Helvetia PetCare Tierkrankenversicherung. Tarif

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Helvetia PetCare Tierkrankenversicherung Tarif

Allgemeine Bestimmungen Stand 04/2010 2 Seite 1. Antragsaufnahme Der Versicherungsschutz ist mit dem Antragsformular für die Tierkrankenversicherung (O.194) zu beantragen. Für Jagd-/Arbeitshunde und für die Jagdhundeunfallversicherung ist der separate Antrag (O.196) zu verwenden. Der Antrag ist vollständig und deutlich auszufüllen, um Rückfragen zu vermeiden und eine schnelle Policierung zu ermöglichen. Unrichtige Angaben gefährden den Versicherungsschutz. 2. Versicherungsbeginn und -dauer Als Versicherungsbeginn kann frühestens der Tag der Antragsaufnahme eingesetzt werden. Die Vertragsdauer darf maximal 5 Jahre und 364 Tage betragen. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer von Jahr zu Jahr, wenn nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf dem Vertragspartner eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Verträge mit einer Dauer von mehr als 3 Jahren können vom Versicherungsnehmer zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres mit 3- Monatsfrist gekündigt werden. 3. Hauptfälligkeit Die Hauptfälligkeit des Vertrages richtet sich nach dem im Antrag vereinbarten Ablaufdatum (Monat). 4. Prämien Die in diesem Tarif ausgewiesenen Prämien sind Bruttoprämien (= incl. Vers.-Steuer) in Euro. Die Prämien sind für monatliche oder alternativ jährliche Zahlungsweise dargestellt. Bei jährlicher Zahlungsweise ist gegenüber der monatlichen Zahlungsweise ein Nachlass berücksichtigt. 5. Mindestprämie Die Mindestprämie je Vertrag beträgt - bei jährlicher Zahlungsweise - bei monatlicher Zahlungsweise (nur mit Lastschrifteinzugsverfahren möglich) zuzüglich Versicherungsteuer. 40,- 10,- 6. Versicherungsteuer Die Versicherungsteuer beträgt derzeit 19% und ist in den ausgewiesenen Prämien bereits enthalten.

von Hunden und Katzen 04/2010 3 1. Bedingungen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tierkrankenversicherung von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2010) 2. Versicherte Gefahren Versichert sind die Kosten für ambulante und/oder stationäre Behandlung der versicherten Tiere. Der Versicherungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif. Einzelheiten hierzu finden Sie in der nachfolgenden Leistungsübersicht. 3. Voraussetzungen zur Aufnahme eines Tiere Gesundes Tier ab Vollendung des 2. Lebensmonats Kennzeichnung durch Tätowierung (durch anerkannten Zuchtverband) oder Mikrochip (EU-Standard) Grundimmunisierung (Erstimpfung) bis zur 12. Lebenswoche erfolgt Gesundheitsuntersuchung bei Tieren ab vollendetem 4. Lebensjahr und/oder bei Vorerkrankungen Kampfhunde nur mit nachweislich bestandener Wesensprüfung Zusatzleistungen für Züchter sind nur für Tiere bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres versicherbar 4. Leistungsübersicht Versichert sind die im Versicherungsschein genannten Tarife und Selbstbeteiligungen Der Deckungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif Basis, Komfort oder Operationskosten und nach den gewählten Zusatzleistungen für Züchter. Die Tarife beinhalten - soweit nicht im Versicherungsvertrag anders geregelt - die nachstehend aufgeführten Deckungsinhalte. Diese sind summarisch bis zum jeweils angegebenen Höchstbetrag, je Versicherungsjahr mitversichert. Ambulante und stationäre Heilbehandlung Tarife für Hunde Tarife für Katzen Basis Komfort Basis Komfort Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich Medikation sowie Operationen 2.500 5.000 2.000 3.000 freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik Ersatz nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bis zum Unterbringungskosten des Tieres (bei Krankenhausaufenthalt oder Reha-Maßnahmen des Tierhalters) ab 2. Tag für max. 30 Tage im Jahr. Pro Tag -- 10 -- 5 Auslandsschutz bis 4 Monate Reiseservice (Informationen über Einreise-, Quarantäne- und Impfbestimmungen im Ausland) Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Flohund Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, Gesundheitscheck) -- 100 -- 100 Kastration von männlichen Tieren -- 150 -- 50 Kastration von weiblichen Tieren -- 300 -- 80 Physiotherapie (nach Operationen) -- 400 -- -- Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall 20% 20% 20% 20% Zusatzleistungen für Züchter Zuchttechnische Leistungen (Bluttest, künstliche Befruchtung, Spermagewinnung, Progestrontest, Tupferproben, Abstriche, Ultraschall und Röntgen) max. 50 je Leistung, insgesamt max. 300 Kaiserschnitt 300 Operationskosten Tarif für Katzen Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes incl. der pre- und postoperativen Behandlung. Ausgenommen sind Kastrationen und Sterilisationen. Mitversichert sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung für max. 15 Tage. 3.000 2.000 freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik Ersatz nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bis zum Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall 20% 20% = versichert -- = nicht versichert

von Hunden und Katzen 04/2010 4 5. Grundprämien incl. Vers.-Steuer HUNDE Monatsprämie Jahresprämie Selbstbeteiligung Höchstleistung BASIS 28,90 324,10 20% 2.500 KOMFORT 39,90 447,48 20% 5.000 Operationskosten 14,90 167,10 20% 3.000 KATZEN BASIS 13,90 155,89 20% 2.000 KOMFORT 19,90 223,17 20% 3.000 nur Operationskosten 8,90 99,82 20% 2.000 Zusatzleistungen für Züchter (kombinierbar mit den Tarifen Basis und Komfort für Hunde) Zuchttechnische Leistungen 5,34 59,98 je max. 50 und gesamt max. 300 Kaiserschnitt 5,34 59,98 300 6. Tiere älter als 8 Jahre (Gesundheitsuntersuchung erforderlich) Zuschlag Je weiteres angefangene Lebensjahr... 30% Ab 15 Lebensjahr... FD-Anfrage 7. Versicherung mehrerer Tiere in einem Vertrag Nachlass Bei Versicherung ab 2 Tieren in einem Vertrag... 10 % Bei Versicherung ab 5 Tieren in einem Vertrag... 15 % 8. Freiwillige Gesundheitsuntersuchung des Tieres. (Kosten trägt Versicherungsnehmer) 3 %

von Hunden und Katzen 04/2010 5 Spezialtarif für Jagd-/Arbeitshunde 1. Bedingungen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tierkrankenversicherung von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2010) Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung von Jagdhunden (BBUVJH) sofern vereinbart 2. Versicherte Gefahren Versichert sind die Kosten für ambulante und/oder stationäre Behandlung der versicherten Tiere. Der Versicherungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif. Einzelheiten hierzu finden Sie in der nachfolgenden Leistungsübersicht. 3. Voraussetzungen zur Aufnahme eines Tiere Gesundes Tier ab Vollendung des 5. Lebensmonats Kennzeichnung durch Tätowierung (durch anerkannten Zuchtverband) oder Mikrochip (EU-Standard) Grundimmunisierung bis zur 12. Lebenswoche erfolgt Gesundheitsuntersuchung bei Tieren ab vollendetem 4. Lebensjahr und/oder bei Vorerkrankungen Zusatzleistungen für Züchter sind nur für Tiere bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres versicherbar Vorlage eines Jagdhunde- bzw. Arbeitshundegebrauchsnachweises 4. Leistungsübersicht Versichert sind die im Versicherungsschein genannten Tarife und Selbstbeteiligungen Der Deckungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif Jagd-/Arbeitshunde oder Jagdhundeunfall und nach den gewählten Zusatzleistungen für Züchter. Die Tarife beinhalten - soweit nicht im Versicherungsvertrag anders geregelt - die nachstehend aufgeführten Deckungsinhalte. Diese sind summarisch bis zum jeweils angegebenen Höchstbetrag, je Versicherungsjahr mitversichert. Ambulante und stationäre Heilbehandlung Jagd-/Arbeitshunde Jagdhundeunfall Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich Medikation sowie Operationen. Bei Tarif Jagdhundeunfall nur infolge eines Jagdunfalles. 3.000 1.500 freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik Ersatz nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bis zum Auslandsschutz bis 4 Monate Reiseservice (Informationen über Einreise-, Quarantäne- und Impfbestimmungen im Ausland) Tod oder Abhandenkommen von Jagdhunden -- 750 Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, Gesundheitscheck) 50 -- Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall 20% 10% Zusatzleistungen für Züchter Zuchttechnische Leistungen (Bluttest, künstliche Befruchtung, Spermagewinnung, Progestrontest, max. 50 je Leistung, Tupferproben, Abstriche, Ultraschall und Röntgen) insgesamt max. 300 Kaiserschnitt 300 Operationskosten Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes incl. der pre- und postoperativen Behandlung. Ausgenommen sind Kastrationen und Sterilisationen. Mitversichert sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung für max. 15 Tage. freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik Ersatz nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bis zum 3.000 Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall 20% = versichert -- = nicht versichert

von Hunden und Katzen 04/2010 6 5. Grundprämien incl. Vers.-Steuer Jagd- und Arbeitshunde Monatsprämie Jahresprämie Selbstbeteiligung Höchstleistung Jagd-/Arbeitshunde 28,90 324,10 20% 3.000 Zusatzdeckung: Tod/Abhandenkommen von Jagdhunden 3,82 42,84 20% 750 nur Operationskosten 14,90 167,10 20% 3.000 Jagdhundeunfall 9,35 104,96 10% 1.500 Zusatzleistungen für Züchter (nicht kombinierbar mit OP-Kosten und Jagdhundeunfall) Zuchttechnische Leistungen 5,34 59,98 je max. 50 und gesamt max. 300 Kaiserschnitt 5,34 59,98 300 6. Tiere älter als 8 Jahre (Gesundheitsuntersuchung erforderlich) Zuschlag Je weiteres angefangene Lebensjahr. 30% Ab 12 Lebensjahr... nicht versicherbar 7. Versicherung mehrerer Tiere in einem Vertrag Nachlass Bei Versicherung ab 2 Tieren in einem Vertrag... 10 % Bei Versicherung ab 5 Tieren in einem Vertrag... 15 % 4. Freiwillige Gesundheitsuntersuchung des Tieres. (Kosten trägt Versicherungsnehmer) 3 %

Tarif für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung 04/2010 7 Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Tierkrankenversicherung gelten folgende Konditionen für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde: Prämie je Hund (inkl. Vers.-Steuer): HAFTPFLICHT Jahresprämie Selbstbeteiligung Höchstleistung 65,45 150,- je Fall 3 Mio. pauschal P/S/V 77,35 150,- je Fall 10 Mio. pauschal P/SV Nicht versichert werden Kampfhunde! Als solche gelten z.b. Fila Brasileiro, Mastino Napoletano, Mastiff, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Bandog, Pit-Bullterrier, Dago-Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer, Owtscharka und Kreuzungen mit diesen Rassen. Welpen in Obhut der Hündin bis maximal 6 Monate sind beitragsfrei mitversichert.