24h Service 05 0100-20815 www.steiermaerkische.at Veranlagen Attraktive Verzinsung: 3 % nachrangige Bankschuldverschreibung Steiermärkische Sparkasse 2016-2025/4 Sie vertrauen auf die Finanzstärke der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG und möchten davon mit höheren Zinszahlungen profitieren? Mit der Steiermärkischen Sparkasse nachrangige Bankschuldverschreibung 2016-2025/4 können Sie sich diese Chance langfristig sichern. Bitte beachten Sie die angeführten Risiken. Die Leistungen auf einen Blick: 3 % p. a. fix über die gesamte Laufzeit jährliche Kuponauszahlung Laufzeit von 9 Jahren Kapitalrückzahlung zu 100 % am Laufzeitende oder bei vorzeitiger Tilgung Steuerliche Behandlung Die Kupons dieser Schuldverschreibung unterliegen bei in Österreich steuerpflichtigen Privatpersonen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % des ausgeschütteten Kuponwertes. Mit Abzug der KESt ist bei in Österreich steuerpflichtigen Personen die Einkommensteuer abgegolten. Die steuerliche Behandlung hängt von der individuellen Situation des jeweiligen Anlegers ab und bezieht sich auf den Rechtsstand zum Zeitpunkt des Emissionsbeginns. Mögliche Interessenskonflikte auf Grund der Nachrangigkeit Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG hat Interesse eigene Emissionen zu vertreiben, insbesonders nachrangige Schuldverschreibungen, weil diese der Stärkung der Eigenkapitalbasis dienen. Ihre Vorteile: attraktive Verzinsung jährliche Zinszahlung längerfristige Veranlagung 100 % Tilgung am Laufzeitende Zu beachtende Risken: Anleger dieser Schuldverschreibung tragen das Emittentenrisiko der Steiermärkischen Sparkasse mögliche Verlustbeteiligungspflicht für Anleger aufgrund rechtsverbindlicher Vorschriften 100 % Kapitalrückzahlung nur am Laufzeitende oder bei vorzeitiger Tilgung Während der Laufzeit ist ein Verkauf an die Emittentin wahrscheinlich nicht möglich. Während der Laufzeit Verkauf nur über die Börse zum jeweiligen Marktpreis (erfahrungsgemäß ist die Liquidität sehr gering) Informationen zur nachrangigen Bankschuldverschreibung Unter www.steiermaerkische.at finden Sie aktuelle Informationen zu dieser und anderen Schuldverschreibungen der Steiermärkischen Sparkasse. Ihr Kundenbetreuer der Steiermärkischen Sparkasse berät Sie gerne persönlich. Seite 1 von 5
Eckdaten Emittent: Rang: öffentliches Angebot: Steiermärkische Bank und Sparkassen AG nachrangig Österreich Emissionsbeginn: 21.03.2016 Erstvaluta: 21.03.2016 Laufzeit: Verzinsung: Erstemissionskurs: Rendite: Ordentliche Kündigung: Vorzeitige Kündigung: 9 Jahre 3 % p. a. fix, act./act. 100 %, laufende Anpassung an den Markt 3 % p.a. Jederzeit ab dem 21.03.2021, mit einer Kündigungsfrist von 20 Banktagen, nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Aus regulatorischen oder steuerrechtlichen Gründen jederzeit, mit einer Kündigungsfrist von 20 Banktagen, nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Kupontermin: jährlich, jeweils am 21. März, erstmals am 21. März 2017 Tilgung: ISIN: Stückelung: Mindestauftragsvolumen: Börsenotierung: erfolgt am 21.03.2025 zu 100 % des Nominales AT000B035639 1.000 Euro 3.000 Euro Geregelter Freiverkehr an der Börse Wien wird beantragt Was bedeutet nachrangig? Nachrangigkeit bedeutet, dass Sie als Anleger in einer nachrangigen Schuldverschreibung im Fall der Insolvenz der Steiermärkischen Sparkasse erst nach Bedienung aller nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten bedient werden. Würde es also zur Liquidation der Emittentin kommen, würden zuerst alle nicht-nachrangigen Schuldtitel vollkommen ausbezahlt und danach erst würden Sie als Anleger dieser nachrangigen Schuldverschreibung Geld erhalten. Aufgrund dieses Risikos ist die Verzinsung einer nachrangigen Schuldverschreibung höher als bei einer nicht-nachrangigen Schuldverschreibung. Wann kann es zu einer vorzeitigen Rückzahlung kommen? Die Steiermärkische Sparkasse hat während der Laufzeit das Recht, diese Schuldverschreibung vorzeitig zu tilgen, wenn diese Schuldverschreibung aus regulatorischen Gründen (z. B. gesetzlicher Änderungen) nicht mehr den Eigenmitteln anrechenbar wäre oder aus steuerlichen Gründen. Bei der vorzeitigen Rückzahlung beträgt der Seite 2 von 5
Tilgungsbetrag für Sie 100 % des Nennwerts und es müssen Ihnen alle bis dahin angefallenen Zinsen bezahlt werden. Ebenso hat die Steiermärkische Sparkasse die Möglichkeit, nach 5 Jahren ohne besonderen Kündigungsgrund zurückzuzahlen, wenn die Zustimmung der Finanzmarktaufsicht gegeben ist. Eine Kündigung seitens der Inhaber der Schuldverschreibungen ist in beiden Fällen unwiderruflich ausgeschlossen. Kein Rückkauf durch die Steiermärkische Sparkasse Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen kann die nachrangige Schuldverschreibung in den ersten 5 Jahren nach Laufzeitbeginn durch die Steiermärkische Sparkasse nicht zurückgekauft werden. Auch danach darf ein Rückkauf nur nach Zustimmung der FMA (Finanzmarktaufsicht) erfolgen. Es kann heute nicht beurteilt werden, ob diese Zustimmung erteilt wird. Verkauf über die Börse Der Handel im Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse wird beantragt. Erfahrungsgemäß ist die Liquidität von derartigen Schuldverschreibungen an der Börse sehr gering. Ein Verkaufspreis wird sehr von der Marktsituation abhängig sein. Was ist unter gesetzlicher Verlustbeteiligungspflicht zu verstehen? Die Verlustbeteiligungspflicht umfasst Maßnahmen von Aufsichtsbehörden zur Stabilisierung von Banken in einer Krisensituation. Folgende Maßnahmen sind möglich: - Reduzierung des Nennwerts von (nachrangigen) Schuldverschreibungen - Umwandlung von (nachrangigen) Schuldverschreibungen in Eigenkapital (z B. Aktien) - Übertragung von Werten in andere Gesellschaften. Gemäß dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) hat die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen insbesondere die Befugnisse, bestimmte Kapitalinstrumente (auch nachrangige Schuldverschreibungen) in Anteile (insbesondere Aktien) oder andere Instrumente des harten Kernkapitals umzuwandeln oder deren Nennwert ganz oder teilweise abzuschreiben oder den Nennwert berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten ganz oder teilweise herabzusetzen oder diese berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten in Eigentumstitel (insbesondere Aktien) umzuwandeln. Das BaSAG schreibt eine zwingende Reihenfolge der Herabschreibung und Umwandlung der relevanten Kapitalinstrumente vor: Verluste sind zunächst vom harten Kernkapital, dann vom zusätzlichen Kernkapital und schließlich vom Ergänzungskapital (nachrangigen Schuldverschreibungen) zu tragen. Im Rahmen des Instruments der Gläubigerbeteiligung ( Bail-In Tool ) sind letztlich auch sonstige berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten wie dargestellt am Verlust zu beteiligen. Herabgeschriebene Nennwerte von Kapitalinstrumenten bzw. berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten sind für Anleger endgültig verloren und werden auch dann nicht kompensiert, wenn sich die finanzielle Situation des Instituts wieder bessert. Nachrangige Nichtdividendenwerte der Emittentin, die als Instrumente des Ergänzungskapitals gemäß Artikel 63 der CRR gelten, und Ansprüche der Anleihegläubiger, die berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten sind, können unter den oben beschriebenen Voraussetzungen abgeschrieben oder umgewandelt werden. Es ist daher möglich, dass die aufsichtsbehördlichen Befugnisse unter dem BaSAG so eingesetzt werden, dass die Anleihegläubiger am Verlust der Emittentin beteiligt werden. Ausführliche Information Die vollständige Information (Basisprospekt, Endgültige Bedingungen, allfällige Nachträge) zur nachrangigen Schuldverschreibung und weitere Informationen für Anleger in Finanzprodukte (WAG 2007 Kundeninformation) liegen am Sitz der Emittentin, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos auf. Eine elektronische Fassung des Basisprospekts, der Endgültigen Bedingungen und allfälliger Nachträge ist ferner auf der folgender Website abrufbar: http://www.sparkasse.at/steiermaerkische/privatkunden/produkte/veranlagen/steiermaerkischeanleihen. Seite 3 von 5
Wichtige rechtliche Hinweise: Dieses Finanzprodukt wird in Form einer Daueremission begeben und in Österreich öffentlich angeboten. Ausschließliche Rechtsgrundlage für dieses Finanzprodukt sind die bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) hinterlegten Endgültigen Bedingungen sowie der Basisprospekt (nebst allfälliger Nachträge), die auch auf der Website der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG abrufbar sind. Ein Basisprospekt gemäß den Bestimmungen der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2003/71/EG, der Verordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 809/2004 und 7 Abs. 4 des Kapitalmarktgesetzes wurde erstellt und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligt. Die vollständige Information (Basisprospekt, Endgültige Bedingungen, allfällige Nachträge, WAG 2007 Kundeninformation) zu dem Finanzprodukt liegt am Sitz der Emittentin, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos auf. Im Zusammenhang mit dem Angebot von Wertpapieren der Emittentin sind lediglich die Angaben im Basisprospekt (zusammen mit den Endgültigen Bedingungen sowie allfälligen Nachträgen) verbindlich. Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Die Angaben in diesen Informationsblättern sind unverbindlich. Druckfehler vorbehalten. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Sie stellen keine Anlageempfehlung dar. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Das Finanzprodukt sowie die dazugehörenden Produktunterlagen dürfen weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen angeboten, verkauft, weiterverkauft oder geliefert bzw. veröffentlicht werden, die ihren Wohnsitz/Sitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Dies gilt insbesondere für folgende Länder: Australien, Großbritannien, Japan, Kanada, und die USA (einschließlich "US-Person" wie in der Regulation S unter dem Securities Act 1933 idjgf definiert). Die Bankschuldverschreibungen der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG werden in Österreich öffentlich angeboten. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Anleger in Österreich. Stand: März 2016 Wenn Sie Fragen haben, ist Ihr Kundenbetreuer in der Steiermärkischen Sparkasse gerne für Sie da! Seite 4 von 5
3 % nachrangige Bankschuldverschreibung Steiermärkische Sparkasse 2016-2025/4 Besondere Kundeninformation über die Risiken von nachrangigen Schuldverschreibungen. Mögliche Interessenskonflikte auf Grund der Nachrangigkeit Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG hat Interesse eigene Emissionen zu vertreiben, insbesonders nachrangige Schuldverschreibungen, weil diese der Stärkung der Eigenkapitalbasis dienen. Kein Rückkauf durch die Steiermärkische Sparkasse Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen kann die nachrangige Schuldverschreibung in den ersten 5 Jahren nach Laufzeitbeginn durch die Steiermärkische Sparkasse nicht zurückgekauft werden. Auch danach darf ein Rückkauf nur nach Zustimmung der FMA (Finanzmarktaufsicht) erfolgen. Es kann heute nicht beurteilt werden, ob diese Zustimmung erteilt wird. Verkauf über die Börse Der Handel im Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse wird beantragt. Erfahrungsgemäß ist die Liquidität von derartigen Schuldverschreibungen an der Börse sehr gering. Ein Verkaufspreis wird sehr von der Marktsituation abhängig sein. Kündigung der nachrangigen Schuldverschreibung Die Steiermärkische Sparkasse ist mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu einer außerordentlichen Kündigung zu 100 % des Nennwertes berechtigt, wenn sich die aufsichtsrechtliche Einstufung (Anrechnung als Eigenmittel) oder die geltende steuerliche Behandlung der Schuldverschreibungen ändert. Zusätzlich ist ein ordentliches Kündigungsrecht der Emittentin vorgesehen. Demzufolge ist die Emittentin berechtigt, die nachrangige Bankschuldverschreibung frühestens nach Ablauf von fünf Jahren, seit dem Zeitpunkt der Emission, mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu 100 % des Nennwertes zu kündigen. Eine Kündigung seitens der Inhaber der Schuldverschreibung ist in beiden Fällen unwiderruflich ausgeschlossen. Verlustbeteiligung in Folge der Nachrangigkeit Auf Basis gesetzlicher Rechtsvorschriften zur Stabilisierung von Banken in Krisensituationen können Anleger in eine nachrangige Schuldverschreibung an den Verlusten der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG beteiligt werden. Dies kann im schlechtesten Fall bis zum Totalverlust des Kapitaleinsatzes führen. Ausführliche Information Die vollständige Information (Basisprospekt, Endgültige Bedingungen, allfällige Nachträge) zur nachrangigen Schuldverschreibung und weitere Informationen für Anleger in Finanzprodukte (WAG 2007 Kundeninformation) liegen am Sitz der Emittentin, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos auf. Eine elektronische Fassung des Basisprospektes, der Endgültigen Bedingungen und allfälliger Nachträge ist ferner auf der Website der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, www.steiermaerkische.at, abrufbar. Wir, die Steiermärkische Sparkasse, empfehlen unseren Kunden diese Schuldverschreibung über die gesamte Laufzeit zu halten. Wenn Sie die vorgesehene Laufzeit nicht einhalten wollen, beachten Sie bitte oben angeführte Punkte. Ich bestätige, dass ich über die besonderen Risiken der 3 % nachrangige Bankschuldverschreibung Steiermärkische Sparkasse 2016-2025/4 aufgeklärt wurde, diese verstanden und das Produktblatt auch ausgehändigt erhalten habe und über die Möglichkeit der Einsichtnahme in die vollständige Information Bescheid weiß. Name: ^(P.Person.AkademischerTitel^) ^(P.Person.Vorname^) ^(P.Person.Nachname^) ^(^{ScHuelle=H25 ScTyp=KU ScKey=^[P.Person.PersonenID^]^}^) Unterschrift: ^(S.NumMandant^) ^(S.IdSAMDocument^) ^(S.CodUser^) ^(S.DatErstellung^{Format=yyyy-MM-dd^}^) ^(S.ZeitErstellung^{Format=HH:mm:ss^}^) ^(S.TxtPapierablageart^)