Erläuterungen zur Diskussion um die Energieeffizienz-Expertenliste. Vor-Ort-Beratung BAFA und KfW-Effizienzhäuser 40 und 55
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- Jobst Kramer
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1 Erläuterungen zur Diskussion um die Energieeffizienz-Expertenliste für die Bundesförderprogramme Vor-Ort-Beratung BAFA und KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe (KfW) beabsichtigen, Experten für die geförderte Energieberatung und für hocheffiziente Sanierungen und Neubauten in einer bundeseinheitlichen Liste zu führen. Damit soll die Qualität bei Energieberatungen und beim hocheffizienten Bauen und Sanieren sicher gestellt werden. Untersuchungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sowohl bei Energieberatungen als auch bei den Leistungen für hocheffizientes Bauen und Sanieren zum Teil erhebliche Qualitätsmängel vorherrschen. Aufbauend auf den Erfahrungen mit der Liste der Aussteller für qualitätsgesicherte Energieausweise wurde die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) im Rahmen eines Projektes mit dem Aufbau und der Betreuung der Energieeffizienz-Expertenliste betraut. Die neue Liste gilt nur für die Bundesförderprogramme Vor-Ort-Beratung BAFA sowie für die Planung und Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern 40 und 55. Der Eintrag in die Liste ist freiwillig. Alle anderen Förderprogramme oder Leistungen, die nicht gefördert werden, sind davon nicht betroffen. Für die Planung und Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern 40 und 55 wird der Eintrag für Experten in diese Liste ab dem zunächst empfohlen. Ein verbindlicher Eintrag wird im Laufe des Jahres 2012 geregelt. In den letzten Tagen und Wochen gab es zum Teil sehr intensive Diskussionen zur Energieeffizienz- Expertenliste für die Bundesförderprogramme Vor-Ort-Beratung BAFA und KfW-Effizienzhäuser 40 und 55, die teilweise auf Missverständnissen oder mangelnden Informationen beruhten. Mit den folgenden Erläuterungen will die dena einen Beitrag leisten, die Hauptdiskussionspunkte verständlicher und transparent darzustellen. 1 Qualität und Transparenz Die Tatsache immer wieder in Erscheinung tretender, zum Teil gravierender Qualitätsmängel sowohl im Bereich der Energieberatungen als auch bei Planungen und Baubegleitungen hocheffizienter Bau- und Sanierungsvorhaben wird von kaum einem Experten ernsthaft angezweifelt. Ziel der Einrichtung der Liste ist es, diesem Missstand durch Einführung einer qualifizierten Expertenliste für die Programme Vor-Ort- Energieberatung des BAFA und Effizienzhäuser 40 und 55 der KfW zu begegnen. Das System soll mittels einheitlicher, transparenter und nachvollziehbarer Kriterien bezüglich Qualifikation und Zulassungen helfen, diese Qualität zu verbessern. Qualitativ gute Arbeit setzt in Zeiten rasanter Entwicklungen im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz ein regelmäßig aktualisiertes Wissen zum Stand Seite 1 von 5
2 der Technik sowie eine aktive Tätigkeit in dem Arbeitsgebiet voraus. Für viele der tätigen Experten stellt dies keine Neuerung dar, sondern bildet lediglich den Stand ihrer derzeitigen beruflichen Praxis ab. Innerhalb des Listensystems ist daher eine wichtige Neuerung, dass alle zwei Jahre Weiterbildungen und Praxisberichte nachgewiesen werden müssen. Gleichzeitig wird es eine stichprobenhafte Überprüfung von Leistungen geben. (Eine stichprobenhafte Überprüfung von geförderten Leistungen ist auch in den derzeit geltenden Förderbestimmungen enthalten.) Gleichzeitig wird für die Verbraucher die Suche nach Experten vereinfacht. Durch die bundesweit gültige Liste wird es zukünftig leichter werden, einen geeigneten Experten für die genannten Förderprogramme zu finden. Die Energieeffizienz-Expertenliste wird mit weiteren, auf qualitativ gleichwertigem Niveau existierenden Listen vernetzt (z.b. GIH, DEN, Architekten- und Ingenieurkammern u.ä., soweit diese solche Listen führen). Weitere Netzwerkeinbindungen von Akteuren werden transparent (z.b. durch Logo) dargestellt. Der Hinweis auf weitere Aktivitäten des jeweiligen Experten in regionalen Netzwerken, Berufs- Verbänden oder Kammern stärkt das Vertrauen der Verbraucher in Listung und Akteur. 2 Einbindung von und Kooperation mit qualifizierten Netzwerken, Kammern und Verbänden Um die Positionen der Kammern, Verbände und Netzwerke in die Überlegungen zur Liste mit einzubeziehen, wurden mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt. Ein erster Termin fand auf Einladung des BMVBS bereits im Sommer 2010 statt. Bei dem (gut besuchten) Treffen wurde zwar unisono der Bedarf an höherer Qualität festgestellt, ein einheitlicher Verfahrensvorschlag war aufgrund der Interessenvielfalt jedoch nicht erkennbar. Beim Stakeholder-Dialog am 24. Mai 2011 wurde auf Einladung der dena den relevanten Einrichtungen der Hintergrund und Stand des Projektes erläutert. Die Anregungen aus dem Stakeholder-Dialog (z.b. zur Gestaltung des öffentlichen Auftritts) sind in die weitere Konzeption eingeflossen. Parallel wurden Diskussionen mit bestehenden qualifizierten Energieberater-Netzwerken geführt, wie Struktur und Einbindung sinnvoll ausgestaltet werden können (z.b. mit BAKA, DEN, GIH, eza!, Bremer Energiekonsens, Hamburger Wohnungsbaukreditanstalt). Der gleiche Prozess läuft derzeit mit den Kammern und weiteren Verbänden. Es ist ausdrückliches Ziel des Projektes, dass die Arbeit bestehender Netzwerke, die eine eigene Expertenlistung mit qualitativ vergleichbarem Anforderungsprofil aufweisen, durch konstruktive Vernetzung unterstützt wird. Gleichzeitig soll für die Experten eine Doppelbelastung vermieden werden. Aus diesen Gründen werden mit den entsprechenden Einrichtungen Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen, die unter anderem beinhalten, dass der entsprechende Qualifikations- und Weiterbildungsnachweis durch den Kooperationspartner erfolgt und nicht erneut bei der dena durchgeführt werden muss. Dies reduziert Aufwand und Kosten auf beiden Seiten. Wer bereits als qualifizierter Effizienzhaus-Experte der dena gelistet ist, wird selbstverständlich ohne weitere Kosten in die neue Liste übernommen. Wir befinden uns im Moment in Gesprächen mit weiteren Beteiligten, um die Bedingungen abzustimmen. Seite 2 von 5
3 3 Kosten und Leistungen Die Kosten für den Aufbau der Liste werden vollständig von den Projektpartnern BMWi, BMVBS, KfW und BAFA übernommen. Diese Kosten werden nicht auf die Experten umgelegt und in keiner Weise über die Marktakteure refinanziert. Der Betrieb der Liste soll sich hingegen selbst tragen. Deshalb müssen für die folgenden Leistungen Beiträge erhoben werden, die den Aufwand abdecken. Dazu zählen insbesondere: Übersicht Aufwand für Betrieb der Listung Aufwand 1 Prüfung Qualifikation und Ausbildung, ggf. Unterlagennachforderung, erstmalige Freischaltung Experteneinträge Leistung erbringt Netzwerk bzw. dena 2 Prüfung Weiterbildungsnachweise und Freischaltung Netzwerk bzw. dena 3 Kosten und Versand Fachmaterialien Erstinformation dena 4 Technisches Handling Datenbank und Anpassungen dena 5 Hotline und Öffentlichkeitsarbeit zur Betreuung von Expertenanfragen dena 6 Durchführung Stichproben Praxisnachweise / Weiterbildung und Betrieb Plausibilitätscheck dena 7 Fachbeiratstreffen und Netzwerktreffen (mindestens je 1 x jährlich) dena 8 Aktualisierung Darstellung Netzwerke und Angebote (Veranstaltungen, Weiterbildungen) dena 9 Evaluationsbericht als Grundlage zur Weiterentwicklung der Expertenliste dena 10 Projektmanagement dena Um das System mit den oben dargestellten Leistungen selbsttragend und kostendeckend zu betreiben, werden Beiträge von 150 im ersten Jahr der Eintragung und 100 in den Folgejahren notwendig. (Werden Leistungen zu Punkt 1 und 2 im Rahmen von Netzwerktätigkeiten erbracht, fallen diese Gebühren bei der dena nicht an und werden entsprechend nicht in Rechnung gestellt. Daraus resultiert ein geringerer Beitragssatz bei Mitgliedschaft in qualifizierten Netzwerken.) Bereits gelistete Effizienzhaus-Experten der dena müssen selbstverständlich keine zusätzlichen Jahresgebühren bezahlen. Seite 3 von 5
4 4 Beirat Um den Prozess der Listung zu begleiten, Erkenntnisse abzuleiten und gegebenenfalls notwendig werdende Weiterentwicklungen anzustoßen, wird ein Fachbeirat etabliert. In diesem Fachbeirat sind alle wesentlichen Akteursgruppen vertreten. Zusätzlich wird es ein jährliches Netzwerktreffen mit beteiligten Akteuren geben, um auch den Austausch mit Nutzern der Liste zu stärken. 5 Qualifikationsanforderungen Experten, die zukünftig antragsberechtigt für die eingangs genannten Förderprogramme sein möchten, müssen folgende Anforderungen erfüllen: 1. Berechtigung zum Ausstellen für Energieausweise nach 21 der EnEV, 2. Zusatzqualifikation: Weiterbildung. Mit verschiedenen externen Fachexperten wird ein entsprechender Katalog der Weiterbildung entwickelt. Nähere Informationen zum Stand dazu finden Sie im Internet unter 3. Die Unabhängigkeitsbestimmungen gemäß der Förderrichtlinie müssen eingehalten werden. Experten, die die Qualifikation nicht besitzen, müssen sich entsprechend weiterbilden, wenn sie in die Liste aufgenommen werden wollen. Das angepasste Anforderungsniveau orientiert sich an aktuellen Anforderungen in den Tätigkeitsbereichen Energieberatung, Planung und Baubegleitung energieeffizienter Gebäude. Sie sind nach derzeitigem Stand nur geringfügig höher als derzeit nach der Richtlinie zur Vor- Ort-Beratung gefordert. 6 Übergang Bis zur verbindlichen Einführung des neuen Weiterbildungskataloges wird es eine angemessene Übergangsfrist geben. Nach derzeitigem Planungsstand ist als Frist geplant, dass eine Weiterbildung zum Energieberater gemäß der derzeitigen Richtlinie Vor-Ort-Beratung als Zusatzqualifikation anerkannt wird, wenn sie bis absolviert oder begonnen wurde. Die Übergangsfrist soll Verlässlichkeit sowohl auf Seiten der Weiterbildungsanbieter als auch auf Seiten der nachfragenden Akteure schaffen. Es existieren folgende Möglichkeiten, um in die qualifizierte Liste aufgenommen zu werden: 1. Akteure, die in der derzeitigen BAFA-Liste gelistet sind und nach 21 der EnEV ausstellungsberechtigt für Energieausweise sind, können sich bis in die neue Liste eintragen. Sie erkennen damit das System der Qualifikationssicherung an. 2. Weiterbildungen, die bis zum nach der derzeitigen Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung begonnen wurden, gelten als Zusatzqualifikation im Sinne der oben genannten Anforderung. Danach begonnene Weiterbildungen müssen dem angepassten Katalog entsprechen. 3. Akteure, die bei der dena als Effizienzhaus-Experten gelistet sind, nach 21 der EnEV ausstellungsberechtigt für Energieausweise sind und die oben genannten Qualifikationsanforderungen erfüllen, können Seite 4 von 5
5 ohne weitere Kosten in die neue Liste aufgenommen werden. (Die Unabhängigkeitsanforderungen gemäß der Förderrichtlinien gelten natürlich entsprechend.) 4. Akteure, die bereits in bestehenden, mit der Energieeffizienz-Expertenliste kooperierenden Netzwerken gelistet sind, können unter Angabe des Netzwerkes vereinfacht in die Liste gelangen. Dazu können sie entweder über die Netzwerke oder über die dena die Eintragung vornehmen. Eine Freischaltung erfolgt nach Bestätigung der Qualifikation durch das Netzwerk. Experten, die eine der genannten Anforderungen (Punkt 1-4) erfüllen, können sich ab 4. Oktober 2011 unter in der Liste registrieren. 7 Weiterbildung Die dena beabsichtigt nicht, eigene Weiterbildungsseminare aufzubauen oder anzubieten. Vielmehr soll interessierten Experten der Weg zu den bestehenden Weiterbildungsangeboten von Kammern oder anderen Weiterbildungsträgern geebnet werden. Aus diesem Grund wird es im Rahmen des Internetauftrittes der Liste eine übersichtliche Darstellung von Weiterbildungsangeboten und aktuellen Veranstaltungen der kooperierenden Partner geben. Seite 5 von 5
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