Konzeption des Vereins Vorwort Der Verein Betreutes Wohnen e. V. Hameln hat es sich zum Ziel gesetzt, Personen, die infolge ihrer sozialen Situation oder aufgrund ihres geistigen und seelischen Zustandes auf Hilfe und Betreuung angewiesen sind, zu unterstützen. Dies soll insbesondere durch die Schaffung und Förderung eines betreuten Wohnangebotes erreicht werden, durch das die individuelle und soziale Stabilisierung, sowie die soziale Integration der zu betreuenden Personen ermöglicht wird. (Auszug aus der Vereinssatzung) Der Schwerpunkt liegt in der sozialpädagogischen Beratung sowie Betreuung in angemieteten bzw. eigenen Einzel- und Gruppenwohnungen. Diese Angebote verstehen sich als notwendige Ergänzung der bisher im Landkreis Hameln-Pyrmont bestehenden Hilfsangebote und als Bindeglied auf dem Weg in eine selbständige Lebensbewältigung. Trägerschaft Träger der sozialpädagogischen Beratungs- und Betreuungstätigkeit ist der Verein Betreutes Wohnen e. V. Hameln. Der Verein ist als mildtätig und gemeinnützig anerkannt und ist Mitglied im deutschen paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) - Landesverband Niedersachsen e.v. Die Geschäfts- und Anlaufstelle befindet sich in Hameln, Mühlenstr. 3, Tel.: 05151-958044; Fax: 05151-941611
seite 2 Zielgruppe Die Beratungs- und Betreuungstätigkeit ist ein Angebot für Personen ab 18 Jahren, die nicht in der Lage sind, selbständig zu wohnen und zu leben, die aber auch nicht mehr in ihrem bisherigen sozialen Umfeld leben können. Zunehmend zeigt sich die Tendenz, dass insbesondere junge Menschen den Anforderungen einer selbständigen Lebensführung nicht gewachsen sind. Defizite in Bereichen wie z.b. Haushaltsführung, Geldverwaltung oder soziale Kontaktfähigkeit gefährden die Entwicklung dieses Personenkreises. Durch die sozialpädagogische Beratung und Betreuung sollen die vorhandenen Defizite aufgearbeitet werden. Eine Aufnahme in die Betreuung erfolgt in Anlehnung an die 41 SGB VIII und 53/54 SGB XII sowie 67/68 SGB XII. Wohnsituation Die zu Betreuenden wohnen entweder in ihren eigenen Wohnungen oder in vom Verein angemieteten Räumlichkeiten (Einzel- oder Gemeinschaftsunterbringung). Ist noch keine Wohnmöglichkeit vorhanden, beginnt die Betreuung mit der Wohnungssuche. Ziel und Umfang der Beratung und Betreuung Ziel der Beratung und Betreuung ist es, emotionale, kognitive und soziale Defizite abzubauen und die betreffende Person innerhalb der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und die Fähigkeit zum selbstbestimmten Handeln innerhalb der Gesellschaft zu fördern. Sie sollten befähigt werden, in sozialer Eigenverantwortung autonom und materiell abgesichert zu leben und selbständig Sozialbeziehungen aufzubauen (Hilfe zur Selbsthilfe). Bereiche in denen eine Kompetenzerweiterung durch die Betreuung erreicht werden soll, könnten z.b. sein: die Bewältigung des lebenspraktischen Bereiches (Haushalt, Finanzen, Behörden) der Umgang mit emotionalen Konflikten soziale Kontaktfähigkeit die Fähigkeit zur Kommunikation Erarbeitung einer beruflichen Perspektive sinnvolle Freizeitgestaltung. Der Umfang der Beratung und Betreuung im Rahmen dieses Konzeptes richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Aufgenommenen und den angestrebten Zielen.
seite 3 Beratungs-, Betreuungsformen und inhalte Die Beratung/Betreuung wird durch Mitarbeiter des Teams vorgenommen und kann sowohl in der Anlaufstelle als auch in den Wohnungen erfolgen. Außerhalb der Bürozeiten werden dringende Angelegenheiten per Anrufbeantworter erfasst. Für Notfälle sind die privaten Telefonnummern der Betreuer bekannt. Die spezifischen Inhalte und Formen der sozialpädagogischen Betreuungsmaßnahme sind durch die jeweiligen Konflikte des Einzelnen bestimmt, deshalb sollen hier nur einige Möglichkeiten aufgeführt werden. Einzelgespräche Gruppengespräche Krisenintervention Möglichkeiten, in Krisensituationen telefonisch und persönlich mit den Betreuern Kontakt aufzunehmen. Wesentliche Bereiche der Betreuung sind: Alltagsbewältigung, u.a. Anleitung in Haushaltsführung und Ernährung Beratung und gegebenenfalls Begleitung bei Ämter- und Behördenkontakten Hilfestellung beim Umgang mit Geld, z.b. Erstellung von monatlichen Finanzübersichten und -plänen, gemeinsame Kontoführung Schule und Beruf Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern, Schulen, Behörden Hilfe bei Konflikten am Schul- und Arbeitsplatz Freizeit Information und Beratung bzgl. der örtlichen Freizeitangebote gemeinsame Freizeitaktivitäten
seite 4 Selbstfindung und Lebensplanung Erweiterung der emotionalen und sozialen Kompetenzen durch Unterstützung bei dem Umgang und der Bewältigung von Konflikten (z.b. beim Ablösungsprozess von der Familie oder dem bisherigen sozialen Umfeld, bei Konflikten mit dem Partner oder Mitbewohnern) der Auseinandersetzung mit der geschlechtsspezifischen Rollenfindung der Entwicklung von Fähigkeiten, eine eigene Lebensperspektive zu entwickeln, eigene Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen herauszufinden und die besser verbal auszudrücken (Kommunikationsfähigkeit) die Einschätzung der eigenen Möglichkeiten und Grenzen der Entwicklung der Fähigkeit zu verantwortlicher Übernahme gesellschaftlicher Anforderungen (innerhalb einer Hausgemeinschaft, gegenüber Arbeitgebern, Behörden u.ä.) der Umsetzung medizinisch/therapeutischer Maßnahmen oder Notwendigkeiten (z.b. vor-liegende Suchtproblematik, psychosoziale Auffälligkeiten) Aufnahme, Dauer der Betreuung, Beendigung Voraussetzung für die Aufnahme ist der selbstbestimmte Wunsch, im Rahmen des Projektes leben zu wollen, wie auch die ernsthafte Motivation zur Schul- und Berufsausbildung bzw. zur Arbeit. Bei akuter Suchtproblematik, psychischer Erkrankung oder sonstiger akuter Hilfsbedürftigkeit im medizinischen oder therapeutischen Bereich ist die Aufnahme oder der Verbleib in unserer Maßnahme nur bei konstruktiver Zusammenarbeit des Betroffenen mit anderen hierfür zuständigen Institutionen möglich. Die Aufnahme erfolgt unter Beteiligung der bisher und künftig zuständigen Institutionen. In einem ausführlichen Aufnahmegespräch werden die Schwerpunkte der Betreuung, der zeitliche Umfang, sowie die voraussichtliche Dauer der Maßnahme festgelegt. Mit der Aufnahme unterzeichnet der Neuzugang sowie ein Vertreter des Vereins einen Betreuungsvertrag, in dem alle Rechte und Pflichten innerhalb der Betreuung geregelt sind. Die Belegung eines Wohnplatzes wird mit der Abfassung eines Untermietvertrages geregelt. Nach Ablauf einer zweimonatigen Probezeit reflektieren die Vertragspartner über die bisher gemachten Erfahrungen und entscheiden über die weiteren Formen und Inhalte der Betreuung bzw. über eine vorzeitige Beendigung der Maßnahme. Die Gesamtdauer der Betreuung sollte nur in begründeten Einzelfällen zwei Jahre überschreiten.
seite 5 Die Maßnahme wird beendet bei: Erreichung der Zielsetzung, d.h. wenn eine weitere Betreuung im Rahmen des Projektes nicht mehr notwendig ist wiederholten Verstößen gegen die Richtlinien des Betreuungsvertrages wenn die Zielsetzung wegen der Persönlichkeit des Betreuten nicht erreicht werden kann Aufnahme, Dauer und Beendigung der Maßnahme unterliegen einer genauen Einzel-fallprüfung durch die Mitarbeiter Mitarbeiter Das Mitarbeiterteam setzt sich zusammen aus: Hauptamtlichem Geschäftsführer pädagogischen Fachkräften Verwaltungskräfte Die Betreuung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte. Die Betreuungsform erfordert ein hohes Maß an Flexibilität, Kreativität, Fachkompetenz und Selbständigkeit. Regelmäßige Treffen des Teams sollen einen aktuellen Informationsstand und -austausch sowie die Organisation und Koordination der sozialpädagogischen Arbeit gewährleisten. Dienstbesprechungen und Fachberatungen dienen der Auseinandersetzung und Reflexion der Beratungs- und Betreuungstätigkeit und der sozialpädagogischen Herangehensweise. Die Mitarbeiter/innen sollen im Rahmen der finanziellen Mittel an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, die eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Weiterqualifizierung gewährleisten. An eventuell einzusetzende Honorarkräfte werden die gleichen Anforderungen gestellt, wie an die fest angestellten pädagogischen Fachkräfte. Finanzierung Die Betreuungskosten werden durch kostendeckende Pflegesätze, deren Höhe mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont als Hauptbelegungsträger vereinbart werden, gemäß 41 in Verbindung mit 30 SGB VIII und 53/54 SGB XII in Verbindung mit 55 Abs. 2 SGB IX sowie 67/68 SGB XII, aufgebracht. Darüber hinaus ist der Verein auf Spenden und Bußgelder angewiesen.