VLOG Lizenzentgeltordnung Siegel Ohne GenTechnik Gültig ab

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Transkript:

VLOG Lizenzentgeltordnung Siegel Ohne GenTechnik Gültig ab 01.02.2017 Grundlage für die Berechnung des jährlichen Lizenzentgelts zur Nutzung des geschützten Warenzeichens Ohne GenTechnik ist der Umsatz mit "Ohne Gentechnik" lizenzierten Produkten. Gegenüber dem VLOG e. V. muss der Jahresumsatz mit "Ohne Gentechnik" lizenzierten Produkten angegeben werden. Zu Grunde liegt folgende Umsatzberechnung: Netto-Umsatz beim Verkauf der Produkte durch den Unterlizenznehmer. o Bei Herstellern ist dies i.d.r. der Verkauf an den LEH o Bei Einzelhändlern ist dies i.d.r. der Verkauf an den Endverbraucher o Bei Direktvermarktern ist dies i.d.r. der Verkauf an den Endverbraucher Für bestehende Verträge Dieser Absatz gilt für Unterlizenznehmer, mit denen zum 31. Januar des laufenden Jahres bereits ein Unterlizenzvertrag mit dem VLOG e.v. besteht. Bis zum 31. Januar eines Jahres hat der Unterlizenznehmer gegenüber dem VLOG e.v. folgende Angaben schriftlich zu machen: 1. Umsatzzahlen des abgelaufenen Kalenderjahres, je angemeldetem Produkt. 2. Konservative Umsatzprognose für das laufende Kalenderjahr, je angemeldetem und anzumeldendem Produkt Ausnahmen zur Angabe von produktspezifischen Umsätzen können vom VLOG auf formlosen Antrag hin und mit Begründung genehmigt werden. Auf Grundlage der Umsatzprognose ermittelt der VLOG einen Betrag für eine Abschlagszahlung auf das Lizenzentgelt des laufenden Jahres. Im Folgejahr wird anhand der tatsächlichen Umsatzzahlen das Lizenzentgelt für das abgelaufene Jahr ermittelt und mit der geleisteten Abschlagszahlung verrechnet. Daraus kann sich für den Unterlizenznehmer ein Guthaben oder ein Soll ergeben. Produkte, die im Laufe des Jahres neu lizenziert werden sollen, sind soweit vorhersehbar, in die Umsatzprognose einzubeziehen. Bei einer deutlichen, im Januar nicht vorhergesehenen, Steigerung des Umsatzes im laufenden Jahr, können unterjährig weitere Abschlagszahlungen fällig werden. Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG); Torstr. 218; D-10115 Berlin Tel.: +49 30 767 68 561; Fax: +49 30 788 90 686; E-Mail: info@ohnegentechnik.org

Für neue Verträge Dieser Absatz gilt für Antragssteller für eine Unterlizenz, mit denen zum Zeitpunkt der Entgelterfassung von Produkten noch kein Unterlizenzvertrag besteht. Vor der Lizenzerteilung gibt der Unterlizenznehmer eine konservative Prognose über die zu erwartenden Jahresumsätze je zu lizenzierendem Produkt ab. Weitere, im Laufe des Jahres zu lizenzierende Produkte werden in die Prognose mit einbezogen. Auf Grundlage der Umsatzprognose ermittelt der VLOG einen Betrag für eine Abschlagszahlung auf das Lizenzentgelt des laufenden Jahres. Im Folgejahr wird anhand der tatsächlichen Umsatzzahlen das Lizenzentgelt für das abgelaufene Jahr ermittelt und mit der geleisteten Abschlagszahlung verrechnet. Der Lizenznehmer hat bis zum 31.01. eines jeden Jahres dem VLOG Umsatzzahlen des abgelaufenen Kalenderjahres, je angemeldetem Produkt, mitzuteilen. Daraus kann sich für den Unterlizenznehmer ein Guthaben oder ein Soll ergeben. Lizenzentgeltrate In Bezug zum Umsatz mit "Ohne Gentechnik" lizenzierten Produkten wird eine prozentuale Lizenzentgeltrate fällig, die abhängig ist von der Höhe des Umsatzes gemäß folgender Tabelle. Die Lizenzentgeltrate ist degressiv proportional zum steigenden Umsatz. Es ist zu beachten, dass sich die Staffelung ausschließlich auf die Umsätze bezieht, die in der entsprechenden Kategorie aufgeführt sind und nicht für den gesamten Umsatz eines Unterlizenznehmers gelten (s. Berechnungsbeispiele unten). Das Minimum-Lizenzentgelt beträgt 100 bzw. 50 bei Glaubhaftmachung der Einhaltung der "Ohne Gentechnik"-Kriterien per Zertifikat. Kategorie 1 1 3 4 5 6 7 Umsatz mit "Ohne von 0 1 5 20 50 100 200 Gentechnik"- bis 1 5 20 50 100 200 400 Produkten in netto Lizenzentgeltrate in Prozent vom Umsatz 400 > 400 0,035 0,032 0,029 0,026 0,023 0,020 0,017 0,015 Beispielberechnung 1 Unterlizenznehmer mit einem jährlichen Umsatz mit "Ohne Gentechnik" lizenzierten Produkten in Höhe von 39 : Umsatz von bis in Umsatzdifferenz in Lizenzentgeltrate in Lizenzentgelt in Prozent Von 0 bis 1 1 0,035 350 Von 1 bis 5 4 Mio 0,032 1.280 Von 5 bis 20 15 0,029 4.350 Von 20 bis 50 19 0,026 4.940 Summe 10.920 VLOG_Entgeltordnung_Lizenznehmer_170201 Seite 2 von 3

Beispielberechnung 2 Unterlizenznehmer mit einem jährlichen Umsatz mit "Ohne Gentechnik" lizenzierten Produkten in Höhe von 127 : Umsatz von bis in Umsatzdifferenz in Lizenzentgeltrate in Lizenzentgelt in Prozent Von 0 bis 1 1 0,035 350 Von 1 bis 5 4 0,032 1.280 Von 5 bis 20 15 0,029 4.350 Von 20 bis 50 30 0,026 7.800 Von 50 bis 100 50 0,023 11.500 Von 100 bis 200 27 0,020 5.400 Summe 30.680 Ohne Angabe des genauen Umsatzes Unterlizenznehmer haben die Option, auf die genaue Angabe ihres Umsatzes mit lizenzierten Produkten zu verzichten. Alternativ können sie eine Spanne an Umsatz pro angemeldetem Produkt angeben, innerhalb derer sie liegen. Daraus ergeben sich folgende Lizenzentgelte: Umsatzspanne in Lizenzentgelt in Bis 1 350 1 bis 5 1.630 5 bis 10 3.080 10 bis 20 5.980 20 bis 35 9.880 35 bis 50 13.780 50 bis 70 18.380 70 bis 100 25.280 100 bis 130 31.280 130 bis 160 37.280 160 bis 200 45.280 200 bis 250 53.780 250 bis 300 62.280 300 bis 350 70.780 Weiter in 50 Schritten Pauschale Berechnung des Siegelnutzungsentgelts für Nebenerwerbsimker: Imkerei Kategorie 1 2 Anzahl der Bienenvölker < 50 > 50 Lizenzentgelt in 50 Berechnung anhand des tatsächlich erzielten Umsatzes und Lizenzentgeltrate VLOG_Entgeltordnung_Lizenznehmer_170201 Seite 3 von 3

VLOG: Mitgliedsbeiträge Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) Torstraße 218 10115 Berlin Tel.: +49 30 / 788 90 682 Fax: +49 30 / 788 90 686 info@ohnegentechnik.org www.ohnegentechnik.org Beiträge Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. Gültig ab 1. Januar 2014 Die Beitragshöhe für ordentliche Mitglieder ergibt sich aus folgenden Kategorien und bei Unternehmen zusätzlich aus deren Größe. Landwirtschaft Futtermittel Verarbeitung / Handel Zertifizierung Gemeinnützige Vereine oder Stiftungen Natürliche Personen Sonstige Die festen Beitragskategorien werden manchen Einzelfällen nicht gerecht. Der Vorstand darf daher bei begründeten Ausnahmen die Höhe des Mitgliedsbeitrags und des Entgelts für die Nutzungslizenz individuell festsetzen. Die Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik berechtigt nicht zur Nutzung des Ohne GenTechnik -Siegels. Hierfür ist die Erteilung der Nutzungslizenz und die Entrichtung eines Nutzungsentgelts erforderlich. Mitgliedsbeiträge sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Seite 1 von 3

VLOG: Mitgliedsbeiträge Beiträge pro Jahr in, bemessen auf Grundlage des jährlichen Gesamtumsatzes in Landwirtschaft 1 Kategorie Gesamtumsatz in Beitrag in 1 2 3 4 5 6 < 1 > 1 < 5 > 5 < 50 > 50 < 100 > 100 < 200 > 200 30 30 60 90 120 Nach Vereinbarung Verarbeitung 2 / Handel Kategorie Gesamtumsatz in Beitrag in 1 2 3 4 5 6 7 < 5 > 5 < 200 > 200 < 600 > 600 < 1.000 > 1.000 < 5.000 > 5.000 < 10.000 > 10.000 30 120 240 350 590 940 Nach Vereinbarung Futtermittel Kategorie Gesamtumsatz in Beitrag in 1 2 3 4 5 6 < 5 > 5 < 100 > 100 < 200 > 200 < 500 > 500 < 1.000 > 1.000 30 60 90 120 240 Nach Vereinbarung 1 Inklusive Hofläden, Hofkäsereien und Imkereien. 2 Inklusive Metzgereien und Bäckereien. Seite 2 von 3

VLOG: Mitgliedsbeiträge Natürliche Personen Nach Selbsteinschätzung in 30 100 200 Frei wählbar > 30 Zertifizierer P a u s c h a l 8 0 0 E u r o Gemeinnützige Vereine K e i n M i t g l i e d s b e i t r a g Sonstige F r e i e V e r e i n b a r u n g Seite 3 von 3