DPolG Sachsen Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB Landesverband Sachsen e.v. Beitrittserklärung (-Anwärter-) - Original an die Geschäftsstelle, E-Mails sind nicht zulässig! - Hiermit trete ich der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund Landesverband Sachsen e.v. bei. Ich bin mit der Speicherung meines Namens und der Adresse sowie Bankverbindung, Mitgliedsnummer, Zugehörigkeit zum Kreisverband, sowie des Beitragsschlüssels ( 26 Bundesdatenschutz-gesetz) und zur Verwendung meiner Anschrift im Rahmen des Mitgliederservice einverstanden. Beginn der Mitgliedschaft Mitgliedsnummer Name, Vorname Geburtsdatum Telefon ( privat ) PLZ Wohnort Straße, Hausnummer Dienststelle Telefon (dienstlich ) Beginn der Ausbildung Ausbildungsort (PFS/FHS) Email: Der Austritt kann mittels eingeschriebenen Briefs gegenüber dem Landesverband mit einer Frist von einem Monat zum Kalenderjahresabschluss erfolgen. Aufgrund der zusätzlichen Versicherungsleistung (siehe Rückseite) erkläre ich mich mit der Weitergabe meiner Daten zur Ausstellung meiner persönlichen Versicherungsunterlagen einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Bitte Rückseite ausfüllen.
Seite 2 Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat 1.Einzugsermächtigung Angaben zum Zahlungspflichtigen: Angaben zum Kontoinhaber: (falls nicht identisch mit Zahlungspflichtigem) Vorname und Name: Vorname und Name: Straße und Hausnummer: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: PLZ und Ort: Bankverbindung Kreditinstitut (Name einsetzen): IBAN: DE / / BIC / SWIFT _ (beides finden Sie auf Ihrem Bank-Kontoauszug) Ich ermächtige die DPolG, LV Sachsen e.v. widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem unten angegebenen Konto einzuziehen. 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die DPolG, LV Sachsen e.v., den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1,00 für das erste Ausbildungsjahr und danach ( )* monatlich, ( )* quartalsweise, ( )*halbjährlich oder ( )* jährlich von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der DPolG, LV Sachsen e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. * Zutreffendes bitte ankreuzen. Mandatsreferenz: Mitgliedsnummer _ (Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.) Ort,Datum... Unterschrift des Zahlungspflichtigen Unterschrift des Kontoinhabers
Merkblatt zum SEPA-Lastschriftverfahren Änderung des Lastschrifteinzugsverfahrens Neue Formulare bei der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren / Umstellung auf SEPA-Lastschrift Im Wege der Einführung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (Single European Payments Area kurz SEPA bezeichnet) werden die nationalen Lastschrifteinzugsverfahren der teilnehmenden Länder durch ein europäisch einheitliches Verfahren abgelöst der einheitliche Binnenmarkt im bargeldlosen Zahlungsverkehr wird verwirklicht. Neuerungen Ein bedeutender Unterschied zu den bisherigen nationalen Verfahren besteht darin, dass der Überweisende und der Begünstigte (sowie deren Kreditinstitute) an Hand von IBAN und BIC anstelle von nationaler Bankleitzahl und Kontonummer identifiziert werden: IBAN = Die International Bank Account Number ist eine standardisierte, internationale Bank -/Kontonummer für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen. Die IBAN von Bankkonten bei deutschen Kreditinstituten beginnen mit DE und sind 22-stellig. BIC = Der Business Identifier Code ist die internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts. Der BIC wird oft auch als SWIFT-Code bezeichnet und ist 8- oder 11-stellig. Ihre IBAN und BIC erfahren Sie aus Ihrem Bank-Kontoauszug, von der Rückseite aktueller EC-Karten, Ihrem Kreditinstitut oder mittels eines BIC-/IBAN-Rechners im Internet. Neue Formulare (Einzugsermächtigungen) ab dem 01.02.2014 Die rechtliche Legitimation für den Einzug von Lastschriften erfolgte bisher auf Basis der von Ihnen erteilten Einzugsermächtigung. Für SEPA-Lastschriften sind es SEPA-Mandate. Die SEPA-Mandate umfassen: wie bisher die Zustimmung des Zahlungspflichtigen zum Einzug der Zahlung durch den Zahlungsempfänger als auch neuerdings den Auftrag an die eigene Bank zwecks Einlösung und Kontobelastung. Nach aktueller Rechtslage können bisher schriftlich erteilte Einzugsermächtigungen in das neue Zahlungsabwicklungssystem übernommen werden. Bei der Neuerteilung einer Einzugsermächtigung nach dem 01.02.2014 sind jedoch zwingend die Formulare nach dem neuen Muster (SEPA-Mandate) zu verwenden. Dies gilt gleichsam für Einzugsermächtigungen, die Sie gegenüber Ihren Ver- und Entsorgern, Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen, Banken, Abonnementsvertrieben, GEZ, Vermietern etc. erteilt haben. Auch diese Zahlungsempfänger werden in Zukunft ein neues Formular für das Lastschrifteinzugsverfahren nutzen. Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren Wenn Sie künftig auch die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens nutzen möchten, können Sie uns diese mittels der neuen, SEPA-konformen Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilen. Dies geschieht bis zur endgültigen Einführung von SEPA durch KombiMandate. Sie erteilen damit gleichzeitig eine Einzugsermächtigung nach den bisherigen (und noch geltenden) Vorgaben ein SEPA-Mandat nach den künftigen (und damit später ausschließlich geltenden) Vorgaben. Bitte beachten Sie: Die Angaben der IBAN- und BIC-Nummer sind zwingend erforderlich. Die Abgabe des Lastschrift-Mandats an den Zahlungsgläubiger ist nur im Original, nicht jedoch als E-Mail zulässig. Im Falle mehrerer Mandatsreferenzen (Personenkonten) ist für jedes Personenkonto ein separates SEPA-Mandat abzugeben. Mandate können nicht auf andere Personenkonten übertragen werden. Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich. Die Nach Ablauf der Übergangsphase (ab dem 01.02.2014) Nach Ablauf der Übergangsphase wird ausschließlich das SEPA-Verfahren für die Lastschriftabwicklung genutzt. Weitere Informationen über SEPA Weitere Informationen erhalten Sie im Internet und bei allen Banken und Sparkassen.
Mit der Mitgliedschaft enthaltene Versicherungsleistungen: Aufgrund des abgeschlossenen Gruppenunfallversicherungsvertrages zwischen der Deutschen Polizeigewerkschaft Landesverband Sachsen e. V. und der Nürnberger Beamten Allgemeine Versicherung AG ist jedes Mitglied unseres Verbandes für die Zeit seiner Ausbildung als Polizeianwärter/in ab dem 01. Mai / 01. Oktober des Eintrittsjahres mit folgenden Leistungsarten und Versicherungssummen kostenfrei unfallversichert: 13.500,00 für den Invaliditätsfall Grundsumme 70.875,00 für den Invaliditätsfall Höchstsumme- 55.000,00 Bergungs- und Rettungskosten Versicherungsschutz wird im Rahmen der Nürnberger Beamten Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2011), den Zusatzbedingungen für den Nürnberger Unfall Schutz zu den AUB 2011, den Zusatzbedingungen für die Gruppen- Unfallversicherung und der Sonderbedingungen zur Gruppen-Unfallversicherung (Fluggast) geboten. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt, es gilt die 24 Stunden- Deckung. Der Versicherungsschutz des Einzelnen erlischt zum nächsten Monatsersten, wenn a) der Versicherte aus der Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen ausscheidet, b) ein satzungsgemäßer Beitrag zum Fälligkeitstermin nicht entrichtet wurde, c) der Versicherte die polizeiliche Ausbildung beendet hat. Auf Grundlage einer besonderen Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen Polizeigewerkschaft Landesverband Sachsen e. V. und der Debeka, erhalten Mitglieder der Deutschen Polizeigewerkschaft für die Dauer der Ausbildungszeit die erforderliche Anwartschaftskrankenversicherung kostenlos. Zudem verzichtet die Debeka auf die sonst übliche Überprüfung des Gesundheitszustandes. Als Polizeianwärter/in ändert sich zum Ausbildungsbeginn Ihre Situation im Krankheitsfall. Sie sind nun nicht mehr gesetzlich oder privat versichert, sondern Ihr Dienstherr gewährt Ihnen bei Krankheit freie Heilfürsorge. Da mit dem Eintritt in den Ruhestand die entsprechende Beihilfeverordnung greift und die Restkosten (i. d. R. 30%) von Ihnen selbst abgesichert werden müssen, ist eine Anwartschaft auf die beihilfekonforme private Krankenversicherung erforderlich. Diese sichert Ihnen den Zugang zur privaten Krankenversicherung, unabhängig vom dann vorherrschenden Gesundheitszustand.