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Transkript:

Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen Postfach 380 91780 Weißenburg i. Bay. AWO Kreisverband Roth-Schwabach e. V. Herrn Rainer Mosandl Geschäftsführer Wittelsbacherstraße 2 91126 Schwabach 28.08.2013 Ernst Pfister Niederhofener Straße 3 91781 Weißenburg i. Bay. Gebäude G / Zimmer 2.098 ernst.pfister@landkreis-wug.de www.landkreis-wug.de www.altmuehlfranken.de Öffnungszeiten Soziales und Senioren: nur nach Vereinbarung Unser Zeichen Ihr Schreiben vom, Zeichen Gespräch vom, mit Telefon Fax 09141 902-361 09141 902-457 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: AWO Kreisverband Roth-Schwabach e. V. Wittelsbacherstraße 2 91126 Schwabach www.awo-roth-schwabach.de Geprüfte Einrichtung: AWO-Haus Auernheim Schustergasse 9 91757 Treuchtlingen Anmerkung: Die Verwendung des Begriffes Bewohner/Mitarbeiter bezieht sich im Nachfolgenden geschlechtsneutral sowohl auf Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist nicht diskriminierend zu verstehen. Vielmehr soll dadurch ein ungestörter Textfluss beim Lesen erreicht werden. Hauptsitz/Lieferadresse Bankverbindung BLZ Konto-Nr. IBAN/SWIFT-BIC: Bahnhofstraße 2 (Geb. A F) Sparkasse Mittelfranken-Süd 764 500 00 1406 DE54 7645 0000 0000 0014 06/BYLADEM1SRS 91781 Weißenburg i. Bay. Sparkasse Gunzenhausen 765 515 40 102699 DE72 7655 1540 0000 1026 99/BYLADEM1GUN Tel. 09141 902-0 Raiffeisenbank Wug-Gun eg 760 694 68 3049000 DE81 7606 9468 0003 0490 00/GENODEF1GU1 Fax 09141 902-108 Postbank Nürnberg 760 100 85 19018854 DE86 7601 0085 0019 0188 54/PBNKDEFF poststelle.lra@landkreis-wug.de VR-Bank Bayern Mitte eg 721 608 18 2870002 DE38 7216 0818 0002 8700 02/GENODEF1INP

In der Einrichtung wurde am 26.02.2013 von 8.30 Uhr bis 11.45 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. An der Prüfung haben teilgenommen: Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Soziale Betreuung Freiheit einschränkende Maßnahmen Pflege und Dokumentation Qualitätsmanagement Arzneimittel Hygiene Personal Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Beschützende (geschlossene) Einrichtung für psychisch Langzeitkranke mit geronto-psychiatrischer Pflegestation Angebotene Plätze: 87 davon beschützende Plätze: 87 belegte Plätze: 84 Einzelzimmerquote: 17,39 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 58,42 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungskräfte in der Einrichtung: 0 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die durchgeführte turnusmäßige Prüfung fand in einer kooperativen, konstruktiven und angenehmen Atmosphäre statt. Auskünfte wurden erteilt, die erforderlichen Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt. Seite 2 von 5

Der Umgang der Mitarbeiter mit den Bewohnern war respektvoll und herzlich. Der Pflegezustand der besuchten Bewohner war gut, wie auch die Betreuung und Versorgung der Bewohner allgemein. Der begleitende Mitarbeiter war gut über die Pflegesituation der Bewohner informiert. Die FQA wird in die Vorplanungen für den geplanten Neubau mit einbezogen. Bei einem Bewohner wurde festgestellt, dass er öfters kalte Füße hat. Es wurde angeregt, evtl. über die Angehörigen selbstgestrickte Strümpfe mit lockeren Bändchen auszuprobieren. Die befragte Bewohnervertretung äußerste sich zufrieden mit der Betreuung in der Einrichtung. In einer anonymen Befragung im Januar 2013 konnten die Bewohner die Bereiche Qualität der Mitarbeiter, Pflege- und Betreuung, Verpflegung, Betreuungs- und Freizeitangebote, Sauberkeit und Hygiene, sowie die Räumlichkeiten der Einrichtung bewerten. Insgesamt gesehen waren die Rückmeldungen sehr positiv. Um die Kommunikation zwischen Arbeitstherapie und Station zu verbessern, wurden Handakten für die AT-Teilnehmer angelegt. Sie beinhalten Leistungsstufen, Leistungsvermögen, Diagnosen, Auswirkungen des Krankheitsbildes, Kurzbiographie, Fähigkeiten und Ressourcen, Art des Einsatzes (Tätigkeit, Zeit, Dauer) sowie eine Verlaufsdokumentation. Ein Konzept zur Aufnahme und Eingewöhnung eines neuen Bewohners ist vorhanden. Hier werden alle Vorgänge geregelt, die den Einzug und die Eingewöhnung sowie die damit verbundenen Formalitäten betreffen. In Form eines Integrationsgespräches und mit Hilfe eines Fragebogens zur Bewohnerzufriedenheit wird nach sechs Wochen Eingewöhnungsphase die Qualität der therapeutischen und pflegerischen Angebote beurteilt. Vielfältige und ansprechende Angebote im Freizeitbereich sind vorhanden. Positiv hervorzuheben ist der direkte Zugang aller Bewohner zum Garten. Durch den geplanten Neubau sollen die Räumlichkeiten in der Arbeitstherapie verbessert werden. Am Prüftag errechnete sich ein Personal-Soll von 38,74 Vollzeitkräften (VZK). Das Personal-Ist betrug 38,92 VZK. Dies ergab ein Plus von 0,18 VZK. Die Fachkraftquote betrug 58,42 v. H. (38,74 VZK = 100 v. H.; 22,63 FK = 58,42 v. H.). Lt. Bedarfsberechnung musste die Einrichtung am Prüftag 1,25 gerontopsychiatrisch qualifizierte Fachkräfte vorhalten (eine Fachkraft pro 20 Bewohner der Pflegestufe 0 bis III; 25 Bewohner waren für den gerontopsychiatrischen Wohnbereich rechnerisch zu berücksichtigen). Tatsächlich waren 1,15 Fachkräfte beschäftigt, was einem Minus von 0,1 VZK entsprach. Seite 3 von 5

Arzneimittel und Hygiene Die Arzneimittel werden bewohnerbezogen aufbewahrt. Sie werden mit Anbruchs- und Verfallsdatum versehen. Das Stellen der Medikamente erfolgt tagesaktuell. Beim Medikamentenkühlschrank wird die Temperatur täglich kontrolliert und dokumentiert. Der Umgang mit den Betäubungsmitteln entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Das Hygienemanagement der Einrichtung entspricht den fachlichen Standards. Alle Räume machten einen sauberen Eindruck. Sämtliche notwendigen Desinfektionsmittel sowie Schutzkleidung waren in ausreichendem Umfang vorhanden. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität des Personals III.1.1. Sachverhalt: Lt. Bedarfsberechnung musste die Einrichtung am Prüftag 1,25 gerontopsychiatrisch qualifizierte Fachkräfte vorhalten (eine Fachkraft pro 20 Bewohner der Pflegestufe 0 bis III; 25 Bewohner waren für den gerontopsychiatrischen Wohnbereich rechnerisch zu berücksichtigen). Tatsächlich waren 1,15 Fachkräfte beschäftigt, was einem Minus von 0,1 VZK entsprach. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3. Es wird empfohlen, zeitnah für ausreichende gerontopsychiatrisch qualifizierte Fachkräfte zu sorgen. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. Seite 4 von 5

VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Der Träger hat zugestimmt, dass dieser Prüfbericht ohne die Qualitätsempfehlungen veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. Die Einrichtung, die Bewohnervertretung, die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern, die Regierung von Mittelfranken, der Bezirk Mittelfranken und der MDK erhalten einen Abdruck dieses Prüfberichts zur Kenntnis. Seite 5 von 5