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Transkript:

Dokumentinformationen Art des Dokuments Autoren Organisation Status Dr. Olaf Heimbürger Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), Betrieb GDI-DE abgestimmt Version 1.0 erstellt am 16.02.2015 zuletzt geändert 04.03.2015 geändert durch Dokumentablage Hinweise Dr. Olaf Heimbürger GDI-Wiki Mit AK Architektur abgestimmtes Dokument Change Management Prozess für zentrale Komponenten der GDI-DE Sachverhalt Die Einführung eines Change-Management-Prozesses für zentrale Komponenten der GDI-DE ist Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung zur GDI-DE vom 01.01.2013. Es handelt sich hierbei um die Umsetzung der Maßnahme M3.1 Change-Prozess für zentrale Komponenten der GDI-DE einführen aus dem Dokument Architektur der GDI-DE Maßnahmenplan in der Version 3.0.0 vom 28.08.2014. Vorgesehen ist, einen einheitlichen Prozess für die Beantragung und Durchführung von funktionalen und nichtfunktionalen Änderungen (Change-Request) an den zentralen Komponenten einzuführen. Festlegungen 1. Antragsteller, Antragsberechtigter - Vertragspartner der Verwaltungsvereinbarung zur GDI-DE und das BKG sowie Einrichtungen, welche durch einen Vertragspartner zur GDI-DE vertreten werden 2. Betreiber, Fachverfahrensverantwortlicher BKG bis zum 31.12.2017 gem. Verwaltungsvereinbarung zur GDI-DE vom 01.01.2013. 3. Dritter - Wirtschaft, Wissenschaft, Privatanwender und sonstige Anwender, welche nicht über die Vertragspartner der Verwaltungsvereinbarung zur GDI-DE direkt vertreten werden. 4. Change-Request (CR) Ein aufbereiteter Änderungsantrag funktionaler und nichtfunktionaler Änderungen an den zentralen Komponenten und nicht Minor-, Major-, Standard-, Emergency- Change betreffend. Der CR wird in geeigneter Form dokumentiert (s. Anlage Formular CR ). 28./29.04.2015 Seite 1 von 5

5. Minor-, Major-, Standard-Change - Anpassungen der zentralen Komponenten aufgrund von fälligen Updates der verwendeten Softwareprodukte oder anderer Systemkomponenten, wie z. B. Versionsupdate, welche vom Softwarehersteller bereitgestellt werden. Hierunter fallen ebenso nicht erhebliche funktionale/nichtfunktionale Änderungen, wie z. B. ein Betriebssystemwechsel oder die Implementierung einer Zusatzfunktion. 6. Emergency-Change - unmittelbare Behebung von Störungen, Sicherheitslücken, etc., welche die Betriebssicherheit gefährden. 7. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nähere Erläuterungen siehe hierzu http://wibe.de/ und http://www.cio.bund.de/web/de/architekturen-und- Standards/Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen/Software/software_node.html 8. Priorität, Priorisierung Die Umsetzungsdringlichkeit erfolgt in den Stufen Niedrig, Mittel und Hoch. Sie orientiert sich an den Vorgaben, welche sich aus INSPIRE und der GDI-DE ergeben, wie z. B. der Zeitplan der INSPIRE-Umsetzung. Vorbemerkungen 1. Zur Beantragung funktionaler oder nichtfunktionaler Änderungen an den zentralen Komponenten sind ausschließlich Antragsberechtigte berechtigt. Ein Antrag eines Dritten kann bei Bedarf, sofern er im Interesse der GDI-DE liegt (siehe Vorbemerkung 4), wie ein Antrag eines Antragsberechtigten behandelt werden. 2. Anpassungen aufgrund von Minor-, Major-, Standard- bzw. Emergency-Change werden in diesem Prozess nicht betrachtet. Diese erfolgen in der direkten Verantwortung des Betreibers der zentralen Komponente. 3. Die Art der Durchführung von Change Requests ist in den internen Betriebsprozessen des Betreibers geregelt und im geschützten Bereich des Wiki der GDI-DE dokumentiert. 4. Ein Change Request wird bearbeitet, wenn er die Vorgaben der GDI-DE-Architektur erfüllt bzw. einhält (siehe Architektur-Konzept der GDI-DE). 5. Ein Change Request kann verworfen werden, wenn er erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb und/oder die bestehende Infrastruktur der zentralen Komponenten hat, wie z.b. das Abweichen, Aushebeln von Vorgaben und/oder einzelner Merkmale der GDI-DE-Architektur. Ein CR kann ebenso abgelehnt werden, wenn die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung negativ ausfällt. Prozessdefinition 1. Die Anforderung wird in elektronischer Form über die Support-Adresse support@gdi-de.org eingereicht. Der Antragsteller wird über den Eingang seiner Anforderung informiert. Durch den Fachverfahrensverantwortlichen erfolgt ggf. in Absprache mit dem Antragsteller (Ver- 28./29.04.2015 Seite 2 von 5

tragspartner oder Dritter) eine Vorprüfung, Vervollständigung und Aufbereitung der Anforderung in Form eines Change-Request (CR). Dieser wird im GDI-DE Wiki dokumentiert. 2. Der Fachverfahrensverantwortliche klassifiziert (siehe Vorbemerkung 2 und Festlegungen 5/6) und priorisiert den CR. 3. Handelt es sich nicht um einen CR im Sinne des Change Management Prozesses, finden die internen Betriebsprozesse des Betreibers Anwendung. Der Antragsteller wird informiert. 4. Handelt es sich um einen CR im Sinne des Change Management Prozesses handelt, erstellt der Fachverfahrensverantwortliche eine Umsetzungsempfehlung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und übergibt diese und den CR an die Leitung des Arbeitskreises Architektur. 5. Der Arbeitskreis Architektur begutachtet den Change-Request, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Umsetzungsempfehlung insbesondere im Zusammenhang mit den Anforderungen der GDI-DE und INSPIRE. (a) Dieser empfiehlt die Umsetzung des CR oder (b) er spricht sich gegen die Umsetzung des CR aus. Der Antragsteller wird informiert. 6. Im Falle einer positiven Stellungnahme werden der Change-Request, die Umsetzungsempfehlung und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vom AK Architektur über den Vorsitz der GDI-DE dem Lenkungsgremium GDI-DE zur weiteren Veranlassung vorgelegt. 7. Bei einer positiven Entscheidung durch das Lenkungsgremium GDI-DE beauftragt der Betreiber der zentralen Komponente die notwendigen Arbeiten unter Berücksichtigung der beschaffungsrechtlichen und haushälterischen Vorgaben. Die Umsetzung ist in den internen Prozessen des Betreibers festgelegt. Der Antragsteller wird informiert. 8. Bei Änderungen an den Komponenten erfolgt eine Installation erst auf Testsystemen, welche eine abschließende Bewertung erlauben. Die Abnahme der Lieferung erfolgt durch den Betreiber. Nach Einführung auf den Produktionssystemen stehen die Änderungen der GDI-DE zur Verfügung. 9. Informationen über den Verlauf der Umsetzung des CR (Entwicklung, Test, Inbetriebnahme) werden dem AK Architektur und dem LG GDI-DE berichtet, sowie im GDI-DE-Wiki dokumentiert. Der Antragsteller wird informiert. Ein Prozessdiagramm ist diesem Dokument als Anlage beigefügt. 28./29.04.2015 Seite 3 von 5

Anlage Prozessdiagramm Change Management Prozess, Version 1 28./29.04.2015 Seite 4 von 5

Anlage Formular CR-M3.1 Pos. 1 Titel 2 lfd. Nr. und/oder Az. 3 Antragsteller (einschl. Kontaktdaten ) 4 Datum 5 Betroffene Komponente 6 Ggf. Zuordnung zum Arbeitsprogramm 7 Priorität Niedrig/Mittel/Hoch 8 Erwartetes Ergebnis 9 Geschätzte Umsetzungsdauer, Meilensteine 10 Geschätzter Aufwand 11 Beschreibung einschl. Begründung 12 Wibe Verweis auf Dokument 13 Umsetzungsempfehlung Verweis auf Dokument 14 Anlagen Verweis auf Dokument(e) 28./29.04.2015 Seite 5 von 5