Nordlicht. Reform made in Schleswig-Holstein. Ärztlicher Bereitschaftsdienst

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nr. 1/2 2017 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht Januar/Februar 2017 20. Jahrgang A K T U E L L Ärztlicher Bereitschaftsdienst Reform made in Schleswig-Holstein serviceseiten ab seite 52

Inhalt seite rubrik/thema TITELTHEMA 4 Reform ärztlicher Bereitschaftsdienst: Eine Erfolgsgeschichte aus Schleswig-Holstein 6 Wir haben gemeinsam gestaltet : Interview mit Dr. Hans-Joachim Commentz, ehemaliger Notdienstbeauftragter der KVSH 8 Nachgefragt: Wie sehen Schleswig-Holsteins Ärzte den ärztlichen Bereitschaftsdienst? 11 Mitmachen beim Bereitschaftsdienst 13 3 Fragen an Dr. Monika Schliffke 14 KVSH und imland Klinik kooperieren beim Notdienst 15 Nachrichten Kompakt Gesundheitspolitik 17 Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Schleswig-Holstein gestartet 19 Geschäftsführer Qualitätsmanagement gesucht 20 Bericht von der konstituierenden Abgeordnetenversammlung Praxis & KV 22 Was kommt auf die Psychotherapeuten zu? Interview mit Heiko Borchers, Vorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung Landesgruppe Schleswig-Holstein heft 1/2 2017 Aus dem Inhalt Am 1. Januar 2007 begann in Schleswig-Holstein eine neue Zeitrechnung im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die reformierte Struktur mit Anlaufpraxen, fahrendem Dienst und zentraler Leitstelle hat seitdem Maßstäbe gesetzt und wurde bundesweit zum Vorbild. 04 Westerland Niebüll Flensburg Schleswig Eckernförde Rendsburg Kiel Oldenburg Preetz Büsum Heide Eutin (saisonal) Neustadt Neumünster Itzehoe Henstedt- Bad Segeberg Brunsbüttel Ulzburg Lübeck Elmshorn Bad Oldesloe Pinneberg Heidberg Ratzeburg (HH) Großhansdorf Anlaufpraxis Reinbek Anlaufpraxis + Kinderärztlicher Geesthacht Bereitschaftsdienst Dr. Christian Sellschopp ist der alte und neue Vorsitzende der Abgeordnetenversammlung der KVSH. Als Stellvertreter steht ihm künftig Dr. Thomas Maurer zur Seite. Husum Kappeln Burg 24 Kaum Anrufe bei der Terminservicestelle 26 Neue Wirtschaftlichkeitsprüfung 2017 28 HIV bleibt gesundheitliche Bedrohung 30 Medikationsplan: Übersicht Vergütungsregelungen 31 Versorgungsforschung: Fördergeld für ACD 32 Qualitätsbericht 2015 veröffentlicht 33 Bekanntmachungen und Meldungen 47 Neues aus KVen und KBV Die Menschen im Land 48 Augenarzt und Hobby-Pianist: Dr. Peter Hiss gewinnt renommierten Musikwettbewerb 20 48 Für Dr. Peter Hiss hat sich die Reise nach St. Petersburg gelohnt. Der Augenarzt und begeisterte Pianist gewann bei der Piano Bridges International Competition am Klavier einen ersten Preis. 50 Neu niedergelassen in Schleswig-Holstein 51 Kommentar: Kurskorrekturen Service 52 Sicher durch den Verordnungsdschungel: Tiotropium generisch verfügbar 53 Sie fragen wir antworten Wertvolle Informationen für Sie und Ihr Praxisteam auf den mit einem grünen i markierten Seiten 2 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Nordlicht nr. 1/2 2017 EDITORIAL Dr. Ralph Ennenbach, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVSH Liebe Leserinnen und Leser, zehn Jahre sind ein kleines Stück Ewigkeit, jedenfalls was Versorgungsstrukturen in der ambulanten Versorgung angeht. Viele ich eingeschlossen waren damals zwar von den Notwendigkeiten der Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes überzeugt, Garantien für die langjährige Handhabbarkeit und Akzeptanz der Bevölkerung gab es nicht. Es war eben ein Sprung in kalte und unbekannte Gewässer. Der Mut wurde belohnt. Der Dienst wird akzeptiert und gelebt. Das ist der Verdienst der Notdienstbeauftragten, aller am Dienst teilnehmenden Ärzte und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Anlaufpraxen und in der Leitstelle. Für ihren Einsatz sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Ich will aber nicht verhehlen, dass die Zahl der teilnahmewilligen Ärzte leider abnimmt und in manchen Bezirken mitunter Schwierigkeiten entstehen, kritische Dienste zu besetzen. Dieser Entwicklung werden wir uns mit Emphase entgegenstellen. Auch wenn es noch nur eine Minderheitenmeinung ist, gibt es in Regierungskreisen Diskussionen dahingehend, ob man den Krankenhäusern unter gewissen Bedingungen die Sicherstellung für den Notdienst geben sollte. Da spielt die politische Schwäche der KBV genauso hinein, wie die Machtfülle der Krankenhäuser in der Landespolitik. Das Beste dagegen? Erstens eine KBV mit einem einig agierenden Vorstand und zweitens Beispiele aus den Ländern mit funktionierenden Strukturen in der Hand der Niedergelassenen. Für das erste besteht Hoffnung, weil die Lager aus der alten Periode klar aufeinander zugehen. Und für das zweite sorgen wir aus Schleswig-Holstein tatkräftig mit. Die Konstituierung unserer Abgeordnetenversammlung zeigt dabei überdeutlich, wie stark der Trumpf einer innerärztlichen und psychotherapeutischen Geschlossenheit ist. Das mag manchmal so interpretiert werden, als ob uns der Mut und die Lust am Streiten fehlt. Ich glaube vielmehr, dass die alten Werte Sachlichkeit und Respekt ein Klima schaffen, in dem Kommunikation leiser, aber dafür effektiver ist. In dieser Hinsicht bekenne ich mich klar zur Ära des Faktischen. Es grüßt Sie herzlich Ihr Ralph Ennenbach 1/2 2017 Nordlicht aktuell 3

Titelthema ärztlicher Bereitschaftsdienst Reform made in Schleswig-Holstein Vor zehn Jahren stellte die KVSH den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein auf eine neue Grundlage. Mit der Schaffung von festen Anlaufpraxen in Krankenhäusern, der Einrichtung einer landesweit einheitlichen Rufnummer, einem Fahrdienst für Hausbesuche und der Kooperation mit Rettungsleitstellen wurde die Versorgung grundlegend reformiert. Die KVSH hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, um die ärztlichen Arbeitsbedingungen im Notdienst auf dem Land zu verbessern. Dort war die Belastung besonders hoch, was viele junge Ärzte abschreckte, sich als Landarzt niederzulassen. Das führte wiederum zu hoher Arbeitsbelastung für die Landärzte vor Ort ein Teufelskreis, der nur durch eine tiefgreifende Reform durchbrochen werden konnte. Am 1. Januar 2007 um 8 Uhr morgens war es soweit: Die neue landesweit einheitliche Bereitschaftsdienststruktur bestand ihre mit Spannung erwartete erste Bewährungsprobe. Das KVSH- Modell hat sich seitdem zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt und bundesweit Maßstäbe gesetzt. Trotz vieler Befürchtungen und den bei Projekten dieser Größenordnung üblichen Anlaufschwierigkeiten startete die neue Bereitschaftsdienststruktur fast reibungs- und geräuschlos. Dafür gebührt vor allem den regionalen Notdienstbeauftragten, den Mitarbeitern in den Anlaufpraxen und den Leitstellen sowie allen Ärzten, die vor Ort durch ihren persönlichen Einsatz das Gelingen und das Fortbestehen der Struktur erst möglich gemacht haben, ein großer Dank. Westerland Büsum (saisonal) Anlaufpraxis Niebüll Husum Heide Brunsbüttel Flensburg Schleswig Eckernförde Anlaufpraxis + Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Kappeln Burg Rendsburg Kiel Oldenburg Preetz Eutin Neumünster Neustadt Itzehoe Henstedt- Bad Segeberg Ulzburg Lübeck Elmshorn Bad Oldesloe Pinneberg Heidberg Ratzeburg (HH) Großhansdorf Reinbek Geesthacht Anlaufpraxen und fahrender Dienst Die Reform war eine Herkulesaufgabe. In Schleswig- Holstein wurden aus über 150 Notdienstringen 27 neue Bereitschaftsdienstbezirke geformt. In ihrem jeweiligen Zentrum standen 30 allgemeinärztliche Anlaufpraxen, die bevorzugt an Krankenhäusern der Regelversorgung angesiedelt wurden. Seitdem werden in den Anlaufpraxen jedes Jahr mehr als 180.000 Patienten versorgt. Die räumliche Nähe zur Zentralen Notfallaufnahme der Krankenhäuser war damals bewusst gewählt worden. So konnte eine verlässliche integrative Struktur zwischen ambulantem und stationärem Bereich geschaffen werden, die die Patienten der entsprechenden Versorgung zuordnete. Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit sorgte außerdem dafür, dass die medizinischen und technischen Kapazitäten der beiden Bereiche besser genutzt werden. Neben dem allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es in Schleswig-Holstein auch einen kinderärztlichen Bereitschaftsdienst, dessen 12 Praxen ebenfalls an Krankenhäusern integriert wurde. Ein zusätzlicher Bereitschaftsdienst der Augenärzte sowie der Hals-, Nasen- und Ohrenärzte ergänzt die Struktur. Für Patienten, die aus medizinischen Gründen keine Anlaufpraxis aufsuchen können, wurde Anfang 2007 ein flächendeckender Fahrdienst eingerichtet, der die Patienten zu Hause ärztlich versorgt. Jedes Jahr gibt es hier rund 36.000 Einsätze. 4 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Titelthema Deutschlandweite Nummer 116117 Zeitgleich mit der neuen Bereitschaftsdienststruktur wurde auch die landesweit einheitliche Rufnummer 01805 11 92 92 mit einheitlichen Erreichbarkeitszeiten eingeführt. Vorher gab es in den vielen Notdienstringen ganz unterschiedliche Rufnummern und Erreichbarkeiten, die für die Patienten zum Teil nur schwer zu durchschauen waren. Im April 2012 wurde diese dann durch die europaweite Bereitschaftsdienstnummer 116117 abgelöst. Die 116117 ist allerdings immer noch nicht bekannt genug. Ärzte sollten deshalb unbedingt das Informationsmaterial zum ärztlichen Bereitschaftsdienst in ihren Praxen auslegen. Die KVSH wird außerdem den Bekanntheitsgrad der 116117 durch gezielte Werbung, z. B. im Radio, weiter erhöhen. Lernendes System Im Laufe der vergangen Jahre hat die KVSH die Bereitschaftsdienststruktur weiterentwickelt: 2007 wurden an den Krankenhäusern in Pinneberg und Großhansdorf neue allgemeinärztliche Anlaufpraxen eingerichtet. Seit Ende 2008 gibt es die zentrale Leitstelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bad Segeberg. 2012 wurde in Pinneberg neben der allgemeinen eine kinderärztliche Anlaufpraxis gegründet 2013 wurde eine allgemeine Anlaufpraxis in den Sana Kliniken in Lübeck eingerichtet. Zur Verbesserung des Bereitschaftsdienstes unterstützt die KVSH die am Bereitschaftsdienst teilnehmenden Ärzte mit gezielten Fortbildungsangeboten. QEP -Zertifizierung aller Bereitschaftsdienstpraxen Leitstelle - Bindeglied zur Bevölkerung Der zentralen Leitstelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie stellt das entscheidende Bindeglied zwischen der hilfesuchenden Bevölkerung und der ärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten der Praxen dar. Das dort tätige medizinische Fachpersonal entscheidet am Telefon, ob der Patient die nächste Anlaufpraxis aufsuchen oder ob ihn aus medizinischen Gründen der in jeder Bereitschaftsdienstregion vorhandene Fahrdienst zu Hause oder im Pflegeheim aufsuchen soll. Wenn sich herausstellt, dass ein akuter Notfall vorliegt, informieren die Mitarbeiter den Rettungsdienst. Die Arbeit der Leitstelle wird durch ein Einsatzleitsystem unterstützt. Mit Hilfe von hausnummerngenauen Geokoordinaten kann der Anrufer z. B. räumlich genau zugeordnet werden. Über 220.000 Anrufe werden in der Leitstelle in jedem Jahr angenommen. Das Anrufaufkommen erreicht an den Wochenenden sowie an den Feiertagen mit bis zu 200 Anrufen pro Stunde seinen Höhepunkt. Um die Qualität des Bereitschaftsdienstes weiter zu verbessern, wurde das Modell des Leitstellenarztes entwickelt. Es hatte sich nämlich gezeigt, dass ein Telefonat mit ihm oft weitere ärztliche Kontakte überflüssig macht, z. B. wenn Angehörige eines Patienten oder ein Pfleger ärztlichen Rat benötigen. Außerdem unterstützt der Leitstellenarzt die Mitarbeiter in der Leitstelle, z. B. kann er medizinische Fragen beantworten und so dazu beitragen, dass Hilfesuchende gezielter an die Anlaufpraxis verwiesen oder gegebenenfalls an den Fahrdienst vermittelt werden. Anlaufpraxen und Notfallambulanzen rücken zusammen In den letzten Jahren gibt es immer mehr Patienten, die mit leichten Erkrankungen die Notaufnahmen der Krankenhäuser aufsuchen, statt sich in einer Arztpraxis oder außerhalb der normalen Sprechzeiten in den Anlaufpraxen des Bereitschaftsdienstes behandeln zu lassen. Mit einer engeren Zusammenarbeit von Bereitschaftsdienst und Notaufnahme möchte die KVSH dieser Fehlnutzung entgegenwirken. Patienten sollen künftig noch gezielter der medizinisch sinnvollen Versorgungsebene zugeordnet werden. Die KVSH führt deshalb mit verschiedenen Kliniken Gespräche. Die Anlaufpraxen sollen in die Notaufnahme (ZNA) umziehen, sodass KVSH-Ärzte und Krankenhaus-Ärzte künftig dieselben Behandlungsräume nutzen können. Statt zwei getrennten Empfangstresen von Notaufnahme und Anlaufpraxis soll es zudem nur noch eine Anlaufstelle geben. An diesem gemeinsamen Empfangstresen sortiert das Fachpersonal die Patienten. Langfristiges Ziel: Portalpraxen Eine engere Zusammenarbeit zwischen ärztlichem Bereitschaftsdienst und Notaufnahme wird momentan in Rendsburg umgesetzt. Es ist bereits das zweite Projekt dieser Art in Schleswig- Holstein, denn seit mehr als drei Monaten kooperieren die KVSH und das Westküstenklinikum in Heide. Die KVSH sieht beide Projekte als lernende Systeme. Mit weiteren Kliniken (z. B. in Lübeck) fanden erste Gespräche zu diesem Thema statt. Das langfristige Ziel der KVSH ist es, das gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft entwickelte Modell der sogenannten Portalpraxen an besonders stark frequentierten Klinikstandorten umzusetzen. Die Portalpraxen sollen dort als gemeinsame Einrichtung von Kliniken und KVSH dann auch während der normalen Sprechzeiten als erste Anlaufstelle dienen. Der Patient, der sich in der Portalpraxis vorstellt, wird je nach Krankheitsbild ans Krankenhaus, an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder an einen Haus- oder Facharzt in der Umgebung verwiesen. Wahlfreiheit in Gefahr Der Start der neuen Bereitschaftsdienststruktur 2007 war ein wichtiger Tag. Besonders für Ärzte, die bis dahin den Bereitschaftsdienst insbesondere in den kleinen Notdienstringen im ländlichen Raum mit wenigen Dienstverpflichteten sicherstellen mussten. Vor zehn Jahren hatten dann zum ersten Mal alle niedergelassenen Ärzte in Schleswig-Holstein im allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst die Wahl, ob sie am Bereitschaftsdienst teilnehmen oder nicht. Diese Freiheit ist bundesweit einzigartig und ein hohes Gut, das gemeinsam erhalten werden muss. Dazu müssen auch in Zukunft genügend Ärzte am gemeinsamen Bereitschaftsdienst teilnehmen. Nur so wird allen und dies gerät leider immer mehr in Vergessenheit der Rücken frei gehalten. Die Bereitschaft jedes Arztes, den einen oder anderen Dienst zu übernehmen, trägt mit dazu bei, die bisher im Bereitschaftsdienst tätigen Ärzte zu entlasten. Sollte dies nicht gelingen und es zeichnet sich leider bereits in einigen Regionen ab wird Schleswig-Holstein zur eigentlich längst in Vergessenheit geratenen Dienstverpflichtung zurückkehren müssen. Last but not least Die Umsetzung der Bereitschaftsdienststruktur zeigt, dass sich die Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein mit ihren Gremien den Herausforderungen einer wohnortnahen, flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung stellt. Ohne sich in Partikularinteressen zu zersplittern, gelingt es Freiberuflern unter dem Dach der KVSH neue Versorgungsstrukturen zu gestalten, die bundesweit Beachtung und Nachahmer finden. Die KVSH steht bei Themen wie Portalpraxen, der gesetzlich geplanten Einführung einer Gliederung der stationären Notfallstrukturen, die Auswirkungen auf den ambulanten Bereitschaftsdienst haben könnte oder der in einigen Notdienstregionen immer schwerer werdenden Besetzung von Diensten mit freiwillig teilnehmenden Ärzten auch in Zukunft vor anspruchsvollen Aufgaben. Wir werden diese gemeinsam gemeinsam lösen. Alexander Paquet, KVSH 1/2 2017 Nordlicht aktuell 5

Titelthema Interview Wir betraten Neuland Am 1. Januar 2007 war es soweit: Der neu strukturierte ärztliche Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein bestand den mit großer Spannung erwarteten ersten Belastungstest. Dr. Hans-Joachim Commentz war mittendrin. Der damalige Notdienstbeauftragte des Vorstands der KVSH erinnert sich. Nordlicht: Wer eine über viele Jahrzehnte gewachsene Struktur wie den Bereitschaftsdienst reformieren will, muss dafür gute Gründe und Argumente haben. Warum konnte damals nicht einfach alles so bleiben, wie es war? Dr. Hans-Joachim Commentz: Das alte System mit landesweit über 150 Notdienstringen drohte personell und finanziell aus dem Ruder zu laufen. Zum einen hatten wir in ländlichen Regionen das Problem, dass die Notdienstverbünde dort oft sehr klein waren. Viele Landärzte mussten deshalb fast alle drei Wochen Dienste übernehmen. Das machte die Arbeit sehr unattraktiv und war der nachrückenden Ärztegeneration überhaupt nicht mehr zu vermitteln. Zum anderen hatten wir eine EBM-Reform, die die Vergütung des Patientenbesuchs stark aufwertete und so den Bereitschaftsdienst, der ja als Vorwegabzug aus der budgetierten Gesamtvergütung zu zahlen war, immer teurer machte. Es gab also Handlungsbedarf. Nordlicht: Am 1. Januar 2007 wurde das neue Bereitschaftsdienstmodell scharf geschaltet. Wie haben Sie den Start erlebt? Commentz: Ich habe den Jahreswechsel anders gefeiert als sonst und bin am Neujahrstag morgens um fünf Uhr ziemlich aufgeregt zur Arbeit in die KV nach Bad Segeberg gefahren. Wir betraten ja absolutes Neuland und wussten trotz guter Vorbereitung nicht, wie es am Ende laufen würde. Um acht Uhr morgens wurde dann die landesweit einheitliche Bereitschaftsdienstnummer freigeschaltet. Bis auf den zeitweiligen Ausfall einer Telefonleitung verlief der Start ziemlich reibungslos. Tagsüber besuchte ich noch die Anlaufpraxis in Lübeck, um mir ein Bild vom laufenden Betrieb zu machen. Auch dort gab es keine Probleme. Nordlicht: Das von Kritikern prophezeite Chaos blieb also aus. Was waren die Erfolgsrezepte? Commentz: Wir haben von Anfang an offen und schnell kommuniziert. Das Notdienst-Team hat jede Beschwerde, ob sie nun von Patienten, Ärzten, der Rettungsleitstelle oder dem Krankenhaus kam, sofort aufgenommen und innerhalb kürzester Zeit bearbeitet und beantwortet. Das hat für sehr viel Ruhe und eine schnelle Optimierung der Abläufe gesorgt. Außerdem hatten wir von Anfang an mit der Ärztekammer, der Krankenhausgesellschaft und dem Patientenombudsverein drei wichtige Partner auf unserer Seite. Nordlicht: Sie selbst hatten erst im Oktober 2006 das Amt des Notdienstbeauftragten übernommen. Viel Zeit bis zum Start blieb da nicht mehr. Was reizte Sie daran, diese Aufgabe zu übernehmen? 6 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Titelthema Commentz: Ich war bereits vorher viele Jahre lang als Kreisstellenvorsitzender für den Notdienst im Kreis Schleswig-Flensburg zuständig und kannte deshalb die zunehmenden Probleme. Wir mussten umsteuern, denn mit dem alten System hätten wir den Notdienst gegen die Wand gefahren. In meinem Heimatkreis hatten wir deshalb als Test für die landesweite Lösung ein Pilotprojekt gestartet. Es war sehr erfolgreich verlaufen. Ich war fest davon überzeugt, dass sich das Schleswiger Modell mit dem Dreiklang aus Leitstelle, Anlaufpraxis und fahrendem Dienst auf ganz Schleswig-Holstein übertragen lässt. Das mit umzusetzen, hat mich sehr gereizt. Außerdem wusste ich, dass ich in der KVSH ein wunderbares Team vorfinden würde, mit dem das logistische Mammutprojekt am Ende tatsächlich in drei Monaten umgesetzt werden konnte. Mit dem Start fing die Arbeit zwar erst richtig an, doch es begann auch eine Zeit, die mit zu den aufregendsten und schönsten in meinem Leben zählt. Wir haben aus den Strukturen der Selbstverwaltung heraus gemeinsam etwas gestaltet, das überzeugte und deshalb Bestand hat. Nordlicht: Im Vorfeld der Reform gab es Bedenken und auch Proteste. Wie kam die neue Struktur bei Ihren Kollegen an? Commentz: Ich habe vor dem Start tatsächlich jede Menge Fanpost von empörten Kollegen und Patienten erhalten. Da war sogar von Boykott die Rede. Doch die Zustimmung fiel hinterher umso größer aus. Die Ärzte nahmen das neue Modell, das auf Freiwilligkeit und nicht mehr auf Zwang setzt, sehr gut an. Wir konnten alle Dienste problemlos besetzen und das Feedback der Kollegen fiel sehr positiv aus. Das größte Lob kam übrigens von den Ehefrauen der Landärzte. In der Regel mussten sie nämlich vorher den Telefondienst am Wochenende oder in der Nacht übernehmen, wenn der Arzt zum Notdiensteinsatz unterwegs war. Das war nun mit einem Schlag Geschichte. Auch bei den Patienten kam die neue Struktur gut an. Früher mussten sie die Telefonnummer des diensthabenden Arztes oft mühsam aus der Zeitung heraussuchen. Nun gab es eine feste Nummer, unter der ein kompetenter Mitarbeiter der jeweils zuständigen Rettungsleitstelle erreichbar war. Auch gab es jetzt mit unseren Anlaufpraxen eine feste Anlaufstelle in den jeweiligen Krankenhausambulanzen. Nordlicht: Was würden Sie heute anders machen? Commentz: Wenig. Ich hätte mir aber schon damals eine noch engere Verzahnung mit dem Aufnahmebereich der Krankenhäuser gewünscht, z. B. einen gemeinsamen Tresen mit einem Disponenten, der entscheidet, ob der Patient in die Anlaufpraxis oder die Notaufnahme gehört. Dafür war die Zeit aber noch nicht reif. Nordlicht: Sie haben das Modell Schleswig-Holstein später auch in anderen KVen vorgestellt. Was kam besonders gut an? Commentz: Dass unsere einheitliche Bereitschaftsdienststruktur strukturell und personell so gut in den Regionen verankert ist. Jede Notdienstregion hat einen von den Ärzten gewählten regionalen Notdienstbeauftragten, der nur dem Vorstand unterstellt ist. Er kennt die Akteure vor Ort, hat viel Handlungsspielraum und bestimmt zum Beispiel, welches Personal in den Anlaufpraxen arbeitet. Das sorgt für eine hohe Akzeptanz in der Ärzteschaft. Außerdem überzeugte unser breites medizinisches Angebot unter einer einheitlichen Telefonnummer. Es umfasst eben nicht nur einen flächendeckenden hausärztlichen Bereitschaftsdienst, sondern auch einen HNO-, augen- und kinderärztlichen Dienst. Spannend fanden viele, dass wir unsere Anlaufpraxen ganz bewusst in die Krankenhäuser legten. Das galt in anderen KVen lange Zeit als unvorstellbar. Man befürchtete intersektorale Konkurrenz und Animositäten unter den Ärzten. Nordlicht: Haben sich diese Befürchtungen in Schleswig- Holstein bestätigt? Commentz: Nein. Ganz im Gegenteil. Die Krankenhäuser haben unser Projekt von Anfang an sehr konstruktiv unterstützt. Das ging so weit, dass wir später sogar Kooperationen über Bundesländergrenzen hinweg schließen konnten, z. B. mit dem Heidberg-Krankenhaus in Hamburg. Nordlicht: Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird gern als lernendes System bezeichnet. Was wurde nach dem erfolgreichen Start verändert? Commentz: Anfang Januar 2009 eröffneten wir die zentrale Leitstelle in Bad Segeberg, ein ganz wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Das sparte viel Geld, weil erheblich weniger Personalkosten anfallen als in der alten Struktur mit zehn regionalen Rettungsleitstellen. Wir kommen seitdem in der Nacht meist schon mit zwei oder drei Mitarbeitern aus, die ganz Schleswig-Holstein abdecken. Vorher waren es mindestens zehn. Die alte Struktur war außerdem hinsichtlich ihrer Qualitätsstandards zu heterogen. Wir hatten Standorte, die mit qualifizierten, aber teuren Profis arbeiteten, aber auch solche, wo das nicht der Fall war. Nun haben wir einen einheitlichen, sehr hohen Qualitätsstandard und eine einheitliche Software. Auch bei der Honorierung haben wir nach den ersten Erfahrungen nachgesteuert und eine Leistungskomponente etabliert: Ärzte, die besonders häufig im Dienst beansprucht wurden, bekommen dafür mehr Geld. Dafür haben wir die Grundpauschale in der sogenannten tiefen Nacht etwas abgesenkt. Auch das Thema Qualität ist uns wichtig. Wir wollen zeigen, wie spannend und herausfordernd ärztlicher Bereitschaftsdienst ist, um so einen möglichst großen Pool an hervorragend ausgebildeten Ärzten zu bekommen. Wir bieten deshalb ein- bis zweimal im Jahr ein dreitägiges Seminar mit medizinischen Themen rund um den Bereitschaftsdienst an. Die Kosten hierfür übernimmt zur Hälfte die KVSH. Es war bisher mit rund 160 Ärzten immer komplett ausgebucht. Nordlicht: Machen Sie selbst auch Bereitschaftsdienst? Commentz: Natürlich. Wenn es irgendwo kneift, bin ich weiterhin dabei. Ende letzten Jahres war ich mehrere Monate lang auf Pellworm im Einsatz. Dort hatte ich 24-Stunden-Rufbereitschaft und war sowohl für die 116 117 als auch für die 112 zuständig. Das Interview führte Jakob Wilder, KVSH 1/2 2017 Nordlicht aktuell 7

Titelthema Statements Ein Gewinn an Freiheit und Planbarkeit! Bis 2007 kamen im Notdienstbezirk Hüttener Berge zweimal im Jahr zehn Kollegen zusammen und besprachen den Notdienstplan für das jeweilige halbe Jahr: Das bedeutete, dass man alle zehn Wochen Dienst hatte. Das hört sich auf den ersten Blick nicht sehr gewaltig an, aber wir waren in unserer Region auch im Vergleich zu anderen Landkreisen ziemlich üppig mit Kollegen ausgestattet. Aber wie sahen die Zeiten für den hausärztlichen Bereitschaftsdienst damals aus? Der Dienst begann am Freitag um 14 Uhr und endete am Montagmorgen um 8 Uhr. Dazu gehörte aber dann auch der vorherige Mittwoch ab 14 Uhr bis 8 Uhr am Donnerstag. Das bedeutete, es waren insgesamt 80 Stunden Dienstbereitschaft zu leisten. Es gab Wochenenden und Mittwoche, da fuhr man mehr oder weniger rund um die Uhr und war am Montagmorgen, wenn um 8 Uhr die eigene Praxis anfing, eigentlich platt... oder man hatte kaum etwas zu tun. Dann verdiente man aber auch kein Geld. Man war aber dennoch das ganze Wochenende in einem inneren Bereitschaftsmodus, der nicht viele andere Tätigkeiten zuließ. Welch eine Entlastung, als der hausärztliche Bereitschaftsdienst 2007 reformiert wurde. Seitdem beruht der Bereitschaftsdienst auf Freiwilligkeit, die Dienste können überwiegend nach Wünschen geplant werden. Nur Dienst in der Anlaufpraxis, nur im Fahrdienst oder eine Kombination. Auch die Schichtstunden (8, 16, 24 Stunden) können in unserem Dienstbezirk Rendsburg frei gewählt werden. Und ganz wichtig: Jede Stunde wird bezahlt, egal ob etwas zu tun ist oder nicht! Auf Fortbildungsveranstaltungen, bei denen man immer mal wieder die Gelegenheit hat, von unserer Notdienstorganisation zu berichten, erntet man ungläubige und sehr neidische Rückmeldungen. Für viele außerhalb Schleswig- Holsteins erscheinen wir als Insel der Glückseligen. Dieses tolle Notdienstsystem kann aber nur funktionieren, wenn viele Kollegen diese Freiheit zu schätzen wissen und sich bereit erklären, freiwillig daran teilzunehmen. An dieser Stelle deshalb ein Appell an alle Kollegen, vor allem die Neu-Niedergelassenen, die das alte System nicht mehr erlebt haben: Macht mit! Alles andere wäre ein Rückschritt in Vorzeiten, wie ich sie oben beschrieben habe. Das kann keiner wollen! Gloria Lawrenz, Fachärztin für psychosomatische und psychotherapeutische Medizin in Alt Duvenstedt und Notdienstbeauftragte Rendsburg Notdienstreform am Beispiel der Hansestadt Lübeck Seit 1975 wurde die ambulante ärztliche Notfallversorgung in Lübeck durch einen Verein niedergelassener Ärzte organisiert. Schon damals gab es eine Notfallpraxis und einen Fahrenden Dienst im Schichtsystem. Anfangs fuhren die Kollegen noch mit einem großen Vorrat von 10-Pfennig-Münzen los, um die angeforderten Besuche durch Anrufe aus der Telefonzelle bei unserer Telefonzentrale zu erfragen. Später erfolgte dies mit Funkgeräten. Im Laufe der Jahre wurde dieses System von den Lübecker Kollegen und Bürgern als zuverlässiger Baustein der ärztlichen Versorgung der Stadt angenommen und hoch geschätzt. Als im Jahr 2007 die KVSH die Organisation des Notdienstes landesweit vereinheitlichte, war die Basisstruktur der Telefonzentrale, der Anlaufpraxis und des Fahrenden Dienstes also schon vorhanden. Daher fiel es den Lübecker Kollegen auch sehr schwer, sich von ihrer Eigenständigkeit zu verabschieden. Heute existieren zwei Anlaufpraxen an den beiden großen Krankenhäusern der Stadt, dem UKSH und an den Wochenenden in den SANA Kliniken. 2016 wurden an beiden Standorten 15.124 Patienten behandelt (UKSH 11.618, SANA 3.506); im Fahrenden Dienst 4.535 Patienten, das macht in der Summe: 19.659 Patienten. Im Laufe der letzten zehn Jahre wurde die Kooperation mit den Kliniken deutlich verbessert. Diese verläuft weitgehend reibungslos bei hohem gegenseitigem Respekt. Bei der Versorgung der vielen Flüchtlinge vor einem Jahr arbeiteten alle Hand in Hand und leisteten großartige Arbeit. Die am Bereitschaftsdienst teilnehmenden Medizinischen Fachangestellten (MFA) und Ärzte sind fast alle in Lübecker Praxen tätig, zeigen ein sehr hohes Engagement und arbeiten mit viel Freude im Sinne unserer Patienten. Unser Notdienstbezirk besitzt einen eigenen Qualitätszirkel und wir treffen uns monatlich zu einer Dienstbesprechung. Es bleibt weiterhin viel zu tun: In diesen Tagen startet das Projekt Portalpraxis an den Sana Kliniken. In beiden großen Kliniken stehen Umbauprojekte für Notaufnahme und Anlaufpraxen an. Wie können die Patientenströme in der Zukunft besser gelenkt werden? Wie kann die Verteilung der Ressourcen gesteuert werden? Das sind komplexe Fragen, die auf uns zukommen, für die die KVSH mit den Lübecker MFA und Ärzten aber sehr gut gewappnet ist. Dr. Ralf Staiger, Facharzt für Innere Medizin, Notdienstbeauftragter Lübeck 8 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Titelthema Neuregelung hat Modellcharakter Die Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) vor zehn Jahren war eine tiefgreifende, aber notwendige Strukturveränderung. Die bisherige Pflicht zur Teilnahme führte bei unterschiedlicher Arztverteilung und Größe der Notdienstringe oft zu erheblichen Belastungen, einer der Gründe für den Nachwuchsmangel auf dem Lande. Die Weitergabe von Diensten gegen Geld war häufige Praxis, aber nicht immer eine gute. Die Reform ab 2007, so skeptisch sie zunächst auch von den Vertragsärzten gesehen wurde, brachte viele Vorteile: Sie war flächendeckend, der Bevölkerungsverteilung angepasst, reduzierte die Anzahl der Dienste, war wirtschaftlich attraktiver und stärkte durch das Prinzip der Freiwilligkeit die Motivation. Zur Qualitätsverbesserung trugen die Einrichtung der Anlaufpraxen in zentralen Orten mit Anbindung an Kliniken wie auch die gleichzeitige Installation des begleitenden Fahrdienstes bei. Die Befürchtung der Bevölkerung auch der Kommunen vor einer Verschlechterung der ärztlichen Versorgung bei größeren Notdienstbezirken war anfangs groß. Es zeigte sich bald, dass diese Sorge unbegründet war. Durch die Verlässlichkeit mit festen Öffnungszeiten der allgemein- und fachärztlichen Anlaufpraxen und der Durchführung von Hausbesuchen auch nachts und an Wochenenden und Feiertagen entwickelte sich eine große Akzeptanz dieser Neuregelung. Erstaunlich war, dass die Inanspruchnahme des ÄBD zahlenmäßig erheblich zurückgegangen ist. Nach meiner Kenntnis gibt es aber keinen Fall, bei dem es bedingt durch die neue Struktur zu Versorgungsproblemen gekommen wäre. Eine weitere Qualitätsverbesserung wurde durch die 2010 eingeführte ärztliche Telefonberatung erreicht. Dadurch können viele Patientenprobleme schon auf diesem Wege gelöst werden, zum Teil auch mit Entlastung des Fahrdienstes. Diese innovative Form der Versorgung führt zu großer Zufriedenheit und Dankbarkeit bei den Patienten, ein gewisser Missbrauch in einzelnen Fällen ist nicht zu vermeiden. In der Beurteilung unseres ÄBD möchte ich, der an dem Dienst vor und seit 2007 aktiv teilgenommen hat, die Wichtigkeit der KV-eigenen Leitstelle betonen, deren Mitarbeiter mit ihrer Arbeit und mit Hilfe der heutigen Kommunikationstechniken für ein sicheres Funktionieren in der Organisation unseres ÄBD sorgen. Zusammenfassend kann festgestellt werden: Die neue Struktur hat zur Zufriedenheit bei den Patienten und den Vertragsärzten geführt, die Sicherheit der Versorgung erhöht und zum Teil Modellcharakter erlangt. Dr. Dieter Freese, Facharzt für Allgemeinmedizin und Notdienstbeauftragter Bad Segeberg Wir können stolz sein! Als vor zehn Jahren der Vorstand die Umstrukturierung der Notdienstes beschloss und ich den Auftrag erhielt, diese für den Kreis Pinneberg umzusetzen, war uns allen nicht ganz klar, was alles auf uns zukommen würde. Der Plan klang einfach: Aus kleinen Notdienstkreisen werden große; Anlaufpraxen werden zentral in den Krankenhäusern eröffnet und es sollte nur noch eine zentrale Rufnummer geben. Anfangs war völlig unklar, wer die Anrufe annehmen würde. Es war angedacht, die Feuerwehr oder private Strukturen zu nutzen. Da die Feuerwehr dies ablehnte, wurde eine eigene Rettungsleitstelle in Elmshorn kurzfristig aufgebaut. Es war eine aufregende Zeit, anfangs wussten wir nicht, wie viele Anrufe und Einsätze auf uns zukommen würden. Wir konnten nur hoffen, dass es aufgrund der neuen Notdienststruktur deutlich weniger Hausbesuche geben würde als vorher. Kurzfristig mussten neues Personal für die Anlaufpraxen und die Leitstelle eingestellt und freiwillige Ärzte für die neue Struktur angeworben werden. Nach anfänglichen Schwierigkeiten konnten wir letztendlich alle Ziele umsetzen und es lief zu unserer Erleichterung alles reibungslos. Aus meiner Sicht können wir stolz sein, in einer so kurzen Zeit, eine komplett neue Struktur aufgebaut zu haben, die zu diesem Zeitpunkt in Deutschland einzigartig war und für viele Bundesländer ein Beispiel werden sollte. Die neue Notdienststruktur hat uns niedergelassenen Ärzten viele Vorteile gebracht. Kein Arzt muss sich mehr davor fürchten, sich auf dem Land niederzulassen und damit jeden Tag Notdienst zu haben. Wir niedergelassenen Ärzte müssen für unsere Pflichtnotdienste keine Vertretungen mehr suchen und können, wenn wir wollen, mit den Notdiensten unser Einkommen aufbessern. Für die Patienten ist die einheitliche Rufnummer und eine sehr fachkundige Beratung eine große Erleichterung. Die festen Adressen der Anlaufpraxen sind mittlerweile allen bekannt und werden sehr gut angenommen. Wir konnten eine zukunftsfähige Struktur aufbauen Stichwort Portalpraxen die dazu führt, dass wir langfristig eine viel bessere und engere Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern bieten können. Eine große Herausforderung wird sein, in Zukunft jüngere Ärzte für den Bereitschaftsdienst zu gewinnen, um die Dienst- Freiwilligkeit nicht zu gefährden. Letztendlich dürfen wir nicht vergessen, dass wir in der Pflicht sind, unsere Patienten am Wochenende und im Urlaub zu versorgen und nur eine erfolgreiche Struktur uns davon befreit. Dr. Marc Dupas, Facharzt für Allgemeinmedizin und Notdienstbeauftragter Elmshorn und Pinneberg 1/2 2017 Nordlicht aktuell 9

Titelthema Statements Eine Erfolgsgeschichte Teilnehmen ist wichtig Vor zehn Jahren wurde das neue KVSH-Notdienstsystem aus der Not eines ausufernden Versorgungsbedarfs und nicht mehr zeitgemäßer Versorgungsstrukturen im Notdienst geboren. Begleitet wurde diese Geburt von Unkenrufen verschiedenster Seiten (auch aus den eigenen Reihen) und der Sorge um die Verschiebung von Versorgungsaufgaben an andere Leistungserbringer. Was ist davon geblieben? Ein System, welches strukturiert ohne zu bevormunden, organisiert ohne zu überregulieren, sich weiterentwickelt ohne sich von der Basis zu entfernen und welches die ihm gestellten Aufgaben unkompliziert und geräuschlos erledigt. Dafür ein großes Dankeschön an alle Mitarbeiter der KVSH- Notdienstabteilung, die diesen reibungslosen Ablauf tagein und tagaus, 365 Tage im Jahr, garantieren und die mitgeholfen haben, dieses System zu einer Erfolgsgeschichte zu machen. Dr. Guido Reisewitz, Facharzt für Allgemeinmedizin und Notdienstbeauftragter Norderstedt Notdienstbezirke, Notdienstbeauftragte, Anlaufpraxen an Krankenhäusern, Fahrdienstbezirke, Leitstellen nach unterschiedlichem Echo zu Beginn haben wir uns daran gewöhnt und sicher sehnt sich keiner in das alte System zurück. Unsere KV war mit dieser Umstrukturierung Vorreiter, weitere Bundesländer folgten. Wir Schenefelder waren damals froh, den Pflichttagdienst der KV Hamburg nicht mehr leisten zu müssen, in den wir zuvor eingebunden waren und in dem auch unsere Nacht- und Wochenenddienste organisiert waren. Von Anfang an ließ ich mich in der Anlaufpraxis einteilen, zunächst in Elmshorn, bei steigenden Patientenzahlen später in Pinneberg. Schnell füllten sich die Wartelisten, die Öffnungszeiten wurden ausgedehnt. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist groß. Die Einrichtung der Kinderanlaufpraxis an Wochenenden schaffte Entlastung, die Vergütung von wenigstens drei Euro pro Patient bei sonst konstantem Stundenhonorar ein Gefühl von mehr Anerkennung. Die Tätigkeit ermöglicht Übung und Erfahrung beim Umgang mit Notfällen. Die Nähe zur Notaufnahme und die gute Zusammenarbeit sind ein großer Vorteil. Die Arbeit mit den Medizinischen Fachangestellten ist sehr angenehm. Die Leitstellen haben den Namen verdient. Meine Kinder muss ich nachts nicht mehr allein lassen. Uns allen ermöglicht der organisierte Bereitschaftsdienst, in den sprechstundenfreien Zeiten, nachts und an Wochenenden frei zu haben. Daher ist die Teilnahme auch aus kollegialen Gründen wichtig. Dr. Maren Stadtlander-Rahm, Fachärztin für Allgemeinmedizin und stellv. Notdienstbeauftragte Elmshorn 10 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Titelthema Mitmachen Bereitschaftsdienst? Sicher auch etwas für Sie! Auf die Verpflichtung aller Ärzte zur Teilnahme am allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst konnten wir bisher verzichten, weil es noch viele freiwillig tätige Ärzte gibt. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, brauchen wir neue Freiwillige, die bereit sind, unser System zu unterstützen und Bereitschaftsdienste zu übernehmen. istock.com/alexander Chernyakov Und wir haben einiges zu bieten: Je nachdem, ob Sie sich für eine Tätigkeit in einer unserer über 30 allgemeinärztlichen Anlaufpraxen oder in einem unserer Fahrdienstbezirke entscheiden, erhalten Sie nicht nur feste, garantierte Stundenvergütungen, sondern noch zusätzlich leistungsabhängige Honorare. An besonderen Tagen legen wir sogar noch etwas drauf und erhöhen die Vergütung Ihrer Dienststunden um 50 Prozent. Sie haben Lust auf eine besondere Herausforderung, wollen z. B. auf einer unserer nordfriesischen Inseln Dienste übernehmen? Kein Problem, auch dort gibt es eine attraktive Honorierung. Außerdem ersetzen wir Ihnen Fährkosten und Auslagen für die Unterkunft. Mehr Informationen zur Vergütung und Musterberechnungen erhalten Sie von der Notdienstabteilung der KVSH. Sie wollen sich fachlich auf die Tätigkeit im ärztlichen Bereitschaftsdienst vorbereiten? Regelmäßig organisiert die KVSH eine Fortbildungsveranstaltung mit entsprechenden Fortbildungspunkten, die Sie perfekt auf die Anforderungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst vorbereitet. Auch hier übernehmen wir anteilig die Kosten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie den auf der Rückseitige befindlichen Bogen ausgefüllt an: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Abteilung Notdienst Bismarckallee 1 6 23795 Bad Segeberg Fax 04551 883 7227 E-Mail: noreen.rethemeier@kvsh.de Wir prüfen Ihren Antrag und die Einsatzmöglichkeit in dem von Ihnen gewünschten Notdienstbezirk und melden uns dann bei Ihnen. 1/2 2017 Nordlicht aktuell 11

Titelthema Teilnahme ärztlicher Bereitschaftsdienst zum Heraustrennen Fax 04551 883 7227 oder noreen.rethemeier@kvsh.de Ich habe Interesse, am allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Bitte leserlich und in Druckbuchstaben ausfüllen. Name: BSNR : LANR : PRAXISSTEMPEL Geb.-Datum: Tel. Privat: Tel. Praxis: Tel. Mobil: E-mail: Mich interessieren folgende Tätigkeiten: Anlaufpraxis Fahrdienst Mich interessieren folgende Notdienstbezirke: Bad Oldesloe Heide Oldenburg Bad Segeberg Henstedt-Ulzburg Pinneberg Brunsbüttel Husum Preetz Büsum Itzehoe Ratzeburg Eckernförde Kappeln Reinbek Eiderstedt Kiel Rendsburg Elmshorn Lübeck UKSH (AP+FD) Schleswig Eutin Lübeck Sana (nur AP) Westerland (Sylt) Fehmarn Neumünster Wyk (Föhr) Flensburg Neustadt Amrum Geesthacht Niebüll Helgoland Großhansdorf Norderstedt Pellworm Ort/Datum Unterschrift Rückmeldung per Fax an: 04551 883 7227 oder noreen.rethemeier@kvsh.de 12 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Titelthema Interview 3 Fragen an Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH Es sieht im Moment nicht so aus, als würden Politik und Kassen auf die Nachfrageseite, also die Bevölkerung, einwirken wollen. Schon gar nicht in einem Wahljahr. Also muss das Gesundheitssystem weitere strukturelle Überlegungen anstellen, um die vorhandenen ärztlichen Kapazitäten effizient einzusetzen. Die schleswig-holsteinische Grundstruktur wird bestehen bleiben, sie ist inzwischen bundesgesetzlich und zukünftig für alle verpflichtend verankert. Möglicherweise kann auf uns eine weitere Zeitausweitung hinzukommen, gegebenenfalls auch die Wiedereinführung von Pflichtdiensten, ebenso die Etablierung eines Fortbildungsmanagements gemeinsam mit Klinikärzten speziell bezüglich des ungefilterten Patientenaufkommens im Bereitschaftsdienst. Nordlicht: Es soll Kassenärztliche Vereinigungen geben, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst aus dem Sicherstellungsauftrag herauslösen und damit die Verantwortung dafür abgeben möchten. Wie ist Ihre Position? Nordlicht: Vor zehn Jahren hat die KVSH ihren ärztlichen Bereitschaftsdienst reformiert. Seitdem hat sich die Struktur geändert: einheitliche Rufnummer, zentrale Leitstelle, feste Anlaufpraxen an Krankenhäusern. Wird sich der Bereitschaftsdienst in den nächsten Jahren weiter verändern, vielleicht sogar verändern müssen? Dr. Monika Schliffke: Die Umstrukturierung des Bereitschaftsdienstes in Schleswig-Holstein hatte 2007 mehrere Ziele. Für die Bevölkerung sollte es außerhalb der Praxiszeiten eine gemeinsame Rufnummer und in erreichbarer Entfernung eine Anlaufpraxis geben, die die Möglichkeiten einer allgemeinärztlichen oder kinderärztlichen Untersuchung bietet. Die Lokalisierung der Anlaufpraxen an Kliniken bedeutete, notfallmäßig auch ohne Ortswechsel klinische Untersuchungen ermöglichen zu können, zudem übernahmen die Kliniken den Dienst in der tiefen Nacht für mobile Patienten. Den Niedergelassenen brachte die Notdienststruktur erstmals eine freiwillige Beteiligung und eine deutliche Frequenzabnahme durch die Zusammenlegung oft vieler kleinerer Bezirke. Dies alles sind Errungenschaften, die wir heute nicht mehr missen möchten. Gleichwohl zeigt sich im Laufe der Jahre, dass diese Struktur nicht mehr ausreichend sein wird. Zum einen ist der Zustrom von Patienten, die von sich aus und nicht nur in medizinischen Notfällen die Kliniken auch zu Praxisöffnungszeiten aufsuchen, beständig steigend. Zum anderen kommt vor allem in den ländlichen Regionen in den nächsten Jahren ein ärztliches Ressourcenproblem auf uns zu, sowohl im vertragsärztlichen als auch im klinischen Bereich. Schliffke: Das ist keine Option für Flächenländer. In einer Stadt wie Berlin mag man darüber diskutieren, weil es dort traditionell sogenannte Rettungsstellen gibt, die Kliniken angeschlossen sind. Ich sehe weiterhin den Sicherstellungsauftrag für alle ambulanten Bereitschaftsdienstfälle bei den KVen. Medizinisch inhaltlich ist ärztlicher Bereitschaftsdienst eine vertragsärztliche Aufgabe und der gesetzliche Versorgungsauftrag von Kliniken ist primär die spezialisierte klinische Behandlung. Aus Effizienzund Ressourcengründen wird sich der Bereitschaftsdienst allerdings zu einer Gemeinschaftsaufgabe mit Kliniken entwickeln müssen. Nordlicht: Aktuell wird die Frage diskutiert, wie die Patientensteuerung verbessert werden kann, um Versorgungsangebote im ambulanten und stationären Bereich effizienter zu nutzen. Welche Rolle kommt dabei dem Bereitschaftsdienst zu? Schliffke: Der Bereitschaftsdienst sollte alle Akutfälle behandeln, die mit Untersuchung, Beratung und gegebenenfalls Verordnung medizinisch angemessen behandelt werden können. Alle bedeutet dabei, dass es für ambulante Patienten keinen beliebigen Wahlzugang zu jeder klinischen Notaufnahme geben dürfte, sondern nur dort, wo zentral in einem Notdienstbezirk an einer Klinik eine Bereitschaftsdienstpraxis als sinnvoll und effizient etabliert ist. Einer solchen Praxis, die gemeinschaftlich mit Ärzten und Assistenzpersonal besetzt werden könnte, kommt dann die Filterfunktion zu nur ambulanter Behandlung, zur Inanspruchnahme technischer und fachärztlicher Untersuchungen im Krankenhaus und selbstverständlich bei entsprechender Krankheitsschwere zur stationären Einweisung. Dies ist unser Modell Portalpraxis. Wir haben mit den Anlaufpraxen den Auftakt gemacht und wir treffen auf dem Weg auf sehr offene Kliniken, die sich von der Weiterentwicklung zu einer echten Portalfunktion ebenso Entlastung und Effizienz versprechen. Wir versuchen es jetzt zunächst zu unseren Anlaufpraxiszeiten an einzelnen Standorten umzusetzen, um Erfahrungen zu sammeln auch um dem Gesetzgeber zu zeigen, wie die rechtlichen Grundlagen angepasst werden müssten, um Bereitschaftsdienst langfristig, effizient und ressourcenschonend zu gestalten. Die Fragen stellte Marco Dethlefsen, KVSH 1/2 2017 Nordlicht aktuell 13

Titelthema Kooperation Patientenströme besser lenken Die bundesweit zu beobachtende Überlastung von Notfallaufnahmen hat in Rendsburg zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen KVSH und der imland Klinik geführt. Die Anlaufpraxis des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist innerhalb des Krankenhauses in die Notaufnahme umgezogen. Harriet Hielscher, imland GmbH (von links nach rechts): Kornelia Albrecht, Leitung der KV-Anlaufpraxis Rendsburg, Dr. Klaus Völker, Leitender Arzt Zentrale Notaufnahme (ZNA) der imland Klinik Rendsburg, Stefanie Klingbeil, stv. Leitung der KV-Anlaufpraxis Rendsburg, Konstantinos Wensierski, Pflegerische Leitung der ZNA, Gloria Lawrenz, Notdienstbeauftragte für den Kreis Rendsburg-Eckernförde, Petra Struve, Ärztliche Direktorin der imland GmbH Alle Patienten gelangen ab sofort an einen gemeinsamen Empfangstresen. Dort wird dann je nach Beschwerden entschieden: Wer ambulante Hilfe braucht, wird von den Ärzten des Bereitschaftsdienstes behandelt. Wer stationär aufgenommen werden muss, kommt in die Notaufnahme des Krankenhauses. Wir arbeiten gemeinsam daran, Patienten noch gezielter der medizinisch sinnvollen Versorgungsebene zuzuführen, sagte Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH. Wichtig ist, die immer knapper werdenden Ressourcen optimal zu nutzen. Immer wieder gehen Patienten mit leichten Erkrankungen direkt in die Notaufnahme der Klinik, statt sich in einer Arztpraxis oder außerhalb der normalen Sprechzeiten in der Anlaufpraxis des Bereitschaftsdienstes der KVSH behandeln zu lassen. Durch die nun auch örtlich direkt mögliche Kommunikation und Zusammenarbeit erhoffen wir uns eine optimale Versorgung der Patienten ergänzt Petra Struve, Ärztliche Direktorin der imland GmbH. kooperieren KVSH und Westküstenklinikum in Heide, um Patientenströme besser lenken zu können. Auch dort ist der Zentralen Notaufnahme eine gemeinsame Anlaufstelle vorgeschaltet, die Patienten je nach Krankheitsbild entweder an die Ärzte des Bereitschaftsdienstes oder des Krankenhauses verweist. Anfang 2017 ist zudem eine engere Kooperation mit der Sana Kliniken Lübeck geplant. Langfristiges Ziel ist das mit der Krankenhausgesellschaft entwickelte Modell sogenannter Portalpraxen an besonders stark frequentierten Klinikstandorten. Diese sollen als gemeinsame Einrichtung von Kliniken und KVSH auch während der normalen Sprechzeiten als erste Anlaufstelle dienen. Der Patient, der sich in der Portalpraxis vorstellt, wird je nach Krankheitsbild ans Krankenhaus, an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder an einen Haus- oder Facharzt in der Umgebung verwiesen. Marco Dethlefsen, KVSH Langfristiges Ziel: Portalpraxen Die engere Zusammenarbeit zwischen ärztlichem Bereitschaftsdienst und Notaufnahme in Rendsburg ist bereits das zweite Projekt dieser Art in Schleswig-Holstein. Seit mehr als drei Monaten 14 Nordlicht aktuell 1/2 2017

NACHRICHTEN KOMPAKT P R A X I S N E T Z K iel E - H ealth Kontinuität an der Spitze Serviceheft informiert Kiel Doris Scharrel ist die alte und neue Vorstandsvorsitzende des PRAXISNETZES Kiel. e. V. Bei der Vorstandswahl wurde die Gynäkologin aus Kronshagen erneut an die Spitze des Ärzteverbundes gewählt. Ihr stehen Dr. Christiane Schwerk (Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe) als Kassenwartin sowie als weitere Beisitzer Dr. Peter Sühring (Facharzt für Allgemeinmedizin), Dr. Harald Erichsen (Facharzt für Laboratoriumsmedizin), Wolfgang Schulte am Hülse (Facharzt für Allgemeinmedizin) und Dr. Thomas Lorentz (Facharzt für Laboratoriumsmedizin) zur Seite. Dem PRAXISNETZ Kiel gehören 250 Ärzte aus circa 200 Praxen an. M edizinis c he R ehabilitation Neue Broschüre bietet Hinweise zur Verordnung Berlin Wie Ärzte eine medizinische Rehabilitation verordnen, stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer neuen Broschüre vor. Das Serviceheft Medizinische Rehabilitation bietet Hinweise zur Verordnung speziell zulasten der gesetzlichen Medizinische Krankenversicherung sowie Rehabilitation Praxisbeispiele. Auf 16 Seihinweise zur VeRoRdnung ten werden wichtige Regeln und Grundlagen für die Verordnung sowie Unterschiede, beispielsweise zur Rentenversicherung, vorgestellt. Ärzte erhalten Informationen zu Formen und Orten der Reha, zum Verordnungsformular und zur internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Vorsorge, Reha oder Anschlussheilbehandlung der Serviceteil stellt wichtige Merkmale vor. Zudem bietet er Antworten auf Fragen, beispielsweise zur Mitaufnahme von Kindern in die Reha-Einrichtung. Das Serviceheft ist in der Reihe PraxisWissen erschienen. Praxen können gedruckte Exemplare kostenlos bei der KBV bestellen: versand@kbv.de. Die Broschüre steht auch im Internet zum Herunterladen bereit: http://www.kbv.de/832587 1/2 2017 Nordlicht Berlin Welche Neuerungen das E-Health-Gesetz für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bringt und welche OnlineAnwendungen zukünftig zur Verfügung stehen sollen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihrer Broschüre E-Health zusammengefasst. Das neue Serviceheft aus der Reihe PraxisWissen bietet auf 24 Seiten grundlegende Informationen zu Themen, wie earztbrief, Medikationsplan, Telekonsile und Videosprechstunden. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten Tipps zur Umsetzung, kurze Checklisten und Hinweise auf weitere Informationen und Unterstützungsangebote. Die Broschüre kann kostenlos bei der Formularausgabe der KVSH bestellt werden: Tel. 04551 883 250 oder E-Mail: formular@kvsh.de F ilm - tipp 1 AU-Bescheinigung Berlin KV-on, das Web-TV der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, stellt in einem Service-Film dar, worauf beim Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu achten ist. Wann ist jemand arbeitsunfähig, welches Formular ist das richtige oder wie lange darf der Arzt die Bescheinigung rückdatieren auf diese und andere Fragen gibt der Beitrag Antworten. Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeit (AU) wurde Anfang 2016 vereinfacht. Seitdem gilt das neue Muster 1. Darin wurde der sogenannte Auszahlschein für Krankengeld integriert, sodass es für die AUBescheinigung nur noch ein Formular gibt. Der Filmbeitrag, der in der KV-on-Serie "Fit für die Praxis" erschien, ist im Internet unter www.kv-on.de/html/25585.php zu finden. aktuell 15

NACHRICHTEN KOMPAKT P ublikationen MQW mit neuer Spitze Servicebroschüre aktualisiert MQW/Kienitz P ra x isnetze Neuer Vorstand und Leitungsbeirat des MQW (v. li.): Frank Reisenbüchler, Dr. Ascan Jung, Kyra Derichsweiler, Dr. WulfPeter Wirsich, Klaus-Peter Neizel-Tönnies, Dr. Beate Tschirner, Burkhard Sawade, Dirk Hoeft, Hayo Garrelts. Nicht im Bild: Dr. Mark Jürgen Ketelsen Meldorf Das Medizinische Qualitätsnetz Westküste (MQW) will mit einem neuen Vorstand und Leitungsbeirat die ambulanten Strukturen des Gesundheitssystems in Dithmarschen weiter verbessern. Eine Umfrage hat gezeigt, dass die Patienten sehr zufrieden mit den Arztpraxen in der Region sind. Das ist uns aber auch ein Ansporn, die Zusammenarbeit noch weiter zu verbessern und die Abläufe zu optimieren, sagte der scheidende fachärztliche Vorstandssprecher Dr. Stefan Krüger auf der Mitgliederversammlung des Ärztenetzes. Krüger kandidierte nach zehnjähriger Vorstandsarbeit nicht wieder. Ihm folgt der Heider Radiologe Dirk Hoeft als fachärztlicher Vorstandssprecher. Als hausärztlicher Vorstandssprecher wurde Burkhard Sawade im Amt bestätigt. Auch Schatzmeister Frank Reisenbüchler wird mindestens noch eine weitere Wahlperiode im Amt bleiben. In den Leitungsbeirat des Vereins wurden folgende Haus- und Fachärzte gewählt: Dr. Ascan Jung, Kyra Derichsweiler, Dr. Wulf-Peter Wirsich, Klaus-Peter Neizel-Tönnies, Dr. Beate Tschirner, Dr. Mark Jürgen Ketelsen und Hayo Garrelts. F ilm - T ipp 2 Krankenbeförderung richtig verordnen Berlin Das Verordnen von Krankentransporten und Krankenfahrten wirft in den Praxen immer wieder Fragen auf. Was Ärzte wissen sollten und welche Besonderheiten es zu beachten gilt, erklärt das Web-TV KV-on in einem weiteren Kurzfilm. Niedergelassene Ärzte dürfen gesetzlich versicherten Patienten, die ambulant oder stationär behandelt werden, eine Krankenbeförderung verordnen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist. Doch in welchen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten und wann ist eine Genehmigung erforderlich? Diese und andere Fragen werden im Service-Film beantwortet, der im Internet unter www.kv-on.de/html/25076.php eingesehen werden kann. 16 Nordlicht Berlin Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Broschüre Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch Behörden aktualisiert. Die Publikation fasst Gesetze und Verordnungen zusammen, auf deren Grundlage Behörden, wie Gesundheitsämter, Gewerbeaufsichtsämter, Eichämter oder Regierungspräsidien, Arztpraxen begehen oder Informationen anfordern können. Neben den Hinweisen auf gesetzliche Pflichten sollen niedergelassene Ärzte bei der Erfüllung der Anforderungen unterstützt werden. Im Fokus stehen dabei die Themen Hygiene und Medizinprodukte. Zwei Sonderthemen werden behandelt: Der Arzt als Arbeitgeber und Gesetzliche Unfallversicherung. Zudem informiert die Broschüre über die Möglichkeiten der Begehung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen nach den Vorgaben der Gemeinsamen Selbstverwaltung. Im Anhang werden unter anderem Checklisten aufgeführt, die Behörden bei der Begehung verwenden. Einen weiteren Service für Ärzte bietet die Übersicht der Ansprechpartner zum Thema Hygiene und Medizinprodukte in den Kassenärztlichen Vereinigungen, sowie eine detaillierte Liste der behördlichen Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern für die verschiedenen Gesetze und Verordnungen. Die 100-seitige Broschüre kann als PDF-Datei im Internet heruntergeladen werden: www.kbv.de/media/sp/broschuere_begehungen.pdf aktuell 1/2 2017

gesundheitspolitik Weiterbildung Allgemeinmedizin Erfolgreicher Auftakt für Kompetenzzentrum Ein toller Tag für die Allgemeinmedizin war für Schleswig-Holsteins Gesundheits- Staatssekretärin Anette Langner der 8. Dezember. An diesem Tag fand die erste Veranstaltung des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin Schleswig-Holstein in Bad Segeberg statt. Fast 60 angehende Hausärzte waren in das Bildungszentrum der Ärztekammer gekommen. Außer von der Teilnehmerzahl zeigte sich Langner auch vom Konsens der ärztlichen Institutionen und Organisationen, die in dieser Frage an einem Strang ziehen, beeindruckt. D. Schnack Beteiligt sind die beiden Lehrstühle für Allgemeinmedizin in Kiel und Lübeck, die KVSH und die Ärztekammer. Langner ist unter diesen Voraussetzungen überzeugt, dass die Weiterbildung für Allgemeinmedizin attraktiver wird. Als alleinige Maßnahme für die Nachwuchssicherung der Hausärzte aber hält Langner das Kompetenzzentrum nicht für ausreichend. Langner sprach sich in Bad Segeberg unter anderem dafür aus, allgemeinmedizinischen- Inhalte an den Hochschulen zu stärken und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Hausärzte zu verbessern Zeigte sich beeindruckt: Staatssekräterin Anette Langner Die Kompetenzzentren sind vom Gesetzgeber im neuen Paragrafen 75a im Sozialgesetzbuch V geregelt. Sie sollen den angehenden Allgemeinmedizinern zusätzlich zu den bestehenden Modulen in Klinik und Praxis praxisnahe Begleitseminare und Mentoring-Inhalte anbieten. Außerdem sollen Ärzte, die in ihren 1/2 2017 Nordlicht aktuell 17

gesundheitspolitik Weiterbildung Allgemeinmedizin Praxen junge Kollegen weiterbilden, in Train-the-Trainer-Seminaren geschult und der gesamte Prozess wissenschaftlich evaluiert werden. Bis 2018 sollen die Kompetenzzentren flächendeckend in Deutschland arbeiten. Weiterbildungen aus einem Guss Schleswig-Holstein ist eines der ersten Bundesländer, das ein solches Zentrum gegründet haben. Zugleich hat sich der Norden für einen Sonderweg entschieden, weil das Zentrum dem Institut für Ärztliche Qualität, das Aktivitäten zur sektorenübergreifenden Versorgung bündelt, angegliedert wurde. Woanders behakeln sich die Organisationen, bei uns eben nicht, sagte die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Monika Schliffke, zu der in Schleswig- Holstein gefundenen Sonderlösung. Statt sich gegenseitig Konkurrenz in der Weiterbildung zu machen, bringe man die Erfahrungen aller Institutionen ein und schaffe damit den höchsten Nutzen für die Ärzte in Weiterbildung. Weiterbildungen aus einem Guss, eine inhaltliche und strukturelle Gestaltung der Weiterbildung, Unterstützung auf dem Weg durch die Weiterbildung und ein nahtloser Übergang zwischen Aus- und Weiterbildung sind Ziele des Kompetenzzentrums. Und: Die in diesem neuartigen Programm gemeinsam gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in der Allgemeinmedizin sollen von Anfang an hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auch auf andere Facharztgebiete überprüft werden. Die ärztliche Weiterbildung muss besser in die aktuellen Versorgungsstrukturen eingebettet werden, sagte der ärztliche Geschäftsführer der Ärztekammer, Dr. Carsten Leffmann. Er betonte, dass das Kompetenzzentrum auch auf Seiten der Weiterbildungsbefugten Aktivitäten entfalten wird. Die beiden Lehrstuhlinhaber der Institute für Allgemeinmedizin, Prof. Hanna Kaduszkiewicz (Kiel) und Prof. Jost Steinhäuser (Lübeck) versprechen sich neben einer höheren Qualität der Weiterbildung auch eine bessere Vernetzung der Weiterbildungsassistenten untereinander und eine Verkürzung dieser Zeit denn viele Assistenten bleiben noch immer deutlich über der Mindestdauer von fünf Jahren. Im Programm der Auftaktveranstaltung standen themenbezogene Workshops zu Kreuzschmerzdiagnostik, hausärztliche Diagnostik bei Patienten mit Schwindel, Diagnostik und Therapie häufiger Hautkrankheiten und Qualitätssicherung in der Sonografie. Geleitet wurden die Workshops von erfahrenen Allgemeinmedizinern aus Schleswig-Holstein. Wunsch der beteiligten Organisationen ist, mit dem Kompetenzzentrum möglichst alle Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin in Schleswig-Holstein zu erreichen und dafür die Resonanz der in den Krankenhäusern tätigen Assistenten noch zu verbessern. Die Termine für die weiteren Veranstaltungen des Kompetenzzentrums in diesem Jahr stehen bereits fest: 9. Februar 2017 7. September 2017 13. Mai 2017 14. Dezember 2017 Anmeldung: schriftlich per E-Mail oder Fax Kontakt: Nina Brunken, Tel. 04551 803 760, Fax 04551 803 751, E-Mail: akademie@aeksh.de, www.aeksh.de/akademie ort: Akademie für medizinische Fortund Weiterbildung, Esmarchstraße 4, 23795 Bad Segeberg Dirk Schnack, Journalist D. Schnack 18 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Stellenausschreibung gesundheitspolitik Institut für Ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein Geschäftsführer (m/w) Qualitätsmanagement - zunächst 50% der regulären Arbeitszeit - zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Institut für Ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein ggmbh gesucht. Das Institut wurde 2015 von den Schleswig-Holsteinischen Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung und Krankenhausgesellschaft gegründet, nicht zuletzt, um angesichts der Zentralisierungstendenzen der Berliner Gesundheitspolitik einen lokalen Knotenpunkt zu schaffen. Im Aufbau befindlich ist ein methodisches Kompetenzzentrum für Fragen der Qualitätsmessung, -beurteilung und -entwicklung für alle Einrichtungen in der Gesundheitsversorgung im nördlichsten Bundesland. Die drei Gesellschafterinnen stehen für beste lokale Vernetzung und hohe Expertise mit über 25-jähriger Tradition, zahlreichen Routineverfahren und spannenden Neuentwicklungen. Eine individuelle Zusammensetzung von unabhängigen und projektbezogenen Lenkungsgremien und Arbeitsgruppen eröffnet Anbietern, Kostenträgern, Berufsgruppen und verbänden, öffentlichen und politischen Institutionen usw. die Möglichkeit, entsprechende Projekte unter Nutzung des Know-hows durchzuführen. Der Sitz des Instituts ist in Bad Segeberg. Ihre Aufgaben: Ihr Profil: Repräsentation des Instituts nach außen Konzeptioneller und strategischer Aufbau sowie die Weiterentwicklung des Instituts in Kooperation mit Gesellschaftern und Lenkungsgremium Ansprechpartner für interessierte Institutionen und Auftraggeber Aufbau zeitgemäßer Organisations- und Arbeitsstrukturen für einen über Schleswig-Holstein verteilten Experten- und Mitarbeiterkreis Koordination anstehender Projekte Erstellung von Angeboten, Projektskizzen und Geschäftsberichten Monitoring der nationalen (und internationalen) Entwicklungen im Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung Verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit abgeschlossenem Hochschulstudium und beruflichen Erfahrungen im Gesundheitswesen; eine Zusatzqualifikation im Qualitätsmanagement wäre wünschenswert Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten und/oder im Qualitätsmanagement sowie in der Erstellung von Projektanträgen und Veröffentlichungen Leitungserfahrung Freude an Referenten- und Dozententätigkeit Persönlicher Bezug zum regionalen Gesundheitswesen wäre optimal Suchen Sie vielleicht aus einer bestehenden Beschäftigung oder aus der Selbstständigkeit heraus eine neue Herausforderung? Die Position bietet die mit ambitionierter Aufbauarbeit einhergehenden Chancen der Schaffung einer neuen Schleswig-Holsteinischen Marke mit dem Rückhalt dreier starker Partner. Sie wären das Gesicht des Instituts. Eine Vollzeitbeschäftigung ist je nach weiterer Entwicklung möglich. Ihre Bewerbung in elektronischer Form und unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und Ihres möglichen Eintrittstermins richten Sie bitte bis zum 10. März 2017 an den (Gründungs-)Geschäftsführer, Herrn Dr. Carsten Leffmann, der Ihnen unter den Kontaktdaten Tel. 04551 803 206 / carsten.leffmann@q-institut-sh.de bei Fragen auch gerne zur Verfügung steht. 1/2 2017 Nordlicht aktuell 19

gesundheitspolitik Konstituierende Sitzung Kontinuität an der Spitze Dr. Christian Sellschopp bleibt Vorsitzender der Abgeordnetenversammmlung (AV). Neuer stellvertretender Vorsitzender ist Dr. Thomas Maurer. Neues Führungsduo: Dr. Christian Sellschopp (l.) und Dr. Thomas Maurer Mit einem Traumergebnis bestätigten die Mitglieder des im Herbst neugewählten Selbstverwaltungsorgans der KVSH Dr. Christian Sellschopp als Vorsitzenden der Abgeordnetenversammlung. Der Kieler Chirurg, der dieses Amt bereits in der zurückliegenden Wahlperiode innehatte, erhielt alle 40 Stimmen. Sellschopp ist seit mehr als 20 Jahren berufspolitisch aktiv und gehört seit 2004 der Abgeordnetenversammlung an. Er ist auch Mitglied im Vorstand der Ärztekammer Schleswig-Holstein. stellvertretenden Vorsitzenden. Dies hatte er zu Beginn der Sitzung bekanntgegeben und Maurer als seinen Nachfolger vorgeschlagen. Neben der Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters standen weitere Gremienbesetzungen auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung, so die Wahl des Beirats, des ehrenamtlichen Vertreters aus Schleswig-Holstein in der KBV-Vertreterversammlung sowie der Mitglieder der beratenden Fachausschüsse und weiterer Ausschüsse (siehe Übersicht). Bedeutung des Ehrenamtes auf Bundesebene soll gestärkt werden Der Vorsitzende der AV nutzte die erste Sitzung nach den Wahlen auch, um ein Thema anzusprechen, das ihn schon in der zurückliegenden Wahlperiode bewegte: Die Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen innerhalb der KBV. Glückwunsch vom Vorstand: Dr. Monika Schliffke gratuliert Dr. Christian Sellschopp Neuer Stellvertreter Einen Wechsel gab es auf der Position des stellvertretenden Vorsitzenden. In dieses Amt wählten die Mitglieder der Versammlung mit 37 Stimmen Dr. Thomas Maurer, Hausarzt aus Nordfriesland. Der Allgemeinmediziner ist seit 1996 in Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung engagiert und zudem Landesvorsitzender des Hausärzteverbandes in Schleswig-Holstein. Sein Vorgänger in diesem Amt, Dr. Uwe Bannert, gehört der Abgeordnetenversammlung auch in der neuen Wahlperiode an, verzichtete aber auf eine erneute Kandidatur für die Position des Zu Beginn der abgelaufenen Wahlperiode im Frühjahr 2011 hatten die Abgeordneten eine Resolution verabschiedet, in der gefordert wurde, dass es auf KBV-Ebene ein Selbstverwaltungsorgan geben sollte, das sich ausschließlich aus ehrenamtlich tätigen Ärzten und Psychotherapeuten zusammensetzt. Derzeit besteht die KBV- Vertreterversammlung aus 60 Mitgliedern, von denen 26 ehrenamtlich tätige Ärzte und Psychotherapeuten sind. Die übrigen 34 Plätze nehmen hauptamtliche KV-Vorstände ein. Sellschopp erbat ein unterstützendes Votum, um sich weiterhin im Namen der schleswig-holsteinischen Ärzte und Psychotherapeuten für eine Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen auf Bundesebene einzusetzen. Er berichtete, dass er sich gemeinsam mit den Vorsitzenden von elf weiteren KV-Vertreterversammlungen mit der Forderung an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gewandt habe, das derzeit dem Bundestag vorliegende Selbstverwaltungsstärkungsgesetz zu nutzen, um die ehrenamtliche Kompetenz innerhalb der KBV zu stärken. Die Abgeordnetenversammlung gab Sellschopp ausdrücklich die erbetene Rückendeckung, um bei diesem Thema nicht locker zu lassen. Delf Kröger, KVSH 20 Nordlicht aktuell 1/2 2017

gesundheitspolitik Die neue Zusammensetzung der Gremien im Überblick Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung Dr. Christian Sellschopp Stellvertretender Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung Dr. Thomas Maurer Mitglieder des Beirates Dr. Uwe Bannert Heiko Borchers Dr. Thomas Maurer Dr. Christian Sellschopp Björn Steffensen Fachausschuss Hausärzte Katrin Berger Dr. Marc Dupas Dr. Thomas Fronzek Dr. Jens Hartwig Dr. Kurt Hügelmann Dr. Hans Irmer Dr. Axel Kloetzing Ullrich Krug Frank Reisenbüchler Michael Seifert Björn Steffensen Dr. Ralf Staiger KBV-Delegierter Dr. Andreas Bobrowski Stellvertretender KBV-Delegierter Dr. Uwe Bannert Finanzausschuss Dr. Hans Irmer Ullrich Krug Dr. Dennis Wolter Fachausschuss Psychotherapie Cornelia Berger Heiko Borchers Margret Erichsen-Frank Dr. Karsten Krause Dirk Krebs Dr. Katharina Laban Dr. Angelika Nierobisch Dr. Dietmar Ohm Dagmar Schulz Stephan Ludwig Stolz Anja Walczak Dr. Andreas Ziegler Fachausschuss Fachärzte Dr. Franz-Bernhard Bambas Dr. Andreas Bobrowski Dr. Stefan Hargus Dr. Martina Horn Dr. Jan Keßeböhmer Dr. Thomas Quack Doris Scharrel Dr. Robert Schulz Dr. Michael Schroeder Sven Tetzlaff Dr. Enno Warncke Dr. Dennis Wolter Disziplinarausschuss (ärztliche Mitglieder) Heiko Borchers Dr. Christian Hauschild Dr. Ingeborg Kreuz Eine vollständige Übersicht über die Ausschussbesetzungen, einschließlich der stellvertretenden Mitglieder, finden Sie auf der Homepage der KVSH, www.kvsh.de oder direkt unter: www.av-wahl.de/aktuelles-termine/ 1/2 2017 Nordlicht aktuell 21

PRAXIS & KV Interview Es bleibt alles in unserer Hand Ab April 2017 kommen als Folge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes wichtige Veränderungen auf die psychotherapeutischen Praxen zu. Heiko Borchers ist Vorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung Landesgruppe Schleswig- Holstein. Er erläutert, was bisher feststeht. Nordlicht: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Psychotherapie-Richtlinie umfassend überarbeitet. Was sind die wichtigsten Ergebnisse? Heiko Borchers: Es gibt ab April dieses Jahres zwei neue Leistungen: die psychotherapeutische Sprechstunde und die Akuttherapie. Die Kurz- sowie Langzeittherapie haben sich verändert und eine Rezidivprophylaxe wurde eingeführt. Außerdem wurden viele Details, wie die telefonische Erreichbarkeit und das Antrags- und Gutachterverfahren neu geregelt. Somit haben wir jetzt eine neue Richtlinie umzusetzen, und außerdem steht uns mit der Sprechstunde noch etwas vollkommen Neues ins Haus. Nordlicht: Einige Experten sprechen bereits von einer der größten Strukturreformen seit der Einführung des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 1999. Gefällt Ihnen, was beschlossen wurde? Borchers: Insgesamt gesehen kommen Veränderungen auf unseren Beruf zu, wie es sie lange nicht gegeben hat. Durchweg begeistert sind wir Psychotherapeuten davon nicht. Schon durch die Teilbeanstandung des Bundesgesundheitsministeriums am ersten Vorschlag des G-BA wurde deutlich, dass streckenweise wohl schlampig gearbeitet wurde. Aber nun haben wir diese neue Richtlinie, auch das Gesundheitsministerium ist jetzt damit einverstanden und somit müssen wir zunächst einmal damit umgehen. Nordlicht: Was steht noch im Gesetz, was Auswirkungen auf die Arbeit der Psychotherapeuten hat? Borchers: Im Gesetz steht, dass zeitgleich mit Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen zu erweitern sind. Sie sollen für die Vermittlung eines Termins für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden und der sich aus der Abklärung ergebenden zeitnah erforderlichen Behandlungstermine eingesetzt werden. Die KVSH wird deshalb das Modell der Terminvermittlung an die Fachärzte über die Terminservicestelle ab April dieses Jahres auf die Psychotherapeuten ausweiten. Nordlicht: Was spricht für diese Vorgehensweise? Borchers: Unabhängig davon, ob es ab April dann tatsächlich ausreichend Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde zu vermitteln gibt, ist es schlichtweg praktikabel und wirtschaftlich, innerhalb einer Kassenärztlichen Vereinigung für alle ein und dasselbe System zu haben. Aber davon einmal abgesehen: Das System der KVSH hat gegenüber vielen anderen Modellen, die es innerhalb der Republik gibt, den großen Vorteil, dass es die tatsächliche Terminierung in den Praxen belässt. Der Psychotherapeut, der von der Terminservicestelle ausgewählt wurde, kann selbst und direkt mit dem Versicherten einen Termin vereinbaren. Die Modelle anderer KVen sehen vor, dass wir sechs bis acht Wochen im Voraus konkrete Termine benennen müssen. Nordlicht: Warum wäre das ein Problem? Borchers: Diese festen Termine müsste ich in meinem Wochenplan für die Terminservicestelle der KV frei halten. Wenn ich Pech habe, werden sie aber gar nicht benötigt, sprich gar nicht vermittelt. Ob ich diese Zeiten dann noch kurzfristig mit anderen Patienten belegen kann oder nicht, wäre dann mein Problem. Nein danke! Bei aller grundsätzlichen Abneigung gegen die Terminservicestellen wähle ich dann doch lieber das Modell der KVSH, denn da bleibt die Terminierung in der Hoheit meiner Praxis und der Eingriff in die Praxisorganisation fällt so gering wie möglich aus. Nordlicht: Im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses wurden auch andere Modelle zur psychotherapeutischen Sprechstunde diskutiert. Die Krankenkassen schlugen die Einrichtung von Intelligenten Koordinierungsstellen vor. Was war geplant? 22 Nordlicht aktuell 1/2 2017

PRAXIS & KV Borchers: Naja, die Krankenkassen meinten, sie könnten es besser. Sie waren der Ansicht, sie könnten mit der Installierung von sogenannten Koordinierungsstellen in ihren Filialen ihre Versicherten besser beraten und lenken eben auch weg von der psychotherapeutischen Behandlung. Dahinter steckt die Annahme, dass vielen Versicherten, die sich bei einem Psychotherapeuten in Behandlung begeben, auch anderweitig geholfen werden könnte. Nordlicht: Ist das denn so falsch? Borchers: Ich halte diese Annahme für vollkommen falsch. Sie geht an unseren Erfahrungen vorbei und sie widerspricht auch allen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Verbreitung von psychischen Erkrankungen und deren Behandlungsbedürftigkeit innerhalb der Bevölkerung. Nun ist, sozusagen als Kompromiss, die psychotherapeutische Sprechstunde zur Koordinierung herausgekommen. Sie liegt jedoch ein wichtiges Detail in den Händen der Psychotherapeuten selbst und nicht bei den Krankenkassen. Nordlicht: Was soll die psychotherapeutische Sprechstunde genau leisten? Borchers: Ich möchte vorab noch einmal klarstellen, dass es die psychotherapeutische Sprechstunde auch unabhängig von der Terminservicestelle sozusagen als verpflichtender Zugang zur Psychotherapie für die Versicherten geben wird. Das ist wichtig, wird jedoch oft missverstanden. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt. Unter Umständen finden auch eine orientierende diagnostische Abklärung und eine erste differenzialdiagnostische Abklärung statt. Nordlicht: Wie sollten sich Ihre Kollegen auf den Start der psychotherapeutischen Sprechstunde via Terminservicestelle vorbereiten? Borchers: Zunächst bedarf es Informationen darüber, wie das in Schleswig-Holstein laufen soll. Die KVSH wird dazu rechtzeitig informieren, unter anderem im Nordlicht und auf zwei Informationsveranstaltungen. Außerdem würde ich vorschlagen, sich zunächst einmal ganz gelassen zu überlegen, was das Ganze tatsächlich für den Wochenplan meiner Praxis bedeuten könnte. Da die konkrete Terminierung mit dem Versicherten in jedem Fall bei meinem Praxispersonal oder bei mir selbst liegt, habe ich doch alles im Griff. Sollte sich dann tatsächlich jemand über die Terminservicestelle in meiner Praxis melden, sehe ich in Ruhe zu, ob und wann ich ihn unterbringen kann. Es geht bei der Vorbereitung des 1. Aprils 2017 das Datum des Inkrafttretens der neuen Psychotherapie-Richtline sowie der Erweiterung der Terminservicestelle auch darum, sich nicht durch vorgestellte Annahmen und Vermutungen in Furcht und Schrecken versetzen zu lassen. Meine Kollegen müssten darin eigentlich Experten sein. Das Interview führte Jakob Wilder, KVSH Terminvermittlung Psychotherapie Was Sie wissen müssen Einladung zu Informationsveranstaltungen Ab April 2017 ist die Terminservicestelle der KVSH auch für die Vermittlung von Psychotherapeuten zuständig. Damit Ihre Praxis die neuen Anforderungen auch umsetzen kann, bietet die KVSH zwei Informationsveranstaltungen für Psychotherapeuten und ihre Teams an. Diese werden jeweils in der Stadthalle Neumünster, Kleinflecken 1, 24534 Neumünster stattfinden am Dienstag, 28. Februar 2017, 16.00 bis 18.30 Uhr, am Donnerstag, 2. März 2017, 16.00 bis 18.30 Uhr. Melden Sie sich bitte für einen dieser Termine im ekvsh-portal www.ekvsh.de bis zum 21. Februar 2017 an. Sobald Sie sich in das Portal einloggen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis auf die Anmeldemöglichkeit. Dort bitten wir Sie anzugeben, zu welcher der beiden Veranstaltungen Sie kommen werden und mit wie vielen Personen. Wenn Sie organisatorische Fragen haben, wenden Sie sich gern an Sandra Schubert aus der Abteilung Gesundheitspolitik und Kommunikation, Tel. 04551 883 429, E-Mail: sandra.schubert@ kvsh.de Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. 1/2 2017 Nordlicht aktuell 23

PRAXIS & KV Bilanz Kaum Anrufe unter dieser Nummer Die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein funktioniert, die Nachfrage hält sich allerdings weiter in Grenzen. So sieht die Bilanz ein Jahr nach dem Startschuss für die TSS aus. Weitere Erkenntnis: Die Termintreue von Patienten lässt zu wünschen übrig. Erhebung Termintreue 242 teilnehmende Ärzte 249.431 vergebene Termine 15.088 Patienten zum Termin nicht erschienen 9.745 Patienten, die innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin abgesagt haben istock.com/spauln Am 25. Januar 2016 nahm die TSS, zu deren Einrichtung die KVSH per Gesetz verpflichtet worden war, ihren Betrieb auf. Seitdem konnten rund 3.400 Patienten an eine Facharztpraxis zwecks Terminvereinbarung vermittelt werden. Alle Vermittlungen fanden in der gesetzlich vorgegebenen Frist statt, sodass kein Patient zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus geschickt werden musste. Die Zahlen im Einzelnen Insgesamt haben 9.042 Patienten die TSS angerufen (Stand: 15. Januar 2017). Davon legten 2.181 Anrufer bereits während der Bandansage auf. Die Bandansage enthält den Hinweis, die Krankenversicherungskarte und die Überweisung bereitzuhalten und übliche Datenschutzhinweise. wurden 6.861 Anrufe von den Mitarbeiterinnen der TSS persönlich entgegengenommen. erfüllten 3.428 Anrufer die gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung der TSS, sodass ihnen eine Facharztpraxis zur Terminvereinbarung angeboten werden konnte. Bei der Differenz zwischen angenommenen Anrufen und Vermittlung einer Facharztpraxis handelt es sich unter anderem um Patienten, die die gesetzlichen Vermittlungsvoraussetzungen nicht erfüllten (z. B. keine Überweisung) oder aber nur eine Frage zum Verfahren hatten, aber keine konkrete Terminanfrage. In der Rangliste der Fachgebiete, die am stärksten über die TSS abgefragt werden, stehen Ärzte für Nervenheilkunde/Neurologen ganz oben. Danach folgen Psychiater, Kardiologen, Radiologen mit MRT und Rheumatologen. Während die Vermittlungsquote bei 100 Prozent liegt, ist die Nachfrage der Patienten bei der TSS weiterhin sehr gering. Zum 24 Nordlicht aktuell 1/2 2017

PRAXIS & KV Erhebung Termintreue Anteil, der nicht wahrgenommenen Termine nach Facharztgruppen. Phoniater 9,56 % Nervenärzte 8,80 % Pneumologen 8,48 % HNO-Ärzte 7,81 % Endokrinologen 7,51 % Neurologen 4,85 % Psychiater 4,44 % Fachinternisten ohne Schwerpunkt 4,34 % Hausärzte 3,36 % Onkologen 2,72 % Anteil der Patienten, die innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin abgesagt haben nach Facharztgruppen. Kinder- und Jugendpsychiater ohne Sozialpsychiatrie 10,91 % Psychiater Onkologen Rheumatologen Kinder- und Jugendpsychiater ohne Sozialpsychiatrie Phoniater Fachinternisten ohne Schwerpunkt Endokrinologen Radiologen Kardiologen u. Angiologen 2,86 % 2,83 % 2,54 % 2,11 % 1,97 % 5,18 % 5,04 % 6,69 % 8,50 % Vergleich: Pro Jahr gibt es in Schleswig-Holsteins Praxen rund 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle. Statistisch gesehen stehen also einem einzigen durch die TSS zustande gekommenen Termin etliche Tausend Arztbesuche gegenüber, die direkt zwischen Patient und Praxis vereinbart worden sind. Die geringe Inanspruchnahme der TSS zeigt, dass die bewährten Wege zur Terminvereinbarung bei einem Facharzt trotz anderslautender Aussagen der Politik funktionieren. Ohnehin ist die TSS für medizinisch dringliche Fälle untauglich, da die gesetzlich vorgesehene Frist von vier Wochen dazu gar nicht passen kann. Ein Patient muss bei ernsthaften Erkrankungen schnell ärztliche Hilfe bekommen und das geschieht auch in den Praxen im Land. Die bisherigen Überweisungswege und der kurze Draht zwischen Hausarzt und Facharzt, wenn ein Patient zügig weiter behandelt werden muss, haben sich bewährt. Die Terminservicestelle löst nicht das Problem des Facharztmangels, auch haben längere Wartezeiten auf einen Termin selten etwas mit schlechter Praxisorganisation zu tun, sondern sind Ausdruck eines Mangels. In Schleswig- Holstein gibt es schon jetzt zu wenig Nervenärzte, Schmerztherapeuten und Rheumatologen, um der Patientennachfrage gerecht zu werden. Eine staatliche Termingarantie ändert daran nichts. Jeder zehnte Patient nimmt Termin nicht wahr Ein Problem ist allerdings die fehlende Termintreue von Patienten: Knapp zwölf Prozent der abgesprochenen Termine nahmen die Versicherten, die sich vorher bei der TSS gemeldet hatten, nicht wahr. In 188 Fällen erschienen die Patienten nicht in der Praxis, ohne den Termin abzusagen. In 195 Fällen wurde der Termin zumindest vorher abgesagt. Diesen Trend zur fehlenden Termintreue gibt es nicht nur bei der TSS, sondern generell. Dies bestätigen Ergebnisse einer Erhebung, die die KVSH zwischen September und November 2016 unter rund 120 Haus- und Fachärzten durchgeführt hat (s. Grafiken). Diese hatten in diesem Zeitraum an ihre Patienten mehr als 250.000 Termine vergeben. Jeder zehnte Patient nahm seinen Termin nicht wahr. Entweder erschien der Patient ohne vorherige Absage nicht zum Termin (rund 6 Prozent), oder sagte erst sehr kurzfristig einen Tag vorher ab (rund 4 Prozent). Wenn Patienten Termine platzen lassen und damit für andere wartende Versicherte blockieren, ist das nicht nur ärgerlich, sondern geht auch zulasten der Ärzte. Bleibt ein Patient einem Termin ohne Absage fern, entstehen gerade Fachärzten Kosten, da die Untersuchungen in ihren Praxen oft eine besondere Vorbereitung und längere Behandlungszeiten erfordern. Dies ist zum Beispiel bei MRT-Terminen Quelle: KVSH beim Radiologen der Fall. Wird ein Termin nicht wahrgenommen, kann dieser meist nicht einfach für den nächsten Patienten genutzt werden, da die Geräte individuell auf die jeweilige Untersuchung eingestellt werden müssen. Offenbar betrachten Patienten Termine immer öfter als unverbindlich. Die KVSH appelliert daher an die Eigenverantwortung der Patienten und wünscht sich bei diesem Thema auch die Unterstützung der Krankenkassen und der Politik. Es geht um einen schonenden Umgang mit den Ressourcen im Gesundheitswesen. Marco Dethlefsen, KVSH 1/2 2017 Nordlicht aktuell 25

PRAXIS & KV Neue Wirtschaftlichkeitsprüfung Vom Kopf auf die Füße Bevor Sie diesen Artikel zur neuen Wirtschaftlichkeitsprüfung mit der Erwartung lesen, diese in ihrer neuen Spielart in der Tiefe zu verstehen, so müssen wir Sie leider enttäuschen. Das ist unmöglich und in den meisten Fällen auch unnötig. Kassenärztliche Vereinigungen, die hier totale Verständlichkeit für Ihre Ärzte fordern, sind wie Airlines, die den Passagieren die Verdrahtung von Flugzeugen erklären. Für Flugzeuge und Wirtschaftlichkeitsprüfung gilt: Einfach geht nicht! Die zugrunde liegenden Gesetze, Verträge, Urteile etc. nehmen tausende Seiten ein, die Algorithmen zehntausende Programmierzeilen und jedes Jahr fließen Millionen Datensätze ein. Auch das Versorgungsstrukturgesetz von 2014 setzt hier an. Der Gesetzgeber regelt darin das Notwendige zur Reformierung der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die konkrete Ausgestaltung wurde der Selbstverwaltung übertragen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband mussten sich bis zum 31. Oktober 2015 lediglich auf KV übergreifende Mindeststandards einigen. Diese Rahmenvorgaben enthalten nur eines nicht: Die Vorgabe, wie geprüft werden soll. Also viel Spielraum für die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein und die Krankenkassen(-verbände). Für Schleswig-Holsteiner, die wir unsere Freiheit lieben und wissen damit umzugehen, optimale Ausgangsvoraussetzungen. istock.com/rogerashford Wirklich wichtig für Ärzte sind eigentlich nur drei Dinge: 1. Einhaltung der Zielvereinbarung für Arzneimittel, 2. der Vergleich von Budgets und Verordnungskosten und 3. die Wirtschaftliche Verordnung im Einzelfall. Wenn es hier oder an anderer Stelle doch ein Problem gibt, dann lösen dies unsere Mitarbeiter gern. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung sollte kein Kernthema in den Köpfen der versorgenden Ärzte sein. Warum ändern wir etwas? Entzwei und gebiete! Tüchtig Wort ; Verein und leite! Beß rer Hort! Die KVSH und die Krankenkassen haben den ersten machiavellischen Teil dieser Maxime Goethes kraft Gesetz bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung umsetzen müssen. Das Prüfwesen wurde regionalisiert und erstmals seit den 90er Jahren grundsätzlich geändert. Inwieweit mittelfristig der zweite Teil der Maxime zum Tragen kommt, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Die Umgestaltung war notwendig geworden, da die traditionelle ambulante Versorgung kassenübergreifend umfassend geprüft wurde und neue Versorgungs-/Kooperationsformen meist ausgespart blieben. Fehlanreize waren die Folge. In 2016 nahmen wir uns der Mammutaufgabe an, mit deregionalisierten Krankenkassen das emotional politische Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung aus Sicht der Ärzte vom Kopf auf die Füße zu stellen. Von Anfang an standen dabei für den KV-Vorstand drei Dinge als unverhandelbar fest: 1. Gleichbehandlung der Arztgruppen, 2. keine Angstmacherei und 3. Verbesserung der Patientensteuerung/-versorgung. Diese Ziele haben wir mit den getroffenen Regelungen verwirklicht. Waren die Richtgrößen vielleicht doch gut? Nein! Früher erhielt die Praxis fallbezogene Richtgrößen. Im Laufe jedes Quartals wurden Patienten je nach Status (zuletzt nach Altersklassen) gezählt, mit den Eurobeträgen der Richtgrößen multipliziert und voilà die Richtgrößensumme (von Ärzten und Mitarbeitern hartnäckig Budget genannt) war bestimmt. Die Richtgrößen wurden nach einem mit den Krankenkassen abgestimmten Algorithmus errechnet, die 30 Millionen Verordnungen Schleswig- Holsteins undurchschaubar zu Richtgrößen konzentriert. Die zugrunde liegenden Fallzahlen konnte kein Praxisverwaltungssystem exakt bestimmen und man brauchte Patienten, die nichts oder fast nichts verordnet bekamen, um den Freiraum für Verordnungen bei teuren Patienten zu schaffen. Der dafür im Jargon verwandte Begriff Verdünner führte schon hin und wieder zu Unmut, da diese Patienten oft mehr Zeit und ärztliches Engagement erfordern als die sogenannten Rezeptpatienten. Teure Wirkstoffe und Pharmakotherapien, sofern zugelassen und indikationsgerecht verordnet, wurden im System der Richtgrößen aus den Kosten herausgerechnet, z. B. vor der Wirtschaft- 26 Nordlicht aktuell 1/2 2017

PRAXIS & KV lichkeitsprüfung in Abzug gebracht. Diese Praxisbesonderheiten wurden jedes Jahr mit viel Akribie neu mit den Krankenkassen verhandelt. Eine Ärztin beklagte hierzu fassungslos: Ich habe den Krankenkassen bei den Praxisbesonderheiten 100.000 Euro eingespart, bei den restlichen 50.000 Euro habe ich um 890 Euro überschritten. Unfassbar, das müssen die doch im Ganzen betrachten!. Sie mussten nicht und sie wollten nicht. Dennoch hat es trotz vieler offensichtlicher Ungerechtigkeiten 14 Jahre gedauert, bis den Akteuren in Berlin klar war: Die Richtgrößen müssen weg. Zwei Jahre später waren auch die Krankenkassen im Boot. Vielen Ärzten war dies schon immer klar. Durch welche Systematik wurden die Richtgrößen abgelöst? Um einige der Probleme zu beheben, wurde die Richtgrößenprüfung für 2017 durch eine MRG-Prüfung (MRG = Morbidity Related Groups = Morbiditätsbezogene Gruppierung) ersetzt. Diese wurde in Schleswig-Holstein gemeinsam mit Ärzten, Mathematikern, Pharmakologen und Statistikern entwickelt. Die MRG-Systematik ist leicht zu verstehen: Jeder Patient mit Verordnungen wird einer MRG zugeordnet. Die MRG ist eine morbiditätsbezogene Gruppe (Morbidität des Patienten). Im Arzneimittelbereich erfolgt die Gruppierung auf Basis der verordneten Wirkstoffe, bei den Heilmitteln vorerst nur auf Basis des Alters des Patienten. Wenn alle Patienten ihre MRG zugeordnet bekommen haben, so können die Durchschnittskosten der Patienten in einer bestimmten MRG ermittelt werden. Diese Durchschnittskosten sind gleichzeitig der Sollwert für alle Patienten in der MRG. Zählt man alle Sollwerte der Patienten eines Arztes zusammen, so ergibt sich ein Arztbudget. Die Summe der Arztbudgets ergibt das Praxisbudget. Um den Ärzten eine neue Orientierung für 2017 zu geben, wurde die MRG-Systematik auf Verordnungen der Jahre 2015/2016 angewendet und Steuerungsvolumina (Budgets) für 2017 prognostiziert. Diese haben alle in Schleswig-Holstein zugelassenen und ermächtigten Ärzte, die Arznei- und Heilmittel verordnen können, im Dezember 2016 per Anschreiben mitgeteilt bekommen. Diese Prognose konnte natürlich nur gelingen, wenn die Ärzte in der jüngeren Vergangenheit stetig verordnet hatten. Bei einigen Hauptbetriebsstätten (insbesondere Psychiatern) war dies aber nicht der Fall und wir haben vorerst kein Volumen mitgeteilt. Neue Ärzte erhielten ein fachgruppendurchschnittliches Volumen. Dies hat verständlicherweise zu einigen besorgten Anrufen der betroffenen Ärzte geführt: Darf ich etwa nichts mehr verordnen? Derzeit gehen wir den Einzelfällen nach, oftmals liegen die Gründe auch in der Anwendung von Filtern bei der Berechnung. Diese Anfangsprobleme bei ca. drei bis vier Prozent der Praxen werden wir rechtzeitig beheben. Neben vielen Rückmeldungen zu den Steuerungsvolumina gab es einige Ärzte, deren besondere Versorgungssituation (noch) nicht durch die MRG-Systematik abgebildet wird. Dies betrifft aber deutlich weniger Ärzte als in der (Richtgrößen-)Vergangenheit. Wo es aber tatsächlich schwer sein kann die Wirtschaftlichkeit von Verordnungen zu prüfen, sind die Volkskrankheiten mit sehr unterschiedlichen Schweregraden: insbesondere Diabetes mellitus und Schmerzen. Diese behandelt sowohl der Hausarzt als auch ein als Hausarzt zugelassener Spezialist: der Diabetologe/ Schmerztherapeut. Letzterer betreut kränkere und damit meist verordnungsintensivere Patienten. Das Gleiche gilt für Glaukomschwerpunktpraxen. Andere Besonderheiten (z. B. Onkologie, Allergologie, Rheuma, Psoriasis oder Osteoporose) erkennt die Systematik sehr gut. Bei den Richtgrößen musste noch alles manuell von der Prüfungsstelle anerkannt werden. Bei den Heilmitteln sind die Besonderen Verordnungsbedarfe und Langfristverordnungen (Katalog: Blaues Heft ) im Steuerungsvolumen enthalten. Diese Verordnungen werden aber in der tatsächlichen Prüfung nicht berücksichtigt bzw. als Praxisbesonderheit herausgerechnet. Das mitgeteilte Steuerungsvolumen dient in der Prüfung übrigens nur als untere Schwelle. Das heißt, egal, was sich in 2017 ändert, dieser Budgetwert ist sicher. In der Prüfung errechnet die Prüfungsstelle in 2019 mit den realen Verordnungen des Arztes und der Fachgruppe aus 2017 ein neues Budget (Prüfvolumen). Aufgrund der Preissteigerungen und steigenden Patientenzahlen dürfte sich das Budget also bei sonst gleicher Arbeitsweise der Ärztinnen und Ärzte nochmals erhöhen. Und dies ist eben das Neue, dass nicht die Praxis am Ende des Quartals eine Richtgrößensumme erhält, die aufgrund der Abgabe eines Behandlungsscheins durch den Patienten entsteht, sondern der Patient eine an seine Krankheitslast angepasste MRG erhält. Das heißt der behandelte Patient steht im Mittelpunkt der Betrachtung. Was haben wir noch ändern können? Neben der Ablösung der Richtgrößenprüfung wurden weitere Verbesserungen erreicht. Bei erstmaliger Auffälligkeit, egal in welchem Bereich (außer Einzelfallprüfung), wird beraten und nicht regressiert. Neuzugelasse Ärzte werden mindestens zwei Jahre von Prüfmaßnahmen freigestellt. Zwei Punkte möchten wir jedoch besonders herausstellen: 1. Unabänderbare Krankenhausentlassmedikation wird als Praxisbesonderheit anerkannt, 2. Überschreitungen der Zielvereinbarung werden mit Unterschreitungen bei der MRG-Prüfung verrechnet. Diese Regelungen gibt es nur in Schleswig-Holstein und beide sind aus dem Feedback engagierter Hausärzte entstanden. Auch an alle anderen Ärzte vielen Dank für Ihre Hinweise und die wirtschaftliche Verordnungsweise. Schleswig-Holstein ist das Land mit den niedrigsten Arzneimittelverordnungskosten je Versicherten. Wo gibt es zusätzliche Informationen? Die zugrunde liegenden Verträge können Sie auf www.kvsh.de abrufen. Bei Fragen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung können Sie unser Beratungsteam gern unter Tel. 04551 883 304 oder der E-Mail: verordnungen@kvsh.de kontaktieren. Timo Emcke, Stephan ReuSS, KVSH 1/2 2017 Nordlicht aktuell 27

PRAXIS & KV Welt-AIDS-Tag HIV bleibt gefährlich Immer mehr heterosexuell lebende Menschen in Osteuropa infizieren sich mit dem Erreger. istock.com/4421010037 Allen Bemühungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Trotz, gehört HIV weiter zu den größten gesundheitlichen Bedrohungen in Europa, besonders im östlichen Teil. Die kumulative Zahl der infizierten Menschen ist erstmals auf zwei Millionen angestiegen. Zudem sind ca. 140.000 Menschen europaweit infiziert, ohne es zu wissen. Kurz vor dem Welt-AIDS-Tag Anfang Dezember hatten die Organisationen, die Informationen, Hilfe und Unterstützung für HIV- Infizierte/AIDS-Erkrankte geben, einen gemeinsamen Appell veröffentlicht: Es ist Zeit für die (HIV-) Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP). Unterzeichner sind die Deutsche AIDS-Gesellschaft, der HIV-Ärzte-Verbund und die Deutsche AIDS-Hilfe. Der Tenor des Appells lautet: Die Chance der Möglichkeiten einer Prophylaxe mit dem, für diese Indikation, neu zugelassenem Medikament Truvada nutzen und Neuinfektionen verhindern. Studien haben Truvada als PrEP wirksam und sehr zuverlässig befunden. Seit Oktober 2016 ist das Medikament in Deutschland mit dieser Indikation verschreibungsfähig. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erklärt sich bisher für nicht zuständig, da laut Stellungnahme durch den Vorsitzenden des G-BA, Josef Hecken, eine medikamentengestützte Prophylaxe keine Grundlage in der Gesetzgebung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe und der Bereich des Sexualverhaltens der individuellen Lebensgestaltung zugehöre, in dem keine Leistungsansprüche an die GKV greifen. So ist Truvada bisher nicht zulasten der Krankenkassen verordnungsfähig. Mit einem Monatspreis von ca. 820 Euro für 30 Tabletten dürfte dies auch für die meisten Menschen mit riskantem Sexualverhalten eine unüberwindliche Hürde sein. Die Betroffenen sind insbesondere homo- und bisexuelle Männer mit häufigen, ungeschützten sexuellen Kontakten. Einzelne europäische und außereuropäische Staaten, z. B. Frankreich, Norwegen und die USA, haben Truvada in ihre Leistungsportfolio ihrer Gesundheitssysteme bereits übernommen. In Frankreich liegt die Zahl der Personen, die zulasten der Krankenkassen mit Truvada behandelt werden, bei etwa 1.700. Auf Deutschland hochgerechnet sollte es auch hierzulande eine überschaubare Zahl sein. Die Organisationen appellieren gleichfalls an die niedergelassenen Ärzte, häufiger als bisher, ihren Patienten HIV-Tests anzubieten, da etwa die Hälfte der HIV-Infizierten gar nicht weiß, dass sie infiziert sind. Die Forderung nach einem Beschluss des G-BA und damit einer baldigen Kostenübernahme durch die GKV sowie der Reduktion des Preises an die Adresse des Herstellers runden den Appell ab. In Stellungnahmen der Organisationsmitglieder wird noch einmal die besondere Bedeutung der Anwendung von Kondomen zum Schutz auch vor anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen betont, der aber vor allem den Menschen mit riskantem Sexualverhalten nicht immer gelingt. Truvada ist kein Ersatz für Safer- Sex. 28 Nordlicht aktuell 1/2 2017

PRAXIS & KV Daten & Fakten zu HIV/AIDS weltweit Weltweit leben etwa 36,7 Millionen Menschen mit HIV. Pro Jahr kommt es zu ca. 2,1 Millionen Neuinfektionen, davon etwa 240.000 bei Kindern. Nur 46 Prozent der Betroffenen haben bislang Zugang zu den lebensnotwendigen Medikamenten. Seit Anfang der 80er Jahre bis 2013 haben sich etwa 78 Millionen Menschen mit HIV infiziert; 39 Millionen Menschen sind bereits an den Folgen gestorben, 2015 waren es weltweit etwa 1,1 Mio. Menschen. Mit fast 70 Prozent aller HIV-Neuinfektionen ist Afrika südlich der Sahara am stärksten betroffen. Besonders in Ost-Europa und Zentralasien ist die Zahl der Neuinfektionen deutlich gestiegen, 2015 allein um 190.000. In Deutschland leben heute rund 85.000 Menschen mit HIV. Etwa 30.000 Menschen sind bisher in Deutschland an den Folgen von AIDS gestorben. Datenquelle: weltaidstag.de In 50 Ländern der Europäischen Region ergibt sich folgendes Bild zur Zahl der HIV-Neuinfektionen: 27.022 Fälle für die westliche WHO-Region (+18 Prozent), 5.297 Fälle in der mittleren WHO-Region (+3 Prozent) und 121.088 neue HIV-Fälle in der östlichen WHO-Region (+79 Prozent). Die Zahl der AIDS-Fälle hat sich in zehn Jahren um 80 Prozent erhöht, die Zahl der Neuinfektionen verzeichnet eine Verdopplung im selben Zeitraum. Im östlichen Teil der Europäischen Region der WHO haben die Neuinfektionen ein bisher ungeahntes Ausmaß erreicht und sind in der Mitte der russischen Gesellschaft auch und gerade bei heterosexuell orientierten Menschen des Mittelstandes angekommen. Staatliche und Nicht Regierungs Organisation-Aktivitäten (NGO) zur Aufklärung und Eindämmung fehlen in Osteuropa fast völlig und werden durch konservative Werthaltungen und Ablehnung der Kirchen und ihrem Einfluss auf staatliche Repräsentanten und Institutionen konterkariert, was z. B. die öffentliche Propagierung des Kondomgebrauchs angeht. In Deutschland sind nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) etwa 84.700 Menschen derzeit mit HIV infiziert, d. h. es gibt keine nennenswerte Veränderung gegenüber den Vorjahren. Eine antiretrovirale Kombinationstherapie erhalten ca. 60.700 infizierte Personen. Etwa die Hälfte der bisher nicht antiretroviral behandelten Infizierten wissen vermutlich gar nicht, dass sie das Virus in sich tragen. HIV-Prävention ist in Deutschland Dank der Aufklärung durch staatliche und nichtstaatliche Organisationen in Schulen und in der Öffentlichkeit vergleichsweise erfolgreich. 2015 traten dennoch ca. 3.900 Neuinfektionen auf. Die vom RKI genannten Zahlen werden jährlich auf der Grundlage neuer Berechnungsmodelle und Datenquellen veröffentlicht, auch für zurückliegende Jahre. Dies macht die angegebenen Zahlen schwer vergleichbar. (Quelle: RKI Epidemiologisches Bulletin 46/2016) Die im Jahr 2015 aufgetretenen ca. 3.900 Neuinfektionen teilen sich wie folgt auf: 2.200 Männer, die mit Männern Sex haben, 700 Übertragungen durch heterosexuelle Kontakte und 250 durch intravenösen Drogengebrauch. Mutter-Kind-Transmissionen liegen unter zehn pro Jahr. 460 Todesfälle traten 2015 infolge der Erkrankung mit HIV/AIDS auf. Die große Unbekannte in der oben aufgemachten Rechnung sind diejenigen Menschen, die nichts von ihrer Infektion wissen, da sie sich keinem Test unterziehen. Dies sind mehr als ca. 12.600 Personen. Dies betrifft laut WHO, wie überall auf der Welt, vor allem Männer jeden Alters und junge Frauen besonders im jugendlichen Alter. Für Schleswig-Holstein ergeben sich folgende Zahlen: Gesamtzahl der mit HIV infizierten Menschen ca. 1.500, mit Diagnose ca. 1.200 ohne Diagnose ca. 330. Geschätzte Neuinfektionen ca. 85, Erstdiagnosen ca. 65 (Quelle: RKI HIV/AIDS in Schleswig-Holstein; Eckdaten der Schätzung 2015). Neuer HIV-Aktionsplan der WHO 90-90-90 Der neue WHO-Aktionsplan gegen HIV knüpft an frühere Erfolge an und beinhaltet eine Neugestaltung der gesundheitspolitischen Reaktion auf HIV/AIDS. Er enthält mit Blick auf das Jahr 2020 drei ehrgeizige Zielvorgaben für die Länder nach der Formel 90 90 90: Danach sollen 90 Prozent der Menschen mit HIV von ihrer Infektion wissen; 90 Prozent der diagnostizierten Personen sollen eine Behandlung erhalten und bei 90 Prozent der in Behandlung befindlichen Personen soll eine Virussuppression erreicht werden. Der erste Schritt soll vor allem durch die Propagierung und Verbilligung von HIV-Selbsttests und ein unterstützendes Partner- Informationsprogramm erreicht werden, um Infektionsketten zu unterbrechen und HIV-Infizierte einer antiretroviralen Behandlung zuzuführen. Stephan ReuSS, KVSH 1/2 2017 Nordlicht aktuell 29

PRAXIS & KV Abrechnung Vergütungsregelungen zum Medikationsplan Patienten haben seit dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen beziehungsweise anwenden. Die Vergütung der Ärzte erfolgt pauschal als Einzelleistung und über Zuschläge. Sie wird extrabudgetär und damit zu einem festen Preis gezahlt. Hausärzte sowie Kinder-und Jugendmediziner erhalten: eine Einzelleistungsvergütung (GOP 01630) für Patienten, sofern sie für diese nicht die Chronikerpauschale abrechnen. Die GOP wird einmal im Krankheitsfall als Zuschlag zur Versichertenpauschale 03000/04000 gezahlt, wenn der Arzt einen Medikationsplan erstellt hat. Etwaige Aktualisierungen sind damit abgegolten. Der Zuschlag ist mit 39 Punkten bewertet (ca. vier Euro). oder: einen Zuschlag (GOP 03222/04222) zur abgerechneten Chronikerpauschale. Mit dem Zuschlag wird die Erstellung eines Medikationsplans und dessen Aktualisierung bei Patienten vergütet, die aufgrund einer lebensverändernden chronischen Erkrankung hausärztlich beziehungsweise pädiatrisch behandelt werden. Der Zuschlag wird leistungsunabhängig einmal im Behandlungsfall (= ein Quartal) gezahlt, das heißt Ärzte erhalten ihn, unabhängig davon, ob sie für den Patienten einen Plan erstellt oder aktualisiert haben. Er ist mit 10 Punkten bewertet (ca. ein Euro). Hausärzte erhalten keinen Zuschlag, wenn in demselben Behandlungsfall der hausärztlich geriatrische Betreuungskomplex (GOP 03362) abgerechnet wird. Dieser vergütet bereits die Erstellung und/oder Aktualisierung eines Medikationsplans. Der Zuschlag (GOP 03222/04222) ist nicht berechnungsfähig, wenn im Krankheitsfall der Medikationsplan als Einzelleistung (GOP 01630) berechnet wurde. Der Zuschlag wird von der Kassenärztlichen Vereinigung unter Beachtung der Abrechnungsausschlüsse automatisch zugesetzt. Fachärzte erhalten: eine Einzelleistungsvergütung (GOP 01630) für Patienten, bei denen sie die fachgruppenspezifische Zusatzpauschale Onkologie, die GOP 30700 (Schmerztherapie) beziehungsweise die fachgruppenspezifische Zusatzpauschale für die Behandlung eines Transplantatträgers abrechnen. Die Abrechnung erfolgt als Zuschlag zur Zusatzpauschale Onkologie der Fachgruppen Chirurgie, Gynäkologie, HNO, Dermatologie, Internisten mit Schwerpunkt (SP) Gastroenterologie und SP Pneumologie, MKG und Urologie, zur GOP 30700 in der Schmerztherapie, zur Zusatzpauschale für die Behandlung eines Transplantatträgers. Der Zuschlag beträgt jeweils 39 Punkte (ca. vier Euro). Der Zuschlag kann je Patient einmal im Krankheitsfall (= einmal in vier Quartalen) von einem Vertragsarzt abgerechnet werden. Hingegen erhalten Internisten mit SP Hämatologie/Onkologie anstelle einer Einzelleistungsvergütung einen entsprechend höheren Zuschlag auf die Grundpauschale. oder: einen Zuschlag zur fachärztlichen Grundpauschale. Mit dem Zuschlag wird die Erstellung eines Medikationsplans und dessen Aktualisierung vergütet. Der Zuschlag wird leistungsunabhängig einmal im Behandlungsfall (= ein Quartal) gezahlt, das heißt Ärzte erhalten den Zuschlag unabhängig davon, ob sie für den Patienten einen Plan erstellt oder aktualisiert haben. Die Zuschlagshöhe ist je nach Fachgruppe unterschiedlich: Fachgruppen, die viele Medikamente verordnen und deshalb öfter einen Plan aktualisieren oder ausstellen werden, erhalten einen höheren Zuschlag als Fachgruppen mit wenigen Verordnungen. Fachgruppen, die keine oder sehr wenige Medikamente verordnen, erhalten aufgrund der anteilsmäßig geringen Verordnungen keinen Zuschlag. Die Zuschläge sind nicht berechnungsfähig, wenn im Krankheitsfall schon die Einzelleistung (GOP 01630) berechnet wurde. Der Zuschlag wird von der KV unter Beachtung der Abrechnungsausschlüsse automatisch zugesetzt. Die Zuschläge im Überblick: www.kbv.de/html/medikationsplan.php Weitere Informationen rund um das Thema Medikationsplan, wie eine Patienteninformation und einen Filmbeitrag, finden Sie auf der Startseite von www.kvsh.de KBV/Redaktion 30 Nordlicht aktuell 1/2 2017

PRAXIS & KV Versorgungsforschung Fördergeld für ACD Das Projekt Accountable Care in Deutschland Verbesserung der Patientenversorgung durch Vernetzung von Leistungserbringern und informierten Dialog (ACD) erhält knapp vier Millionen Euro Fördermittel aus dem Innovationsfonds. istock.com/ elenaleonova und IngaIvanova Ziel von ACD ist es, die Abstimmung zwischen den an der Behandlung beteiligten Arztpraxen zu verbessern, um so die Anzahl von vermeidbaren Krankenhausaufenthalten zu reduzieren. Gleichzeitig würde eine Reduzierung der Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht. Initiatoren des Projektes sind die KV Hamburg, die KVSH, die AOK Rheinland/Hamburg, das Zentralinstitut, die kassenärztliche Versorgung und die Ludwig- Maximilians Universität München. Die Umsetzung des auf drei Jahre angelegten Projekts startet voraussichtlich im zweiten Quartal 2017. Erfassung von Versorgernetzwerken Die Projektverantwortlichen gehen davon aus, dass im deutschen Gesundheitssystem die Patienten maßgeblich mitentscheiden, welche Arztpraxen und gegebenenfalls Krankenhäuser bei der Behandlung zusammenwirken. Nicht immer sind aber alle betroffenen Ärzte rechtzeitig informiert, teilweise sind ihnen nicht alle anderen Beteiligten bekannt. Im Schnitt müsste z. B. ein Hausarzt jedes Jahr mit rund 700 niedergelassenen Kollegen sprechen, um sich mit allen an der ambulanten Versorgung seiner Patienten beteiligten Ärzten abzustimmen. An dieser Stelle setzt ACD an und erfasst auf der Grundlage von Routinedaten in Hamburg, Schleswig- Holstein und Nordrhein-Westfalen die informellen Netzwerke von Praxen und ggf. Krankenhäusern, die Patienten gemeinsam versorgen und somit für diese verantwortlich (accountable) sind. Rund 100 dieser Versorgernetzwerke werden im Rahmen von ACD randomisiert, also nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Ihnen werden dann in moderierten Gesprächsrunden Informationen zur Verfügung gestellt, mit denen sie Versorgungsabläufe erkennen und verbessern können. Behandlungspfade entwickeln Studien aus Kanada und den USA haben außerdem belegt, dass eine hohe Anzahl potenziell vermeidbarer Krankenhausaufenthalte bei den Patienten des jeweiligen Netzwerks als Indikator für Verbesserungspotenzial in der ambulanten Versorgung gelten kann. ACD soll nun herausfinden, ob auch in Deutschland mit geeignetem Feedback und Beratungsunterstützung positive Effekte erzielt werden können. Im Erfolgsfall würde dieser Ansatz zur Entwicklung lokal spezifischer Behandlungspfade für ausgewählte Krankheitsbilder führen und so die Patientenversorgung verbessern. Weitere Informationen: https://innovationsfonds.g-ba.de/ www.wineg.de Jakob Wilder, KVSH 1/2 2017 Nordlicht aktuell 31

PRAXIS & KV Qualitätsbericht 2015 Qualität ist Ehrensache Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein versorgen ihre Patienten auf einem medizinisch hohen Niveau. Das zeigt der aktuelle Qualitätsbericht, den die Kassenärztliche Vereinigung vorgelegt hat. Der Bericht für das Jahr 2015 gibt einen Überblick über die Qualität ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen und sorgt für Transparenz in der ambulanten Versorgung. Wenn die Überprüfung der Voraussetzungen für die Erbringung und Abrechnung genehmigungspflichtiger Leistungen sowie der Qualitätsstandards in den Praxen unsere gesetzliche Pflicht ist, dann ist dieser Bericht die Kür, sagte Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH. Zahlen und Fakten Mehr als 50 Behandlungs- und Untersuchungsverfahren in der ambulanten Versorgung durchlaufen mittlerweile die regelmäßigen Qualitätskontrollen der KVSH. Ärzte und Psychotherapeuten dürfen in diesen medizinischen Bereichen nur dann tätig werden, wenn sie die entsprechenden Fertigkeiten, operativen Ausstattungen und organisatorischen Voraussetzungen nachweisen. Ob der jeweils geforderte Qualitätsstandard erbracht und auch eingehalten wird, überprüft die KVSH. Nur wenn das der Fall ist, erhält der Arzt bzw. Psychotherapeut eine Behandlungsgenehmigung. Zum Bereich der genehmigungspflichtigen Leistungen gehören zum Beispiel die Kernspintomographie, das Hautkrebs-Screening und die Akupunktur. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2015 rund 900 Genehmigungsanträge gestellt und von der Abteilung Qualitätssicherung bearbeitet. Bei knapp 80 Prozent der Anträge wurden Genehmigungen erteilt. 20 Prozent mussten abgelehnt werden meist aus formalen Gründen. Ehrenamtliches Engagement Qualitätssicherung gehört zu den ureigensten Aufgaben der KVSH. Sie ist ein wichtiges Markenzeichen gelebter Selbstverwaltung und gleichzeitig ein fester Bestandteil des ärztlichen Berufsverständnisses. Diese Einstellung zeigt sich im ehrenamtlichen Engagement vieler Ärzte in den unterschiedlichen Qualitätssicherungs-Kommissionen besonders deutlich. Im Qualitätsbericht wird ihnen deshalb ein eigenes Kapitel gewidmet. Dass die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland weltweit einen Spitzenplatz einnimmt, liegt auch daran, dass sich Ärzte und Psychotherapeuten selbst organisieren. Es lohnt, sein Fachwissen einzubringen. Wir kennen die Patienten, den medizinischen Bedarf, die Abläufe und können deshalb Ideen entwickeln und auch umsetzen. Unsere Selbstverwaltung ist demokratisch organisiert und sieht nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten vor. Unsere Aufgabe besteht deshalb auch darin, Verantwortung zu übernehmen, Zeit zu investieren und uns in der Selbstverwaltung zu engagieren, erklärte Monika Schliffke. Der Qualitätsbericht 2015 und ein umfangreicher Datenteil stehen im Internet unter www.kvsh.de Presse Sonderpublikationen als PDF-Datei zum Download bereit. Der Qualitätsbericht kann auch per E-Mail bestellt werden: presse@kvsh.de. Jakob Wilder, KVSH 32 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Bekanntmachungen und Meldungen Aus der Zulassungsabteilung 33 Prüfvereinbarung und Verordnungsverträge für das Jahr 2017 sind unterzeichnet 41 Änderungen der Ultraschall-Vereinbarung seit 1. Oktober 2016 42 Änderung der Krankentransportrichtlinie nach G-BA-Beschluss 43 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Einrichtung von Brückentagen in 2017 43 Änderungen Onkologie-Vereinbarung 44 Verwendung der Haushaltsmittel 2015 44 Förderung der Gruppenpsychotherapie 45 Änderungen zum Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Diabetes-Begleiterkrankungen mit der DAK-Gesundheit 46 Seite Aus der Zulassungsabteilung Hinweise: Bewerbungen richten Sie bitte an: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Zulassung/Praxisberatung, Bismarckallee 1 6, 23795 Bad Segeberg. Der Bewerbung sind ein Auszug aus dem Arztregister sowie ein unterschriebener Lebenslauf beizufügen. Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O (Behördenführungszeugnis) zu beantragen. Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung das unter www.kvsh.de hinterlegte Formular (Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit). Die Bewerbung wird nicht durch eine eventuell erfolgte Wartelisteeintragung ersetzt! Um Vertragsarztsitze/Vertragspsychotherapeutensitze können sich auch Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren bewerben, um einen anderen Arzt/eine andere Ärztin bzw. mehrere Ärzte/Ärztinnen anzustellen. Der Arzt/die Ärztin/die Ärzte muss bzw. müssen namentlich genannt werden und die oben bezeichneten Unterlagen sind für ihn/sie einzureichen. Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung das unter www.kvsh.de hinterlegte Formular (Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes). Es besteht die Möglichkeit, dass ein für einen vollen Versorgungsauftrag ausgeschriebener Vertragsarztsitz/Vertragspsychotherapeutensitz von zwei Ärzten/Ärztinnen übernommen wird, die den Sitz übernehmen und ihren Versorgungsauftrag jeweils auf einen halben Versorgungsauftrag beschränken. Um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragspsychotherapeutenpraxen können sich Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychologische Psychotherapeuten, Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Ärzte, die beabsichtigen, ausschließlich psychotherapeutisch tätig zu werden, bewerben. Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen gemäß Paragraf 103 Abs. 4 SGB V Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Ärzten/Psychotherapeuten deren Vertragsarztsitz zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, sofern es sich bei dem maßgeblichen Planungsbereich um ein für weitere Zulassungen gesperrtes Gebiet handelt. Im Nordlicht erfolgen Ausschreibungen von Praxen, die psychotherapeutisch tätig sind. Ausschreibungen von Ärzten befinden sich im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt. Fachgebiet/Arztgruppe Planungsbereich Praxisform Bewerbungsfrist* Ausschreibungsnummer Psychotherapeuten Kreisregion Stadt Neumünster/ Kreis Rendsburg-Eckernförde EP 28.02.2017 11335/2016 1/2 2017 Nordlicht aktuell 33

Bekanntmachungen und Meldungen Fachgebiet/Arztgruppe Planungsbereich Praxisform Bewerbungsfrist* Ausschreibungsnummer Psychotherapeuten Stadt Lübeck EP 28.02.2017 8329/2016 Psychotherapeuten Kreis Dithmarschen EP 31.03.2017 8339/2016 Psychotherapeuten Kreis Pinneberg EP 31.03.2017 8500/2016 Psychotherapeuten Stadt Lübeck EP 31.03.2017 9277/2016 Psychotherapeuten Psychotherapeuten Psychotherapeuten Psychotherapeuten Kreisregion Stadt Neumünster/ EP 31.03.2017 9920/2016 Kreis Rendsburg-Eckernförde Stadt Lübeck EP 31.03.2017 10086/2016 Kreis Pinneberg EP 31.03.2017 10779/2016 Kreis Herzogtum Lauenburg EP 31.03.2017 10783/2016 Psychotherapeuten Kreis Ostholstein EP 31.03.2017 10781/2016 Psychotherapeuten Psychotherapeuten Psychotherapeuten Psychotherapeuten Kreisregion Stadt Neumünster/ EP 31.03.2017 10780/2016 Kreis Rendsburg-Eckernförde Kreis Nordfriesland EP 31.03.2017 11346/2016 Kreis Stormarn EP 31.03.2017 11343/2016 Stadt Lübeck EP 31.03.2017 11591/2016 Psychotherapeuten Kreis Stormarn EP 31.03.2017 12017/2016 Psychotherapeuten Kreis Stormarn EP 31.03.2017 12784/2016 Psychotherapeuten Kreis Nordfriesland EP 31.03.2017 10782/2016 Psychotherapeuten Kreis Ostholstein EP 31.03.2017 9582/2016 Psychotherapeuten Kreis Nordfriesland EP 31.03.2017 12657/2016 Psychotherapeuten Stadt Kiel EP 31.03.2017 13245/2016 Psychotherapeuten Stadt Lübeck EP 31.03.2017 13506/2016 Psychotherapeuten Kreis Steinburg EP 31.03.2017 13442/2016 Psychotherapeuten Stadt Kiel EP 31.03.2017 13314/2016 Psychotherapeuten Stadt Kiel EP 31.03.2017 14199/2016 * Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so gilt die Ausschreibung maximal für ein weiteres Jahr. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, auf welche Ausschreibung sich die Bewerbung bezieht, für welche Adresse die Zulassung beantragt wird, das beantragte Fachgebiet eindeutig angegeben ist, ein Arztregisterauszug beigefügt wurde und der Antrag unterschrieben ist. 34 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Bekanntmachungen und Meldungen Folgende Psychotherapeutensitze waren bereits ausgeschrieben, jedoch hat sich innerhalb der Bewerbungsfrist niemand beworben, sodass Sie sich um diese Sitze weiterhin bewerben können: Fachgebiet/Arztgruppe Planungsbereich Praxisform Ausschreibungsnummer Psychotherapeuten FL/SL-FL EP 3489/2016 Psychotherapeuten Kiel EP 6510/2016 Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter unter Tel. 04551 883 378 und 258 zur Verfügung. Folgende Ärzte/Psychotherapeuten wurden im Rahmen des Sonderbedarfes zugelassen. Diese Beschlüsse sind noch nicht bestandskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Name Fachgruppe/Schwerpunkt Niederlassungsort Niederlassungsdatum Dipl.-Psych. Gernot Woydt Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Eutin 01.12.2016 weitere halbe Zulassung Dr. med. Holger Giritsch Plastische und Ästhetische Chirurgie Ratzeburg 01.01.2017 Dr. med. Alexander Melzer Gefäßchirurgie Schleswig 01.04.2017 Dr. med. Andrea Ohe Anästhesiologie (Schmerztherapie) Norderstedt 01.04.2017 Folgende Ärzte/Psychotherapeuten wurden ermächtigt bzw. bei folgenden Ärzten haben sich Änderungen ergeben (Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ermächtigungsverzeichnis auf www.kvsh.de): Name Fachgruppe Ort Dr. med. Andreas Sachs Kinder- und Jugendmedizin Itzehoe Priv.-Doz. Dr. med. Andrea Pace Innere Medizin/Gastroenterologie Neumünster Dr. med. Dr. phil. Katharina Kranzer Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie Borstel Dr. med. Michael Seiche Innere Medizin/Gastroenterologie Neustadt Prof. Dr. med. Joachim Brossmann Diagnostische Radiologie Rendsburg Dr. med. Birgit Riemer Diagnostische Radiologie Rendsburg Irene von der Ahe Radiologie Flensburg Dr. med. Cornelia Spevak Diagnostische Radiologie Flensburg Dr. med. Daniel Winter Frauenheilkunde und Geburtshilfe Flensburg Dr. med. Stephanie Schön Psychotherapie Schleswig Dipl.-Psych. Albrecht Müller Psychologische Psychotherapie Bad Segeberg Dr. rer. nat. Inka Eisfeld Psychologische Psychotherapie Norderstedt Synan Al-Hashimy Psychiatrie und Psychotherapie Ratzeburg Dr. med. Bernd Kisse Plastische Chirurgie Neustadt Dr. med. Michael Renner Radiologie Elmshorn Dr. med. Christian Wilke Frauenheilkunde und Geburtshilfe Elmshorn Dr. med. Inka Buttge Frauenheilkunde und Geburtshilfe Bad Segeberg Dr. med. Sebastian Heise Urologie Itzehoe Andrea Hasse Frauenheilkunde und Geburtshilfe Eutin Ümit Yagmurcu Frauenheilkunde und Geburtshilfe Pinneberg Priv.-Doz. Dr. med. Christian Schem Frauenheilkunde und Geburtshilfe Kiel Dr. med. Thomas Thomsen Innere Medizin Brunsbüttel Dr. med. Christian Mehrens Innere Medizin/Gastroenterologie Neumünster 1/2 2017 Nordlicht aktuell 35

Bekanntmachungen und Meldungen Folgende Ärzte/Psychotherapeuten/MVZ wurden zugelassen und haben um Veröffentlichung gebeten: Name Ort Fachgruppe Beginn Nachfolger von Dipl.-Psych. Silvia Beyer Dr. med. Stephan Eitschberger Dipl.-Psych. Nadja Al-Halabi Dr. med. Stefan Nissen Dipl.-Psych. Sylvia Hora Dr. med. Maren Kirchdörfer Ivan Klasnic Dipl.-Soz. Päd. Helene Martina Oen Denise Ting Dr. med. Eva Schuster weitere halbe Zulassung Dr. med. Mark Scharfenberg Dipl.-Psych. Doris Wulf Dr. med. Anja Hüper Sabine Ebel weitere halbe Zulassung Agneta Vibeke Wieneke Florian Lipowsky Pelle Jan Pelz Thomas Hoffmeister Ulrike Glaubitz Christian Weißenborn 23738 Lensahn, Hofweg 15 b 25709 Marne, Königstraße 19 21 25421 Pinneberg, Dingstätte 8 23617 Stockelsdorf, Rathausmarkt 2 b 24955 Harrislee, Am Markt 10 24943 Flensburg, Engelsbyer Straße 53 57 22850 Norderstedt, Berliner Allee 40 b 23701 Eutin, Lübecker Straße 8 24963 Tarp, Stapelholmer Weg 18 20 24944 Flensburg, Fördestraße 72 24768 Rendsburg, Jungfernstieg 11 13 25704 Meldorf, Trischendamm 7 24837 Schleswig, Seminarweg 4 23774 Heiligenhafen, Lauritz-Maßmann-Str. 6 22869 Schenefeld, Industriestraße 1 24105 Kiel, Preußerstraße 1 9 24937 Flensburg, Friesische Straße 81 23552 Lübeck, Beckergrube 11 22869 Schenefeld, Hauptstraße 33 37 22927 Großhansdorf, Ahrensfelder Weg 3 Psychologische Psychotherapie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Psychologische Psychotherapie Kinder- und Jugendmedizin Psychologische Psychotherapie 09.01.2017 Dipl.-Psych. Yvonne Hanser 01.01.2017 Allgemeinmedizin 01.01.2017 Innere Medizin/ hausärztlich Psychiatrie und Psychotherapie Chirurgie, Schwerpunkt Unfallchirurgie Psychologische Psychotherapie Hals-Nasen- Ohrenheilkunde Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen Psychiatrie und Psychotherapie, Kinderund Jugendpsychiatrie und -psychotherapie/ ausschließlich psychotherapeutisch tätig Innere Medizin/ hausärztlich Haut- und Geschlechtskrankheiten Innere Medizin/ hausärztlich Orthopädie und Unfallchirurgie 01.01.2017 Dipl.-Psych. Ernest Meyer-Evers 09.01.2017 Dr. med. Christine Fiedler 05.12.2016 Dipl.-Psych. Heidemarie Erdmann 01.01.2017 Dr. med. Dirk Schüler 01.12.2016 01.01.2017 01.12.2016 Peter Schuster 01.10.2016 M.D. Univ. Damaskus Bashar Chahoud 01.01.2017 Dipl.-Soz.-Päd. Heike Vollstedt 01.01.2017 Dr. med. Burckhard Schürenberg 01.09.2016 01.01.2017 02.01.2017 02.01.2017 Peter Nielsen Allgemeinmedizin 01.01.2017 03.01.2017 Dr. med. Konrad Stuckenberg Nervenheilkunde 02.01.2017 Heinz-Joachim Laska 36 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Bekanntmachungen und Meldungen Name Ort Fachgruppe Beginn Nachfolger von Dr. Christian Breuer Dr. med. Robert Breternitz Arafat Al Atawneh Priv.-Doz. Dr. med. habil. Erol Cavus Dr. med. Jennifer Freund weitere halbe Zulassung Dr. med. Karl-August Prange weitere halbe Zulassung Dr. med. Annika Maria Ratjen Dr. med. Siegmund Schubert-Sommer Dr. med. Annette Richter Dipl.-Psych. Stefanie Garscha Dr. phil. Dipl.-Psych. Lucas-David Cizmic Katja Trahn Dipl.-Psych. Dagmar Dahl Dr. med. Angela Höpfner Dr. med. Angela Höpfner weitere halbe Zulassung Dr. med. Christina Caroline Peschties Paraskevi Benscheidt Dr. med. Anja Erben Oliver Dourvos Dr. med. Philipp Herminghaus Dr. med. Susanne Mohaupt Alexander Leopold Michaela Abromeit 22846 Norderstedt, Rathausallee 35 39 24114 Kiel, Gellertstraße 33 24114 Kiel, Sophienblatt 64 a 24119 Kronshagen, Eckernförder Straße 219 21493 Schwarzenbek, Möllner Straße 23 a 24103 Kiel, Exerzierplatz 9 24232 Schönkirchen, Kätnersredder 85 25876 Schwabstedt, Schloßstraße 6 23617 Stockelsdorf, Rathausmarkt 2 b 21502 Geesthacht, Bergedorfer Straße 13 24105 Kiel, Beselerallee 30 25899 Niebüll, Gather Landstraße 75 24149 Kiel, Lüderitzstraße 2 22880 Wedel, Rosengarten 5 22880 Wedel, Rosengarten 5 23714 Bad Malente, Lindenallee 1 b 22885 Barsbüttel, Barsbütteler Hof 2 a 24939 Flensburg, Waldstraße 13 15 23560 Lübeck, Oberbüssauer Weg 6 23569 Lübeck, Unter der Herrenbrücke 25 25479 Ellerau, Berliner Damm 19 23743 Grömitz, Wicheldorfstraße 15 22927 Großhansdorf, Ahrensfelder Weg 3 Kinder- und Jugend-medizin Innere Medizin/ hausärztlich Innere Medizin/ hausärztlich 02.01.2017 02.01.2017 Dr. med. Hans Fischbach Anästhesiologie 01.01.2017 Innere Medizin/ hausärztlich Chirurgie, Schwerpunkt Gefäßchirurgie Innere Medizin/ hausärztlich 01.01.2017 Dr. med. Annette Schellwien 01.01.2017 Rolf Ebbers Allgemeinmedizin 01.01.2017 Augenheilkunde 01.01.2017 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Psychologische Psychotherapie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Psychologische Psychotherapie 01.01.2017 MUDR. Univ. Bruenn Tomas Stritecky 02.01.2017 Elke Schwärmer- Petersdorf 01.02.2017 Dipl.-Psych. Gabriele Hermanussen 01.01.2017 Dipl.-Psych. David Morgenroth 06.01.2017 Assem Hossein 01.02.2017 Dr. med. Maria Seefluth Augenheilkunde 03.01.2017 Dr. med. Alfred Pauer Augenheilkunde 03.01.2017 Innere Medizin/ hausärztlich Frauenheilkunde und Geburtshilfe Innere Medizin/ hausärztlich Innere Medizin/ hausärztlich Innere Medizin/ hausärztlich Innere Medizin/ hausärztlich 05.01.2017 Dr. med. Albert Zapp 01.01.2017 Dr. med. Bernd Ingwersen 01.01.2017 05.01.2017 Gerald Barth Allgemeinmedizin 01.01.2017 02.01.2017 Dr. med. Hartmut Niermann 01.01.2017 Dr. med. Carola Methner Nervenheilkunde 02.01.2017 Marthe Rausch 1/2 2017 Nordlicht aktuell 37

Bekanntmachungen und Meldungen Name Ort Fachgruppe Beginn Nachfolger von Dipl.-Psych. Anne Gührs Dr. med. Holger Giritsch Dr. med. Stephan Valina Dr. med. Antje Wild Dr. med. Antje Wild weitere halbe Zulassung Dr. med. Ute Bals Dr. med. Sven Korte Dr. med. Matthias Frank Dr. med. Simon Modlich Dr. med. Sven Lie Jamila Rasouli-Arsala Dipl.-Psych. Sabine Döring Dr. med. Andrea Wonka Dr. med. (Tr) Semse Özmen Julia Gompf 25462 Rellingen, Hempbergstraße 1 23611 Bad Schwartau, Anton-Baumann-Straße 1 23552 Lübeck, Mengstraße 66 70 24226 Heikendorf, Teichtor 19/ Am Herrkamp 2 24226 Heikendorf, Teichtor 19/ Am Herrkamp 2 25451 Quickborn, Forum am Bahnhof/ Bahnhofstraße 100 25746 Heide, Hamburger Straße 26 28 25335 Elmshorn, Schulstraße 50 23564 Lübeck, Brehmerstraße 5 24534 Neumünster, Kuhberg 43 45 22846 Norderstedt, Rathausallee 37 24106 Kiel, Holtenauer Straße 236 21509 Glinde, Markt 14 22880 Wedel, Rosengarten 5 21521 Wohltorf, Auf der Hude 1 Psychologische Psychotherapie Plastische und Ästhetische Chirurgie Plastische und Ästhetische Chirurgie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frauenheilkunde und Geburtshilfe Innere Medizin/ hausärztlich 01.02.2017 Dipl.-Psych. Michael Eichberger weitere halbe Zulassung 01.01.2017 02.01.2017 Dr. med. Karl-Gustav Bräutigam 01.01.2017 Ulrike Mastoras weitere halbe Zulassung 01.01.2017 02.01.2017 Dr. med. Maren Jurkschat Innere Medizin/ hausärztlich 01.01.2017 Orthopädie 01.01.2017 Dr. med. Christoph Hansens Kinder- und 02.01.2017 Jugendmedizin Innere Medizin/ hausärztlich Frauenheilkunde und Geburtshilfe Psychologische Psychotherapie 08.01.2017 Dr. med. Weert Sielmann weitere halbe Zulassung 02.01.2017 Dr. med. Detlev Mittelstraß 09.01.2017 Dr. med. Barbara Saul-Krause weitere halbe Zulassung Allgemeinmedizin 02.01.2017 Dr. med. Ina-Maria Freifrau von Nordenflycht Augenheilkunde 01.01.2017 Allgemeinmedizin 02.01.2017 Hans-Werner Gompf Folgende Ärzte/Psychotherapeuten/MVZ haben Anstellungsgenehmigungen erhalten und um Veröffentlichung gebeten: Name des anstellenden Arztes/MVZ Dr. med. Angela Stahl Priv.-Doz. Dr. med. Michael Behne, Dr. med. Jens-Michael Jensen, Bastian van Holt Ort Fachgruppe Beginn Name des Angestellten 22846 Norderstedt, Rathausallee 7 9 24376 Kappeln, Konsul-Lorentzen-Straße 3 Neurologie 01.12.2016 Dr. med. Annette Zimmermann halbtags Sonderbedarf Haut- und Geschlechtskrankheiten 01.04.2017 Mirja Evensen halbtags Sonderbedarf 38 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Bekanntmachungen und Meldungen Name des anstellenden Arztes/MVZ KV-bereichsübergreifende Berufsausübungsgemeinschaft VISIORAD Dr. med. Matthias Eppel Janet Rossmann Dr. med. Fabian Paul MVZ der Klinikum Bad Bramstedt GmbH Dr. med. Thomas Tschirner Dr. med. Joachim Magner Sven Claßen abts u. partner/frauenärzte Dr. med. Heinrich Siebel DIAKO MVZ GmbH Standort Flensburg MVZ Glückstadt ggmbh Arafat Al Atawneh MVZ Steinburg ggmbh MVZ Lubinus GmbH Michaela Kubsch Dr. med. Klaus Bangert Wolfgang Schulze und Kollegen MVZ Radiologie Prüner Gang Dres. med. Tesch, Bromisch und Kollegen Ort Fachgruppe Beginn Name des Angestellten 25421 Pinneberg, Fahltskamp 74 24811 Owschlag, Bahnhofstraße 17 25938 Wyk, Hafenstraße 34 22844 Norderstedt, Marktplatz 1 24576 Bad Bramstedt, Oskar-Alexander-Straße 26 25712 Burg, Holzmarkt 6 22927 Großhansdorf, Sieker Landstraße 3 24119 Kronshagen, Hasselkamp 74 24119 Kronshagen, Eckernförder Straße 219 23758 Oldenburg, Markt 2 24939 Flensburg, Knuthstraße 1 25348 Glückstadt, Steinburgstraße 17 24114 Kiel, Sophienblatt 64 a 25524 Itzehoe, Robert-Koch-Straße 2 24106 Kiel, Steenbeker Weg 25 33 21502 Geesthacht, Berliner Straße 7 23843 Bad Oldesloe, Markt 3 a 23617 Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 28 24937 Flensburg, Süderhofenden 12 24321 Lütjenburg, Niederstraße 15 Radiologie, Schwerpunkt Neuroradiologie Innere Medizin/ hausärztlich Innere Medizin/ hausärztlich 01.01.2017 Dr. med. Thorsten Ries halbtags Sonderbedarf 01.01.2017 Felix Wachtler ganztags 18.11.2016 Ann Diekmann ganztags Allgemeinmedizin 03.01.2017 Uwe Clausen ganztags Orthopädie und Unfallchirurgie Innere Medizin/ hausärztlich 17.11.2016 Dr. med. Georg Laaff halbtags 01.12.2016 Dr. med. Tim Optenhöfel Erhöhung auf ganztags Augenheilkunde 26.10.2016 Dr. med. Shahrzad Ashayer halbtags Allgemeinmedizin 01.11.2016 Stefan Leimenstoll ganztags Frauenheilkunde und Geburtshilfe Haut- und Geschlechtskrankheiten 01.11.2016 Dr. med. Alexander Luyten halbtags 01.11.2016 Dr. med. univ. Martin Mohr dreivierteltags Pathologie 01.12.2016 Priv.-Doz. Dr. med. Jeremias Wohlschläger dreivierteltags Chirurgie 01.01.2017 Galina Pfeifer halbtags Innere Medizin/ hausärztlich Frauenheilkunde und Geburtshilfe 01.01.2017 Dr. med. Annette Schellwien halbtags 08.12.2016 Dr. med. Anja Stab vierteltags Anästhesiologie 02.01.2017 Dr. med. Christian Vogt halbtags Innere Medizin/ hausärztlich Innere Medizin/ hausärztlich 08.12.2016 Anke Stäcker halbtags 04.01.2017 Dr. med. Gabriele Bangert ganztags Allgemeinmedizin 08.12.2016 Dr. med. Torsten Kolb ganztags Radiologie 02.01.2017 Teresa Montz dreivierteltags Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie 02.01.2017 Dr. med. Diana Füllgraf- Boppert ganztags 1/2 2017 Nordlicht aktuell 39

Bekanntmachungen und Meldungen Name des anstellenden Arztes/MVZ KV-bereichsübergreifende Berufsausübungsgemeinschaft VISIORAD Sonderbedarfsfeststellung nordblick MVZ GmbH Dr. med. Uwe Krüger Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft anästhesie.kiel Anja Roß Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Dr. med. Rainer Rossmann und Marek Rossmann Dr. med. Arne Schewior, Ulrich Kruse, Elias Gkazos Gerrit Fischer Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Dres. med. H. Machemer und Kollegen Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Dres. med. Machemer und Kollegen MVZ Kappeln GmbH Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Dr. Herboth und Kollegen MVZ Kappeln GmbH Dr. med. Heimo Polchau Dr. med. Heimo Polchau Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Dres. med. Horn und Kollegen Ort Fachgruppe Beginn Name des Angestellten 25421 Pinneberg, Fahltskamp 74 25421 Pinneberg, Bismarckstraße 6 25845 Nordstrand, Osterkoogstraße 43 24148 Kiel, Schönberger Straße 11 25524 Itzehoe, Sandberg 24 22926 Ahrensburg, Große Straße 28 30 24143 Kiel, Elisabethstraße 58 60 23858 Reinfeld, Paul-von-Schoenaich- Straße 29 23569 Lübeck, Dummersdorfer Straße 8 23552 Lübeck, Markt 1 24376 Kappeln, Flensburger Straße 3 b 23909 Ratzeburg, Domstraße 7 24768 Rendsburg, Kaiserstraße 24 24103 Kiel, Lehmberg 7 24103 Kiel, Lehmberg 7 24211 Preetz, Am Krankenhaus 5 Radiologie 01.01.2017 Priv.-Doz. Dr. med. Thorsten Ries halbtags Augenheilkunde 02.01.2017 Dr. med. Elfriede Rehm ganztags Allgemeinmedizin 04.01.2017 Dr. med. Anja-Katrin Kallinowski ganztags Anästhesiologie 01.01.2017 Dr. med. Julia Rohwer halbtags Allgemeinmedizin 02.01.2017 Jutta Thomsen halbtags Allgemeinmedizin 02.01.2017 Dr. med. Kathrin Iris Maaß ganztags Praktischer Arzt 01.01.2017 Dr. med. Seyithan Özdemir ganztags Psychiatrie, ausschließlich psychotherapeutisch tätig 01.01.2017 Ute Lübbe halbtags Augenheilkunde 01.01.2017 Dr. med. Anne Brüggemann halbtags Augenheilkunde 01.01.2017 Dr. med. Anne Brüggemann halbtags Orthopädie 02.01.2017 Dr. med. Jochen Weygandt ganztags Augenheilkunde 01.01.2017 Dr. med. Natalie Kovacs ganztags Orthopädie 01.01.2017 Dr. med. Wolfram Habermann halbtags Kinder- und Jugendmedizin Kinder- und Jugendmedizin 01.01.2017 Dr. med. Mirjam Laufs halbtags 01.01.2017 Dr. med. Silja Geest dreivierteltags Radiologie 01.04.2017 Dr. med. Ramona Fernandez Marquard ganztags Folgende Ärzte/Psychotherapeuten/MVZ haben die Genehmigung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis erhalten und um Veröffentlichung gebeten: Name Fachgruppe von nach Datum Horst Wilkens Allgemeinmedizin 24116 Kiel, 24220 Flintbek, 02.01.2017 Eckernförder Straße 78 Plambeckskamp 2 40 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Bekanntmachungen und Meldungen Name Fachgruppe von nach Datum Dipl.-Psych. Psychologische 24220 Flintbek, 24113 Molfsee, 01.12.2016 Gudrun Barthel Psychotherapie Böhnhusener Weg 8 a Kleiner Eiderkamp 21a Anka Behrens Dr. phil. Dipl.-Psych. Brigitte Gemeinhardt Dipl.-Psych. Manfred Brieck Marita Manheim Frauenheilkunde und Geburtshilfe/ausschließlich psychotherapeutisch tätig Psychologische Psychotherapie Psychologische Psychotherapie Psychiatrie und Psychotherapie/ausschließlich psychotherapeutisch tätig 24116 Kiel, Goethestraße 8 23701 Eutin, Hospitalstraße 3 23552 Lübeck, Breite Straße 9 23795 Bad Segeberg, Oldesloer Straße 9 13 Christoph Meyer Allgemeinmedizin 24986 Mittelangeln OT Satrup, Glücksburger Straße 1 a Dr. med. Daniela Meyer Dr. med. Jens Müller-Apitz Dipl.-Psych. Natalie Schütt Dr. med. Jens Orthmann Innere Medizin/hausärztlich Nuklearmedizin Psychologische Psychotherapie Urologie 24986 Mittelangeln OT Satrup, Glücksburger Straße 1 a 23552 Lübeck, Mengstraße 66 70 25524 Itzehoe, Feldschmiedekamp 4 24103 Kiel, Exerzierplatz 30 Paul Suchy Augenheilkunde 25436 Tornesch, Wilhelmstraße 2 Melitta Dames Allgemeinmedizin 24941 Flensburg, Jägerweg 16 Dipl.-Psych. Ursula Kamps-Blass Dipl.-Psych. Marion Engelke Dipl.-Psych. Uta Teschke-Bartsch Dr. med. Oliver Gutzeit Dipl.-Psych. Reinald Ueker Psychologische Psychotherapie Psychologische Psychotherapie Psychologische Psychotherapie Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie Psychologische Psychotherapie 25524 Itzehoe, Wilhelmstraße 16 23795 Bad Segeberg, Oldesloer Straße 9 24103 Kiel, Wilhelminenstraße 28 23552 Lübeck, Breite Straße 1 5 24837 Schleswig, Schneidemühler Straße 9 24159 Kiel, An der Schanze 49 51 23701 Eutin, Bismarckstraße 2 23552 Lübeck, Große Kiesau 10 24326 Stocksee, Hohedorskamp 6 24986 Mittelangeln OT Satrup, Glücksburger Straße 3 24986 Mittelangeln OT Satrup, Glücksburger Straße 3 23611 Bad Schwartau, Eutiner Ring 5 25524 Itzehoe, Wilhelmstraße 16 24103 Kiel, Alter Markt 11 25436 Tornesch, Willy-Meyer-Straße 3 5 24983 Handewitt, Wiesharder Markt 13 a 25524 Itzehoe, Lindenstraße 42 23795 Bad Segeberg, Falkenburger Straße 95f 24116 Kiel, Goethestraße 8 23552 Lübeck, Schüsselbuden 13 24882 Schaalby, Lerchengrund 1 02.01.2017 02.01.2017 01.12.2016 01.01.2017 05.12.2016 05.12.2016 01.01.2017 01.01.2017 01.01.2017 16.01.2017 02.01.2017 01.01.2017 01.01.2017 09.01.2017 01.01.2017 02.01.2017 Prüfvereinbarung und Verordnungsverträge für das Jahr 2017 sind unterzeichnet Zum 31. Juli 2016 haben die Vertragspartner eine neue Prüfvereinbarung in Kraft gesetzt, die Änderungen insbesondere für verordnete Leistungen zum 1. Januar 2017 vorsieht. Zum 1. Januar 2017 treten daher neue Arznei-/Heilmittelvereinbarungen, Zielvereinbarungen für Arznei-/Heilmittel und die richtgrößenablösenden MRG-Vereinbarungen Arznei- und Heilmittel in Kraft. Die einzelnen Vereinbarungen sind unter www.kvsh.de Praxis Verträge zu finden. Gedruckte Exemplare können telefonisch bestellt werden, Tel. 04551 883 362 oder Tel. 04551 883 931. 1/2 2017 Nordlicht aktuell 41

Bekanntmachungen und Meldungen Ultraschall-Vereinbarung seit 1. Oktober 2016 geändert Die Ultraschall-Vereinbarung ist seit 1. Oktober 2016 geändert worden. So werden die technischen Prüfverfahren für die Geräte vereinfacht. Als Nachweis der fachlichen Qualifikation werden künftig auch Ultraschallkurse in Modulform anerkannt. Zudem wurden Erleichterungen beim Nachweis der fachlichen Befähigung aufgenommen. Für Ärzte, die bereits eine Genehmigung haben, ändert sich nur wenig. Erleichterung bei technischen Prüfungen Die Prüfung der Mindestanforderungen ist seit dem 1. Oktober 2016 einfacher. Erleichterungen gibt es auch bei der Konstanzprüfung. Abnahme künftig ohne Bilderprüfung Die Abnahmeprüfung ist eine Prüfung von Geräten, die in der KV neu angemeldet werden. Zur Prüfung reicht die Hersteller-/Gewährleistungserklärung. Die bildbasierte Abnahmeprüfung entfällt. Sollten Ärzte ein Gebrauchtgerät genehmigen lassen wollen, welches älter als 24 Monate ist, benötigt die KV zusätzlich zu der Hersteller-/Gewährleistungserklärung ein Wartungsprotokoll. Ersatzweise ist eine bildbasierte Abnahmeprüfung der Geräte möglich. Konstanzprüfung: Vorlage des Wartungsprotokolls genügt Die Konstanzprüfung ist eine Prüfung bei der der KVSH die Geräte schon bekannt sind. Wie bisher ist eine regelmäßige gerätebezogene Konstanzprüfung vorgesehen. Diese erfolgt künftig nicht mehr alle vier Jahre, sondern alle sechs Jahre. Ärzte können anstelle von Ultraschallbildern künftig auch Wartungsprotokolle bei der KV vorlegen. Voraussetzung ist, dass aus den Protokollen hervorgeht, dass die Leistungsfähigkeit des Ultraschallsystems hinsichtlich der technischen Bildqualität ausreichende diagnostische Sicherheit ermöglicht. Regelungen und Fristen für Endosonografiesonden Vertragsärzte, die Endosonografiesonden nach Inkrafttreten der geänderten Ultraschall-Vereinbarung am 1. Oktober 2016 genehmigen lassen wollen, haben Folgendes zu beachten: Unternehmen, von denen Sonden ab dem 1. Oktober 2016 gekauft oder bezogen werden, müssen die Auflagen zur Sicherstellung der Hygiene bestätigen. Dies erfolgt über die Hersteller-/Gewährleistungserklärung. Für Endosonografiesonden, die in den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten der geänderten Ultraschall-Vereinbarung zu genehmigen sind, können die entsprechenden Hersteller-/Gewährleistungserklärungen bis zum 31. März 2017 nachgereicht werden. Sind Endosonografiesonden vor Inkrafttreten der neuen Fassung der Ultraschall-Vereinbarung gekauft, aber noch nicht genehmigt worden, entscheidet die zuständige KV über die Anerkennungsfähigkeit. Flexibilisierung bei Ultraschallkursen Kurse nach Paragraf 6 können künftig auch anerkannt werden, wenn sie in einzelnen (Tages-) Modulen stattfinden. Bestehende Kursangebote sind weiterhin anerkennungsfähig Die bestehenden Kursangebote von Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern und freien Anbietern bleiben aber weiterhin anerkennungsfähig, eine Umstellung auf Kurse in Modulform ist nicht vorgeschrieben. Nachweis der fachlichen Befähigung Ein zentrales Element bei der Überarbeitung der Nachweiszahlen ist die Berücksichtigung bereits nachgewiesener fachlicher Kompetenz bei Beantragung eines oder mehrerer weiterer Anwendungsbereiche derselben Ultraschallmethode. Für diese Fälle ist zukünftig vorgesehen, dass bei Genehmigungen eines weiteren Anwendungsbereiches derselben Ultraschallmethode nur noch reduzierte Nachweiszahlen erforderlich sind. Die Praxisnachrichten der KBV und Formulare sowie die Ultraschall-Vereinbarung finden sie unter www.kvsh.de Praxis Downloadcenter Genehmigungspflichtige Leistungen Sonographie. Für Fragen stehen wir Ihnen unter Tel. 04551 883 485 und 04551 883 315 oder per E-Mail: sonographie@kvsh.de gern zur Verfügung. 42 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Bekanntmachungen und Meldungen G-BA beschließt Krankentransport-Richtlinie Durch die gesetzliche Umstellung der bisherigen drei Pflegestufen zum 1. Januar 2017 auf nunmehr fünf Pflegegrade, ist mit dem Beschluss des G-BA vom 15. Dezember 2016 eine Anpassung der Krankentransport-Richtlinie erforderlich geworden. In Paragraf 8 Abs. 3 der KT-RL war bisher geregelt, dass Versicherte ab Pflegestufe 2 oder 3 gegebenenfalls einen Anspruch auf Fahrten zu ambulanter Behandlung hatten, wenn der Vertragsarzt dies, nach Prüfung der Voraussetzungen, verordnete und die Kasse dies genehmigte. Ab dem 1. Januar können solche Fahrten für Versicherte mit Pflegegrad 3, 4 und 5 verordnet und genehmigt werden. Neu ist, dass der Versicherte seinen Einstufungsbescheid nach SGB XI bei der Verordnung vorlegen muss, wenn er wegen Einschränkungen der Mobilität aufgrund einer somatischen oder kognitiven Ursache einer Beförderung bedarf. Versicherte mit Pflegegrad 4 und 5 wird eine dauerhaft eingeschränkte Mobilität unterstellt. Versicherte mit Pflegegrad 3 müssen dies gesondert nachweisen (Pflegegradbescheid, bisheriger Pflegestufenbescheid) oder individuell durch den behandelnden Arzt festgestellt werden. Ein Bestandsschutz gilt für Versicherte der bisherigen Pflegestufe 2, die nach dem 1. Januar in Pflegegrad 3 eingestuft sind, hier ist eine gesonderte Feststellung der Einschränkung nicht erforderlich. Im Laufe des Jahres 2017 soll das Muster 4 Verordnung einer Krankenbeförderung angepasst werden. Bis dahin kann weiter im Kästchen Dauerhafte Mobilitätseinschränkung/Merkzeichen ag, BI, H oder Pflegestufe 2/3 vorgelegt angekreuzt werden. Die Änderung der KT-RL und der Beschluss des G-BA sind auf der Internetseite des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Einrichtung von Brückentagen in 2017 Für das Jahr 2017 wurden folgende Tage seitens der Abgeordnetenversammlung der KVSH und der Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein als Brückentage benannt: 26. Mai 2017 (Freitag nach Christi Himmelfahrt) 2. Oktober 2017 (Montag vor Tag der Deutschen Einheit) 30. Oktober 2017 (Montag vor 500. Reformationstag einmaliger Feiertag in Schleswig-Holstein) Was bedeutet das für Sie: An diesen Tagen findet der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein von 8.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag statt. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst und damit alle allgemein- und kinderärztlichen Anlaufpraxen, der Fahrdienst sowie der HNOund augenärztliche Bereitschaftsdienst sind wie an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag geöffnet. Ärzte sind, sofern sie die ärztliche Versorgung nicht selbst sicherstellen und ihre Praxis schließen, verpflichtet, die Ansage des Anrufbeantworters mit einem Verweis auf den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117 zu versehen. Beispiel: Sie sind mit der Praxis xxx verbunden. Unsere Praxis ist vom Donnerstag, 25. Mai 2017 bis Sonntag, 28. Mai 2017 geschlossen. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist von Mittwoch, 24. Mai 2017, 13.00 Uhr, bis Montag, 29. Mai 2017, 8.00 Uhr, unter der Telefonnummer 116117 durchgängig erreichbar. In dringenden Notfällen wählen Sie bitte die Nummer des Rettungsdienstes 112. Verweisen Sie bitte nur auf einen Vertreter, sofern dies explizit für den Fall des Brückentages mit ihm abgestimmt ist und die vertretende Praxis tatsächlich geöffnet hat. 1/2 2017 Nordlicht aktuell 43

Bekanntmachungen und Meldungen Onkologie-Vereinbarung geändert Seit dem 1. Januar 2017 wurden folgende Anpassungen bei der Onkologie-Vereinbarung vorgenommen: Onkologische Kooperationsgemeinschaft Die Vertragspartner auf Bundesebene sollten bis zum 30. Juni 2016 prüfen, ob und inwieweit ab dem 1. Januar 2017 vereinbart werden kann, dass die Kompetenz Palliativmedizin in einer onkologischen Kooperationsgemeinschaft verpflichtend durch einen Arzt mit der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin zu vertreten ist. Die Frist wurde um ein Jahr verlängert. Medikamentenliste Die Vertragspartner auf Bundesebene haben die Frist zur Erstellung der Medikamentenliste (Protokollnotiz zum Anhang 2) auf den 1. Januar 2018 verlängert. Die Medikamentenliste soll die Medikamente erfassen, die mit der Kostenpauschale 86516 berechnungsfähig sind. Verwendung der Haushaltsmittel 2015 Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat gemäß Paragraf 78 Abs. 3 in Verbindung mit Paragraf 305b SGB V die Verwendung der Haushaltsmittel zu veröffentlichen. Das geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Wirtschaftsjahr 2015 wurde mit folgenden Ergebnissen abgeschlossen: 1. Abrechnungsdaten Honorarvolumen der Ärzte und Psychotherapeuten 1.122 Mio. Anzahl der abrechnenden Praxen 3.570 Behandlungsfälle der Ärzte und Psychotherapeuten 19.135.024 2. Vermögen* Verwaltungsvermögen 7.413,7 Rücklagen 20.477,0 3. Haushaltsdaten* Aufwand gesamt 27.495,9 davon Personalaufwand 18.241,4 davon Sachaufwand 3.777,0 davon Sonstiger Aufwand 5.477,5 Ertrag gesamt 30.541,1 davon Verwaltungskostenumlage 26.911,1 davon Sonstige Erträge 3.630,0 + Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 3.045,2 Aufwand für Sicherstellungsmaßnahmen 9.628,5 Investitionen 2.087,4 Bilanzsumme 416.596,0 * in TEUR 4. Sonstige Daten Mitarbeiter (ohne ärztlichen Bereitschaftsdienst) 258 44 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Bekanntmachungen und Meldungen Förderung der Gruppenpsychotherapie Zum 1. Januar 2017 wurde die Vergütung im Rahmen des Vertrages Förderung der Gruppentherapie mit der BARMER und der TK erhöht. Die neuen Euro-Beträge entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle: Pseudo- GOP 93200 93201 93202A 93202B 93202C 93202D 93202E 93202F 93202G 93203A 93203B 93203C 93203D 93203E Betrag ab Leistungsbeschreibung 01.01.2017 tiefenps. PT/Kurzzeittherapie/ 50 Minuten/Einzelbehandlung/ gem. EBM 35200 88,60 tiefenps. PT/Langzeittherapie/ 50 Minuten/Einzelbehandlung/ gem. EBM 35201 88,60 tiefenps. PT/Kurzzeittherapie/ 100 Minuten/3 Teilnehmer/gem. EBM 35202 und 35205 90,50 tiefenps. PT/Kurzzeittherapie/ 100 Minuten/4 Teilnehmer/gem. EBM 35202 und 35205 90,50 tiefenps. PT/Kurzzeittherapie/ 100 Minuten/5 Teilnehmer/gem. EBM 35202 69,50 tiefenps. PT/Kurzzeittherapie/ 100 Minuten/6 Teilnehmer/gem. EBM 35202 61,50 tiefenps. PT/Kurzzeittherapie/ 100 Minuten/7 Teilnehmer/gem. EBM 35202 55,00 tiefenps. PT/Kurzzeittherapie/ 100 Minuten/8 Teilnehmer/gem. EBM 35202 51,00 tiefenps. PT/Kurzzeittherapie/ 100 Minuten/9 Teilnehmer/gem. EBM 35202 47,00 tiefenps. PT/Langzeittherapie/ 100 Minuten/3 Teilnehmer/gem. EBM 35203 und 35208 90,50 tiefenps. PT/Langzeittherapie/ 100 Minuten/4 Teilnehmer/gem. EBM 35203 und 35208 90,50 tiefenps. PT/Langzeittherapie/ 100 Minuten/5 Teilnehmer/gem. EBM 35203 69,50 tiefenps. PT/Langzeittherapie/ 100 Minuten/6 Teilnehmer/gem. EBM 35203 61,50 tiefenps. PT/Langzeittherapie/ 100 Minuten/7 Teilnehmer/gem. EBM 35203 55,00 Pseudo- GOP 93203F 93203G 93220 93221 93222A 93222B 93223A 93223B 93224C 93224D 93224E 93224F 93224G 93225C 93225D 93225E 93225F 93225G Betrag ab Leistungsbeschreibung 01.01.2017 tiefenps. PT/Langzeittherapie/ 100 Minuten/8 Teilnehmer/gem. EBM 35203 51,00 tiefenps. PT/Langzeittherapie/ 100 Minuten/9 Teilnehmer/gem. EBM 35203 47,00 VT/Kurzzeittherapie/50 Minuten/ Einzelbehandlung/gem. EBM 35220 88,60 VT/Langzeittherapie/50 Minuten/ Einzelbehandlung/gem. EBM 35221 88,60 VT/Kurzzeittherapie/100 Minuten/ 3 Teilnehmer/gem. EBM 35222 90,50 VT/Kurzzeittherapie/100 Minuten/ 4 Teilnehmer/gem. EBM 35222 90,50 VT/Langzeittherapie/100 Minuten/ 3 Teilnehmer/gem. EBM 35223 90,50 VT/Langzeittherapie/100 Minuten/ 4 Teilnehmer/gem. EBM 35223 90,50 VT/Kurzzeittherapie/100 Minuten/ 5 Teilnehmer/gem. EBM 35224 69,50 VT/Kurzzeittherapie/100 Minuten/ 6 Teilnehmer/gem. EBM 35224 61,50 VT/Kurzzeittherapie/100 Minuten/ 7 Teilnehmer/gem. EBM 35224 55,00 VT/Kurzzeittherapie/100 Minuten/ 8 Teilnehmer/gem. EBM 35224 51,00 VT/Kurzzeittherapie/100 Minuten/ 9 Teilnehmer/gem. EBM 35224 47,00 VT/Langzeittherapie/100 Minuten/ 5 Teilnehmer/gem. EBM 35225 69,50 VT/Langzeittherapie/100 Minuten/ 6 Teilnehmer/gem. EBM 35225 61,50 VT/Langzeittherapie/100 Minuten/ 7 Teilnehmer/gem. EBM 35225 55,00 VT/Langzeittherapie/100 Minuten/ 8 Teilnehmer/gem. EBM 35225 51,00 VT/Langzeittherapie/100 Minuten/ 9 Teilnehmer/gem. EBM 35225 47,00 1/2 2017 Nordlicht aktuell 45

Bekanntmachungen und Meldungen Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Diabetes-Begleiterkrankungen mit der DAK- Gesundheit geändert Im Rahmen der 3. Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus nach Paragraf 73c SGB V traten die nachfolgenden Änderungen mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft: Anlage 1: Diabetische Neuropathie Redaktionelle Änderung der Teilnahmevoraussetzungen für das Versorgungsprogramm und der Umsetzungsinhalte für das Weiterbetreuungsprogramm Anlage 3: Angiopathie bei Diabetes mellitus Die Teilnahmevoraussetzungen für das Versorgungs- und Weiterbetreuungsprogramm beschränken sich zukünftig nur noch auf das Vorhandensein der Diabetes-Grunderkrankung in Verbindung mit einer erstmals im Versorgungsprogramm festgestellten peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pavk) gemäß ICD-10-GM I70.2. Anlage 5: Chronische Nierenkrankheit bei Diabetes mellitus Die Teilnahmevoraussetzungen für das Versorgungsprogramm beschränken sich zukünftig nur noch auf das Vorhandensein der Diabetes Grunderkrankung in Verbindung mit einer erstmals im Versorgungsprogramm festgestellten chronischen Nierenkrankheit gemäß ICD-10-GM N18.1 bis N18.5. Außerdem wurde die Anlage 9 Vergütung entsprechend der oben genannten Änderungen sowie im Hinblick auf die Übersichtlichkeit in der Spalte Kodierung angepasst. Hinweis: Sofern die Teilnahmeerklärungen der Versicherten (Anlage 7) per Fax an die DAK-Gesundheit weitergeleitet werden, verwenden Sie bitte ab sofort die Faxnummer: 07433 96729 7004 Nähere Informationen zum Vertrag sowie den entsprechenden Auszug aus dem Newsletter vom 2. Januar 2017 finden Sie im Downloadcenter unter www.kvsh.de. Bei Rückfragen steht Ihnen unser Serviceteam unter Tel. 04551 883 883 zur Verfügung. Leserbrief Leserbriefe sind keine Meinungsäußerungen der Redaktion. Wir behalten uns vor, die Texte zu kürzen. Bitte geben Sie Ihren Namen, die vollständige Adresse und für Rückfragen Ihre Telefonnummer an. Wir freuen uns auf Ihre Leserbriefe. Bitte schicken Sie diese per E-Mail an: nordlicht@kvsh.de, per Post: KVSH Redaktion Nordlicht, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg, per Fax: 04551 883 396 Neues Formular 13 Heilmittelverordnung Kahlschlag in Wäldern durch Paragrafenreiter oder praktizierter Umweltschutz in Deutschland War den niedergelassenen Kollegen bereits 2014 ein neues Formular 13 Heilmittelverordnung in die Praxen ausgeliefert worden, unter anderem mit so sinnhaften Kästchen wie Therapiebericht ja/ nein (als ob eine Option nicht ausreichen würde), müssen jetzt alle Praxen neue Formulare verwenden. neu Resümee: Unnötige istock.com/fabio Berti Eine Innovation? Weit gefehlt! Keine Bürokratieentschlackung, kein neues Design, keine neue Funktionalität. Man muss schon etwas suchen: Nur ein neues Feld zum präzisen Ausfüllen eines eventuell zweiten ICD-10- Codes. Wenn das kein Fortschritt im Gesundheitswesen ist. Tonnen von neuwertigen Papiervordrucken dürfen dafür bundesweit seit dem 1. Januar 2017 nicht aufgebraucht werden. Umweltbelastung, heiliger Bürokratius, unüberlegte Ausführungsbestimmungen von wirklichkeitsfremden Bürokratiegremien. Ein erfolgreiches Industrieunternehmen dürfte so nicht arbeiten. Dr. Christian Hauschild, Orthopäde, Lübeck 46 Nordlicht aktuell 1/2 2017

PRAXIS & KV Neues aus Kven und KBV Fortschreibung des Bedarfsplanes München Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Krankenkassen haben sich auf eine Fortschreibung des Bedarfsplans für die ambulante medizinische Versorgung verständigt. Im Rahmen der Fortschreibung wurde der Bedarfsplan nicht nur von der Gestaltung her überarbeitet, es wurden auch die Mittelbereiche Nürnberg, Fürth und Erlangen geteilt. Aus den drei Mittelbereichen entstehen so die acht neuen hausärztlichen Planungsbereiche Nürnberg, Altdorf bei Nürnberg, Eckental, Fürth, Fürth Land, Erlangen, Höchstadt an der Aisch sowie Neunkirchen am Brand. Ziel der Teilung von Mittelbereichen ist es, die hausärztliche Versorgung wohnortnah zu gestalten und die Niederlassungsmöglichkeiten besser zu steuern. So entstanden in Bayern innerhalb von drei Jahren aus ursprünglich 137 Mittelbereichen mittlerweile über 200 hausärztliche Planungsbereiche. Aus Sicht des Vorstands der KVB sind damit die planerischen Grundlagen für eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung geschaffen. Jetzt gehe es darum, die Attraktivität der Tätigkeit als Niedergelassener weiter zu verbessern, sodass die theoretischen Planungen mit Leben gefüllt werden können. karriere-kvwl.de ist die beste Karrierewebsite Dortmund Das Ende 2015 gestartete Karriereportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ist mit dem Human Resources Excellence Award in der Kategorie Beste Karrierewebsite ausgezeichnet worden. Mit den in 23 Kategorien verliehenen Awards zeichnet das Human Resources Manager Magazin gemeinsam mit der Berliner Quadriga Hochschule jährlich die innovativsten Arbeiten im Personalwesen aus. Die Website karriere-kvwl.de zeichne sich durch ihre gute Übersichtlichkeit, eine funktionale Bedienung sowie die prägnante Ansprache aus und überzeuge durch den richtigen Informationsgehalt, heißt es in der Laudatio. Von der Behörde zum modernen Dienstleister unser Karriereportal löst mit einer emotionalen, transparenten und authentischen zielgruppendifferenzierten Ansprache das Bild einer starren Behörde auf und begeistert für die Arbeitgebermarke KVWL, freute sich KVWL-Geschäftsführer Thomas Müller über die Auszeichnung. Förderprogramm aufgelegt Weimar Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat ein Förderpaket für die ambulante ärztliche Versorgung des Bundeslandes zusammengestellt. Es reicht von der Unterstützung von ambulanten Famulaturen über das Praktische Jahr bis zur Weiterbildung in Praxen und der Niederlassung. Insgesamt stellt die KV dafür rund 5,3 Millionen Euro bereit. Rund 750.000 Euro steuern die Krankenkassen bei. Gemeinsam mit unseren Partnern fördern wir zielgenau dort, wo Unterstützung gebraucht wird, sagt die erste Vorsitzende des Vorstandes der KV Thüringen, Annette Rommel. An der einen Stelle seien das finanzielle Zuschüsse, zum Beispiel bei der Niederlassung auf dem Land oder bei der Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung. An anderer Stelle, wie bei der Berufsorientierung im Studium, sei Beratung wichtiger als Geld, so Rommel. In diesem Jahr wurde über den sogenannten Landesausschuss die Neu- oder Nachbesetzung von 19 Praxen gefördert. Sieben Ärzte wurden unterstützt, weil sie in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf trotz Rentenalters weiterarbeiten. Für jede geförderte Praxisgründung oder -übernahme wird ein Investitionskosten zuschuss von bis zu 60.000 Euro bereitgestellt, der jeweils über fünf Jahre mit 3.000 Euro pro Quartal ausgezahlt wird. Die Gründung von Zweigpraxen wird mit einem Investitionskostenzuschuss von 15.000 Euro gefördert. Mark Barjenbruch und Dr. Jörg Berling weiterhin an der Spitze der KVN Hannover Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben den bisherigen Vorsitzenden des Vorstandes, Mark Barjenbruch, Jurist aus Hannover, und seinen Stellvertreter, Dr. Jörg Berling, Facharzt für Allgemeinmedizin aus Adendorf, für die neue Wahlperiode wiedergewählt. Barjenbruch wurde einstimmig für den fachärztlichen Versorgungsbereich in den Vorstand wiedergewählt. Berling, der sich für den hausärztlichen Versorgungsbereich beworben hatte, erhielt 47 von 48 abgegebenen Stimmen. Einstimmig fiel die Wahl des Vorsitzenden des Vorstandes aus. Barjenbruch wird dieses Amt auch in der aktuellen Wahlperiode ausfüllen. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt sechs Jahre. Neben Barjenbruch und Berling hatten sich keine weiteren Kandidaten um den Vorstand in der KVN beworben. 1/2 2017 Nordlicht aktuell 47

die menschen im land Vor Ort Erfolgreich mit Rachmaninoff privat Dr. Peter Hiss, Augenarzt und Hobby-Pianist aus Lübeck, gewann bei der Piano Bridges International Competition, dem renommierten russischen Klavier-Wettbewerb für Amateure in St. Petersburg, einen ersten Preis. Für den 56-jährigen Augenarzt, der sich in seiner Einzelpraxis in der Lübecker Innenstadt auf die Operation des Grauen Stars und Linsenchirurgie spezialisiert hat, war es nicht der erste Erfolg dieser Art. Dr. Peter Hiss belegte bereits vor einigen Jahren beim 21. Concour international des Grands Amateurs de Piano unter über 100 Teilnehmern aus aller Welt einen hervorragenden vierte Platz. Der gebürtige Fehmaraner kam erst als Zehnjähriger das erste Mal mit dem Instrument, das fortan zu einer festen Größe in seinem Leben wurde, in Berührung. In meiner Familie war eigentlich eher Wassersport als Hobby angesagt, doch ein Schulfreund spielte Klavier und das wollte ich unbedingt auch können, berichtet Hiss. Das Klavier begeisterte ihn sofort. Schnell stellten sich die ersten Erfolgserlebnisse ein und sein erster Klavierlehrer, der eigentlich gelernter Tontechniker war, förderte den talentierten Jungen auf eine ganz eigene Art und Weise. Während des Unterrichts übte er niemals Druck auf ihn aus. In der Welt der klassischen Musik, wo in der Regel auf strenge Disziplin gesetzt wird, war das eher unüblich. Für die Entwicklung von Hiss war die freie Herangehensweise an das Instrument und seine Möglichkeiten dagegen ein Erfolgsgeheimnis. Zu einer Leidenschaft kann sich nur das entwickeln, was man freiwillig und gern macht, erklärt Hiss, der sich in seiner Jugendzeit musikalisch weiter fortbildete. Mit 14 Jahren wurde er Vorschüler an der Musikhochschule Lübeck und studierte dort nach dem Abitur Klavier. Musiker oder Arzt? Parallel zum Musikstudium in der Hansestadt absolvierte Hiss zusätzlich noch ein Medizinstudium in Kiel. Als dort die klinischen Semester mit Anwesenheitspflicht und Nacht- und Wochenenddiensten begannen, musste sich der zweifach Begabte schließlich entscheiden, ob er nun Mediziner oder doch Berufsmusiker werden wollte. Letztlich gaben die besseren materiellen Perspektiven den Ausschlag für den Brotberuf Arzt. Hiss schloss sein Medizinstudium erfolgreich ab, setzte seine Ausbildung an verschiedenen Krankenhäusern fort und ließ sich schließlich 1993 in Lübeck nieder. Ich habe die Entscheidung, Augenarzt zu werden, seitdem niemals bereut, denn ich liebe meinen Beruf genauso sehr wie mein Hobby. Ich war damals aber realistisch genug, um einzusehen, dass letztlich nur sehr wenige Hochbegabte allein von der Klaviermusik leben können, erläutert Hiss. Klavierlehrer zu werden und andere zu unterrichten, kam für ihn nicht in Frage. Die Leidenschaft für die Musik ließ ihn in den folgenden Jahren nie los. Er spielte weiterhin Klavier, allerdings rein autodidaktisch und im privaten Rahmen. Erst mit Anfang 40 nahm der zweifache Vater wieder Klavierunterricht und hatte danach die ersten öffentlichen Auftritte, z. B. bei Kongressen der Augenärzte. 48 Nordlicht aktuell 1/2 2017

die menschen im land Erfolg nicht verbunden. Jeder der drei Sieger erhielt 15.000 Rubel, was rund 220 Euro entspricht. Viel wichtiger ist für Hiss ein anderer Aspekt. Unter den Musikern gibt es tolle Menschen und ich habe wieder einige sehr interessante Persönlichkeiten kennengelernt, berichtet er. Darunter sind auch Weltenbummler und waschechte Paradiesvögel. Ein Musiker, den er schon bei einem Wettbewerb in Chicago traf, ist z. B. nicht nur über 80 Jahre alt und emeritierter Chemie- Professor in den USA, sondern belegte auch auf der Liste der amerikanischen Schachmeister einen der vorderen Plätze. Treffen mit internationalem Flair Hiss traf in St. Petersburg auf Menschen, die eine ähnliche Biografie haben wie er selbst: Alle spielen leidenschaftlich gern Klavier, verdienen ihr Geld aber mit anderen Tätigkeiten, z. B. als Rechtsanwälte, Programmierer oder Professoren. Sein Beruf gibt dem Augenarzt die Freiheit, seiner musikalischen Leidenschaft auch in Zukunft ungehindert und ohne materielle Sorgen nachzugehen. Als Freiberufler mit eigener Praxis kann er seine Arbeitszeit in gewissem Maß selbst steuern. So bleibt viel Zeit für die Musik. Für ihn kommt aber noch etwas hinzu. privat Reise an die Newa Schließlich erreichte Hiss das künstlerische Niveau, um sich für die Teilnahme an internationalen Amateur-Wettbewerben zu bewerben. Die Piano Bridges International Competition in St. Petersburg ist einer der wichtigsten von ihnen. 70 Klavierspieler aus verschiedenen Ländern kamen in der Stadt an der Newa zusammen, um in den prunkvoll ausgestatteten Räumen einer etwas in die Jahre gekommenen Aristokratenvilla aus der Zarenzeit zu musizieren. Russland hat eine lange Klavier-Tradition und brachte immer wieder hervorragende Solisten und Komponisten hervor. Diese hohe Wertschätzung haben wir Musiker während der gesamten Veranstaltung gespürt, berichtet Hiss. Er präsentierte in mehreren Ausscheidungsrunden Werke von Sergei Rachmaninow, Franz Schubert und Domenico Scarlatti und am Ende wählte ihn die Jury gemeinsam mit zwei weiteren Musikern aus Japan und Tschechien auf den ersten Platz. Interessanterweise hat die russische Jury keinen der ersten Plätze an einen russischen Teilnehmer verliehen, obwohl diese natürlich am stärksten vertreten waren. Ein hohes Preisgeld war mit dem Es ist gut, neben seinem Beruf noch eine andere Leidenschaft zu haben, sei es eine Sportart, etwas Künstlerisches oder etwas, das beides miteinander vereint, wie in meinem Fall das Klavierspiel. Der emotionale Stellenwert, den der Beruf in meinem Leben einnimmt, relativiert sich dadurch, was sich wiederum sehr positiv auf meine Berufszufriedenheit auswirkt, erklärt Hiss. Jakob Wilder, KVSH privat 1/2 2017 Nordlicht aktuell 49

die menschen im land Neu niedergelassen in Schleswig-Holstein Jedes Jahr lassen sich rund 120 Ärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein nieder. Ob Hausarzt oder Facharzt, ob in der eigenen Praxis, in einer Kooperation oder angestellt, ob in der Stadt oder auf dem Land: Sie alle nutzen die vielfältigen Möglichkeiten, um als niedergelassener Arzt zu arbeiten. Wer sind diese Ärzte und Psychotherapeuten? Welche Motivation bringen sie mit? Welches Berufsverständnis haben sie? Name: Bianca Timmler Geburtsdatum: 8.12.1973 Geburtsort: Knurow (Polen) Fachrichtung: Allgemeinmedizin und Palliativmedizin Sitz der Praxis: Neukirchen bei Oldenburg in Holstein Niederlassungsform: Einzelpraxis Neu niedergelassen seit 1. Juli 2016 1. Warum haben Sie sich für die Niederlassung entschieden? Um meine Vorstellungen im Umgang mit Patienten umsetzen zu können. 2. Was ist das Schönste an Ihrem Beruf? Die Hausbesuche bei geriatrischen Patienten und ihre Geschichten über früher. Zu hören, mit welchen Widrigkeiten sie fertig geworden sind und trotzdem weiter zuversichtlich, und frohgemut bleiben. Die zugesteckten Gläser mit Eingemachtem sind da das Sahnehäubchen. 3. Welchen Tipp würden Sie Kollegen geben, die sich ebenfalls niederlassen wollen? Murphys Gesetze beachten 4. Welchen berühmten Menschen würden Sie gern treffen und was würden Sie ihn fragen? Bob Marley. Warum er die Chemotherapie abgelehnt hat und sein Leben wegwarf. 5. Was ist Ihr persönliches Rezept für Entspannung? Heiße Badewanne mit viel Schaum und ein gutes Buch 6. Was ist Ihr Lieblingsbuch? Der Meister und Margarita von Michail Bulgakow 7. Warum ist Schleswig-Holstein das ideale Land, um sich als Arzt niederzulassen? Weil die Menschen hier so offen und ehrlich sind! 8. Wenn ich nicht Arzt geworden wäre, dann wäre ich da gibt es zu viele Alternativen, die ich gerne ausprobieren würde. 50 Nordlicht aktuell 1/2 2017

die menschen im land Kommentar Kurskorrekturen Wie gut, dass wir mit Jahresanfängen geübt sind, sonst wären wir in Gefahr, ernst zu nehmen, was uns auch diesmal an Knallern vor und nach Silvester geboten wurde. Verspätete Rentengeschenke machten die Runde, der privaten Krankenversicherung wurde mal wieder das Sterbeglöckchen geläutet, Söder und Seehofer ätzten gegen die Kanzlerin, Tauber vergleicht Lindner mit Gauland, Kubicki beißt zurück und nennt Tauber eine Taubernuss es gibt weder Ober- noch Untergrenzen des politischen Niveaus. So ist es in unserem Land: Jeder darf sagen, was er denkt, selbst wenn er nichts denkt. Nun sind zum Glück wieder alle nüchtern, man kann es zumindest hoffen, und wenn wir den Karneval Ende des Monats hinter uns haben, dann fängt das Jahr richtig an. Hoffentlich. Denn: 2017 wird in vielfacher Hinsicht als ein besonderes Jahr in die Geschichtsbücher eingehen, zeichnen sich doch von Anfang an Überraschungen ab, die vor allem eines prophezeien: Die Zeit der Gewissheiten ist vorbei. Die Wahl des Donald Trump und seine Ankündigungen, in seinem Einflussbereich das Unterste nach oben zu krempeln, stehen dafür als Synonym. Mögen wir uns auch weiter daran klammern, dass wir mit Steinmeier als neuem Bundespräsidenten und Angela Merkel als alte und voraussichtlich neue Bundeskanzlerin zwei Garanten für Stabilität und Verlässlichkeit haben, so werden uns die absehbaren Wahlerfolge von rechts in den Landtagen von Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und dem Bundestag daran erinnern, dass auch in unserem Land die Zahl derjenigen wächst, die sich, wie in den USA, abgehängt fühlen. Das mag verstehen, wer will schließlich haben wir all das, was dem kleinen Mann in der neuen Welt fehlt: Eine staatliche Begleitung und Absicherung von der Kita bis ins Pflegeheim; Schule und Ausbildung in größter Vielfalt; eine weltweit unvergleichliche Arbeits- und Berufswelt; Wohlstand, Freizeit und Freiheit, sodass wir das Sehnsuchtsziel abertausender Menschen aus aller Welt sind. Was also verunsichert uns, was treibt so viele zu den Skeptikern, Pessimisten und Schwarzsehern? Das Gefühl der Orientierungslosigkeit in einer unübersichtlichen Welt? Die Sorge vor den Folgen eines digitalen Wandels deren eines Stichwort künstliche Intelligenz uns schon mit Schaudern erfüllt? Ganz sicher sind es die fehlenden Antworten auf diese Herausforderungen, die den Bürgern auf den Schultern und auf der Seele lasten. Menschen brauchen Orientierung. Sie ist das Geländer, auf das sie sicherheitshalber die Hand legen können, wenn es treppauf geht und erst recht treppab. Eine bloße Agenda für die Digitalisierung hilft dabei nicht weiter. Sie ist allenfalls Mittel zum Zweck aber was ist der Zweck der Digitalisierung? Bessere Vernetzung, wie es Schleswig-Holstein für die Gesundheit verspricht, ist immerhin etwas Greifbares. Aber wo bleibt der Mensch, wenn er, krank und allein, mittels Daten-Armband und PC seine Diagnose und Therapie bekommt und einige Stunden später die Apotheken-Drohne die Medizin in den Vorgarten wirft, wenn nicht der 3D-Drucker schon die Tabletten fabriziert hat? Selbst wenn das Beispiel konstruiert wirkt und wenig über die realen Befindlichkeiten der Menschen aussagt, die nicht anders können, als ihre Ängste in Parolen zu formulieren, die uns als Nation und Gesellschaft beschämen, so hilft vielleicht der Satz von Kurt Tucholsky weiter: Das Volk versteht das meiste falsch; aber es fühlt das meiste richtig. Und dieses Gefühl sagt offenbar, da läuft etwas schief; ich weiß nicht genau was, aber so geht es nicht weiter. Und diese Diagnose betrifft keineswegs nur die zitierten und abfällig so genannten bildungsfernen Schichten. Auch andere sind im Zweifel und verzweifeln an der Reformunfähigkeit unserer Systeme. Ein Beispiel gefällig: Klinik-Ärzte massiv überlastet lange Arbeitszeiten, wenig Personal, zu viel Bürokratie, lautete eine der Zeitungsüberschriften zu einer Untersuchung des Marburger Bundes. Der Zustand ist nicht neu, er verschärft sich von Jahr zu Jahr. Effektive Entlastungen im Interesse von Ärzten und Patienten? Offenbar keine oder sie sind wirkungslos geblieben. Das Volk versteht das meiste falsch; aber es fühlt das meiste richtig. Kurt Tucholsky Am Geld kann es nicht liegen, es fließt allenthalben aus vollen Rohren in die Staatskassen und wieder hinaus wohin auch immer. Und die Versprechungen gehen immer weiter. Der Umbau der Pflegeversicherung, so wichtig er ist, signalisiert: Es gibt für jeden mehr und für niemand weniger. Das Rentenkonzept der Großen Koalition und der Griff nach der PKV sprechen auch dafür, dass volle Kassen eher Rauschgefühle wecken als Sachverstand und Augenmaß. Und: Was man heute verspricht, um wieder gewählt zu werden, müssen erst die Nachfolger bezahlen. Wie cool ist das denn? Dass gerade den umsichtigen Bürger das frustriert und abstößt, ist nicht schwer zu verstehen. Wer wie in diesem Heft beschrieben Herausforderungen immer wieder mitträgt, wie z. B. den Bereitschaftsdienst und die Notdienstreform, ein Qualitätsmanagement mit Leben erfüllt und sich trotzdem mit Absurditäten wie Terminservicestellen abfindet, der erwartet zu Recht von der Politik Gegenleistungen als da wären: solide Staatsführung, pragmatische Reformen und sichere Perspektiven für ein erfülltes (Berufs)leben. Das Wahljahr gibt der Politik Gelegenheit zu zeigen, dass sie das kann. Dafür sind Kurskorrekturen notwendig 2017 mehr denn je. Peter Weiher, Journalist 1/2 2017 Nordlicht aktuell 51

SERVICE Team Beratung Welche Arzneimittel sind grundsätzlich verordnungsfähig? Wie viele Heilmittel dürfen pro Rezept verordnet werden? Welche Budgetgrenzen sind zu beachten? Diese Fragen stellen sich niedergelassene Ärzte immer wieder, denn die Gefahr ist groß, in die Regress-Falle zu tappen. Damit Sie sicher durch den Verordnungsdschungel kommen, in formieren wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. istock.com/redlinevector Sicher durch den Verordnungsdschungel Tiotropium generisch verfügbar Tiotropium Generikum Seit dem 15. Juli 2016 steht mit dem verschreibungspflichtigen Arzneimittel Braltus ein wirkstoffidentisches Präparat zum Spiriva mit dem Wirkstoff Tiotropiumbromid zur Pulverinhalation in Deutschland zur Verfügung. Fast alle Krankenkassen haben Rabattverträge mit dem Originalhersteller. Spiriva ist als dauerhaft einzusetzender Bronchodilatator zur Befreiung von Symptomen bei chronischer obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) indiziert, Braltus als dauerhaft einzusetzender Bronchodilatator zur Linderung von Symptomen bei COPD zur Anwendung bei Erwachsenen. Bitte beachten Sie, dass die im Handelsnamen der beiden Präparate zur Pulverinhalation angegebene Dosisstärke (10 µg bzw. 18 µg) unterschiedlich ist. So enthält Braltus 16 µg Tiotropiumbromid pro Kapsel. Das entspricht 13 µg Tiotropium. In den Spiriva Kapseln sind 22,5 µg Tiotropiumbromid-Monohydrat enthalten, was 18 µg Tiotropium entspricht. Die aus dem Mundstück abgegebene Dosis beträgt laut Fachinformationen bei beiden Präparate jedoch jeweils 10 µg Tiotropium. In der Information für Angehörige der Gesundheitsberufe zur korrekten Dosierung von Braltus 10 Mikrogramm Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation (Wirkstoff: Tiotropiumbromid) der Firma Teva vom Juli 2016 wird darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser unterschiedlichen Angaben ein potenzielles Risiko für Medikationsfehler besteht. Patienten müssen aufgeklärt werden Bei einem Wechsel bleibt daher die bisherige Dosis von einer Kapsel pro Tag unverändert. Das Präparat Spiriva lag im Jahr 2015 bundesweit mit 248,9 Millionen Euro auf Rang 12 der Arzneimittel mit den höchsten Nettoverordnungskosten in der GKV. Daher möchten wir Sie auf die unterschiedlichen Kosten am Beispiel der N3-Packungen aufmerksam machen. Das Präparat Braltus ist knapp 20 Prozent günstiger als Spiriva : Spiriva 18 µg Nachfüllpackung 90 Kap 169,48 Euro Braltus 10 µg + 3 Zonda-Inhalatoren 90 Kap 143,23 Euro Stand 01.12.2016 Zusätzlich erhält Ihr Patient mit jeder Packung Braltus einen neuen Inhalator für die nächsten 30 Kapseln. Thomas Frohberg, KVSH Ihre Ansprechpartner im Bereich Arzneimittel, Heilmittel und Impfstoffe Telefon E-Mail Thomas Frohberg 04551 883 304 thomas.frohberg@kvsh.de Stephan Reuß 04551 883 351 stephan.reuss@kvsh.de Ellen Roy 04551 883 931 ellen.roy@kvsh.de Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein 04551 883 353 heidi.dabelstein@kvsh.de Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Hilfsmittel Anna-Sofie Reinhard 04551 883 362 anna-sofie.reinhard@kvsh.de 52 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Service Sie fragen wir antworten Service-team Auf dieser Seite gehen wir auf Fragen ein, die dem Service-Team der KVSH immer wieder gestellt werden. Die Antworten sollen Ihnen helfen, Ihren Praxisalltag besser zu bewältigen. Fragen und Antworten Eine hausärztliche Praxis führt in Verbindung mit der Gesundheitsuntersuchung nach der GOP 01732 EBM ein Hautkrebs-Screening durch. Nach welcher Ziffer muss das abgerechnet werden? Das Hautkrebs-Screening in Verbindung mit der Gesundheitsuntersuchung wird nach der GOP 01746 EBM abgerechnet. Muss in einer hausärztlichen Praxis der Zuschlag nach der GOP 03222 EBM zur Chroniker-Ziffer durch die Praxis abgerechnet werden? Der Zuschlag wird von der Kassenärztlichen Vereinigung zugesetzt und muss nicht von der Praxis selbst angesetzt werden. Gibt es eine Übersicht über die Leistungen, die das Punktzahlvolumen (PZV) nicht belasten? Als Anlage wird mit jeder PZV-Mitteilung die jeweils aktuelle Fassung der Leistungen verschickt, welche das PZV nicht belasten. Wo ist ersichtlich, welche Laborleistungen einer externen Qualitätskontrolle (Ringversuche) unterliegen? Diese Vorgaben werden durch die Bundesärztekammer geregelt. Eine Übersicht der ringversuchspflichtigen Laborleistungen finden Sie in der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK) unter www.bundesaerztekammer.de Rili-BÄK Eine hausärztliche Praxis möchte bei einem Patienten die Gesundheitsuntersuchung nach der GOP 01732 EBM erbringen und abrechnen. Der Patient kommt jedoch am Tag vor der eigentlichen Untersuchung zur Blutabnahme, um bereits die entsprechenden Laborparameter bestimmen zu lassen. Darf die Praxis bereits am Tag der Blutentnahme die GOP 01732 EBM abrechnen? Nein, die GOP 01732 kann erst abgerechnet werden, wenn der gesamte Leistungsinhalt gemäß der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten erfüllt wurde, einschließlich der körperlichen Untersuchung und der Besprechung der Laborparameter. Service-Team Tel. 04551 883 883 Montag bis Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr 1/2 2017 Nordlicht aktuell 53

SERVICE was, wann, wo? Seminare für Ärzte und QM-Mitarbeiter Nicht zu allen Seminaren wird persönlich eingeladen. für Ärzte und Psychotherapeuten thema: Qualitätsmanagement die G-BA-Richtlinie erfüllen thema: Moderatorengrundausbildung für Qualitätszirkel datum: 15. Februar 2017, 14.00 bis 18.00 Uhr datum: 24. März 2017, 15.00 bis 21.00 Uhr 25. März 2017, 9.00 bis 17.00 Uhr Wie sind die Anforderungen aus der Richtlinie Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses mit möglichst geringem Aufwand umzusetzen? Welche gesetzlichen Anforderungen stellen gegebenenfalls ein Haftungsrisiko für die Praxis dar? Wie kann ein QM-System die Umsetzung erleichtern? In dem Seminar werden unter anderem die folgenden Inhalte behandelt: Was muss zur Erfüllung der Richtlinie dokumentiert werden? Wie kann die Dokumentation schnell und systematisch erfolgen? Welche Beauftragten muss meine Praxis haben? Welche Themen sind regelmäßig zu unterweisen? Welche Anforderungen bestehen bei Themen, wie Arbeitsschutz, Medizinprodukte und Hygiene? In dem Seminar erhalten Sie neben umfangreichen Informationen auch Checklisten und Unterweisungsunterlagen, die Sie direkt in Ihrer Praxis einsetzen können. Sie erfahren außerdem, wie Ihre KV Sie bei der Umsetzung von QM unterstützt. Ort: Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1 6, 23795 Bad Segeberg Teilnahmegebühr: 50 Euro Fortbildungspunkte:.5 TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Ergebnisorientiertes Arbeiten im Qualitätszirkel erfordert Moderation. Sie sollte zielorientiert, achtsam und methodisch sein. Dies erfordert Übung und Methodik. Beides sind wesentliche Bestandteile dieser speziellen Moderatorengrundausbildung für die Qualitätszirkelarbeit. In den letzten Jahren wurden viele Techniken und sogenannte Qualitätszirkelmodule entwickelt, die dem Moderator die Arbeit erheblich erleichtern können. Die Teilnehmer werden in der Grundausbildung qualifiziert, das Setting eines Qualitätszirkels zu erarbeiten, den Zirkel zu moderieren, verschiedene QZ-Techniken bedarfsgerecht einzusetzen, die Gruppenprozesse in Qualitätszirkelsitzungen zu steuern und mit schwierigen Situationen in Gruppenprozessen umzugehen. Inhalte des Seminars: Moderationstechniken QZ-Module Übung von Moderationssituationen Umgang mit Teilnehmern Kommunikation und Gruppendynamik Rahmenbedingungen zur Qualitätszirkelarbeit Gründung von Qualitätszirkeln Ort: Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1 6, 23795 Bad Segeberg Teilnahmegebühr: 200 Euro inklusive Tagungspauschale für Material und Verpflegung Fortbildungspunkte:.20 TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Die vorhandenen Seminarplätze werden nach Eingang der Rückmeldung und vorrangig an Mitglieder der KVSH vergeben. Anmerkung: Die Ausbildung ist nach einem Wochenende abgeschlossen. kontakt + anmeldung Abt. Qualitätssicherung Bismarckallee 1 6, 23795 Bad Segeberg Angelika Ströbel Tel. 04551 883 204 Fax 04551 883 7204 E-Mail angelika.stroebel@kvsh.de kontakt + anmeldung Abt. Qualitätssicherung Bismarckallee 1 6, 23795 Bad Segeberg Regina Steffen Tel. 04551 883 292 Fax 04551 883 374 E-Mail regina.steffen@kvsh.de 54 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Service Veranstaltungen KVSH 1. März 2017, 14.00 bis 17.00 Uhr Offene Sprechstunde Ort: Zulassung/Praxisberatung der KVSH Info: An jedem ersten Mittwoch im Monat für alle Ärzte und Psychotherapeuten zu Themen aus dem Bereich der Zulassung (Praxisübergabe, Anstellung, Verlegung, Kooperation etc.) ohne vorherige Terminvergabe Bettina Fanselow, Zulassung/Praxisberatung Tel. 04551 883 255, E-Mail: bettina.fanselow@kvsh.de Karin Ruskowski, Zulassung/Praxisberatung Tel. 04551 883 430, E-Mail: karin.ruskowski@kvsh.de www.kvsh.de KVSH-Kreisstellen 15. Februar 2017, 17.00 Uhr Vollversammlung KV-Kreisstelle Flensburg mit Wahlen Ort: Handwerkskammer Flensburg, Johanniskirchhof 1, 24937 Flensburg Info: Tel. 0461 42939, Fax 0461 46891 E-Mail: Kreisstelle.Flensburg@kvsh.de Schleswig-Holstein 9. Februar 2017, 20.00 Uhr Diagnose und Therapie des Kolorektalen Karcinoms Ort: ConventGarten, Hindenburgstraße 38, 24768 Rendsburg Info: Referent: Dr. C.A. Papachrysanthou E-Mail: aerzteverein-rd@web.de www.aev-rd.de 17. Februar 2017, 16.00 bis 19.00 Uhr 18. Februar 2017, 9.00 bis 17.00 Uhr 14. Kieler Winterseminar: Neues aus der Hämatologie und Onkologie Ort: Seehotel Töpferhaus, Am See 1, 24791 Alt Duvenstedt Info: Eine Voranmeldung wird aus organisatorischen Gründen bis zum 10. Februar 2017 erbeten. 10 Fortbildungspunkte Inges Kunft, Tel. 0431 500 24970, Fax: 0431 500 24974 E-Mail: inges.kunft@uksh.de www.uksh.de 24. Februar 2017, 13.00 bis 19.30 Uhr 25. Februar 2017, 9.00 bis 17.00 Uhr 26. Februar 2017, 9.00 bis 12.30 Uhr 9. Norddeutsches Symposium für klinische Umweltmedizin: Das Mikrobiom im Fokus von Wissenschaft und Praxis Ort: Romantik Hotel Kieler Kaufmann, Niemannsweg 102, 24105 Kiel Info: Anmeldung: Fax 030 77001 236 E-Mail: dbu@dbu-online.de www.dbu-online.de Wir übernehmen nur für KVSH-Termine Gewähr. 8. März 2017, 14.00 Uhr IDH-Thementag: Selbstverwaltung der Heilberufe Ort: Steigenberger Conti Hansa Hotel, Schloßgarten 7, 24103 Kiel Info: Anmeldungen bitte bis zum 20. Februar 2017, Tel. 0431 3897 129, Fax 0431 3897 100 E-Mail: kirsten.behrendt@kzv-sh.de www.idh-sh.de 15. März 2017, 13.30 bis 15.00 Uhr Angsterkrankung und Ihre Behandlung Ort: AHG Klinik Lübeck, Weidenweg 9 15, 23562 Lübeck Info: Referent: Peter Köhler, Psychologischer Psychotherapeut E-Mail: luebeck@ahg.de www.ahg.de/luebeck 16. März 2017, 20.00 Uhr Altersabhängige Makuladegeneration Pathophysiologie, Diagnose und Therapieverfahren Ort: ConventGarten, Hindenburgstraße 38, 24768 Rendsburg Info: Referent: Dr. G. Häring E-Mail: aerzteverein-rd@web.de www.aev-rd.de 24. 25. März 2017 13. Mitteldeutsche Fortbildungstage Ort: Leipziger KUBUS und Konferenz- und Bildungszentrum des UFZ, Permoserstraße 15, 04318 Leipzig Info: Anmeldungen bis zum 17. März 2017 per Fax, Post oder E-Mail, Fax: 0341 4206562, Hinweis für Ärzte: Bitte bringen Sie Ihren Barcode-Aufkleber mit! 24. März 2017 Kurs 1, 9.30 bis 16.30 Uhr Pharmakotherapie, Preis: 55,00 Euro Kurs 2 für Ärzte, 14.00 bis 18.15 uhr Geriatrie Arzneimitteltherapie im Alter, Preis: 95,00 Euro Kurs 3 für Ärzte, 14.30 Bis 18.45 Uhr Notfallsituationen im KV-Dienst, Preis: 130,00 Euro Kurs 4 Für Ärzte, Psychotherapeuten und Rechtsanwälte, 9.00 bis 18.00 Uhr Medizinrecht, Preis: 95,00 Euro 25. März 2017 Kurs 5 für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Rechtsanwälte, 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Medizinrecht, Preis: 95,00 Euro Kurs 6 Für Ärzte und med. Personal, 9.00 bis 15.00 Uhr Wundmanagement nach dem WUNDUHR-Prinzip, Preis: 120,00 Euro Kurs 7 Für Ärzte, med. Assistenzpersonal, und Zahnärzte, 9.30 bis 15.00 Uhr 4moreMedicine, Preis: 95,00 Euro Kurs 8 Für Dermatologen und Hausärzte, 9.00 bis 17.00 Uhr Hautkrebs-Screening, Preis: 160,00 Euro Kurs 9 Für medizinisches Assistenzpersonal und Ärzte, 9.00 bis 16.30 Uhr Aktualisierung der Fachkunde bzw. der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach RöV, Preis: 295,00 Euro E-Mail: info@mcg-online.de www.mcg-online.de 1/2 2017 Nordlicht aktuell 55

Service kontakt Ansprechpartner der KVSH Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg Zentrale 04551 883 0, Fax 04551 883 209 Vorstand Vorstandsvorsitzende Dr. Monika Schliffke... 206/217/355 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Dr. Ralph Ennenbach... 206/217/355 Geschäftsstelle Operative Prozesse Ekkehard Becker...486 Selbstverwaltung Regine Roscher...218 Abteilungen aha!-programm Tanja Glaw... 685 Abrechnung Petra Lund (Leiterin)/Ernst Sievers (stellv. Leiter)... 306/245 Fax... 322 Abteilung Recht Justitiar Klaus-Henning Sterzik (Leiter)... 230/251 Abteilung Recht Maria Behrenbeck... 251 Hauke Hinrichsen... 265 Tom-Christian Brümmer... 474 Esther Petersen... 498 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Thomas Miklik (BD-Beauftr. d. Vorstands)... 579 Alexander Paquet (Leiter)... 214 Akupunktur Daniela Leisner... 445 Ambulantes Operieren Stephanie Purrucker... 459 Arthroskopie Stephanie Purrucker... 459 Ärztliche Stelle (Röntgen) Kerstin Weber... 529 Uta Markl... 393 Tanja Ohm-Glowik... 386 Virginia Pilz... 641 Cornelia Thiesen... 458 Alice Lahmann... 360 Ärztliche Stelle (Nuklearmedizin/Strahlentherapie) Kerstin Weber... 529 Nina Tiede... 325 Arztregister Anja Scheil/Dorit Scheske... 254 Assistenz-Genehmigung Petra Fitzner... 384 Balneophototherapie Michaela Schmidt... 266 Begleiterkrankungen Diabetes mellitus Tanja Glaw... 685 Chirotherapie Heike Koschinat... 328 Delegations-Vereinbarung Theresa Gerdts... 366 Dermatohistologie Michaela Schmidt... 266 Dialyse-Kommission/LDL Theresa Gerdts... 366 Diabetes-Kommission Aenne Villwock... 369 DMP-Team Marion Frohberg... 444 Carolin Tessmann... 326 Lisa-Marie Lüthje... 453 Drogensubstitution Astrid Patscha... 340 Christina Bernhardt... 470 Dünndarm Kapselendoskopie Lisa-Marie Lüthje... 453 EDV in der Arztpraxis Timo Rickers... 286 Leif-Arne Esser... 307 Ermächtigungen Kristina Kramar... 561 Katja Fiehn... 291 Evelyn Kreker... 346 ESWL Monika Nobis... 938 Finanzen Karl-Heinz Buthmann (Leiter)... 208 Formularausgabe Sylvia Warzecha... 250 Fortbildung/Veranstaltungen Nadine Pries... 332 Fortbildungspflicht nach Paragraf 95 SGB V Timo Dröger... 637 Früherkennungsuntersuchung Kinder (Hausärzte) Heike Koschinat... 328 Gesund schwanger Monika Nobis... 938 Gesundheitspolitik und Kommunikation Delf Kröger (Leiter Gesundheitspolitik)... 454 Marco Dethlefsen (Leiter Kommunikation)... 381 Gruppentherapievertrag Kevin Maschmann... 321 Hautkrebs-Screening Christina Bernhardt... 470 Hausarztzentrierte Versorgung Heike Koschinat... 328 Herzschrittmacherkontrollen Tanja Glaw... 685 Hilfsmittel Ellen Roy... 931 Anna-Sofie Reinhard... 362 Histopathologie im Rahmen Hautkrebs-Screening Michaela Schmidt... 266 HIV/AIDS Daniela Leisner... 445 56 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Service kontakt Hörgeräteversorgung Theresa Gerdts... 366 Homöopathie Heike Koschinat... 328 HVM-Team/Service-Team Stephan Rühle (Leiter)... 334 Internet Jakob Wilder... 475 Borka Totzauer... 356 Interventionelle Radiologie Doreen Dammeyer... 578 Intravitreale Medikamenteneingabe Stephanie Purrucker... 459 Invasive Kardiologie Christine Sancion... 533 Kernspintomografie Doreen Dammeyer... 578 Koloskopie Carolin Tessmann... 326 Koordinierungsstelle Weiterbildung Petra Fitzner... 384 Krankengeldzahlungen Doris Eppel... 220 Laborleistung (32.3) Marion Frohberg... 444 Langzeit-EKG Tanja Glaw... 685 Mammographie (Screening) Kathrin Zander... 382 Anja Liebetruth... 302 Mammographie (kurativ) Kathrin Zander... 382 Dagmar Martensen... 687 Molekulargenetik Marion Frohberg... 444 MRSA Caroline Boock... 527 Neuropsychologische Therapie Kevin Maschmann... 321 Niederlassung/Zulassung Susanne Bach-Nagel... 378 Marleen Staacke... 596 Sabine Ben El Fahem... 258 Christian Schrade... 634 Melanie Lübker... 427 Kristina Kramar... 561 Daniel Jacoby... 259 Nordlicht aktuell Borka Totzauer... 356 Jakob Wilder... 475 Nuklearmedizin Monika Nobis... 938 Onkologie Daniela Leisner... 445 Otoakustische Emissionen Theresa Gerdts... 366 Personal Lars Schönemann (Leiter)... 275 Claudia Rode (Stellvertreterin)... 295 Yvonne Neumann... 577 Anke Siemers... 333 Dirk Ludwig... 425 Fax... 451 PET/PET-CT Monika Nobis... 938 Phototherapeutische Keratektomie Stephanie Purrucker... 459 Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Stephanie Purrucker... 459 Physikalisch-Medizinische Leistungen Heike Koschinat... 328 Plausibilitätsausschuss Hauke Hinrichsen... 265 Susanne Hammerich... 686 Ulrike Moszeik... 336 Rita Maass... 467 Polygrafie/Polysomnografie Kevin Maschmann... 321 Pressesprecher Marco Dethlefsen... 381 Fax... 396 Psychotherapie Kevin Maschmann... 321 Qualitätssicherung Aenne Villwock (Leiterin)... 369/262 Fax... 374 Qualitätszirkel Regina Steffen... 292 Qualitätsmanagement Timo Dröger... 637 Angelika Ströbel... 204 Caroline Boock... 527 Fax... 374 QuaMaDi Kathrin Zander... 382 Renate Krupp... 487 Radiologie-Kommission Aenne Villwock... 369 Alice Lahmann... 360 Cornelia Thiesen... 458 Röntgen (Anträge) Doreen Dammeyer... 578 Röntgen (Qualitätssicherung nach SGB) Christine Sancion... 470 Rückforderungen der Kostenträger Björn Linders... 564 Schmerztherapie Theresa Gerdts... 366 Service-Team/Hotline Telefon... 388/883 Fax... 505 Sonografie (Anträge) Tanja Steinberg... 315 Ute Tasche... 485 Monika Vogt... 630 Sonografie (Qualitätssicherung) Susanne Willomeit... 228 Sozialpädiatrie Kevin Maschmann... 321 Sozialpsychiatrie-Vereinbarung Kevin Maschmann... 321 Soziotherapie Kevin Maschmann... 321 Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein... 353 1/2 2017 Nordlicht aktuell 57

Service kontakt Strahlentherapie Monika Nobis... 938 Struktur und Verträge Simone Eberhard (Leiterin)... 434 Fax... 488 Telematik-Hotline... 888 Teilzahlungen Brunhild Böttcher... 231 Tonsillotomie Daniela Leisner... 445 Vakuumbiopsie Stefani Schröder... 930 Verordnung (Team Beratung) Thomas Frohberg... 304 Stephan Reuß (Beratender Arzt)... 351 Widersprüche (Abteilung Recht) Gudrun Molitor... 439 Zulassung Bianca Hartz (Leiterin)... 255/358 Fax... 276 Zytologie Michaela Schmidt... 266 Stelle nach Paragraf 81a SGB V: Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Klaus-Henning Sterzik... 230/251 Prüfungsstelle Bahnhofstraße 1, 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 9010 0, Fax 04551 9010 22 Beschwerdeausschuss Dr. Johann David Wadephul (Vorsitzender)... 9010 0 Prof. Günther Jansen (Stellvertreter)... 9010 0 Leiter der Dienststelle Maik Luttermann (Leiter)... 9010 21 Dr. Michael Beyer (Stellvertreter)... 9010 14 Verordnungsprüfung Elsbeth Kampen... 9010 23 Sprechstundenbedarfs-, Honorar- und Zufälligkeitsprüfung Birgit Wiese... 9010 12 Zweitmeinungsverfahren Nadja Kleinert... 9010 25 Zentrale Stelle Mammographie-Screening Bismarckallee 7, 23795 Bad Segeberg Tel... 898900 Fax... 8989089 Dagmar Hergert-Lüder (Leiterin)... 8989010 Impressum Nordlicht aktuell Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Monika Schliffke (v. i. S. d. P.) Redaktion Marco Dethlefsen (Leiter); Prof. Jens-Martin Träder (stellv. Leiter); Borka Totzauer (Layout); Jakob Wilder; Delf Kröger Redaktionsbeirat Ekkehard Becker; Dr. Ralph Ennenbach; Reinhardt Hassenstein; Dr. Monika Schliffke Druck Grafik + Druck, Kiel Fotos istockphoto Titelbild Olaf Schumacher Anschrift der Redaktion Bismarckallee 1 6, 23795 Bad Segeberg, Tel. 04551 883 356, Fax 04551 883 396, E-Mail: nordlicht@kvsh.de, www.kvsh.de Das Nordlicht erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird ( der Arzt ), ist hiermit selbstverständlich auch die weibliche Form gemeint ( die Ärztin ). 58 Nordlicht aktuell 1/2 2017

Service Kontakt Kreisstellen der KVSH Kiel Kreisstelle: Herzog-Friedrich-Str. 49, 24103 Kiel Tel... 0431 93222 Fax... 0431 9719682 Wolfgang Schulte am Hülse, Allgemeinarzt Tel... 0431 541771 Fax... 0431 549778 E-Mail... Kreisstelle.Kiel@kvsh.de Lübeck Kreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck, Tel... 0451 72240 Fax... 0451 7063179 Dr. Andreas Bobrowski, Laborarzt Tel... 0451 610900 Fax... 0451 6109010 E-Mail... Kreisstelle.Luebeck@kvsh.de Flensburg Kreisstelle: Meisenstraße 16, 24939 Flensburg Tel... 0461 42939 Fax... 0461 46891 Dr. Wolfgang Barchasch, Frauenarzt Tel... 0461 27700 Fax... 0461 28149 E-Mail... Kreisstelle.Flensburg@kvsh.de Neumünster Jörg Schulz-Ehlbeck, hausärztl. Internist Tel... 04321 47744 Fax... 04321 41601 E-Mail... Kreisstelle.Neumuenster@kvsh.de Kreis Dithmarschen Burkhard Sawade, Praktischer Arzt Tel... 04832 8128 Fax... 04832 3164 E-Mail... buero@kreisstelle-dithmarschen.de Kreis Herzogtum Lauenburg Raimund Leineweber, Allgemeinarzt Tel... 04155 2044 Fax... 04155 2020 E-Mail... Kreisstelle.Lauenburg@kvsh.de Kreis Nordfriesland Dr. Martin Böhm, Internist Tel... 04841 5037 Fax... 04841 5038 E-Mail... Kreisstelle.Nordfriesland@kvsh.de Kreis Ostholstein Dr. Bettina Schultz, Frauenärztin Tel... 04521 2950 Fax... 04521 3989 E-Mail... Kreisstelle.Ostholstein@kvsh.de Kreis Pinneberg Dr. Zouheir Hannah, Orthopäde Tel... 04106 82525 Fax... 04106 82795 E-Mail... Kreisstelle.Pinneberg@kvsh.de Kreis Plön Dr. Joachim Pohl, Allgemeinarzt Tel... 04526 1000 Fax... 04526 1849 E-Mail... Kreisstelle.Ploen@kvsh.de Kreis Rendsburg-Eckernförde Eckard Jung, Praktischer Arzt Tel... 04351 3300 Fax... 04351 712561 E-Mail... E-Mail KVKreisRdEck@aol.com Kreis Schleswig-Flensburg Dr. Carsten Petersen, Internist Tel... 04621 951950 Fax... 04621 20209 E-Mail... Kreisstelle.Schleswig@kvsh.de Kreis Segeberg Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt Tel... 04551 83553 Fax... 04551 879728 E-Mail... Kreisstelle.Segeberg@kvsh.de Kreis Steinburg Dr. Klaus-Heinrich Heger, Internist Tel... 04124 2822 Fax... 04124 7871 E-Mail... Kreisstelle.Steinburg@kvsh.de Kreis Stormarn Dr. Hans Irmer, Arzt Tel... 04102 52610 Fax... 04102 52678 E-Mail... Kreisstelle.Stormarn@kvsh.de 1/2 2017 Nordlicht aktuell 59

1. März 6. April 3. Mai 7. Juni 5. Juli 2. August 6. September 4. Oktober 1. November 6. Dezember 2017 An jedem ersten Mittwoch im Monat 14.00 bis 17.00 Uhr für alle Ärzte und Psychotherapeuten zu Themen aus dem Bereich der Zulassung (Praxisübergabe, Anstellung, Verlegung, Kooperation etc.) ohne vorherige Terminvergabe Ort Zulassung/Praxisberatung der KVSH, Bismarckallee 1 6, 23795 Bad Segeberg Kontakt Bettina Fanselow, Zulassung/Praxisberatung Tel. 04551 883 222, E-Mail: bettina.fanselow@kvsh.de Karin Ruskowski, Zulassung/Praxisberatung Tel. 04551 883 430, E-Mail: karin.ruskowski@kvsh.de www.kvsh.de