Franz-Josef Sauer (BA) Das neue Bildungs- und Teilhabepaket. Fachtagung Paritätischer Wohlfahrtsverband

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Das Bildungs- und Teilhabepaket

Transkript:

Franz-Josef Sauer (BA) Das neue Bildungs- und Teilhabepaket Fachtagung Paritätischer Wohlfahrtsverband

Agenda 1. Zentraler Rahmen Zeitplan Gesetzgebungsverfahren Einordnung des Bildungs- und Teilhabepaketes Umsetzungsvorgehen 2. Die neuen Leistungen Bildung und Teilhabe Überblick über die Leistungen im Bildungspaket Erbringung der Leistungen 3. Umsetzungsvarianten für die Ausgestaltung vor Ort Organisation der Ausgestaltung vor Ort Abwicklungsempfehlungen Umsetzungsvarianten 4. Ansatzpunkte für lokale Netzwerke Akteure im Netzwerk Bildung und Teilhabe Expertise der Kommunen Gestuftes Verfahren der Eignungsfeststellung Kooperationserfordernisse im Netzwerk Ansatzpunkte für gemeinnützige Träger Back Up Seite 2

Zeitplan Gesetzgebungsverfahren 20.10.2010 22.11.2010 Kabinettbeschluss Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales 26.11.2010 Bundesrat: 1. Durchgang 03.12.2010 Bundestag: Beschlussfassung erfolgte 17.12.2010 Bundesrat: Versagung der Zustimmung Bundesregierung: Einberufung Vermittlungsausschuss 20.12.2010 Arbeitsaufnahme der informellen Arbeitsgruppe geplant 19.01.2011 Vermittlungsausschuss befasst sich mit dem Gesetz Seite 3

Bildung und Teilhabe - Präventionsbeitrag der Grundsicherung für ein von Kommunen und Ländern verantwortetes Aufgabenfeld Kommunen / Länder Jobcenter Bildung gesellschaftliche Teilhabe soziale Integration Bildung und Teilhabe (neu) = Präventionsbeitrag der Jobcenter Teilhabe an der Arbeitsgesellschaft über Arbeitsmarktintegration durch Fördern und Fordern Sicherung des Existenzminimums Kernaufgabe ergänzend Kernaufgabe Seite 4

Vorgehensplanung im Projekt - Zielsetzung Seite 5

Agenda 1. Zentraler Rahmen Zeitplan Gesetzgebungsverfahren Einordnung des Bildungs- und Teilhabepaketes Umsetzungsvorgehen 2. Die neuen Leistungen Bildung und Teilhabe Überblick über die Leistungen im Bildungspaket Erbringung der Leistungen 3. Umsetzungsvarianten für die Ausgestaltung vor Ort Organisation der Ausgestaltung vor Ort Abwicklungsempfehlungen Umsetzungsvarianten 4. Ansatzpunkte für lokale Netzwerke Akteure im Netzwerk Bildung und Teilhabe Expertise der Kommunen Gestuftes Verfahren der Eignungsfeststellung Kooperationserfordernisse im Netzwerk Ansatzpunkte für gemeinnützige Träger Back Up Seite 6

Überblick über die Leistungen im Bildungspaket Seite 7

Erbringung der Leistungen Seite 8

Agenda 1. Zentraler Rahmen Zeitplan Gesetzgebungsverfahren Einordnung des Bildungs- und Teilhabepaketes Umsetzungsvorgehen 2. Die neuen Leistungen Bildung und Teilhabe Überblick über die Leistungen im Bildungspaket Erbringung der Leistungen 3. Umsetzungsvarianten für die Ausgestaltung vor Ort Organisation der Ausgestaltung vor Ort Abwicklungsempfehlungen Umsetzungsvarianten 4. Ansatzpunkte für lokale Netzwerke Akteure im Netzwerk Bildung und Teilhabe Expertise der Kommunen Gestuftes Verfahren der Eignungsfeststellung Kooperationserfordernisse im Netzwerk Ansatzpunkte für gemeinnützige Träger Back Up Seite 9

Organisation der Ausgestaltung vor Ort Jobcenter Beauftragung der Kommune Umsetzung in Eigenregie Jobcenter Kommune Erstinformation Antrag Bewilligung Gutscheine Anbieternetzwerk Beratung Abwicklung Seite 10

Empfehlungen zu Erbringungswegen Erbringungswege Vereinbarung mit Leistungsanbietern? Eintägige Schul- und Kitaausflüge Mittagessen in der Kita/Schule Lernförderung Soziale & kulturelle Teilhabe Gutschein (individuell) ja Gutschein (pauschal) ja oder oder Direktzahlung Nein (Ja, wenn Pauschale*) * Pauschale Direktzahlung nur bei Mittagessen und auf Basis Vereinbarung möglich. Seite 11

Umsetzungsvarianten (1/5) Umsetzung in Eigenregie der Jobcenter Gutschein (mit individueller oder pauschaler Abrechnung) 2 3 1 Orientierung und Antrag Gutschein und Information* Vereinbarungen 4 Vorlage Gutschein Leistungsberechtigte 5 Leistung (z.b. Mitgliedschaft Sportverein; Mittagessen) 6 Individuelle/pauschale Abrechnung Leistungsanbieter / Sachaufwandsträger * Gutscheinausgabe erfolgt nur bei Bewilligung Seite 12

Umsetzungsvarianten (2/5) Umsetzung in Eigenregie der Jobcenter Kommune als Leistungsanbieter 2 Antrag Kinder & Jugendliche 3 Gutschein und Information 4 Gutschein 5 z.b. Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte 1 6 Vereinbarung* Endabrechnung 6 1 Vereinbarung* Abrechnung Fördervereine & Kantinenpächter Kommune * Die Vereinbarung wird einmal geschlossen auf Basis eines kurzen Mustervertrags, um unseriöse Anbieter auszuschließen Seite 13

Umsetzungsvarianten (3/5) Umsetzung in Eigenregie der Jobcenter Direktzahlung (ohne) Vereinbarung Kommune (Beauftragung rechtlich möglich) 2 Antrag und Nachweis im Einzelfall 3 Bewilligung/Ablehnung 4 Direkt-Zahlung 1 Vertrag oder Absichtserklärung 5 Leistungsberechtigte Leistung (z.b. soziale u. kulturelle Teilhabe) Leistungsanbieter Variante: Bei Teilleistung Mittagessen ist eine pauschalierte Direktzahlung bei vorheriger Vereinbarung mit dem Leistungsanbieter möglich Seite 14

Umsetzungsvarianten (4/5) Beauftragung von Kreisen/kreisfreien Städten Gutschein (mit individueller oder pauschaler Abrechnung) 2 Erstorientierung und Antrag Leistungsberechtigte ggf. Vorschuss End- Abrechnung 3 Gutschein* Folgeorientierung 4 Vorlage Gutschein 5 Leistung (z.b. Mitgliedschaft Sportverein, Teilnahme Musikkurs) 1 6 Vereinbarungen Individuelle/pauschale Abrechnung Leistungsanbieter / Sachaufwandsträger * Gutscheinausgabe erfolgt nur bei Bewilligung Seite 15

Umsetzungsvarianten (5/5) Beauftragung von Kreisen/kreisfreien Städten Seite 16

Agenda 1. Zentraler Rahmen Zeitplan Gesetzgebungsverfahren Einordnung des Bildungs- und Teilhabepaketes Umsetzungsvorgehen 2. Die neuen Leistungen Bildung und Teilhabe Überblick über die Leistungen im Bildungspaket Erbringung der Leistungen 3. Umsetzungsvarianten für die Ausgestaltung vor Ort Organisation der Ausgestaltung vor Ort Abwicklungsempfehlungen Umsetzungsvarianten 4. Ansatzpunkte für lokale Netzwerke Akteure im Netzwerk Bildung und Teilhabe Expertise der Kommunen Gestuftes Verfahren der Eignungsfeststellung Kooperationserfordernisse im Netzwerk Ansatzpunkte für gemeinnützige Träger Back Up Seite 17

Akteure im Netzwerk Bildung und Teilhabe Kommune Schulen Jobcenter Vereine Privatpersonen Gemeinnützige Träger Seite 18

Expertise der Kommune soll aktiv einbezogen werden Die Kommunen haben langjährige Erfahrungen und eine gute Vernetzung auf dem Gebiet von Bildung und Teilhabe, die eingebunden werden muss Kommunale Strukturen auf dem Gebiet von Bildung und Teilhabe werden konstruktiv aufgenommen Auf Wunsch wird die Kommune vom Jobcenter mit der Umsetzung des kompletten Bildungs- und Teilhabepakets beauftragt Die Kommune erhält für ihre Dienstleistung eine Kostenerstattung für ihre Verwaltungskosten Seite 19

Gestuftes Verfahren bei der Eignungsfeststellung von Leistungsanbietern kein Nachweis erforderlich Vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem kommunalen Träger als Voraussetzung Glaubhaftmachung bzw. Vorlage einer Bescheinigung einer fachkundigen Stelle (z.b. eines Musiklehrerverbandes) juristische Person eines öffentlichrechtlichen Trägers gemeinnützig anerkannter Träger in privater Rechtsform oder freier Träger der Jugendhilfe Privatperson Seite 20

Kooperationserfordernisse im Netzwerk Bildung und Teilhabe Jobcenter Seite 21

Ansatzpunkte für gemeinnützige Träger Leistungen für Bildung- und Teilhabe Bildungsleistungen Teilhabeleistungen Angemessene Lernförderung im Einzelfall soziale/kulturelle Teilhabe gemeinnützig anerkannter Träger in privater Rechtsform oder freier Träger der Jugendhilfe entsprechend den Lernzielen des jeweiligen Bundeslandes für die Primarstufe, Sekundarstufe I, Unterstufe Mittelstufe Sekundarstufe II in den Bereichen 1.Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, 2.Unterricht in künstlerischen Fächern, vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und 3.Teilnahme an Freizeiten Seite 22

Agenda 1. Zentraler Rahmen Zeitplan Gesetzgebungsverfahren Einordnung des Bildungs- und Teilhabepaketes Umsetzungsvorgehen 2. Die neuen Leistungen Bildung und Teilhabe Überblick über die Leistungen im Bildungspaket Erbringung der Leistungen 3. Umsetzungsvarianten für die Ausgestaltung vor Ort Organisation der Ausgestaltung vor Ort Abwicklungsempfehlungen Umsetzungsvarianten 4. Ansatzpunkte für lokale Netzwerke Akteure im Netzwerk Bildung und Teilhabe Expertise der Kommunen Gestuftes Verfahren der Eignungsfeststellung Kooperationserfordernisse im Netzwerk Ansatzpunkte für gemeinnützige Träger Back Up Seite 23

Exkurs: Leistungen für Kinder im KiZ (1/3) Regelung im SGB II Leistung für Kinder im Kinderzuschlag 28 Absatz 2 Nr. 1: Schulausflüge Gewährung als Leistung des KiZ nach 6a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 a BKGG (personalisierter Gutschein Ausgabe FamKa, Abrechnung BAZ) 28 Absatz 2 Nr. 2: mehrtägige Klassenfahrten 28 Absatz 3: Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Gewährung als zusätzliche Leistung neben dem KiZ als Leistung des SGB II Gewährung als Leistung des KiZ nach 6a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 b BKGG (Geldleistung FamKa) 28 Absatz 3a: Schülerbeförderungskosten Gewährung als Leistung des KiZ nach 6a Abs. 2 S. 1 Nr. 2c BKGG (Geldleistung FamKa) 28 Absatz 4: Lernförderung Gewährung als zusätzliche Leistung neben dem KiZ als Leistung des SGB II 28 Absatz 5: Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung Gewährung als Leistung des KiZ nach 6a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 c BKGG (Geldleistung - FamKa) 28 Absatz 6: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft Gewährung als Leistung des KiZ nach 6a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 d BKGG (Direktzahlung Grundentscheidung FamKa, Abrechnung BAZ/ alternativ: Gutschein) Seite 24

Exkurs: Leistungen für Kinder im KiZ (2/3) Ausnahmefall Gutscheine FamKa JC 2 3 1 KiZ-Antrag KiZ= Geldleistung(en) und Gutschein(e)* Vereinbarungen** 4 Vorlage Gutschein KiZ-Empfänger 5 Leistung (Schulausflüge oder Teilhabe) BAZ 6 Abrechnung Leistungsanbieter / Sachaufwandsträger * Gutscheinausgabe nur für Schulausflüge und soziale und kulturelle Teilhabe ** Nur 28 Abs. 6 Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe Seite 25

Exkurs: Leistungen für Kinder im KiZ(3/3) Vereinbarungen der JC für Leistungen nach 28 Abs. 6 gelten auch für FamKa und Bundesamt für Zivildienst, wenn Gutscheinleistung (Ausnahme) Vereinbarung Vereinbarung JC Weiterleitung FamKa Weiterleitung BAZ Seite 26