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Transkript:

LANDRATSAMT ANSBACH Gesundheitsamt Fachstelle für Pflegeund Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA) LRA Ansbach Gesundheitsamt Postfach 1654 91507 Ansbach Evang.-Luth. Diakoniewerk Direktion der Altenhilfe Wilhelm-Löhe-Str. 23 91564 Neuendettelsau Hausanschrift Kronacherstraße 8 91522 Ansbach Vermittlung (0981) 468-0 Telefax (0981) 468-7019 E-Mail: poststelle@landratsamt-ansbach.de URL: www.landkreis-ansbach.de Öffnungszeiten Mo bis Do 8.00 16.00 Uhr Freitag 8.00 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Parkmöglichkeiten im Parkhaus Altstadt Ansbach, 05.02.2013 Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) Prüfbericht gem. PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gem. Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) - Bericht 2 - Hier: Begehung der Einrichtung am 06.12.2012 Träger der Einrichtung: Diakonie Neuendettelsau, Wilhelm-Löhe-Str. 16 91564 Neuendettelsau Internetadresse: www.diakonieneuendettelsau.de Geprüfte Einrichtung: Internetadresse: Therese-Stählin-Heim, Georg-Merz-Str. 1, 91564 Neuendettelsau www.diakonieneuendettelsau.de Anmerkung: Die Verwendung des Begriffes Bewohner/Mitarbeiter bezieht sich im nachfolgenden Bericht geschlechtsneutral sowohl auf Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Mitarbeiterin und Mitarbeiter und ist nicht diskriminierend zu verstehen. Vielmehr soll dadurch ein ungestörter Textfluss beim Lesen erreicht werden In der Einrichtung wurde am 06.12.2012 von 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Pflege und Dokumentation Arzneimittel Hygiene Bauliche Gegebenheiten Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Konten der Kreiskasse Vereinigte Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach BLZ 765 500 00 Konto 201 434 Konto 844 Konto 760 004 234 Konto 570 000 026 (Ansbach) (Feuchtwangen) (Heilsbronn) (Wassertrüdingen) Sparkasse Dinkelsbühl BLZ 765 510 20 Konto 100 024 Sparkasse Rothenburg o.d.t. BLZ 765 518 60 Konto 195 099 Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Ansbach BLZ 765 200 71 Konto 4150112 Postbank Nürnberg BLZ 760 100 85 Konto 7070-857 RaiffeisenVolksbank eg Gewerbebank Ansbach BLZ 765 600 60 Konto 149 90

Seite 2 von 7 Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für ältere Menschen (eingestreut, je nach Kapazität) Angebotene Wohnformen: Offene gerontopsychiatrische Wohnbereiche Integrative Betreuung und Versorgung Therapieangebote: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie; Alle von externen Anbietern, Räumlichkeiten werden seitens der Einrichtung gestellt. Angebotene Plätze: 110, davon 58 Plätze für Rüstige am Begehungstag von 110 Plätzen 93 belegt. Einzelzimmerquote: 66 Prozent (28 DZ, 54 EZ) Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50 %): 71 Prozent Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 5 II. Informationen zur Einrichtung: II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung] Am Tag der Begehung fand in der Einrichtung die Abschlussfeier der langjährigen PDL statt. Außerdem war die konstituierende Sitzung des Heimbeirates anberaumt, wie auch ein Teamgespräch mit Mitarbeitern des Hauses, zusammen mit H. Rohm. Es wurde daher versucht, die Prüfung bis zum frühen Nachmittag abzuschließen. Trotz der anliegenden Termine und somit angespannten Situation fand die Prüfung in einer freundlichen und kooperativen Atmosphäre statt. Es konnten trotzdem erforderliche Unterlagen problemlos eingesehen und notwendige Auskünfte eingeholt werden.

Seite 3 von 7 Hygiene: Die eingesehenen Räumlichkeiten machen trotz der teilweise stark veralteten Bausubstanz insgesamt einen gepflegten und ordentlichen Eindruck. Die Neuplanung der Pflegebäder für das Jahr 2013 wird auch aus hygienischer Sicht ausdrücklich begrüßt, da die alten Flächen und Sanitäranlagen kaum mehr hygienisch zu reinigen waren, die Fugen teilweise Schimmelbefall aufwiesen. Die Bereitstellung von Mineralwasser in Mehrwegflaschen und der Verzicht auf die sonst üblichen Saftspender werden von hiesiger Stelle wird ebenso ausdrücklich begrüßt. Das Waschen der Bewohnerkleidung im eigenen Haus mit sorgfältiger Vorsortierung bedeutet für die Bewohner einen großen Vorteil gegenüber einer Fremdwäscherei. Pflege: Auskünfte wurden erteilt und die erforderlichen Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt. Das Pflegepersonal ist freundlich, engagiert und pflegt einen respektvollen Umgang mit der Privatsphäre der Bewohner, ein liebe- und würdevoller Umgang mit den Bewohnern ist spürbar. Bei den Stichproben zur Pflegequalität wurde erkennbar, dass eine individuelle, soweit noch möglich aktivierende Pflege stattfindet. Die Pflegeprobleme, Ressourcen, Ziele und Maßnahmen sind geplant, Ziele sind realistisch formuliert. Beim Aufenthalt im Haus fiel auf, dass viele Bewohner mobilisiert sind bzw. in Gruppen zusammensitzen. Wohnqualität, Bauliche Gegebenheiten: Auf ausgelöste Notrufe während des Hausrundganges wurde ausreichend schnell reagiert. Im Haus wird nach wie vor das Bewegungsbad betrieben. Dieses Hallenbad wird nach Aussage von H. Rohm von den Bewohnern auch gerne angenommen. Entsprechende Prüfprotokolle des Wassers wurden am Tag der Begehung ausgehändigt. Sämtliche Prüfungen der letzten Jahre konnten eingesehen werden. II.2 Qualitätsentwicklung: [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Die Einrichtung ist sowohl bei der Fachkraftquote, als auch der Gerontokräfte sehr gut besetzt. Hier wird seit Jahren auf ausreichend Personal geachtet.

Seite 4 von 7 Trotz des doch schon alten Hauses wird immer das Gefühl vermittelt, dass sich Bewohner und Mitarbeiter in der Einrichtung wohl fühlen. Der Einrichtungsleiter, Herr Rohm ist auch stets bemüht, dass die Belastungen für das Personal erträglich bleiben. Seit einiger Zeit werden Matratzen, die wieder benutzt werden, von einer neuen Firma gereinigt und mit einem Zertifikat versehen. Hiermit werden lt. Aussage der Einrichtungsleitung sehr gute Erfahrungen gemacht. Für das Jahr 2013 ist die Renovierung der Pflegebäder geplant. II.3 Qualitätsempfehlungen: [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Hygiene: Aufgrund der alten Bausubstanz muss insbesondere an den nicht oder nur selten genutzten Wasserentnahmestellen wie z. B. dem Pflegebad im 2. Stock Haus 1, dem Waschbecken im Stationszimmer Pflegeabteilung 1.OG auf regelmäßige Spülungen zur Vermeidung von Stagnationswasser (Gefahr der Aufkeimung von Legionellen) geachtet werden. Dies betrifft auch den Pflegearbeitsraum im 2. Stock sowie den Gemeinschaftsraum im 2. Stock. An den Seifen- und Desinfektionsmittelspendern sollte das Anbruchsdatum vermerkt sein, da die Haltbarkeit vieler Produkte nur 6-12 Monate nach Anbruch beträgt. Offene Regallagerung sollten nach Möglichkeit vermieden werden, geschlossene Schränke sind für die Lagerung von Pflegeutensilien, Handtüchern etc. zu bevorzugen (z. B. Pflegebad Haus 1, 1. Stock). Im EG sollte der Pflegearbeitsraum nicht als Lager für Rollstühle etc. missbraucht werden, die dort gelagerten Hilfsmittel sollten entfernt werden. Generell wird eine Verlegung von Teppichböden in Senioren- und Pflegeeinrichtungen aufgrund der unzureichenden hygienischen Reinigungsmöglichkeiten als kritisch angesehen. Bei Neubauvorhaben sollte in Zukunft auf Teppichböden verzichtet und gut zu reinigenden PVC-Böden der Vorzug gegeben werden. Hygienisch ungünstig wird aufgrund der baulichen Gegebenheit die fehlende Trennung zwischen reiner/unreiner Seite im Aufbereitungsraum für die Wäsche angesehen. Hier muss an das Hygienebewusstsein des dort tätigen Personals appelliert werden. Zum Sortieren der Schmutzwäsche ist stets Schutzkleidung (Schutzkittel und Handschuhe) zu tragen. Im Raum hinter dem Aussegnungsraum, in dem die Verstorbenen bis zur Aussegnung aufgebahrt werden, sollten Fliegengitter an den Fenstern angebracht werden. Im EG der Pflegestation wird der Pflegearbeitsraum gleichzeitig als Lagerraum genutzt. Insbesondere reine Pflegeartikel wie Mundpflegesets, saubere Papierhandtücher sowie andere Pflegeartikel

Seite 5 von 7 sollten nicht direkt neben dem Fäkalspüler gelagert werden. Wir empfehlen diesbezüglich einen separaten Schrank außerhalb des Pflegearbeitsraums zu nutzen. Auch bei den übrigen dort gelagerten Artikeln sollte eine offene Regallagerung vermieden werden. Das gleiche gilt für den Pflegearbeitsraum im 1. OG. Auch hier werden Mundpflegesets, Pinzetten, Verbandsscheren, Einmalhandschuhe sowie auch Zahnbürsten unmittelbar neben dem Fäkalspüler gelagert. Im Personalaufenthaltsraum im EG der Pflegestation sollten keine Stoffhandtücher verwendet werden, auch hier gilt für den Handwaschplatz das Gebot von Papierhandtüchern. Das Pflegebad im EG wird als Rumpelkammer missbraucht, die dort gelagerten Hebelifter, Badestühle, Rollstühle etc. sollten aus dem Bad entfernt werden. Bei der Dokumentation der Betäubungsmittel sollte die jeweilige Wirkstoffmenge sowie nach Möglichkeit auch der Hersteller des Präparates vermerkt werden. Pflege: Bei der Pflegeplanung sollten die Bedürfnisse, die Biografie und die individuellen Ressourcen der Bewohner berücksichtigt werden. Die Überprüfung der Pflegeplanung sollte regelmäßig in einem vorgegebenen Rhythmus sowie unverzüglich bei einer pflegerischen und/oder medizinischen Veränderung im Zustand des Bewohners erfolgen. Es sollte festgestellt werden, ob die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele weiter aktuell sind oder ob andere Maßnahmen geplant werden sollten, evtl. kann auch eine Anpassung der Ziele notwendig werden. Im unteren Stationszimmer wäre eine neue Struktur wünschenswert. Das Stationszimmer insgesamt könnte aufgeräumt und strukturell den Erfordernissen angepasst werden. So z.b. sollten unter einem Seifenspender am Handwaschplatz weder Lebensmittel, noch Papiere gelagert werden. Die Pinnwand könnte so organisiert werden, dass sie nach Bereichen gegliedert wird, um wichtige Dinge schneller zu finden. Auch die Fenster, die Sicht in den Wohnbereich bieten, sollten nicht zugeklebt werden, damit ein Blickwechsel ermöglicht bleibt. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel): Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1, Art. 3 ff PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S 1 PfleWoqG erfolgt. [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich Angemessene Qualität der Pflege und Dokumentation: III.1.1.1. Anhand der dokumentierten Temperaturen eines Medikamentenkühlschrankes, indem vor allem Insulin aufbewahrt wurde, ist aufgefallen, dass die Minimaltemperatur an vier aufeinanderfolgenden Tagen -1 Celsius betrug.

Seite 6 von 7 III.1.1.2. Bei einem Bedarfsmedikament (Melperonsaft) fehlte das Anbruch- und Verbrauchsdatum, bei zwei anderen Bedarfsmedikamenten fehlte die Angabe der Maximaldosierung. III.1.1.3. Anhand der Medikamentendokumentation wurde festgestellt, dass mehrere angeordnete Bedarfsmedikamente (Amlodipin, Ibuprofen) nicht vorrätig waren. III.1.1.4. Bei Insulininjektionen mit einem Insulinpen wurden die Kanülen nicht vor jeder Injektion gewechselt. III.1.1.5. Bei einer Bewohnerin fehlte die ärztliche Anordnung und Dokumentation zur Ausführung des Verbandswechsels des suprapubischen Katheters. Die Pflegeplanung war nicht aktuell und entsprach nicht dem momentanen Zustand der Bewohnerin. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen Art.3 PfleWoqG) III.1.3.1. Insulin sollte bei einer Temperatur von 2 bis 8 Celsius gelagert werden. Bei einer Lagertemperatur von weniger als 2 Celsius kann es zu einem Wirkungsverlust kommen. Bei erforderlicher Kühlschranklagerung sollte die korrekte Temperatur durch regelmäßige Kontrolle und Überwachung des Gerätes sichergestellt werden. Es wurde empfohlen, das Gerät überprüfen zulassen. (RKI Empfehlung Infektionsprävention in Heimen; Allgemein anerkannter Stand gemäß Art. 3 Abs.2 Nr.4 PfleWoqG: Köther Thiemes Altenpflege 2011) III.1.3.2. Der Umgang mit Medikamenten sollte sach- und fachgerecht erfolgen. Bei einer begrenzten Gebrauchsdauer sollte nach dem Öffnen der Verpackung zusätzlich zum Namen das Anbruch- und Verbrauchsdatum vermerkt werden. Dies empfiehlt sich, da die Haltbarkeit wirkungsgleicher Präparate herstellerabhängig und daher nicht einheitlich ist. Die auf der Packung angegebenen Verfallsdaten gelten für die ungeöffnete Originalverpackung. Um eine regelrechte Verabreichung der Medikamente zu gewährleisten, sollten eine Indikation, die Einzel- und Maximaldosierung dokumentiert sein. Durch eine geeignete Dokumentation der verabreichten Bedarfsmedikation kann sichergestellt werden, dass die verordnete Dosierung eingehalten, bzw. die Maximaldosierung nicht überschritten wird. ( Allgemein anerkannter Stand gemäß Art. 3 Abs.2 Nr.4 PfleWoqG: Köther Thiemes Altenpflege 2011) III.1.3.3. Wenn Medikamente im Medikamentenblatt als Bedarfsmedikamente verordnet und dokumentiert sind, sollten sie vorrätig sein. Falls es keinen Bedarf für bestimmte Medikamente mehr gibt, sollten diese vom Arzt abgesetzt werden. Es sollte sichergestellt werden, dass alle verordneten Medikamente, auch die Bedarfsmedikamente vorrätig sind. ( Allgemein anerkannter Stand gemäß Art. 3 Abs.2 Nr.4 PfleWoqG; Köther Thiemes Altenpflege 2011;) III.1.3.4. Bei Insulininjektionen mit einem Insulinpen wurden die Kanülen nicht vor jeder Injektion gewechselt. Bei Insulininjektionen durch das Pflegepersonal sollte aus haftungsrechtlichen Gründen die Kanüle (Einmalartikel) vor jeder neuen Injektion gewechselt und eine Hautdesinfektion durchgeführt werden. ( Allgemein anerkannter Stand gemäß Art. 3 Abs.2 Nr.4 PfleWoqG; Köther Thiemes Altenpflege 2011; Bayerischer Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen 8.2.1; DGKH Konsensuspapier zur Mehrfachverwendung von Injektionsnadeln bei Insulinpens ; Medizinproduktegesetz / Medizinproduktebetreiberverordnung)

Seite 7 von 7 III.1.3.5. Behandlungspflegerische Maßnahmen sollten vom Arzt angeordnet, fachlich korrekt durchgeführt und die Durchführung eindeutig dokumentiert werden. Eindeutig dokumentiert ist eine behandlungspflegerische Maßnahme, wenn definiert ist, welche Maßnahme wann, wie oft und womit durchgeführt werden soll. Die Pflegeplanung sollte bei einer pflegerischen und/oder medizinischen Veränderung des Bewohnerzustands aktualisiert werden. ( Allgemein anerkannter Stand gemäß Art. 3 Abs.2 Nr.4 PfleWoqG; Köther Thiemes Altenpflege 2011;) IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist: Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13. Abs. 1 PfleWoqG geplant ist, oder eine nochmalige Beratung erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist: Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichtes seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden.