Du darfst. rein! Du darfst rein! Gegen. Rassismus an der Clubtür. der Clubtür

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Transkript:

Du darfst rein! Du darfst Gegen rein! Rassismus an der Clubtür Gegen Rassismus an der Clubtür

Die Situation Deine Freundinnen und Freunde kommen problemlos in den Club. Nur für dich ist beim Türsteher oder bei der Türsteherin Schluss? Wer nicht»typisch mitteleuropäisch«aussieht oder mit Akzent spricht, wird in verschiedenen Situationen benachteiligt. Gerade auch an der Clubtür. Rechtlich spricht man in diesen Fällen von Diskriminierung. Aber: Diskriminierung ist nicht erlaubt. Und es gibt Wege, sich zur Wehr zu setzen. TürsteherInnen dürfen nicht alles! Grundsätzlich haben Clubs und Lokale im Rahmen des Hausrechts die Freiheit zu entscheiden, wer hineindarf und wer nicht und welche Verhaltensweisen unerwünscht sind. Personen, die alkoholisiert sind oder aggressiv auftreten, können daher genauso abgewiesen werden wie solche, die die Kleiderordnung nicht einhalten oder vorher im Lokal schon in Raufereien verwickelt waren. Aber: Rassismus darf bei dieser Auswahl keine Rolle spielen. Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet rassistische Diskriminierung. Du kannst dich auf dieses Gesetz berufen und verlangen, dass man dich hineinlässt, oder zumindest im Nachhinein einen fairen Ausgleich suchen.

Rassismus an der Diskotür leider kein Ausnahmefall! Besonders junge Männer, die beispielsweise wegen ihrer Hautfarbe als fremd wahrgenommen werden, berichten häufig dass sie abgewiesen wurden, während andere problemlos ins Lokal durften. Was du tun kannst: Wenn du wegen deiner Hautfarbe oder Herkunft nicht eingelassen oder im Lokal nicht bedient wirst, kannst du dich rechtlich zur Wehr setzen: Dokumentiere die Situation möglichst bald! Dann sind die Erinnerungen an den Vorfall noch frisch. Schreibe sie am besten auf. Vielleicht gibt es Aussagen von ZeugInnen oder andere Beweise, die du sichern kannst. Je früher du reagierst, desto besser! Das geht besonders leicht mit der kostenfreien Gleichbehandlungs:App! Lass dich beraten! Unterstützung bekommst dnter anderem bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Wir entscheiden gemeinsam mit dir, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind und wie es weitergehen kann. www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at 0800206119 www.gleichbehandlungsanwa

Diskriminierung lässt sich beweisen Du kannst eine rassistische Einlassverweigerung als Verwaltungsstraftat anzeigen und / oder als Diskriminierung überprüfen lassen. Je mehr Anhaltspunkte du hast, die zeigen, dass du aus rassistischen Gründen nicht eingelassen wurdest, desto besser ist die Aussicht auf Erfolg: Frage nach, warum man dich nicht einlässt! Wenn TürsteherInnen oder ClubbesitzerInnen widersprüchliche oder fadenscheinige Gründe nennen, kann das ein wichtiger Hinweis sein, dass in Wahrheit ein rassistisches Motiv entscheidend war.»wir sind schon voll!«,»heute dürfen nur Stammgäste hinein!«oder»du hast das falsche Outfit an.«können Ausreden sein. Auch wenn du verärgert oder verletzt bist: Bleibe ruhig und beschimpfe niemanden. Leg dich nicht mit den TürsteherInnen an. Achte auf deine Sicherheit. Manchmal kann es sinnvoll sein, die Polizei zu rufen, da eine rassistische Einlassverweigerung auch eine Verwaltungsstraftat sein kann. Frage BeobachterInnen, ob sie als ZeugInnen aussagen würden! Es hilft dir, wenn andere deine Aussagen bestätigen können. Bitte sie um ihre Namen und Telefon nummern! Stell dich darauf ein, dass vermutlich Aus sage gegen Aussage stehen wird. Es wird darauf ankommen, wer die stärkeren Beweise hat. 0800 206 119 ltschaft.at

Hinschauen und unterstützen Wenn du beobachtest, dass jemand aus rassistischen Gründen nicht eingelassen wird, kannst du von dir aus aktiv werden! Biete dich als Zeuge oder Zeugin an. Du kannst am besten mit dem Einverständnis der betroffenen Person den Vorfall auch selbst an die Gleichbehandlungsanwaltschaft oder eine andere Beratungsstelle melden. Wir unterstützen dich, wenn du diskriminiert wirst! Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät dich kostenfrei und vertraulich. Wir hören dir znd schätzen dann ein, ob ein juristisches Vorgehen sinnvoll ist. Jeder Schritt erfolgt nur mit deinem Einverständnis. Wir können beispielsweise mit dem Club Kontakt aufnehmen, eine Stellungnahme verlangen und versuchen, eine Einigung zu erreichen, die dich zufriedenstellt. Du kannst den Fall auch von der Gleichbehandlungskommission überprüfen lassen. Wir sagen dir, wie. Ruf uns kostenfrei an: 0800 206 119 oder unter der Nummer 01 532 28 68 Oder nutze unser Kontaktformular auf www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at Hier geht s zur Gleichbehandlungs:App ios / iphone Android

Kontakt und Beratung Zum Nulltarif 0800 206 119 01 532 28 68 gaw@bka.gv.at www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at Beratungstermin nach Vereinbarung Impressum Herausgeberin: Gleichbehandlungsanwaltschaft Taubstummengasse 11, 1040 Wien Gestaltung: Idee übernommen mit freundlicher Genehmigung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 11018 Berlin Fotos: www.photocase.com Grafische Gestaltung: BKA Design & Grafik Druck: Druckerei Robitschek & CO GesmbH Wien, Dezember 2016