Fact Sheet 25 Publizitätsanforderungen

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Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

Transkript:

Fact Sheet 25 Publizitätsanforderungen Gültig ab Gültig bis Wichtigste Änderungen Version 1 27.04.15 Version 2 17.12.15 12.05.16 Anforderung für Projektplakate hinzugefügt (Anforderung der Europäischen Kommission) Version 3 12.05.16 Klarstellung der Vorschriften für Hinweisschilder Zusammenfassung: Mit der Annahme von EU-Fördermitteln geht die Verpflichtung einher, die Arbeit der Europäischen Union im Nordseeraum zu bewerben. Deshalb ist auf sämtlichem Material, das zur Verbreitung außerhalb der Partnerschaft gleich, in welchem Medium hergestellt wird, darauf hinzuweisen, dass das Projekt von der EU gefördert wird. Darüber hinaus gründet die Programmstrategie auf der aktiven, effektiven Kommunikation von Projektergebnissen. Das vorliegende Fact Sheet dient als Leitlinie für die Umsetzung dieser Strategie im Alltagsgeschäft. Hintergrund Der rechtliche Rahmen für die Kommunikation im Programmzeitraum 2014-2020 ist in den Artikeln 115-117 und in Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegt. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 enthält spezifische Anforderungen für die Nutzung der Flagge der Europäischen Union sowie von Hinweistafeln und Hinweisschildern. Darüber hinaus gelten die Anforderungen des Nordseeprogramms. Um Fördermittel zu erhalten, müssen die Projekte alle Anforderungen erfüllen. Auf dem vorliegenden Fact Sheet sind die wichtigsten Anforderungen zusammengefasst. Zusammenfassung der Anforderungen Alle Projekte sind verpflichtet, 1. in sämtlichen projektbezogenen Publikationen gleich, ob Online- oder Printpublikationen korrekt und gut sichtbar auf die Europäische Union, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Nordseeprogramm zu verweisen; 2. eine Website einzurichten und darauf regelmäßig Informationen zum Projekt einzustellen; 3. das vom Gemeinsamen Sekretariat zur Verfügung gestellte Projektlogo zu verwenden; Seite 1 von 8

4. ein Projektplakat aufzustellen bzw. anzubringen und ggf. zusätzlich ein Hinweisschild oder eine Hinweistafel, falls die öffentliche Finanzierung für einen Infrastruktur- oder Bauvertrag über 500.000 liegt. Bitte beachten Sie, dass die meisten Anforderungen schon durch die nachstehend erläuterte Verwendung des Projekt-Webspace, des Projektlogos und des Projektplakats, die kostenlos vom Gemeinsamen Sekretariat zur Verfügung gestellt werden, erfüllt werden. Korrekte Bezugnahme auf die Europäische Union, den Fonds und das Programm Sämtliche Informations- und Kommunikationsmaßnahmen müssen auf die Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung verweisen, indem die Flagge der Europäischen Union gemäß den dazu von der Europäischen Kommission herausgegebenen Leitlinien verwendet wird und indem sowohl die Europäische Union als auch der Europäische Fonds für regionale Entwicklung explizit benannt werden. Alle projektbezogenen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen müssen ferner eindeutig Bezug auf das Nordseeprogramm nehmen. Das vom Gemeinsamen Sekretariat zur Verfügung gestellte Projektlogo wurde speziell zur Erfüllung all dieser Anforderungen entworfen. Die Nutzung des Logos wird daher zwecks Vermeidung von Fehlern bei der Erfüllung der genannten Anforderungen dringend empfohlen! Bitte beachten Sie, dass der Begriff Europäische Union immer auszuschreiben ist. Ist nicht genug Platz für alle diese Verweise, sind in jedem Fall mindestens die Flagge der Europäischen Union sowie ein Hinweis auf die Förderung des Projekts durch die Europäische Union aufzunehmen. Bei Nichterfüllung dieser Anforderungen werden für den betreffenden Projektbestandteil keine Fördermittel gewährt und werden gegebenenfalls bereits ausgezahlte Mittel zurückgefordert. Nutzung des Projekt-Webspace und Nutzung sozialer Medien Während der Projektdurchführung ist die Öffentlichkeit über die Unterstützung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu informieren. Dazu sind eine kurze Beschreibung des Projekts, der Projektziele und -ergebnisse sowie Angaben zum Umfang der empfangenen Fördermittel auf einer Projektwebsite zu veröffentlichen. Zwecks Erleichterung dieses Aspekts der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projekts stellt das Nordseeprogramm allen Projekten eine Website (den Projekt-Webspace ) zur Verfügung, die über die Programmwebsite gehostet wird. Alle Projekte sind gehalten, diesen Webspace aktiv zu nutzen. Seite 2 von 8

Der Projekt-Webspace ist mit der Programmwebsite und dem Online-Monitoring-System verlinkt. Auf diesem Wege werden die Projektinformationen einschließlich der kurzen Beschreibung des Projekts, der Angaben zum Budget und der Kontaktdaten des federführenden Begünstigten direkt von der Projektwebsite in den Projekt-Webspace übertragen. Auch eine Übersicht zu den gemäß Angabe in den Tätigkeitsberichten wichtigsten Projektoutputs wird automatisch im Webspace angezeigt. Jedes Projekt ist verpflichtet, alle wichtigen schriftlichen Outputs zusammen mit dem Tätigkeitsbericht hochzuladen. Diese Outputs sind dann im Webspace für alle Stakeholder einsehbar und bieten eine stets aktuelle Übersicht über die Projektaktivitäten und -ergebnisse. Die Projekte haben die Möglichkeit, eigene Neuigkeiten und Veranstaltungen einzustellen, die dann sowohl im Projekt-Webspace als auch auf der Programmwebsite angezeigt werden und damit einem breiten Interessentenkreis zugänglich gemacht werden. Zudem steht es den Projekten frei, ihrem Webspace Rubriken, Links, Fotos und Grafiken hinzuzufügen. Darüber hinaus können die Projekte eine eigenständige Website einrichten (dies ist aber nicht immer notwendig). Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Projektinformationen im Webspace immer aktuell sein und dass Neuigkeiten und sonstige Informationen rechtzeitig und regelmäßig kommuniziert werden müssen. Das Nordseeprogramm schreibt die Nutzung sozialer Medien nicht explizit vor. Dennoch wird allen Projekten nachdrücklich empfohlen, wichtige Neuigkeiten und Informationen über die bekanntesten sozialen Plattformen zu verbreiten. Das Programm ist selbst in den sozialen Medien aktiv und fungiert als Multiplikator für auf diesem Wege kommunizierte Projektinformationen. Projektlogo und Markenstrategie Im Förderzeitraum 2014-2020 treten alle Interreg-Programme und die in ihrem Rahmen durchgeführten Projekte unter derselben Marke auf. Deshalb verwenden alle Projekte des Nordseeprogramms ein vom Gemeinsamen Sekretariat zur Verfügung gestelltes Interreg-Projektlogo. Neben dem Projektakronym enthält das Logo die Flagge der Europäischen Union sowie Verweise auf die Europäische Union, das Nordseeprogramm und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Durch Verwendung des Logos erfüllen die Projekte somit automatisch die grundlegenden Publizitätsanforderungen. Darüber hinaus können Projekte ohne dazu verpflichtet zu sein die Interreg-Designrichtlinien gemäß dem Projekthandbuch zur Markenstrategie zu Rate ziehen. Das Handbuch kann über die Website des Nordseeprogramms eingesehen werden. Die Verwendung des vom Gemeinsamen Sekretariat zur Verfügung gestellten Projektlogos ist obligatorisch. Das Logo selbst kann aber durch Hinzufügung projektbezogener visueller Elemente Seite 3 von 8

individuell ausgestaltet werden, sofern dabei die Richtlinien zur Markenstrategie eingehalten werden. Projektplakat, Hinweisschild und Hinweistafel Alle Begünstigten müssen ein Projektplakat mit Informationen zum Projekt an einem für die Öffentlichkeit sichtbaren Ort anbringen. Das Plakat sollte Angaben zum Zweck und zu den Zielen des Projekts, zum Gesamtbudget und zu den gewährten Fördermitteln enthalten und mindestens im A3- Format gedruckt sein. Ist ein Begünstigter an mehr als einem Projekt des Nordseeprogramms beteiligt, ist ein gemeinsames Plakat ausreichend. Eine Plakatvorlage kann über das Online-Monitoring-System heruntergeladen werden. Finanziert ein Projekt Infrastruktur- oder Bauverträge 1 und liegt die öffentliche Finanzierung dafür insgesamt über 500.000, ist vom Projekt vorübergehend und für die Öffentlichkeit gut sichtbar ein signifikant großes Hinweisschild aufzustellen bzw. anzubringen. Bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts ist das vorübergehend platzierte Hinweisschild durch ein(e) dauerhafte(s) Hinweistafel bzw. -schild zu ersetzen. Auf der Tafel bzw. dem Schild sind unter Beachtung der dafür von der Europäischen Kommission herausgegebenen Richtlinien die Projektbezeichnung und die wichtigsten Projektziele zu nennen. Das Programm stellt eine entsprechende Vorlage zur Verfügung. Rechtsgrundlagen und Links Allgemeiner rechtlicher Rahmen für die Kommunikation im Programmzeitraum 2014-2020 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, Kapitel II, Artikel 115-117 und Anhang XII (Anhang XII, Absatz 2.2 bezieht sich auf die Aufgaben der Begünstigten): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/txt/pdf/?uri=celex:32013r1303&from=de Spezifikationen zur Nutzung der Flagge der Europäischen Union, zur korrekten Verweisung auf den Europäischen Entwicklungsfonds und zur Gestaltung von Tafeln und Hinweisschildern Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014, Kapitel II: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/txt/pdf/?uri=celex:32014r0821&from=de 1 Dies gilt gemäß Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 für alle Projekte, bei denen die öffentliche Unterstützung insgesamt mehr als 500.000 beträgt. Nach Artikel 2(9) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 kann ein Projekt auch als Vertrag bezeichnet werden. Seite 4 von 8

Das Interreg-Handbuch zum Markendesign samt Projektanhang, die Kommunikationsstrategie für das Nordseeprogramm im Förderzeitraum 2014-2020 sowie weitere Richtlinien englischsprachige Website des Nordseeprogramms unter Key Documents Communication Managers: www.northsearegion.eu Seite 5 von 8