ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET

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Transkript:

ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET Stand: Oktober 2007 ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET Seite 1 von 12

ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET Seite 2 von 12

ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET Stand: Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis Informationen für unsere Kunden über uns und unsere Dienstleistungen... 4 Informationen über uns...4 Informationen zu den angebotenen Dienstleistungen...4 Informationen über die Kundeneinstufung...5 Informationen über die Schutzbestimmungen für Kundenvermögen...5 Informationen über die Berichterstattung...5 Informationen über vertraglich gebundene Vermittler und Mehrfachvermittler...5 Informationen über die Möglichkeit zur Reklamation bzw. Beschwerde...5 Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten... 6 Präambel...6 Beispiele von Interessenkonflikten...6 Wichtige Hinweise im Zusammenhang mit Interessenkonflikten...6 Informationen über die Behandlung von Interessenkonflikten...7 Informationen zur Durchführungspolitik... 8 Präambel...8 Kommissionsgeschäft...8 Ausführung eines Kommissionsauftrages...8 Ausführungsplatz und Ausführungsart beim Kommissionsgeschäft...8 Festpreisgeschäft...9 Informationen zu Kosten und Nebenkosten... 10 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bankgeschäfte... 10 ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET Seite 3 von 12

Informationen für unsere Kunden über uns und unsere Dienstleistungen Gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) erteilen wir hiermit folgende Informationen über uns und unsere Dienstleistungen: Informationen über uns Capital Bank - GRAWE Gruppe AG Firmensitz: A-8010 Graz, Burgring 16 Büroanschrift: A-8010 Graz, Brandhofgasse 24 Firmenbuch: Landesgericht für ZRS Graz als Handelsgericht FN 112471 z Tel.: +43 (0)900 340 460 (EUR 0,8721/min), Fax: + 43 (0)316 / 90640 7391 E-Mail: service@dieplattform.at; Internet: www.capitalbank.at bzw. www.dieplattform.at UID: ATU26019901 DVR: 0043974 Swift Code/BIC: RSBUAT2K BLZ: 19600 Sie erreichen uns von Mo Do 9.00 17.00 Uhr Fr 9.00 15.00 Uhr Die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG ist ein gem. 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) konzessioniertes Kreditinstitut (Bescheid GZ 29 2062/10-V/13/19 vom 2. April 1998). Zuständige Aufsichtsbehörde Finanzmarktaufsicht (FMA) (Bereich: Bankenaufsicht) A-1020 Wien, Praterstraße 23 Internet: www.fma.gv.at Gesetzliche Bestimmungen Anwendbare Rechtsvorschriften sind insbesondere das Bankwesengesetz (BWG) und das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) in der jeweils geltenden Fassung (http://www.ris.bka.gv.at). Kommunikation Die maßgebliche und einzige Kommunikationssprache für die Vertragsbeziehung ist Deutsch. Als Kommunikationsmittel steht den Kunden je nach Vereinbarung die Möglichkeit offen, persönlich, telefonisch, per Brief, per Telefax oder per E- Mail mit der Capital Bank - GRAWE Gruppe AG zu kommunizieren. Informationen zu den angebotenen Dienstleistungen Die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG bietet ihren Kunden insbesondere alle Arten von Wertpapierdienstleistungen, wie Anlageberatung Portfolioverwaltung Emission von Finanzinstrumenten Absatz selbst emittierter oder konzerneigener Finanzinstrumente Eigenhandel mit Finanzinstrumenten Weiterleitung und Abwicklung von Aufträgen Dritter Finanzinstrumente betreffend Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten Erstellung von Finanzanalysen über Finanzinstrumente und/oder deren Emittenten an. In Ausnahmefällen steht die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG ihren Kunden auch für die Durchführung anderer Bankgeschäfte zur Verfügung. Dies sind insbesondere das Einlagengeschäft, der bargeldlose Zahlungsverkehr (Girogeschäft), sowie das Kreditgeschäft. ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET Seite 4 von 12

Informationen über die Kundeneinstufung Das WAG 2007 sieht vor, dass Kreditinstitute ihre Kunden in verschiedene Kategorien einteilen, die unterschiedliche Niveaus im Hinblick auf den Anlegerschutz bieten. Sie sind als Privatkunde im Sinne der Bestimmungen des WAG 2007 eingestuft und genießen damit höchstmögliches Schutzniveau. Bei Professionellen Kunden im Sinne der Bestimmungen des WAG 2007 kann vermutet werden, dass sie über ausreichend Erfahrung, Kenntnis und Sachverstand in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente sowie die Fähigkeit, die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können, verfügen. Aus diesem Grund verringert sich das Schutzniveau für den Anleger, da seitens der Bank geringere Informationspflichten bestehen. Als Professionelle Kunden gelten vorrangig Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen im Hinblick auf ihre Größe und Bilanzkennzahlen erfüllen. Bei Vorliegen bestimmter Kriterien in Bezug auf den Umfang und die Anzahl in der Vergangenheit getätigter Transaktionen mit Finanzinstrumenten bzw. diesbezüglich beruflich erworbener Kenntnisse, besteht auch für als Privatkunden eingestufte Anleger die Möglichkeit, sich in Professioneller Kunde umstufen zu lassen. Eine Umstufung in Bezug auf einzelne Wertpapierdienstleistungen bzw. Finanzinstrumente ist nicht möglich. Für weiterführende Informationen steht Ihnen Ihr Berater zur Verfügung. Informationen über die Schutzbestimmungen für Kundenvermögen Im Inland erworbene Finanzinstrumente Im Inland erworbene Finanzinstrumente werden regelmäßig in Österreich üblicherweise bei einem von der Capital Bank - GRAWE Gruppe AG dafür beauftragten Drittverwahrer - verwahrt. Die Verwahrung erfolgt üblicherweise bei der Wertpapiersammelbank der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB). Darüber hinaus kann eine Verwahrung bei der Capital Bank - GRAWE Gruppe AG selbst oder in Drittverwahrung bei einem anderen Kreditinstitut mit einer Berechtigung für das Depotgeschäft stattfinden. Werden Finanzinstrumente im Inland verwahrt, erfolgt dies in der Regel in Form einer (Giro-)Sammelverwahrung. Die Rechte der Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt, da insbesondere der Kundenbestand in Finanzinstrumenten laufend festgestellt werden kann und der Drittverwahrer ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei den verwahrten Finanzinstrumenten um Kundenvermögen handelt. Bei einer Verwahrung in Österreich kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Im Ausland erworbene Finanzinstrumente Im Ausland erworbene Finanzinstrumente werden regelmäßig im Ausland üblicherweise bei einem von der Capital Bank - GRAWE Gruppe AG dafür beauftragten Drittverwahrer verwahrt. Werden Finanzinstrumente im Ausland verwahrt, erfolgt dies in der Regel in Form der Wertpapierrechnung. Dabei wird dem Kunden ein Anspruch auf Lieferung der Finanzinstrumente im Umfang jenes Anteils gutgeschrieben, den die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG auf Rechnung des Kunden am gesamten Deckungsbestand im Ausland hält. Bei einer Verwahrung im Ausland kommen ausländische Rechtsvorschriften und Usancen zur Anwendung. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der ausländische Drittverwahrer trotz aller von uns getroffenen Vorsichtsmaßnahmen ein etwaiges Sicherung- oder Pfandrecht sowie ein Recht auf Aufrechnung geltend machen könnte. Die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG haftet im Rahmen der Wertpapierverwahrung für ein Verschulden des Drittverwahrers Privatkunden gegenüber nach den Grundsätzen der Erfüllungsgehilfenhaftung des 1313a Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) wie für eigenes Verschulden, weshalb ein Nachteil für Kunden nicht gegeben ist. Auch eine allfällige Zahlungsunfähigkeit eines Drittverwahrers beeinträchtigt in der Regel die Sicherheit der verwahrten Wertpapiere nicht. Sicherung von Einlagen Die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG ist Gesellschafter der Einlagensicherung der Banken und Bankiers GmbH mit Sitz in 1010 Wien, Börsegasse 11. Gesicherte Einlagen sind EURO-Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, wobei die Höchstgrenze der gesicherten Einlagen für natürliche Personen gem. 93 Bankwesengesetz (BWG) 20.000,- pro Einleger beträgt. Für Forderungen von Gläubigern, die keine natürlichen Personen sind, ist die Leistungspflicht dieser Sicherungseinrichtung unbeschadet der genannten Höchstgrenze mit 90 % der gesicherten Einlage begrenzt. Weiterführende Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen werden gerne zur Verfügung gestellt. Informationen über die Berichterstattung Grundsätzlich erfolgt die Information über die unseren Kunden gegenüber erbrachten Wertpapierdienstleistungen in der jeweils vereinbarten Form unverzüglich nach deren Ausführung, spätestens am ersten Geschäftstag nach Eingang der für die Ausführung des Auftrages benötigten Daten. Informationen über vertraglich gebundene Vermittler und Mehrfachvermittler Die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG bedient sich bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler (gem. 28 WAG 2007) sowie Mehrfachvermittler (gem. 2 Abs. 1 Z 15 WAG 2007), welche in dem von der FMA bzw. von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union geführten Register eingetragen sind. Die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG haftet für diese Personen gemäß den Bestimmungen des 1313a ABGB. Vertraglich gebundene Vermittler und Mehrfachvermittler unterliegen ebenso den Vorschriften des WAG 2007. Informationen über die Möglichkeit zur Reklamation bzw. Beschwerde Bei der Erbringung von Dienstleistungen für unsere Kunden ist es unser oberstes Ziel, ausnahmslos einen hohen Grad an Sorgfalt und Redlichkeit zu gewährleisten, sowie rechtmäßiges und professionelles Handeln und die Einhaltung von Marktstandards sicherzustellen. Sollten Sie im Zuge der für Sie durch die Capital Bank GRAWE - Gruppe AG erbrachten Wertpapierdienstleistungen dennoch Anlass zur Reklamation oder Beschwerde sehen, stehen Ihnen Ihr Berater sowie die Mitarbeiter unseres Investment Services/die plattform.at zu Verfügung. ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET Seite 5 von 12

Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten Präambel Als Interessenkonflikt wird eine Situation bezeichnet in der sich unterschiedliche Interessen verschiedener Personen(gruppen) gegenüberstehen. Solche Konflikte können sich aus den unterschiedlichen Interessen unseres Instituts, anderer Unternehmen unserer Institutsgruppe, unserer Geschäftsleitung, unserer Mitarbeiter, vertraglich gebundener Vermittler, unserer Kunden oder anderen natürlicher bzw. juristischer Personen, die mit uns geschäftlich verbunden sind, ergeben. Bei einem Kreditinstitut wie der Capital Bank GRAWE Gruppe AG, das für ihre Kunden eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen erbringt und gleichzeitig auch Unternehmensfinanzierungen und beratungen anbietet, können Interessenkonflikte nicht immer vollkommen ausgeschlossen werden. Diesbezüglich wollen wir darauf hinweisen, dass der Umfang der von der Capital Bank GRAWE Gruppe AG Ihnen gegenüber erbrachten Dienstleistung sehr eingeschränkt ist und sich im Wesentlichen auf die Auftragsweiterleitung, die Abwicklung sowie die Verwahrung und Verwaltung der von Ihnen erworbenen Finanzinstrumente beschränkt. Die nachstehend genannten potentiellen Interessenkonflikte können daher nur in sehr eingeschränktem Maße auftreten. Beispiele von Interessenkonflikten Interessenkonflikte können sich bei der Erbringung beispielsweise folgender Dienstleistungen durch die Capital Bank GRAWE Gruppe AG ergeben: Anlageberatung Portfolioverwaltung Emission von Finanzinstrumenten Absatz selbst emittierter oder konzerneigener Finanzinstrumente Eigenhandel mit Finanzinstrumenten Weiterleitung und Abwicklung von Aufträgen Dritter Finanzinstrumente betreffend Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten Erstellung von Finanzanalysen über Finanzinstrumente und/oder deren Emittenten, Eingehen oder Bestehen einer Kreditbeziehung Wichtige Hinweise im Zusammenhang mit Interessenkonflikten Auf die folgenden Punkte weisen wir im Zusammenhang mit Interessenkonflikten besonders hin: Die Capital Bank GRAWE Gruppe AG erbringt für Sie ausschließlich die Dienstleistungen der Auftragsweiterleitung und Abwicklung sowie die Funktion als Verwahr- und Verwaltungsstelle für jene Finanzinstrumente, über die Sie über Ihren Anlageberater oder Vermittler, der in keinem Beschäftigungsverhältnis mit uns steht, disponieren. Beim Vertrieb von Finanzinstrumenten werden entsprechend den Marktusancen als Verkaufsanreiz in der Regel Zuwendungen von Fondsgesellschaften, Emittenten und Wertpapieremissionshäusern gewährt. Hiezu gehören einmalige Vertriebsprovisionen, die in Form von Platzierungsprovisionen oder entsprechenden Abschlägen auf den Emissionspreis (Discount/Rabatt) geleistet werden, sowie laufende umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen, die von Kapitalanlage- bzw. Fondsgesellschaften und von Wertpapieremittenten oder mit der Emission von Finanzinstrumenten beauftragten Dritten an uns gezahlt werden. Sinn dieser laufenden Provisionen ist die Vermeidung des Anreizes des häufigen Umschichtens des Kundenportfolios und der damit verbundenen Kosten für den Anleger. Ebenso heben wir Ausgabeaufschläge beim Verkauf von Investmentanteilen oder anderen Finanzinstrumenten von Kunden ein. Die Höhe dieser Aufschläge wird von der jeweiligen Kapitalanlage- oder Fondsgesellschaft bzw. vom Emittenten des Finanzinstruments festgelegt und kann bei Ihrem Wertpapierdienstleister erfragt werden. Insoweit möchten wir festhalten, dass alle diese von uns vereinnahmten Vorteile zum ganz überwiegenden Teil an die von Ihnen in Anspruch genommenen Wertpapierdienstleister weitergeleitet werden. Der bei uns verbleibende Rest wird zur Deckung eines Teils unserer Kosten, die uns im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen entstehen bzw. in Rechnung gestellt werden, verwendet. Darüber hinaus stellen uns Geschäftspartner im Zusammenhang mit unserem Wertpapiergeschäft unentgeltlich Finanzanalysen oder sonstiges Informationsmaterial über Finanzinstrumente, Schulungen und zum Teil technische Dienste und Einrichtungen sowie die Ausrüstung zum Zugriff auf Drittinformations- und -verarbeitungssysteme zur Verfügung. Diese Zuwendungen sind darauf ausgelegt, eine Qualitätsverbesserung bei Erbringung unserer Wertpapierdienstleistungen zu bewirken. Dies beispielsweise durch Sicherstellung einer breiten Produktpalette sowie die Bereitstellung effizienter, qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten, welche entsprechende (Vor-)Investitionen voraussetzen und ständige Kosten verursachen. Keinesfalls steht die Annahme aller oben genannten Vorteile einer interessengerechten Durchführung der Ihnen gegenüber erbrachten Wertpapierdienstleistungen entgegen. Auf Anfrage stellen wir unseren Kunden gerne detailliertere Angaben zu den vergüteten Leistungsentgelten zur Verfügung. Vertraglich gebundenen oder unabhängigen Vermittlern sowie sonstigen Personen, die uns mit oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden oder einzelne Geschäfte zuführen, gewähren wir aufgrund bestehender vertraglicher Vereinbarungen zum Teil erfolgsbezogene Provisionen und Fixentgelte. ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET Seite 6 von 12

Informationen über die Behandlung von Interessenkonflikten In unserem Haus ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Organisation tätig. Dieser obliegt die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten. Wir haben darüber hinaus eine Reihe von adäquaten organisatorischen Maßnahmen getroffen, um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen Einfluss auf die Art der Erbringung unterschiedlicher Wertpapierdienstleistungen nehmen. Um einen hohen Grad an Sorgfalt und Redlichkeit, sowie rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Einhaltung von Marktstandards, und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses zu garantieren, haben wir uns und unsere Mitarbeiter darüber hinaus zur Einhaltung hoher ethischer Standards verpflichtet. Sollten sich trotz aller getroffenen organisatorischen Maßnahmen Interessenkonflikte nicht vermeiden lassen, legen wir diese gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen. ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET Seite 7 von 12

Informationen zur Durchführungspolitik Präambel Die nachfolgenden Informationen zur Durchführungspolitik sind als Grundsätze zur Auftragsausführung der Capital Bank GRAWE Gruppe AG beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu verstehen und gelten in dieser Form für als Privatkunden eingestufte Anleger. Die Capital Bank GRAWE Gruppe AG ist bemüht, Aufträge unverzüglich zu erfassen und weiterzuleiten. Erfolgt die Auftragserteilung auf Wunsch des Kunden außerhalb der Büroräumlichkeiten, nimmt der Kunde zustimmend zur Kenntnis, dass die Weiterleitung mehr als einen Werktag in Anspruch nehmen kann. Die Capital Bank GRAWE Gruppe AG wird Kundenaufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten entweder als Kommissionär ausführen (Kommissionsgeschäft) oder mit dem Kunden ein Festpreisgeschäft tätigen. Kommissionsgeschäft Ausführung eines Kommissionsauftrages Ausführungsgeschäft bzw. Beauftragung eines Zwischenkommissionärs Die Capital Bank GRAWE Gruppe AG führt Aufträge ihres Kunden zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten im In- und Ausland als Kommissionärin aus. Hierzu schließt die Capital Bank GRAWE Gruppe AG für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer ein Kaufoder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Capital Bank GRAWE Gruppe AG. Preis des Ausführungsgeschäfts/Entgelt/Auslagen Die Capital Bank GRAWE Gruppe AG rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäftes ab; sie ist berechtigt, ihr Entgelt und ihre Auslagen einschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen. Ausführungsplatz und Ausführungsart beim Kommissionsgeschäft Vorrang von Kundenweisungen Eine Weisung des Kunden wird stets vorrangig behandelt. Bei der Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages wird die Capital Bank GRAWE Gruppe AG einer Weisung des Kunden Folge leisten. Die Weisung hat schriftlich zu erfolgen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Fall seiner Weisung die Capital Bank GRAWE Gruppe AG den Auftrag entsprechend der Weisung ausführt und insoweit nicht verpflichtet ist, den Auftrag entsprechend den Grundsätzen zur Auftragsausführung zum bestmöglichen Ergebnis auszuführen. Die Capital Bank GRAWE Gruppe AG rät generell von solchen Weisungen ab. Grundsätze der bestmöglichen Ausführung Aufträge über Finanzinstrumente österreichischer und deutscher Emittenten, die an einer anerkannten Börse im Sinne des 2 Z 32 BWG in Deutschland oder Österreich gehandelt werden, werden gleichfalls an einer dieser anerkannten Börsen ausgeführt. Soweit Finanzinstrumente sonstiger ausländischer Emittenten (ausländische Finanzinstrumente) an einer anerkannten Börse im Sinne 2 Z 32 BWG im Ausland gehandelt werden, werden die Aufträge gleichfalls an einer dort anerkannten Börse ausgeführt. In diesem Fall wird der Auftrag an den jeweiligen Haupthandelsplatz oder einem anderen geregelten Markt ausgeführt. Als Haupthandelsplatz gilt dabei jene Börse, die vom Emittenten festgelegt wurde und an der ein großer Handelsumsatz erzielt wird, es sei denn das Interesse des Kunden gebietet eine Ausführung an einer anerkannten Börse im Sinne 2 Z 32 BWG im In- oder Ausland. Wird ein Finanzinstrument nicht in Österreich oder Deutschland gehandelt, wird der Auftrag an dem jeweiligen Haupthandelsplatz, einem anderen geregelten Markt oder einem multilateralen Handelsystem (MTF) ausgeführt. Im Falle einer fehlenden Mitgliedschaft (direkte Teilnahme an einem geregelten Markt) bedient sich die Capital Bank GRAWE Gruppe AG im Rahmen der Auslandsausführung eines Handelspartners (Zwischenkommissionär). Der Kauf- und Verkauf von Investmentfondsanteilen sowie analog auch von Immobilieninvestmentfondsanteilen erfolgt grundsätzlich über die jeweilige Depotbank, die Kapitalanlagegesellschaft (KAG), den Transferagenten oder einen dritten Anbieter des (Immobilien-)Investmentfonds, da hier die Kursbildung gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw. des Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) erfolgt. Darüber hinaus besteht die Weisungsmöglichkeit einer Auftragserteilung am Sekundärmarkt, mit der Folge, dass die Verpflichtung der Capital Bank GRAWE Gruppe AG entfällt, den Auftrag entsprechend den obigen Grundsätzen der bestmöglichen Ausführung auszuführen. ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET Seite 8 von 12

Ausführungsplätze Die Capital Bank GRAWE Gruppe AG bedient sich folgender Ausführungsplätze, um beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten das gleichbleibend bestmögliche Ergebnis zu erzielen: Finanzinstrumenten Gruppe Ausführungsplatz Weitere Möglichkeit Österreichische Aktien oder sonstige Anteilspapiere Deutsche Aktien oder sonstige Anteilspapiere XETRA Wien XETRA Frankfurt XETRA Frankfurt, deutsche Parkettbörsen* Deutsche Parkettbörsen, XETRA Wien Aktien oder sonstige Anteilspapiere aus dem sonstigen Ausland festverzinsliche Wertpapiere** Haupthandelsplatz (Heimatbörse) Over-the-Counter (OTC = außerbörslicher) Handel XETRA Frankfurt, deutsche Parkettbörsen, XETRA Wien Haupthandelsplatz, Festpreisgeschäft Derivate Hauptterminbörse Nebenterminbörse, OTC Vertrag Zertifikate und Optionsscheine EUWAX/Emittent Andere Börsen, OTC Handel Investmentfondsanteile KAG, Depotbank, Transferagent Börse *Börsen Frankfurt, Berlin, München, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf, Hannover **Es wird darauf hingewiesen, dass festverzinsliche Wertpapiere grundsätzlich nicht über die Börse gehandelt werden. Für Ausführung von Kauf- und Verkaufsaufträgen wurden folgende Kriterien zur Gewichtung herangezogen und folgendermaßen gewichtet: Gewichtung der Faktoren Kurs Kosten Schnelligkeit Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung des Umfangs Umfang der Order Art des Auftrags Stärke der Gewichtung stark stark stark mittel schwach schwach Ein wesentlicher Faktor um das gleichbleibend bestmögliche Ergebnis zu ermitteln ist das bei der Auftragsausführung anfallende Gesamtentgelt. Dementsprechend stand bei der nach unseren Erfahrungen aus der Vergangenheit vorgenommenen - Auswahl der Ausführungsplätze und der Gewichtung der Faktoren das Gesamtentgelt im Vordergrund. Unterrichtung Über die Ausführung, den Ausführungsplatz und die Ausführungsart wird die Capital Bank GRAWE Gruppe AG den Kunden unverzüglich unterrichten. Überprüfung der Grundsätze Die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Ausführungsplätzen wird die Capital Bank GRAWE Gruppe AG jährlich überprüfen. Zudem wird sie eine Überprüfung vornehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass wesentliche Kriterien, die für einen bestimmten Ausführungsplatz gesprochen haben, keine Gültigkeit mehr besitzen. Über wesentliche Änderungen bei der Auswahl von Ausführungsplätzen wird die Capital Bank GRAWE Gruppe AG den Kunden informieren. Abweichung von der Durchführungspolitik ohne Weisung des Kunden Die Capital Bank GRAWE Gruppe AG behält sich das Recht vor, wenn es im Interesse des Kunden liegt, auch ohne Weisung des Kunden von der Durchführungspolitik abzuweichen. Systemausfälle und andere Ereignisse Bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.b. technischen Problemen jedweder Art) kann die Capital Bank GRAWE Gruppe AG gezwungen sein, andere Arten der Auftragsausführung zu wählen als die in der Durchführungspolitik festgelegten. Auch in diesen Fällen wird die Capital Bank GRAWE Gruppe AG versuchen, das für den Kunden bestmögliche Ergebnis bei der Erbringung der Dienstleistung zu erreichen. Festpreisgeschäft Wird beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zwischen dem Kunden und der Capital Bank GRAWE Gruppe AG ein fester Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande. Dementsprechend übernimmt die Capital Bank GRAWE Gruppe AG vom Kunden die Finanzinstrumente als Käuferin oder sie liefert die Finanzinstrumente an ihn als Verkäuferin. Wird ein Festpreisgeschäft abgeschlossen, ist die Marktlage zu berücksichtigen. Die Regelungen für das Kommissionsgeschäft gelangen nicht zur Anwendung. Die Capital Bank GRAWE Gruppe AG berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, bei verzinslichen Schuldverschreibungen zzgl. aufgelaufener Zinsen (Stückzinsen). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung von Festpreisgeschäften bei allen Arten von Finanzinstrumenten möglich ist. ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET Seite 9 von 12

Informationen zu Kosten und Nebenkosten Informationen über die Konditionen und Gebühren für unsere Dienstleistungen erhalten Sie von Ihrem Berater gesondert. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bankgeschäfte Änderungen per 1. November 2007 Das Inkrafttreten des WAG 2007 macht auch eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bankgeschäfte erforderlich. Nachstehend dürfen wir Ihnen die Neufassungen der von den Änderungen betroffenen Ziffern bekannt geben: Z 7. Über die gesetzlichen Informationspflichten hinaus treffen das Kreditinstitut mangels einer gesonderten Vereinbarung keine anderen als die in seinen Geschäftsbedingungen erwähnten Informationspflichten. Das Kreditinstitut ist daher soweit keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht nicht verpflichtet, den Kunden über drohende Kursverluste, über den Wert oder die Wertlosigkeit anvertrauter Gegenstände oder über Umstände, die den Wert dieser Gegenstände beeinträchtigen oder gefährden könnten, zu unterrichten oder dem Kunden sonstige Ratschläge oder Auskünfte zu erteilen. Z 22. Soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Dauer vorliegt, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Teile davon jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen. Z 23. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder sonstige wesentliche Umstände macht oder der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann. Z 31. Zur Verfügung über das Konto ist lediglich der Kontoinhaber berechtigt. Zu seiner Vertretung sind nur jene Personen befugt, deren Vertretungsberechtigung sich aus dem Gesetz ergibt oder denen ausdrücklich und schriftlich eine Vollmacht zur Verfügung über dieses Konto erteilt wurde; sie haben ihre Identität und Vertretungsberechtigung nachzuweisen. Bei Vorsorgevollmachten genügt eine Vollmacht, die allgemein die Verfügung über die Konten des Vollmachtgebers umfasst. Z 63. (1) Das Kreditinstitut führt Aufträge seines Kunden zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren in der Regel als Kommissionär aus. (2) Vereinbart das Kreditinstitut mit dem Kunden hingegen einen Festpreis, so schließt es einen Kaufvertrag ab. (3) Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zur Durchführungspolitik des Kreditinstitutes auf deren Grundlage das Kreditinstitut mangels anderer Weisung die Aufträge des Kunden durchführen wird. Über wesentliche Änderungen der Durchführungspolitik wird das Kreditinstitut den Kunden informieren. (4) Das Kreditinstitut kann ihm zugekommene Aufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren auch teilweise ausführen, wenn die Marktlage eine vollständige Durchführung nicht zulässt. Z 64. Für die Ausführung sind die am Ausführungsort geltenden Rechtsvorschriften und Usancen maßgebend. Z 67. Wird dem Kunden ein Anspruch auf Lieferung von Wertpapieren gutgeschrieben (Wertpapierrechnung), so entspricht der Anspruch des Kunden gegen das Kreditinstitut dem Anteil, den das Kreditinstitut auf Rechnung des Kunden am gesamten vom Kreditinstitut für seine Kunden gehaltenen Bestand an Wertpapieren der selben Art im Ausland entsprechend den jeweiligen Rechtsvorschriften und Usancen hält. Z 72. Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Verschmelzung, Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechten, Aufforderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, Umstellung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen. Erteilt der Kunde keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen Zeitpunkt verwerten. ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET Seite 10 von 12

ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET Seite 11 von 12

Die Plattform Ein Service der Capital Bank GRAWE Gruppe AG 2007 ALLGEMEINES INFORMATIONSPAKET Seite 12 von 12