BETREUUNGSVERTRAG. Schulstandort: O Holzhausen O Dresselndorf. Ganztagesticket: O 1 Tag

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Transkript:

Bitte in der Schule abgeben! Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe Koblenzer Straße 136 57072 Siegen Telefon: 0271-3386-0 E-Mail: info@awo-siegen.de BETREUUNGSVERTRAG Schuljahr 2016/2017 Ich/wir melde/n mein/unser Kind verbindlich an für die Betreuung Schule von acht bis eins (Verlässliche Halbtagsschule) Grundschule Hickengrund Schulstandort: O Holzhausen O Dresselndorf Ganztagesticket: O 1 Tag O 2 Tage Kind: Name Vorname Geburtsdatum Pro Kind ist ein separater Betreuungsvertrag auszufüllen! Erziehungsberechtigte/r: Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Telefon (privat) Telefon (dienstlich, mobil) Mit dem Betreuungsvertrag akzeptiere ich die Bedingungen der Betreuung. Ort und Datum Unterschrift(en) der/des Erziehungsberechtigten Die AWO als Träger schließt den Vertrag für die Aufnahme Ihres Kindes ab. Siegen, Datum Unterschrift Träger 1

SEPA-Lastschriftmandat für die Betreuung Schule von acht bis eins (Verlässliche Halbtagsschule) Der zu zahlende Elternbeitrag sowie Ermäßigungen ergeben sich aus den Grundlagen. Die Zahlung für das Schuljahr 2016/17 wird fällig erstmalig für den Monat September 2016 und letztmalig für den Monat Juli 2017. Hiermit ermächtige/n ich/wir, Name/n Kontoinhaber(in) die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe, Koblenzer Str. 136, 57072 Siegen den Monatsbeitrag in Höhe von 30,00 (1. Kind) 15,00 (2. und jedes weitere Kind) bitte zutreffenden Betrag ankreuzen jeweils zum 15. des Folgemonats einzuziehen. Zugleich weise ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Kreditinstitut BIC IBAN DE Ort und Datum Unterschrift(en) der/des Zahlungspflichtigen Mandatsreferenz: AWO-SI-01-VIA-D908-01 2

SEPA-Lastschriftmandat für das Ganztagesticket Der zu zahlende Elternbeitrag sowie Ermäßigungen ergeben sich aus den Grundlagen. Die Zahlung für das Schuljahr 2016/17 wird fällig erstmalig für den Monat September 2016 und letztmalig für den Monat Juli 2017. Hiermit ermächtige/n ich/wir, Name/n Kontoinhaber(in) die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe, Koblenzer Str. 136, 57072 Siegen den Monatsbeitrag in Höhe von 35,00 zzgl. 11,00 für Mittagessen (Ganztagesticket 1 Tag) 60,00 zzgl. 22,00 für Mittagessen (Ganztagesticket 2 Tage) bitte zutreffenden Betrag ankreuzen jeweils zum 15. des Folgemonats einzuziehen. Zugleich weise ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Kreditinstitut BIC IBAN DE Ort und Datum Unterschrift(en) der/des Zahlungspflichtigen Mandatsreferenz: AWO-SI-01-VIA-D908-01 3

Folgende Grundlagen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages: Formale Grundlagen Die Kinder, die die Betreuungsgruppe besuchen, müssen Schülerinnen und Schüler der Grundschule sein. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt durch Abschluss dieses Betreuungsvertrages. Der Vertrag wird für ein Schuljahr abgeschlossen und muss für jedes Schuljahr neu erfolgen. Die Anmeldung muss spätestens in der ersten Woche nach Schulbeginn erfolgen. Beendigung der Betreuung, Kündigung Der Unterrichtsbeginn richtet sich nach der gesetzlichen Ferienordnung. Die Ferienund Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen liegt zugrunde. An diesen Tagen ist eine Betreuung lediglich nach Absprache und in Abhängigkeit von freien Betreuungsplätzen möglich. Eine Kündigung ist grundsätzlich unterjährig nicht möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende ausnahmsweise möglich bei einem Schulwechsel, bei Umzug der Erziehungsberechtigten oder bei Krankheit des Kindes, die einen weiteren Besuch der Betreuung nicht mehr zulässt (ein ärztliches Attest ist vorzulegen). Der Träger hat das Recht zum Ausschluss aus der Betreuung zum Monatsende bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, die das Festhalten am Vertrag als unzumutbar erscheinen lassen, bei Nichtbeachten der Schulordnung, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Interesse des Kindes nicht mehr gewährleistet ist. Die Zahlungsverpflichtung bleibt jedoch bestehen. Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig darüber informiert. Verspätetes Abholen des Kindes nach Betreuungsschluss kann zum teilweisen Ausschluss aus der Betreuung führen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden mit einem Stundensatz von 20,00 in Rechnung gestellt. Beitragsregelung Grundsätzlich wird der Elternbeitrag monatlich per Lastschrift eingezogen. Die dazu nötige Einzugsermächtigung muss der AWO, Kreisverband Siegen- Wittgenstein/Olpe mit dem Betreuungsvertrag vorgelegt werden. Die Kosten betragen 30,00 monatlich, für das 2. Kind sowie jedes weitere beträgt der Beitrag 15,00 und ist für 11 Monate zu zahlen. Das Angebot des Ganztagestickets besteht aus der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsschule und der Möglichkeit, an einem oder zwei Tagen in der Woche die Ganztagsbetreuung in Anspruch zu nehmen. Diese Tage müssen pro Schulhalbjahr festgelegt werden. Die Kosten betragen inkl. der Kosten für die Verlässliche Halbtagsschule pro Monat 65,00 für einen Tag zzgl. 11,00 für Mittagessen und 90,00 für zwei Tage zzgl. 22,00 für Mittagessen. 4

Der Elternbeitrag ist für 11 Monate in voller Höhe auch für die Schließungszeiten während der Ferien sowie für behördlich angeordnete oder vom Träger aufgrund besonderer Vorkommnisse angeordnete Schließungszeiten zu entrichten. Das Entgelt ist in voller Höhe ebenfalls dann zu entrichten, wenn Kinder aus Krankheitsgründen die Betreuungsgruppe nicht besuchen können oder wenn sie auf Wunsch der Erziehungsberechtigten diesem ganz oder teilweise fernbleiben. Erfolgt die Aufnahme während eines laufenden Monats, so entbindet dies nicht von der Verpflichtung, das volle auf diesen Monat entfallende Entgelt zu zahlen. Bei Zahlungsverzögerung infolge von Unterdeckung des Kontos oder sonstigen durch den/die Zahlungspflichtige/n verschuldeten Gründen, sind der AWO alle hieraus resultierenden Kosten zu erstatten. Mitteilungspflicht des/der Erziehungsberechtigten Der/die Erziehungsberechtigte/n ist/sind verpflichtet, dem/der Betreuer/in schriftlich mitzuteilen, wenn das Kind an Anfallsleiden, Allergien oder Ähnlichem leidet, das Kind vorzeitig die Betreuungsveranstaltung verlassen soll, das Kind von einer fremden Person abgeholt werden soll, das Kind vorhersehbar für einen mehrtägigen Zeitraum nicht an der Betreuung teilnehmen kann/soll, eine Änderung der Anschrift erfolgt, eine Änderung der Kontaktdaten (Telefonnummer, Handy-Nummer) erfolgt, eine Änderung der Bankverbindung erfolgt. In akuten Ausnahmefällen genügt die vorherige telefonische Benachrichtigung. Ferienbetreuung Kinder der verlässlichen Halbtagsschule haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf eine Ferienbetreuung. Dennoch wird eine freiwillige Betreuung auch für Kinder der verlässlichen Halbtagsschule angeboten. In den Oster- Sommer- und Herbstferien wird im Bedarfsfall ein Ferienprogramm für die Kinder der OGS angeboten. Diese Ferienbetreuung findet in der Regel in der jeweiligen 1. Ferienhälfte statt. Im Rahmen dieser Betreuung können Kinder der verlässlichen Halbtagsschule für die Zeit von 08:00 Uhr bis 13:15 Uhr angemeldet werden. Die Anmeldung dazu ist nur wochenweise möglich. Dafür entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 50,00 pro Woche. Die verbindliche Anmeldung erfolgt mit der Abfrage jeweils 6-8 Wochen vor Ferienbeginn. Wird ein Ganztagesticket in Anspruch genommen, kann dies auch in der Ferienbetreuung gebucht werden: 1 Woche VHS + 1 x Ganztag 60,00 + 3,00 Mittagessen 1 Woche VHS + 2 x Ganztag 70,00 + 6,00 Mittagessen 5

Versicherungsschutz Die an der o. g. Betreuung teilnehmenden Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Schule stehen. Hierzu werden auch gemeinsame Ausflüge und Besichtigungen gerechnet. Bei Unfällen ist unverzüglich ein schriftlicher Unfallbericht zu fertigen und der Schulleitung vorzulegen. Auch Unfälle auf dem direkten Weg von und zur Schule sind umgehend mitzuteilen. Der Versicherungsschutz beinhaltet ausschließlich Leistungen im Hinblick auf Personenschäden. Für Sachschäden, z. B. bei Verlust oder Beschädigung von Spielzeug, Brillen, Hörgeräten, Kleidungstücken etc. wird keine Haftung übernommen. Zahlungsschwierigkeiten Sollten im Laufe des Schuljahres Zahlungsprobleme entstehen, sprechen Sie schnellstmöglich den Maßnahmeträger (AWO) oder den Schulträger (Gemeinde Burbach) an. Dadurch können Sie vermeiden, dass Ihr Kind u. U. von der Betreuung ausgeschlossen werden muss und weitere Rückzahlungen entstehen. Die AWO bzw. Gemeinde Burbach ist berechtigt, bei Zahlungsproblemen und offenen Forderungen den Elternbeitrag als Vorauszahlung zu verlangen. Sollte diese Vorauszahlung trotz Absprache nicht rechtzeitig entrichtet werden, wird Ihr Kind solange von der Betreuungsmaßnahme ausgeschlossen. Die Beitragszahlungsverpflichtung bleibt trotzdem bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres bestehen! Fotos-, Film-, und Videoaufnahmen In der Betreuung werden Projekte und Aktionen der Kinder sowie besondere Gemeinschaftsveranstaltungen, z. B. Feste und Feiern, durch Fotos, Film-, und Videoaufnahmen festgehalten. Teilweise werden diese Fotos oder Filme auch zur Darstellung unserer pädagogischen Arbeit nach außen genutzt. Als Erziehungsberechtigte haben Sie im Hinblick auf die Veröffentlichung das Recht am eigenen Bild, wenn Ihr Kind und/oder weitere Familienmitglieder abgebildet sind. Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung zu o. g. Maßnahmen. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass Fotos, Filme, Videos erstellt und veröffentlicht werden können. Ja Nein Unterschrift(en) der/des Erziehungsberechtigten 6

Wichtige Informationen Betreutes Kind: Geburtsdatum Sind Allergien oder sonstige Unverträglichkeiten bekannt? Nein Ja und zwar: Sind chronische Erkrankungen bekannt? Nein Ja und zwar: Das Kind darf folgende Speisen und Getränke nicht zu sich nehmen: Wen können wir im Notfall anrufen (mindestens zwei Telefonnummern)? Telefonnummer Handy-Nummer E-Mail-Adresse Telefonnummer Handy-Nummer E-Mail-Adresse Wer darf das Kind bringen bzw. abholen? Telefonnummer Handy-Nummer E-Mail-Adresse Was wir sonst noch wissen sollten: 7