Träger der Einrichtung: Obere Spitalstiftung, BGR Josef Zinnbauer Str. 8, Dingolfing

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Träger der Einrichtung: Obere Spitalstiftung, BGR Josef Zinnbauer Str. 8, Dingolfing"

Transkript

1 Landratsamt Dingolfing-Landau - Postfach Dingolfing Gegen Postzustellungsurkunde Obere Spitalstiftung BGR Josef Zinnbauer Str Dingolfing Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Obere Spitalstiftung, BGR Josef Zinnbauer Str. 8, Dingolfing Geprüfte Einrichtung: Bürgerheim Dingolfing, BGR Josef Zinnbauer Str. 8, Dingolfing www. buergerheim-dingolfing.de Lesehinweis: Im weiteren Verlauf der Anordnung wird i.d.r. die geschlechtsneutrale Schreibweise Bewohner, Mitarbeiter, usw. gewählt. Dies garantiert eine bessere Lesbarkeit. Mit dieser Formulierung sind stets beide Geschlechter gemeint. In der Einrichtung wurde am von 8:30 Uhr bis Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Hygiene Arzneimittel Freiheit einschränkende Maßnahmen Qualitätsmanagement Hausanschrift: Telefon: / 87-0 Besuchszeiten: Bankverbindungen: Obere Stadt 1 Telefax: / Montag bis Freitag Sparkasse Niederbayern-Mitte Dingolfing Montag, Dienstag u. Donnerstag (BLZ ) Internet: BIC: BYLADEM1SRG, IBAN: DE info@landkreis-dingolfing-landau.de Volksbank Dingolfing (BLZ ) Postgiroamt München (BLZ )

2 Personal Soziale Betreuung und Lebensbegleitung Dokumentation Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Angebotene Plätze: 106 davon Plätze für Rüstige: keine Begrenzung Belegte Plätze: 108 Einzelzimmerquote: 83,5 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 69 % Anzahl der Auszubildenden im Bereich Pflege: 7 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Zur Vermeidung Freiheit einschränkender Maßnahmen hat die Einrichtung zwischenzeitlich fünf Niedrigflurbetten angeschafft. Für Menschen mit Hinlauftendenz ist für einen kleinen Wohnbereich die Einrichtung eines Bewohnerschutzsystems geplant. Die Einrichtung hinterließ am Tag der Begehung einen sauberen und gepflegten Eindruck. Unter Mithilfe der Bewohner wurde das mobile Tischbeet jahreszeitlich bepflanzt.

3 Die regelmäßigen Gottesdienste und Andachten in der Kapelle werden gut angenommen. Alle Bewohner mit denen Kontakt aufgenommen wurde, zeigten ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild. Der Umgangston gegenüber den Bewohnern und deren Angehörigen ist stets höflich, freundlich und wertschätzend. Die Einrichtung bildet zum Zeitpunkt der Begehung sieben Auszubildende für den Beruf des Altenpflegers aus. Der Nachtdienst wird in der Regel von zwei Fachkräften abgedeckt. Die Handhabung des in der Einrichtung vorhandenen Hygienemanagements ist beanstandungsfrei. Die Fachkraftquote beträgt zum Zeitpunkt der Einrichtungsprüfung mehr als 69%. Die Einrichtung hat außerdem verschiedene Mobilitätshilfen angeschafft (z.b. Aufstehhilfen, Multifunktionsrollstühle). Durch den Einsatz der Multifunktionsrollstühle können auch Bewohner mit starker Pflegebedürftigkeit leichter und länger mobilisiert werden; dadurch wird es ihnen auch ermöglicht, leichter an Aktivitäten in der Gemeinschaft teilzunehmen. Soweit gewünscht, bietet die Einrichtung für die Bewohner auch Wohlfühlbäder an. Die Einnahme der Mahlzeiten erfolgte in ruhiger und entspannter Atmosphäre. Bei den Bewohnern wurde nachgefragt, ob das Essen schmeckt und jemand einen Nachschlag wünscht. Die Einrichtung gibt vierteljährlich eine Bürgerheim Zeitung heraus. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Die Einrichtung führt inzwischen auch regelmäßig Fallbesprechungen durch, insbesondere nach Krisensituationen für einzelne Bewohner. Die Einrichtung konnte ihr Angebot an sozialer und gerontopsychiatrischer Betreuung der Bewohner weiter ausbauen. Inzwischen erhalten verschiedene Bewohner von ehrenamtlichen Mitarbeitern regelmäßig Besuch. Außerdem konnte eine Vorlesegruppe durch einen ehrenamtlichen Mitarbeiter gegründet werden. Für die Durchführung von Einzelbetreuungsmaßnahmen von bettlägrigen Bewohnern wurde seitens der Einrichtung zwischenzeitlich ein mobiler Snoezelenwagen angeschafft. Zur Betreuung gerontopsychiatrisch beeinträchtigter Bewohner werden auch Tierpuppen eingesetzt. Zu verschiedenen Kindertagesstätten und Schulen besteht inzwischen regelmäßiger Kontakt, der für die Bewohner weitere Abwechslung in den Angeboten der sozialen Betreuung bringt. Außerdem ist die Einrichtung fester Bestandteil des öffentlichen Lebens der Stadtgemeinde Dingolfing, sodass sich viele Vereine und Gruppen mit ihren Aktivitäten dort einbringen. Durch die Einbindung der Mieter des Betreuten Wohnens in das öffentliche Leben der Einrichtung entstehen weitere Kontaktmöglichkeiten für die Bewohner der stationären Einrichtung. Um den Personaleinsatz zu optimieren und für die Mitarbeiter kleine Arbeitsbereiche und Rückzugsmöglichkeiten zu bieten, wurden inzwischen mehrere dezentrale Schwesternzimmer geschaffen.

4 Eingegangene Beschwerden werden aufgezeichnet und entsprechend dem vorhandenen Beschwerdemanagement abgearbeitet. Eine Auswertung der eingegangenen Beschwerden wird im vorgegebenen Turnus durchgeführt. Die Einsichtnahme in verschiedene Bewohnerdokumentationen belegen z.t. eine sehr ausführliche und individuell auf den Bewohner abgestimmte Tagesstruktur und Pflegeplanung. Im Hinblick auf die Anleitung von Hilfs und Fachkräften gibt es individuelle Kontrollblätter, in denen entweder Wissen abgefragt bzw. durch eine Fallkonstruktion ein Teil einer Pflegeplanung anzulegen ist. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation III.1.1. Sachverhalt: Die Kontrolle von Bewohnerdokumentationen hat ergeben, dass a) die Aufzeichnungen keine Angaben zur Einstellung der Wechseldruckmatratze enthalten (Einstellung nach Gewicht). b) die Aufzeichnungen keine Angaben zum Inkontinenzmaterial enthalten. c) trotz Hypertonie keine Blutdruckwerte vorliegen. d) ein situationsgerechtes Handeln nicht immer nachweisbar ist (Bewohner trinkt wenig Maßnahme?). e) in einem Verlaufsbericht seit keine Einträge mehr vorhanden sind, obwohl der Bewohner seit einiger Zeit erhebliche Hautprobleme hat und auch Hautirritationen vorliegen. f) trotz vorhandener Einschränkungen in der Nahrungsaufnahme und Vorliegen einer Kalorienbedarfsberechnung es nur ungefähre Aufzeichnungen (ganze Portion, halbe Portion etc.) zur aufgenommenen Nahrungsmenge gibt. Eine zumindest zeitweise Erfassung der aufgenommenen Nahrungsmenge in Kalorienform findet nicht statt. g) die Planung der Kontrakturenprophylaxe für einen Bewohner sehr allgemein gehalten ist. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetztes verpflichtet, die festgestellten Mängel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 Abs. 2 Nrn 3, 4und 8 PfleWoqG).

5 III.1.3. Es wird empfohlen, a) die genaue Éinstellung der Wechseldruckmatratze zu dokumentieren. b) dass Angaben zum jeweils beim Bewohner verwendeten. Inkontinenzmaterial gemacht werden (u.u. mit Begründung bei Verwendung eines geschlossenen Systems). c) bei Vorliegen einer Hypertonie in Absprache mit dem behandelnden Arzt Aufzeichnungen zu dem Blutdruckwerten vorzunehmen. d) darauf zu achten, dass bei festgestellten Problemen nachvollziehbare Maßnahmen getroffen werden. e) den Verlaufsbericht regelmäßig zu führen, insbesondere dann, wenn Abweichungen vom Regelfall aufzuzeichnen sind. f) die aufgenommene Kalorienmenge zumindest zeitweise zu erfassen, um bei Bedarf entsprechend der Absprache mit dem behandelnden Arzt entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. g) die Planung der Kontrakturenprophylaxe entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Bewohner vorzunehmen. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt IV.1. Qualitätsbereich: Sachgerechter Umgang mit Arzneimitteln IV.4.1. Sachverhalt: a) Die Kontrolle mehrerer Arzneimittelkühlschränke und dazu eingesehene Temperaturprotokolle haben ergeben, dass die zulässige Lagertemperatur bereits seit geraumer Zeit überschritten ist. b) In einem Temperaturprotokoll fehlt für mindestens eine Woche ein Eintrag der abgelesenen Temperatur. IV.4.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, die festgestellten Mängel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 Abs. 2 Nr. 11 PfleWoqG). IV.4.3. Es wird dringend geraten, bei Überschreiten der empfohlenen Lagertemperatur die bevorrateten Medikamente bis zur Klärung der Störursache in anderen Medikamentenkühlschränken aufzubewahren. Die Störung sollte nunmehr umgehend beseitigt werden, ggf. durch den Kauf neuer Geräte. Außerdem wird angeraten, in den Sommermonaten auch auf die Umgebungstemperaturen zu achten, da z.b. Suppositorien nicht über 25 C gelagert werden dürfen.

6 V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer in Abweichung vom Regelfall nochmals eine Beratung erfolgt V.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege und Dokumentation V.1.1. Sachverhalt: Die Kontrolle von Bewohnerdokumentationen hat ergeben, dass a) das Einfuhrprotokoll zur Flüssigkeitsbilanzierung für einen Bewohner nicht immer addiert wurde. Eine lt. Arztanordnung notwendige Infusionsgabe ist deshalb unterblieben. b) eine Hautrötung im Analbereich durch Auftragen einer Wundschutzcreme behandelt wurde. Eine Arztanordnung wurde dazu nicht eingeholt. c) Fixierungen durch Hochstellen von Bettseitenteilen wegen Unruhe der Bewohner vorgenommen werden. Eine Prüfung von Alternativen zur Vermeidung Freiheit einschränkender Maßnahmen kann nicht nachgewiesen werden, obwohl lt. Eintrag in der Dokumentation eines Bewohners er dadurch sehr unruhig ist, quer im Bett liegt und die Beine über ein Bettseitenteil hängen. d) der Lagerungsturnus nachts nicht immer eingehalten wird (4 Stunden statt 3 Stunden). e) ein Verbandswechsel für eine Bewohnerin nicht entsprechend der Arztanordnung durchgeführt wurde. V.1.2. Der Träger ist kraft Gesetztes verpflichtet, die festgestellten Mängel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 Abs. 2 Nrn 3, 4 und 8 PfleWoqG). V.1.3. Es wird dringend empfohlen, a) die Trinkmengen täglich zu addieren, um ggf. der Anordnung des behandelnden Arztes nachkommen zu können. b) behandlungspflegerische Maßnahmen erst nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt entsprechend dessen Anweisung vorzunehmen. c) Freiheit einschränkende Maßnahmen nur sehr zurückhaltend einzusetzen und statt dessen alternative Lösungen anzustreben, insbesondere dann, wenn Bewohner offensichtlich ablehnend auf derartige Maßnahmen reagieren, um eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner abzuwenden. d + e) den Lagerungsturnus einzuhalten und den Verbandswechsel stets entsprechend dem angeordneten Turnus vorzunehmen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bewohner zu vermeiden.

7 VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Auf Wunsch der Einrichtung wird dieser Prüfbericht veröffentlicht. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. Hinweis: Soweit Sie eine Gegendarstellung zu diesem Prüfbericht übermitteln möchten, bitten wir, diese auch auf dem Postweg an die Fachstelle zu übersenden. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Dingolfing - Landau Obere Stadt 1, Dingolfing einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfach , Regensburg, Haidplatz 1, Regensburg,

8 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl Nr. 13/2007, Seite 390) wurde im Bereich des Pflege - und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) sind unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de Landratsamt Hof Soziale Angelegenheiten FQA Schaumbergstraße 14 95032 Hof Seniorenheim Haus Regnitztal GmbH Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 7 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Social Care Services Europe GmbH Herrn Dr. Beyer Heckenstr.

Mehr

Prüfbericht 2. Rottauer Str. 1 83224 Grassau. Rottauer Str. 1 83224 Grassau

Prüfbericht 2. Rottauer Str. 1 83224 Grassau. Rottauer Str. 1 83224 Grassau Sachgebiet Soziales und Senioren Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Traunstein, 17.10.2013 Landratsamt Traunstein Postfach 83276 Traunstein Per Zustellungsurkunde Seniorenheim Grassau GmbH

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 9 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v. LfL, Abt. Förderwesen, Menzinger Straße 54, 80638 München Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. Amalienstr. 21/22 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen

Mehr

Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, - 43.1-4821-8-La H 1.06 19. Juni 2012

Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, - 43.1-4821-8-La H 1.06 19. Juni 2012 . Landratsamt * Postfach 303 * 83711 Fischbachau Pflege- und Therapiezentrum GmbH z. Hd. Herrn Alfred Pohl Hauptstr. 16 22 83730 Fischbachau Landratsamt www.landratsamt-miesbach.de Fachbereich Gesundheit,

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg BRK Kreisverband Amberg-Sulzbach Amselweg 30 92224 Amberg Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung

Mehr

Ansbacher Straße 5, 63743 Aschaffenburg

Ansbacher Straße 5, 63743 Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg Postfach 10 01 63 63701 Aschaffenburg St. Josefs-Stift ggmbh z.h. Herrn Götz Pfarrer-Robert-Kümmert-Straße 1 97249 Eisingen Amt für soziale Leistungen Sachgebiet Fachstelle für Pflege-

Mehr

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting 6 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2 I n h a l t Kreistagssitzung Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 17 vom 07.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite Änderung der Bekanntmachung über vermögensrechtliche Übereinkunft der Gemeinde Wackersdorf und des Marktes Schwarzenfeld

Mehr

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 AMTSBLATT DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 Herausgeber: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach und Dienststelle Friedberg Halbjährlicher Bezugspreis

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015 Landratsamt Günzburg Dienstgebäude: Landratsamt Günzburg Dienststelle Krumbach Herausgeber und Druck An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg Telefon (0 82 21) 95-0, Telefax (0 82 21) 95-240 E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de

Mehr

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen 169 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43 I n h a l t Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen Bekanntmachung der Feststellung

Mehr

Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit

Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit vom 28.03.2013 Az.: IPS 3d 7321.425 Zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit werden

Mehr

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Beck-Texte im dtv 5526 Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Textausgabe von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer 39., neu bearbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck

Mehr

für den Landkreis Freyung-Grafenau

für den Landkreis Freyung-Grafenau Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 5 Freyung, 30.04.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite 15.04.2013 Haushaltssatzung 2013 des (Mittel-)Schulverbandes Schönberg 16 15.04.2013 Haushaltssatzung

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat I. Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Waffen,

Mehr

Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016

Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016 A M T S B L A T T 1Z 20 532 B Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils Kreisangelegenheiten Haushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt gegründet 1746

Amtsblatt gegründet 1746 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 31, 03. August 2012, Seite 186 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan (BP) Nr. 278, Südlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1165/11 In dem Rechtsstreit A. IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B. g e g e n C. Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 64.

Mehr

Kinderkrippe Westerham

Kinderkrippe Westerham Kinderkrippe Westerham Ich benötige für mein Kind einen Platz in der Kinderkrippe Westerham ab (Datum) Name, Vorname: m w Geburtstag und -ort: Straße, HsNr., Wohnort: Nationalität: Mit den Aufnahmebedingungen,

Mehr

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung) Muster 2 a 8 zu Pos. 6.1 des Kinder- und Jugendförderplans öffentliche Träger (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Z u

Mehr

Im Namen des Volkes. Urteil. In dem Rechtsstreit

Im Namen des Volkes. Urteil. In dem Rechtsstreit Sozialgericht Wiesbaden Az.: S 30 SO 172/11 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Klägerin, gegen B., B-Straße, B-Stadt, Beklagter, hat die 30. Kammer des Sozialgerichts

Mehr

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hannover Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 11. November 2013 S 59 AS 587/12 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. - Klägerin - Proz.-Bev.:

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Stellungnahme. zum Prüfbericht gemäß PfleWoqG. Begehung am 31.5.2011

Stellungnahme. zum Prüfbericht gemäß PfleWoqG. Begehung am 31.5.2011 Maria-Stadler-Haus Seniorenheim Salmdorferstr. 2 85540 Haar Stellungnahme zum Prüfbericht gemäß PfleWoqG Begehung am 31.5.2011 Sehr geehrte Frau Timmerer-Maier und Team der FQA, vielen Dank für die Übersendung

Mehr

KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG Biberger Str. 50 82008 Unterhaching. KWA Hanns-Seidel-Haus Ottostr. 44 85521 Ottobrunn

KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG Biberger Str. 50 82008 Unterhaching. KWA Hanns-Seidel-Haus Ottostr. 44 85521 Ottobrunn Heimaufsicht, Gesundheitsförderung und Prävention München, 08.10.2014 Landratsamt München Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG; Träger der Einrichtung:

Mehr

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES SOZIALGERICHT OLDENBURG Az.: S 49 AS 309/05 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am: 31. August 2006 { } Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit,,, Kläger, Prozessbevollmächtigter:

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1498/11 Die Verkündung wird durch Zustellung ersetzt. IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit URTEIL B.

Mehr

Sozialgericht Dortmund. Urteil

Sozialgericht Dortmund. Urteil Sozialgericht Dortmund Az.: S 27 AS 4097/12 Verkündet am 04.12.2015 Melzer Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Kitzingen, 52-4141/07.1.8. 05.05.2014

Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Kitzingen, 52-4141/07.1.8. 05.05.2014 Landratsamt Kitzingen - Kaiserstraße 4-97318 Kitzingen Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gerald Günther Haus der Pflege Kitzinger Land GmbH Gebäude/ Zimmernr. 7.71.12 Marktstefter Weg 4 Telefon 09321 928-5013

Mehr

Urteil. Im Namen des Volkes. - Kläger/Berufungskläger/Restitutionskläger -

Urteil. Im Namen des Volkes. - Kläger/Berufungskläger/Restitutionskläger - Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Aktenzeichen: 4 Sa 303/04 1 Ca 333/01 ArbG Flensburg (Bitte bei allen Schreiben angeben!) Verkündet am 16. Dezember 2004 Gez. Selmer als Urkundsbeamt. d. Geschäftsstelle

Mehr

Beschluss Az. E 2-2011 1. Die Beteiligte wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 7.800 belegt. 2. Die Beteiligte trägt die Kosten des Verfahrens.

Beschluss Az. E 2-2011 1. Die Beteiligte wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 7.800 belegt. 2. Die Beteiligte trägt die Kosten des Verfahrens. Frankfurter Wertpapierbörse Sanktionsausschuss Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main Frankfurt, 10. Oktober 2011 Postanschrift 60313 Frankfurt am Main In dem Sanktionsverfahren Emittent A Beschluss Telefon

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 167 2014 Verkündet am 12. März 2014 Nr. 51 Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigungsänderung für den Verkehrslandeplatz Bremerhaven Gemäß 6 Absatz 5 des Luftverkehrsgesetzes

Mehr

... Erstversand, 27.02.2013

... Erstversand, 27.02.2013 Anmerkung Nr. 58 1. Die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg richtet sich nach der gem. 1 Abs. 2 der Anordnung der Landesregierung über die Vertretung des Landes in gerichtlichen

Mehr

Schlagworte: Rechtsschutzbedürfnis, Anfechtung, Prüfungsentscheidung, Kostentragung, Grundverfügung, Erledigung

Schlagworte: Rechtsschutzbedürfnis, Anfechtung, Prüfungsentscheidung, Kostentragung, Grundverfügung, Erledigung VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 03.02.2016 3 K 15.516 Titel: Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung einer erledigten Prüfungsentscheidung betreffend einer Teilprüfung Normenketten: VwGO 84 Abs.

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt

Satzungs- und Verordnungsblatt 203 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 21 Memmingen, 23. August 2002 44. Jahrgang

Mehr

A M T S B L A T T. Landkreis Eichstätt FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 25. Juli Nr.

A M T S B L A T T. Landkreis Eichstätt FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 25. Juli Nr. A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 25. Juli Nr. 30 2014 I n

Mehr

Verwaltungskostensatzung der Stadt Idstein

Verwaltungskostensatzung der Stadt Idstein Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. I 1992, S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 1996 (GVBl. I, S. 456), und der 1, 2 und 9 des

Mehr

A M T S B L A T T. Landkreis Eichstätt. Nachruf. Häuser bzw. Wohnungen im Landkreisgebiet Eichstätt. FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

A M T S B L A T T. Landkreis Eichstätt. Nachruf. Häuser bzw. Wohnungen im Landkreisgebiet Eichstätt. FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 10. Mai Nr. 19 2013 Nachruf

Mehr

Prüfbericht nach 114ff SGB XI

Prüfbericht nach 114ff SGB XI Knappschaft Regionaldirektion Berlin Wilhelmstr.138-139 10963 Berlin Prüfbericht nach 114ff SGB XI Geprüfte Einrichtung: Komturstraße 18 12099 Berlin IK Nummer: 461107818 Auftragsnummer: 111222VA90000000-000001234

Mehr

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2016 Ausgabe - NL 20 Ausgabetag 13.05.2016 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Gemeinde Everswinkel der Stadt Telgte der Volkshochsch,ule Warendorf

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg

Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 4 K 14.565 AUSFERTIGUNG Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg In der Verwaltungsstreitsache - Klägerbevollmächtigt; fsn-recht Rechtsanwälte Georg-Schumann-Str. 179, 04159 Leipzig gegen J o b c e n

Mehr

Verwaltungskostensatzung

Verwaltungskostensatzung Verwaltungskostensatzung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim hat in ihrer Sitzung am 12.11.2001 diese Verwaltungskostensatzung beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen gestützt wird: 5,

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Nürnberger Land

Amtsblatt für den Landkreis Nürnberger Land Amtsblatt für den Landkreis Nürnberger Land Herausgegeben vom Landratsamt Nürnberger Land Lauf a. d. Pegnitz Nummer 25 Freitag, 18.12.2015 Liebe Bürgerinnen und Bürger, Ihr nur noch wenige Tage und das

Mehr

Habilitationsordnung der Technischen Universität München

Habilitationsordnung der Technischen Universität München Verbindlich ist allein die amtlich veröffentlichte Version! Habilitationsordnung der Technischen Universität München Vom 17. Juni 1992 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 23. Januar 2003) Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Verwaltungskostensatzung der Stadt Königstein im Taunus. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.1998. Verwaltungskostensatzung

Verwaltungskostensatzung der Stadt Königstein im Taunus. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.1998. Verwaltungskostensatzung Verwaltungskostensatzung der Stadt Königstein im Taunus Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.1998 Verwaltungskostensatzung in der Fassung der letzten Änderung vom 03.05.2005 1 Kostenpflichtige

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 12 R 106/11 In dem Rechtsstreit A., IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Kläger, Proz.-Bev.: B., g e g e n C., Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 12. Kammer - am 31.

Mehr

Ablauf und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK

Ablauf und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK Ablauf und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK Gesetzliche Grundlage 114 ff SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) Dort ist insbesondere geregelt, dass Prüfungen grundsätzlich unangemeldet stattfinden

Mehr

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr. Augsburg, den 22. Oktober 2013 Seite 141

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr. Augsburg, den 22. Oktober 2013 Seite 141 Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN Nr. 14 57. Jahrgang Augsburg, den 22. Oktober 2013 Seite 141 Inhaltsverzeichnis Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Bekanntmachung der Regierung von Schwaben betreffend

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT HA OVER S 12 KN 179/07 IM AME DES VOLKES Verkündet am: 24. Januar 2011 A. Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit B., Kläger, Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Schulwesen. Landesentwicklung und Umweltfragen. 176 Regierung von Oberbayern - Amtsblatt Nr. 1911984

Schulwesen. Landesentwicklung und Umweltfragen. 176 Regierung von Oberbayern - Amtsblatt Nr. 1911984 1 176 Regierung von Oberbayern - Amtsblatt Nr. 1911984 Planunterlagen und mit den Rbteintragungen und Auflagen dieses Beschlusses festgestellt. \. 2. Der Bunde~re~ublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 13.05.2014 BT, Isarwinkel

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 13.05.2014 BT, Isarwinkel Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D- 83633 Bad Tölz Gemeinn. Rehabilitationsgesellschaft mbh - GRG z.hd. Hr. Dr. Torhorst, Frau Hemmer-Torhorst Schulgraben 2 83646 Bad Tölz Aktenzeichen

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe/Krugau

Verwaltungsgebührensatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe/Krugau Verwaltungsgebührensatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe/Krugau Gemäß 2 Abs. 3 der Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe/Krugau vom 04.05.2004; der 4, 6 und

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 U 157/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 012 11 O 8/05 Landgericht Potsdam Verkündet am 28.02.2008 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht Im Namen des Volkes

Mehr

- 66 - Nr. 7 7. April 2014 INHALT:

- 66 - Nr. 7 7. April 2014 INHALT: - 66 - AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: 91152 Roth Mo - Fr 8.00-12.00 Uhr und Hausdruckerei Telefon: 09171/81-0 Do 13.00-18.00 Uhr Landratsamt Telefax: 09171/81-328

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT BREMEN S 25 P 32/07 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 25. Januar 2008 gez. Böttjer Justizangestellte Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Kläger,

Mehr

Klageverfahren vor dem Sozialgericht Überblick

Klageverfahren vor dem Sozialgericht Überblick Klageverfahren vor dem Sozialgericht Überblick Carl-Wilhelm Rößler KSL Rheinland Überblick Gründe für ein Klageverfahren Vorüberlegungen Widerspruchsverfahren durchgeführt? Klagefrist beachten! Prozesskostenhilfe

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VII ZR 103/02 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 9. Januar 2003 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Mehr

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gericht: VG München Aktenzeichen: M 16 K 10.120 Sachgebiets-Nr. 421 -// Rechtsquellen: 34 c GewO Hauptpunkte: Widerruf der Maklererlaubnis Leitsätze: -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT BREMEN S 25 P 9/07 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 24. September 2008 gez. P. Justizangestellte Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, vertreten

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT BREMEN S 5 U 114/06 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 16. April 2009 gez. Krohn-Nagel Justizangestellte Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt,

Mehr

Antrag auf Zulassung als Vertragspsychotherapeut

Antrag auf Zulassung als Vertragspsychotherapeut Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg gemäß 95 SGB V Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet.

Mehr

AA, Z; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Beschwerde

AA, Z; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Beschwerde 6020 Innsbruck / Michael-Gaismair-Straße 1 Tel: +43 512 9017 0 / Fax: +43 512 9017 741705 E-Mail: post@lvwg-tirol.gv.at / www.lvwg-tirol.gv.at DVR 4006750 Geschäftszeichen: LVwG-2015/27/0191-1 Ort, Datum:

Mehr

Beschwerdemanagement

Beschwerdemanagement Katholische Schule Salvator Gymnasium Integrierte Sekundarschule 13469 Berlin-Waidmannslust Fürst-Bismarck-Str. 8-10 Tel: 030-411 11 98 Fax: 030-409 100 70 Beschwerdemanagement Ein konstruktiver und transparenter

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT BREMEN S 21 AS 569/10 IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Klägerin, Prozessbevollmächtigte: B. Büro A-Stadt, B-Straße, A-Stadt, Az.: - - gegen

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Kostenpflichtige Amtshandlungen

Kostenpflichtige Amtshandlungen Verwaltungskostensatzung Gemäß 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 20 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I

Mehr

Verwaltungskostensatzung mit Kostenverzeichnis der Stadt Bad Karlshafen vom 05.03.1996

Verwaltungskostensatzung mit Kostenverzeichnis der Stadt Bad Karlshafen vom 05.03.1996 Verwaltungskostensatzung mit Kostenverzeichnis der Stadt Bad Karlshafen vom 05.03.1996 Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I 1992 S. 533), zuletzt geändert

Mehr

Landgericht Gießen Beschluss

Landgericht Gießen Beschluss 2 StVK -Vollz.- 1509,1510105 Landgericht Gießen Beschluss In der Strafvollzugssache des Strafgefangenen z. Zt. in Strafhaft in der JVA Butzbach, - Antragsteller - gegen die JVA Butzbach. vertreten durch

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 13 vom 3. Juli 2009 Inhaltsverzeichnis Seite Stellenausschreibung; Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Bautechnik (Schwerpunkt Hochbau) Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes

Verwaltungsgebührensatzung des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes Verwaltungsgebührensatzung des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes Aufgrund des 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001

Mehr

Wir haben festgestsllt, dass der Brandschutz durch bauliche Maßnahmen verbessert werden kann dass betriebliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen

Wir haben festgestsllt, dass der Brandschutz durch bauliche Maßnahmen verbessert werden kann dass betriebliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen Branddirektion Landeshauplsiadt Munchen. Kreisverwallungsreferal An der Hauplfeuerwache 8, 80331 Munchen - -.P-- -.. Hausbesitzergemeinschaft Kahan und Safran Zasingerstrasse 13 81 547 München L Ihr Schreiben

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT TRIER

VERWALTUNGSGERICHT TRIER 5 L 1108/03.TR VERWALTUNGSGERICHT TRIER BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Ausländerrechts (Marokko) hier: Antrag nach 80 Abs. 5 VwGO hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier aufgrund

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 B 1.083 23.06.

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 B 1.083 23.06. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D- 83633 Bad Tölz Gemeinnützige Rehabilitationsgesellschaft mbh Herrn Dr. Torhorst Schulgraben 2 83646 Bad Tölz Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon

Mehr

B e s c h l u s s. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

B e s c h l u s s. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 8 A 2958/08 26 K 2066/08 Düsseldorf B e s c h l u s s In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Informationszugangs nach dem IFG NRW; hier: Antrag auf Zulassung der Berufung hat der 8. Senat des

Mehr

Referat 31 - Handreichung Nr. 2: Zur Bedeutung und zum Ablauf von Widerspruchsverfahren im Bereich von Studium und Lehre

Referat 31 - Handreichung Nr. 2: Zur Bedeutung und zum Ablauf von Widerspruchsverfahren im Bereich von Studium und Lehre Referat 31 - Handreichung Nr. 2: Zur Bedeutung und zum Ablauf von Widerspruchsverfahren im Bereich von Studium und Lehre Stand: Stand Dezember 2014 (Erstfassung November 2012) Diese Handreichung des Referates

Mehr

Verwaltungsgericht Köln

Verwaltungsgericht Köln Beglaubigte Abschrift Verwaltungsgericht Köln 10 L 284/05 Beschluss In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 1 des minderjährigen Kindes K., vertreten durch die Antragsteller zu 2. und 3., 2 der Frau

Mehr

Qualitätsbericht. der IKK classic in der Region Sachsen. für das Behandlungsprogramm. IKK Promed Asthma

Qualitätsbericht. der IKK classic in der Region Sachsen. für das Behandlungsprogramm. IKK Promed Asthma Qualitätsbericht der IKK classic in der Region Sachsen für das Behandlungsprogramm IKK Promed Asthma vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 Präambel Patienten können in Deutschland auf eine leistungsfähige Medizin

Mehr

Heimaufsicht, Gesundheitsförderung

Heimaufsicht, Gesundheitsförderung Heimaufsicht, Gesundheitsförderung und Prävention München, 17.07.2015 Landratsamt München Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Geprüfte Einrichtung: Träger: Maria-Stadler-Haus

Mehr

Das Verfahren der Studienplatzklage stellt sich im ungünstigsten Fall wie folgt dar:

Das Verfahren der Studienplatzklage stellt sich im ungünstigsten Fall wie folgt dar: Informationen zur sog. Studienplatzklage Viele Studenten wissen inzwischen, dass es Möglichkeiten gibt, einen Studienplatz auch mit Hilfe eines Gerichts zu erstreiten. Aber wie funktioniert das? 1. Allgemeines

Mehr

Sachgebiet: Serviceeinrichtungen (Zugang), vorläufiger Rechtsschutz

Sachgebiet: Serviceeinrichtungen (Zugang), vorläufiger Rechtsschutz Sachgebiet: Serviceeinrichtungen (Zugang), vorläufiger Rechtsschutz ID: Gericht: VG Köln Datum der Verkündung: 24.11.2011 Aktenzeichen: 18 L 1791/11 Zitierte (Rechtsquellen): 14 Abs. 1 AEG, 14c Abs. 1

Mehr

Bayer. Verwaltungsgericht München. In der Verwaltungsstreitsache. gegen

Bayer. Verwaltungsgericht München. In der Verwaltungsstreitsache. gegen M 2 S 91.4322 Bayer. Verwaltungsgericht München In der Verwaltungsstreitsache xxxxxxxxxxxxx -Antragstellerin gegen den Freistaat Bayern, - Antragsgegner - vertreten durch die Landesanwaltschaft München

Mehr

Patentanwaltsprüfung I / 2011 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe. Teil I

Patentanwaltsprüfung I / 2011 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe. Teil I Patentanwaltsprüfung I / 2011 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe Bestehend aus zwei Teilen; Bearbeitungszeit insgesamt: 5 Stunden Teil I 1. Grundsachverhalt Die am 20.05.2009 von der Firma AB GmbH beim

Mehr

Fragebogen zur Klientenbefragung in sozialpsychiatrischen Diensten und Einrichtungen

Fragebogen zur Klientenbefragung in sozialpsychiatrischen Diensten und Einrichtungen Fragebogen zur Klientenbefragung in sozialpsychiatrischen Diensten und Einrichtungen QUEP- Qualitätsentwicklung Psychiatrie in der Erzdiözese Freiburg Name und Adresse des Diensts/der Einrichtung: CARITASVERBAND

Mehr

Kostenerstattungsanspruch des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum: Zahlung an Wohnungseigentümer oder an Gemeinschaft?

Kostenerstattungsanspruch des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum: Zahlung an Wohnungseigentümer oder an Gemeinschaft? -1- Kostenerstattungsanspruch des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum: Zahlung an Wohnungseigentümer oder an Gemeinschaft? 1. Haben einzelne Erwerber von Wohnungseigentum den Veräußerer in Verzug

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Vom 9. Dezember 2003 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 13. Dezember 2005)

Vom 9. Dezember 2003 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 13. Dezember 2005) Verbindlich ist allein die amtlich veröffentlichte Version Habilitationsordnung der Technischen Universität München Vom 9. Dezember 2003 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 13. Dezember 2005) Aufgrund

Mehr

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gericht: VG München Aktenzeichen: M 16 K 07.4990 Sachgebiets-Nr. 0421 -// Rechtsquellen: 34 c GewO; 35 GewO Hauptpunkte: Widerruf der Maklererlaubnis sowie Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und Haftanordnungen

Mehr

Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat. Informationen zu den Buchungszeiten in den städtischen Kindergärten

Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat. Informationen zu den Buchungszeiten in den städtischen Kindergärten Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat Informationen zu den Buchungszeiten in den städtischen Kindergärten Inhaltsangabe Vorwort der Fachabteilungsleitung 1. Definitionen 2. Abbildung der möglichen

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT HA OVER S 13 R 459/10 Verkündet am: 3. August 2011 A. Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle IM AME DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit B., Klägerin, Prozessbevollmächtigte:

Mehr

A4sfertigung. lryna, geb. geboren am 12.1977, Staatsangehörigkeit: ukrainisch, - unbekannten

A4sfertigung. lryna, geb. geboren am 12.1977, Staatsangehörigkeit: ukrainisch, - unbekannten A4sfertigung Amtsgericht München Abteilung für Familiensachen 5 Az.: :\ er Familiensache Anatol. geboren am - Antragsteller - ;/ gegen.05.1966, Staatsangehörigkeit deutsch. lryna, geb. geboren am 12.1977,

Mehr

Arbeitskreis III Bauprozessrecht / Arbeitskreis VII Außergerichtliche Streitbeilegung. Arbeitskreis IV Architekten- und Ingenieurrecht

Arbeitskreis III Bauprozessrecht / Arbeitskreis VII Außergerichtliche Streitbeilegung. Arbeitskreis IV Architekten- und Ingenieurrecht Arbeitskreise des 5. Deutschen Baugerichtstags: Arbeitskreis I Bauvertragsrecht Stellvertreterin: Podium/ Arbeitskreis II Vergaberecht Stellvertreterin: Arbeitskreis III Bauprozessrecht / Arbeitskreis

Mehr

Vertrag über die Nutzung von Räumen des Hansa-Hauses

Vertrag über die Nutzung von Räumen des Hansa-Hauses KKV Hansa e.v. München Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung Vertrag über die Nutzung von Räumen des Hansa-Hauses 1. Vertragsparteien Über die Nutzung von Räumen des Hansa-Hauses wird zwischen dem KKV

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr