Satzung. des Chores der Volkshochschule Leipzig. (Abschrift)

Ähnliche Dokumente
Satzung. Des Vereins. "Faschingsumzug Münchsmünster e.v."

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v.

S A T Z U N G. Den Kauf von Schulbüchern und sonstigen Lehrmitteln;

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

8. Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Allgemeine Bestimmungen

Satzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.)

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009

Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v.

Satzung des Energie Forum Aachen e.v. vom

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ab Name und Sitz

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung des M.R.C.03 Kerpen e.v.

1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Augsburger Tafel e.v. und ist in das Vereinsregister des AG Augsburg unter VR 2152 eingetragen.

Verein Ein langer Weg e. V.

Rock Days e.v. Satzung des Vereins Rock Days e.v.

S A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.)

Satzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v.

Satzung. des MÜNCHNER UNTERNEHMENSSTEUERFORUM e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

2 ZWECK 3 GEMEINNÜTZIGKEIT

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung der Japanischen Schule Köln

Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v.

Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.

Satzung Dünenfüchse Bonn-Tannenbusch. Präambel

des Reit- und Fahrvereins Isernhagen und Umgegend e.v.

Satzung. 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Die KMU-Akademie e.v.. Er ist im Vereinsregister eingetragen. VR im AG Düsseldorf.

SATZUNG. des Vereins. Förderverein der Stiftung Zivilhospital Altenzentrum Oppenheim

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v.

Freundeskreis Weißrussland e.v.

Satzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v.

Satzung. des Vereins. Freunde und Förderer des. katholischen Kindergartens. St. Josef Hockenheim

Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v.

1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Männernetzwerk Dresden e.v.

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

BAG Bau Holz Farbe / Satzung

VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER

Vereinssatzung. A. Allgemeines. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins

Satzung des Kameradschaftsvereins der Freiwilligen Feuerwehr Ehra-Lessien

Ski- und Freizeit-Club Rheinstetten e.v. Satzung

Satzung Fassung vom

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Satzung des Betreuungsvereins Luckenwalde e. V.

1. Der Verein führt den Namen freundeskreis-jazz e.v. und ist in das Vereinsregister eingetragen. 2. Der Sitz des Vereins ist Illingen.

Turn- und Sportverein Neukölln 1865 e. V. Satzungen

SATZUNG. der Anderen Baustelle Ulm e.v. Einrichtung der Jugendberufshilfe. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr S Zweck des Vereins S.

Satzung des Vereins COME TOGETHER g. e. V.

Satzung des Vereins Antistalinistische Aktion Berlin-Normannenstraße e.v. (ASTAK)

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

Vereinssatzung. I. Allgemeines. Stand: 27. September 2011

Satzung des Vereins. Begabtenförderung am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg e.v.

Freundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage

Satzung des JUG Saxony e.v.

Satzung des Vereins. Freunde von INTERNATIONAL MUNICH ARTLAB. Musiktheater e.v.

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KIRCHENMUSIK DER KATHOLISCHEN KIRCHENGEMEINDE ST. MARIA IN MÖGLINGEN. Satzung

Satzung des Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v.

(1) Zweck des Vereins ist die Pflege des Chorgesangs. Hierfür soll insbesondere auch die Jugend gewonnen werden.

ELAN e.v. Satzung (Stand: )

Satzung des Pferdezuchtvereins Melle e.v.

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel

Satzung des Vereins SpieleMA

Arbeitskreis Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Duisburg und Umgebung e.v.

SATZUNG. des Vereins. TU Darmstadt Racing Team e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

Satzung Our Bridge Oldenburg

Satzung der VWI-Hochschulgruppe Ansbach e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung des Bürgerverein Burg/Dithmarschen e.v.

Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.

SATZUNG FÖRDERVEREIN BUNDESDEUTSCHER HILFSDIENSTE E.V. Satzung vom Seite 1 von 6

Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing

Satzung des PMI Southern Germany Chapter e.v.

Ethio Cologne Sport und Kultur e.v.

Satzung. der Hochschulgruppe Refugees Welcome Brandenburg in der Fassung vom

Satzung des Nachbarschaftsheim Wuppertal e.v.

Satzung. 1 Name und Sitz. nach Eintragung im Vereinsregister mit dem Namenszusatz : 2) Sitz und Gerichtsstand des Verbandes ist Frankfurt am Main

S ATZ U N G. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. gemeinnutzige Zwecke im Sinne des Abschnitts ~SteuerbegUnstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Satzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.

Satzung von SWAN Deutschland e.v.

VEREINSSATZUNG. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.v. AG Berlin-Charlottenburg, VR 33762B. Stand: Dezember 2014 INHALT 1 NAME UND SITZ 2

Verein für Protest- und Bewegungsforschung e.v. S A T Z U N G

Verein zur Förderung des Neugeborenen- Hörscreenings in Schleswig-Holstein e.v. 1

Satzung. Der Diabetiker Sportgruppe Saarland e. V. 1 Name, Sitz und Rechtsform. 1) Der Verein trägt den Namen Diabetiker Sportgruppe Saarland e. V..

b) Eheleute sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Familienmitgliedschaft)

Satzung BreitensportBurgsteinfurt. in der Fassung vom März 1988 und Änderung durch die Jahreshauptversammlung vom

Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V.

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Satzung des Fördervereins der

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Die Satzung Real Estate Management Club Berlin e.v.

Transkript:

Satzung des Chores der Volkshochschule Leipzig (Abschrift) Satzungsinhalt 1 Name 2 Geschäftsjahr 3 Vereinszweck 4 Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes 7 Beitrag und Haftung der Mitglieder 8 Pflichten der Mitglieder 9 Ausschluss 10 Mitgliederversammlung 11 Formvorschrift 12 Auflösung

1 _ Name Der gemischte Chor der Volkshochschule Leipzig hat mit Wirkung vom 01.01.1996 die Vereinsgründung beschlossen. Der Chor ist Mitglied des Leipziger Chorverbandes e.v. und gehört damit dem Chorverband Sachsen e.v. sowie dem Deutschen Sängerbund an. Der Chor trägt den Namen : und hat seinen Sitz in Leipzig. Chor der Volkshochschule Leipzig Die Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Leipzig ist in einer Vereinbarung zwischen Volkshochschule und Chor geregelt. 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 3 Vereinszweck Aufgabe des Vereins ist die Pflege des Chorgesanges und des Liedgutes in Form der Durchführung regelmäßiger Proben mit den Zielrichtungen : einer sinnvollen musikalischen Betätigung der Chormitglieder, sowie die Durchführung von Chorkonzerten im Dienste der Öffentlichkeit; insbesondere an der Volkshochschule, in Seniorenheimen und nicht zuletzt für die Leipziger Bevölkerung Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft liche Zwecke. Mittel des Vereins werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Keine Person

wird durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt. 4 _ Mitgliedschaft Der Verein besteht aus singenden Mitgliedern. Fördernde Mitglieder sind erwünscht. Singendes Mitglied kann jede sangesfreudige Frau oder sangesfreudiger Mann werden, der über elementare Stimmbegabung und Gehör verfügt. Besondere musikalische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung des Antrages müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag wird nur abgelehnt, wenn wesentliche Vereinsinteressen dem entgegenstehen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Beitragszahlung und endet durch freiwilligen Austritt, durch Tod oder Ausschluss. Bei freiwilligem Austritt ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Als Mitgliedschaft zählt die Beitragszeit. Bei Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt. 5 Vorstand Der Vorstand besteht aus Vereinsmitgliedern. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus dem 1. Und 2. Vorsitzenden dem Kassenwart Darüber hinaus wird eine Chorleitung für Aufgaben der künstlerischen Anleitung und Qualifizierung gebildet aus :

dem Vereinsvorstand dem künstlerischen Leiter ( Chorleiter ) sowie drei singenden Mitgliedern Sämtliche Vorstandsmitglieder sowie die Chorleitung (außer dem künstlerischen Leiter) üben ihre Ämter ohne Vergütung aus. Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet. 6 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes Der Vorstand vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht. Der Vorstand und die Chorleitung wird im Turnus von 3 Jahren gewählt. Bei Bedarf kann durch die Mitgliederversammlung nachgewählt werden. Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt. 7 Beitrag und Haftung der Mitglieder Der monatliche Beitrag beträgt 5,00 DM (Januar bis Dezember). Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Eine Änderung des Beitragssatzes wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitglieder haften bei Rechtsgeschäften, die der Vorstand für den Verein tätigt, nur mit dem Vereinsvermögen. 8 Pflichten der Mitglieder Jedes Mitglied ist verpflichtet, den festgelegten Beitrag gemäß der Satzung pünktlich zu entrichten, sowie regelmäßig an der Probenarbeit und den

Konzerten des Chores, in Ausnahme von begründeten Entschuldigungen, teilzunehmen. Erhaltene Chorkleidung ist nur zu Konzerten des Chores zu tragen, pfleglichst zu behandeln und bei Austritt aus dem Chor zurückzugeben. 9 Ausschluss Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es die Interessen des Vereins gefährdet, bzw. den festgelegten Beitrag nicht nach einer angemessenen Zeit 3 Monate Rückstand und Abmahnung entrichtet hat. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittel mehrheit. 10 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich, oder auf Verlangen der Hälfte der Mitglieder statt. Über die Einberufung wird mindestens 14 Tage vorher in einer Chorprobe mündlich informiert. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet. Der Vorstand ist jederzeit berechtigt, wenn dies die Vereinsinteressen erfordern, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen. Beschlussfassungen in der Mitgliederversammlung erfolgen durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Ausschluss von Mitgliedern, Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins, Zweckänderung des Vereins sowie Entlastung des Vorstandes erfolgen mit jeweils Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. 11 _Formvorschrift Alle Beschlüsse des Vereins mit satzungsmäßigem Charakter sind schriftlich abzufassen und vom Protokollführer und einem Vorstandsmitglied zu

unter schreiben. Die Schriftstücke werden beim Protokollführer hinterlegt. Die Mitglieder erhalten auf ihr Verlangen die entsprechenden Ausfertigungen. 12 Auflösung Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins (Chor) oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Volkshochschule Leipzig zwecks Verwendung für die Förderung der musikalischen Bildung und Erziehung im Rahmen gleichartiger Kurse oder Veranstaltungen. Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom 13.12. 1995 beschlossen worden und tritt mit Wirkung vom 01.01.1996 in Kraft. Leipzig, den 13.12. 1995 Unterschriften aller Gründungsmitglieder Die Satzung hat bisher 3 Nachträge, in denen allesamt eine Beitragsänderung beschlossen wurde. Der aktuelle Beitrag beträgt 7,50 /Monat oder 90,00 /Jahr