Preisblatt - Entgelte für die Netznutzung Strom

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Transkript:

Preisblatt - Entgelte für die Netznutzung Strom voraussichtlich gültig ab 01.01.2016 / Veröffentlichung am 15.10.2015 Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse für 2016 ermittelt wurden. Es können sich insbesondere noch Änderungen durch Änderung der Kosten des vorgelagerten Netzes, aufgrund der noch nicht bekannten Erlösobergrenze, den gestellten Anträgen als auch durch Anpassungen der Umlagen aus KWK-G, der 19-StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage oder auch ggf. weiterer Umlagen (z.b. Abschaltbare Lasten-Umlage) ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für 2016 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2016 bekanntgegeben. Die Leistungspreise für die Nutzung des Netzes beziehen sich auf einen Zeitraum von einem Jahr (Jahresleistungspreise). Die Konzessionsabgabe richtet sich nach den gültigen Abgabesätzen der Stadt St. Wendel. Alle in den Preisblättern genannten Preise sind Nettopreise, wenn nicht anders dargestellt, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. Bei Fragen zu den v. g. Preisblättern, stehen wir Ihnen unter info@ssw-netz.de zur Verfügung. Die nachstehenden Netznutzungsentgelte beinhalten die Netzkosten der SSW Netz GmbH für die HS/MS Umspannung,, MS/NS Umspannung und sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber. 1. Netznutzungsentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 1) Entnahmestelle in HS / MS Umspannung Leistungspreis EUR/kW a Jahresbenutzungsdauer 2.500 h/a > 2.500 h/a Leistungspreis EUR/kW a 7,03 4,42 117,53 0,01 6,96 5,17 127,46 0,35 7,11 5,79 135,61 0,65 7,58 5,78 80,58 2,86 P1-021_Preisblaetter_Netznutzung_Strom_20160101_vorlaeufig 2. 3. Netznutzungsentgelte - Monatsleistungspreissystem für Kunden mit Lastgangmessung HS / MS Umspannung Leistungspreis EUR/kW/Monat 19,59 0,01 21,24 0,35 22,60 0,65 13,43 2,86 Netznutzungsentgelte für Reserveinsanspruchnahme HS / MS Umspannung Monatsleistungspreissystem 1) Reserveinanspruchnahme 0 h/a - 200 h/a 201 h/a - 400 h/a 401 h/a - 600 h/a EUR/kW/a EUR/kW/a EUR/kW/a 29,37 35,25 41,12 39,53 47,43 55,34 48,14 57,77 67,40 82,74 99,29 115,84 1) SSW Netz GmbH Seite 1 von 6

4. Preise für Ersatzversorgung Entnahmestelle in Preisstellung Die Preisbestimmung erfolgt durch die SSW Netz GmbH nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB. Es gilt der allgemeine Tarif des zuständigen Grundversorgers. Bei Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger sichergestellt. Den zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte der Internetseite der SSW Netz GmbH (www.ssw-netz.de). 5. Netznutzungsentgelte für Entnahmen ohne Lastgangmessung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf, Kurzzeit- und Baustromanschlüsse) : netto inkl. 19% MwSt. Grundpreis 54,90 5,97 65,33 7,10 Sollte sich die Höhe der gesetzlichen Mehrwertsteuer ändern, ändern sich die o.g. Preise entsprechend. 6. Netznutzungsentgelte für Wärmestromspeicheranlagen und Wärmepumpenstrom Leistungs- und Grundpreis (netto) (inkl. 19% MwSt.) 0,00 2,00 2,38 0,00 2,00 2,38 7. Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen nach 14 EnWG Leistungs- und Grundpreis (netto) (inkl. 19% MwSt.) 0,00 2,00 2,38 8. Netznutzungsentgelte für Sonderanlagen Sonderanlagen Grundpreis Abrechnungspreis je Zählpunkt 54,90 5,97 11,80 Die abgerechnete Arbeitsmenge richtet sich nach dem typischen Verbrauchsverhalten der Anlagen und wird nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB durch die SSW Netz GmbH festgelegt. SSW Netz GmbH Seite 2 von 6

9. Netznutzungsentgelte für, Messung und Abrechnung für Entnahmen mit Lastgangmessung 3) Spannungsebene und Art der Messung Lastgangzählung Lastgangzählung Innenraumwandler Kombiwandler Freiluftwandler Wandler in Bei Lastgangzählungen sind die Wandler im Bereitstellungsumfang nicht enthalten. Die Komponenten und Messung werden zum Ansatz gebracht, wenn diese Leistungen durch die SSW Netz GmbH erbracht werden. Erfolgt der Messtellenbetrieb durch einen dritten Messstellenbetreiber bzw. die Messung durch einen dritten Messdienstleister, entfallen die betreffenden Komponenten. Die Komponente Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht. Erfolgen der und die Messung durch die SSW Netz GmbH und die Kommunikationseinrichtung wird durch den Anschlussnutzer gestellt (GSM Modem ist nicht erforderlich), erhält der Anschlussnutzer eine Gutschrift von 52 /Jahr. In den v. g. Entgelten ist folgender Leistungsumfang enthalten: - Messung von Wirk-/Blindstrom entsprechend MeteringCode - Datenermittlung per GSM Modem - Bereitstellung von Impuls- und Messperiodenausgängen - Zählerdatenfernauslesung (ZFA), tägl. Datenbereitstellung, Abrechnung der Netznutzung Hinweis: - Bei einem vom Standard (entsprechend MeteringCode) abweichenden Aufwand werden die Preise individuell vereinbart. - Die Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer 10. Netznutzungsentgelte für, Messung und Abrechnung für Entnahmen ohne Lastgangmessung 3) jährliche Zählwertbereitstellung 6,50 4,00 13,90 (inkl. ) mit Wandler halbjährliche Zählwertbereitstellung (inkl. ) mit Wandler 25,40 3,90 16,40 30,00 2,00 11,80 15,00 --- --- --- --- 11,80 18,00 --- --- Abrechnung 334,00 162,20 561,100 334,00 162,20 561,100 197,00 --- --- 580,80 --- --- 420,00 --- --- 18,00 --- --- 6,50 2,00 11,80 25,40 7,80 19,40 30,00 4,00 13,90 SSW Netz GmbH Seite 3 von 6

vierteljährliche Zählwertbereitstellung monatliche Zählwertbereitstellung (inkl. ) mit Wandler (inkl. ) mit Wandler 25,40 15,60 25,40 30,00 8,00 18,10 25,40 46,80 49,40 30,00 24,00 34,90 Die Komponenten und Messung werden zum Ansatz gebracht, wenn diese Leistungen durch die SSW Netz GmbH erbracht werden. Erfolgt der Messtellenbetrieb durch einen dritten Messstellenbetreiber bzw. die Messung durch einen dritten Messdienstleister, entfallen die betreffenden Komponenten. Die Komponente Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht. In den v. g. Entgelten ist folgender Leistungsumfang enthalten: - Direkt-Messung von Wirkstrom entsprechend MeteringCode - Zählerablesung und jährliche Datenbereitstellung, Abrechnung der Netznutzung Hinweis: - Bei einem vom Standard entsprechend MeteringCode abweichenden Aufwand werden die Preise individuell vereinbart. - Die Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer - Ab einer Leistung 40 kw wird eine NS-Wandlermessung benötigt 11. Netznutzungsentgelte für Einspeiser nach EEG und KWK-G 3) 12. Preis für Blindstrom 3) Spannungsebene und Art der Messung s-lastgangzähler s-lastgangzähler Zähler mit/ohne Rücklaufhemmung Zähler mit zwei Energierichtungen Innenraumwandler Kombiwandler Freiluftwandler s-wandler ( 40 kw) 6,50 8,00 18,10 6,50 24,00 34,90 334,00 162,20 334,00 162,20 6,50 2,00 10,00 3,90 197,00 --- 580,80 --- 420,00 --- 18,00 --- Bei Lastgangzählungen sind die Wandler im Bereitstellungsumfang nicht enthalten. Soweit bei einem Kunden ein Blindstrombedarf vorliegt, der nicht im Rahmen der Erbringung der Systemdienstleistungen gedeckt wird, wird dieser Blindstrombedarf gesondert berechnet. Dies gilt, sofern die gesamte während der Hochtarifzeit (HT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene induktive Blindarbeit 50 % der während der HT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogene Wirkarbeit überschreitet. Der Preis für die 50 % der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh) beträgt in Mittel-und. 1,00 ct/kvarh zzgl. Mehrwertsteuer Die SSW Netz GmbH behält sich vor, die während der Niedertarifzeit (NT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene kapazitive Blindarbeit, die 50 % der während der NT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit übersteigt, in gleicher Weise in Rechnung zu stellen. Als HT-Zeit gelten die Stunden von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr in den Monaten März bis September sowie von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr in den Monaten Oktober bis Februar. Die anderen Stunden im Jahr gelten als NT-Zeit. SSW Netz GmbH Seite 4 von 6

13. Preis für Konzessionsabgabe 3) In unserem Netzgebiet kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 01.11.2006, zur Anwendung. bei der Belieferung von Tarifkunden: bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird: bei Strom, der nicht als Schwachlasttarif geliefert wird, in Gemeinden bis 100.000 Einwohnern: bei der Belieferung von Sondervertragskunden ct/kwh 0,61 1,59 0,11 14. Umlagen 3) 4) 5) A KWK-G 19 Abs. 2 StromNEV Offshore- Haftungsumlage abschaltbare Lasten-Umlage bis 100.000 kwh/a 0,178 0,092 0,009 bis 1.000.000 kwh/a 0,250 A+ 100.001-1.000.000 kwh/a 0,482 A++ 100.001-1.000.000 kwh/a 0,532 B C Letztverbrauchergruppe mit einem Jahresverbrauch über 100.000 kwh/a 0,055 0,009 über 1.000.000 kwh/a 0,050 0,050 über 100.000 kwh/a 0,025 0,009 über 1.000.000 kwh/a 0,025 0,025 Umlagen: Stand: 01.01.2015, da zum 15.10.2015 für 2016 noch nicht veröffentlicht. Umlagen in ct/kwh SSW Netz GmbH Seite 5 von 6

15. Individuelle Netzentgelte nach 19 Abs. 3 StromNEV 3) Für die nachfolgenden Entnahmestellen wurden individuelle Netzentgelte nach 19 Abs. 3 StromNEV festgelegt. Im übrigen werden die Entnahmestellen bezüglich ihres Entgeltes so gestellt, als seien sie direkt an die vorgelagerte Netz- oder Umspannebene angeschlossen. Das zu zahlende Netzentgelt setzt sich zusammen aus den allgemeinen veröffentlichten Netzentgelten gem. Preisblatt und den nachfolgend aufgelisteten individuellen Entgelten. Alle genannten Preise sind Nettopreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist der jeweils geltenden Höhe hinzuzurechnen. Die Veröffentlichung der individuellen Netzentgelte erfolgt gemäß 27 Abs. 1 StromNEV. Zählpunktbezeichnung DE0009396660600000000000000020759 DE0009396660643500000000000000391 DE0009396660643500000000000000340 DE0009396660643500000000000000311 DE0009396660643500000000000000324 DE0009396660643500000000000000323 DE0009396660643500000000000000325 DE0009396660643500000000000000334 DE0009396660643500000000000000342 DE0009396660620000000000000000203 DE0009396660643500000000000000361 DE0009396660640300000000000000367 DE0009396660643500000000000000385 DE0009396660643500000000000000386 DE0009396660643500000000000000390 DE0009396660643500000000000000335 DE0009396660643500000000000000392 DE00056266606R1H64350000000000145 DE0009396660641900000000000000398 DE0009396660642300000000000000397 DE0009396660600000000000000001429 Individuelles Netzentgelt 1.302,39 450,93 161,15 540,29 480,49 386,76 386,76 421,92 234,40 427,37 315,97 247,47 768,83 937,31 569,42 577,21 251,42 1.128,05 879,88 334,02 171,05 Erläuterungen: 1) Bei einer Entnahmestelle in der mit niederspannungsseitiger Messung werden die Leistungs- und Arbeitswerte zur Berücksichtigung der Umspannverluste um 3 % erhöht. 2) Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz, der 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage und der abschaltbaren Lasten sowie Konzessionsabgabe. 3) Die Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer (zzt. 19 %). 4) Von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern für 2014 veröffentlichte, bundesweit einheitliche Umlagen. 5) Letztverbrauchergruppe A: Alle Letztverbraucher zahlen für Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung einer jeden Abnahmestelle die in der Tabelle ausgewiesene Umlage. Letztverbrauchergruppe A+: Alle Letztverbraucher, mit Ausnahme von C, zahlen für Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung einer jeden Abnahmestelle die in der Tabelle ausgewiesene Umlage. Letztverbrauchergruppe A++: Alle Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung einer jeden Abnahmestelle die in der Tabelle ausgewiesene Umlage. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat zu führen. Letztverbrauchergruppe B: Alle Letztverbraucher, mit Ausnahme von C, zahlen für Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung einer jeden Abnahmestelle die in der Tabelle ausgewiesene Umlage. Letztverbrauchergruppe C: Alle Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr* oder der Eisenbahninfrastruktur* zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen die in der Tabelle ausgewiesene Umlage. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat zu führen. * gilt nicht bei der Offshore-Haftungsumlage 6) Eine Abrechnung findet grundsätzlich nur einmal jährlich statt. SSW Netz GmbH Seite 6 von 6