2. BAUGRUND 2.1 BODEN 2.2 BAUGRUBEN. Bodenklassen Normen. Baugrubenverbau

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ich hoffe Sie hatten ein angenehmes Wochenende und wir können unser kleines Interview starten, hier nun meine Fragen:

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Transkript:

2. BAUGRUND 2.1 BODEN Bodenklassen Normen 2.2 BAUGRUBEN Baugrubenverbau

2.1 BODEN 2.1 2.1 BODEN Stark wachsende Gebiete und schwierige Voraussetzungen schaffen immer neue Anforderungen an unsere Baustoffe. Heute stellt Architektur die Planer vor neue Herausforderungen. Städte wachsen auf engstem Raum, Hochhäuser schrauben sich in schwindelerregende Höhen. Wenn der Baugrund knapp und teuer wird, fallen auch Grundstücke ins Auge, die bislang als unbebaubar galten. In Deutschland sind beispielsweise am unmittelbaren Rheinufer neue Quartiere entstanden. Moderne floating houses sind im Wasser verankert, Dortmund plant eine Living Bridge über den Ruhrkanal und Hamburg realisiert mit der Hafencity ein Entwicklungsprojekt an der Elbe für den neuen Typus des Stadtbürgers. Die Konversion ehemaliger, teils belasteter Industrieareale bringt Raum für urbane Herausforderungen. Repräsentative Kulturbauten erhöhen den Reiz der Metropolen und beleben ehemalige Brachen. Höchst komplexe Bauprojekte entstehen auf Untergründen, die mit einem Höchstmaß an planerischem und technischem Einsatz vorbereitet werden müssen. Feuchte Baugruben unter dem Grundwasserspiegel sind keine Seltenheit mehr. Es gilt mittels spezifischer Betone auch Böden mit geringer Festigkeit, kontaminierte Böden oder Baugrund, der durch die geographische Lage oder die Art der Bebauung hohem Druck ausgesetzt ist, für eine beständige und beispielhafte Architektur vorzubereiten. Westhafen, Frankfurt am Main

2.1 BODEN > Bodenklassen 2.1 BODENKLASSEN Bauvorhaben im Hoch-, Tief-, Wasser- und Verkehrswegebau erfordern geotechnische Untersuchungen. Aufbau und Beschaffenheit von,boden und Fels müssen bekannt sein, um die Standsicherheit von Gebäuden sicherzustellen. Ohne genaue Kenntnis des Baugrunds können Architekten keine Planung erstellen und keine Bauleistung erbringen. Der private oder öffentliche Bauherr stellt seinen Baugrund als Werkstoff zur Verfügung und ist für diesen verantwortlich. Er oder der von ihm autorisierte Architekt beauftragt Baugrunduntersuchungen bei qualifizierten geo- und ingenieurtechnischen Büros. Die Fachplaner stellen die Bodenklasse des betreffenden Grundstücks fest, die für die Auswahl geeigneter Gründungen und Erdbauverfahren im weiteren Planungsverlauf relevant ist. Je nach Beschaffenheit werden die untersuchten Böden einer von sieben Boden- und Felsklassen, kurz Bodenklassen, zugeordnet. Bodenklasse Bezeichnung Kennzeichen und Merkmale Klasse 1 Oberboden Humus, oberste Schicht des Bodens (Mutterboden) Klasse 2 Fließende Bodenarten Boden mit relativ hohem Wassergehalt (flüssig bis zähflüssig) Klasse 3 Leicht lösbare Böden Sand- und Kiesboden mit geringem Steinanteil (Anteil 30 % über einem Durchmesser von 63 mm Korngröße) Klasse 4 Mittelschwer lösbare Böden Leichte bis mittlere Plastizität, ineinandergebunden, mit geringem Steinanteil (Anteil 30 % über einem Durchmesser von 63 mm Korngröße) Klasse 5 Schwer lösbare Böden Böden der Bodenklasse 3 und 4 mit einem großen Steinanteil (Anteil > 30 % über einem Durchmesser von 63 mm Korngröße) Klasse 6 Leicht lösbarer Fels Felsiger Boden, jedoch brüchig, zerklüftet, weich oder verwittert sowie ähnlich ineinander verfestigte Bodenarten und ähnliche Bodenarten Klasse 6 Schwer lösbarer Fels Felsiger Boden mit einem festem Gefüge, wenig zerklüftet, brüchig oder verwittert Unterteilung der Boden- und Felsklassen nach DIN 18300 VOB/C

2.1 BODEN > Bodenklassen 2.1 Entscheidend für die Tragfähigkeit des Baugrunds ist letztlich, ob es sich um einen bindigen oder nichtbindigen Boden handelt. Aufgrund der vorherrschenden Bodenverhältnisse und entsprechend der Charakterisierung bezüglich Art und Größe lassen sich Projekte in drei geotechnische Kategorien nach DIN 4020 einteilen. Diese Einordnung lässt Rückschlüsse auf Mindestanforderungen an geotechnische Prüfungen zu und zieht je nach Untersuchungsergebnis entsprechende bauliche Maßnahmen nach sich. Neben der Beschaffenheit des Untergrunds, gemäß den Bodenklassen, spielen bei anstehenden geotechnischen Untersuchungen unter anderem die Geländeform, die Höhe des Grundwasserspiegels, eine mögliche Erdbebengefährdung, Einflüsse aus der Umgebung beziehungsweise Einflüsse der Baumaßnahme auf die Umgebung eine entscheidende Rolle. Normen weisen darauf hin, dass ein Grundstück zu untersuchen und zu beschreiben ist. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, kann das, wie die Rechtsprechung zeigt, gravierende Folgen für das Bauwerk oder für benachbarte Bauten haben. Baugrunduntersuchungen und daraus resultierende Baumaßnahmen zur Standsicherheit, die richtige Wahl und Dimension von Fundamenten, helfen gerichtliche Auseinandersetzungen über Bauschäden zu vermeiden, die meist mit der kostenintensiven Suche nach den Verantwortlichen einher gehen. Auch für kleinere Bauvorhaben gilt: Baugrunduntersuchungen sind zwar Sache des Bauherrn. Architekten müssen jedoch rechtzeitig, das heißt bereits im Vorfeld ihrer Planung, auf die Notwendigkeit von geotechnischen Untersuchungen hinweisen. Bahnstadt, Heidelberg

2.1 BODEN > Normen 2.1 NORMEN Verschiedene Normen des Deutschen Instituts für Normung e.v. beziehen sich auf Böden und Baugründe. So regelt die DIN 18300 die oben erwähnten Bodenklassen 1 bis 7. Die in Deutschland gebräuchliche Klassifizierung für Böden nach der Korngröße wird in der DIN 18196 geregelt. Das Thema Baugrund und die notwendigen Untersuchungen werden in der DIN 1054 näher definiert. Last but not least gilt die DIN 4020 als die Bibel der Baugrunduntersuchung und beschreibt Boden und Fels einschließlich aller Inhaltsstoffe, wie zum Beispiel Grundwasser und Kontaminationen, als Baugrund für Bauwerke aller Art. Sie regelt die Anforderungen an Planung, Ausführung und Auswertung von geotechnischen Untersuchungen für bautechnische Zwecke und stellt sicher, dass Aufbau, Beschaffenheiten und Eigenschaften des Baugrunds schon vor dem Entwurf bekannt sind. Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie der Radiologischen Universitätsklinik Heidelberg

2.2 BAUGRUBEN 2.2 2.2 BAUGRUBEN Ein sicherer Baugrund bildet die Basis jeder Architektur. Bei unterkellerten Bauwerken nimmt die Baugrube nach Erdaushub alle Bestandteile der Untergeschosse, wie Bodenplatten, Wände und Verankerungen auf. Ist der Boden einer Baugrube nicht tragfähig oder verformt er sich unter den Lasten, muss er ausgetauscht, verdichtet oder mit hydraulischen Bindemitteln verfestigt werden. Auch unterschiedliche Injektionsverfahren mit Zementsuspensionen verbessern bzw. verfestigen den Untergrund. Für viele Baugruben genügt eine einfache Böschung mit entsprechendem Böschungswinkel als Umrandung. Im innerstädtischen Bereich ist die Abböschung selten möglich. Hier fordert die unmittelbar angrenzende Bebauung eine seitliche Absicherung. Die Leistungsfähigkeit hochwertiger Betone entspricht dem Lebenszyklus der Bauwerke. Tiefgarage Friedrich-Ebert-Platz, Heidelberg

2.2 BAUGRUBEN > Baugrubenverbau 2.2 BAUGRUBENVERBAU Sehr groß dimensionierte Baustellen oder Baugruben am Hang werden nach geologischen Erfordernissen mit einem massiven Baugrubenverbau gesichert. Entscheidend für die nötigen Maßnahmen sind oft die vorgefundenen Wasserverhältnisse. Denn die Ausbildung der Bodenplatte, die Notwendigkeit der Wasserhaltung oder eine möglicherweise erforderliche Drainage werden maßgeblich vom Stand des Grundwassers beeinflusst. Liegt die Baugrube etwa in Hafengebieten oder an Flüssen unter dem Grundwasserspiegel, kann dieser durch verschiedene Bautechniken, etwa mittels eigens zu bauender Wasserhaltungsanlagen, abgesenkt werden. So nimmt die Baugrube neben dem Fundament des projektierten Bauwerks auch alle Bauteile zur Wasserhaltung auf, also jene massiven Bauelemente, die zur Beherrschung des zustrebenden Wassers während des Betriebs der Baustelle nötig sind. Wasserkraftwerk, Rheinfelden

2.2 BAUGRUBEN > Baugrubenverbau 2.2 Individuelle Lösungen werden vom Architekten in Zusammenarbeit mit dem Fachplaner für das jeweilige Projekt konzipiert. Es bieten sich unterschiedliche Bautechniken an. Nach statischen und geologischen Erfordernissen kommen beim Baugrubenverbau so genannte Düsenstrahlverfahren, Mixed-in Place-Verfahren, Schlitzwände, Schmalwände, Spundwände oder massive Trägerbohlwände zum Einsatz. All diese Verfahren sichern oft mit Transportbeton in entsprechenden Festigkeitsklassen ausgeführt den Baugrund. Sie übernehmen in vielen Fällen auch Dichtungsfunktionen und sind bleibende Bestandteile des entstehenden Bauwerks. Eine weit entwickelte Bautechnik kann ihr Potenzial nur ausschöpfen, wenn sie mit spezifischen, auf sie abgestimmten Bauprodukten umgesetzt wird. Für komplexe Anwendungen wurden Werkstoffe entwickelt, die in ihrer Leistungsfähigkeit dem langen Lebenszyklus der Bauwerke entsprechen. Wasserundurchlässige Betone, etwa Permacrete, Stahlfaserbetone wie Steelcrete und leicht verarbeitbare Betone wie Easycrete (siehe Kapitel 5 Baustoffe für spezifische Anwendungen) unterstützen die Arbeit an der Basis. Durch das Betonieren der Baugrubensohle mit so genanntem WU-Beton (Permacrete) können abdichtende Bodenplatten eingeplant oder komplette Weiße Wannen jeder Größe errichtet werden. Unter dem Begriff WU-Bauweise, werden heute nicht nur wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton subsumiert, vielmehr können Architekten mit dieser Bauweise und einer modernen Abdichtungstechnologie auch eine Gewährleistung bis zu zehn Jahren realisieren.

IZB RESIDENCE IZB Residence, Martinsried, Architekturbüro Stark