Formelle Vorgaben beim Erstellen von wissenschaftlichen Arbeiten

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Transkript:

Formelle Vorgaben beim Erstellen von wissenschaftlichen Arbeiten Assistant Professorship Corporate Governance and Capital Markets Law Stand: 15. Dezember 2015 Achtung: Dieses Merkblatt enthält lediglich allgemeine Informationen. Mit Ihrem Betreuer getroffene Absprachen gehen in jedem Fall vor. I. Allgemeines 1. Abgabe Von einer Master- bzw. Bachelorarbeit sind drei ausgedruckte und gebundene Exemplare einzureichen. Die Arbeiten müssen in der Noten- und Prüfungsverwaltung der TUM School of Management (nicht im Lehrstuhlsekretariat, nicht im Prüfungsamt und nicht beim Betreuer) abgegeben werden. Zuständig (Stand Dezember 2015) sind für Bachelorarbeiten Frau Dagmar Töpper (Raum 1564) oder Frau Sandra Lütkemeyer (Raum 1566) und für Masterarbeiten Frau Janine Rothenburger (Raum 1566) Nach 16:00 des Abgabetages können Abschlussarbeiten in einem Kuvert, adressiert an die TUM School of Management, Prüfungsverwaltung, Raum 1566, Arcisstraße 21, 80333 München an der Hauptpforte in der Arcisstraße 21 abgegeben werden. Bachelor- und Masterarbeiten müssen zudem in elektrischer Form (E-Mail) bis 23:59 Uhr des Abgabetermins an den Aufgabensteller/Betreuer übermittelt werden. 2. Formatierungsvorgaben Die Arbeit ist in DIN A4-Format zu erstellen. Linker Einzug: 2cm; rechter Einzug: 5cm; oberer Rand: 2cm; unterer Rand: mindestens 1cm. Bevorzugte Schriftart ist Times New Roman in der Größe 12. Der Zeilenabstand beträgt 1,5 Zeilen. Bitte verwenden Sie Blocksatz. Fußnoten haben einfachen Zeilenabstand und die Schriftgröße 10. Fußnoten sind aufsteigend zu nummerieren und beginnen mit 1. Inhaltsangabe, Abkürzungs-, Abbildungs- und Literaturverzeichnis sind mit römischen, der Bearbeitungstext selbst mit arabischen Zahlen zu nummerieren.

3. Inhaltsübersicht Eine Bachelor- oder Masterarbeit besteht aus folgenden Bestandteilen: - Titelblatt (Muster siehe Seite 6) - Inhaltsübersicht - Abbildungsverzeichnis (falls vorhanden) - Tabellenverzeichnis (falls vorhanden) - Auflistung der Anhänge (falls vorhanden) - Abkürzungsverzeichnis - Symbolverzeichnis (falls vorhanden) - Inhaltsverzeichnis der Bearbeitung - Anhänge (falls vorhanden) - Literaturhinweise - Auflistung von Interview-Quellen (falls vorhanden) - Eidesstattliche Erklärung (Muster siehe Seite 7) 4. Inhaltsverzeichnis der Bearbeitung Zur Nummerierung des Inhaltsverzeichnisses sollte das Dezimalsystem verwendet werden (1, 1.1, 1.1.1). Zu den jeweiligen Gliederungspunkten sind die Seitenzahlen des entsprechenden Bearbeitungsteils anzugeben. 5. Bearbeitungsteil Die Bearbeitung besteht aus einer Einleitung, dem Hauptteil und dem Schluss/Fazit, ggf. mit Anhängen. Der gesamte Text ist in eigenen Worten wiederzugeben. Eine Bachelorarbeit soll ca. 40 Seiten, eine Masterarbeit ca. 80 Seiten umfassen. Bitte sprechen Sie dies mit Ihrem Betreuer ab. Die Einleitung soll den Leser an das Thema heranführen und die Bedeutung für Wissenschaft und/ oder Praxis darlegen. Sie sollte 1 (Bachelor) bis maximal 3 Seiten (Master) umfassen. Im Hauptteil sollten die einzelnen Thesen strukturiert vorgetragen und kritisch hinterfragt werden. Literaturquellen sollten herangezogen werden, um eigene Ideen zusätzlich abzusichern oder konkurrierende Meinungen aufzuwerfen. Im Fazit werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und - soweit möglich - ein Ausblick für zukünftig zu erwartende Entwicklungen gegeben. Anhänge sind nicht zwingend erforderlich, hierin können z.b. Interviewprotokolle, Datenlisten, Schemata etc. aufgeführt werden, die nur mittelbar für das Verständnis des im Hauptteil Ausgearbeiteten erforderlich sind.

6. Literaturverzeichnis In das Literaturverzeichnis werden sämtliche literarischen Quellen aufgenommen, aus denen im Rahmen der Bearbeitung zitiert worden ist. Sie werden alphabetisch nach dem Nachnamen des Verfassers gegliedert. Untergruppierungen der Literatur sind nicht vorgesehen. Mehrere Publikationen desselben Autors werden chronologisch aufgeführt, beginnend mit der ältesten Publikation. Mehrere Autoren sind mittels / voneinander zu trennen und in der Reihenfolge wie auf der Publikation abgedruckt wiederzugeben. II. Zitierweise 1. Zitiertechnik Entscheidend ist für Zitate, dass dem Leser unmissverständlich klar ist, dass fremdes Gedankengut wiedergegeben wird (siehe auch die Eidesstattliche Erklärung im Anhang). Es gibt zwei Arten des Zitierens, das direkte und das indirekte Zitat. Ein direktes Zitat ist die wörtliche Wiedergabe eines Abschnitts, Satzes oder Satzteils. Der übernommene Teil ist in Anführungszeichen originalgetreu wiederzugeben. Wenn einzelne Wörter hinzugefügt werden sollen sind diese in Klammern zu fassen ([ ]). Werden Teile weggelassen ist dies mit drei Punkten ( ) anzuzeigen. Mit indirekten Zitaten wird der Inhalt eines Abschnitts in eigenen Worten wiedergegeben. Beide Zitierweisen sind am Zitatende mittels einer Fußnote anzuzeigen. 2. Fußnoten Fußnoten dienen i.d.r. der Anzeige eines Zitats, können jedoch auch dazu genutzt werden, einem Satz oder Abschnitt weiterführende Informationen zuzuordnen. Sie bestehen aus der Verweisnummer und der Erklärung. Die Verweisnummer ist an das Ende des Satzes zu heften, der ein Zitat enthält. Die entsprechende Fußzeile am unteren Ende der Seite enthält die literarische Quelle des Zitats. Bei mehreren Quellen sind sämtliche mit aufzuführen und durch Semikolon (;) zu trennen. Fußnoten sind immer mit einem Punkt zu schließen.

a) Die Literaturquellen von Monographien/Lehrbüchern sind folgendermaßen anzugeben: Nachname des Autors (ohne Titel wie Dr., Prof.), Titel, Auflage, Erscheinungsjahr in Klammern, Seite oder Randnummer der Fundstelle. Wenn das Werk in der ersten Auflage erschienen ist wird das Erscheinungsjahr ohne Klammern bezeichnet und die Auflage weggelassen. Die Verfasser sind kursiv hervorzuheben. o Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 31. Aufl. (2006), S. 20. o Krumm, Das Fahrverbot in Bußgeldsachen, 2006, Rdnr.: 121 ff. Die Angabe f. hinter der Seitenzahl weitet das Zitat auf eine Folgeseite aus. Bei mehreren Folgeseiten ist ff. hinter der Seitenzahl zu notieren. Im Literaturverzeichnis ist ausführlicher zu zitieren: Nachname des Autors, erster Buchstabe des/ der Vornamen(s), Titel der Publikation, Auflage (nicht bei 1. Auflage), Datum und Ort der Veröffentlichung. o Diekmann, A., Empirische Sozialforschung Grundlagen Methoden Anwendungen, 7. Aufl., Reinbek bei Hamburg 2013. b) Zitieren von Zeitschriftenartikeln: Nachname des Autors, Name der Zeitschrift, Jahrgang der Zeitschrift, Buchseite des Artikels. Hat der Artikel mehrere Seiten und ist nur eine für das Zitat relevant, zitieren Sie die erste Seite des Artikels und dahinter die Seite in Klammern, die das Zitat enthält. Das Kürzel S. für Seite entfällt. Bsp: o Maier-Reimer, NJW 2006, 2577. o EuGH, Slg. 1964, 1253. o Smend, ZevKR 1 (1951), 4 (4). Im Literaturverzeichnis ist ausführlicher zu bezeichnen: Nachname, erster Buchstabe des Vornamens, Titel des Artikels, in: Titel der Zeitschrift, Nummer, erste und letzte Seite des Artikels, Ort und Jahr der Veröffentlichung. o Taeger, J., Die Entwicklung des IT-Rechts im Jahr 2010, in NJW 52/2010, 3759, 3764, München 2010.

c) Zitate von Zeitungsartikeln enthalten in der Beschreibung zunächst den Autor (entfällt bei unbekanntem Autor), in Klammern das Erscheinungsjahr der Zeitung und die konkrete Seite. o Hermann (2001), S. 2. Bsp. für Literaturverzeichnis: o Hermann, G., Das Medienzeitalter. Monopolisten auf dem Vormarsch, Kommentar in: Süddeutsche Zeitung, Nr. 237 vom 13./14. Oktober 2001, S. 2. d) Gerichtsentscheidungen können nach der amtlichen Sammlung, nach Ihrer Veröffentlichung in Zeitschriften oder bei unveröffentlichten Urteilen nach Aktenzeichen und Datum zitiert werden. o BVerfGE 114, 121. o BVerfG NJW 2005, 2669. o VG Hannover, Urt. v. 7.11.2002 4 B 3921/02. (= unveröffentlichtes Urteil) Gerichtsentscheidungen tauchen nicht im Literaturverzeichnis auf! e) Kommentare werden grundsätzlich mit dem konkreten Verfasser zitiert und der Kommentarbezeichnung vorangestellt. Die konkrete Zitatstelle nennt zuerst den Paragraphen/ Artikel, dann die Randnummer (Rdnr.), Anmerkung (Anm.) oder Textziffer (Tz.). o Peters, in: MünchKomm-ZPO, 2. Aufl. (2000), 142 145 Rdnr. 10. o Eser, in: Schönke/Schröder, 27. Aufl. (2006), 12 Rdnr. 7. Bezüglich des Literaturverzeichnisses sind Kommentare nach ihren Herausgebern einzuordnen. o Palandt, O., Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 65. Aufl., München 2006. f) Bei Festschriften und anderen Sammelbänden wird vorab der jeweilige Verfasser genannt, gefolgt von dem Titel, dem Erscheinungsjahr und der konkreten Fundstelle.

o Mikat, in: Festschr. f. Nipperdey, 1965, S. 581 ff. (590). Hinsichtlich des Literaturverzeichnisses siehe II a). g) Webseiten können zitiert werden durch Angabe des die Seite betreibenden Instituts, der konkreten Web-Adresse und des Datums, an dem die Seite aufgerufen worden ist. Für den Fall, dass sich die Webseite zwischenzeitlich ändert wird empfohlen, einen Ausdruck der Webseite als Anhang mit anzufügen. Bsp. Zitatbezeichnung in der Fußnote: Name des Betreibers der Webseite, Jahr des Aufrufs der Seite: o Spiegel Online GmbH (2014). Bsp. Zitatbezeichnung im Literaturverzeichnis: o Spiegel Online GmbH, Spiegel Online Wirtschaft, http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/siemens-alstom-gejobgarantie-fuer-alstom-mitarbeiter-in-frankreich-a-966457.html, (28.04.2014).

Muster Titelblatt Titel der wissenschaftlichen Arbeit Prüfer: Prof. Dr. Philipp Maume Assistant Professorship Corporate Governance and Capital Markets Law TUM School of Management Technische Universität München Betreuer: Name des Betreuers Studiengang: Verfasst von: Michael Mustermann Musterstraße 12 D-8000 Musterort Tel.: +49 (0) 89/10101010 Matrikelnr.: Eingereicht am: xx.xx.xxxx

Muster Eidesstattliche Erklärung Eidesstattliche Erklärung Hiermit erkläre ich an Eides Statt, dass ich die vorgelegte Bachelor-/ Masterarbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Gedanken, die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommen wurden, sind als solche gekennzeichnet. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Weise keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht. Ort, Datum Unterschrift