Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst aus Mitteln nach 6 Abs. 2 Buchst.
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- Melanie Diefenbach
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1 SMWK, Ref. 23 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst aus Mitteln nach 6 Abs. 2 Buchst. b SächsKRG im Haushaltsjahr 20 An das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Referat 23 Wigardstraße Dresden Ort, Datum FVIdent: S:\A2\R23\Kuen\ xls (nicht vom Antragsteller auszufüllen) 1. Antragsteller Name: Rechts / Organsiationsform: (e. V., GmbH, Eigen bzw. Regiebetrieb) Anschrift: Bankverbindung: (IBAN, BIC, kontoführendes Institut) Ansprechpartner: Telefon und 2. Maßnahme (möglichst kurze, aber eindeutige Beschreibung der Maßnahme mit Begründung für die Notwendigkeit der Durchführung, Darstellung der Konzeption, Ziele ggf. auf gesondertem Blatt) Seite 1 von 8
2 3. Gesamtausgaben Hinweise: Wenn der LetztEmpfänger für dieses Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind hier die Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben. Bei Baumaßnahmen ist eine Kostengliederung stets nach DIN 276 vorzulegen. Sofern die Platzverhältnisse nicht ausreichen, sind die Angaben zu den Ausgaben (Darstellung der einzelnen Ansätze und deren Berechnung/Kalkulation) auf einem gesonderten Blatt darzustellen. EUR Gesamtausgaben (laut beiliegender Kostengliederung, vgl. Anlage 1) EUR EUR davon entfallen auf den zur Förderung beantragten Abschnitt [Angabe nur bei größeren, selbständig nutzbaren Planungs, Untersuchungs oder Durchführungs (Bau)abschnitten, auf die auch die Finanzierung (Nr. 6) abgestellt ist. Zeitliche Aufteilung und damit Finanzierungsabschnitte ergeben sich aus Nr. 8.] Von den der Finanzierung zu Grunde gelegten Ausgaben (Nr. 6) sind zuwendungsfähig AusgabePosition Erläuterung zur Kalkulation / Berechnung der Ausgabenposition Personalausgaben Sachausgaben Investitionsausgaben Summe: 4. Zu den o Gesamtausgaben* o Ausgaben des Abschnitts* werden hiermit folgende Zuwendungen nach 6 Abs. 2 Buchst. b SächsKRG beim SMWK beantragt Zuwendungsbetrag in EUR Seite 2 von 8
3 5. Finanzierung der Maßnahme 5.1 Erlöse aus der Maßnahme EinnahmePosition Erläuterung zur Kalkulation / Berechnung der Einnahmenposition ZwischenSumme 5.2 Eigenmittel des Antragstellers 5.3 Mittel von privaten Stellen (Spenden, Sponsoring und sonstige Zuschüsse von nichtöffentlichen Stellen) EinnahmePosition Mittelgeber / Mittelherkunft ZwischenSumme 5.4 öffentliche Zuwendungen (Gemeinde, Landkreis, Kulturraum, öffentliche Stiftungen, Land, Bund, EU) Zuwendungsgeber / Mittelherkunft Sitzgemeinde Kulturraum ZwischenSumme 5.5 hiermit beantragte Zuwendung aus Mitteln nach 6 Abs. 2 Buchst. b SächsKRG Gesamtsumme der Deckungsmittel (in EUR) Seite 3 von 8
4 nachrichtlich: freiwillige unentgeltliche Leistungen Leistungserbringer Leistungsposition / Art der Leistung Erläuterung zur Kalkulation / Berechnung der Leistungsposition Wert der Leistung in EUR Antragsteller private Stellen öffentliche Stellen Gesamtsumme: 6. Realisierungszeitraum vorgesehener (Bau)Beginn (TT/MM/JJJJ): vorgesehene Beendigung / Fertigstellung (TT/MM/JJJJ): 7. Von den Ausgaben fallen voraussichtlich an (beziehungsweise sind angefallen): In den Vorjahren Im laufenden Jahr und folgende Zeitraum davon zuwendungsfähig 8. Sicherung der Gesamtfinanzierung einschl. Folgekosten Sofern Zuwendungen für einen Abschnitt einer mehrjährigen umfangreicheren Maßnahme beantragt werden, ist die Sicherung der Gesamtfinanzierung durch Angaben und geeignete Unterlagen zu belegen, ggf. auf gesondertem Blatt. Der Antragsteller hat zudem glaubhaft zu machen, dass er in der Lage ist, die durch die Ausführung der Zuwendungsmaßnahme ggf. entstehenden Folgekosten (z. B. Instandhaltung, lfd. Betrieb, Mieten, etc.) dauerhaft zu finanzieren. Seite 4 von 8
5 8.1 Sitzgemeindebeteiligung nach Ziff. IV. Nr. 5 VwV 6 Abs. 2 Buchst. b SächsKRG (Nicht vom Antragsteller auszufüllen. Angabe entfällt, wenn der Antragsteller Sitzgemeinde nach 3 Abs. 2 SächsKRG ist.) Die Sitzgemeinde bestätigt hiermit die Kenntnisnahme über das beantragte Projekt sowie die finanzielle Beteiligung nach Nr. 5.4 des Antrags in der angegebenen Höhe vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung. Name (in Blockschrift) Unterschrift Stempel / Dienstsiegel 8.2 KulturraumBeteiligung nach Ziff. IV. Nrn. 3 und 6 VwV 6 Abs. 2 Buchst. b SächsKRG (Nicht vom Antragsteller auszufüllen. Angabe entfällt, wenn der Antragsteller selbst Kulturraum nach 1 SächsKRG ist.) Der Kulturraum bestätigt hiermit die Kenntnisnahme über das beantragte Projekt und erteilt hierzu sein Einvernehmen. Er bestätigt weiter, dass es sich bei dem Antragsteller um den Träger einer regional bedeutsamen Einrichtung nach 3 Abs. 1 SächsKRG handelt. Der Kulturraum bestätigt zudem, dass das beantragte Projekt mit den regionalen Interessen und Schwerpunkten des Kulturraumes in Einklang steht und insoweit förderwürdig ist. Der Kulturraum bestätigt abschließend die finanzielle Beteiligung nach Nr. 5.4 des Antrags in der angegebenen Höhe vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung.** Name (in Blockschrift) Unterschrift Stempel / Dienstsiegel 9. Angaben zu den Eigentumsverhältnissen Sofern Zuwendungen für die Finanzierung einer Baumaßnahme beantragt werden, sind Angaben zu den Eigentumsverhältnissen der Liegenschaft zu machen (Eigentümer lt. Grundbuch, Erbpachtverhältnisse, Bauberechtigung/Bauherreneigenschaft, etc.) und durch geeignete Unterlagen zu belegen, ggf. auf gesondertem Blatt. Seite 5 von 8
6 10. Darlegung der Gründe für die fehlende Sitzgemeindebeteiligung Sofern ausnahmsweise keine finanzielle Beteiligung der Sitzgemeinde erfolgt, sind hier die sachlichen Gründe ggf. unter Beteiligung der Sitzgemeinde anzuführen. Nach Ziff. IV Nr. 5 Satz 3 VwV Zuwendungen Investitions und Strukturmaßnahmen SächsKRG wird hiermit eine Ausnahme von der finanziellen Beteiligung der Sitzgemeinde mit folgender Begründung beantragt: 11. Der Antragsteller erklärt, dass das Vorhaben noch nicht begonnen ist. Der Antragsteller erklärt weiter, dass das Vorhaben auch nicht vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides beziehungsweise vor der etwaigen Genehmigung des vorzeitigen Vorhabensbeginns in Angriff genommen wird. Die Genehmigung des vorzeitigen Vorhabensbeginns wird hiermit beantragt: o ja o nein. Datum des beabsichtigten Beginns (tt/mm/jjjj): Begründung für den Antrag auf vorzeitigen Beginn: Seite 6 von 8
7 12. Der Antragsteller erklärt, dass er für dieses Vorhaben zum Vorsteuerabzug ganz oder teilweise o berechtigt o nicht berechtigt ist. Bei teilweiser Vorsteuerabzugsberechtigung: v. H. 13. Ergänzende Angaben und ggf. Anlagenübersicht (soweit erforderlich, gegebenenfalls auf gesondertem Blatt) Seite 7 von 8
8 14. Hinweise und Erklärungen * Angaben entsprechend kennzeichnen. ** Sofern unzutreffend, bitte Satz streichen. 1. Die Daten von Antragstellern auf Fördermittel werden gemäß 4 Abs. 1 des Gesetzes über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 273), in der jeweils geltenden Fassung, in einer landeseinheitlichen Fördermitteldatenbank zum Zwecke der laufenden Analyse der Förderpraxis, der Ausübung der Rechts und Fachaufsicht und der Vermeidung rechtswidriger Förderung verarbeitet. 2. Der Antragsteller erklärt mit der Angabe einer Adresse unter Nr. 1, dass diese Adresse als Zugang für die elektronische Kommunikation nach 3a VwVfG eröffnet ist. 3. Soweit der Antragsteller generell oder für das beantragte Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. S. 386), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. April 2010 (BGBI. S. 386) berechtigt ist, hat er die sich daraus ergebenden Vorteile auszuweisen und bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben abzusetzen. Im Finanzierungsplan (Nr. 3 und Nr. 5) dürfen in diesem Fall nur die Beträge ohne Umsatzsteuer veranschlagt werden. 4. Im Finanzierungsplan sind nur die Ausgaben zu veranschlagen, die aus Anlass des Vorhabens zusätzlich anfallen. Die laufenden Ausgaben des Antragstellers dürfen nicht berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Verrechnung dieser Ausgaben mit dem Vorhaben ist nicht zulässig. 5. Der Erwerb oder die Herstellung von Gegenständen kann grundsätzlich nur dann gefördert werden, wenn dies für die Durchführung der zur Förderung beantragten Maßnahme die wirtschaftlichste Lösung ist. Sollte der Erwerb oder die Herstellung von Gegenständen unumgänglich sein, ist in der Projektbeschreibung darzulegen, ob und gegebenenfalls wie die Gegenstände nach Abschluss des Vorhabens weiter verwendet werden sollen. 6. Es werden regelmäßig nur Vorhaben gefördert, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Beginn des Vorhabens ist dabei der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs oder Leistungsvertrages. Ausnahmen können auf Antrag des Zuwendungsempfängers von der Bewilligungsbehörde zugelassen werden. Der Abschluss von Verträgen nach Antragstellung aber noch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides ist grundsätzlich möglich. Der Antragsteller trägt in diesem Fall jedoch das alleinige Finanzierungsrisiko bei Ausbleiben der Förderung. 7.Der Antragsteller erklärt, dass er keine weiteren Zuwendungen als die im Antrag angegebenen beantragt hat bzw. erhält. Der Antragsteller verpflichtet sich, unverzüglich der Bewilligungsbehörde schriftliche Mitteilung über Änderungen im Finanzierungsplan und das Hinzutreten zusätzlicher Einnahmen/Deckungsmittel/Zuwendungen zu geben. Name (in Blockschrift) Unterschrift Stempel / Dienstsiegel Seite 8 von 8
Bankverbindung Kontonummer: Bankleitzahl: Geldinstitut:
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