Absender (Antragsteller) Ort, Datum Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Förderung des ländlichen Wegebaues Förderrichtlinie integrierte ländliche Entwicklung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 24.06.2008 (ThürStAnz. Nr. 28/2008 S. 1131-1137) Antrag auf Bewilligungen von Zuwendungen Bestandteile des Antrages sind: - Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde - Stellungnahme der Naturschutzbehörde - Sonstige Anlagen (Aufstellung auf Seite 8) 1. Antragstellerdaten 1 Personenident (PI) soweit vorhanden; ggf. Betriebsnummer aus anderen Bundesländern Art der Person: natürlich juristisch Name / Bezeichnung: Vorname (nur bei natürl. Pers.): Straße und Hausnummer: Postleitzahl: Stadt / Gemeinde: Ortsteil: Telefon: Fax: Mobil: E-Mail: Geburts- / Gründungsdatum: Geburtsort / Sitz: Abweichende Postanschrift (Adresse für den Schriftverkehr) Name / Bezeichnung: Vertreter / Ansprechpartner: Straße und Hausnummer: Postleitzahl: Stadt / Gemeinde: Ortsteil: 1 Die fett gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und daher unbedingt auszufüllen.
- 2 - Name / Sitz der Bank: Bankleitzahl: Kontonummer: Zuständiges Finanzamt, PLZ Ort: Steuernummer: 2. Antragsgegenstand 2.1 Lage des Projektes RAG...... Region (LEADER) Gemeinde Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer Name des Projektes Anbindung an öffentliche Straße (Straßennummer) 2.2 Art und Umfang des Projektes (je Antrag nur ein Fördergegenstand) Länge [km] (ggf. anteilig) Standardbauweise im Sinne der DWA-A 904 (entspricht den Richtlinien für den ländlichen Wegebau RLW 1999) Fahrbahnbreite (Fbr) [m] Kronenbreite (Kbr) [m] gesamt Hinweise: - Unterschiedliche Befestigungsarten und größere Fahrbahnbreiten für Zufahrten zu öffentlichen Straßen sowie Neubauabschnitte (z. Z. kein Weg) sind anteilig auszuweisen. - Abweichungen von der Standardbauweise, den Schichtdicken und den Regelbreiten (Fbr = 3 m, Kbr = 5 m) sind unter Pkt. 3.2 zu beschreiben und zu begründen. - Mit der Förderung im Zusammenhang stehende größere Bauwerke, wie Brücken sind gesondert zu beschreiben (z. B. Ersatzneubau, Baustoff, Brückenklasse, Abmessungen, Durchflussprofil usw.). 2.3 Zuständig für Projektplanung und örtliche Bauüberwachung (Name, Anschrift):
- 3-3. Begründung des Antrages 3.1 Notwendigkeit und Dringlichkeit (z. B.: bisheriger Ausbau, Mängel, Beschreibung der landwirtschaftlichen und ggf. sonstigen Verkehrs, ca. wegebezogenes Verkehrseinzugsgebiet in ha LN, Zusammenhang mit freiwilligem Landtausch usw.) 3.2 Begründung der beantragten Ausbauart (unter Beachtung von Verkehrsfrequenz und -belastung, Standortverhältnisse, vorhandene Befestigung, landespflegerischen Erfordernissen usw.; Beschreibung von Abweichungen zu Vorgaben aus der DWA-A 904)
- 4-4. Ausgaben (lt. beiliegenden Kostenberechnungen/Kostenschätzung, brutto) Honorar / Ingenieurleistungen... Baukosten: - Wegebau... - Brücken... - Nebenanlagen... Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen... Sonstige Ausgaben... (z. B. Grenzfeststellung) 5. Vorgesehene Finanzierung 5.1 Geplante Gesamtausgaben (gemäß Pkt. 4)... - abzüglich Leistungen Dritter 2... - abzüglich nicht zuwendungsfähiger Leistungen... - abzüglich Mehrwertsteuer... 5.2 voraussichtlich zuwendungsfähige Ausgaben (netto) 5.3 Zur Deckung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Ausgaben nach 5.2 wird hiermit ein Zuschuss für 20... von... für 20... von... beantragt. 5.4 Die Eigenmittel zu den voraussichtlich zuwendungsfähigen Ausgaben nach 5.2 betragen somit... Liegen die Gesamtausgaben über den zuwendungsfähigen Ausgaben lt. Bewilligung, so sind weitere Eigenmittel durch den Zuwendungsempfänger bereitzustellen. Nicht Zutreffendes streichen. 2 Art und Herkunft der Mittel nachweisen (Kopie der Bescheide und Zusagen)
- 5-6. Erklärung des Antragstellers 6.1 Ergänzende Angaben zur Begründung des Projektes Das ausgebaute Wegenetz beträgt in der Gemeinde / Gemarkung * bei einer landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) von... ha - vor der Durchführung des beantragten Projektes - nach der Durchführung des beantragten Projektes... km... km/100 ha LN... km... km/100 ha LN Bei dem Projekt handelt es sich nicht um eine Straße mit überörtlicher Verkehrsbedeutung oder um eine Straße (Weg) innerhalb der Ortsbebauung oder innerhalb vorhandener oder geplanter Siedlungs-, Gewerbe- und Industriegebiete sowie zu deren Anbindung. Der auszubauende Weg ist eine / ist keine * im Sinne des Thüringer Straßengesetzes dem öffentlichen Verkehr gewidmete sonstige öffentliche Straße. 3 6.2 Der Antragsteller ist Eigentümer der durch das Projekt beanspruchten Flächen. 6.3 Neben den beantragten und angegebenen Finanzierungsmitteln für das beschriebene Projekt werden keine bzw. wurden bisher keine anderen Mittel oder Vergünstigungen in Anspruch genommen. 6.4 Für dasselbe Projekt wurden noch keine Zuwendungen aus Mitteln zur "Förderung des ländlichen Wegebaues außerhalb von Bodenordnungsverfahren" oder aus Mitteln der "Flurbereinigung" gewährt. 6.5 Das Vorhaben ist noch nicht begonnen und wird auch nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides bzw. vor der etwaigen Genehmigung des vorzeitigen Beginns in Angriff genommen. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. 6.6 Der Antragsteller bestätigt, dass er aufgrund der finanziellen Verhältnisse bei der Finanzierung des Projektes auf den Zuschuss aus diesem Förderprogramm angewiesen ist und ohne den beantragten Zuschuss das Projekt nicht durchführen kann. 6.7 Die Hinweise über die Veröffentlichung von Förderdaten hat der Antragsteller zur Kenntnis genommen. * Nicht Zutreffendes streichen. * 3 Nur gewidmete Gemeindestraßen (Kreisstraßen sind generell nicht förderfähig)
- 6-6.8 Weitere ergänzende Angaben, soweit erforderlich (z. B. wenn ausnahmsweise eine sonstige öffentliche Straße im Sinne des 3 Abs.1 Nr. 4 Thüringer Straßengesetz als ländlicher Weg gefördert werden soll. Angaben zum geplanten Eigentumserwerb) 6.9 Dem Antragsteller ist bekannt, dass der Zuwendungsgeber die in den vorstehenden Ziffern enthaltenen Tatsachen nach dem Zuwendungszweck, den Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien über die Zuwendungsvergabe sowie den sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung als erheblich ansieht und deswegen auf der Grundlage von 2 Abs. 1 Subventionsgesetz i. V. m. 1 des Thüringer Subventionsgesetzes als subventionserheblich i. S. d. 264 Abs. 8 Nr. 1 StGB bezeichnet mit der Konsequenz, dass sich der Antragsteller und Zuwendungsempfänger wegen unrichtiger, unvollständiger oder unterlassener Angaben über diese subventionserheblichen Tatsachen wegen Subventionsbetruges nach 264 StGB strafbar machen kann. er verpflichtet ist, die Bewilligungsstelle über die Änderung subventionserheblicher Tatsachen zu unterrichten. Der Inhalt des 264 StGB sowie der 3 bis 5 Subventionsgesetz ist bekannt. die Antragstellerdaten von der bescheidenden Stelle (ALF) zum Zweck der maschinellen Erstellung der Zuwendungsbescheide und verwaltungsinterner Listen auf elektronischen Datenträgern erfasst und an die Zahlstelle im Thüringer Landesverwaltungsamt über geschützte Netzwerke weitergeleitet werden. Die Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung erfolgt in einem speziellen Datenerfassungsprogramm zur Nachweisführung über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel. Name und Bank-
- 7 - verbindung werden zwecks Auszahlung an die Thüringer Staatshauptkasse weitergegeben.... Unterschrift (Antragsteller) Dienstsiegel Anlagen
Anlagen - 8-1. Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde ( Rechtsaufsichtliche Würdigung ) 2. Stellungnahme der Naturschutzbehörde (Eingriffsgenehmigung) 3. sonstige Anlagen Übersichtskarte M = 1 : 25.000 / 1 : 10.000 der Gemeinde bzw. Gemarkung Hier sind zu kennzeichnen: Gemeinde bzw. Gemarkungsgrenze (orange) klassifizierte Straßen im Sinne des Thüringer Straßengesetzes (einschließlich Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen) vor der Antragstellung ausgebaute Wege (rot) (nach 1990 mit Jahresangaben versehen) (gelb) beantragter Wegebau (violett) Planungsunterlagen zur Antragstellung, zumindest mit: Flurkarte Grundbuchauszug zum Eigentumsnachweis Lageplan des Weges M = 1 : 2.500 oder größer (mit Kilometrierung des Baubereiches, Kennzeichnung Bauweisen und Wegebreiten "Fbr/Kbr" wenn wechselnd, Entwässerungseinrichtungen, Ausweichstellen, Angaben zur Längsneigung [%]) - Beschreibung und Regelquerschnitte Kostenschätzung / Kostenberechnung (in Übereinstimmung mit Pkt. 4 des Antrages) gegliedert nach: Honorar / Ingenieurleistungen einschließlich örtlicher Bauüberwachung ("Bauvermessung" nur in Abstimmung mit ALF) Baukosten (ggf. zusätzlich: "davon förderfähig") Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ggf. (nach Zustimmung durch das ALF) Kosten für Grenzfeststellung LEADER Beiblatt zum Förderantrag Nicht Zutreffendes streichen.