Berufsausbildung im Einzelhandel Der Einzelhandel eröffnet die Möglichkeit zwischen verschiedenen Ausbildungsberufen in verschiedenen Fachrichtungen zu wählen. Immer ist es eine Entscheidung für die Vielseitigkeit: Mitarbeiter im Einzelhandel planen Einkäufe, ermitteln welche Waren fehlen und wissen, wo sie sie bestellen können wickeln Einkäufe ab, holen z. B. Angebote ein und arbeiten eng mit den Kollegen aus Einkauf, Verkauf und Lager zusammen nehmen Waren an, stellen z. B. fest ob Transportschäden oder Mängel vorliegen, erfassen die Wareneingänge organisieren die sachgerechte Lagerung der Waren, kontrollieren den Warenbestand auf Menge und Qualität, wirken bei Lagerstatistiken mit bereiten den Verkauf vor und zeichnen z. B. Waren aus oder überprüfen die Vollständigkeit des Warenangebots beraten ihre Kundinnen und Kunden, stellen sich auf deren Wünsche ein und nehmen z. B. Reklamationen (Beschwerden) entgegen und bearbeiten sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen z. B. aus dem Kaufvertragsrecht, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Ladenschlussgesetz usw. kalkulieren Verkaufspreise, kassieren, stellen Quittungen und Rechnungen aus, erstellen Kassenberichte wirken bei Werbemaßnahmen mit und gestalten z. B. Verkaufsräume, platzieren die Waren, organisieren Sonderaktionen Mitarbeiter im Einzelhandel arbeiten für Fachgeschäfte des Einzelhandels ( z.b. Sportwarengeschäfte, Bekleidungsgeschäfte, Einrichtungshäuser, Gartencenter, Lebensmittelgeschäfte, usw. ) Supermärkte Kaufhäuser Discounter Dort werden sie in der Regel auch ausgebildet. 1. Ausbildungsbeschreibung und Ausbildungsdauer Die Ausbildung findet an den Lernorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule statt. Die Ausbildung dauert im Bildungsgang Verkäufer/Verkäuferin 2 Jahre, im Bildungsgang Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 3 Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 2. Arbeitsgebiete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel sind beratend, dispositiv und verkaufsfördernd in den betrieblichen Bereichen Einkauf, Lager und Verkauf tätig. Sie beherrschen Informations- und Kommunikationssysteme.
3. Gegenstände der Berufsausbildung ( Fähigkeiten und Kenntnisse nach Ausbildungsrahmenplan ) Verkäufer/Verkäuferin 1. Der Ausbildungsbetrieb 2. Information und Kommunikation 3. Warensortimente 4. Grundlagen von Beratung und Verkauf 5. Servicebereich Kasse 6. Marketinggrundlagen 7. Warenwirtschaft 8. Grundlagen des Rechnungswesens 9. Eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit Warenannahme Beratung und Verkauf Kasse Marketing Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 1) Der Ausbildungsbetrieb 2) Information und Kommunikation 3) Warensortimente 4) Grundlagen von Beratung und Verkauf 5) Servicebereich Kasse 6) Marketinggrundlagen 7) Warenwirtschaft 8) Grundlagen des Rechnungswesens 9) Einzelhandelsprozesse 10) Eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit Warenannahme Beratung und Verkauf Kasse Marketing 11) Drei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten Beratung, Ware, Verkauf Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft Warenwirtschaftliche Analyse Kaufmännische Steuerung und Kontrolle Marketing IT-Anwendungen Personal
3. Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin, Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Nr. Lernfelder Gesamt 1 Das Einzelhandelsunternehmen erkunden und präsentieren 80 80 2 Verkaufsgespräche kundenorientiert führen 80 80 3 Kunden im Servicebereich Kasse betreuen 80 80 4 Waren präsentieren 40 40 5 Werbung und den Verkauf fördern 40 40 6 Waren beschaffen 60 60 7 Waren annehmen, lagern und pflegen 60 60 8 Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren 60 60 9 Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen 40 40 10 Besondere Verkaufssituationen bewältigen 60 60 11 Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern 80 80 12 Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden 60 60 13 Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen 60 60 14 Ein Unternehmen gründen und entwickeln 80 80 Summe 320 280 280 880 5. Berufsschulunterricht Der Unterricht wird als Teilzeitunterricht an bis zu zwei Wochentagen nach folgender Verteilung angeboten: 1. Ausbildungsjahr: 1. Berufsschultag mit 6 2. Berufsschultag mit 8 2. Ausbildungsjahr: 1 Berufsschultag mit 8 3. Ausbildungsjahr: 1 Berufsschultag mit 8
6. tafel des Berufsschulunterrichts Die Auszubildenden der beiden Bildungsgänge des Einzelhandels werden in gemeinsamen Klassen unterrichtet. Der Berufsschulunterricht ergibt sich aus der folgenden tafel in den maximal drei Ausbildungsjahren: Berufsbezogene Lernbereiche Lernbereich: Verkauf und Marketing Nr. Bezeichnung des Lernfeldes Ausbildungsjahr 2 Verkaufsgespräche kundenorientiert führen 80 4 Waren präsentieren 40 5 Werben und Verkauf fördern 40 10 Besondere Verkaufssituationen bewältigen 60 12 Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden 40 Summe der 160 60 40 Lernbereich: Kaufmännische Handelstätigkeit Nr. Bezeichnung des Lernfeldes Ausbildungsjahr 1 Das Einzelhandelsunternehmen präsentieren 80 3 Kunden im Servicebereich Kasse betreuen 80 6 Waren beschaffen 80 7 Waren annehmen, lagern und pflegen 80 8 Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren 60 9 Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und 40 durchführen Summe der 160 320 Lernbereich: Einzelhandelsprozesse Nr. Bezeichnung des Lernfeldes Ausbildungsjahr 11 Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern 80 13 Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen 40 14 Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und führen 80 Summe der 200 Der Unterricht im Wahlpflichtbereich findet integrativ im Lernfeldunterricht statt. Es werden dort Inhalte der Lernfelder vertiefend unterricht.
Berufsübergreifende Lernbereiche Bezeichnung des Lernbereichs Ausbildungsjahr Englisch 80 40 Politik 80 40 Summe 160 80 7. Abschlussprüfung Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche und mündliche Prüfung und erstreckt sich auf die o.g. Fertigkeiten und Kenntnisse des Rahmenlehrplans sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist (Rahmenlehrplan s.o.). Verkäufer/Verkäuferin Schriftliche Prüfung: Prüfungsfach Inhalte Zeit 1. Verkauf und Marketing (Anteil 50 %) 2. Warenwirtschaft und Rechnungswesen (Anteil 30 %) 3. Wirtschafts- und Sozialkunde (Anteil 20 %) - Verkauf, Beratung und Kasse - Warenpräsentation und Werbung - Warenannahme und -lagerung - Bestandsführung und -kontrolle - rechnerische Geschäftsvorgänge - Kalkulation - Wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt 90 Minuten 60 Minuten 60 Minuten Mündliche Prüfung Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches an einer von zwei zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln kann. Eine der spätestens zur mündlichen Prüfung festgelegten Wahlqualifikationseinheiten ist Grundlage für die Aufgabenstellung. Der im Berichtsheft dokumentierte Warenbereich ist im Fachgespräch zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen, das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten. Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in den übrigen Prüfungsbereichen mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Bereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Bestehensregelung Die Prüfung ist bestanden, wenn das Gesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte) ist. das fallbezogene Fachgespräch mindestens ausreichend ist zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens ausreichend bewertet wurde kein ungenügend in einem der Prüfungsbereiche erreicht wurde.
Kauffrau/ Kaufmann im Einzelhandel Am 1. Juli 2009 trat die Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel in Kraft. Durch diese Verordnung wird das bisherige Prüfungsmodell der punktuellen Prüfung mit Zwischen- und Abschlussprüfung durch eine zeitlich gestreckte Prüfung erprobungsweise abgelöst. Durch die Erprobungsverordnung für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel entfällt eine Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung wird zu unterschiedlichen Zeiten als Teil 1 und Teil 2 durchgeführt. Teil 1 der Abschlussprüfung wird am Ende des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt. Dieser Teil 1 ist jetzt mit den schriftlichen Prüfungsbereichen der Abschlussprüfung der Verkäufer/-innen identisch. Teil 2 der Prüfung wird am Ende der Ausbildung abgenommen. Prüflinge im Ausbildungsberuf Verkäufer/ Verkäuferin müssen gemäß der Ausbildungsordnung von 2004 nach wie vor eine Zwischenprüfung und im Rahmen der Abschlussprüfung auch das "Fallbezogene Fachgespräch" absolvieren. Sie können sich jetzt aber die Ergebnisse ihrer schriftlichen Abschlussprüfung als Teil 1 der Prüfung zum Beruf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel anrechnen lassen, wenn sie diesen weiterführenden Abschluss erlangen möchten. Für den Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel entspricht Teil 1 der gestreckten Prüfung der Prüfung für Verkäufer/Verkäuferinnen, allerdings ohne die mündliche Prüfung, die Bestandteil des 2. Teils ist. Teil 2 der Abschlussprüfung enthält zwei Prüfungsbereiche: den schriftlichen Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel und den mündlichen Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" Im Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" wird die Prüfung in Form von praxisbezogenen Aufgaben oder Fällen schriftlich abgenommen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er fachliche, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge bezogen auf Kernprozesse des Einzelhandels von Einkauf und Sortimentsgestaltung über logistische Prozesse bis zum Verkauf und Unterstützungsprozesse wie Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Marketing und IT-Anwendungen versteht und Sachverhalte analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten zu Aufgabenstellungen entwickeln kann.
Prüfungsbereich "Fallbezogenes Fachgespräch" Der Prüfungsausschuss legt dem Prüfling zwei Aufgaben vor, aus denen dieser eine zur Bearbeitung auszuwählen hat. Grundlage für die Aufgabenstellung ist eine der drei zu Beginn der Ausbildung festgelegten Wahlqualifikationseinheiten. Anhand der vom Prüfling gewählten Aufgabenstellung wird das Fachgespräch geführt. Bei den auf die Wahlqualifikationseinheiten bezogenen Aufgaben soll gezeigt werden, dass kunden- und serviceorientiert gehandelt sowie betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst werden können. Außerdem soll der Prüfling nachweisen, dass er über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten und über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt. Bei Aufgaben zur Wahlqualifikationseinheit "Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit" soll zusätzlich zu den oben aufgezählten Kompetenzen gezeigt werden, dass Risiken und Chancen einer Existenzgründung eingeschätzt, die Marktsituation beurteilt und unternehmerische Entscheidungen vorbereitet werden können. Bestehensregelung Die Prüfungsbereiche in Teil 2 der Abschlussfächer sind Sperrfächer und müssen beide mit einem ausreichenden Ergebnis bestanden werden. Das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 muss ausreichend sein. Das Endergebnis der Prüfung steht erst nach Abschluss von Teil 2 fest. Alle Ergebnisse gehen entsprechend ihrer Gewichtung in die Gesamtnote ein. Da die Teile 1 und 2 der Prüfung als einheitliche Prüfung zu begreifen sind, kann der Teil 1 der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholt werden, da er Teil der gesamten Abschlussprüfung ist und das Endergebnis erst nach Teil 2 festgestellt wird. Die beiden Prüfungsbereiche in Teil 2 der Abschlussprüfung, der schriftliche Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" und der mündliche Prüfungsbereich "Fallbezogenes Fachgespräch" sind Sperrfächer. Der Prüfling muss also jeweils in beiden Prüfungsbereichen ein mindestens ausreichendes Ergebnis erreichen. Auch das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 insgesamt muss mindestens ausreichend sein, was aber erst am Ende der Ausbildung beurteilt werden kann. Schlechte Prüfungsleistungen aus Teil 1 der Abschlussprüfung können nicht ausgeglichen werden. Allerdings kann eine mündliche Ergänzungsprüfung im schriftlichen Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" im Teil 2 auf Antrag des Prüflings durchgeführt werden, wenn die dort erbrachte Leistung schlechter als "ausreichend" bewertet wurde und wenn die Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten. Die mündliche Ergänzungsprüfung hat eine Dauer von 15 Minuten. 8. Zuständigkeit für die Berufsausbildung Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan, tafel Regionales Berufsbildungszentrum Heinrich-Rieper-Straße 3 24306 Plön Tel.: 04522 / 74384 Fax: 04522 / 1743 Berufsausbildungsverhältnis, Vertragsangelegenheiten IHK Kiel Bergstraße 2 24103 Kiel Tel.: 0431 / 5194-0