Förderkompass Energie der Energieagentur Oberfranken für private Energieverbraucher



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Transkript:

Förderkompass Energie der Energieagentur Oberfranken für private Energieverbraucher Förderkompass Energie für private Energieverbraucher

Solarkollektoranlagen Zuschuss Bundesprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien Für Warmwasserbereitung : Basisförderung: 60 je angefangenem m² Bruttokollektorfläche; mind. 410 bis zu 40 m². Erweiterung bestehender Solarkollektoranlagen 45 je zusätzlich installiertem angefangenem m² Bruttokollektorfläche Zusätzlich Förderung von Anlagen über 40 m² durch KfW-Programm Erneuerbare Energien mit Tilgungszuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Investition Bonusförderung: 750 Bonus für die gleichzeitige Errichtung einer Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse oder einer Wärmepumpenanlage. Basis- und Bonusförderung kann nach erfolgter Inbetriebnahme beantragt werden. Innovationsförderung für Anlagen von 20 bis 40 m² Kollektorfläche: 210 je angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Antragstellung vor Vorhabensbeginn! Bundesprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien Für kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung: Basisförderung: 105 je m² Bruttokollektorfläche für die ersten 40 m² 45 je angefangenem m² für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche. (Pufferspeichervolumen mind. 100 l/m² Bruttokollektorfläche. Bonusförderung: 750 Bonus für den gleichzeitigen Austausch eines konventionellen Öl- oder Gaskessels gegen einen Brennwertkessel (befristet bis 30.06.08) sowie für die gleichzeitige Errichtung einer Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse oder einer Wärmepumpenanlage. Alternativ Effizienzbonus möglich. Erweiterung bestehender Solarkollektoranlagen: 45 je zusätzlich installiertem angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Zusätzlich Förderung von Anlagen über 40 m² durch KfW-Programm Erneuerbare Energien mit Tilgungszuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Investition Basis- und Bonusförderung kann nach erfolgter Inbetriebnahme beantragt werden. Innovationsförderung für Anlagen von 20 bis 40 m² Kollektorfläche: 210 je angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Antragstellung vor Vorhabensbeginn! Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Solarkollektoranlagen Darlehen Wohnraum Modernisieren Sehr zinsgünstiges Darlehen mit max. 30 Jahren Laufzeit bei 1-5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, aber maximal 50.000 Euro je Wohneinheit Nur für bestehende Wohngebäude CO2- Gebäudesanierungsprogramm Langfristige zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur CO 2 -Minderung an Wohngebäuden die bis 31.12.1983 (Variante A) bzw. bis 31.12.1994 (Variante B) fertiggestellt wurden. Außerdem gibt es eine Zuschussvariante dieses Programmes. Details Zu diesem Programm auf gesonderter Seite. Ökologisch Bauen Zinsvergünstigtes Darlehen mit max. 30 Jahren Laufzeit bei max. 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Maximal 50.000 Euro je Wohneinheit Nur für Neubau von Wohngebäuden Bay. Modernisierungsprogramm Darlehen mit 10 Jahren Zinsfestschreibung. Der Zinssatz ist durch das Zusammenwirken des Freistaats Bayern und der KfW stets günstiger als für die über Hausbanken ausgereichter KfW- Darlehen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Nur für Gebäude die am 31.12. des Jahres der Antragstellung älter als 25 J. sind und mehr als drei Miet- oder Genossenschaftswohnungen umfassen. Kreditanstalt für Wiederaufbau Antragstellung über die Hausbank Zuständige Regierung

Photovoltaikanlagen Darlehen Bayerisches Modernisierungsprogramm Darlehen mit 10 Jahren Zinsfestschreibung und insgesamt langer Laufzeit. Der Zinssatz ist durch das Zusammenwirken des Freistaats Bayern und der KfW stets günstiger als für die über Hausbanken ausgereichter KfW-Darlehen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Nur für Gebäude die am 31.12. des Jahres der Antragstellung älter als 25 J. sind und mehr als drei Miet- oder Genossenschaftswohnungen umfassen. KfW Solarstrom Erzeugen Zinsgünstige Kredite für die Installation von Photovoltaik-Anlagen Bis zu 50.000 Euro Darlehensbedarf; max. 20 Jahre Laufzeit bei max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren Kreditkonditionen unter www.kfw.de oder Faxabruf: 069/74 31-42 14 Antragstellung über die Hausbank Zuständige Regierung Kreditanstalt für Wiederaufbau

Wärmepumpen Zuschuss Basisförderung: Bundesprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien Luft/Wasser-Wärmepumpen Neubau: 5 /m² Wohnfläche, max. 2.000 in Wohngebäuden mit max. 2 Wohneinheiten (WE) 5 /m² beheizter Nutzfläche, in Nichtwohngebäuden Gebäudebestand: 10 /m² Wohnfläche, max. 1.500 in Wohngeb. mit max. 2 WE 10 /m² beheizter Nutzfläche, in Nichtwohngebäuden Für Wohngebäude mit mehr als 2 WE sowie Nichtwohngebäude max. 8 % (Bestandsgebäude) bzw. 10 % (Neubau) der Nettoinvestition. Bonusförderung: 750 Bonus für die gleichzeitige Errichtung einer Solarkollektoranlage. Basis- und Bonusförderung kann nach erfolgter Inbetriebnahme beantragt werden. Innovationsförderung: wird für Anlagen in Neubauten eine Jahresarbeitszahl von mind. 4,7 bzw. für Bestandsgebäude von 4,5 nachgewiesen, erhöhen sich Fördersätze und Fördergrenzen um je 50 %. Bundesprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien Andere Wärmepumpen Basisförderung: Neubau: 10 /m² Wohnfläche, max. 2.000 in Wohngebäuden mit max. 2 Wohneinheiten (WE) 10 /m² beheizter Nutzfläche, in Nichtwohngebäuden Gebäudebestand: 20 /m² Wohnfläche, max. 3.000 in Wohngeb. mit max. 2 WE 20 /m² beheizter Nutzfläche, in Nichtwohngebäuden Für Wohngebäude (Neubau und Bestandsgebäude) mit mehr als 2 WE sowie Nichtwohngebäude max. 10 % der Nettoinvestition. Bonusförderung: 750 Bonus für die gleichzeitige Errichtung einer Solarkollektoranlage. Basis- und Bonusförderung kann nach erfolgter Inbetriebnahme beantragt werden. Innovationsförderung wie bei Luft/Wasser-Wärmepumpen! Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Wärmepumpen Darlehen Bay. Modernisierungsprogramm CO2-Gebäudesanierungsprogramm KfW- Ökologisch Bauen KfW Wohnraum Modernisieren Darlehen mit 10 Jahren Zinsfestschreibung und insgesamt langer Laufzeit. Der Zinssatz ist durch das Zusammenwirken des Freistaats Bayern und der KfW stets günstiger als für die über Hausbanken ausgereichter KfW-Darlehen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Nur für Gebäude die am 31.12. des Jahres der Antragstellung älter als 25 J. sind und mehr als drei Miet- oder Genossenschaftswohnungen. umfassen Langfristige zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur CO 2 - Minderung an Wohngebäuden die bis 31.12.1983 (Variante A) bzw. bis 31.12.1994 (Variante B) fertiggestellt wurden. Außerdem gibt es eine Zuschussvariante dieses Programmes. Zinsvergünstigtes Darlehen mit max. 30 Jahren Laufzeit bei max. 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Maximal 50.000 je Wohneinheit Nur für Neubau von Wohngebäuden Sehr zinsgünstiges Darlehen mit max. 30 Jahren Laufzeit bei 1-5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, aber maximal 50.000 je Wohneinheit Nur für bestehende Wohngebäude Details Zu diesem Programm auf gesonderter Seite. Zuständige Regierung Kreditanstalt für Wiederaufbau (Antragstellung über die jeweilige Hausbank)

Biomasseanlagen Darlehen Ökologisch Bauen Zinsvergünstigtes Darlehen mit max. 30 Jahren Laufzeit bei max. 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Maximal 50.000 Euro je Wohneinheit Nur für Neubau von Wohngebäuden Wohnraum Modernisieren Sehr zinsgünstiges Darlehen mit max. 30 Jahren Laufzeit bei 1-5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, aber maximal 50.000 je Wohneinheit Nur für bestehende Wohngebäude CO2- Gebäudesanierungsprogramm Langfristige zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur CO 2 -Minderung an Wohngebäuden die bis 31.12.1983 (Variante A) bzw. bis 31.12.1994 (Variante B) fertiggestellt wurden. Außerdem gibt es eine Zuschussvariante dieses Programmes. Details Zu diesem Programm auf gesonderter Seite. Erneuerbare Energien Tilgungszuschuss in Höhe von 20 /kw für automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse mit einer Nennwärmeleistung ab 100 kw. Max. 50.000 je Anlage Wenn auch ein Nahwärmenetz errichtet wird: 24 /kw Tilgungszuschuss Max. 60.000 Bay. Modernisierungsprogramm Darlehen mit 10 Jahren Zinsfestschreibung und insgesamt langer Laufzeit. Der Zinssatz ist durch das Zusammenwirken des Freistaats Bayern und der KfW stets günstiger als für die über Hausbanken ausgereichter KfW- Darlehen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Nur für Gebäude die am 31.12. des Jahres der Antragstellung älter als 25 J. sind und mehr als drei Miet- oder Genossenschaftswohnungen umfassen. Kreditanstalt für Wiederaufbau Antragstellung über die Hausbank Zuständige Regierung

Biomasseanlagen Zuschuss Bundesprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse Basisförderung für Pelletkessel, Pelletöfen, Kombinationskessel Pellets- Scheitholz von 8 bis 100 kw: 36 /kw jedoch mind.: 1.000 für Pelletöfen mit Wassertasche 2.000 für Pelletkessel 2.500 für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit mind. 30 l/kw Speichervolumen. Voraussetzung: η > 89 %; Leistungs- und Feuerungsregelung; automatische Zündung; Einhalten der Emissionsgrenzwerte laut 8.2 der Förderrichtlinien. Basisförderung für Hackschnitzelkessel von 5 bis 100 kw: 1.000 je Anlage Voraussetzung: Pufferspeicher mit mindestens 30 l/kw Speichervolumen Basisförderung kann nach erfolgter Inbetriebnahme beantragt werden Innovationsbonus für Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und zur Effizienzsteigerung : -Brennwertnutzung 500 Zuschuss. -Partikelfilter 500 Zuschuss (nicht für Fliehkraftabscheider) Förderung von Anlagen über 100 kw: KfW-Programm Erneuerbare Energien Bundesprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien Handbeschickte Holzvergaserkessel Nennwärmeleistung von 15 bis 50 kw: 1.125 je Anlage Voraussetzung: η > 89 %; Leistungs- und Feuerungsregelung; Pufferspeicher mit mind. 55 l/kw Speichervolumen Basisförderung kann nach erfolgter Inbetriebnahme beantragt werden Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung und Vergasung fester Biomasse für die thermische Nutzung und zur Kraft-Wärme-Kopplung Nennwärmeleistung mehr als 100 kw: Grundförderung für thermische Nutzung: 20 /kw installierter Nennwärmeleistung, max. 50.000 je Einzelanlage Bei besonders niedrigen Staubemissionen und/oder Errichtung eines Pufferspeichers kann eine erhöhte Förderung (Innovationsförderung) gewährt werden. Die max. Gesamtförderung beträgt dann 100.000 je Anlage KWK-Anlagen bis 2.000 kw sind förderfähig falls sie streng wärmegeführt sind. 40 /kw Nennwärmeleistung falls η el >10 % und η gesamt > 70 % Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Verbesserter Wärmeschutz / Heizungsmodernisierung Darlehen Zuschuss Ökologisch Bauen Wohnraum Modernisieren CO2-Gebäudesanierungsprogramm Bay. Modernisierungsprogramm Dämmstoffprogramm Zinsvergünstigtes Darlehen mit max. 30 Jahren Laufzeit bei max. 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Maximal 50.000 Euro je Wohneinheit Nur für Neubau von Wohngebäuden Sehr zinsgünstiges Darlehen mit max. 30 Jahren Laufzeit bei 1-5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, aber maximal 100.000 Euro je Wohneinheit (WE) Max. 50.000 je WE bei Nutzung erneuerbarer Energien Nur für bestehende Wohngebäude Langfristige zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur CO 2 -Minderung an Wohngebäuden die bis 31.12.1983 (Variante A) bzw. bis 31.12.1994 (Variante B) fertiggestellt wurden. Außerdem gibt es eine Zuschussvariante dieses Programmes. Details auf gesonderter Seite. Darlehen mit 10 Jahren Zinsfestschreibung und insgesamt langer Laufzeit. Der Zinssatz ist durch das Zusammenwirken des Freistaats Bayern und der KfW stets günstiger als für die über Hausbanken ausgereichter KfW- Darlehen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Nur für Gebäude die am 31.12 des Jahres der Antragstellung älter als 25 J. sind und mehr als drei Miet- oder Genossenschaftswohnungen umfassen. Bezuschusst werden Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen mit 35 /m³ bei Kategorie 1 bzw. 25 /m³ bei Kategorie 2 je nach Dämmstoffart der Positivliste Dämmstoffe. Weniger als 5m³ Dämmstoffe sind nicht förderfähig. Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Rechnungen unter www.fnr.de Programm ist zum 31.12.2007 ausgelaufen. Für Dämmstoffe die vor diesem Zeitpunkt erworben wurden können noch Anträge gestellt werden. Kreditanstalt für Wiederaufbau Antragstellung über die jeweilige Hausbank Zuständige Regierung Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe

Blockheizkraftwerke Steuerbefreiung Einspeisevergütung Darlehen Mineralölsteuergesetz Jahresnutzungsgrad der Anlage 60-69 %: Ökosteuer-Rückerstattung Für Heizöl: 20,45 / 1.000 Liter Für Erdgas: 3,66 / MWh Für Flüssiggas: 35,04 / 1.000 kg Jahresnutzungsgrad der Anlage > 70 %: Mineralölsteuer-Rückerstattung Für Heizöl: 61,35 / 1.000 Liter Für Erdgas: 5,50 / MWh Für Flüssiggas: 60,60 / 1.000 kg Für eigengenutzten Strom aus Blockheizkraftwerken muss außerdem keine Stromsteuer abgeführt werden. EEG bzw. KWK-Gesetz Neu errichtete mit Erdgas und Heizöl betriebene BHKW bis 50 kw el : 5,11 Ct./kWh für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebes. Neu errichtete BHKW bis 2 MW el : max. 2,56 Ct./kWh. Modernisierte Anlagen: max. 1,74 Ct./kWh Alte und neue Bestandsanlagen max. 1,53 Ct./kWh. Die Höhe der Vergütung für mit Biomasse betriebene BHKW entnehmen sie bitte der Tabelle Einspeisevergütungen nach EEG auf Seite 13. Bay. Modernisierungsprogramm KfW- Ökologisch Bauen Darlehen mit 10 Jahren Zinsfestschreibung und insgesamt langer Laufzeit. Der Zinssatz ist durch das Zusammenwirken des Freistaats Bayern und der KfW stets günstiger als für die über Hausbanken ausgereichter KfW- Darlehen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Nur für Gebäude die am 31.12 des Jahres der Antragstellung älter als 25 J. sind und mehr als drei Miet- oder Genossenschaftswohnungen umfassen. CO2-Gebäudesanierungsprogramm oder Wohnraum Modernisieren Zinsvergünstigte Darlehen mit max. 30 Jahren Laufzeit bei max. 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Antragstellung über Hausbank an die KfW. Konditionen unter www.kfw.de Nur für Wohngebäude Zuständiges Hauptzollamt Lokaler Netzbetreiber Zuständige Regierung Kreditanstalt für Wiederaufbau

Energieberatung Zuschuss Darlehen Förderung Energiespar- Initialberatung Förderung der Vor-Ort- Energiesparberatung Bay. Modernisierungsprogramm Energiespar-Check durch das Bayerische Kaminkehrerhandwerk für Ein- und Zweifamilienhäuser, die älter als 20 Jahre sind. Beurteilung des Gebäudes, mit Sanierungsvorschlägen, Heizkostenreduzierung, Umweltschutz und Ressourcenschonung. Die Gesamtkosten der Beratung betragen 185,60. Davon werden 90 bezuschusst. Vor-Ort-Beratung über baulichen Wärmeschutz sowie Wärmeerzeugung und -verteilung. Liste der zugelassenen Energieberater im Internet unter www.bafa.de Zuschuss zwischen 300 für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser und 360 für Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten. 50 Bonus für ergänzende Hinweise zur Stromeinsparung. Bis zu 150 für separates Thermografiegutachten Der Zuschuss (inkl. Bonus) darf jeweils 50 % der Gutachtenkosten nicht überschreiten. Darlehen mit 10 Jahren Zinsfestschreibung und insgesamt langer Laufzeit. Der Zinssatz ist durch das Zusammenwirken des Freistaats Bayern und der KfW stets günstiger als für die über Hausbanken ausgereichter KfW-Darlehen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Nur für Gebäude die am 31.12. des Jahres der Antragstellung älter als 25 J. sind und mehr als drei Miet- oder Genossenschaftswohnungen umfassen. Bayer. Kaminkehrerhandwerk Bundesamt für Wirtschaft Zuständige Regierung

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Darlehen für Wohngebäude Bay. Modernisierungsprogramm Darlehen mit 10 Jahren Zinsfestschreibung und insgesamt langer Laufzeit. Der Zinssatz ist durch das Zusammenwirken des Freistaats Bayern und der KfW stets günstiger als für die über Hausbanken ausgereichten KfW-Darlehen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Nur für Gebäude die am 31.12. des Jahres der Antragstellung älter als 25 J. sind und mehr als drei Miet- oder Genossenschaftswohnungen. umfassen CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm Langfristige zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur CO 2 -Minderung an Wohngebäuden die bis 31.12.1983 (Variante A) bzw. bis 31.12.1994 (Variante B) fertiggestellt wurden. Außerdem gibt es eine Zuschussvariante dieses Programmes. Details Zu diesem Programm auf gesonderter Seite. KfW Wohnraum Modernisieren Sehr zinsgünstiges Darlehen mit max. 30 Jahren Laufzeit bei 1-5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, aber maximal 50.000 Euro je Wohneinheit Nur für bestehende Wohngebäude Zuständige Regierung Kreditanstalt für Wiederaufbau Antragstellung über die Hausbank - Konditionen unter www.kfw.de oder Faxabruf 069/74 31 42 14

Nahwärmenetze Zuschuss Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt wird die Errichtung oder Erweiterung von Wärmenetzen gefördert die zu mindestens 20 % aus solarer Strahlungsenergie gespeist werden und in denen ansonsten fast ausschließlich Wärme aus hocheffizienter KWK oder aus Wärmepumpen eingesetzt wird, oder die zu mindestens 50 % mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Die Förderung wird von der KfW im Rahmen der Programms Erneuerbare Energien in Form von Tilgungszuschüssen gewährt. Die Richtlinie muss noch von der EU- Kommission genehmigt werden. Dies soll noch im 1. Quartal 2008 geschehen. Nahwärmenetze sind nur förderfähig wenn im Mittel über das gesamte Netz ein Wärmeabsatz von 500 kwh pro Jahr und Meter Trasse nachgewiesen wird. Förderhöhe: Bei erstmaliger Erschließung 60 je neu errichtetem Meter Trassenlänge, anderenfalls 80 je neu errichtetem oder verstärktem Meter Trassenlänge. Für jede Hausübergabestation beträgt der Tilgungszuschuss 1.800 falls sich die Kosten des Hausbesitzers/Eigentümers um den Betrag der Förderung vermindern. Förderhöchstbetrag: 1.000.000 1.500.000 für Wärmenetze in die Wärme aus rein thermischen Tiefengeothermieanlagen eingespeist wird. Zur förderfähigen Investitionssumme zählt auch die Nettoinvestition für die Hausübergabestation falls kein Anschlusszwang besteht. Der Tilgungszuschuss beträgt 1.800 je Hausübergabestation. Für Nahwärmenetze mit einem wenn im Mittel über das gesamte Netz erreichten Wärmeabsatz von über 3 MWh pro Jahr und Meter Trasse halbiert sich der Förderhöchstbetrag. Dies gilt nicht für Nahwärmenetze die in Verbindung mit Tiefengeothermieanlagen errichtet oder erweitert werden. Für Anlagen die eine Vergütung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs Gesetz (KWKG) erhalten können, beträgt die Förderung ergänzend 20 je neu errichtetem oder verstärktem Meter Trassenlänge, höchstens jedoch bis zu den o. g. Förderhöchstbeträgen. Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Internet: http://www.bafa.de E-Mail: solar@bafa.bund.de

Einzelheiten zum Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau Förderkompass Energie der Energieagentur Oberfranken für private Energieverbraucher Die Förderung der Maßnahmenpakete erfolgt durch die Bereitstellung zinsgünstiger Kredite bis zu 50.000 pro Wohneinheit (WE). Gefördert wird in drei unterschiedlichen Varianten: A. Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser: Wohngebäude die bis zum 31.12.83 fertig gestellt worden sind. Sanierung auf Neubau-Niveau nach 3 EnEV: Tilgungszuschuss 5 % des Darlehens Sanierung auf 30 % unter EnEV: Tilgungszuschuss 12,5 % des Darlehens Falls ein Sachverständiger eine fachgerechte Baubegleitung durchführt, kann hierfür ein Zuschuss für Baubegleitung beantragt werden. Die energetische Sanierung des Gebäudes auf Neubau-Niveau minus 50 % kann im Rahmen der Sonderförderung Modellvorhaben gesondert gefördert werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der Maßgaben eines Pflichtenheftes der Deutschen Energie- Agentur (dena) B. Maßnahmenpakete: Wohngebäude die bis zum 31.12.1994 fertig gestellt worden sind. Maßnahmenpaket 0: - Wärmedämmung der Außenwände - Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke und - Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen und - Erneuerung der Fenster Maßnahmenpaket 1: - Austausch der Heizung und - Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke und - Wärmedämmung der Außenwände Maßnahmenpaket 2: - Austausch der Heizung und - Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke und - Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen und - Austausch der Fenster Maßnahmenpaket 3: - Austausch der Heizung und - Austausch der Fenster und - Wärmedämmung der Außenwände Maßnahmenpaket 4: Es müssen mindestens drei von einem Sachverständigen empfohlene Maßnahmen aus folgenden Möglichkeiten als Paket durchgeführt werden. - Wärmedämmung der Außenwände - Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke - Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume - Austausch der Fenster - Austausch der Heizung - Einbau einer Lüftungsanlage C. Zuschussvariante: für Wohngebäude die bis zum 31.12.83 fertig gestellt worden sind. Erreichen des Neubau-Niveaus nach EnEV: 10 % der förderfähigen Investition; max.5.000 je WE Unterschreiten der Neubau-Werte um 30 % und mehr: 17,5 % der Investition; max. 8.750 je WE Maßnahmenpakete: 5 % der förderfähigen Investition; max. 2.500 je WE Weitere Details zum Programm unter www.kfw.de

Einspeisevergütungen ab 2007 Förderkompass Energie der Energieagentur Oberfranken für private Energieverbraucher Energieträger Anlagenkategorie konventionelle Anlagen Deponiegas, Grubengas, Klärgas 1 Innovative Verfahren 2 Biomasse 1, 3 Wasserkraft Geothermie 6 Windkraft Solare Strahlungsenergie 11 Mindestvergütung Kraft-Wärme Kopplungsanlagen (KWK) Innovative Anlagen 4 mit KWK Ausschließlich Pflanzen, Gülle und Kraft-Wärme-Kopplung Ausschließlich Pflanzen, Gülle und Innovative Anlagen mit KWK Leistung bis einschl. Leistungserhöhung bis einschl. 5 Inbetriebnahme 2007 2008 in Cent/kWh in Cent/kWh bis einschl. 500 kw 7,33 7,22 bis einschl. 5 MW 6,35 6,25 Grubengas ab 5 MW 6,35 6,25 Bis einschl. 500 kw 9,33 9,22 Bis einschl. 5 MW 8,35 8,25 Grubengas ab 5 MW 8,35 8,25 bis einschl. 150 kw 10,99 10,83 bis einschl. 500 kw 9,46 9,32 bis einschl. 5 MW 8,51 8,38 bis einschl. 20 MW 8,03 7,91 bis einschl. 150 kw 12,99 12,83 bis einschl. 500 kw 11,46 11,32 bis einschl. 5 MW 10,51 10,38 bis einschl. 20 MW 10,03 9,91 bis einschl. 150 kw 14,99 14,83 bis einschl. 500 kw 13,46 13,32 bis einschl. 5 MW 12,51 12,38 bis einschl. 20 MW 10,03 9,91 bis einschl. 150 kw 18,99 18,83 bis einschl. 500 kw 17,46 17,32 bis einschl. 5 MW 14,51 14,38 bis einschl. 20 MW 10,03 9,91 bis einschl. 150 kw 20,99 20,83 bis einschl. 500 kw 19,46 19,32 bis einschl. 5 MW 16,51 16,38 bis einschl. 20 MW 10,03 9,91 500 kw 9,67 9,67 5 MW 6,65 6,65 500 kw 7,43 7,36 10 MW 6,44 6,38 20 MW 5,92 5,86 50 MW 4,42 4,38 50-150 MW 3,58 3,54 Bis einschl. 5 MW 15,00 15,00 Bis einschl. 10 MW 14,00 14,00 Bis einschl. 20 MW 8,95 8,95 ab 20 MW 7,16 7,16 bis einschl. 5 J. nach Inbetriebnahme 8 8,19 8,03 Auf Land 7 Nach dieser Frist 5,17 5,07 bis einschl. 12 J. nach Inbetriebnahme 10 9,10 8,92 Auf See 9 Nach dieser Frist 6,19 6,07 Auf Dächern und Bis einschl. 30 kw 49,21 46,75 Lärmschutzwänden Über 30 bis unter 100 kw 46,82 44,48 Ab 100 kw 46,30 43,99 Bis einschl. 30 kw 54,21 51,75 Fassadenanlagen Über 30 bis unter 100 kw 51,82 49,48 Ab 100 kw 51,30 48,99 Freiflächen- und sonstige Anlagen 37,96 35,49 1 Die Mindestvergütung wird ab 01.01.2005 jährlich um 1,5 % für dann neu in Betrieb genommene Anlagen gesenkt. 2 Einsatz von Brennstoffzellen, Gasturbinen, Dampfmotoren, Organic-Rankine-Anlagen, Mehrstoffgemisch-Anlagen, insbesondere Kalina-Cycle-Anlagen oder Stirling-Motoren. 3 Der Einsatz von Holz im Sinne von 8 Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 Satz 1 wird in dieser Tabelle zur besseren Übersicht nicht berücksichtigt. 4 Umwandlung der Biomasse durch thermochemische Vergasung oder Trockenfermentation, Einsatz von Brennstoffzellen, Gasturbinen, Dampfmotoren, Organic-Rankine-Anlagen, Mehrstoffgemisch-Anlagen, insbesondere Kalina-Cycle-Anlagen oder Stirling-Motoren. 5 Die Mindestvergütung wird ab 01.01.2005 jährlich um 1 % für dann neu in Betrieb genommene Anlagen gesenkt. 6 Die Mindestvergütung wird ab 01.01.2010 jährlich um 1 % für dann neu in Betrieb genommene Anlagen gesenkt. 7 Die Mindestvergütung wird ab 01.01.2005 jährlich um 2 % für dann neu in Betrieb genommene Anlagen gesenkt. 8 Die Frist verlängert sich um zwei Monate je 0,75 % des Referenzertrages, um den der Ertrag 150 % des Referenzertrages unterschreitet. 9 Die Mindestvergütung wird ab 01.01.2008 jährlich um 2 % für dann neu in Betrieb genommene Anlagen gesenkt. 10 Die Frist verlängert sich für Strom aus Anlagen die in einer Entfernung von mindestens 12 Seemeilen und in einer Wassertiefe von mindestens 20 Metern errichtet worden sind, für jede über 12 Seemeilen hinausgehende volle Seemeile um 0,5 Monate und für jeden zusätzlichen vollen Meter Wassertiefe um 1,7 Monate. 11 Die Mindestvergütung wird ab 01.01.2005 jährlich um 5 % für dann neu in Betrieb genommene Anlagen gesenkt.

Kontaktaufnahme/nähere Informationen Organisation Anschrift Telefon Fax Internet, E-mail Bundesamt für Wirtschaft und Postfach 51 60 Ausfuhrkontrolle 65726 Eschborn 06196/908-625 06196/908 800 www.bafa.de e on Bayern AG, Vertrieb Luitpoldplatz 5 Energiefachberater: 95444 Bayreuth 0180/2 19 20 45 www.eon-bayern.com Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) 18276 Gülzow Hofplatz1 03843/69 30 0 03843/69 30 102 www.fnr.de Ferngas Nordbayern GmbH Fürther Straße 13 www.ferngasnordbayern.de/ 0911/27 77-213 o. 214 0911/2777-280 90429 Nürnberg Hauptzollamt Schweinfurt Am Zollhof 1 poststelle@ 09721/20 83-0 09721 / 20 83-10 97421 Schweinfurt hzasw.bfinv.de Kreditanstalt für Wiederaufbau Palmgartenstraße 5-9 KfW-Infozentrum: 60325 Frankfurt 0180/1335577 069/7431-2944 www.kfw.de/ Regierung von Oberbayern Maximilianstr. 39, 80538 München 089/2176-0 089/2176-2914 www.regierung.oberba yern.bayern.de Regierung von Niederbayern Regierungsplatz 540 www.regierung.niederb 0871/808-01 0871/808-1002 84028 Landshut ayern.bayern.de Regierung der Oberpfalz Emmeramsplatz 8 www.regierung.oberpfa 0941/5680-0 0941/5680-199 93047 Regensburg lz.bayern.de Regierung von Oberfranken Ludwigstraße 20 www.regierung.oberfra 0921/604-1505 0921/604-4505 95444 Bayreuth nken.bayern.de Regierung von Mittelfranken Promenade 27 (Schloss) www.regierung.mittelfr 0981/53-0 0981/53-1206 91522 Ansbach anken.bayern.de Regierung von Unterfranken Peterplatz 9 www.regierung.unterfra 0931/380-00 0931/380-2222 97070 Würzburg nken.bayern.de Regierung von Schwaben Fronhof 10 www.regierung.schwab 0821/327-01 0821/327-2289 86152 Augsburg en.bayern.de

Förderkompass Energie der Energieagentur Oberfranken für private Energieverbraucher Förderprogramme der fränkischen Landkreise, Kommunen, Energieversorger, Stadtwerke und Banken Stadt Hallstadt: - Tel.: (0951) 750-40 - Zuschuss von 20 % (max. 1.500 ) zur Errichtung von thermischen Solaranlagen. - Zuschuss von 160 /m³ Speichervolumen (max. 800 ) für Regenwassernutzungsanlagen mindestens zur Gartenbewässerung. - Zuschuss von 260 /m 3 Speichervolumen (max. 1.300 ) für Regenwassernutzungsanlagen auch für WC-Spülung. Landkreis Kulmbach: - Tel.: (09221) 707-205 Zuschuss für die Schaffung von Einrichtungen der Jugendarbeit und des Sports unter besonderer Berücksichtigung des Klimaschutzes. Zuschusshöhe bis max. 5.120 gestaffelt nach Summe der förderfähigen Gesamtkosten. Förderfähig sind: - Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle. - Bau von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung - Erneuerung von Heizungsanlagen, die einen nachweislichen Einspareffekt haben. - Schaffung von Anlagen zur Regenwassernutzung. e on Bayern - Förderprogramm Erdgas & Solar - Tel.: (0180) 2 19 20 45 Besitzer von Wohngebäuden, die ihre Heizungsanlage (älter als 15 Jahre) von Öl, Strom, Festbrennstoffe oder Flüssiggas auf eine Erdgas-Brennwertanlage mit oder ohne therm. Solaranlage umrüsten, erhalten von 01.04.08 31.12.09 Zuschüsse unterschiedlicher Höhe. Stadtwerke Kulmbach: - Tel.: (09221) 90 42-19 Zuschüsse für Umstellung einer bestehenden Heizungsanlage von einem anderen Energieträger auf Erdgas 50 /a auf 5 Jahre. Der Zuschuss für den Einbau eines Brennwertkessels beträgt 50 /a auf 3 Jahre. Die Innung Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik Kulmbach gewährt bei Einbau des Brennwertkessels durch einen ihrer Fachbetriebe zusätzl. einen Zuschuss in Höhe von 25. Die Zuschüsse sind kombinierbar. Der max. Zuschuss bei Umstellung von z.b. Ölheizung auf Gas-Brennwertheizung beträgt 425 verteilt auf 5 Jahre. Bayerische Landesbausparkasse (LBS) der Sparkassen Bis zu 60 % der Bausparsumme als Darlehen zu einem besonders günstigen Zinssatz. Sparkasse Kulmbach-Kronach : - Tel.: (09221) 885-0 Zuschuss in Höhe von 125 für energetische Sanierung und Modernisierung wenn: die Finanzierung über die Sparkasse Kulmbach-Kronach erfolgt das Volumen der Finanzierung mind. 15.000 beträgt eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater erfolgt ist. Weitere Förderprogramme können bei den zuständigen Landratsämtern, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen sowie den örtlichen Energieversorgern erfragt werden.

Ansprechpartner der Energieagentur Oberfranken: Wolfgang Böhm Staatl. gepr. Techniker Tel. 09221 / 8239-11 Manuela Endres Dipl.-Ing. Tel. 09221 / 8239-15 Norbert Friedrich Staatl. gepr. Techniker Tel. 09221 / 8239-12 Anke Rümenapp Dipl.-Ing. Tel. 09221 / 8239-13 Reiner Knoll Staatl. gepr. Techniker Tel. 09221 / 8239-16 Janet Schönknecht Dipl.-Geographin Tel. 09221 / 8239-22 Bernd Hoffmann Staatl. gepr. Techniker Tel. 09221 / 8239-17 Uwe Täuber Staatl. gepr. Techniker Tel. 09221 / 8239-14 Angelika Lopin Silvia Dressel Tel. 09221 / 8239-0 Geschäftsführer EnergieEffizienz Projekte EU-Projekte Kommunales Energiemanagement Förderkompass Erneuerbare Energien Leitung Kommunales Energiemanagement Energiemanagement EnergieEffizienz Projekte Förderprogramme Umweltpakt Bayern Bürgerberatungsnetzwerk Veranstaltungen/Öffentlichkeitsarbeit Umweltbildung StromEffizienz Projekte Kommunales Energiemanagement Energiemanagement für Unternehmen Kommunales Energiemanagement Energiemanagement für Unternehmen Sekretariat Stand 06.05.2008 Die verschiedenen Zuschussprogramme sind generell nur in gewissen Grenzen kumulierbar. Näheres dazu kann den jeweiligen Förderrichtlinien entnommen werden. In diesem Förderkompass sind die Förderprogramme der Europäischen Union nicht enthalten, da sie auf Grund ihrer Komplexität sehr unzureichend in Kurzform darstellbar sind. Alle Angaben in diesem Förderkompass sind ohne Gewähr. Unmittelbar vor Beginn einer Maßnahme sollten die aktuellen Förderbedingungen bei den zuständigen Stellen abgefragt werden. Dieser Förderkompass ist urheberrechtlich geschützt und geistiges Eigentum der Energieagentur Oberfranken e.v.. Die Verbreitung und Wiedergabe (zum eigenen Gebrauch ausgenommen) an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Rechteinhabers. Mitgliedern der Energieagentur Oberfranken e.v. ist die Verbreitung und Weitergabe an Dritte ausdrücklich erlaubt. Energieagentur Oberfranken e.v. Kressenstein 19 D-95326 Kulmbach Tel. 09221/8239-0 Fax 09221/8239-29 www.energieagentur-oberfranken.de E-mail: info@energieagentur-oberfranken.de Förderkompass Energie der Energieagentur Oberfranken für private Energieverbraucher