Erstprüfung und Eignungsnachweis Bedeutung für den Bauvertrag A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer, Regenstauf A. Riechert / 1
Vertragsunterlagen Vertragsunterlagen ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten Oberbauschichten aus Asphalt ZTV Asphalt-StB 07 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt Nationales Regelwerk Quelle: nur in Deutschland anwendbar Vertragsunterlagen A. Riechert / 2
TL Asphalt-StB 07 TL Gestein TL Bitumen EN 13108 Teile 1 5 6 7 20 TL AG BauPG EN 13108 Teil 21 (WPK) Europäisches Regelwerk in Deutschland umgesetzt Sollzusammensetzung Eigenschaften Konformität CE-Kennzeichnung von Asphaltmischgut TL Asphalt-StB 07 A. Riechert / 3
Bauphase Asphalt herstellen (CE) Asphalt einbauen Gütesicherung seit 2008/2009 Konformitätsnachweis Verantwortung Bestandteile Verfahren 2+ Zuständigkeit Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Erstinspektion des Werks und der WPK Laufende Überwachung der WPK Eignungsnachweis Eigenüberwachung Kontrollprüfung Asphalthersteller (qualifiziertes Labor) Asphalthersteller Z-Stelle nach BauPG Auftragnehmer Auftraggeber (Prüfstelle) System der Gütesicherung in Deutschland A. Riechert / 4
Grundlagen Ziel Erstprüfung EN 13108-20 TL Asphalt-StB 07 Abschnitt 4.1 Aufstellung einer Sollzusammensetzung für ein Asphaltprodukt aus bestimmten Baustoffen unter Erfüllung der Anforderungen der EN 13108 Zweck der Erstprüfung A. Riechert / 5
Erstprüfung für jedes Produkt vor der ersten Verwendung Prüfumfang siehe TL Asphalt-StB 07 Abschnitt 4.1.3 Tabelle 11 Durchführung an im Labor entsprechend der Sollzusammensetzung hergestelltem Asphaltmischgut keine Anerkennung erforderlich (RAP Stra gilt hier nicht) Erstprüfungsbericht -Nachweis der Konformität mit EN 13108-XX -Geltungsdauer maximal 5 Jahre Durchführung der Erstprüfung A. Riechert / 6
Prüfumfang Erstprüfung Gesteinskörnungen Asphaltgranulat Bindemittel Zusätze Zusammensetzung Probekörperherstellung Prüfung Asphaltmischgut Probekörper TL Asphalt-StB 4.1.3 A. Riechert / 7
Baubeschreibung Erstprüfung A. Riechert / 8
Erneute Erstprüfung bei Änderung der Bezugsquelle einer Gesteinskörnung Änderung der Art einer Gesteinskörnung Änderung einer in den TL Gestein-StB definierten Kategorie Änderung der Rohdichte des resultierenden Gesteinskörnungsgemisches von mehr als 0,05 g/cm³ Änderung der Bitumenart oder -sorte Überschreitung einer Grenze der Spannweiten des Asphaltgranulates TL Asphalt-StB 4.1.2
Beispiele für Fehler in Erstprüfungsberichten Eignungsprüfungen mit neuer Überschrift falsche Grundlagen -Merkblatt für Eignungsprüfungen - ZTV Asphalt-StB 07 für Fahrbahndecken -Güteüberwachungen der Gesteinskörnungen nach Verbandsempfehlungen -ZTV VAG-StB By 02 falsche oder fehlende Angaben -CE-Kennzeichnung Gesteinskörnung -Eigenschaften Frischbindemittel -Ermittlung T R&Bmix, falsche Zugabemenge Asphaltgranulat -Bindemittelablauf Alle Angaben ohne Gewähr. Fehler in Erstprüfungsberichten A. Riechert / 10
Erstprüfung Anwendung bei Asphaltherstellung -Anlageneinstellung -Grundlage für die Beurteilung der Produktionsqualität -Zertifizierung der WPK -Grundlage für Angaben im Eignungsnachweis Erstprüfungsbericht A. Riechert / 11
Konformitätsnachweisverfahren 2+ Erstprüfung CE-Kennzeichnung Übereinstimmung mit Anforderungen der EN 13108 (D: TL Asphalt-StB) Übereinstimmung mit Anforderungen des Systems 2+ Nachweis der Konformität, aber nicht Nachweis der Eignung Konformitätsnachweis A. Riechert / 12
ATV DIN 18317 Abschnitt 2.2.1 Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Ausführung zu vergewissern und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen, dass die Stoffe und Stoffgemische für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. ZTV Asphalt-StB 07 Abschnitt 2.3.2 Eignungsnachweis Eignungsnachweis A. Riechert / 13
Eignungsnachweis gem. ZTV Asphalt-StB 07 Der Auftragnehmer hat die Eignung der vorgesehenen Baustoffe und der Baustoffgemische nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch: a)angaben zur Zusammensetzung und zu den im Rahmen der Erstprüfung nach den TL Asphalt-StB durchgeführten Prüfungen: b)erklärung über die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck; c) ggf. zusätzliche Angaben. Die Angaben sind maßgebend für die Ausführung und Abnahme der Bauleistungen. Eignungsnachweis A. Riechert / 14
Eignungsnachweis Angaben aus der Erstprüfung Art und Herkunft des Asphaltmischgutes Art, Gewinnungsort und Hersteller der Gesteinkörnungen Anteil > 2,0 mm (grobe Gesteinskörnungen) Grobkornanteil, bei SMA alle groben Kornanteile Anteil 0,063 / 2,0 mm (feine Gesteinskörnungen) Anteil < 0,125 mm (nur AC) Anteil < 0,063 mm (Füller) Bindemittelart und -sorte (bei Asphaltgranulat: Sorte = resultierende Sorte) bei PmB 40/100-65: Lieferant sowie T R&B aus Erstprüfung bei NV-Zusatz: Lieferant sowie T R&B (rückgewonnen) aus Erstprüfung Bindemittelgehalt Art und Menge der Zusätze bei Asphaltgranulat:Art und Menge, T R&B aus Asphaltgranulat, T R&Bmix, Art und Sorte des Zugabebindemittels ggf. Ergebnisse weitergehender Prüfungen ZTV Asphalt-StB 2.3.2 A. Riechert / 15
Eignungsnachweis (1) Angaben zur Baumaßnahme Bezeichnung der Maßnahme Auftraggeber Auftragnehmer OZ nach Leistungsverzeichnis Angaben zum Asphaltmischgut Bezeichnung des Asphaltmischgutes Asphalthersteller (Mischwerk) Nr. und Datum des Erstprüfungsberichtes Eignungsnachweis A. Riechert / 16
Eignungsnachweis (2) Angaben zu den Gesteinskörnungen Lieferkörnung Gesteinsart Lieferwerk Angaben zum Gesteinskörnungsgemisch Kornanteile nach 2.3.2 a) ZTV Asphalt-StB Angaben zum Bindemittel Bindemittelart und -sorte bei Verwendung von Asphaltgranulat: resultierende Sorte ggf. Lieferant und T R&B bei Viskositätsveränderung: Art des Zusatzes Bindemittelgehalt Eignungsnachweis A. Riechert / 17
Angaben zu Zusätzen Art und Menge Eignungsnachweis (3) Angaben zum Asphaltgranulat Art und Menge T R&B des Bindemittels Art und Sorte des Zugabebindemittels T R&Bmix und resultierende Bindemittelsorte Erklärung des Auftragnehmers Das Asphaltmischgut entspricht den Anforderungen des Bauvertrages und ist für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet. (mit Datum und Unterschrift) Eignungsnachweis A. Riechert / 18
Bedeutung für den Bauvertrag Erstprüfung Herstellung eines normengerechten Asphaltmischgutes Eignungsnachweis Auseinandersetzung des Auftragnehmers mit den Randbedingungen der Baumaßnahme Eignungsnachweis A. Riechert / 19