Kinderbetreuungsordnung der Marktgemeinde Grödig

Ähnliche Dokumente
Alterserweiterte Gruppe Grödig:

Kinderbetreuungsordnung der Marktgemeinde Grödig. Kindergarten (Rechtsgrundlage: Salzburger Kinderbetreuungsgesetz LGBI.Nr. 41/2007 i.d.g.f.

kindergarten untermieming

Marktgemeinde Thalgau Wartenfelserstraße Thalgau

GEMEINDEAMT MARIA ALM

Kinderbetreuungsordnung 2016/2017

Kinderbetreuungsverordnung gültig ab Sept. 2012

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

V E R O R D N U N G. 1 Aufnahme

Gemeindekindergarten Ebenau Florianstraße Ebenau Tel.: 06221/8056 Ebenau, 2015/2016

K i n d e r g a r t e n o r d n u n g

Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am und folgende Benutzungsordnung beschlossen: Trägerschaft, ergänzende Angebote

Betreuungsvertrag im Kinderkrippenjahr 2017/2018 für die Kinderkrippe(Ganztagsplatz)

Kindergartenordnung für den Kindergarten Waldburg geltend ab 01. September 2009

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen

der Gemeinde Puch bei Hallein H A U S O R D N U N G

Betriebsordnung. für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Kirchschlag bei Linz geltend ab 1. September 2015

Zahl: Datum: Betriebsordnung

Kindergartenordnung. beschlossen in der Sitzung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Mittersill am

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten

Kindergartenordnung. Kindergarten Werfenweng

GEMEINDE STROBL am Wolfgangsee A-5350 Strobl, Ischlerstr. 59 Tel /7256 Fax 06137/

A n m e l d e f o r m u l a r e

Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Ampfing

KINDERGARTEN- ORDNUNG Seite 1 von 5 Stand: Juni 2015

Satzung. - Kindergartensatzung -

Schiefling am Wörthersee

KINDERGARTENORDNUNG für den Kindergarten Hellerwiese geltend ab dem Kindergartenjahr 2014/2015

Kindergartenordnung. für die. Kindergärten der Gemeinde Wangerland

mittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht

Gemeindeamt Roßbach Klimabündnisgemeinde Pol.Bezirk Braunau/Inn, OÖ Roßbach 14

Ferienbetreuung für Grundschüler 2017/2018

STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis. S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen

Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) für das Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule

Vertrag Kinderbetreuung

Kindergarten- und die Krabbelstubenordnung der Marktgemeinde Kronstorf

Kita Beckdorf Stand Juni 2015 Waldfrieden 14 Außenstelle Krippe: Waldfrieden Beckdorf. Hausordnung

Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung)

Alle Information finden Sie im beiliegenden Infoblatt und Anmeldeformular.

Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtung mit Kleinkinderbetreuung (Kindertageseinrichtungs-Satzung)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Satzung der Gemeinde Schashagen über die Benutzung der Kindertagesstätte in Merkendorf

HAUSORDNUNG. Als Rechtsträger für den Kindergarten und die Schulkindbetreuung Puch tritt die Gemeinde Puch bei Hallein auf.

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mörlenbach (Kindergartenbenutzungssatzung)

S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich

A n m e l d e f o r m u l a r e

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an Grundschulen der Stadt Göppingen

Benutzungsordnung für die Kernzeitbetreuung der Gemeinde Illingen

Kinderbetreuungseinrichtungsordnung (KBEO) für den Kindergarten Oberkappel

Anmeldung für das Kids-Camp SPO 2018

Kindergarten- und Krabbelstubenordnung

Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergarten, Schülerhort und Krabbelstube) der Marktgemeinde Hörsching

Anmeldebogen für den Kinderhort Apfelbaum-Minis des Fördervereins Waldbachschule Zell e. V.

Spielstube Neckarau-Niederfeld e.v. Spielstubenordnung

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling

S a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform

Kindergartenordnung. Kindergarten Pfarrwerfen und Kindergarten Pfarrwerfen-Pöham Tagesbetreuungsstätten

A n m e l d e f o r m u l a r e

Kindergarten-Richtlinien vom 1. August 2009

Satzung über die Benutzung des Kinderhauses der Gemeinde Braunsbach vom 11. April 2001 i.d.f. der letzten Änderung vom

SCHULKINDGRUPPE GEMEINDEKINDERGARTEN HOF BEI SALZBURG

Kindergartenordnung der Marktgemeinde Telfs (Stand ) K U N D M A C H U N G

Betriebsordnung. für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen. Stand: 01. September 2009

Benutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann

Anmeldung zur Mittagsbetreuung an der Grundschule Anzing Hiermit melde ich mein Kind für das Schuljahr 2014/15 verbindlich an:

S a t z u n g. über die Benutzung der Kindergärten. der Gemeinde V i l l m a r. Träger und Rechtsform

2 Gemeinsame Bestimmungen der Kinderbetreuungseinrichtungen

Elterndossier Mittagstisch Schaanwald

Benutzungsbedingungen. für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie die ergänzende Betreuung an Ganztagesgrundschulen

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung RICHTLINIEN

Benutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee

Brief an alle Eltern zur Anmeldung in unserer Ev. Kindertagesstätte "Regenbogenland"

Kindergartenordnung für den Kindergarten Weyer

GTS-STB St. Margareten i.r. St.Margareten 36 A 9173 St.Margareten i. R. Die Schulische Tagesbetreuung : 0676/

Satzung. für das Kinderhaus Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße in Ansbach. vom 31. Oktober 2002 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom

Bekanntmachung. Satzung der Gemeinde Breiholz über die Einrichtung und Benutzung ihres Kindergartens

Marktgemeinde Allhartsberg 3365 Allhartsberg, Markt 47. Kleinkindertagesbetreuung. für Kinder von 1 bis 3 Jahre

Kindertagesstättenordnung

für Kinder ab drei Monaten

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Bad Segeberg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr

Kinderbetreuungseinrichtungsordnung KBEO für die Krabbelstube und den Kindergarten der Stadt Schärding

Kindergarten St. Bernhard Hattingen. Kindergarten Sonnenstrahl Ippingen

Kleinkindertagesbetreuung

1.2 Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Gemeindeverwaltung nach Maßgabe der freien Kapazitäten und der Inanspruchnahme.

K i n d e r g a r t e n o r d n u n g

Richtlinien für den Betrieb des kommunalen Kindergartens der Gemeinde Bockhorn

Vereinbarung. über die Mittagsbetreuung / verlängerte Mittagsbetreuung von Kindern an der Volksschule Lauben

ORM 11/01 S. 1. S a t z u n g. der Stadt Marienberg für Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft der Stadt Marienberg. vom

Kindergarten- und Krabbelstubenordnung für die Gemeinde Alkoven

Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten Miegerer Straße 30, 9065 Ebenthal, Bezirk Klagenfurt Land

Satzung zur Nutzung der städtischen Kindergärten Abensberg

Kindergartenordnung für die Kindergärten der Marktgemeinde Ottensheim geltend ab

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg. (Kindertageseinrichtungssatzung)

S A T Z U N G. 1 Zweck der Einrichtungen. - die Familienerziehung des Kindes mit Hilfe eines eigenständigen Bildungsangebotes

Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen)

Zwischen dem "Verein der Freunde und Förderer der Fuldatal-Schule Ludwigsau e. V." Gesetzliche/r Vertreter...

Betriebsreglement. Mittagstisch/ Schulergänzende Betreuung

Der Träger des Schulhortes ist der gemeinnützige Verein Vorschulkindergarten Vaterstetten e.v.

Transkript:

Kinderbetreuungsordnung der Marktgemeinde Grödig für die Altersgemischten Schulkindgruppen (Rechtsgrundlage: Salzburger Kinderbetreuungsgesetz i.d.g.f. LGBI. 41/2007) Die Schulkindgruppe bietet eine pädagogische Nachmittagsbetreuung an, die neben freizeitpädagogischen Aktivitäten darauf achtet, dass die Kinder Ihre Aufgaben und Übungen für die Schule bestmöglich erledigen. Die Marktgemeinde Grödig bietet folgende Schulkindgruppen an: Schulkindgruppe Grödig Leitung: Melanie Fischer Göllstraße 7 Tel.: 06246/72234 5082 Grödig Email: schulkindgruppe@groedig.at Altersgem. Schulkindgruppe Fürstenbrunn Leitung: Roswitha Klumair Lärchenweg 2 Tel.: 06246/72162 5082 Grödig Email: tbfb@groedig.at Aktuelle Informationen finden Sie unter www.groedig.at/kinderbetreuung Für die Gemeindevertretung Der Bürgermeister: Richard Hemetsberger

1. AUFGABE DER SCHULKINDGRUPPE: Aufgabe der Schulkindgruppe ist es, die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder durch die Familie und die Schule zu unterstützen und zu ergänzen, die soziale Integration zu fördern sowie die Berufstätigkeit der Eltern zu ermöglichen. Den Kindern ist die erzieherische Wirkung einer Gemeinschaft zu bieten; die Kinder sind zur Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere der mit dem Schulbesuch verbundenen, und zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung anzuleiten; die körperliche, seelische und geistige Entwicklung der Kinder ist in angemessener Weise zu fördern. Dabei ist zur charakterlichen, religiösen/ethischen und sozialen Bildung der Kinder beizutragen. 2. AUFNAHMEBEDINGUNGEN: - Die Erziehungsberechtigten sind berufstätig, Arbeitsbestätigungen (Formular) sind jährlich zu Schulbeginn unterzeichnet vom Dienstgeber der Leitung vorzulegen. - Die tägliche Betreuungszeit beschränkt sich auf die Dauer der Arbeits- und Anfahrtszeit - Im Falle einer weiteren Schwangerschaft ist mit Antritt der Karenzzeit und über den gesamten Zeitraum der Karenz die Notwendigkeit einer Betreuung nicht mehr gegeben, somit wird der Anspruch auf den Betreuungsplatz nicht mehr gewährt. - Die Gruppenhöchstzahl von 16 Kindern wird nicht überschritten Die Schulkindgruppe (SKG) ist eine Einrichtung für Vor- und Volksschulkinder (SKG Grödig und Fürstenbrunn) bzw. Neue Mittelschüler/innen bis 14 Jahre (nur SKG Grödig) außerhalb des Schulunterrichts. REIHENFOLGE DER AUFNAHME: 1. Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten 2. Kinder, die bereits im vorhergegangenen Jahr / Semester die Schulkindgruppe besuchten, werden gegenüber den Neuzugängen bevorzugt. 3. Kinder von Alleinerziehern 4. Das Alter des Kindes wobei jüngere aus pädagogischen Gründen zu berücksichtigen sind. 5. die erforderliche Betreuungszeit 6. nur Fürstenbrunn: Kinder deren Geschwister schon den Kindergarten besuchen Über die endgültige Aufnahme im Zweifelsfall entscheidet der Sozialausschuss der Gemeinde Grödig. AUSSCHLUß VOM WEITEREN BESUCH DER SCHULKINDGRUPPE: - Bei Verlust der Arbeitsstelle bleibt der Betreuungsvertrag 8 Wochen nach Beendigung des Dienstverhältnisses noch aufrecht, danach hat das Kind keinen Anspruch mehr auf einen Betreuungsplatz. - Kinder, die durch ihr Verhalten oder durch Verhaltensstörungen den Betrieb der Schulkindgruppe derartig stören bzw. die Arbeit der Pädagogen derartig erschweren, dass eine Beeinträchtigung des Betriebes bzw. eine Schädigung der übrigen Kinder zu befürchten ist. - Kinder, wenn die Erziehungsberechtigten trotz Aufforderung nicht für die entsprechende Körperpflege, Gesundheit und Kleidung des Kindes sorgen. - Wenn das Kind ohne entsprechende Begründung länger als zwei Wochen oder wiederholt dem Betrieb fern bleibt. Jede Abwesenheit ist sofort zu melden. 2

- Wenn die vorgeschriebenen Gebühren nicht zur Einzahlung gebracht werden. - Wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten sich nicht an die vereinbarten Regeln des Betreuungsvertrages halten. - 3. BETRIEBS- UND BETREUUNGSZEITEN: ÖFFNUNGSZEITEN DER SCHULKINDGRUPPEN: Grödig: Montag bis Freitag von 11.00 17.00 Uhr. Fürstenbrunn: Montag bis Freitag von 6.45 7.30 Uhr (Frühdienst) und 12.00 16.30 Uhr. BETRIEBSFREIE ZEITEN: Die Schulkindgruppe ist an Samstagen, Sonntage, Allerseelen und an gesetzlichen Feiertagen geschlossen, sowie auch während der Weihnachtsferien und bei Betriebsveranstaltungen der Marktgemeinde Grödig (max. 2 Tage und 2 Nachmittage im Kalenderjahr), diese werden rechtzeitig bekannt gegeben. SEMESTER- OSTERFERIEN, PFINGSTFERIEN SOWIE SCHULAUTONOME TAGE: Grundsätzlich ist die Betreuung - in Grödig von 6.45 17.00 Uhr - in Fürstenbrunn von 6.45 16.30 Uhr möglich - Abweichend von den normalen Öffnungszeiten wird eine Betreuung am Vormittag angeboten, welche zusätzlich verrechnet wird. An den Vormittagen werden nur jene Kinder betreut, deren Erziehungsberechtigte arbeiten müssen, wenn keine andere Möglichkeit gegeben ist, das Kind anders sicher unterzubringen und zu versorgen. In den Semester, Osterferien und an schulautonomen Tagen wird für berufstätige Eltern (Nachweis erforderlich) ein Journaldienst angeboten. Der Journaldienst wird zusätzlich verrechnet. SEMESTERFERIEN TAGESBETREUUNG VON 6-14 JAHRE OSTERFERIEN TAGESBETREUUNG 6-14 JAHRE bis 10 Std. 15,50 bis 10 Std. 18,60 bis 20 Std. 18,00 bis 20 Std. 21,60 bis 31 Std. 29,10 bis 40 Std. 30,60 SOMMERFERIEN TAGESBETREUUNG VON 6-14 JAHRE Bis 10 Std. 15,50 Bis 20 Std. 18,00 Bis 31 Std. 24,25 Bis 40 Std. 25,50 3

REGELUNG AN SCHULAUTONOMEN TAGEN: An diesen Tagen wird der Vormittag mit 3,00 für je 2 Std. zusätzlich verrechnet. REGELUNG WÄHREND DER SOMMERFERIEN: Die 2 Schulkindgruppen sind in den Sommerferien 6 Wochen abwechselnd geöffnet, sodass die Betreuung während der gesamten Ferienzeit abgedeckt ist. Die entsprechenden Termine für die jeweils offen gehaltene Schulkindgruppe werden gesondert und rechtzeitig bekannt gegeben. Es besteht daher für berufstätige Eltern die Möglichkeit, das Kind in der jeweils offen gehaltenen Schulkindgruppe anzumelden. Eine Nutzung ist nur soweit möglich, dass ein Kind während der Sommerferien mind. 3 Wochen zusammenhängende Ferien erhält. 4. BEITRÄGE: TAGESBETREUUNGSGEBÜHREN (VON 6-14 JAHRE) TARIF GEBÜHR FRÜHDIENST NUR in Fürstenbrunn 18,00 möglich 10 Std. Betreuung 62,00 20 Std. Betreuung 72,00 31 Std. Betreuung 97,00 40 Std. Betreuung 102,00 Geschwister von Kindern welche bereits in einer Tagesbetreuungseinrichtungen (Schulkindgruppe) der Marktgemeinde Grödig betreut werden, wird ein Nachlass von 50% der Tagesbetreuungsgebühr gewährt. Es gibt in Fürstenbrunn die Möglichkeit nur einen Frühdienst in Anspruch zunehmen (ohne Nachmittagsbetreuung) für den o.a. Pauschalbetrag pro Monat. In Ausnahmefällen kann eine Zusatzbetreuung nach Rücksprache mit der Leitung für 3,00 pro 2 Stunden in Anspruch genommen werden. Die Beitragsberechnung während der Sommerferien im August und September erfolgt in entsprechenden Wochenbeiträgen. Sollte Ihr Kind keine Betreuung während dieser Zeit brauchen, erfolgt keine Vorschreibung. Die Elternbeiträge werden von der Marktgemeinde Grödig im Vorhinein 11 mal pro Jahr vorgeschrieben unabhängig davon ob das Kind dauerhaft anwesend war oder nicht, und sind bis zum festgesetzten Termin zur Einzahlung zu bringen. ESSEN AN/ABMELDUNG VERRECHNUNG: Das Mittagessen wird von der Küche des Seniorenheims täglich frisch zubereitet. Es gibt die Möglichkeit das Kind bei der Einschreibung aus Glaubensgründen für ein Essen ohne Schweinefleisch anzumelden. Wir gehen davon aus, dass für jedes gemeldete Kind in der Schulkindgruppe auch ein Essen von uns bestellt wird. Die An- und Abmeldungen für das Essen sind jeweils bis spätestens Freitag für die darauffolgende Woche bei der Gruppenpädagogin zu tätigen. 4

Bis 7.30 Uhr (in Grödig), bzw. bis 8.30 Uhr (in Fürstenbrunn) desselben Tages können die Eltern mit Anführung eines Grundes ihr Kind vom Essen persönlich, telefonisch oder per E-Mail abmelden. Bei Nichtabmeldung wird das Essen verrechnet. Bei Nichtanmeldung gibt es keine Gewähr für ein Essen. Die Abrechnung des Essens erfolgt im Folgemonat. Tarif pro Mittagessen : 3,10 inkl. 10% MWSt. In der Schulkindgruppe Grödig wird eine Jause angeboten: Jausenbeitrag 1-3 mal pro Woche 4,00 Jausenbeitrag 5 mal pro Woche 8,00 5. AUFSICHTSPFLICHT DER PÄDAGOGEN: Der Schulkindgruppe obliegt bei Erfüllung seiner Aufgaben auch die Pflicht zur Aufsicht über die Kinder (Aufsichtspflicht). Diese beginnt mit dem Betreten des Gebäudes. Sie endet mit dem Zeitpunkt, in dem Ihr Kind das Gebäude nach ordnungsgemäßer Abmeldung beim pädagogischen Personal verlässt. Wenn zum Zeitpunkt der Schließung der Betreuungseinrichtung das Kind nicht abgeholt wurde und unter den uns bekannten Telefonnummern niemand erreichbar ist, wird das Kind aus der Einrichtung nach Hause entlassen. Die Aufsichtspflicht besteht auch außerhalb der Institution, solange die Kinder unter der Obhut eines Pädagogen stehen. Die Aufsichtspflicht besteht nicht, wenn sich die Kinder in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten befinden. Auf dem Weg von der Schule zur Schulkindgruppe und umgekehrt, sowie auf dem Weg von der Schulkindgruppe nach Hause und umgekehrt übernimmt die Schulkindgruppe keine Haftung. Das eigenständige Verlassen der Schulkindgruppe während der Betreuungszeit (z.b. für musikalische Ausbildung, sportliche Aktivitäten, Nachhilfeunterricht,...) ist nur nach Vorlage einer schriftlichen Bestätigung erlaubt. Sollte das Kind immer alleine, ohne Erziehungsberechtigten nach Hause gehen dürfen, bitten wir dies bei der Leitung am Schulanfang schriftlich mit den Zeiten und Ihrer Unterschrift abzugeben. 6. ABMELDUNG UND KÜNDIGUNG: Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt nur zu Beginn und muss nicht jährlich verlängert werden. Ihr Kind bleibt automatisch bei uns angemeldet, bis Sie bei der Leitung der Schulkindgruppe persönlich kündigen. Die Abmeldung kann auch während des Semesters jeweils zum Monatsende erfolgen, hierbei ist aber eine 4-wöchige Kündigungsfrist einzuhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist jeweils zum Monatsende der volle Beitrag zu leisten. 7. VERSICHERUNG: Für Kleidung und persönliche Gegenstände, die sich in der Garderobe befinden wird keine Haftung übernommen. Für den Betrieb der Schulkindgruppe besteht eine entsprechende Unfallversicherung. 8. KRANKHEITEN: Über das Auftreten von Infektionskrankheiten oder Lausbefall hat umgehend Meldung an eine der Pädagoginnen zu erfolgen. Sollte das Kind erkranken (auch Fieber), darf es die Schulkindgruppe nicht besuchen (Ansteckungsgefahr!). Krankheiten des Kindes wie Bluter, 5

Wespen- oder andere Allergien, Zuckerkrankheit oder Asthma müssen bei der Einschreibung bekannt gegeben werden. Hinweis: Vom Personal dürfen nur in dringenden Ausnahmefällen Medikamente (Bescheid vom Arzt) verabreicht werden. Dies muss jedoch mit der Leitung schriftlich vereinbart werden. 9. VERPFLICHTUNGEN SEITENS DER ELTERN: - Jede Abwesenheit des Kindes ist sofort zu melden. - Stundenplanänderungen und jegliche andere Änderung der Besuchszeit sind zu melden. - An- und Abmeldungen zum Besuch aller Ferien und schulautonomen Tage sind frühest möglich bekannt zu geben. - Jeder Firmenwechsel und jede Änderung der Wohnadresse und der Telefonnummer ist für eine erforderliche Erreichbarkeit umgehend zu melden. - Der vorgeschriebene Elternbeitrag ist binnen 14 Tagen auf das Konto der Marktgemeinde Grödig einzuzahlen. - Meldepflicht eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs SPF, diagnostizierte Lernschwächen wie z.b. (Legasthenie, Diskalkulie usw.), körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, AD(H)S und alle anderen für uns relevanten im Alltag auftretenden Auffälligkeiten. - Meldepflicht bei Lausbefall, Allergien und anderen Krankheiten. - Essensabmeldungen im Ausnahmefall in Einzelfällen bis spätestens 7.30 Uhr (Grödig) bzw. 8.30 Uhr (Fürstenbrunn). 10. ELTERNINFORMATION: Diese bestehen aus: Elternabenden, persönlichen Gesprächen mit der Leiterin oder der jeweiligen Pädagogin, schriftliche Mitteilungen und Anschlägen an unseren Pinnwänden. Dieser Eltern- und Betreuungsvertrag beruht auf den gesetzlichen Bestimmungen und dem Beschluss der Gemeindevertretung für die Kinderbetreuungseinrichtungen. 11. VERWENDUNG VON FOTOS UND FILMMATERIAL Foto- und Filmaufnahmen sowie die pädagogischen Dokumentationen werden bei Bedarf für diverse Berichte auf der Homepage der Marktgemeinde Grödig/Kinderbetreuung bzw. in der Gemeindeinfo verwendet. Die Zustimmungserklärung muss gesondert unterschrieben werden. 12. INFORMATIONSAUSTAUSCH MIT BETREFFENDEN INSTITUTIONEN (Z.B. DEM KINDERGARTEN, DER VOLKSSCHULE, NEUEN MITTELSCHULE, LOGO- U ERGOTHERAPEUT). Um eine bestmöglichste Betreuung Ihres Kindes zu gewährleisten, soll ein Informationsaustausch mit den betreffenden Institutionen erfolgen. 6

NOTIZEN: 7