2014 und am 18. Dezember 2014 gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Osnabrück bewusst wahrheitswidrig angegeben zu haben, er lebe mit der deutschen Staatsangehörigen Z. in ehelicher Lebensgemeinschaft. Dabei soll es ihm darum gegangen sein, sich einen Aufenthaltstitel zu verschaffen. Tatsächlich soll eine Lebensgemeinschaft zwischen Z. und dem Angeklagten nicht bestanden haben. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Dolmetscher und neun Zeugen geladen. Donnerstag, 24. November 2016, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 272 10 KLs 22/16 Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 44-jährigen Angeklagten A., z. Zt. JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. Juni 2016 mit einem Pkw bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 15,8 kg Marihuana mit sich geführt zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und vier Zeugen geladen. Freitag, 25. November 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277, mit Fortsetzung am 12. Dez. 2016, 09:15 Uhr, Saal. 277 5 Ns 106/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 67- jährigen Angeklagten A. aus Stemshorn. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 04. Juli 2016 wegen vorsätzlicher falscher Versicherung an Eides statt und wegen falscher Verdächtigung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. April 2014 im Büro des Obergerichtsvollziehers Z. in Bramsche die eidesstattliche Versicherung abgegeben und dabei bewusst wahrheitswidrig angegeben zu haben, über keinerlei Einkommen zu verfügen und seinen Lebensunterhalt durch Unterstützung seiner Mutter zu bestreiten. Tatsächlich soll er in der Zeit vom 2009 bis 2016 ca. 1.500,00-2.000,00 monatlich durch eine Rinderzucht verdient haben. Auch soll er auf dem von ihm betriebenen Hof in Bramsche eine Wohnung zu einem Mietpreis von 400,00-470,00 vermietet haben. Nachdem am 23. März 2015 eine Kontrolle des Tierbestandes auf seinem Hof in Bramsche durch die Zeugen X. und Y. erfolgt sei, soll der Angeklagte anschließend bei der Polizei in Lemförde Anzeige gegen die Zeugen erstattet und wahrheitswidrig behauptet haben, X. habe ihn im Rahmen einer Grundstücksbetretung mit den Worten inkompetentes Arschloch beschimpft. Infolge der Anzeige soll ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein. Am 21. Mai 2015 soll der Angeklagte bei der Polizei in Alfhausen Strafantrag gegen den Zeugen X. wegen aller infrage kommenden Straftatbestände erstattet haben. Dabei soll er bewusst wahrheitswidrig angegeben haben, der Zeuge habe ihm gegenüber im Februar Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6
2015 die Hose geöffnet und für ihn gut sichtbar sein Glied herausgeholt. Dabei soll er gesagt haben, der Angeklagte könne sich schon mal anschauen, wie es aussehe, wenn er ihm einen wichse. Auch durch diese Aussage soll ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten vier Zeugen geladen. 11:00 Uhr: 5 Ns 131/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 50- jährigen Angeklagten A. aus Stuttgart. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 25. August 2016 wegen Computerbetruges in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 17. Oktober und dem 04. Dezember 2015 mehrfach die EC-Karte seiner Ehefrau für deren Firma entwendet zu haben. Der Angeklagte soll zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes in 14 Fällen unter der Verwendung der ihm bekannten PIN an verschiedenen Geldautoamten in Osnabrück Bargeld im Gesamtwert von ca. 10.800,00 abgehoben und für sich verwendet haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen. Freitag, 25. November 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 188 09:00 Uhr: 7 Ns 133/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31- jährigen Angeklagten B. aus Hannover. Das Amtsgericht Nordhorn sprach den Angeklagten am 21. Juni 2016 vom Vorwurf der Urkundenfälschung frei. Der Pkw eines niederländischen Leasingnehmers soll in der Nacht zum 15. März 2013 aufgebrochen und entwendet worden sein. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dadurch zu der Tat beigetragen zu haben, dass er es unternommen habe, das Fahrzeug über Deutschland nach Litauen zu überführen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und zwei Zeugen geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 7
11:00 Uhr: 7 Ns 164/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 52-jährigen Angeklagten C. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verwarf den Einspruch des Angeklagten gegen einen gegen ihn erlassenen Strafbefehl mit Urteil vom 21. September 2016. In der Zeit vom 01. September 2013 bis zum 09. Juni 2014 soll der Angeklagte seine damalige Freundin Z. um die Gewährung eines Darlehens in Höhe von 25.000,00 gebeten haben. Den Behauptungen des Angeklagten, er werde das Geld kurzfristig zurückzahlen und auch können, soll Z. geglaubt haben. Tatsächlich soll der Angeklagte nicht vorgehabt haben, das Geld zurückzuzahlen. Auch soll er dazu nicht in der Lage gewesen sein. Der Angeklagte soll vorgehabt haben, das Geld für sich zu verwenden und die Geschädigte zu vertrösten. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. 11:30 Uhr: 7 Ns 165/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34-jährigen Angeklagten B. aus Neuenhaus. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 09. August 2016 wegen Diebstals geringwertiger Sachen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. Februar 2016 in den Geschäftsräumen der Firma K+K in Neuenhaus Waren im Gesamtwert von 8,97 eingesteckt zu haben, um sie mitzunehmen ohne zu bezahlen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 8