Reduzierte Geschwindigkeit

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Transkript:

DGUV-Information Reduzierte Geschwindigkeit bei fluidtechnischen Steuerungen gabe 07/2015 FB HM-058 Die europäische Maschinenrichtlinie [1] und die Gestaltungsleitlinien in der DIN EN ISO 12100 [2] stellen Anforderungen für bestimmte Betriebsarten, wie z.b. das richten, Umrüsten und die Fehlersuche an Maschinen bei geöffneter (abgeschalteter) Schutzeinrichtung. Darin enthalten ist die Anforderung, den Betrieb nur unter Bedingungen verminderten Risikos zuzulassen (z.b. durch reduzierte Geschwindigkeit). Dazu sind verschiedenste technische Lösungen denkbar. Diese DGUV-Information behandelt einige Beispiele von möglichen hydraulisch oder pneumatisch ausgeführten steuerungstechnischen Lösungen für reduzierte Geschwindigkeit. Bild 1: Pneumatische Linearachsen 1 Anforderungen Die europäische Maschinenrichtlinie (MRL) und die DIN EN ISO 12100 stellen folgende Anforderungen, wenn richten, Umrüsten, Fehlersuche sowie Reinigungs- /Instandhaltungsarbeiten an Maschinen bei geöffneter (abgeschalteter) Schutzeinrichtung erfolgen müssen: alle weiteren Steuerungsarten sind abgeschaltet, der Betrieb ist nur durch kontinuierliche Betätigung einer Zustimmeinrichtung, einer Zweihandschaltung oder einer Steuereinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung zugelassen, der Betrieb ist nur unter Bedingungen mit vermindertem Risiko (z.b. reduzierte Geschwindigkeit) zugelassen. Ferner sind noch weitere Anforderungen der MRL und der DIN EN ISO 12100 an die Steuerung bzw. Steuerungseinheit / Befehlseinrichtung zu erfüllen. Alle Anforderungen gelten unabhängig von der verwendeten Technologie (Elektrik, Elektronik, Hydraulik, Pneumatik). Inhaltsverzeichnis 1 Anforderungen 2 Hydraulische Steuerungen 3 Pneumatische Steuerungen 4 Integration in Maschinen 5 Zusammenfassung und Anwendungsgrenzen Die konkreten steuerungstechnischen Anforderungen und ggf. erforderlichen reduzierten Geschwindigkeiten sind den Produktnormen (C-Normen) für die Maschinen oder anderen Regelwerken zu entnehmen. Je nach Gewerbe und Maschinenart (z.b. Kunststoffmaschinen, Pressen, Werkzeugmaschinen) sind verschiedene maximale Werte für die reduzierte Geschwindigkeit von 10 mm/s bis 2 m/min (=33,33 mm/s) zulässig. Linearantrieb (oder ein rotatorischer Antrieb) sollte aus diesem Grund die geforderte reduzierte Geschwindigkeit (oder Umfangsgeschwindigkeit) für die entsprechende sicherheitstechnische Anforderung einhalten. Zur Reduzierung des Volumenstroms und somit auch zur Geschwindigkeitsreduzierung eines fluidtechnischen Antriebes sollten Festblenden oder Festdrosseln eingesetzt werden. Beim Strömen des Mediums durch die Querschnittsverengung einer Festblende bzw. Festdrossel reduziert sich die Verfahrgeschwindigkeit des Leistungselementes (z.b. Zylinder). Je nach Querschnitt der Festblende bzw. Festdrossel ist eine bestimmte Geschwindigkeit erreichbar. Bei vertikalen Achsen bzw. Bewegungen sind bei stark unterschiedlichen Lastgewichten auch Veränderungen in der Geschwindigkeit vorhanden. Ferner sind bei unterschiedlichen Zylindergrößen bei gleicher Festblende bzw. Festdrossel Geschwindigkeitsveränderungen zu berücksichtigen. Insbesondere bei pneumatischen Antrieben sind die physikalischen Eigenschaften (Kompressibilität des Druckmediums) bei der Erfüllung der Anforderung Vermindertes Risiko z.b. durch reduzierte Geschwindigkeit zu berücksichtigen. 2 Hydraulische Steuerungen Im Folgenden werden beispielhaft zwei Schaltungen (siehe Bilder 2 und 3) zur Realisierung einer reduzierten Geschwindigkeit beschrieben. Die gezeigten Steuerungen wurden im Institut für Arbeitsschutz IFA erarbeitet, stellen

DGUV-Information, FB HM-058 gabe 07/2015 Seite 2 / 5 jedoch keine verpflichtende Vorgabe für Maschinenhersteller dar. Das tatsächlich erforderliche Sicherheitsniveau einer hydraulischen Steuerung bzw. Steuerungsfunktion muss stets für den konkreten Anwendungsfall ermittelt werden. In den Bildern 2 und 3 werden beispielhaft zwei prinzipielle Möglichkeiten zur Realisierung hydraulischer Steuerungen mit reduzierter Geschwindigkeit mittels Hydraulikplanskizzen dargestellt. Es ist nur der hydraulische Teil der Steuerung gezeigt. Die Geschwindigkeit wird über die Festblende oder Festdrossel (siehe DIN EN ISO 13849-2 [3], Tabelle C.2) reduziert. Vorausgesetzt wird bei den folgenden hydraulischen Steuerungen, dass die Anforderungen der Kategorie B und die bewährten Sicherheitsprinzipien eingehalten werden (siehe auch DIN EN ISO 13849-2, Anhang C). Weitere Erläuterungen dazu sind im BGIA-Report 2/2008 [4] zu finden. Hinweis: Der elektrische Teil der Steuerung der Ventile ist nicht dargestellt, muss aber in jedem Fall mit betrachtet werden. Das Wegeventil 1V1 ist mit einer elektrischen Stellungsüberwachung ausgeführt, damit ein Hängenbleiben in der (geöffneten) Schaltstellung (Arbeitsstellung) erkannt wird. Wenn dieser Fehler erkannt wird, darf keine Zylinderbewegung über das Richtungsventil 1V2 eingeleitet werden (übergeordneter Abschaltpfad). Diese Steuerung entspricht Kategorie 2 und kann bei entsprechender wahl und Verknüpfung der Komponenten (MTTFd, DC, CCF) den Performance Level (PL) d nach DIN EN ISO 13849-1 [5] für die Sicherheitsfunktion Verhinderung des Verlassens der geschwindigkeitsreduzierten Bewegung erreichen. 2.2 Zweikanalige Hydrauliksteuerung Im Bild 3 ist eine zweikanalige hydraulische Steuerung dargestellt, mit der eine Umschaltung auf eine reduzierte Geschwindigkeit redundant erfolgt. 2.1 kanalige Hydrauliksteuerung Im Bild 2 ist eine einkanalige hydraulische Steuerung dargestellt, bei der in der Ruhestellung die Festblende 1V3 in Funktion ist, d.h. die Geschwindigkeit ist reduziert. Bild 2: Reduzierte Geschwindigkeit in einkanaliger hydraulischer Steuerung (Kategorie 2) Im Normalbetrieb (mit Arbeitsgeschwindigkeit) ist das Wegeventil 1V1 angesteuert. Mit dem Richtungsventil 1V2 wird die Bewegung des Hydraulikzylinders gesteuert. Für das Unterbrechen der Zylinderbewegung (Steuerspannung aus) schaltet das Richtungsventil 1V2 auf Sperrmittelstellung, d.h. in die sicherheitsgerichtete Schaltstellung und das Wegeventil 1V1 auf reduzierten Volumenstrom (über die Festblende 1V3). Für den Betrieb mit reduzierter Geschwindigkeit wird das Wegeventil 1V1 nicht angesteuert, sodass der Volumenstrom durch die Festblende 1V3 begrenzt wird. Der Hydraulikzylinder wird durch Schalten des Richtungsventils 1V2 gesteuert. Bild 3: Reduzierte Geschwindigkeit in zweikanaliger hydraulischer Steuerung (Kategorie 4) Im Normalbetrieb (mit Arbeitsgeschwindigkeit) wird die Bewegung des Hydraulikzylinders zweikanalig über das Wegeventil 1V4 und das Richtungsventil 1V3 gesteuert. Für den Betrieb mit reduzierter Geschwindigkeit werden die Ventile 1V3 und 1V4 nicht angesteuert, somit ist eine redundante Abschaltung der Bewegung mit Arbeitsgeschwindigkeit (nicht reduzierte Geschwindigkeit) gewährleistet. Die Steuerung der Bewegung des Hydraulikzylinders mit reduzierter Geschwindigkeit erfolgt zweikanalig über das Wegeventil 1V1 und das Richtungsventil 1V2. Die Volumenstrombegrenzung erfolgt über die Festblende 1V5. Für das Unterbrechen der Bewegung (Steuerspannung aus) schalteten alle Wegeventile in die gesperrte Ruhestellung, d.h. in die sicherheitsgerichtete Schaltstellung. Alle Wegeventile (1V1, 1V2, 1V3 und 1V4) verfügen über eine elektrische Stellungsüberwachung. Dieser hydraulische Teil der Steuerung entspricht Kategorie 4 und kann bei entsprechender wahl und Verknüpfung der Komponenten (MTTFd, DC, CCF) den Performance Level (PL) e nach DIN EN ISO 13849-1 für die Sicherheitsfunktion

DGUV-Information, FB HM-058 gabe 07/2015 Seite 3 / 5 Verhinderung des Verlassens der geschwindigkeitsreduzierten Bewegung erreichen. 2.3 Weitere Hinweise Die dargestellten Beispiele in den Bildern 2 und 3 zeigen prinzipielle Möglichkeiten zur Realisierung einer hydraulischen Steuerungsstruktur mit reduzierter Geschwindigkeit. Bei der konkreten legung einer Maschinensteuerung sind die flüsse durch äußere Krafteinwirkungen zu berücksichtigen (z.b. Anordnung und legung der Festblende bzw. Festdrossel, Verwendung von leckagefreien Sperrventilen). Stromregelventile oder regelbare Pumpen erfüllen im Allgemeinen nicht die Anforderung an eine reduzierte Geschwindigkeit. längerer Betrieb mit reduzierter Geschwindigkeit kann eine Temperaturerhöhung im hydraulischen System zur Folge haben. Diese ist bei der legung bzw. rüstung zu berücksichtigen. 3 Pneumatische Steuerungen In einschlägigen Veröffentlichungen, z.b. BGIA-Report 2/2008 [4], sind zahlreiche allgemeine Beispiele für sicherheitsgerichtete pneumatische Steuerungen ohne reduzierte Geschwindigkeit dargestellt. Für die Realisierung einer pneumatischen Steuerung mit reduzierter Geschwindigkeit sind verschiedene Varianten möglich, die in einem Informationsblatt nicht alle behandelt werden können. 3.1 Pneumatiksteuerung Beispiel 1 In Bild 4 ist eine einkanalige pneumatische Steuerung dargestellt, bei der sich der Zylinder in der Ruhestellung der Ventile druckluftbeaufschlagt in der oberen Endposition befindet. Die Abwärtsbewegung mit Arbeitsgeschwindigkeit erfolgt durch Ansteuerung von 1V2 und des extern vorgesteuerten Ventils 1V1. Für eine geschwindigkeitsreduzierte Abwärtsbewegung wird nur 1V2 angesteuert, so dass der Volumenstrom abluftseitig durch die Festblende 1V4 begrenzt wird. Das Rückschlagventil 1V3 verhindert ein Absinken der Last bei einem pneumatischen Energieausfall. Vorausgesetzt, es handelt sich bei den Ventilen um für diese Anwendung bewährte Bauteile, kann für die Sicherheitsfunktionen Verhinderung des Verlassens der geschwindigkeitsreduzierten Bewegung, Reversieren oder Anhalten einer Abwärtsbewegung sowie dem Schutz vor unerwartetem Anlauf einer Abwärtsbewegung eine Kategorie 1 realisiert werden, woraus sich für den pneumatischen Teil der Steuerung ein PL c ergeben kann. Daher werden hier in den Bildern 4 und 5 beispielhaft zwei prinzipielle Möglichkeiten zur Realisierung einer pneumatischen Steuerung für schwerkraftbelastete Achsen mit reduzierter Geschwindigkeit betrachtet. Diese Steuerungen wurden im Institut für Arbeitsschutz IFA erarbeitet, stellen jedoch keine verpflichtende Vorgabe für Maschinenhersteller dar. In den dargestellten Beispielen ist das Reversieren oder das Anhalten der Bewegung als nicht gefahrbringend vorausgesetzt. Der Energieausfall und die Energiewiederkehr dürfen zu keiner gefahrbringenden Bewegung führen. Der Pneumatikzylinder wird unter Druck in der oberen Endposition gehalten. Die Geschwindigkeit wird über eine Festblende oder Festdrossel (siehe DIN EN ISO 13849-2 [3], Tabelle B.2) reduziert. Das tatsächlich erforderliche Sicherheitsniveau einer pneumatischen Steuerung bzw. Steuerungsfunktion muss stets für den konkreten Anwendungsfall ermittelt werden. Vorausgesetzt wird bei den folgenden pneumatischen Steuerungen, dass die Anforderungen der Kategorie B und die bewährten Sicherheitsprinzipien eingehalten werden (siehe auch DIN EN ISO 13849-2, Anhang B). Weitere Erläuterungen dazu sind im BGIA-Report 2/2008 [4] zu finden. Hinweis: Der elektrische Teil der Steuerung der Ventile ist nicht dargestellt, muss aber in jedem Fall mit betrachtet werden. Bild 4: Pneumatiksteuerung mit reduzierter Geschwindigkeit und zuschaltbarer Arbeitsgeschwindigkeit in Kategorie 1 / PL c 3.2 Pneumatiksteuerung Beispiel 2 In Bild 5 ist eine pneumatische Steuerung dargestellt, bei der angenommen wird, dass sich der Zylinder in der Ruhestellung der Ventile in der oberen Endposition befindet. Über die Endschalter und werden die Endlagen des Zylinders angezeigt. Die Abwärtsbewegung mit Arbeitsgeschwindigkeit erfolgt über die (elektrische) - Ansteuerung von Ventil 1V4 (welches die Ventile 1V2 und 1V3 pneumatisch ansteuert, - Ansteuerung von Ventil 1V1 und - Ansteuerung des extern vorgesteuerten Ventils 1V5.

DGUV-Information, FB HM-058 gabe 07/2015 Seite 4 / 5 Für eine geschwindigkeitsreduzierte Abwärtsbewegung wird 1V4 und das Richtungsventil 1V1 angesteuert, so dass der Volumenstrom abluftseitig über die Festblende 1V7 begrenzt wird. einzelnen Ventile zum Erreichen eines PL d in der Kategorie 3 der vorgenannten Sicherheitsfunktionen. gangszustand / Grundzustand: Zylinder in der oberen Position Alle Ventile in Ruhestellung Endschalter = Endschalter = 1V1 ist nicht in Ruhestellung oder defekt Abwärtsbewegung initiieren Abwärtsbewegung startet 1V1 ansteuern 1V4 ansteuern 1V3 der 1V4 in Schaltstellung hängen geblieben Funktionaler Fehler Untere Endlage erreicht Untere Endlage noch nicht erreicht Bild 5: Pneumatiksteuerung mit reduzierter Geschwindigkeit und zuschaltbarer Arbeitsgeschwindigkeit in Kategorie 2 / PL d Im Folgenden wird am oben gezeigten Beispiel 2 die Realisierung einer Kategorie 2-Struktur für die Sicherheitsfunktion Verhinderung des Verlassens der geschwindigkeitsreduzierten Bewegung aufgezeigt. Bei einer erkannten Unplausibilität von Ansteuerung des Ventils 1V5 und dem gangssignal des Druckschalters 1S3 darf die Abwärtsbewegung durch den übergeordneten Abschaltpfad, bestehend aus 1V2, 1V3 und 1V4 nicht eingeleitet bzw. muss diese gestoppt werden. eventuell auftretender Nachlaufweg ist zu berücksichtigen. Durch eine solche Realisierung der vg. Sicherheitsfunktion mit Fehlererkennung und übergeordnetem Abschaltpfad kann eine Kategorie 2 mit einem PL d nach DIN EN ISO 13849-1 erreicht werden. Für die Sicherheitsfunktionen: Reversieren oder Anhalten einer Abwärtsbewegung sowie dem Schutz vor unerwartetem Anlauf einer Abwärtsbewegung ergibt sich folgendes: Die Ventile 1V2, 1V3 und 1V4 bilden den ersten Kanal einer zweikanaligen Steuerung in Kategorie 3 nach DIN EN ISO 13849-1. Den zweiten Kanal bildet das Ventil 1V1. Die folgenden Ablaufdiagramme (Bilder 6 und 7) zeigen eine mögliche Realisierung der Fehlererkennung für die Bild 6: Ablaufplan der Fehlererkennung bei Abwärtsbewegung in Kategorie 3 gangszustand: Zylinder in der unterer Position 1V1 angesteuert, 1V4 nicht angesteuert Endschalter = Endschalter = Aufwärtsbewegung initiieren Aufwärtsbewegung startet 1V1 nicht ansteuern 1V4 ansteuern Obere Endlage erreicht Kolben nicht in unterer Position oder defekt 1V2 oder 1V4 in Schaltstellung hängen geblieben 1V1 in Schaltstellung hängen geblieben oder keine Druckluft vorhanden Obere Endlage noch nicht erreicht Bild 7: Ablaufplan der Fehlererkennung bei Aufwärtsbewegung in Kategorie 3

DGUV-Information, FB HM-058 gabe 07/2015 Seite 5 / 5 3.3 Weitere Hinweise Bei der konkreten legung einer Maschinensteuerung sind die flüsse durch äußere Krafteinwirkungen zu berücksichtigen (z.b. Anordnung der Festblende, Verwendung von leckagefreien Sperrventilen). Finden zusätzliche Halteeinrichtungen Anwendung, ist darauf zu achten, dass diese dann erst gelöst werden, wenn der Zylinder druckluftbeaufschlagt in Position gehalten wird. e übliche stellung der Arbeitsgeschwindigkeit des Zylinders ist in den gezeigten Beispielen nicht dargestellt. Diese wird in der Regel durch Drosselrückschlagventile direkt an den beiden Zylinderanschlüssen realisiert. 4 Integration in Maschinen Aufgrund entsprechender Anfragen von Firmen kann festgestellt werden, dass eine reduzierte Geschwindigkeit z.b. für den richtbetrieb in vielen Fällen (noch) nicht realisiert wird. Wie die Beispiele in den Abschnitten 2 und 3 zeigen, kann mit geringem steuerungstechnischen Mehraufwand mit handelsüblichen fluidtechnischen Bauteilen eine reduzierte Geschwindigkeit in hydraulischen und pneumatischen Steuerungen für Linearachsen erreicht werden. Dies gilt auch für den Anwendungsfall pneumatisch angetriebener Linearachsen, bei denen die physikalische Gegebenheit (Kompressibilität des Druckmediums) bei der Erfüllung der Anforderungen Reduzierte Geschwindigkeit zu berücksichtigen ist. Die weiteren Anforderungen zur fluidtechnischen rüstung nach DIN EN ISO 4413 Hydraulik [6] bzw. DIN EN ISO 4414 Pneumatik [7] sind zu beachten. Die europäische Maschinenrichtlinie, die Gestaltungsleitlinien nach DIN EN ISO 12100, die Anforderungen aus der DIN EN ISO 13849-1 u. -2 und weitere zutreffender Normen müssen in jedem Fall vom Maschinenhersteller beachtet werden. 5 Zusammenfassung und Anwendungsgrenzen Dieses Informationsblatt beruht auf dem durch den Fachbereich Holz und Metall, Sachgebiet Maschinen, Anlagen, Fertigungsautomation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengeführten Erfahrungswissen auf dem Gebiet der hydraulischen rüstungen von Maschinen und Anlagen. Das vorliegende Informationsblatt wurde unter beziehung des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet. Es soll insbesondere der Information von Herstellern und Betreibern von Maschinen dienen, die Anforderung reduzierte Geschwindigkeit bei bestimmten Betriebsarten wie z.b. richten, Umrüsten, Fehlersuche in fluidtechnischen Steuerungen zu realisieren. Die besonderen Bestimmungen für andere Anwendungsfälle (im Bergbau o. ä.) sind zu beachten. Der Fachbereich Holz und Metall setzt sich u. a. zusammen aus Vertretern von Unfallversicherungsträgern, staatlichen Stellen, Sozialpartnern, Herstellern und Betreibern. Die Bestimmungen nach einzelnen Gesetzen und Verordnungen bleiben durch dieses Informationsblatt unberührt. Die Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften gelten uneingeschränkt. Um vollständige Informationen zu erhalten, ist es erforderlich, die in Frage kommenden Vorschriftentexte und aktuellen Normen einzusehen. Diese DGUV-Information FB HM-058 gabe 07/2015 ersetzt die gleichnamige Fassung, herausgegeben als Entwurf 02/2015. Weitere DGUV-Informationen bzw. Informationsblätter vom Fachbereich Holz und Metall stehen im Internet zum Download bereit [8]. Zu den Zielen der DGUV-Information siehe DGUV- Information FB HM-001 Ziele der DGUV-Information herausgegeben vom Fachbereich Holz und Metall. Literatur: [1] Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 157/24 vom 09.06.2006 mit Berichtigung im Amtsblatt L76/35 vom 16.03.2007. [2] DIN EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze- Risikobeurteilung und Risikominderung, 2011-03, Beuth- Verlag Berlin. [3] DIN EN ISO 13849-2 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 2: Validierung, 2013-02 [4] BGIA-Report 2/2008 Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen Anwendung der DIN EN ISO 13849, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Sankt Augustin, www.dguv.de/ifa/, [5] DIN EN ISO 13849-1 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze, 2008-12 [6] DIN EN ISO 4413, Fluidtechnik Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Hydraulikanlagen und deren Bauteile); 2011-04 Beuth Verlag, Berlin [7] DIN EN ISO 4414, Fluidtechnik Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Pneumatikanlagen und deren Bauteile); 2011-04 Beuth Verlag, Berlin [8] Internet: http://www.dguv.de/fb-holzundmetall/publikationen oder www.bghm.de Webcode: <626> Bildnachweis: Die Bilder und Graphiken dieses Fachbereich-Informationsblattes wurden freundlicherweise zur Verfügung gestellt von: Bild 1 Festo AG & Co. KG, Ruiter Straße 82 73734 Esslingen Bilder 2 bis 7: Institut für Arbeitsschutz (IFA ) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV 53757 Sankt Augustin Herausgeber: Fachbereich Holz und Metall der DGUV, Sachgebiet Maschinen, Anlagen, Fertigungsautomation c/o Berufsgenossenschaft Holz und Metall Postfach 37 80 55027 Mainz