Interesse an der Siegelnutzung und/oder Verbandsmitgliedschaft. 30. Juni Sehr geehrte Damen und Herren,

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1 Interesse an der Siegelnutzung und/oder Verbandsmitgliedschaft 30. Juni 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Tätigkeit unseres Verbandes. Gerne erteilen wir Ihnen Auskunft zu den Möglichkeiten, wie Sie daraus Nutzen ziehen können. Es gibt zwei Möglichkeiten: a) Nutzung des Siegels Ohne GenTechnik Die Vergabe des Nutzungsrechts an dem Logo ist uns von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vertraglich exklusiv übertragen worden. Das Ministerium vergibt daher dieses Recht selber nicht mehr. Um ausschließlich das Siegel ohne GenTechnik für die Kennzeichnung Ihrer Produkte zu nutzen, füllen Sie bitte den beiliegenden Antrag & Fragebogen zur Nutzungsberechtigung des Siegels Ohne GenTechnik aus. Für die Nutzung des Siegels fällt ein jährliches Entgelt an, das Sie bitte der Entgeltordnung entnehmen. b) Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) Wir empfehlen Ihnen zudem Mitglied im VLOG zu werden. Im Vergleich zur reinen Siegelnutzung entstehen nur geringe Mehrkosten. Als Mitglied wissen Sie, dass Ihre Interessen als Erzeuger, Hersteller oder Händler von ohne Gentechnik zustande gekommenen Verbraucherprodukten auch aus unternehmerischem Blickwinkel gut vertreten werden. Zugleich verschaffen Sie dem VLOG in seinem Auftreten gegenüber der Öffentlichkeit sowie Behörden und der Politik aber auch gegenüber anderen Wirtschaftsbeteiligten mehr Gewicht.

2 Der VLOG ist zudem eine Plattform des Austausches von Informationen, Wissen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Erzeugung sowie der Vermarktung von Lebensmitteln ohne Gentechnik. Im Rahmen der Mitgliederversammlung und anderer Gremien können Sie die Geschicke des Vereins aktiv mitgestalten. Um die Mitgliedschaft zu beantragen, füllen Sie bitte den Antrag auf Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) aus. Den jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung. Eine Mitgliedschaft im VLOG ist auch ohne Siegelnutzung möglich. In der Anlage erhalten Sie folgende Unterlagen: (1) Antrag auf Mitgliedschaft Um ein Verbandsmitglied zu werden, füllen Sie bitte den beiliegenden Antrag auf Mitgliedschaft aus. (2) Antrag & Frage ogen zur Nutzungs ere htigung des Siegels Ohne GenTe hnik Mit den Angaben im Fragebogen gehen Sie den ersten Schritt zur Erlangung einer Lizenz zur Nutzung des "Ohne GenTechnik"-Siegels. Durch die im Fragebogen eingeforderten Dokumente machen Sie uns die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften (in erster Linie 3a und 3b EGGenTDurchfG) durch ihre Produktion glaubhaft. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen finden Sie auf unserer Homepage unter Das Siegel. (3) Informationsblatt Glaubhaftmachung der Einhaltung der "Ohne Gentechnik"-Kriterien Hier erhalten Sie genaue Angaben, welche Dokumente Sie neben dem Antrag zur Nutzungsberechtigung einreichen müssen, um der geforderten Glaubhaftmachung der Einhaltung der "Ohne Gentechnik"-Kriterien gerecht zu werden. (4) Liste der zu kennzeichnenden Lebensmittel Bitte führen Sie in dieser Tabelle alle Lebensmittel auf, die Sie gerne mit dem "Ohne GenTechnik"- Siegel kennzeichnen möchten. (5) Unterlizenzvertrag Mit den Angaben aus dem Fragebogen und den beigefügten Dokumenten erstellen wir einen Lizenzvertrag, den wir Ihnen zusenden, sobald alle Informationen von Ihnen vorliegen. Im Anhang finden Sie ein Muster eines Lizenzvertrages. Der Unterlizenzvertrag wird erst dann vom VLOG unterzeichnet, wenn alle angeforderten Dokumente vorliegen und die Rechnung über das Entgelt für die Glaubhaftmachung beglichen ist. (6) Entgeltordnung Anhand der von Ihnen eingetragenen Unternehmensangaben ermitteln wir das jährliche Entgelt für die Nutzung des Siegels bzw. für die Mitgliedschaft im VLOG. (7) Einzugsermächtigung Um den Aufwand und damit auch die Verwaltungskosten für die Rechnungen über Mitgliedsbeiträge oder Nutzungsgebühren niedrig zu halten, bitten wir Sie, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen

3 (8) Satzung des Verbandes Mit Unterzeichnung des Mitgliedschaftsantrags bestätigen Sie, die Satzung des Verbandes zur Kenntnis genommen zu haben. Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen, bitten Sie jedoch zunächst die FAQs auf unserer Website ( zu Rate zu ziehen. Mit freundlichen Grüßen, Alexander Hissting Geschäftsführer - 3 -

4 VLOG: Antrag auf Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik An den Vorstand des Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) Chausseestrasse 8/F Berlin Tel.: / Fax: / info@ohnegentechnik.org Antrag auf Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) Stand 16. Dezember 2013 Hiermit beantrage(n) ich/wir beim Vorstand des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) die Aufnahme als ordentliches Mitglied. Es fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag entsprechend der Entgeltordnung an. 1. Angaben zum beantragenden Unternehmen a) Name/Bezeichnung Rechtsform Handels- / Vereinsregisternummer sofern vorhanden b) Anschrift/Sitz des Unternehmens Rechtlicher Vertreter Homepage c) Ansprechpartner Name Telefon Fax Seite 1 von 2

5 VLOG: Antrag auf Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik d) Betriebsart: Landwirtschaft 1 Verarbeitung 2 Handel Futtermittel Zertifizierung andere e) Betriebsgröße Umsatz pro Jahr in Euro: Fläche, LN (Landwirtschaft): Anzahl Mitarbeiter: Anzahl Filialen (Handel): Hiermit bestätige/n ich/wir die Richtigkeit der oben genannten Daten. Ich/wir bin/sind damit einverstanden, dass meine/unsere Daten zu Zwecken der Mitgliederverwaltung und Mitgliederbetreuung elektronisch gespeichert werden. Ich/wir haben die Satzung des Verbandes gelesen und bestätige/n mit meiner/unserer Unterschrift, dass ich/wir die Mitgliedsbeiträge zur Kenntnis genommen habe/n und die Richtlinien des Verbandes für die Dauer der Mitgliedschaft einhalten werde/n. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass meine/unsere Adresse zu redaktionellen Zwecken veröffentlicht bzw. weitergegeben werden kann.. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Firmenstempel 1 Inklusive Hofläden, -bäckereien und -käsereien 2 Inklusive Metzgereien und Bäckereien Seite 2 von 2

6 VLOG: Antrag & Fragebogen zur Nutzungsberechtigung des Siegels Ohne GenTechnik An den Vorstand des Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) Chausseestrasse 8/F Berlin Tel.: / Fax: / info@ohnegentechnik.org Antrag & Fragebogen zur Nutzungsberechtigung des Siegels Ohne GenTechnik Stand 19. Dezember 2013 Hiermit beantrage(n) ich/wir die Erlaubnis zur produktspezifischen Verwendung des Siegels Ohne GenTechnik. 1. Angaben zum beantragenden Unternehmen a) Name/Bezeichnung Rechtsform Handels- / Vereinsregisternummer sofern vorhanden b) Anschrift/Sitz des Unternehmens Rechtlicher Vertreter Homepage c) Ansprechpartner Name Telefon Fax d) Betriebsart: Landwirtschaft 1 Verarbeitung 2 Handel andere 1 Inklusive Hofläden, -bäckereien und -käsereien 2 Inklusive Metzgereien und Bäckereien Seite 1 von 3

7 VLOG: Antrag & Fragebogen zur Nutzungsberechtigung des Siegels Ohne GenTechnik e) Betriebsgröße Umsatz pro Jahr in Euro: Fläche, LN (Landwirtschaft): Anzahl Mitarbeiter: Anzahl Filialen (Handel): 2. Angaben zur Nutzung des Siegels Ohne GenTechnik a) Für welche Produkte wird die Nutzung des Siegels Ohne GenTechnik aktuell beantragt? Hierfür bitte die Tabelle im Anhang Liste der zu kennzeichnenden Lebensmittel ausfüllen und dem Antrag beilegen 3. Glaubhaftmachung der "Ohne Gentechnik"-Produktion a) Wird die Einhaltung der 3a und 3b EGGenTDurchfG durch ein externes Zertifizierungsunternehmen sichergestellt? Nein Ja, durch folgenden Zertifizierer Name Telefon Ansprechperson b) Bewertung, welches Verfahren zur Glaubhaftmachung der Einhaltung der 3a und 3b EGGenTDurchfG laut VLOG-Standard gewählt werden muss. Bitte machen Sie in der folgenden Tabelle Angaben zu Ihrem Unternehmen und der "Ohne Gentechnik"-Produktion. Angaben Antragsteller Bewertung (durch VLOG auszufüllen) Werden im Produktionsprozess Pflanzen, bzw. pflanzliche Rohstoffe (inkl. der Futtermittel zur Herstellung tierischer Rohstoffe) eingesetzt, für die es im Erzeugerland auch eine Anbauzulassung für gentechnisch veränderte Varianten gibt? Wenn ja, welche? Stammen die landwirtschaftlichen Rohstoffe zur Herstellung des "Ohne Gentechnik" gekennzeichneten Lebensmittels von Vertragslandwirten, bzw. einer vertraglich gebundenen Erzeugergemeinschaft? Wenn ja, bitte nähere Angaben (Ungefähre Anzahl der Landwirte; direkt unter Vertrag od. über EZG) Seite 2 von 3

8 VLOG: Antrag & Fragebogen zur Nutzungsberechtigung des Siegels Ohne GenTechnik Produziert der Herstellungsbetrieb der "Ohne Gentechnik" gekennzeichneten Lebensmittel auch ähnliche Lebensmittel, die nicht für eine "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung geeignet sind? Wenn ja, welche Produkte sind dies? Ist mindestens eines der "Ohne Gentechnik" gekennzeichneten Lebensmittel ein Produkt mit mehr als fünf Zutaten? Besteht eine Zutat selber aus mehreren Komponenten, werden diese einzeln gezählt. Maßgeblich sind die gesetzlich verpflichtenden Angaben auf der Zutatenliste. Wie hoch ist der jährliche Gesamtumsatz des Antragsstellers? (s. 1 e) Das zu kennzeichnende Lebensmittel wurde außerhalb Deutschlands hergestellt, bzw. einzelne oder alle Zutaten tierischer Herkunft stammen von außerhalb Deutschlands. 4. Ergänzende Dokumente a) Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Dokumente bei: Bestätigung der externen Zertifizierung falls zutreffend Sofern keine externe Zertifizierung vorliegt, Dokumente, die glaubhaft machen, dass die Kriterien des EGGenTDurchfG eingehalten werden. Hierzu bitte das Informationsblatt Glaubhaftmachung der Einhaltung der "Ohne Gentechnik"-Kriterien beachten. Hiermit bestätige/n ich/wir die Richtigkeit der oben genannten Daten. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Firmenstempel Seite 3 von 3

9 Informationsblatt Glaubhaftmachung der Einhaltung der "Ohne Gentechnik"-Kriterien Hintergrund Das Siegel Ohne GenTechnik ist eine kennzeichenrechtlich geschützte Wort-Bild-Marke, deren Inhaber die Bundesrepublik Deutschland ist, vertreten durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Ausschließlich der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) ist dazu berechtigt, die Erlaubnis zur Nutzung der Wort-Bild-Marke zu vergeben. Grundlage für die Vergabe ist laut Lizenzvertrag zwischen dem BMEL und dem VLOG eine Glaubhaftmachung des Antragstellers gegenüber dem VLOG, dass die Kriterien der 3a und 3b EG- Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) für die im Antrag gelisteten Lebensmittel, eingehalten werden. Ob zur Glaubhaftmachung gegenüber dem VLOG eine externe Zertifizierung nach dem VLOG-"Ohne Gentechnik"-Standard nötig ist, hängt von der Komplexität des Produktionsprozesses, dem Einsatz von Rohstoffen, von denen eine Vermischung mit gentechnisch verändertem Material ausgehen kann und der Unternehmensgröße des Antragstellers ab. Im VLOG-Standard sind die Kriterien aufgeführt, anhand derer der VLOG entscheidet, welche Form der Glaubhaftmachung nötig ist. Entweder es wird eine externe Zertifizierung vorgeschrieben oder der VLOG führt eine Dokumentenprüfung durch. A Glaubhaftmachung durch externe Zertifizierung Der Antragsteller legt dem VLOG eine Konformitätsbescheinigung über die erfolgreich absolvierte Zertifizierung nach VLOG-Standard vor. Die Zertifizierung ist durch ein Unternehmen erfolgt, das hierfür mit dem VLOG einen Vertrag geschlossen hat (Eine Liste der unter Vertrag genommenen Zertifizierungsunternehmen finden Sie auf der VLOG-Homepage; Die Konformitätsbescheinigung bestätigt die Einhaltung der 3a und 3b EGGenTDurchfG für die im Antrag zur Nutzung des "Ohne Gentechnik"-Siegels aufgeführten Lebensmittel. B Glaubhaftmachung durch Dokumentenprüfung durch den VLOG Folgende Dokumente sind vom Antragsteller beim VLOG einzureichen: Antragssteller ist Verarbeiter / Aufbereiter von Lebensmitteln: Betriebsbeschreibung Verarbeitung / Aufbereitung gemäß Anhang des VLOG-Standards GVO-Freiheitsbescheinigungen gemäß Anhang des VLOG-Standards für alle Lebensmittelzutaten, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, die in den "Ohne Gentechnik"-Lebensmitteln eingesetzt werden (Andere Bescheinigungen mit gleicher Bedeutung werden ebenfalls akzeptiert) - 1 -

10 Antragsteller ist landwirtschaftlicher Betrieb: Betriebsbeschreibung Landwirtschaft Tierische Produkte gemäß Anhang des VLOG- Standards (Für alle landwirtschaftlichen Betriebe die direkt oder indirekt Rohwaren tierischen Ursprungs für die "Ohne Gentechnik"-Lebensmittel liefern) Zusammen mit der Betriebsbeschreibung Landwirtschaft, Kopien von Futtermittellieferscheinen. Je Futtermittel, das laut Anhang des VLOG-Standard als kritisch eingestuft wird, eine Kopie der letzten Lieferung und der Lieferung zu Beginn der gentechnikfreien Fütterung. Letzteres nur bei erstmaliger Glaubhaftmachung gegenüber dem VLOG. Sofern auf dem Lieferschein nicht die Zutaten des Futtermittels aufgeführt werden, sind Begleitdokumente mit den entsprechenden Angaben beizufügen. Betriebsbeschreibung Verarbeitung / Aufbereitung gemäß Anhang des VLOG-Standards, sofern der Antragssteller landwirtschaftliche Rohwaren zu "Ohne Gentechnik" gekennzeichneten Lebensmitteln weiter verarbeitet. GVO-Freiheitsbescheinigungen gemäß Anhang des VLOG-Standards für alle Lebensmittelzutaten, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, die in den "Ohne Gentechnik"-Lebensmitteln eingesetzt werden (Andere Bescheinigungen mit gleicher Bedeutung werden ebenfalls akzeptiert), sofern der Antragssteller landwirtschaftliche Rohwaren zu "Ohne Gentechnik" gekennzeichneten Lebensmitteln weiter verarbeitet. Antragsteller ist Lebensmittelhändler: Der Antragssteller hat Informationen über die Herstellung der "Ohne Gentechnik" gekennzeichneten Lebensmittel zu geben. Hierfür sind alle Anforderungen wie unter dem Abschnitt Antragssteller ist Verarbeiter / Aufbereiter von Lebensmitteln zu erfüllen. Die Betriebsbeschreibungen und die GVO-Freiheitserklärung sind auf der VLOG-Homepage unter hinterlegt. Die Glaubhaftmachung muss, wie im Unterlizenzvertrag festgehalten, jährlich erneuert werden. In manchen Fällen ist die Glaubhaftmachung kostenpflichtig. Näheres entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung

11 Liste$der$zu$kennzeichnenden$Lebensmittel Anlage%zum%Antrag%zur%Nutzungsberechtigung%des%einheitlichen%"Ohne%GenTechnik"1Siegels Alle$Lebensmittel$außer$Eier Inverkehrbringer Produzent Marke Produktbezeichnung EANENummer (falls$vorhanden) Sonstige$eindeutige$Produktidentifizierung Art$der$Identifikation Identifikation Liste$der$zu$kennzeichnenden$Lebensmittel Anlage%zum%Antrag%zur%Nutzungsberechtigung%des%einheitlichen%"Ohne%GenTechnik"1Siegels Eier Inverkehrbringer$der$"Ohne$Gentechnik"EEier Name Strasse$u.$Hausnummer PLZ Ort Packstelle$(wenn$von$Inverkehrbringer$abweichend) Name Strasse$u.$Hausnummer PLZ Ort Legebetrieb Name Stall Strasse$u.$Hausnummer PLZ Ort Printnummer Tierzahl Diese%Liste%ist%ebenfalls%im%Excel1Format%verfügbar.

12 VLOG: Entgeltordnung Siegelnutzung Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) Chausseestrasse 8/F Berlin Tel.: / Fax: / info@ohnegentechnik.org Entgeltordnung Siegelnutzung Gültig ab 31. März 2015 Für die Nutzung des Ohne GenTechnik Siegels in den markenrechtlich geschützten Kategorien ist die Entrichtung eines Nutzungslizenzentgelts nötig. Die Entgelthöhe ergibt sich aus folgenden Kategorien und der Unternehmensgröße. Landwirtschaft Imkerei Futtermittel Verarbeitung/Handel Sonstige Die festen Entgeltkategorien werden manchen Einzelfällen nicht gerecht. Der Vorstand darf daher bei begründbaren Ausnahmen die Höhe des Mitgliedsbeitrags und der Nutzungslizenz individuell festsetzen. Das Entgelt wird je Unternehmen erhoben und gilt für eine unbegrenzte Anzahl an Produkten dieses Unternehmens. Bitte beachten Sie, dass das Lizenzentgelt Umsatzsteuerpflichtig ist. In der Tabelle sind jeweils die Nettobeträge aufgeführt. Seite 1 von 3

13 VLOG: Entgeltordnung Siegelnutzung Entgelt pro Jahr in Euro, bemessen auf Grundlage des jährlichen Gesamtumsatzes in Euro Aufteilung Landwirtschaft 1 Kategorie Gesamtumsatz in Mio. Euro < 1 > 1 < 5 > 5 < 50 > 50 < 100 > 100 < 200 > 200 Lizenzentgelt in Euro Nach Vereinbarung Aufteilung Imkerei Kategorie 1 2 Anzahl der Bienenvölker < 50 > 50 Lizenzentgelt in Euro 50 Einstufung nach Umsatz wie Landwirtschaft Aufteilung Verarbeitung 2 / Handel 3 Kategorie Gesamtumsatz in Mio. Euro Lizenzentgelt in Euro < 5 > 5 < 200 > 200 < 600 > 600 < > < > < > Nach Vereinbarung 1 Inklusive Hofläden und Hofkäsereien. 2 Inklusive Metzgereien und Bäckereien. 3 Handelsunternehmen zahlen nur für die Nutzung des Siegels auf Produkten deren Inverkehrbringer sie sind. Seite 2 von 3

14 VLOG: Entgeltordnung Siegelnutzung Aufteilung Futtermittel Kategorie Gesamtumsatz in Mio. Euro Lizenzentgelt in Euro < 5 > 5 < 100 > 100 < 200 > 200 < 500 > 500 < > Nach Vereinbarung Sonstige F r e i e V e r e i n b a r u n g Entgeltordnung Glaubhaftmachung Vor Erteilung einer Nutzungslizenz durch den VLOG und ggf. in regelmäßigen Abständen danach, muss der Antragssteller glaubhaftmachen, dass die Kriterien des EGGenTDurchfG eingehalten werden. Die Prüfung der Glaubhaftmachung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten hängen von Art und Komplexität der Glaubhaftmachung sowie der Unternehmensgröße des Antragsstellers ab. Umsatzkategorie Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel Glaubhaftmachung durch eine Dokumentenprüfung durch den VLOG Prüfpauschale Prüfung der durch den Antragsteller eingereichten Dokumente und einem einmaligen Nachhaken durch den VLOG Extra Prüfungskosten Sollte die Prüfung der Glaubhaftmachung mehr als ein einmaliges Nachfragen des VLOG verlangen, wird diese zusätzliche Arbeitszeit dem Antragsteller berechnet Von Prüfpauschale befreit 60 je Prüfung der Glaubhaftmachung 60/h Glaubhaftmachung durch Konformitätsbescheinigung eines von VLOG anerkannten Zertifizierungsunternehmens: Keine Kosten Seite 3 von 3

15 VLOG: Mitgliedsbeiträge Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) Chausseestrasse 8/F Berlin Tel.: / Fax: / info@ohnegentechnik.org Beiträge Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. Gültig ab 1. Januar 2014 Die Beitragshöhe für ordentliche Mitglieder ergibt sich aus folgenden Kategorien und bei Unternehmen zusätzlich aus deren Größe. Landwirtschaft Futtermittel Verarbeitung / Handel Zertifizierung Gemeinnützige Vereine oder Stiftungen Natürliche Personen Sonstige Die festen Beitragskategorien werden manchen Einzelfällen nicht gerecht. Der Vorstand darf daher bei begründeten Ausnahmen die Höhe des Mitgliedsbeitrags und des Entgelts für die Nutzungslizenz individuell festsetzen. Die Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik berechtigt nicht zur Nutzung des Ohne GenTechnik -Siegels. Hierfür ist die Erteilung der Nutzungslizenz und die Entrichtung eines Nutzungsentgelts erforderlich. Mitgliedsbeiträge sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Seite 1 von 3

16 VLOG: Mitgliedsbeiträge Beiträge pro Jahr in Euro, bemessen auf Grundlage des jährlichen Gesamtumsatzes in Euro Aufteilung Landwirtschaft 1 Kategorie Gesamtumsatz in Mio. Euro Beitrag in Euro < 1 > 1 < 5 > 5 < 50 > 50 < 100 > 100 < 200 > Nach Vereinbarung Aufteilung Verarbeitung 2 / Handel Kategorie Gesamtumsatz in Mio. Euro Beitrag in Euro < 5 > 5 < 200 > 200 < 600 > 600 < > < > < > Nach Vereinbarung Aufteilung Futtermittel Kategorie Gesamtumsatz in Mio. Euro Beitrag in Euro < 5 > 5 < 100 > 100 < 200 > 200 < 500 > 500 < > Nach Vereinbarung 1 Inklusive Hofläden, Hofkäsereien und Imkereien. 2 Inklusive Metzgereien und Bäckereien. Seite 2 von 3

17 VLOG: Mitgliedsbeiträge Natürliche Personen Nach Selbsteinschätzung in Euro Frei wählbar > 30 Zertifizierer P a u s c h a l E u r o Gemeinnützige Vereine K e i n M i t g l i e d s b e i t r a g Sonstige F r e i e V e r e i n b a r u n g Seite 3 von 3

18 Unterlizenzvertrag zur Nutzung des einheitlichen Siegels "Ohne GenTechnik" zwischen dem Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v., Chausseestr. 8/F, Berlin und - nachfolgend VLOG genannt - - nachfolgend Unterlizenznehmer genannt- Präambel Das Siegel Ohne GenTechnik ist eine kennzeichenrechtlich geschützte Wort-Bild-Marke, deren Inhaber die Bundesrepublik Deutschland ist, vertreten durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Ausschließlich der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) ist dazu berechtigt, die Erlaubnis zur Nutzung der Wort-Bild-Marke zu vergeben. Dieser Unterlizenzvertrag regelt die Vergabe der Unterlizenz zur Nutzung der Wort-Bild-Marke Ohne GenTechnik. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien das Folgende: 1 Unterlizenzgegenstand (1) Der VLOG erteilt dem Unterlizenznehmer ein einfaches, widerrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Wort-Bild-Marke Ohne GenTechnik. Der VLOG räumt dem Unterlizenznehmer unter den nachfolgenden Lizenzbedingungen das Recht ein, die Wort-Bild-Marke Ohne GenTechnik - wie nachfolgend abgebildet -

19 VLOG_Unterlizenzvertrag_ auf die in Anlage 1 aufgeführten Produkte anzubringen und unter Verwendung dieser Marke für die Produkte zu werben und diese zu vertreiben. (2) Der Unterlizenznehmer ist nicht berechtigt, weitere Unterlizenzen zu erteilen. (3) Jede erteilte Unterlizenz, die der VLOG vergibt, ist durch eine Lizenznummer eindeutig identifizierbar. Der Unterlizenznehmer erhält folgende Lizenznummer: (4) Der Unterlizenznehmer sichert zu, dass für die Herstellung der Produkte in Anlage 1 die Kriterien des EGGenTDurchfG (in der jeweils gültigen Fassung) eingehalten wurden. (1) Die Erteilung der Lizenz beruht entweder auf einer oder 2 Voraussetzungen der Lizenzerteilung (a) Glaubhaftmachung der Einhaltung der Kriterien des EGGenTDurchfG (in der jeweils gültigen Fassung) aufgrund einer Dokumentenprüfung durch den VLOG, (b) Glaubhaftmachung der Einhaltung der Kriterien des EGGenTDurchfG (in der jeweils gültigen Fassung) in Verbindung mit dem VLOG- Ohne Gentechnik - Standard durch Vorlage einer Bescheinigung eines vom VLOG anerkanntes Zertifizierungsunternehmens über eine erfolgreich absolvierte externe Auditierung nach dem VLOG-"Ohne Gentechnik"-Standard in der jeweils gültigen Version. (2) Eine externe Auditierung nach dem VLOG Ohne Gentechnik -Standard gemäß Ziffer 1 Buchst. b) ist zwingend, sofern die im VLOG Ohne Gentechnik -Standard hierzu festgelegten Vorgaben erfüllt sind. Die Details zur Frage, ob eine externe Auditierung nötig ist und welche Unterlagen für eine Glaubhaftmachung ohne Audit gefordert sind, ist in der Leistungsbeschreibung im VLOG- Ohne Gentechnik"-Standard geregelt. Der VLOG Ohne Gentechnik -Standard ist Bestandteil dieses Vertrages (Anlage 2). (3) Der VLOG kann die Bestimmungen des Ohne Gentechnik -Standards bei Bedarf ändern. Die geänderte Fassung des Ohne Gentechnik -Standards wird mit Ablauf von 3 Monaten nach Zugang beim Unterlizenznehmer Vertragsbestandteil dieses Unterlizenzvertrages, sofern der Unterlizenznehmer nicht binnen dieser 3 Monate schriftlich der Einbeziehung widerspricht oder sofern in der geänderten Fassung keine längere Übergangsfrist festgelegt wurde. Zu möglichen Änderungen am "Ohne Gentechnik"- Standard wird der VLOG-Standard-Beirat vorab konsultiert. (4) Im Falle des Widerspruchs steht jeder Partei das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Bis zur Beendigung des Vertrages wird dieser in der bisherigen Fassung Seite 2 von 7

20 VLOG_Unterlizenzvertrag_ fortgeführt. Darüber hinaus werden sich die Parteien über eine angemessene Aufbrauchfrist für die bis zum Kündigungszeitpunkt hergestellten Produkte verständigen, welche mit dem Ohne GenTechnik -Logo versehen sind. (5) Die Prüfung der Glaubhaftmachung ist kostenpflichtig. Die Kosten der Prüfung hat der Unterlizenznehmer zu tragen. (6) Der Unterlizenznehmer stimmt Kontrollen samt Probennahmen durch den VLOG oder von diesem beauftragten Dritte zu. Die Kontrollen können in allen für die "Ohne Gentechnik"-Produktion relevanten Bereichen des Unternehmens sowie auf den landwirtschaftlichen Betrieben erfolgen, welche vertraglich in das "Ohne Gentechnik"-System eingebunden sind. Kosten für Kontrollen und Analysen trägt der VLOG. Bei Verstößen gegen das EGGenTDurchfG werden dem Unterlizenznehmer die Kosten in Rechnung gestellt. (7) Der Unterlizenznehmer ermächtigt hiermit das von ihm beauftragte Zertifizierungsunternehmen, die Ergebnisse der "Ohne Gentechnik"-Audits dem VLOG zur Verfügung zu stellen. Der VLOG verpflichtet sich, derartige Audit-Ergebnisse vertraulich zu behandeln und nur bei der internen Beurteilung einzusetzen. (8) Werden im Unternehmen des Unterlizenznehmers keine externen "Ohne Gentechnik"-Audits durchgeführt, ist er verpflichtet, jährlich unaufgefordert, spätestens aber nach Aufforderung durch den VLOG, Dokumente zur Aktualisierung der Glaubhaftmachung vorzulegen. (9) Der Unterlizenznehmer ist verpflichtet, dem VLOG unverzüglich mitzuteilen, wenn keine externe Auditierung mehr durchgeführt wird, obwohl die Glaubhaftmachung zur Lizenzerteilung auf der Bescheinigung einer externen Auditierung beruht. (10) Der Unterlizenznehmer ermächtigt hiermit das von ihm beauftragte Zertifizierungsunternehmen, dem VLOG mitzuteilen, wenn der Vertrag über die "Ohne Gentechnik"-Kontrollen mit dem Unterlizenznehmer ausläuft oder gekündigt wird. (11) Die Unterlizenz wird nur produktspezifisch erteilt, identifizierbar durch EAN Nummer, Artikelnummer, Printnummer (bei Eiern) oder eine andere eindeutige Identifizierung. Die lizenzierten Produkte sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag samt eindeutiger Identifizierung aufgeführt. (12) Der Unterlizenznehmer ist verantwortlich, die Informationen zu den lizenzierten "Ohne Gentechnik"- Produkten aktuell zu halten und dem VLOG Änderungen unverzüglich mitzuteilen. (13) Sortimentsergänzungen mit "Ohne Gentechnik"-gekennzeichneten Produkten müssen wie die erstlizenzierten Produkte das Glaubhaftmachungsverfahren durchlaufen. Nach erfolgreicher Glaubhaftmachung nach den Vorschriften des Unterlizenzvertrages wird die Anlage 1 um die Sortimentsergänzungen erweitert. (14) Der Unterlizenznehmer stimmt der Veröffentlichung von Name des Inverkehrbringers, Produktbezeichnung und Produktidentifikation in einer öffentlich zugänglichen Datenbank zu. (15) Der Unterlizenznehmer stimmt zu, dass der VLOG routinemäßig der Lebensmittelüberwachung betroffener Bundesländer mitteilt, wenn einem Unternehmen eine Unterlizenz erteilt wurde und welche Lebensmittel dies gemäß Anlage 1 betrifft. Seite 3 von 7

21 VLOG_Unterlizenzvertrag_ (16) Handelt es sich bei dem Unterlizenznehmer um ein Unternehmen, das die in Anlage 1 aufgeführten Produkte nicht selbst herstellt oder verarbeitet, ergeben sich folgende weitere Verpflichtungen des Unterlizenznehmers: (a) Der Unterlizenznehmer verpflichtet den Produzenten der in Anlage 1 aufgeführten Produkte, durch geeignete vertragliche Vereinbarungen dazu, die Kriterien des EGGenTDurchfG in der jeweils gültigen Version vollumfänglich einzuhalten. (b) Der Unterlizenznehmer ist verpflichtet, durch geeignete vertragliche Maßnahmen sicherzustellen, dass der VLOG berechtigt ist, Kontrollmaßnahmen gemäß 2 Absatz (6) bei dem Produzenten der in Anlage 1 aufgeführten Produkte durchzuführen. (c) Der Unterlizenznehmer ist verpflichtet, im Fall einer Glaubhaftmachung durch eine Bescheinigung über eine externe Kontrolle gemäß 2 Absatz (1)(b) durch geeignete vertragliche Maßnahmen sicherzustellen, dass der Produzent der in Anlage 1 aufgeführten Produkte, 1. verpflichtet ist, eine vom VLOG autorisierte Zertifizierungsstelle mit der Prüfung nach VLOG- Standard zu beauftragen, ob die Vorgaben des EGGenTDurchfG eingehalten werden 2. die von ihm beauftragte Zertifizierungsstelle ermächtigt, dem VLOG die Ergebnisse der Ohne Gentechnik -Audits zur Verfügung zu stellen (der VLOG verpflichtet sich, derartige Audit-Ergebnisse vertraulich zu behandeln und nur bei der internen Beurteilung einzusetzen), und 3. die von ihm beauftragte Zertifizierungsstelle ermächtigt, dem VLOG mitzuteilen, wenn der Vertrag über die Ohne Gentechnik -Kontrollen mit dem Lieferanten ausläuft oder gekündigt wird. (d) Die unter (c) gelisteten Verpflichtungen gelten nicht, soweit und solange der Produzent der in Anlage 1 aufgeführten Produkte selbst Unterlizenznehmer ist und gemäß 2 Absatz (1)(b) auditiert wird. 3 Nutzungsentgelt (1) Der Unterlizenznehmer zahlt für die Nutzung der Wort-Bild-Marke "Ohne GenTechnik" ein jährliches Nutzungsentgelt gemäß VLOG Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Entgeltordnung ist Bestandteil dieses Unterlizenzvertrages (Anlage 3). (2) Für bestehende Unterlizenzverträge stellt der VLOG jeweils zu Beginn des Kalenderjahres die Rechnung über das jährliche Lizenzentgelt. (3) Für neue Unterlizenzverträge stellt der VLOG die Rechnung über das Lizenzentgelt unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung. (4) Bei Abschluss eines Unterlizenzvertrages im laufenden Jahr werden nur die Kosten für die verbleibenden Monate in Rechnung gestellt. Die Berechnung beginnt mit dem Monat, ab dem die Lizenz gültig ist. (5) Der Unterlizenznehmer ist verpflichtet, bei Antragsstellung korrekt darüber Auskunft zu geben, in welche Umsatzkategorie der Entgeltordnung das Unternehmen einzuordnen ist. Ausschlaggebend hierfür ist der im jüngsten Jahresabschluss ausgewiesene Gesamtjahresumsatz. (6) Änderungen im Gesamtjahresumsatz des Unternehmens, die eine Zuteilung in eine andere Kategorie der Entgeltordnung zur Folge haben, müssen dem VLOG unverzüglich mitgeteilt werden. Seite 4 von 7

22 VLOG_Unterlizenzvertrag_ (7) Die Prüfung der Glaubhaftmachung durch den VLOG, ob die Kriterien des EGGenTDurchfG durch den Unterlizenznehmer eingehalten werden, ist kostenpflichtig. Dies gilt für eine Glaubhaftmachung vor Lizenzerteilung sowie für eventuell nötige Aktualisierungen der Glaubhaftmachung. Die Höhe der Kosten ist in der Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung geregelt. (8) Der VLOG kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung die Entgeltordnung ändern, um steigende Kosten ausgleichen, bzw. für den Geschäftsbetriebs des Vereins wichtige Investitionen tätigen zu können. Die Gründe für die Änderung der Entgelterhöhung werden dem Unterlizenznehmer zusammen mit der Mitteilung über die Änderung der Entgeltordnung schriftlich mitgeteilt. Die neue Fassung der Entgeltordnung wird mit Ablauf von 3 Monaten nach Zugang beim Unterlizenznehmer Vertragsbestandteil dieses Unterlizenzvertrages, sofern der Unterlizenznehmer nicht binnen dieser 3 Monate schriftlich der Einbeziehung widerspricht. (9) Im Falle des Widerspruchs steht jeder Partei das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Bis zur Beendigung des Vertrages wird dieser in der bisherigen Fassung fortgeführt. Darüber hinaus werden sich die Parteien über eine angemessene Aufbrauchfrist für die bis zum Kündigungszeitpunkt hergestellten Produkte verständigen, welche mit dem Ohne GenTechnik -Logo versehen sind. 4 Haftung, Nutzung der Marke im Ausland (1) Der Unterlizenznehmer ist verpflichtet, den VLOG von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. zu entschädigen, die auf einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Verwendung der Lizenzmarke beruhen. Die Haftungsfreistellung gilt auch für Ansprüche aus Produkthaftung. Darüber hinaus hat der Lizenznehmer dem VLOG sämtliche Kosten zu erstatten, die dem VLOG durch eine entsprechende Rechtsverteidigung entstehen. (2) Eine Lizenzerteilung für die Wort-Bild-Marke "Ohne GenTechnik" und die Einhaltung der Voraussetzungen des EGGenTDurchfG schließt mögliche Verstöße gegen andere rechtliche Vorschriften wie beispielsweise das LFGB, insbesondere gegen 11 Absatz (1) Ziffer 3 LFGB (Werben mit Selbstverständlichkeiten), nicht aus. Für die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist alleinig der Inverkehrbringer des Lebensmittels verantwortlich. (3) Bei der Nutzung der Wort-Bild-Marke "Ohne GenTechnik" außerhalb Deutschlands obliegt es dem Unterlizenznehmer, die einzelstaatlichen rechtlichen Bedingungen vor Ort für eine Kennzeichnung zu beachten, die auf die Abwesenheit des Einsatzes der Gentechnik im Herstellungsprozess hinweist. Diese können gegebenenfalls höhere Anforderungen beinhalten als das EGGenTDurchfG. Dem Unterlizenznehmer ist zudem bekannt, dass die Wort-Bild-Marke Ohne GenTechnik als Gemeinschaftsmarke angemeldet wurde und diese darüber hinaus bereits in Deutschland, Österreich und der Schweiz markenrechtlich geschützt ist. 5 Folgen vertragswidrigen Handelns (1) Bei Verstößen gegen den Unterlizenzvertrag ist der Unterlizenznehmer verpflichtet, Strafzahlungen zu leisten. Die Bewertung der Verstöße erfolgt durch den VLOG-Vorstand. Über Beschwerden über die Bewertung von Verstößen entscheidet der VLOG-Beirat. Der VLOG verpflichtet auch die Beiratsmitglieder zur vertraulichen Behandlung ihnen zur Kenntnis gebrachter Vorgänge. Seite 5 von 7

23 VLOG_Unterlizenzvertrag_ (2) Bei geringfügigen Verstößen zahlt der Unterlizenznehmer maximal eine halbe Jahreslizenzgebühr. Ein geringfügiger Verstoß kann z.b. die verspätete Meldung von Sortimentsergänzungen sein, die die Kriterien des 3a EGGenTDurchfG erfüllen. (3) Bei mittelschweren Verstößen zahlt der Unterlizenznehmer maximal eine Jahreslizenzgebühr. Ein mittelschwerer Verstoß kann z.b. die Zutrittsverweigerung zum Betriebsgelände des Unterlizenznehmers oder einem seiner Systempartner für VLOG-Mitarbeiter oder einen von ihm Beauftragten sein, die sich ausweisen können und das Betriebsgelände zum Zweck der Stichprobenkontrollen betreten wollen. (4) Bei schweren Verstößen zahlt der Unterlizenznehmer maximal zwei Jahreslizenzgebühren. Ein schwerer Verstoß kann z.b. das Inverkehrbringen von Produkten mit der Wort-Bild-Marke "Ohne GenTechnik"- sein, die die Kriterien des 3a EGGenTDurchfG nicht erfüllen. 6 Vertragsdauer / Kündigung des Vertrages (1) Der Lizenzvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder der Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende unter Berücksichtigung von 6 Absatz (5) gekündigt werden. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. (3) Der VLOG kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung insbesondere kündigen, sofern eine Rechnung über Lizenzgebühr oder Kosten für Kontrollen zwei Wochen nach der zweiten Mahnung samt Mahngebühren nicht vollständig bezahlt wurde. vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahre Angaben bei Anmeldung und Glaubhaftmachung gemacht wurden. vorsätzlich, grob fahrlässig oder wiederholt gegen den Lizenzvertrag verstoßen wird. die Voraussetzungen für die Lizenzerteilung gemäß 2 nicht mehr gegeben sind. (4) Bereits für das laufende Jahr gezahlte Gebühren werden bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht erstattet, sofern der Unterlizenznehmer die vorzeitige Beendigung des Vertrages zu vertreten hat. (5) Aufbrauchfristen für, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, bereits produzierte Verpackungen oder gekennzeichnete Lebensmittel werden individuell vereinbart. Bei Nichterfüllung der Kriterien der 3a und 3b EGGenTDurchfG, wird generell keine Aufbrauchfrist gewährt. Seite 6 von 7

24 VLOG_Unterlizenzvertrag_ Schlussbestimmungen (1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. (2) Der Gerichtsstand ist der Sitz des VLOG. (3) Die Parteien sind sich darüber einig, dass außerhalb dieses Vertrages weder mündliche noch schriftliche Nebenabreden getroffen wurden. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. (5) Alle Anlagen sind integraler Bestandteil dieses Vertrages. VLOG: Ort/Datum Unterschrift Firmenstempel Unterlizenznehmer: Ort/Datum Unterschrift Firmenstempel Seite 7 von 7

25 Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v., Chausseestr. 8f Berlin Gläubiger ID: DE50ZZZ Ermächtigung zum Einzug durch Lastschrift der/des (nicht zutreffendes bitte streichen) a) Siegelnutzungsentgelt für die Kennzeichnung Ohne GenTechnik b) Mitgliedsbeitrag für den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. Ich/Wir ermächtige(n) den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. hiermit widerruflich, die für mich/mein/unser Unternehmen festgesetzten Beiträge einzuziehen. Die Beiträge werden Anfang Januar eines jeden Jahres zu Lasten des unten angegebenen Kontos durch Lastschrift eingezogen. Sollte das angegebene Konto nicht die erforderliche Deckung aufweisen, besteht für das kontoführende Kreditinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung. Mir ist außerdem bewusst, dass etwa entstehende Protestgebühren des Kreditinstitutes, sofern der Protest durch mich/uns verschuldet wurde, zu meinen Lasten gehen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so werden alle zugehörigen Daten gelöscht. Zahlung für Name des Nutzers/Mitgliedes: Name des Kontoinhabers (falls abweichend): IBAN: BIC : Ort/ Datum Unterschrift des Kontoinhabers/Vertretungsberichtigten

26 Satzung Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg eingetragen. 2. Der Sitz des Vereins ist Berlin. Die Geschäftsführung kann an einem anderen Ort als dem Sitz des Vereins wahrgenommen werden. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck 1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Verbraucherinformation und Verbraucherschutz, die Interessensvertretung von Unternehmen, welche "Ohne Gentechnik" Lebensmittel produzieren oder in Verkehr bringen und die Vergabe von Lizenzen für das einheitliche "Ohne GenTechnik" Siegel. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch verschiedene Maßnahmen zur Information der Verbraucher sowie der Branchenbeteiligten über Lebensmittel und speziell über Lebensmittel, die ohne Gentechnik hergestellt werden. Dazu gehören - Aufbau und Pflege einer Internetseite mit Informationen zum Thema Lebensmittel ohne Gentechnik. - Durchführung von Informationsveranstaltungen, Veröffentlichung von Broschüren und Hintergrundinformationen sowie Presseveröffentlichungen zum Thema Lebensmittel ohne Gentechnik. - Veranstaltung von Fachtagungen - Gespräche mit Politik, Wirtschaftsverbänden und gesellschaftlichen Gruppierungen - Aufbau, Weiterentwicklung und Pflege eines Systems zur Lizenzvergabe für das einheitliche "Ohne GenTechnik" Siegel 2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seite 1 von 7

27 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen. 3 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand. Mitglieder des Vereins können Ordentliche Mitglieder und Fördernde Mitglieder sein. 1. Ordentliches Mitglied des Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. können alle juristischen Personen sein, die den in 2 beschriebenen Zweck über ihre Mitgliedschaft fördern möchten. 2. Fördernde Mitglieder können alle natürlichen oder juristischen Personen oder sonstige Organisationsformen sein, die den Vereinszweck über ihre Mitgliedschaft finanziell fördern. 3. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. In diesem Aufnahmeantrag ist für die ordentliche Mitgliedschaft plausibel zu machen, dass der in 2 beschriebene Vereinszweck gefördert wird. 4. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags durch den Vorstand kann der Antragsteller eine Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragen. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist verbindlich. Gründe für die Ablehnung des Antrags sind weder durch den Vorstand noch durch die Mitgliederversammlung mitzuteilen. 5. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zugang der Seite 2 von 7

28 schriftlichen Anmeldebestätigung. 4 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch: a) Auflösung einer juristischen Person bzw. den Tod einer natürlichen Person b) Austritt aus dem Verein c) Ausschluss aus dem Verein d) Streichung aus der Mitgliederliste 2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres einzuhalten ist. 3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn vereinsschädigendes Verhalten des Mitglieds vorliegt oder wenn sonstige wichtige Gründe, die eine Fortsetzung der Mitgliedschaft untragbar erscheinen lassen, vorliegen. Vor der Beschlussfassung muss der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Ausschlusserklärung Einspruch bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen die Rechte des Mitglieds. 4. Die Streichung aus der Mitgliederliste erfolgt durch den Vorstand. Sie kann erfolgen, wenn das Mitglied mit seinem Mitgliedsbeitrag länger als ein Jahr in Verzug ist und trotz Mahnung den Rückstand nicht innerhalb von zwei Monaten ausgeglichen hat. In der Mahnung muss das Mitglied auf die bevorstehende Streichung aus der Mitgliederliste hingewiesen worden sein. 5 Mitgliedsbeiträge 1. Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Die Höhe wird von der Mitgliederversammlung getrennt für ordentliche und fördernde Mitglieder festgelegt. 2. Der Vorstand kann in geeigneten Fällen die Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden. 6 Organe des Vereins 1. Organe des Vereins sind Seite 3 von 7

29 - die Mitgliederversammlung - der Vorstand. Der Vorstand kann in freiem Ermessen Teile seiner geschäftsführenden Aufgaben an zu beaufsichtigende Dritte delegieren. 2. Der Verein kann überdies durch einfachen Beschluss der Mitgliederversammlung einen Beirat gründen, der den Vorstand in wichtigen Angelegenheiten des Vereins berät. 7 Vorstand, Rechte und Pflichten des Vorstands 1. Der Vorstand besteht aus bis zu fünf Mitgliedern. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. 2. Die Vorstandsmitglieder können für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Über die Zahlung und ggf. die Höhe der Aufwandsentschädigungen entscheidet die Mitgliederversammlung. 3. Dem Vorstand obliegt die Führung des Vereins und die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Entscheidungen des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit anwesender Mitglieder getroffen. 4. Der Verein wird gemeinsam durch zwei Mitglieder des Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten. 5. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig. 6. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, z.b. durch Rücktritt oder Tod, so können die restlichen Vorstandsmitglieder für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen. 7. Der Vorstand hat bis zum 31. März jeden Jahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss aufzustellen. 8 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Seite 4 von 7

30 beschlussfassende Organ des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. 2. In Ergänzung der der Mitgliederversammlung durch zwingende gesetzliche Vorschriften zugewiesenen Aufgaben sind die Aufgaben der Mitgliederversammlung: Die Wahl des Vorstandes im Abstand von zwei Jahren Entscheidung über die Berufung eines ausgeschlossenen Mitgliedes Entgegennahme des Finanzberichtes Entlastung des Vorstandes Wahl des Rechnungsprüfers Änderung der Satzung Auflösung des Vereins Beschlussfassung über grundlegende Richtlinien und Arbeitsprogramme Beschlussfassung über Anträge 3. Jedes Mitglied kann bis spätestens zwei Wochen vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. 4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Die Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn ein Viertel der Mitglieder einen entsprechenden schriftlichen Antrag an den Vorstand richten. Der Antrag soll zugleich Zweck und Gründe der Einberufung der Mitgliederversammlung enthalten. 5. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. 6. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung. 7. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht. 8. Außer der Wahl des Vorstandes erfolgen Abstimmungen durch Handaufheben. Wenn ein Mitglied eine geheime Abstimmung beantragt, muss schriftlich abgestimmt werden. Seite 5 von 7

31 9. Der Vorstand wird einzeln und geheim gewählt. Die Mitgliederversammlung kann auf das Merkmal der geheimen Wahl mit einer ¾ Mehrheit verzichten. 10. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Anträge zur Änderung der Satzung oder zur Auflösung des Vereins müssen in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt werden, es sei denn, die Anträge werden von einzelnen Mitgliedern gemäß vorstehendem Absatz 3 gestellt. 11. Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. 12. Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten. Sie ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen. 13. Außerhalb der ordentlichen Mitgliederversammlung können Beschlüsse sofern sie vom Vorstand initiiert wurden - auch im Umlaufverfahren gefasst werden. Für die Wirksamkeit des Beschlusses im Umlaufverfahren sind die Stimmgabe durch alle Mitglieder schriftlich ( 126 BGB), per Telefax, per oder sonstiger gleichwertiger elektronischer Übermittlung sowie der Zugang der Stimmabgabe bei den Initiatoren des Umlaufbeschlusses erforderlich. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung oder das Gesetz nicht eine höhere Mehrheit vorschreibt. 9 Geschäftsführung 1. Die Geschäftsführung liegt beim Vorstand. Der Vorstand kann über 6 Ziff. 1 Satz 2 hinausgehend einen Seite 6 von 7

32 Geschäftsführer/in bestellen. Der Geschäftsführer/in ist dem Vorstand gegenüber verantwortlich. 2. Die Geschäftsführung hat die Anweisungen des Vorstands durchzuführen, die Sitzungen und Mitgliederversammlungen vorzubereiten, den Haushaltsvoranschlag und die Jahresabschlussrechnung vorzubereiten und den Geschäftsbericht zu erstatten. 10 Beirat 1. Sollte gemäß 6 Ziffer 2 dieser Satzung ein Beirat gegründet werden, so gelten für ihn die nachfolgenden Vorschriften. Seine Abschaffung ist nur durch einen Beschluss mit satzungsändernder Mehrheit zum Ende der Amtszeit eines Beirats möglich. 2. Der Beirat wird vom Vorstand ernannt und von der Mitgliederversammlung für ein Jahr bestätigt. Die Mitglieder des Beirats müssen keine Mitglieder des Vereins sein. Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer des Vereins können nicht zugleich Mitglieder des Beirats sein. 3. Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in wichtigen Vereinsangelegenheiten zu beraten. Er berichtet in der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit. 11 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke entscheidet eine außerordentliche Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vermögens des Vereins. Findet diese außerordentliche Mitgliederversammlung nicht statt oder kommt sie zu keinem Beschluss, fällt das Vermögen des Vereins an die Verbraucherzentrale Bundesverband e.v., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Berlin, 15. November 2012 Seite 7 von 7

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