Der Stadtrat von Chur

Ähnliche Dokumente
1. Was sind die Ergebnisse, die sich aus der Arbeit der Projektleiterin ergeben haben und wie geht es danach weiter?

Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n

DACHVERBAND sportglarnerland.ch STATUTEN

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN

S t a t u t e n. des Vereins der Leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS)

3) Die BDP Wahlkreis Thun ist ein Wahlkreisverband der BDP Schweiz, Kanton Bern.

CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten

Statuten. TCS Landesteil Bern-Mittelland

Vaterschaftsurlaub für das städtische Personal

ART. 3 Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Unter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug.

der Öffentlichkeit, den Behörden sowie kantonalen und nationalen Organisationen.

STATUTEN. 3. Fassung Seite 1

Statuten Verein Agglomeration Rheintal. Version vom Genehmigt am

Statuten. Unter Achtung der Selbständigkeit der Mitglieder nimmt der Verband insbesondere folgende Aufgaben

Wirkungsanalyse Neue Spitalfinanzierung 2005: Das erste Jahr

Statuten. Hauseigentümerverband Hinterthurgau. A u s g a b e

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau

π Statuten des Vereins «Musikschule Knonauer Amt»

UNSER LEITBILD. Spitex Regio Liestal. Schützenstrasse Liestal. Telefon: Telefax:

Musikschule Region Willisau. Reglement

Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn

Art. 1. Unter dem Namen Arbeitgeberverband Sarganserland - Werdenberg (AGV) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB.

Wirkungsanalyse Neue Spitalfinanzierung 2009: Das fünfte Jahr

Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich

Wirkungsanalyse Neue Spitalfinanzierung 2006: Das zweite Jahr

S T A T U T E N. Partei der Stadt Gossau

~ ~ Stadt Chur. Videoüberwachung in der Stadt Chur. Begründung. Auftrag Franco Lurati und Mitunterzeichnende betreffend. Antrag

STATUTEN DER STIFTUNG PRO JUVENTUTE

Statut der Schweizerischen Konferenz der. der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung"

Finanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten

Vertrag zwischen der Stadt Zürich und dem Ärzteverband der Bezirke Zürich und Dietikon betreffend den ärztlichen Notfalldienst (ÄRZTEFON) 1

Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck

Die Zentralbibliothek Solothurn ist eine durch Kantonsratsbeschluss vom 29. Oktober 1929 errichtete öffentlich-rechtliche Stiftung.

STATUTEN. Stiftung Kantonsspital Graubünden (KSGR) -/ Kantonsspital GraubÜTiden

Geschäftsordnung Fachgesellschaften von Electrosuisse

Vereinbarung über die Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich vom (Stand )

Vorschlag/Entwurf Organisationsreglement. der. Stadt Maienfeld

2. Sitzung des Gemeinderates Lüterswil-Gächliwil Montag, 22. Februar 2016, Uhr Gemeinderatszimmer Schulhaus Lüterswil

Statuten des Clubs Nothveststein 1238

Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)

unabhängiger Schulrat

Ordnung des Diakoniekonvents der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft

Segeno Senioren Wohnbau Genossenschaft Alterswohnungen Schaffhauserstr 58 Genehmigung Darlehensvertrag

Kantonsratsbeschluss zur Zusammenarbeitsvereinbarung über die institutionelle psychiatrische Versorgung in Sarnen

Statuten. Centro L Oasi Via Paroni Piazzogna

Novartis, Syngenta. Statuten

Personalverband der Einwohnergemeinde Münchenbuchsee. Statuten

Statuten des Schwimmclubs Chur

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte

Kanton Zug Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die Psychiatrische Klinik Oberwil-Zug (Psychiatriekonkordat)

2026: Gemeinsam in die Zukunft (Version 2015)

Jagdschützengesellschaft des Kantons Luzern

Unter dem Namen "Stiftung Succursus" besteht eine selbständige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf. Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27.

Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich

Neufassung der Stiftungsurkunde. der. Stiftung der Glarner Kantonalbank für ein starkes Glarnerland

ABStadt. Luzern. Statuten für den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern. Systematische Rechtssammlung

Rückstellung 2016 für Ausfinanzierung/Sanierung der Pensionskasse. Donnerstag, 23. März 2017 Medienkonferenz

Stadt Frauenfeld. Reglement betreffend Führung der Pensionskasse für das Personal der Stadt Frauenfeld als selbständige öffentlichrechtliche

Statuten BÜNDNER KUNSTVEREIN

Statuten. Thurgau Tourismus

Vereins-Statuten

Die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein

S T A T U T E N. des. Industrieverbandes Solothurn und Umgebung (gegründet am 24. Oktober 1979)

Kantonsratsbeschluss über die Übertragung der Spitalimmobilien

Statuten. Interessengemeinschaft Erwachsenenbildung Aargau

REGLEMENT FÜR DAS REGIONALE PFLEGEHEIM ROMANSHORN

Statuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh.

Schweizerische Vereinigung für Sport an Berufsfachschulen SVSB. Statuten

Einführung von zweisprachigen Kindergärten; Sistierung

Rettungsforum 2014 Freiburg, 9. Mai Wie hoch sind die Kosten in den Rettungsdiensten resp. dürfen sie sein? Die Sicht der Krankenversicherer

P R O T O K O L L. der Sitzungen der Kommission für Gesundheit und Soziales

"1 Pli 1" I'~'I. Voranschlag 2009; Ergänzungen des Investitionsbudgets

Datum: Dienstag, 9. Dezember Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Zuwanderung und Asyl in Graubünden

Reglement für die Geschäftsprüfungskommission

Vereinsstatuten. 3. Mittel Aufnahmegebühren und Mitgliederbeiträge werden auf Vorschlag des Vorstandes an der Generalversammlung festgelegt.

Vereinsstatuten Gültig ab

Statuten IG ehealth. 22. März Interessengemeinschaft ehealth c/o Köhler, Stüdeli & Partner GmbH Amthausgasse Bern

Statuten. Der Kantonalverband gehört dem Schweizerischen Roten Kreuz als Aktivmitglied an.

Musikschule. Am Alten Rhein. Zweckverbandsvereinbarung

Viscom Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation Statuten der Sektion Bern

Statuten der Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH)

VEREIN SPITEX -DIENSTE OBERES GÜRBETAL

Statuten. Unter Achtung der Selbständigkeit der Mitglieder nimmt der Verband insbesondere folgende Aufgaben

Nationale Strategie Palliative Care. Pia Coppex, Projektleiterin Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK

STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA

Dübendorf. Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Dübendorf (BDP Dübendorf) 1/6

Statuten. Förderverein Gründerzentrum Kanton Solothurn. Änderung genehmigt durch die Vereinsversammlung vom

Statuten der Haldimann-Stiftung mit Sitz in Aarau

Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus. Statuten

Aktivmitglieder sind stimm- und spielberechtigt. Passivmitglieder sind weder spiel- noch stimmberechtigt.

S T A T U T E N. ASTAG Sektion Zentralschweiz. Kantone Luzern, Ob-/Nidwalden und Zug. I. Name, Dauer, Zweck, Sitz und Organisationsgebiet. Art.

Pflichtenheft Präsident

Gemeinde Stäfa. Gemeindeversammlung. Montag, 30. Mai 2016, 20 Uhr Reformierte Kirche Stäfa. Die erweiterte Abwasserreinigungsanlage Stäfa

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ

Begabtenförderung an der Stadtschule Chur

Kanton Zug Allgemeines

Transkript:

Der Stadtrat von Chur Geschäft Nr. 14/2002 Schriftliche Anfrage Beda Frei zur jüngsten Entwicklung auf dem Spitalplatz Chur; Beantwortung Der Spitalplatz Chur besteht aus dem Kantonsspital, dem Kreuzspital sowie dem Frauenspital Fontana. Das Rätische Kantons- und Regionalspital Chur wird von einer Stiftung geführt, welche zu gleichen Teilen von den drei Stiftern Kanton Graubünden, Stadt Chur sowie dem Gemeindeverband "Spitalregion Churer Rheintal" getragen wird. Die heutige Trägerschaft des Kreuzspitals wurde vor acht Jahren ebenfalls als Stiftung mit Sitz in Chur konstituiert. Träger der Stiftung "Kreuzspital Chur" sind das Institut Ingenbohl sowie der Gemeindeverband "Spitalregion Churer Rheintai". Das Frauenspital Fontana wird bis heute vom Kanton als Teil der kantonalen Verwaltung geführt. Seit einigen Jahren werden auf dem Spitalplatz Chur intensiv Optimierungsmöglichkeiten und Synergieprojekte zwischen den drei Churer Spitälern geprüft. Neben einer engeren fachlichen Zusammenarbeit der drei Spitäler geht es auch darum, die gewachsenen Strukturen den heutigen Bedürfnissen anzupassen, d.h. in eine schlankere Form zu bringen. Zur Zeit sind in allen Gremien des Spitalplatzes Chur 15 Behörden mit 106 Personen in 145 Funktionen (z.t. doppelt) tätig. Ende August 2001 konnte die einfache Gesellschaft "Spitäler Chur", zusammen mit der Gemeinsamen Spitalkommission (GSK) sowie der Spitalleitungskonferenz, der Regierung und den weiteren Instanzen sowie den Medien das sogenannte "Modell 1-1-3" vorstellen. Dieses Modell sieht vor, dass eine Trägerschaft für ein Spital an drei Standorten in der Stadt Chur verantwortlich sein wird.

2 1. Welche Möglichkeiten besitzt die Stadt Chur, in die aktuelle Diskussion um den Spitalplatz Chur aktiv einzugreifen? Dem Gemeindeverband "Spitalregion Churer Rheintall! gehören 39 Gemeinden an. Die Stadt Chur ist in diesem Verband als einwohnerstärkste Gemeinde mit 9 Delegierten vertreten. Anlässlich der letzten Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes vom 1. Oktober 2001 im Schulungsraum des Kreuzspitals wurde unter anderem der Stiftungsrat des Kreuzspitals für vier Jahre gewählt. Im weiteren wurden die Delegierten durch den Vorstand sowie durch den Präsidenten der Gemeinsamen Spitalkommission, Dr. Norbert Brunner, u.a. über die Erarbeitung des sogenannten "Konzepts 1-1-3" orientiert. Gemäss Protokoll der Versammlung werden als Ziele der Neuorganisation genannt: a) Senkung der Kostensteigerungskurve; b) Zentraler Spitalplatz für Graubünden mit Erhöhung der Kompetenzen; c) Gemeinsame Arbeit in der medizinischen Entwicklung statt getrenntes internes Wettrüsten; d) Allgemeine Qualitätssteigerung in der Spitalversorgung. Sämtliche Gemeindedelegierte wie auch die damals als Gäste anwesenden Vertreter des Stiftungsrates Kreuzspital waren mit diesen Zielen stillschweigend einverstanden. Der Stadtrat hält diese Zielsetzungen weiterhin für richtig. Allerdings scheint es heute nicht dienlich, wenn einzelne Gemeinden des Verbandes gesondert in die aktuelle Diskussion eingreifen. Die Federführung muss nach Auffassung des Stadtrates beim Vorstand des Gemeindeverbandes liegen. 2. Welche finanziellen Leistungen gegenüber den Spitälern erbringt die Stadt Chur und welche Rechte zur Mitsprache leitet sie daraus ab? Die finanziellen Verpflichtungen der Stadt bestehen grundsätzlich gegenüber dem Gemeindeverband "Spitalregion Churer Rheintal" und nicht gegenüber den einzelnen Spitälern. Die städtische Investitionsrechnung des Jahres 2001 wurde im Bereich "Gesundheit" (Spitäler) gesamthaft mit Beiträgen von 3.21 Mio. Franken belastet {Baubeiträge Bettenhaus C + D, prozessorientiertes

3 Administrativ-System EPAS). An Betriebsbeiträgen für die Spitäler leistete die Stadt über die Laufende Rechnung des letzten Jahres insgesamt 1.98 Mio. Franken. Im Voranschlag 2002 ist in der Investitionsrechnung als erste Tranche ein Betrag von 1.96 Mio. Franken für die Amortisation des Darlehens Kreuzspital vorgesehen. In vier Jahrestranchen sind durch die Stadt Chur 7.84 Mio. Franken zu leisten. Im Voranschlag 2002 sind zudem in der Laufenden Rechnung Betriebsbeiträge von 2.35 Mio. Franken budgetiert. Der Verteilschlüssel der Spitalregion Churer Rheintal wurde letztmals anlässlich der Delegiertenversammlung vom 6. November 2000 angepasst. Gemäss diesem Verteilschlüsselleistet die Stadt Chur 45.08 % an die gesamten für den Gemeindeverband anfallenden Kosten. Aufgrund der erheblichen finanziellen Leistungen der Stadt Chur wie der übrigen Gemeinden erscheint es dem Stadtrat zwingend, dass für den Stiftungsrat des Kreuzspitals die Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes massgebend sein müssen. 3. Welche Ausgestaltung des Spitalplatzes bringt nach Ansicht des Stadtrates das beste qualitative Leistungsangebot zu tragbaren finanziellen Leistungen, ohne dabei in der Gesellschaft Ungleichheiten in der medizinischen Versorgung auszulösen? Am 28. Januar 2002 wurde den Beteiligten von der GSK das Umsetzungskonzept zum "Modell 1-1-3" vorgelegt. Dabei ist die Bildung von Kompetenzzentren in den einzelnen Häusern vorgesehen. In jedem dieser Zentren werden die Fälle einer medizinischen Disziplin konzentriert. Behandelt werden alle Patientenkategorien: stationäre, ambulante, grundversicherte, zusatzversicherte, leichte Regionalspital- und schwere Zentrumsspitalfälle. Aus Sicht des Stadtrates macht dieses Konzept Sinn, weil somit die Infrastruktur und die getätigten Investitionen am effizientesten eingesetzt und am besten genutzt werden. Das Ausklinken des Kreuzspitals aus diesem Konzept bringt längerfristig erhöhte Mehrkosten für die öffentliche Hand, ohne dadurch die Versorgungssicherheit in der Region Chur für die Bevölkerung in ihrer Gesamtheit zu verbessern.

4 4. Ist der Stadtrat bereit, mit dem Gemeindeverband der Spitalregion "Churer Rheintal" seine Vorstellungen konsequent umzusetzen? Anlässlich einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes "Spitalregion Churer Rheintal" vom 25. August 1998 wurde mit 25 Jazu 2 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen eine Resolution zum Thema Spitalplatz Chur verabschiedet. Der Stadtrat hat diese Resolution wie alle darauf folgenden Schritte in Richtung Ausarbeitung des "Modells 1-1-3" befürwortet. Es bleibt Ziel des Stadtrates, zusammen mit dem Vorstand des Gemeindeverbandes der "Spitalregion Churer Rheintal" die genannten Vorstellungen konsequent umzusetzen. Die Federführung soll jedoch wie bereits erwähnt beim Gemeindeverband liegen. Bei der Umsetzung des "Modells 1-1-3" gilt es vor allem, die Grundidee dieser einzigen Struktur mit Inhalt und wirklichem Leben zu füllen. So wird in Zukunft aus der Sicht einer gemeinsamen Spitalstruktur und -trägerschaft nicht wesentlich sein, in welchem der drei Häuser welches Angebot stationiert wird. Der Spitalplatz Chur als Ganzes unterliegt heute vor allem einer starken Konkurrenz durch besser ausgerüstete grössere Spitäler in anderen Kantonen. Aus Sicht der Stadtrates gilt es primär, sich diesen Konkurrenzkampf vor Augen zu halten. Die Stärkung des Spital platzes Chur als Ganzes ist vor allem auch aus dieser Optik zwingend. Chur, 4. März 2002 NAMENS DES STADTRATES Der Präsident DersrS:er I Christion Boner Markus Frauenfelder

5 Aktenauflage Gemeinderat: Statuten des Gemeindeverbandes "Spitalregion Churer Rheintal", 8. Juni 1980 Vereinbarung betreffend Bildung einer einfachen Gesellschaft unter der Bezeichnung "Spitäler Chur", 9. Oktober 1999 Urkunde über die Errichtung der Stiftung "Kreuzspital Chur", 29. Dezember 1993 Liste der aktuellen Gemeindedelegierten, 19. Februar 2001 Kosten-Verteilschlüssel des Gemeindeverbandes, 6. November 2000 Protokoll der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 25. August 1998 (inkl. Resolution) Protokoll der 24. Delegiertenversammlung vom 1. Oktober 2001 Schreiben Vorstand Gemeindeverband, 9. August 2001 Pressemitteilung der Gemeinsamen Spitalkommission der einfachen Gesellschaft "Spitäler Chur", 30. August 2001 Schreiben der Spitalkommission Kreuzspital Chur, 13. Februar 2002 Stellungnahme zu den jüngsten Entwicklungen auf dem Spitalplatz Chur von Direktor Dr. A. Bachmann, 14. Februar 2002 Schreiben der Gemeinsamen Spitalkommission der einfachen Gesellschaft "Spitäler Chur", 19. Februar 2002

Seda Frei, Rabengasse 4, 7000 Chur Schriftliche Anfrage zur jüngsten Entwicklung auf dem Spitalplatz Chur Die einfache Gesellschaft "Spitäler Chur" hat durch einen Vertrag im Herbst 1999 beschlossen, durch gegenseitige Aufgabenzuordnungen den Spitalplatz Chur neu aufzubauen. Zur Zeit ist dieser gemeinsame Wille gefährdet. Die Kreuzspital versucht aus dem Vertrag auszusteigen und ein Spital auf privatisierter Basis aufzubauen. Die steigenden Kosten im Gesundheitsbereich zwingen die Gesellschaft durch enge Kooperation eine günstigere Kostenentwicklung zu erreichen. Deshalb ist die Gestaltung des Spitalplatzes Chur für die Region und für Chur von grösster Bedeutung. Um diese Bedeutung zu klären, stelle ich dem Stadtrat folgende Fragen mit der Bitte um eine Antwort. 1. Welche Möglichkeiten besitzt die Stadt Chur, in die aktuelle Diskussion um den Spitalplatz Chur aktiv einzugreifen? 2. Welche finanziellen Leistungen gegenüber den Spitälern erbringt die Stadt Chur und welche Rechte zur Mitsprache leitet sie daraus ab? 3. Welche Ausgestaltung des Spitalplatzes bringt nach Ansicht des Stadtrates das beste qualitative Leistungsangebot zu tragbaren finanziellen Leistungen, ohne dabei in der Gesellschaft Ungleichheiten in der medizinischen Versorgung auszulösen? 4. Ist der Stadtrat bereit, mit dem Gemeindeverband der Spitalregion "Churer Rheintal" seine Vorstellungen konsequent umzusetzen? Chur, den 22. Februar 2002 Beda Frei Eingereicht Markus Frauenfelder, Stadtschreiber