Studienprogramm Zertifizierter Gebäude-Energieberater

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Transkript:

Studienprogramm Zertifizierter Gebäude-Energieberater Hintergrund: Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom 8. Juli 2010 legt fest, dass alle Mitgliedsstaaten öffentliche Listen anbieten müssen, in denen qualifizierte Experten für das Ausstellen von Energieausweisen und die Inspektion von Heizungs- und Klima-anlagen zu finden sind. Darüber hinaus müssen unabhängige Kontrollsysteme eingerichtet werden. In Deutschland wurden diese Vorgaben in Form der dena Energieeffizienz-Experten eingeführt. Für die Eintragung als Vor-Ort-Energieberater muss der Energieberater antragsberechtigt beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sein. Die Antragsberechtigung wird nur durch das BAFA erteilt. Mit einer gültigen Beraternummer (BAFA) kann man sich in die dena-energieeffizienz-expertenliste für Förderprogramme des Bundes eintragen. Die dena-expertenliste ist sicher die erste Adresse für Kunden, die einen Energieberater suchen. Zum Erhalt der Antragsberechtigung beim BAFA und der darauf basierenden Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste als Vor-Ort-Energieberater ist eine Weiterbildung über die inhaltlichen Anforderungen der Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort - Vor-Ort-Beratung - vom 29. Oktober 2014 erforderlich. Eine entsprechende Bestätigung erhalten Sie bei uns, wenn Sie das Studienprogramm Gebäude-Energieberater mit Erfolg abgeschlossen haben. Eine Novellierung der Energieeinsparverordnung ist 2014 in Kraft getreten. Daraus ergeben sich immer neue Anforderungen an Energieberater, die unter anderem Gegenstand des Studienprogramms "Gebäude-Energieberater" sind. Die verpflichtende Einführung des Energieausweises ist bereits erfolgt. Er ist zu einer entscheidenden Basis für den Verkaufs- und Vermietungswert eines Gebäudes geworden. In Zeiten ständig steigender Gebäudenebenkosten ist es für den Käufer oder Mieter von großer Bedeutung, die entstehenden Energiekosten zuverlässig abschätzen zu können. Der Deutsche Mieterbund rät seinen Mitgliedern, bei Anmietung oder Kauf eines Gebäudes einen Energiebedarfsausweis zu verlangen, um objektive Informationen zum Gebäudezustand und Sanierungsbedarf zu erhalten. Der EnEV-Standard, die -Berechnungsmethoden und -Nachweise gelten nicht nur bei Neubau, Modernisierung, An- und Umbauten sondern auch bei Förderanträgen für die Sanierung im Bestand wie beispielsweise für die Programme der KfW-Förderbank (www.kfw-foerderbank.de) oder des Bundeswirtschaftministeriums (www.bafa.de). Wer EnEV-bezogene Leistungen und Nachweise sowie Energieberatung anbietet, wird auch in Zukunft seine Auftrags-Chancen verbessern.

Wer darf Energieausweise ausstellen? Wer Energieausweise für bestehende Gebäude ausstellen will, muss seine persönliche Qualifikation im 21 EnEV wieder finden. Es wird von offizieller Stelle kein Zertifikat ausgestellt und keine Liste der qualifizierten Personen geführt. Die Ausstellerin oder der Aussteller muss somit selbst prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer einen Energieausweis ausstellt und dazu nicht berechtigt ist, handelt ordnungswidrig und kann gemäß 27 EnEV mit einem Bußgeld bestraft werden. Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise im Neubauverfahren ist nach Landesrecht geregelt. Die Bundesländer legen in Durchführungs- oder Umsetzungsverordnungen zur Energieeinsparverordnung fest, wer in dem jeweiligen Bundesland berechtigt ist, EnEV-Nachweise und Energieausweise für Neubauten auszustellen. Wer darf geförderte Vor-Ort-Energieberatungen im Bestand nach der BAFA-Richtlinie vom 29.10.2014 durchführen? Grundqualifikation 21 EnEV: Personen mit einem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der oben genannten Gebiete. Zusatzqualifikation: Weiterbildung im Umfang von 130 Stunden (Studienprogramm Gebäude-Energieberater) mit Prüfung über die in Anlage 2 der BAFA-Richtlinie vom 29.10.2014 gelisteten Inhalte. Alternativ zur Weiterbildung kann die Qualifikation für die Energieberatung auch mit Hilfe von Projekten nachgewiesen werden, die die entsprechenden Kenntnisse belegen. Zusätzlich zur beruflichen Qualifikation und zur Fortbildung müssen Sie dem BAFA gegenüber bescheinigen, dass Sie unabhängig beraten und kein Eigeninteresse an den Investitionsentscheidungen des Beratungsempfängers haben. Zusätzlich werden auch Handwerker und Techniker zugelassen, die dann aber eine Weiterbildung mit erweitertem Umfang absolvieren müssen. Das Studienprogramm "Gebäude- Energieberater" beinhaltet das Modul Beratung der Graphik unten. Quelle: dena - Regelheft für die Eintragung als Energieeffizienz-Experte

Zielgruppe: Das Studienprogramm Zertifizierter Gebäude-Energieberater eignet sich besonders für Ingenieure und Architekten, die ihre Kenntnisse über die energetische Modernisierung des Altbaubestandes und die rechtlichen Randbedingungen erweitern wollen. Die Lehrveranstaltungen orientieren sich an Kenntnissen und Erfahrungen dieser Zielgruppe. Wichtiger Hinweis: Unsere Zulassungsvoraussetzungen sind nicht mit den BAFA- oder EnEV -Kriterien identisch. Auch Personen, die z.b. Verkaufsinteressen haben, also nach BAFA-Richtlinie nicht unabhängig sind, können sich mit dem Ziel einer besseren Kundenberatung weiterbilden. Programmkonzept: Das Studienprogramm gliedert sich in ein Grundlagenmodul und ein Vertiefungsmodul. Es werden 7 Wochenendseminare im Umfang von 110 Präsenzstunden angeboten, die durch einen Selbstlernteil im Umfang von 40 Stunden Bearbeitungsaufwand ergänzt werden. Die Inhalte entsprechen den Vorgaben der BAFA-Richtlinie. Beginn ist jeweils im Wintersemester, d.h. im Monat Oktober oder November. Die Lehrveranstaltungszeiten orientieren sich an den Bedürfnissen der berufstätigen, häufig auch überregional anreisenden Teilnehmer, daher werden Wochenendseminare in der Zeit freitags zwischen 13.00 Uhr und 20.00 Uhr und samstags zwischen 8.30 Uhr und 16.15 Uhr durchgeführt. Außerhalb der (hessischen) Schulferienzeiten liegt dabei von Ende Oktober bis März etwa jedes zweite Wochenende eine Präsenzveranstaltung. Lehrunterlagen Parallel zu den Präsenzveranstaltungen erhalten Sie Zugang zu einem passwortgeschützten Online-Portal. Dieses enthält die Lehrunterlagen in digitaler Form. Aktualisierungen der Skripten und Präsentationen werden während des laufenden Kurses nach und nach eingestellt. Zusätzlich finden Sie im Online-Portal Selbststudienmaterialien, Links und ergänzende Übungen. Abschluss Die Kompetenz des Kandidaten/ der Kandidatin zur Energieberatung und zur Vermittlung physikalischer und technischer Zusammenhänge wird in einer Klausur festgestellt. Zusätzlich ist in einer schriftlichen Prüfungsarbeit ein konkretes Gebäude mit seinem Energiebedarf zu erfassen. Auf dieser Basis sind - auch unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten - Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Die Absolventen sollen in der Lage sein, Energiekennzahlen für Neubauten und Altbauten zu bestimmen und einen Gebäude-Energieausweis entsprechend den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften auszustellen sowie Energieberatungen gemäß BAFA-Richtlinie durchzuführen. Die Prüfungsergebnisse werden in einem benoteten Zertifikat der Universität Kassel dokumentiert. Die Kursteilnehmer erhalten eine Konformitätsbescheinigung der Lehrgangsinhalte gemäß EnEV Anlage 11 Nr. 2 (Wohngebäude) sowie das BAFA-Formblatt FB3, sofern die Erstqualifikation der BAFA-Richtlinie entspricht.

BAFA-Zulassung / dena-expertenliste Das Weiterbildungsprogramm ist für die von dem BAFA / dena festgelegten Berufsgruppen (Architekten, Ingenieure für Bauwesen (Hochbau) und Technische Gebäudeausrüstung) und Randbedingungen anerkannt, und berechtigt zur Eintragung in die BAFA-Liste der Energieberater für die Vor-Ort-Energieberatung. Über eventuelle Änderungen der BAFA-Zulassungsrichtlinien bzw. der einschlägigen Förderprogramme informieren Sie sich bitte unter www.bafa.de / www.dena.de Kosten: Grundlagenmodul: 700.- Euro Vertiefungsmodul: 800.- Euro incl. Prüfungsgebühr Die Weiterbildung kann bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bildungsprämie, Qualifizierungsschecks, Bildungsschecks und ähnliche Zuschüsse gefördert werden. Zusatzangebot: 2 Tage Exkursion und Messungen zur Beurteilung von Heizungssystemen im Bestand (180.- Euro) Letzte Aktualisierung: 20.11.2014