Zusammenfassung PSK

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Transkript:

Zusammenfassung PSK 1987-214 Zeitreihenverläufe zu den Themen sexueller Missbrauch Misshandlung Alkohol pornografische Darstellung

Allgemeines Zweck dieser Zusammenfassung: Bisher erstellte die BGST Zusammenfassungen der polizeilichen Kriminalstatistik für jedes Jahr ab 28. Dadurch ergibt sich ein isolierter Blick auf das gerade vergangene Jahr, ohne Entwicklungen der Fallzahlen über die Jahre hinweg ablesen zu können. Darüber hinaus fehlten in der Betrachtung bisher die Zahlen vor 28. Mit den hier dargestellten Zeitreihen liegen Vergleichszahlen vor, die mitunter den Zeitraum 1987-214 umfassen. So kann direkt in den Grafiken abgelesen werden, ob und wie sich Fallzahlen über die Jahre verändert haben, und inwieweit gesellschaftliche oder politische Maßnahmen (k)einen Effekt auf diesen Verlauf hatten. 2

Allgemeines allgemeine Hinweise: Die PKS führt lediglich die angezeigten Fälle auf (Hellfeld) polizeilich erfasste Fälle. Fälle ohne erfolgte Anzeige (Dunkelfeld) sind unbekannt und bleiben unberücksichtigt. bei den erfassten Fällen handelt es sich um absolute Zahlen die den demografischen Wandel und damit die tatsächliche Bevölkerungszahl nicht berücksichtigen. z.b. bei einer Zunahme der Misshandlung von Kindern in absoluten Zahlen wird außer Acht gelassen, dass die Zahl der Kinder in Deutschland stetig sinkt, d.h. die absolute Zahl der Fälle verteilt sich auf immer weniger Kinder. Hemmschwelle vor polizeilichen Anzeigen Konzentration auf schwere Fälle Altersgruppen sind wie folgt definiert: Kinder (unter 14 Jahre), Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) 3

Allgemeines allgemeine Hinweise: Straftaten insgesamt werden erst an 29 ausgewiesen. 213 vz: Bevölkerungszahl auf Basis Fortschreibung vor Zensus (vz) 211. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren ist gegeben. 213 xnz: Bevölkerungszahl auf Basis Fortschreibung nach Zensus (xnz) 211. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren ist nur eingeschränkt möglich. 1987-199: alte Bundesländer 1991-1992: alte Bundesländer mit Gesamt-Berlin ab 1993: Bundesgebiet insgesamt (einschl. der fünf neuen Länder) 4

Misshandlung von Kindern

Misshandlung Die Zahl der gemeldeten Fälle erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozent. Bei Kindesmisshandlung muss von einer hohen Dunkelziffer nicht angezeigter Straftaten ausgegangen werden: es braucht die Aufmerksamkeit des sozialen Umfelds, Situationen im Sinne des Kinderschutzes zu evaluieren und auf sie angemessen zu reagieren (d.h. nicht jede Situation anzuzeigen, aber kindlichen Signale sensibel und aufmerksam wahrzunehmen und zu interpretieren) Charakteristisch für ältere misshandelte Kinder ist, dass sie oft aus Scham schweigen, weil sie glauben, sie seien zu Recht bestraft worden, z.b. für Bettnässen, schlechte schulische Leistungen u.ä.. Mädchen und Jungen werden ungefähr gleich häufig Opfer von Kindesmisshandlung. Als Täter von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung treten Frauen und Männer etwa gleich häufig in Erscheinung. Sie entstammen allen sozialen Schichten. 6

Misshandlung 223 - Misshandlung von Schutzbefohlenen 6. 5. 4. 3. 2. 1. 1987-1998: Misshandlung von Schutzbefohlenen 223b StGB, 1999-214: Misshandlung von Schutzbefohlenen 225 StGB Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, quält oder roh miss-handelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt. Es sind mehr als 42 kriminalistisch erfasste Fälle im Jahr 214 (die tatsächliche Dunkelziffer ist unbekannt). Umgerechnet bedeutet das: Jeden Tag werden in Deutschland zwölf Kinder misshandelt. Wenn man hier den Trend der letzten zehn Jahre betrachtet, dann stellt man fest, dass die Zahl der Kindesmisshandlung stetig zunimmt. Ein Grund für diesen Anstieg, so wird vermutet, ist eine erhöhte öffentliche Wahrnehmung und Anzeigenbereitschaft. 44 Prozent der von der Statistik erfassten Mädchen und Jungen haben das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet. 7

Misshandlung 2231 - Misshandlung von Kindern (unter 14 Jahren) 6. 5. 4. 3. 2. 1. Die graue (obere) Kurve zeigt die absoluten Zahlen aller Fälle Misshandlungen von Schutzbefohlenen, die darunter liegende blaue Kurve stellt die Zahlen der Fälle misshandelter Kinder dar. In Deutschland steigt die Zahl der misshandelten Kinder stetig an. 8

sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

sexueller Missbrauch Zu bedenken ist, dass die öffentliche Diskussion über Sexualdelikte und die damit verbundene Aufklärung und Sensibilisierung von Betroffenen zu Veränderungen in der Anzeigebereitschaft und damit zu Schwankungen in der Kriminalstatistik führen dürfte, so dass über die Entwicklung des sexuellen Missbrauchs über die Zeit bisweilen nur wenig ausgesagt werden kann. Der in der Öffentlichkeit vorherrschende Eindruck einer stetigen Zunahme an schweren Sexualstraftaten, z.b. an solchen mit kindlichen Opfern, lässt sich kriminalstatistisch so nicht immer belegen. Diese Wahrnehmung ist vermutlich ein Effekt der gestiegenen Berichterstattung über spektakuläre Einzelfälle von Sexualstraftaten 1

sexueller Missbrauch Die Aufklärungsquote ist bei Sexualdelikten vergleichsweise hoch, zumindest im Bereich der sexuellen Gewalt und des sexuellen Kindesmissbrauchs, während sexuelle Belästigungsdelikte nur zu rund 5% aufgeklärt werden. Maßgeblich hierfür ist der hohe Anteil an angezeigten Sexualdelikten, bei denen der Täter dem Opfer bekannt ist, so dass keine aufwändige Ermittlungsarbeit erforderlich ist. Sexualstraftaten sind so genannte Anzeigedelikte, d.h. Straftaten, deren Erfassung, Aufklärung und Verfolgung wesentlich davon abhängt, ob die Opfer Anzeige erstatten. Sexualdelikte gelten als unterberichtet. Opfer scheuen vielfach den Gang zur Polizei, weil sie Nachteile befürchten, wie z.b. eine sekundäre Viktimisierung durch anstrengende Vernehmungen. Dunkelfeld der Sexualkriminalität 11

sexueller Missbrauch 2.5 113 - sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen pp., unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Vertrauensverhältnisses 2. 1.5 1. 5 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 1994-1998: 174, 174a, 174b StGB, 1999-214: 174, 174a-c StGB Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lässt. Es ist ein geringer Rücklauf der Zahlen zum sexuellen Missbrauch festzustellen. 12

sexueller Missbrauch 2.5 1131 - sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen zum Nachteil von Kindern 2. 1.5 1. 5 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 1994-1998: 174, 174a, 174b StGB, 1999-214: 174, 174a-c StGB Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lässt. Die graue (obere) Kurve zeigt die absoluten Zahlen aller Fälle sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, die darunter liegende blaue Kurve stellt die Zahlen der Fälle zum Nachteil von Kindern dar - bis zum Jahr 21. Die Zahlen sinken geringfügig, sind aber bei fast 1 Fällen immer noch deutlich zu hoch. 13

sexueller Missbrauch 13 - (sonstiger) sexueller Missbrauch 4. 3. 2. 1. 1987-1998: 176, 179, 182, 183, 183a StGB, 1999-214: 176, 176a, 176b, 179, 182, 183, 183a StGB z.b. sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) ( 176), unter 18 Jahren ( 182); exhibitionistische Handlungen ( 183) 14

sexueller Missbrauch 131 - sexueller Missbrauch von Kindern 4. 3. 2. 1. Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt 1987-1998: 176 StGB, 1999-214: 176, 176a, 176b StGB Es ist ein geringer Rücklauf der Zahlen zum sexuellen Missbrauch festzustellen. Allerdings ist die Zahl weiter auf hohem Niveau: Im Schnitt wurden über 3 Fälle pro Tag im vergangenen Jahr registriert. 15

sexueller Missbrauch 1311 - Sexuelle Handlungen gemäß 176 Abs. 1 und 2 StGB 4. 3. 2. 1. Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt 1987-1998: 176 StGB, 1999-214: 176, 176a, 176b StGB Die graue (obere) Kurve zeigt die absoluten Zahlen aller Fälle sonstiger sexueller Missbrauch nach 176, 179, 182, 183, die darunter liegende gestrichelte blaue Kurve stellt die Zahlen der Fälle sexueller Missbrauch von Kindern 176 dar und die blauen unterste Linie schließlich dazu gehörenden Sexuelle Handlungen gemäß 176 Abs. 1 und 2 StGB. 16

sexueller Missbrauch 1312 - exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern 4. 3. 2. 1. 1999-23: 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB, 24-214: 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB Wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt. Die graue (obere) Kurve zeigt die absoluten Zahlen aller Fälle sonstiger sexueller Missbrauch nach 176, 179, 182, 183, die darunter liegende gestrichelte blaue Kurve stellt die Zahlen der Fälle sexueller Missbrauch von Kindern 176 dar und die blauen unterste Linie schließlich dazu gehörenden exhibitionistischen/sexuellen Handlungen vor Kindern. 17

sexueller Missbrauch 1313 - sexuelle Handlungen nach 176 4. 3. 2. 1. 1999-23: 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB, 24-214: 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB Wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt. Die graue (obere) Kurve zeigt die absoluten Zahlen aller Fälle sonstiger sexueller Missbrauch nach 176, 179, 182, 183, die darunter liegende gestrichelte blaue Kurve stellt die Zahlen der Fälle sexueller Missbrauch von Kindern 176 dar und die blauen unterste Linie schließlich dazu gehörenden sexuellen Handlungen nach 176 die Anzahl dieser Fälle ist verhältnismäßig konstant von 435 (1999) auf 523 (214). 18

sexueller Missbrauch 1314 - Einwirken auf Kinder nach 176 4. 3. 2. 1. 1999-23: 176 Abs. 3 Nr. 3 StGB, 24-214: 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB Wer auf ein Kind mittels Schriften oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um z.b. das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen. Die graue (obere) Kurve zeigt die absoluten Zahlen aller Fälle sonstiger sexueller Missbrauch nach 176, 179, 182, 183, die darunter liegende gestrichelte blaue Kurve stellt die Zahlen der Fälle sexueller Missbrauch von Kindern 176 dar und die blauen unterste Linie schließlich dazu gehörenden Fälle des Einwirkens auf Kinder 176 die Anzahl dieser Fälle hat sich nahezu verdoppelt von 993 (1999) auf 197 (214). 19

sexueller Missbrauch 4. 1315 - Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder anderer Handlungen nach 176a 3. 2. 1. 1999-23: 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB, 24-214: 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Der sexuelle Missbrauch von Kindern durch eine Person über achtzehn Jahren, die mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Die graue (obere) Kurve zeigt die absoluten Zahlen aller Fälle sonstiger sexueller Missbrauch nach 176, 179, 182, 183, die darunter liegende gestrichelte blaue Kurve stellt die Zahlen der Fälle sexueller Missbrauch von Kindern 176 dar und die blauen unterste Linie schließlich dazu gehörenden Fälle des Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder anderer Handlungen nach 176a die Anzahl dieser Fälle hat sich nach einem zwischenzeitlichen Anstieg Anfang der 2er Jahre auf ca. 1 Fälle pro Jahr stabilisiert. 2

sexueller Missbrauch 4. 1316 - schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften 176a Abs. 3 StGB 3. 2. 1. Der sexuelle Missbrauch von Kindern durch eine Person über achtzehn Jahren, in der Absicht, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift zu machen, die verbreitet werden soll. Die graue (obere) Kurve zeigt die absoluten Zahlen aller Fälle sonstiger sexueller Missbrauch nach 176, 179, 182, 183, die darunter liegende gestrichelte blaue Kurve stellt die Zahlen der Fälle sexueller Missbrauch von Kindern 176 dar und die blauen unterste Linie schließlich dazu gehörenden Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften 176a Abs. 3 StGB es sind ca. 1-15 Fälle pro Jahr. 21

sexueller Missbrauch 4. 1317 - Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gemäß 176a StGB 3. 2. 1. Der sexuelle Missbrauch von Kindern durch eine Person über achtzehn Jahren, in der Absicht, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift zu machen, die verbreitet werden soll. Die graue (obere) Kurve zeigt die absoluten Zahlen aller Fälle sonstiger sexueller Missbrauch nach 176, 179, 182, 183, die darunter liegende gestrichelte blaue Kurve stellt die Zahlen der Fälle sexueller Missbrauch von Kindern 176 dar und die blauen unterste Linie schließlich dazu gehörenden Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften 176a Abs. 3 StGB es sind ca. 1-15 Fälle pro Jahr. 22

sexueller Missbrauch 4. 1318 - Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge 176b StGB 3. 2. 1. z.b. Der sexuelle Missbrauch von Kindern, bei der das Kind körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes kommt. Die graue (obere) Kurve zeigt die absoluten Zahlen aller Fälle sonstiger sexueller Missbrauch nach 176, 179, 182, 183, die darunter liegende gestrichelte blaue Kurve stellt die Zahlen der Fälle sexueller Missbrauch von Kindern 176 dar und die blauen unterste Linie schließlich dazu gehörenden Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge $ 176b StGB. Die bekannten Fälle schwanken zwischen und 5 pro Jahr seit 1999. 23

sexueller Missbrauch 133 - Sexueller Missbrauch von Jugendlichen 182 StGB 2. 1.5 1. 5 1995 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage u.a. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. Die Anzahl der Fälle schwankt zwischen 8 und 12 pro Jahr. 24

sexueller Missbrauch 134 - Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger 179 StGB 2. 1.5 1. 5 1995 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 Wer eine andere Person, die u.a. wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder körperlich zum Widerstand unfähig ist, dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. Seit Jahren steigt die Anzahl der Fälle von 543 (1995) auf 1412 (214). 25

sexueller Missbrauch 14 - Ausnutzen sexueller Neigung 2. 15. 1. 5. 1987-23: 18, 18a, 18b, 181, 181a, 184, 184a, 184b StGB, 24-25: 18, 18a, 18b, 181, 181a, 184, 184a, 184b, 184c, 184d, 184e StGB 26-28: 18, 18a, 181a, 184, 184a, 184b, 184c, 184d, 184e StGB, 29-214: 18, 18a, 181a, 184, 184a, 184b, 184c, 184d, 184e, 184f StGB z.b. Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen ( 18a); wer eine kinderpornographische Darbietung veranstaltet ( 184e) Dabei handelt es sich um Delikte wie Förderung der Prostitution ( 18a StGB), Zuhälterei ( 181a StGB), Menschenhandel ( 18b, 181 StGB) und Verbreitung pornographischer Schriften ( 184 StGB), die aus kriminologischer Sicht nicht zu den Sexualdelikten im engeren Sinne zählen. 26

sexueller Missbrauch 2. 141 - Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger oder (Ausbeuten von) der Prostitution 1.5 1. 5 1987-1992: 18, 18a, 18b, 181, 181a, 184, 184a, 184b StGB, 1993-1996: 18, 18a, 18b Abs. 2 Nr. 2 StGB 1997-24: 18, 18a StGB, 25-214: 18, 18a StGB (beinhaltet nun auch Ausbeuten von Prostituierten) z.b. Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen ( 18a) Die Anzahl der Fälle erfährt einen Rückgang auf ca. 15 Fälle pro Jahr. 27

sexueller Missbrauch 1411 - Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 18 StGB 18 16 14 12 1 8 6 4 2 z.b. Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren durch seine Vermittlung oder durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit Vorschub leistet. Die graue (obere) Kurve zeigt die absoluten Zahlen aller Fälle Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger oder (Ausbeuten von) der Prostitution, die darunter blaue Linie die dazu gehörenden Fälle der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 18 StGB es gibt seit Jahren einen leichten Rückgang aus aktuell 118 Fälle (214). 28

pornografische Schriften

pornografische Schriften Die Verbreitung pornographischer Schriften ist gemäß 184 StGB nicht generell mit Strafe bedroht. Lediglich pornographische Inhalte mit Kindern, Tieren und Gewaltdarstellungen die sogenannte "harte" Pornographie - gelten ohne Ausnahme als sozialunerträglich, sind also für einen Hersteller, Verbreiter oder sogar Besitzer (Kinderpornographie) strafbar. Anhand von Statistiken (Polizeiliche Kriminalstatistik, Verurteiltenstatistik usw.) lässt sich das genaue Ausmaß der Delikte nicht ermitteln. Aufgrund unterschiedlicher Erfassungszeiträume/-daten und anderen Einflussfaktoren, sind diese Statistiken in Deutschland nur schwer oder sogar nicht vergleichbar. 3

Pornografische Schriften 25 1316 - schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften 176a Abs. 3 StGB 2 15 1 5 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in der Absicht, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift zu machen, die verbreitet werden soll. 31

Pornografische Schriften 143 - Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) 2. 16. 12. 8. 4. 1987-23: Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) 184 StGB 24-214: Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) gemäß 184, 184a, 184b, 184c StGB Wer eine pornographische Schrift u.a. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht. BKA-Präsident Holger Münch betont, dass das Leid der Opfer durch Kinderpornografie im Internet inzwischen ein "Massenphänomen" - noch verschlimmert werde. 32

Pornografische Schriften 3. 1431 - Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) an Personen unter 18 Jahren 2.4 1.8 1.2 6 1987-23: an Personen unter 18 Jahren 184 Abs. 1 Ziff. 1, 2, 5 StGB 24-214: an Personen unter 18 Jahren 184 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 StGB Wer eine pornographische Schrift einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht, oder an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, zugänglich macht. 33

Pornografische Schriften 4 1432 - Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln 3 2 1 1995 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 Wer eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt. 1987-23: durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln gemäß 184 Abs. 4 StGB 24-214: durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln gemäß 184b Abs. 3 StGB 34

Pornografische Schriften 1433 - Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 1. 8. 6. 4. 2. 1995 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 1987-23: Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gemäß 184 Abs. 5 StGB 24-214: Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gemäß 184b Abs. 2 und 4 StGB Wer eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt die Schrift ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder. Die Verbreitung von kinderpornografischem Material ist ein Massenphänomen. Es habe im vergangenen Jahr ca. 4. Fälle des Besitzes gegeben. Im Vergleich zum Vorjahr sei dies ein Rückgang um 1,5 Prozent. 35

Pornografische Schriften 1434 - Verbreitung von Kinderpornographie 4. 3. 2. 1. 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 Wer eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht. 2-23: Verbreitung von Kinderpornographie nur 2. Version gemäß 184 Abs. 3 StGB 24-214: Verbreitung von Kinderpornographie gemäß 184b Abs. 1 StGB Die Verbreitung von kinderpornografischem Material ist ein Massenphänomen. Es habe im vergangenen Jahr ca. 2.6 Fälle der Verbreitung gegeben. Nach Jahren des Rückgangs ist erneut ein leichter Anstieg der Zahlen festzustellen. 36

Pornografische Schriften 12 1435 - Verbreitung jugendpornographischer Schriften (Erzeugn.) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln gemäß 184c Abs. 3 StGB 1 8 6 4 2 29 21 211 212 213 214 Wer eine jugendpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt. 37

Pornografische Schriften 6 1436 - Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie gemäß 184c Abs. 2 und 4 StGB 45 3 15 29 21 211 212 213 214 Wer eine jugendpornographische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke zu verwenden. 38

Pornografische Schriften 6 1437 - Verbreitung von Jugendpornographie gemäß 184c Abs. 1 StGB 45 3 15 29 21 211 212 213 214 Wer eine jugendpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht. 39

Tatverdächtige unter Alkoholeinfluss

alkoholisierte Tatverdächtige in % Alkoholeinfluss 2 Tatverdächtige unter Alkoholeinfluss (in % zu Tatverdächtige insgesamt) 15 1 5 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 Alkoholeinfluss bei Tatausführung liegt vor, wenn dadurch die Urteilskraft des Tatverdächtigen während der Tatausführung beeinträchtigt war. Maßgeblich ist ein offensichtlicher oder nach den Ermittlungen wahrscheinlicher Alkoholeinfluss. 41

Zusammenfassung Es gibt kein Anzeichen dafür, dass Kindern weniger von Gewalt betroffen sind. Wir erleben eine Entwicklung, die hinter den Erwartungen auf Verbesserungen und Reduzierung der Opferzahlen zurückbleibt. Eine der Hauptfragen unserer Arbeit bleibt nach wie vor, was wir tun können, um Gewalt nachhaltig abzubauen und zu vermeiden. 42

Forderungen DKSB u.a. aus dem Kinderpolitischem Programm http://www.dksb.de/content/e-paper-kinderpolitisches-programm/ Ausbau von Unterstützungsangeboten im Falle von erlebter Gewalt (z.b. niedrigschwellige, flächendeckende Kinderschutzhotlines; Begleitung von betroffenen Kindern und Jugendlichen vor, während und nach dem gesamten Strafverfolgungsprozess; Erweiterung von phys. und psych. Hilfsangeboten) Das Wohl der Kinder und ihre Interessen müssen in allen Lebensbereichen und situationen im Mittelpunkt stehen und gesichert werden. Kinder müssen besser vor Gewalt geschützt werden, so dass sie physisch und seelisch unversehrt aufwachsen können. 43

Forderungen DKSB Ausbau, Finanzierung und Evaluation von Präventions- und Hilfsangeboten (z.b. Bildungsprogramme, Unabhängiger Kinderschutzbeauftragter) Ausbau von Beschwerdeverfahren und Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe In gesellschaftlichen, institutionellen und familialen Rahmen müssen gewaltbelastete Strukturen abgebaut werden. Das Dunkelfeld muss durch Vergabe von Forschungsaufträgen erhellt werden. Alle Beteiligten (Kinder, Jugendliche, Eltern, Bildungseinrichtungen, Jugendhilfe, etc.) müssen sich gut vernetzen und kommunizieren. 44

Forderungen DKSB Fachkräfte unterschiedlicher Professionen müssen zum Thema (sexualisierte) Gewalt weitergebildet werden, und im Verlauf ihrer professionellen Tätigkeit Möglichkeiten der Supervision und des kollegialen Austauschs erhalten Beteiligung, Schutz und Förderung müssen als Standard der pädagogischen Arbeit in Einrichtungen etabliert werden Mädchen und Jungen sowie Eltern und Fachkräfte müssen sensibilisiert und gestärkt werden, damit sie Gewalt erkennen und benennen sowie gewaltfreie Lösungen finden können 45

Impressum Berlin, Juli 215, Cordula Lasner-Tietze (stellvertretende Bundesgeschäftsführerin); Dr. Anja Berger (Fachreferentin für Gewaltprävention und Kinder-/Jugendmedienschutz) Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) Für die Zukunft aller Kinder! Im DKSB, gegründet 1953, sind über 5. Einzelmitglieder in ca. 43 Ortsverbänden aktiv und machen ihn zum größten Kinderschutzverband Deutschlands. Sie setzen sich gemeinsam mit über 1. Ehrenamtlichen und rund 5. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Rechte und Interessen von Kindern sowie für Veränderungen in Politik und Gesellschaft ein. Der DKSB will Kinder stark machen, ihre Fähigkeiten fördern, sie ernst nehmen und ihre Stimme hören. Schwerpunkte seiner Arbeit sind Kinderrechte, Kinder in Armut und Gewalt gegen Kinder. Kontakt: Schöneberger Str. 15 1963 Berlin Tel (3) 21 48 9-2 Fax (3) 21 48 9-99 E-Mail info@dksb.de www.dksb.de Wir bitten Sie, vor Weitergabe oder Abschrift der Stellungnahme im Ganzen oder in einzelnen Teilen sowie vor der Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Nachbildung oder sonstigen Verwertung Kontakt mit dem Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.v. aufzunehmen. 46