Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Erdkunde in der Sekundarstufe I

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Transkript:

Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Erdkunde in der Sekundarstufe I Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz ( 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ( 6 APO - SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. (siehe Kernlehrplan SI Erdkunde S. 32) Als Instrumente für die Beurteilung der Sonstigen Leistung im Unterricht gelten insbesondere: mündliche Beiträge zum Unterrichtsgespräch, individuelle Leistungen innerhalb von kooperativen Lernformen/ Projektformen, Präsentationen, z.b. im Zusammenhang mit Referaten, Vorbereitung und Durchführung von Simulationen, Podiumsdiskussionen, Vorbereitung von Exkursionen, Exkursionsprotokolle eigenständige Recherche (Bibliothek, Internet, usw.) und deren Nutzung für den Unterricht, Projektmappe praktische Arbeitsergebnisse, Materialerstellung (u.a. Kartierung, Befragung, Rollenkarten, multiperspektivische Raumbewertung) etc. In den Fächern des Lernbereichs Gesellschaftslehre kommen im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht sowohl schriftliche als auch mündliche Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Dabei ist im Verlauf der Sekundarstufe I durch eine geeignete Vorbereitung sicherzustellen, dass eine Anschlussfähigkeit für die U berpru fungsformen der gymnasialen Oberstufe gegeben ist. (siehe Kernlehrplan SI Erdkunde S. 33) Die Bewertungskriterien für die Leistungen der Schülerinnen und Schüler müssen ihnen transparent und klar sein. Die folgenden allgemeinen Kriterien gelten sowohl für die mündlichen als auch für die schriftlichen Formen: Qualität der Beiträge Kontinuität der Beiträge Besonderes Augenmerk ist dabei auf Folgendes zu legen: sachliche Richtigkeit angemessene Verwendung der Fachsprache Darstellungskompetenz Komplexität/Grad der Abstraktion Sicherheit in der Beherrschung der Fachmethoden

Selbstständigkeit im Arbeitsprozess Differenziertheit der Reflexion Präzision Umfang und Grad des Kompetenzerwerbs werden unter folgenden Gesichtspunkten geprüft: Zuverlässigkeit und Regelmäßigkeit, Eigenständigkeit der Beteiligung. Sachliche und (fach-)sprachliche Angemessenheit der Beiträge, Reflexionsgehalt der Beiträge und Reflexionsfähigkeit gegenüber dem eigenen Lernprozess im Fach Geographie; Umgang mit anderen Schülerbeiträgen und mit Korrekturen; Sachangemessenheit und methodische Vielfalt bei Ergebnispräsentationen. Bei Gruppenarbeiten - Einbringen in die Arbeit der Gruppe - Durchführung fachlicher Arbeitsanteile Bei Projekten / projektorientiertem Arbeiten - Einhaltung gesetzter Fristen - selbstständige Themenfindung - Dokumentation des Arbeitsprozesses - Grad der Selbstständigkeit - Qualität des Produktes - Reflexion des eigenen Handelns - Kooperation mit dem Lehrenden / Aufnahme von Beratung Ergänzung: Leistungsmessung Eine gute Leistung soll attestiert werden, wenn ein/e Schüler/in überwiegend eigenständig qualifizierte bewertende, analysierende und/oder in Kontext setzende Unterrichtselemente mitgestaltet, sowie bei Arbeitsprozessen (z. b. in Gruppen) einen erheblichen Beitrag zur Ergebnisfindung/-gestaltung leistet. Eine ausreichende Leistung soll attestiert werden, wenn eine/e Schüler/in reproduziertes Wissen und Beobachtungen formulieren kann, sowie Erarbeitungsprozessen (z. B. in Gruppen) die Ergebnisfindung nicht behindert und einen Beitrag bei Präsentationen und bei Hausaufgaben einbringen kann oder durch sinnvolle punktuelle Leistungen den Unterricht mitgestaltet. Punktuelle Leistungen: max. 2 Tests pro Halbjahr, die zu höchstens 20 % in die Halbjahresnote eingehen (Wenn keine Tests geschrieben werden, so müssen andere punktuelle Leistungen ermöglicht werden.) Referat Vortrag

Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung im Fach Geographie in der Oberstufe Auf der Grundlage von 13-16 der APO-GOSt sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Geographie für die gymnasiale Oberstufe hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen stellen die Minimalanforderungen an das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder dar. Bezogen auf die einzelne Lerngruppe kommen ergänzend weitere der in den Folgeabschnitten genannten Instrumente der Leistungsüberprüfung zum Einsatz. Verbindliche Absprachen: 1.) Alle Schülerinnen und Schüler halten innerhalb der Qualifikationsphase mindestens einmal einen Kurzvortrag zu einem umgrenzten geographischen Themengebiet. 2.) In der Qualifikationsphase wird im Grundkurs ein Unterrichtsvorhabens zur Förderung der Systemkompetenz durchgeführt. 3.) Im Leistungskurs wird ein Unterrichtsvorhaben zur multiperspektivischen Raumbewertung unter Nutzung neuer Medien durchgeführt. Verbindliche Instrumente: I. Als Instrumente für die Beurteilung der schriftlichen Leistung werden Klausuren und ggf. Facharbeiten herangezogen: Klausuren: Die Aufgaben für Klausuren in parallelen Grund- bzw. Leistungskursen werden im Vorfeld abgesprochen und nach Möglichkeit gemeinsam gestellt. Alle Klausuren in der Qualifikationsphase enthalten auch Aufgaben mit Anforderungen im Sinne des Anforderungsbereiches III (vgl. Kernlehrplan). Für die Aufgabenstellung der Klausuraufgaben werden die Operatoren der Aufgaben des Zentralabiturs verwendet. Diese sind mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen. In der Einführungsphase wird eine Klausur pro Halbjahr geschrieben; dabei ist darauf zu achten, dass die Klausur im 2. Halbjahr rechtzeitig vor der Wahl der Fächer in der Qualifikationsphase geschrieben wird. Klausuren orientieren sich am jeweiligen Lernstand der Schülerinnen und Schüler. Klausuren bereiten die Aufgabentypen des Zentralabiturs sukzessive vor; dabei wird der Grad der Vorstrukturierung zurückgefahren. Die Bewertung der Klausuren erfolgt unter Verwendung der im Kernlehrplan genannten Kriterien.

Die Aufgabenstellungen der schriftlichen Lernkontrollen beinhalten alle im Kernlehrplan ausgewiesenen Kompetenzbereiche. Im Bereich der Erörterungsaufgabe ist auf einen kritischen Umgang mit Quellen zu achten. Facharbeiten: Die Regelung von 13 Abs.3 APOGOSt, nach der in der Qualifikationsphase [ ] nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt wird, wird angewendet. Facharbeitsthemen müssen eine deutliche Eingrenzung des Themas und die Entwicklung einer Problemstellung aufweisen, die selbständig mit empirischen Mitteln untersucht wird und in einem lokalen Bezug steht. II. Als Instrumente für die Beurteilung der Sonstigen Mitarbeit gelten insbesondere: mündliche Beiträge zum Unterrichtsgespräch, individuelle Leistungen innerhalb von kooperativen Lernformen / Projektformen, Präsentationen, z.b. im Zusammenhang mit Referaten, Vorbereitung und Durchführung von Simulationen, Podiumsdiskussionen, Vorbereitung von Exkursionen, Exkursionsprotokolle eigenständige Recherche (Bibliothek, Internet, usw.) und deren Nutzung für den Unterricht, Projektmappe praktische Arbeitsergebnisse, Materialerstellung (u.a. Kartierung, Befragung, Rollenkarten, multiperspektivische Raumbewertung) Übergeordnete Kriterien: Die Bewertungskriterien für die Leistungen der Schülerinnen und Schüler müssen ihnen transparent und klar sein. Die folgenden allgemeinen Kriterien gelten sowohl für die mündlichen als auch für die schriftlichen Formen: Qualität der Beiträge Kontinuität der Beiträge Besonderes Augenmerk ist dabei auf Folgendes zu legen: sachliche Richtigkeit angemessene Verwendung der Fachsprache Darstellungskompetenz Komplexität/Grad der Abstraktion Sicherheit in der Beherrschung der Fachmethoden Selbstständigkeit im Arbeitsprozess Differenziertheit der Reflexion Präzision

Konkretisierte Kriterien: Kriterien für die Überprüfung und Bewertung der schriftlichen Leistung (Klausuren): Erfassen den Aufgabenstellung Bezug der Darstellung zur Aufgabenstellung sachliche Richtigkeit sachgerechte Anwendung der Methoden zur Analyse und Interpretation der Materialien Herstellen von Zusammenhängen Komplexität/Grad der Abstraktion Plausibilität Transfer Reflexionsgrad sprachliche Richtigkeit und fachsprachliche Qualität der Darstellung Kriterien für die Überprüfung und Bewertung von Facharbeiten: Die Beurteilungskriterien für Klausuren werden auch auf Facharbeiten angewendet. Darüber hinaus ist ein besonderes Augenmerk zu richten auf die folgenden Aspekte: 1. Inhaltliche Kriterien: selbständige Eingrenzung des Themas und Entwicklung einer Problemstellung Selbständigkeit im Umgang mit dem Thema Tiefe und Gründlichkeit der Recherche Souveränität im Umgang mit den Materialien und Quellen Differenziertheit und Strukturiertheit der inhaltlichen Auseinandersetzung, der Argumentation Beherrschung, selbständige Auswahl und Anwendung fachrelevanter Arbeitsweisen, kritische Distanz zu den eigenen Ergebnissen und Urteilen. 2. Sprachliche Kriterien: Beherrschung der Fachsprache, Präzision und Differenziertheit des sprachlichen Ausdrucks, sprachliche Richtigkeit, sinnvolle, korrekte Einbindung von Zitaten und Materialien in den Text. 3. Formale Kriterien: Einhaltung der gesetzten Frist und des gesetzten Umfangs, Vollständigkeit der Arbeit, Sauberkeit und Übersichtlichkeit von erstellten Materialien, sinnvoller Umgang mit den Möglichkeiten des PC (z.b. Rechtschreibüberprüfung, Schriftbild, Fußnoten, Einfügen von Dokumenten, Bildern etc., Inhaltsverzeichnis), korrekter Umgang mit Internetadressen (mit Datum des Zugriffs), korrektes Literaturverzeichnis, korrekte Zitiertechnik.

Kriterien für die Überprüfung der sonstigen Mitarbeit Umfang und Grad des Kompetenzerwerbs werden unter folgenden Gesichtspunkten geprüft: Zuverlässigkeit und Regelmäßigkeit, Eigenständigkeit der Beteiligung. sachliche und (fach-)sprachliche Angemessenheit der Beiträge, Reflexionsgehalt der Beiträge und Reflexionsfähigkeit gegenüber dem eigenen Lernprozess im Fach Geographie; Umgang mit anderen Schülerbeiträgen und mit Korrekturen; Sachangemessenheit und methodische Vielfalt bei Ergebnispräsentationen. Bei Gruppenarbeiten - Einbringen in die Arbeit der Gruppe - Durchführung fachlicher Arbeitsanteile Bei Projekten / projektorientiertem Arbeiten - Einhaltung gesetzter Fristen - selbstständige Themenfindung - Dokumentation des Arbeitsprozesses - Grad der Selbstständigkeit - Qualität des Produktes - Reflexion des eigenen Handelns - Kooperation mit dem Lehrenden / Aufnahme von Beratung Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung: Die Leistungsrückmeldungen zu den Klausuren erfolgen in Verbindung mit den zugrunde liegenden kriteriellen Erwartungshorizonten, die Bewertung von Facharbeiten wird in Gutachten dokumentiert. Die Leistungsrückmeldung über die Note für die sonstige Mitarbeit und die Abschlussnote erfolgt in mündlicher Form zu den durch SchulG und APO-GOSt festgelegten Zeitpunkten sowie auf Nachfrage. Im Interesse der individuellen Förderung werden bei Bedarf die jeweiligen Entwicklungsaufgaben konkret beschrieben. Ergänzung: Leistungsmessung Eine gute Leistung soll attestiert werden, wenn ein/e Schüler/in überwiegend eigenständig qualifizierte bewertende, analysierende und/oder in Kontext setzende Unterrichtselemente mitgestaltet, sowie bei Arbeitsprozessen (z. b. in Gruppen) einen erheblichen Beitrag zur Ergebnisfindung/-gestaltung leistet. Eine ausreichende Leistung soll attestiert werden, wenn eine/e Schüler/in reproduziertes Wissen und Beobachtungen formulieren kann, sowie Erarbeitungsprozessen (z. B. in Gruppen) die Ergebnisfindung nicht behindert und

einen Beitrag bei Präsentationen und bei Hausaufgaben einbringen kann oder durch sinnvolle punktuelle Leistungen den Unterricht mitgestaltet. Punktuelle Leistungen: max. 2 Tests pro Halbjahr, die zu höchstens 20 % in die Halbjahresnote eingehen (Wenn keine Tests geschrieben werden, so müssen andere punktuelle Leistungen ermöglicht werden.) Referat Vortrag