Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Nils Wiese TELEFON 089 1261-1070 An interessierte Bewerber TELEFAX 089 1261-181070 E-MAIL nils.wiese@stmas.bayern.de Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben DATUM S5/0271.01-1/128 24.04.2015 Vergabeverfahren Servicestelle Familienpakt Bayern hier: Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb Anlagen Leistungsbeschreibung (Anlage 1) Eignungskriterien (Anlage 2) Bewertung der Eignung (Anlage 3) Alle Anlagen online verfügbar unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm Sehr geehrte Damen und Herren, das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages für die Einrichtung einer gemeinsamen Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung vertreten durch das StMAS, der vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, dem Bayerischen Industrie und Handelskammertag e.v. und dem Bayerischen Handwerktstag e.v. (im Folgenden: Träger) für den Familienpakt Bayern mit dazugehörigem Online-Informationsportal. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an obigem Vergabeverfahren und bitten Sie, einen Teilnahmeantrag unter Beachtung nachfolgender Hinweise abzugeben: Telefon Vermittlung: 089 1261-01 E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de Internet: www.zukunftsministerium.bayern.de Adresse: Winzererstraße 9, 80797 München
SEITE 2 1. Anschrift der zur Stellung des Teilnahmeantrags auffordernden Stelle, der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind und der den Zuschlag erteilenden Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS), Referat S 5, Winzererstr. 9, 80797 München, Tel.: 089/1261-1070, E- Mail: nils.wiese@stmas.bayern.de. 2. Art der Vergabe: Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach 3 EG Abs. 3 lit. c) VOL/A. 3. Art und Umfang der Leistung: Die Bayerische Staatsregierung und die bayerischen Wirtschaftsverbände haben den Familienpakt Bayern geschlossen, mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern gemeinsam kontinuierlich zu verbessern. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Einrichtung einer gemeinsamen Servicestelle durch die Bayerische Staatsregierung, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.v.,den Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e.v. und den Bayerischen Handwerkstag e.v. Die Servicestelle soll als Erstberatung und Ansprechpartner für Unternehmen zum Thema Familienfreundlichkeit dienen und übernimmt Vernetzungsarbeit. Sie begleitet zudem die Träger bei der Umsetzung des Familienpakt Bayern. Ergänzend soll der Auftragnehmer, der die Servicestelle betreibt, mit einem Online-Informationsportal die zahlreichen, existierenden Informationen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung stellen. Zudem soll das Onlineportal konkrete Maßnahmen und Hilfestellungen für Unternehmen hierzu sowie vorbildhafte familienfreundliche Angebote ( best practice ) von Unternehmen und Netzwerkpartnern sichtbar machen. (vgl. zu den Einzelheiten die Leistungsbeschreibung in Anlage 1). 4. Ausführungsort: Bayern. 5. Lose: Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen. 6. Ausführungsfristen: - Beginn der Auftragsausführung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich am 17.08.2015 - Jahresabschlussberichte: jeweils zum 31.01. des folgenden Jahres
SEITE 3 - Jahres- und Finanzpläne: jeweils für das kommende Jahr zum 30.09. - Dauer des Auftrags: Der Vertrag läuft zunächst bis Ende 2016. - Verlängerungsoption: Es ist eine Verlängerungsoption von zwei Jahren bis zum 15.10.2018 vorgesehen. Die Ausübung der Option ist einerseits abhängig von der Zuweisung der nötigen Haushaltsmittel und andererseits von der Qualität der erbrachten Leistung durch den Auftragnehmer. Die Ausübung erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer (unterschriebenes Telefax reicht). Die Erklärung erfolgt zur besseren Planbarkeit für den Auftragnehmer so rasch als möglich nach der Entscheidung über die haushaltsrechtliche Situation der entsprechenden Mittel. 7. Form und Fristen der Teilnahmeanträge: Teilnahmeanträge sind ebenso wie etwaige Änderungen und Berichtigungen schriftlich in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Sie sind an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Referat S 5, z. Hd. Herrn Wiese, Winzererstr. 9, 80797 München zu richten und mit folgender Aufschrift zu versehen: Az.: S5/0271.01-1/128; Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren Servicestelle Familienpakt Bayern" - Umschlag nicht öffnen. Die Teilnahmeanträge können per Post übersandt oder an der Pforte des StMAS abgegeben werden. 8. Ablauf der Frist zur Stellung des Teilnahmeantrags: 29.05.2015 (Eingang). 9. Teilnahmeantrag: Der Teilnahmeantrag hat zu bestehen aus:
SEITE 4 a) einem formlosen Anschreiben mit Datum und Unterschrift, b) den in der Anlage 2 enthaltenen Eignungsunterlagen (bitte Anlage 2 ausfüllen!). 10. Eignung von Bewerbern: Dem Teilnahmeantrag sind zum Nachweis der fachlichen, wirtschaftlichen und technischen Qualifikation (Eignung) von den Bewerbern die in der Anlage 2 aufgeführten Unterlagen, bei denen es sich entweder um sog. Ausschlusskriterien (mit A gekennzeichnet) bzw. um Bewertungskriterien (mit B gekennzeichnet) oder um Ausschluss- und Bewertungskriterien (mit A und B gekennzeichnet) handelt, beizufügen. Die Auswahl unter den Bewerbern, welche alle genannten Unterlagen (A-Kriterien) beigebracht haben und mindestens 70% der zu erreichenden Bewertungspunkte erhalten, richtet sich nach dem in Anlage 3 dargestellten Bewertungsschema. 11. Verhandlungsgespräche: Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß 10 EG Abs. 1 VOL/A, mit mindestens drei und maximal fünf Bewerbern Verhandlungsgespräche zu führen, soweit sich hinreichend viele geeignete Bewerber beteiligen. 12. Vertragsbestandteile: Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) (verfügbar unter: www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm) sowie die Vertragsbedingungen, die im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden, werden Vertragsbestandteil. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters sind damit ausgeschlossen. Seitens des Bieters ist daher sicherzustellen, dass ggf. einem späteren Angebot seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beigefügt sind. 13. Aufforderungsschreiben: Die Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Teilnehmer am Wettbewerb erfolgt voraussichtlich bis 05.06.2015. Die Zeit zur Angebotslegung wird ca. einen Monat betragen. 14. Zuschlags- und Bindefrist: Der Zuschlag wird bis 15.09.2015 erteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 15. Auskunftserteilung/ Fragen zum Verfahren:
SEITE 5 Während des gesamten Ausschreibungszeitraums stehen Ihnen Herr Dr. Wiese (nils.wiese@stmas.bayern.de, 089/ 1261-1070) als Ansprechpartner zur Verfügung. Etwaige Fragen wie auch die Antworten des Auftraggebers werden in anonymisierter Form auf der Homepage des StMAS unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm unter der Rubrik "Aktuelle Vergabeverfahren" eingestellt. Es obliegt alleine den Bietern, sich auf der Homepage des StMAS über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Bei Störungen der Homepage und des Zugriffs auf die Homepage obliegt es den Bietern, sich umgehend unter der o.g. E-Mail-Adresse mit dem StMAS in Verbindung zu setzen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb können bis zum Ablauf des 20.05.2015 per E- Mail an nils.wiese@stmas.bayern.de gerichtet werden. Die Antworten werden bis zum 22.05.2015 auf der oben zitierten Homepage des StMAS veröffentlicht. 16. Informationsübermittlung: Informationen werden auf dem Postweg, ggf. per Telefax, ggf. elektronisch übermittelt. 17. Weiteres Vorgehen: Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge voraussichtlich am 05.06.2015 mindestens drei und maximal fünf Teilnehmer auswählen und zur Abgabe eines Angebots bis voraussichtlich zum 03.07.2015 auffordern. Die Verhandlungsgespräche sind für die Zeit der 29./30.KW 2015 geplant. 18. Kostenerstattung: Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen, vgl. 13 Abs. 2 VOF. 19. Nachprüfungsverfahren: Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung nach 102 ff. GWB ist schriftlich zu richten an: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München.
SEITE 6 Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach 102 ff GWB dann unzulässig ist, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind: Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16 Ort: Bonn Postleitzahl: 53113 Land: Deutschland Telefon: +49 22894990 E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 20. Sprache: Der Antrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Ebenso ist jegliche schriftliche oder mündliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der Auftragsdurchführung in deutscher Sprache zu führen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag alle in Anlage 2 dieses Aufforderungsschreibens geforderten Erklärungen enthält. Änderungen und Ergänzungen an diesen Unterlagen durch den Bewerber sind unzulässig.
SEITE 7 Wir weisen Sie ferner auf das seit dem 01.01.2015 geltende Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) hin. Vor Zuschlagserteilung ist StMAS verpflichtet, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. 19 Abs. 4 MiLoG i.v.m. 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO einzuholen. Mit freundlichen Grüßen Wiese Regierungsrat