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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/2566 20. Wahlperiode 05.08.4 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph de Vries (CDU) vom 30.07.4 und Antwort des Senats Betr.: Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus Nordafrika Haben KJND und Innenbehörde die Lage im Griff? Einem Bericht des NDR zufolge stellt eine Gruppe minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge aus Nordafrika Hamburgs Behörden seit Monaten vor erhebliche Probleme. Ein Teil der 5- bis 7-Jährigen männlichen Nordafrikaner, die überwiegend aus Marokko stammen, ist in Einrichtungen des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) untergebracht. Aufgrund der fehlenden Sozialisierung und des aggressiven Verhaltens sollen rund 5 dieser minderjährigen Problemfälle vom KJND in einer eigenen Wohnung untergebracht sein. Sowohl zwischen den Jugendlichen untereinander als auch gegenüber Mitarbeitern kommt es zu ständigen Konfrontationen; zudem sollen die Jugendlichen für zahlreiche Diebstähle verantwortlich sein. Dem Medienbericht zufolge ist in Polizeikreisen von bis zu 45 vielfach aggressiven und gefährlichen Marokkanern die Rede. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sind aktuell in Hamburg untergebracht? Bitte nach en oder, wenn nicht möglich, nach Bezirken getrennt darstellen. Zum Stichtag (30. Juni 204) waren 555 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge im Rahmen des SGB VIII in Hamburg untergebracht. Im Übrigen siehe Anlage. 2. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über die Gruppe minderjähriger männlicher unbegleiteter Flüchtlinge aus Nordafrika vor? Im Jahr 204 sind vom Kinder- und Jugendnotdienst bislang 52 Minderjährige aus Nordafrika in Obhut genommen worden. Ein Teil dieser Zielgruppe zeigt die in der Fragestellung skizzierten Verhaltensauffälligkeiten. Nach den vorliegenden Erkenntnissen sind viele von diesen Jugendlichen schon bereits seit längerer Zeit in Europa allein oder in Gruppen unterwegs. In ihren Herkunftsländern haben sie überwiegend auf der Straße gelebt. Sie konsumieren Drogen und sind phasenweise höchst aggressiv. Hilfsangebote lehnen sie in der Regel ab. Die Ausländerbehörden haben keine generellen Erkenntnisse zur Gruppe der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge aus Nordafrika. Eine Auswertung aller betroffener Ausländerakten hinsichtlich der im Asylverfahren oder bei Beteiligung nach 72 Absatz 2 AufenthG gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemachten Aussagen zu Fluchtwegen und -gründen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Drucksache 20/2566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Zu einem Teil der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge aus Nordafrika liegen der Polizei Erkenntnisse über den Verdacht von Straftaten vor, hierzu gehören insbesondere Diebstähle und Sachbeschädigungen, zum Teil aber auch Körperverletzungsdelikte und Raubtaten. Einreisen erfolgten häufig ohne Identitätsdokumente. Für die Ausländerbehörde und die Polizei würde eine auf Einzelfälle orientierte Beantwortung die Analyse und Auswertung sowie den Einzeldatenabgleich von circa 200 Akten erforderlich machen. Dies ist in der für Parlamentarische Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie viele dieser minderjährigen männlichen unbegleiteten Flüchtlinge aus Nordafrika leben zurzeit in Hamburg? Im Jugendhilfesystem sind 99 minderjährige männliche unbegleitete Flüchtlinge aus Nordafrika (Ägypten, Algerien, Marokko, Tunesien) in Hamburg registriert. 4. In welchen Erstversorgungs- und en welcher Träger sind die minderjährigen männlichen unbegleiteten Flüchtlinge aus Nordafrika untergebracht? Bitte unter Angabe der jeweiligen e. Aktuell (Stichtag 30. Juni 204) sind 88 männliche minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus Nordafrika in Erstversorgungseinrichtungen und in en untergebracht. Zu den Anbietern und en siehe Anlage 2. 5. Ist es richtig, dass der KJND rund 5 dieser minderjährigen Jugendlichen gesondert in einer Wohnung untergebracht hat? Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) hat aktuell neun dieser minderjährigen Jugendlichen in einer kleinen Einrichtung gesondert untergebracht. a. Wer hat dies wann und weshalb entschieden? Die Geschäftsführung des LEB hat auf Vorschlag der für die Betreuung von minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlingen zuständigen Leitungskräfte und nach fachlicher Erörterung entschieden, diese Jugendlichen an einem gesonderten Ort unterzubringen, weil sie sich als pädagogisch kaum zugänglich, gewaltbereit und den Einrichtungsbetrieb massiv störend gezeigt haben. Diese Maßnahme erfolgte, um den geordneten Betrieb in den anderen Erstversorgungseinrichtungen nicht zu gefährden und mit diesen Jugendlichen konzeptionell anders arbeiten zu können. b. In welchem Bezirk befindet sich diese Wohnung? Die Wohnung befindet sich in Wandsbek. c. Wie viele Betreuer sind in welchem zeitlichen Umfang für die Jugendlichen zuständig? Für die Betreuung der Jugendlichen sind 4,5 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte und eine Stelle Sprach- und Kulturmittler vorgesehen. Diese Stellen sind bis auf einen Anteil einer halben Stelle sozialpädagogische Fachkraft aktuell besetzt. Die Betreuung wird durch bedarfsweisen Einsatz von freiberuflichen Dolmetschern und einem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes regelhaft in der Nacht und darüber hinaus bei Bedarf unterstützt. Für die hauswirtschaftliche Betreuung steht eine halbe Fachkraft zur Verfügung. Für Leitungs- und Koordinationsaufgaben ist darüber hinaus eine Fachkraft im Umfang einer halben Stelle eingesetzt. d. Zu wie vielen Angriffen auf Mitarbeiter durch Bewohner dieser Wohnung ist es seit Zuweisung in diese Einrichtung gekommen? Die Einrichtung wurde Anfang Mai 204 eröffnet. Seitdem ist es zu drei Übergriffen auf Beschäftigte gekommen, die als Besonderes Vorkommnis erfasst sind. Darüber hinaus wurden Drohungen und Beleidigungen ausgesprochen, die statistisch nicht erfasst sind. e. Zu wie vielen Polizeieinsätzen ist es in dieser Wohnung seit Bestehen der Einrichtung gekommen? Direkt in der betroffenen Erstversorgungseinrichtung ist es seit dem Bestehen der Einrichtung (20. Mai 204) zu zehn Einsätzen der Polizei gekommen. 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/2566 f. Ist es richtig, dass in dieser Wohnung gelockerte Regeln bestehen? Falls ja, weshalb, auf wessen Veranlassung hin und welche? Mit der Entscheidung zur Schaffung der Einrichtung (siehe Antwort zu 5. a.) war auch die Umsetzung eines besonderen Konzeptes zum Umgang mit diesen Jugendlichen verbunden, die keine Einsicht in die Beachtung der üblichen Regeln zum Zusammenleben in Einrichtungen haben und ihre Bedürfnisse bei Versagung mit Gewalt durchzusetzen versuchen. Auf normenverdeutlichende, pädagogische Ansprache und Sanktionen haben sie mit Unverständnis und oft mit Gewalt reagiert. Durch die Unterbringung dieser Jugendlichen in einer gesonderten Einrichtung ist es möglich, die Hausregeln wie zum Beispiel Ruhezeiten flexibler zu handhaben und Ansatzpunkte für Eskalationen zu vermindern. Darüber hinaus gibt es im Hinblick auf die Vermeidung und Verfolgung strafbarer Handlungen eine enge Kooperation mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat. g. Laut Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 20/8873 ist die Sicherstellung des schulersetzenden Bildungsangebotes beziehungsweise des Schulbesuchs ein Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit in der Erstversorgung sowie in den en gewährleistet. Durch einen engen Kontakt zum Bildungsinstitut beziehungsweise zur Schule wird sichergestellt, dass Fehlzeiten umgehend aufgedeckt und besprochen werden und darauf hingewirkt wird, sie abzustellen. Bei Schulpflichtverletzungen ergreifen die Schulen Maßnahmen entsprechend der Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen vom 23. April 203. Inwiefern und gegebenenfalls aus welchem Grund gilt dieser Grundsatz für die Gruppe der Jugendlichen in dieser Wohnung nicht? Die Vorschriften über die Schulpflicht gelten für alle Kinder und Jugendliche, die in Hamburg ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 6. Welche Betreuungs- und Unterstützungsangebote erhalten die aggressiven und gefährlichen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge aus Nordafrika? Den Jugendlichen werden Gespräche zum Hilfeverlauf und ihrer persönlichen Entwicklung angeboten. Dazu setzt der LEB Mitarbeiter mit geeigneten Sprach- und Kulturkenntnissen ein. Sie erhalten Unterstützung bei Behördengängen und Arztbesuchen. Sie werden bei Bedarf medizinisch versorgt. Sie erhalten ein Bildungsangebot. Es werden Freizeitangebote unterbreitet. Die Angebote werden allerdings überwiegend von den Jugendlichen nicht angenommen. 7. Mit welchen Maßnahmen wollen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die Situation in den Griff bekommen? Es hat sich gezeigt, dass die Jugendlichen auf die Ansprache von muttersprachlichen und ihnen kulturell nahestehenden, männlichen Personen besser reagieren. Der LEB beabsichtigt daher, den Anteil an solchem Personal in der Einrichtung zu erhöhen und die Nachtbereitschaft von Fachkräften analog zum Kinder- und Jugendnotdienst auf einen Nachtdienst umzustellen. Die Polizei trifft alle erforderlichen gefahrenabwehrenden und strafverfolgenden Maßnahmen. Zwischen den örtlichen Polizeidienststellen und den betroffenen Einrichtungen zur Unterbringung und Versorgung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen besteht ein enger Kontakt, damit anlassbezogen schnelle polizeiliche Maßnahmen gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere bei Gewalttaten in der Einrichtung. Darüber hinaus beurteilt das Landeskriminalamt die Entwicklung und die Situation der polizeilich auffällig gewordenen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge regelmäßig neu, um alle zur Verfügung stehenden rechtlichen und taktischen Maßnahmen auszuschöpfen. Die Ausländerbehörde trifft die geeigneten aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen. 3

Drucksache 20/2566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 8. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden darüber vor, seit wann und in welchem Umfang sich der Rat der Islamischen Gemeinschaften Hamburg Schura um diese Jugendlichen kümmert? Die Schura hat im Anschluss eines Runden Tisches auf St. Georg Mitte Juni 204 beschlossen, die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge offensiv anzusprechen, um sie zu einer Verhaltensänderung im St. Georg zu bewegen. Für die Ansprache hat sich die Al-Nour-Gemeinde mit einem nordafrikanischen Sozialarbeiter bereit erklärt. Das Engagement ist begrenzt auf die anliegenden Straßen der Al-Nour- Moschee im Kleinen Pulverteich, der Straße Pulverteich und den Steindamm. 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/2566 Anlage Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge die zum Stichtag 30.06.204 in Hamburg im Rahmen des SGB VIII untergebracht waren Altona Altona-Altstadt 6 Altona-Nord 4 Bahrenfeld 7 Iserbrook 4 Lurup 0 Osdorf 5 Ottensen 9 Sternschanze 3 Summe: 48 Bergedorf Allermöhe 20 Bergedorf 33 Neuallermöhe Summe: 54 Eimsbüttel Eidelstedt 5 Eimsbüttel Hoheluft-West Lokstedt Niendorf 32 Schnelsen 9 Stellingen Summe: 70 Hamburg-Mitte Billstedt 20 Borgfelde 3 Hamm 5 Horn 3 Neustadt Rothenburgsort 7 St. Georg 4 Veddel Wilhelmsburg 5 Summe: 79 Hamburg-Nord Alsterdorf 65 Nord 24 Dulsberg 4 Eppendorf 2 Fuhlsbüttel 7 Groß Borstel 28 Langenhorn 6 Ohlsdorf Uhlenhorst Winterhude 4 Summe: 97 5

Drucksache 20/2566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Harburg Eißendorf Harburg 7 Heimfeld 9 Neugraben-Fischbek 4 Sinstorf Wilstorf Summe: 43 Wandsbek Bergstedt Bramfeld 2 Eilbek 3 Farmsen-Berne 2 Hummelsbüttel Jenfeld 3 Rahlstedt 2 Sasel 3 Tonndorf Wandsbek 6 Wellingsbüttel 2 Summe: 64 Gesamtsumme: 555 6

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/2566 Dargestellt werden die minderjährigen männlichen Personen mit dem Merkmal "m.u.f." am Stichtag 30.06.204 aus ausgewählten Ländern Nordafrikas und den Einrichtungen mit. Anlage 2 Erstversorgungseinrichtung Kinder- und Jugendnotdienst Ohlsdorf 3 Erstversorgungseinrichtung II Ohlsdorf 9 Erstversorgungseinrichtung I* Lokstedt 6 Erstversorgungseinrichtung III Langenhorn 9 Erstversorgungseinrichtung V Hummelsbüttel 8 Erstversorgungseinrichtung IV Bramfeld 9 Erstversorgungseinrichtung -A2 Bergedorf 7 Erstversorgungseinrichtung -A3 Bergedorf 6 Kinderhaus Wilhelmsburg des LEB Wilhelmsburg Summe: 88 Quelle: LEB adelante Jugendhilfe Ambulante Betreuung Bahrenfeld AWO Ambulante Betreuung Farmsen- Berne FJHT Erziehungsbeistandschaft Süd 4 HaKiJu Ambulante Betreuung JHZ Bergedorf Alte Holstenstr Bergedorf HaKiJu Ambulante Betreuung JHZ Nord Lohkoppelstr. Süd Vielfalt - Mehmet Behzatoglu 30 Altona-Nord VIP 30 Am Felde 2 Ottensen VIP 30 Max-Brauer-Allee 28 Altona-Altstadt ASB Bezirkliche Jugendwohnungen Barmbek Süd AWO Bez. Jugendwohnung ==MUF== Max-Zelck-Str. Niendorf 5 HaKiJu Ambulante Jugendgruppenbetreuung ReWo Wilhelmsbur Wilhelmsburg HaKiJu Bezirkliche Jugendwohnung JuWo Nord Dulsberg HaKiJu Bezirkliche Jugendwohnung JuWo Süderelbe Neugraben- Fischbek HaKiJu KriWo Jugendwohnung als Orientierungshilfe Wiesen Nord IB 30 Amb.Jugendgruppenbetreuung Maria-Louisen-Str. Winterhude IB 30 amb.wohnform Bezirkliches Jugendwohnen Mitte Horn IB 30 amb.wohnform Jugendwohnen Mitte Jugendgr.betr. Horn LEB Amb. betreutes Wohnen für Flüchtlinge Groß Borstel Groß Borstel 6 LEB Amb. betreutes Wohnen für Flüchtlinge Hafenbahn Wilhelmsburg 3 LEB Amb. betreutes Wohnen für Flüchtlinge Rothenburgsort Rothenburgsort 2 LEB Bezirkliche Jugendwohnung Privatweg Stellingen 7

Drucksache 20/2566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode basis & woge Jugendwohnung Franz-Marc-Straße Billstedt basis & woge Wohngruppe Berlepschweg Wilstorf 4 basis & woge Wohngruppe Billstedter Mühlenweg Billstedt 4 Das Rauhe Haus Wohngruppe HUED Ahrensburger Str. Wandsbek family support GS I 34 Jugendwohngemein. Appener Weg Eppendorf 2 family support GS I 34 WG Sülldorfer Landstraße Iserbrook family support GS II 34 WG Masurenweg Billstedt FJHT HueD Wohngruppe Bandwirkerstr. Wandsbek FJHT Wohngruppe Ackerstieg Lurup FJHT Wohngruppe Reclamstraße Billstedt 2 Für Soziales 34 Intensiv betr. WG Ellerbeker Moordamm Schnelsen Für Soziales 34 Jugendwohnung Moorrand Niendorf Für Soziales Altona/Elbinseln Wohngruppe Kleinworts Höh Lurup 2 Grone Netzwerk Jugendwohngruppe Scheel-Plessen-Str. Ottensen 2 Grone Netzwerk Kinder- und Jugend WG Blomkamp Osdorf 2 Grone Netzwerk Kinder- und Jugend WG Kurt-Emmerich-Platz Wilhelmsburg Großstadtkinder Wohngruppe Hegeneck Rahlstedt HaKiJu Intensiv betreute JuWo Burgwedel Schnelsen 2 Barmbek Süd 2 Harburg Harburg Kuneco Haus Groß Borstel Stellingen Stellingen Villa Roth Bergedorf 2 Wellingsbüttel Wellingsbüttel Kinder- und Jugendwohngr. Haus im Park rechnungsbasiert Horn LEB Jugendwohngemeinschaft Neugraben- Kiesbarg Fischbek LEB Jugendwohnung 5plus Diagonalstr. 8-4.OG rechts Hamm LEB Jugendwohnung Fuhlsbüttler Straße 423 Nord LEB Jugendwohnung Fuhlsbüttler Straße 425 Nord LEB Jugendwohnung Kieler Straße Stellingen LEB Jugendwohnung Steinfeldstraße Billstedt 2 LEB Pädagogisch betreute Wohngruppe Landjägerstieg Billstedt 2 LEB Pädagogisch betreute Wohngruppe MUF Groß Borstel Groß Borstel 5 LEB Pädagogisch betreute Wohngruppe Tangstedter Landstr. Langenhorn 8

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/2566 Margaretenhort KuJ Jugendwohnung Meyerstraße I.OG li. Heimfeld Margaretenhort stat. H. Wohngruppe Weiherheide Sinstorf MIKO Wohngruppe Kurt A. Körber Chaussee Bergedorf 2 Pestalozzi - Stiftung HH 34 Wohngruppe Schellingstraße Eilbek Viva Harmonia 34 Jugendwohnung Neurahlstedter Graben 30 Rahlstedt BeGa Flex. Betreuung 35 Eiffestr. 243b.OG Mitte Hamm BeGa Flex. Betreuung 35 Eiffestr. 243b EG re. Hamm BeGa Flex. Betreuung 35 Hummelsbütteler Weg 2 Hummelsbüttel Betzin & Schmidt Flex. Betr. 35 Schimmelreiterweg 2 Rahlstedt Das Rauhe Haus Flexible Betreuung Team Eimsbüttel Lokstedt 3 Familienhelden GbR Flexible Betreuung Rahlstedt FJHT Trägereigener Wohnraum ISE 35 Süd GM Jugendhilfe Flexible Betreuung Lüttkamp Lurup IB 35 Jugendwohnung Mitte Horner Landstraße Horn Pestalozzi - Stiftung HH Jugendhilfewohnstützpunkt Mole Winterhude S&S 35 Karpfangerstraße 4 Neustadt S&S 35 Schürbeker Straße 7 Uhlenhorst S&S 35 Timm-Kröger-Weg 5 Fuhlsbüttel Summe: Quelle: JUS-IT Datawarehouse 9