514/A(E) XVIII GP - Entschließungsantrag (gescanntes Original) 1 von 5 " n l(b 2 der Beilagen zu den Stenographisehen Protokollen des Nationalrates XVIII Gesetzgebungsperiode "" ;'I",er,'" " t\ t J J i u' _ '- ' _, i ENTSCHLIESSUNGSANTRAG No f1 /A (E) Präs 2 1 APR 1993 ii u" "", Der Abgeordneten Fl' betreffend Aktivitäten zur Förderung der Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Republik Kroatien durch Finanzierungshilfen Klein- und Mittelbetriebe stellen einen Eckpfeiler jeder funktionierenden Volkswirtschaft dar Wirtschaftliche Stabilität hängt in hohem Maße vom Funktionieren der Kleinund Mittelbetriebe ab Die Republik Kroatien verfügt derzeit über kein funktionierendes Netz von Klein- und Mittelbetrieben, was einerseits durch das bis vor kurzem vorherrschende nicht marktwirtschaftlich orientierte Wirtschaftssystem bedingt ist und anderseits natürlich durch die tragischen kriegerischen Ereignisse Zur Gründung eines funktionierenden Gewerbebetriebes im Rahmen eines Klein- oder Mittelbetriebes ist neben einer finanziellen Basis auch die Vertrautheit mit den Mechanismen einer freien Marktwirtschaft von grundlegender Bedeutung Es wäre daher eine naheliegende Lösung, Kredite zur Existenzgründung an erfahrene Fachkräfte zu vergeben, wenn diese im Gebiet der Republik Kroatien unternehmerisch tä-
2 von 5 514/A(E) XVIII GP - Entschließungsantrag (gescanntes Original) tig werden wollen Diese direkte Form der Projektförderung erscheint um vieles sinnvoller und effektiver als die Speisung anonymer Fonds Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden ANTRAG Der Nationalrat wolle beschließen "Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, geeignete Regierungsvorlagen über die gesetzlichen Grundlagen sowie ein Ü bereinkommen mit der Republik Kroatien auszuarbeiten, welche die Finanzierung von Existenzgründungen und beruflichen Eingliederungen von Fachkräften der Republik Kroatien unter folgenden Richtlinien zum Ziel haben: 1 Die Förderung besteht darin, daß den förderungsbewerbenden Rückkehrern ein Kredit in Höhe von max ös 3000000,-- je zur Hälfte von der Republik Österreich und der Republik Kroatien zur Verfügung gestellt wird, wobei die Republik Kroatien als Bürge für die von der Republik Österreich zur Verfügung gestellten Beträge fungiert
, t, 514/A(E) XVIII GP - Entschließungsantrag (gescanntes Original) 3 von 5 2 Die Kredite werden zu folgenden Konditionen vergeben: a) Die Auszahlung erfolgt zu 100 % b) Es wird ein Festzinssatz in der Höhe von 4 % p a verrechnet, gebunden an die jeweilige ös-hrd-parität bei Fälligkeit c) Die Laufzeit ist gestaffelt und beträgt 15 Jahre für Immobilien, 10 Jahre für Maschinen und 8 Jahre für laufende Betriebskosten d) Bei vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe können maximal zwei, bei landwirtschaftlichen Projekten maximal vier, tilgungsfreie Jahre (Freijahre) vereinbart werden e) Die Rückzahlung der Darlehen erfolgt nach Vereinbarung in gleichen Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresraten, sie können jedoch jederzeit ohne verherige Kündigung ganz oder teilweise kostenfrei vorzeitig zurückbezahlt werden 3 Gefördert werden Personen, die als Gastarbeiter zumindest drei Jahre in Österreich in fachlich oder kaufmännisch-unternehmerisch qualifizierten Positionen tätig waren, wenn sie ein privates Unternehmen gründen, übernehmen oder im Rahmen einer aktiven Beteiligung Mittel in ein bestehendes Unternehmen einbringen wollen Eine aktive Beteiligung ist dann anzunehmen, wenn der Förderungswerber in ein bestehendes Unternehmen eintritt und
t 4 von 5 514/A(E) XVIII GP - Entschließungsantrag (gescanntes Original) sich an der Geschäftsführung nach Innen und Außen beteiligt ohne alle Geschäftsanteile innezuhaben Die Existenzgründungsdarlehen dienen lediglich der anteiligen Finanzierung, der Förderungswerber hat eine Teilfinanzierung in der Höhe von zumindest 30 % der förderungswürdigen Gesamtkosten durch Eigen- und/oder Fremdmi ttel nachzuweisen Die Mittel dienen insbesondere der Stärkung der Infrastruktur durch Errichtung von Klein- und Mittelbetrieben und der damit verbundenen Verbesserung der Beschäftigungssituation und werden sowohl für die Finanzierung von Investitionen mit langfristigem Finanzierungsbedarf als auch für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt 4 Mit der Durchführung dieses Abkommens wird die Kroatische Kreditbank für Wiederaufbau (Hrvatska Kreditna Banka Za Obnovu) in Zagreb beauftragt Diese Bank hat auch zu überprüfen, ob die Mittel für den nach den Richtlinien festgelegten Zweck verwendet werden Steuern und Abgaben sowie Kosten jeglicher Art, insbesondere Transferkosten und Kosten, die im Zusammenhang mit der Gewährung und Verwaltung der Existenzgründungsdarlehen erwachsen, Der Antrag auf Gewährung des Existenzgründungsdarlehens kann sowohl bei der Kroatischen Kreditbank für dürfen aus dem Darlehen nicht finanziert werden Wiederauf-
_ 514/A(E) XVIII GP - Entschließungsantrag (gescanntes Original) 5 von 5 " bau als auch bei der ästerreichischerseits mit der Durchführung dieses Abkommens beauftragten Bank gestellt werden Der Antrag muß neben dem Nachweis der qualifizierten Beschäftigung und der Beschreibung des Vorhabens einen Finanzierungsplan und eine Ertragsvorschau enthalten Bei Ü bernahmen sind der Kauf- oder Übernahmevertrag sowie die letzten beiden Jahresabschlüsse des Unternehmens beizule- gen Bei mißbräuchlicher, nicht dem nach den Richtlinien fest gelegten Zweck entsprechender Verwendung der Mittel werden diese zur Rückzahlung fällig Ebenso werden sie zur Rückzahlung fällig, wenn sich die Voraussetzungen für ihre Gewährung sich nachträglich ändern oder entfallen" Wien, am 141993,/ ;?' <)!, / /' l:o'" // I l: :> ' L / i' 1/l/ltl( co),4d/ \ 1 ) J In formeller Hinsicht wird ersucht, ausschuß zuzuweisen diesen Antrag dem Finanz-